Rudi Wiechmann
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Die Bundesregierung plant, mit gezielten Kontrollen und verschärften Sanktionen wirksamer gegen Schwarzarbeit vorzugehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit wurden in SachsenAnhalt vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 behördlich festgestellt und welche Gewerbebereiche waren die überwiegend betroffenen?
2. Wie viele Bußgeldbescheide wurden verfügt und welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit eingeleitet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie es mich kurz machen. Das Parlament und seine in die Entscheidung einbezogenen Ausschüsse haben es sich wahrlich nicht einfach gemacht, sondern eine sorgfältige Prüfung und Abwägung aller Bedingungen vollzogen, um den Erhalt und den Ausbau der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin zu gewährleisten.
Als Mitglied des Innenausschusses hatte ich mit anderen Parlamentariern die heutige Gedenkstätte aufgesucht. Bereits die damalige Diskussion vor Ort auf der Lichtenburg zeigte die Größe und die Schwierigkeit des Vor
habens, den Erhalt und den Ausbau der Gedenkstätte abzusichern. Herr Webel sprach ebenfalls davon.
Ich verhehle nicht, meine Damen und Herren, dass ein solches einstimmiges Abstimmungsergebnis in dem Ausschuss für Inneres der vierten Wahlperiode ebenso wünschenswert wäre für die Errichtung oder den Erhalt von Mahnmalen und Gedenkstätten für die Opfer der SED-Diktatur. In diesem Sinne, meine Damen und Herren - - Ich möchte Ihnen, verehrter Herr Gärtner, empfehlen, sollten Sie Mitglied des nächsten Landtages sein, diese Empfehlung auf Ihre Spielwiese mit eintragen zu lassen.
Im Namen der Fraktion der FDVP stimme ich der vorliegenden Beschlussempfehlung selbstverständlich zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter hätten wir ohne jede Einschränkung mitgetragen und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Es war jedoch nicht anders zu erwarten, als dass Ihr Entwurf, meine Damen und Herren von der CDU, das gleiche Schicksal erleidet wie andere vorher. Er wurde im Ausschuss für Recht und Verfassung abgelehnt. Stattdessen schlossen Sie sich dem Entwurf der Sozialdemokratischen Partei an.
Zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Wir meinen, der Entwurf erfüllt eine Alibifunktion, mit Ausnahme der Fristenregelung, auf der Grundlage der angespannten Sicherheitslage. § 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzentwurfes formulieren das, was bereits Rechtslage ist.
§ 2 Abs. 1 des Entwurfes ist ineffektiv, weil die Dauer der Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter auf nunmehr zwölf Monate fristgebunden ist. Die Vorschrift sollte vielmehr unabhängig von einer Befristung gefahrengebunden sein.
§ 3 des Entwurfs enthält rechtlich Selbstverständliches und bereits Gültiges. Sobald ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, sollte die Kostenfrage ordentlich geregelt werden und nicht auf der Grundlage des Verarmtenrechts. Wir lehnen die Beschlussempfehlung ab.
Besondere Brisanz, meine Damen und Herren, erhielt der Tagesordnungspunkt durch die vor einigen Tagen in der Presse veröffentlichte Meinung oder sollte man schon sagen Entscheidung des Herrn Ministerpräsidenten im Falle eines gefährlichen Sexualstraftäters und Mörders. Da hilft es auch nicht mehr, dass auf Druck der Öffentlichkeit nun heute in der Presse dargelegt wird, dass heftig zurückgerudert wird.
Es soll ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter nach nur 13-jährigem Strafvollzug auf freien Fuß gesetzt werden. Herr Kollege Remmers nannte das in der Presse mit der von ihm gewohnten Höflichkeit höchst irritierend. Ich meine, die geplante Handlungsweise ist nicht nur irritierend, sie ist im Skandal kaum noch zu überbieten.
Der Ministerpräsident setzte noch nach und meinte, dass ein Sachverständigengutachten in diesem fraglichen Fall nicht notwendig sei, obwohl ein solches nach § 454 StPO bei der Aussetzung einer Strafe einzuholen ist. Ja spielen denn die Herren Gefängnisseelsorger der JVA Brandenburg und unser Ministerpräsident Herrgott, der in seiner Allwissenheit die vom Straftäter ausgehende Gefährlichkeit oder seine Läuterung einschätzen kann? Solche Weisheit sollte man wirklich nur „dem da oben“ überlassen und nicht dem Bodenpersonal. Mir fällt dazu ein lateinisches Sprichwort ein: Quod licet jovi... Den zweiten Teil des Zitats zu verschweigen, schulde ich dem Respekt vor dem Amt des Herrn Ministerpräsidenten.
Meine Damen und Herren! In Kenntnis der Handlung des Ministerpräsidenten halte ich jede weitere Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf über die angestrebte Sicherheitsverwahrung von Straftätern für Zeitverschwendung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Posse um die mit heißer Nadel gestrickten Verbotsanträge nimmt kein Ende. Nun wird auch noch die Landesregierung Sachsen-Anhalts aufgefordert, ihren Beitrag zur unendlichen Geschichte zu liefern.
Dass der Antrag von der PDS kommt, verwundert insofern nicht, als der Kampf gegen den so genannten Rechtsextremismus zur Spielwiese des Abgeordneten Herrn Gärtner gehört. Erstaunlich, meine Damen und Herren, ist jedoch der Realitätssinn, der es ihn versuchen lässt, aus der verfahrenen Situation durch Überarbeitung noch etwas zu machen. Was soll denn hier überarbeitet werden, wenn doch nur ein neuer, fundierter und nicht durch Skandale belasteter Antrag die Richter in Karlsruhe beschäftigen sollte?
Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat eben feststellt, dass Parteien, die nicht genehm sind, nur durch V-Leute beobachtet werden können und müssen. Dazu möchte ich Ihnen vortragen, was der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft von Baden-Württemberg, Herr Berberich, in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 15. Februar 2002 feststellte: Es gab NPD-Kundgebungen, bei denen die Hälfte der Teilnehmer V-Leute waren, die angeblich auch verfassungsfeindliche Symbole in Umlauf brachten, um sie nach Beendigung der Demonstration wieder einzusammeln und als Beweis zu verwenden.
Da kann doch nur der Vergleich zu kriminellen Methoden des Polizistenmörders Mielke gezogen werden, der nach Frau Heins Trauerbekundung durchaus hehre Ziele vertrat.
Meine Damen und Herren! Es ließen sich sicherlich viele Gründe anführen. Doch ist in diesem Fall mit dem Antragsteller nicht tatsächlich der Gärtner zum Bock mutiert - um das Stichwort einmal umzukehren?
Getrost kann man sich der Meinung von Lesern im „Spiegel“, im „Focus“ und in anderen Zeitschriften anschließen, die im Tenor Folgendes ausdrücken: Wenn man erfährt, dass selbst höchste NPD-Funktionäre auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stehen, dann fragt man sich, ob es nicht besser wäre, statt der NPD den Schlapphutapparat zu verbieten.
Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen den letzten „Eulenspiegel“, dessen Titelblatt zumindest doch recht interessant ist. Darauf wird dargestellt, wie V-Leute jemanden zusammenschlagen. Ebenso überlegenswert wäre die Aussage des Buches „Der Verfassungsschutz - auf der Suche nach dem verlorenen Feind“, rezensiert in der „Welt“ vom 18. Februar 2002. Gestatten Sie, Herr Präsident, dass ich zitiere:
„Der Autor plädiert dafür, dem polizeirechtlichen Ansatz eines dem Rechtsstaat adäquaten Verfassungsschutzes wieder zu Ehren zu verhelfen und tatbestandsmäßig gegliederte Berichte über alle Parteien vorzulegen. Der Autor erhofft sich davon unter anderem den Nachweis, dass über die politische Gewalttätigkeit hinausgehend eine Verfassung naturgemäß nur von politischen Kräften verletzt werden kann, welche über den Staatsapparat verfügen.“
Die „Welt“ kommentiert:
„Ein extremer Vorschlag, dessen Originalität es gestandenen Verfassungsschützern kalt den Rücken hinunterlaufen lässt.“
Letzteres wäre den Schlapphüten doch wohl zu gönnen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde meine Ausführungen ebenfalls recht kurz machen. Dass die Wiederherstellung des Salzigen Sees sicherlich weitere Probleme mit sich bringen wird, war absehbar. In Bezug auf die im Antrag aufgeführten fünf Schwerpunkte besteht sicherlich begründeter Handlungs- und Klärungsbedarf. Sicherlich sind auch die Bedenken im Hinblick auf die künftige Nutzung des Sees angesichts der zu erwartenden Wasserverknappung nicht vom Tisch zu wischen. Gut, dass rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht wurde.
Ich habe in meinem Beitrag im Rahmen der Beratung über den Antrag mit der Überschrift „Berichterstattung zum Stand der Wiederentstehung des Salzigen Sees“ in der 32. Sitzung des Landtages bereits dargelegt, dass ich jede Initiative unabhängig davon, vom wem sie kommt, unterstützen werde, die der Wiederherstellung des zweiten „blauen Auges“ der ehemaligen Grafschaft Mansfeld dient.
Mit der geplanten Wiederentstehung des Salzigen Sees wird der Region Mansfeld nicht nur ein lange verschwundenes Wahrzeichen zurückgegeben; vielmehr wird der strukturschwachen Region Mansfelder Land dadurch auch eine Chance für die zukünftige Erschließung der Potenziale im touristischen Sinne gegeben. Es muss nicht nur im Salzwasser gebadet werden, Frau Wernicke, so schön es wäre.
Ich werde mich deshalb dem Antrag der Fraktion der PDS anschließen und hoffe, dass ich die Wiederentstehung des Salzigen Sees, eines Wahrzeichens meiner Heimat, noch erleben werde. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Cochstedt, Magdeburg, Altmark, jetzt kamen noch Berlin und Halle/Leipzig dazu - da schwirrt es im Kopf, nur nicht auf den Flugplätzen!
Herr Dr. Heyer, wenn Sie die Kollegin Weiß ein klein wenig korrigieren wollen, fällt mir Artikel 1 der Mecklenburger Landesverfassung ein: Der Herr Minister hat immer Recht. - Artikel 2: Wenn der Herr Minister ausnahmsweise einmal nicht Recht hat, tritt wieder Artikel 1 in Kraft.
Die Absichtserklärungen, die Herr Ministerpräsident Dr. Höppner in seiner Regierungserklärung am 18. Juni 1998 im Landtag verkündete, standen unter dem Motto: Perspektiven gemeinsam entwickeln. Herr Dr. Höppner versprach damals einen Landesentwicklungsplan mit den entsprechenden Prioritäten der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung des Landes.
„Dieser soll“
- so damals der Herr Ministerpräsident
„die wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange ausgewogen berücksichtigen und die Voraussetzungen für eine nachhaltig wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur mit einem wachsenden und vielfältigen Angebot an Arbeitsund Ausbildungsplätzen sichern.“
Was von den einstmals so großmündig versprochenen Absichten als Resultat verblieb, wurde in der Debatte zur heutigen Regierungserklärung überaus deutlich sichtbar. In diese Reihe politischer Pleiten, Pech und Pannen reihen sich die Vorgänge um die Flugverkehrsentwicklung in Sachsen-Anhalt ein.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir folgenden Scherz: Gewiss, Herr Dr. Heyer, steht es Ihnen frei, sich von Ihren Genossen in der Bütt feiern zu lassen unter dem Motto „Heyer 57 Jahre und immer noch Verkehr“, aber am Ende der fünften Jahreszeit steht unumstößlich fest, dass auch Minister Dr. Heyer bisher sein Wort nicht hielt.
Er gelobte wortreich, in dieser Legislaturperiode ein Luftverkehrskonzept vorzulegen. Natürlich erfüllt er formal sein Wort, wenn er dieses Konzept - ich kann das Datum nennen - bis zum 20. April, 24 Uhr dem Landtag vorlegt. Aber auch das wäre nur ein Faschingsulk.
Herr Minister Dr. Heyer, Ihr Vorgehen und Ihr Verhalten gegenüber diesem Parlament erinnert mich an die in aller Welt belachten Argumente des Genossen Kostonossow, dem Michael Soschtschenko in seiner Glosse „Die Kuh im Propeller“ die inhaltsschweren Worte in den Mund legte: „Genossen, das Flugwesen entwickelt sich.“
- Sie sagten es ähnlich.
So wie in dieser Geschichte die Bäuerlein den besagten Agitator nicht ernst nahmen, werden Sie, Herr Minister, in diesem Lande in dieser Frage ebenfalls nicht mehr ernst genommen.
Der Antrag der CDU forderte im Juni vergangenen Jahres die Landesregierung auf, ein Luftverkehrskonzept zu erarbeiten und dabei das Landesinteresse und die Prioritäten beim weiteren Aufbau der Luftverkehrsinfrastruktur zu definieren. Die vorliegende Ausschussempfehlung, dass die Landesregierung noch innerhalb dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Flugplatzkonzepts vorlegen möge, ist hinsichtlich ihrer Realisierung zu bezweifeln, da Herr Minister Dr. Heyer bekundete, dass man seinen Worten nicht immer ganz trauen kann. Er sagte in der 60. Sitzung dieses Landtages am 29. Juni 2001 wörtlich - Herr Präsident, ich erlaube mir, das zu zitieren -:
„Ich kann mich nicht erinnern, ob ich wirklich gesagt habe, dass wir das Konzept in dieser Legislaturperiode vorlegen wollen. Ich räume aber ein, dass ich den Mund damit vielleicht ein bisschen zu voll genommen habe.“
Meine Damen und Herren! Diese Landesregierung wird die unendliche Geschichte von Steuergeldverschwendung, die verschiedentlich angesprochen wurde, sicher bis zum 21. April fortschreiben wollen; aber dann werden die Wähler hoffentlich den Schlusspunkt setzen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein wenig verwundert war ich schon, als ich in der vergangenen Woche die beiden Anträge auf den Tisch bekam, aus denen hervorgeht, dass ein so brisantes Thema wie das der Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform zehn Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode im Plenum beraten werden soll. Ich möchte in dieser Hinsicht nicht von „durchpeitschen“ sprechen. Nicht ganz auf die Reihe bekomme ich allerdings, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 9. Januar 2002 datiert und Herr Kollege Scharf heute in der Zeitung zitiert wird, dass das Gesamtpaket unbefriedigend ist und dass die Einbringung und Behandlung dieser Thematik in dieser Sitzung zumindest recht fragwürdig ist.
Meine Damen und Herren! Die FDVP-Fraktion schließt sich - für mich gilt das auch - der Meinung des Herrn Professors Dr. Böhmer an, dass wir zwar eine Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform wollen, dass jedoch die Phase der Freiwilligkeit in jedem Fall gewahrt werden muss. Meine Damen und Herren! Ich habe in diesem Hause schon einmal geäußert, dass ich daran Zweifel habe.
Von der CDU-Fraktion wurde bereits einiges dazu gesagt, was ihrer Meinung nach seit acht Jahren versäumt wurde. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben in diesen acht Jahren der Regierung der SPD und einer De-facto-Regierung mit der PDS auch nicht gefordert, dass sie die Gebietsreform aus dem Jahr 1994 konsequent und in allen Teilen fortsetzen möge.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass die zu dem Thema vorliegenden Anträge und die heutige Behandlung des Themas - man könnte besser „des säumigen Themas“ sagen - die Eröffnung des Wahlkampfes par excellence sein werden. Niemand sollte sich hier vor irgendwelche Karren spannen lassen. Vielmehr sollten
wir uns, wenn Seriosität und Sachbezogenheit nicht mehr vorhanden ist, erst einmal in Schweigen hüllen.
Hätten Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, bis zum Ende der Legislaturperiode zu diesem Thema geschwiegen, dann hätten wir sicherlich mehr bewegen können, als einen Sturm im Wasserglas auszulösen, der sich jetzt hier entfaltet hat. Hätten Sie zur Aufhellung der Inhalte die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände aus der letzten Anhörung gelesen, hätten wir vor dem Gang in die Öffentlichkeit sicherlich mehr zu tun gehabt und auch mehr Substanz erarbeiten können. Die FDVP-Fraktion lehnt es aber ab, Jubelveranstaltungen jeder Art von Sozialisten verschiedener Farbe wie in alten Zeiten zu feiern. Es fehlen im Prinzip eigentlich nur noch die „99-prozentigen“ Ergebnisse.
Herr Gallert hat hierzu gesagt, dass das vorgelegte „genossenhafte“ Pamphlet ein Regierungsprogramm ist und dass es für Sie alles bedeutet und dass für die Sozialisten der hellroten Farbe die Überzeugungsstärke und Aufbaukraft dazu vorhanden ist, mehr zu leisten als das, wozu die Quasi-Regierung bisher in der Lage war.
Meine Damen und Herren! Herr Professor Dr. Böhmer wurde in der Zeitung wie folgt zitiert:
„Das Papier zeigt deutlich, wie die SPD systematisch eine Koalition mit der PDS vorbereitet.“
Ich denke, das ist richtig gesagt worden. Dabei wird aber immer noch im Verhaltenen suggeriert, dass gegebenenfalls bei einem entsprechenden Wahlergebnis auch eine andere, große Koalition möglich wäre. Meine Damen und Herren! Das ist Heuchelei.
- Die mache ich mir auch nicht.
Ich meine mit der Heuchelei bei diesem Thema in erster Linie die Fraktionen der de facto bestehenden Regierungskoalition. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unbestritten ist, dass die uns vorliegende Antwort der Regierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU eine echte Fleißarbeit ist, die auf 80 Seiten dargestellt wurde. Gestritten werden kann darüber, ob die entsprechende Qualität der Antwort der Landesregierung in jedem Falle eingetreten ist.
Wir sind der Meinung, dass hierbei sprachliche Absolutismen die Regel sind und dass die wirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung des Landes in gewissem Sinne geschönt dargestellt wird.
Beurteilt man die Inhalte der Antwort auf die Große Anfrage vor dem Hintergrund der Realität des Landes, dann ergibt sich auch für den kleinen Bereich des Katasterwesens genau das Gegenteil dessen, was im Wunschdenken der Landesregierung verhaftet ist. Man fragt sich schon, warum eine flexible Katasterverwaltung unabdingbar für Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Bürger sein soll. Antworten werden da nur unbedeutend gegeben.
Ein Kernpunkt - das wurde in zwei Diskussionsbeiträgen dargelegt - lautet: Muss die Vermessung unbedingt von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden? Es sind 80 %; so steht es in der Antwort auf die Große Anfrage. Warum das so ist, wird wohl das Geheimnis der Landesregierung bleiben; denn das Land Bayern kennt keine öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und leistet ausschließlich mit privat bestellten Ingenieuren ausgezeichnete Arbeit, ohne dass die öffentlich-rechtliche Einordnung des amtlichen Vermessungswesens darunter leiden würde.
Gemessen an seiner Bevölkerung führt auch das Land Nordrhein-Westfalen die Zahl der Planstellen der amtlich bestellten Vermessungsingenieure zurück. Es hätte insoweit der Landesregierung gut angestanden, sich mit der Positionierung der öffentlich bestellten und der privat bestellten Ingenieure durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen auseinander zu setzen.
Es kann doch nicht angehen, dass hier - darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen - eine große Bandbreite an Maßnahmen für die Schlankheitskur des Staates angeordnet wird, während der Planstellenkegel für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für das Land Sachsen-Anhalt gewissermaßen aufgebläht wird.
Vermessungsingenieure, die öffentlich bestellt sind auch das ist hier schon vorgetragen worden -, sind teuer. Sie sind gut dotiert und kassieren darüber hinaus auch noch die Gebühren. Insoweit sind sie gegenüber den privat bestellten Ingenieuren privilegiert, was die Regelungen in Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 7 der Landesverfassung bedenklich tangiert.
Es ist noch zu bemerken, dass viele Fragen in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage nur ungenügend beantwortet wurden. Es wurde oft am Thema vorbeigeschwiegen. Es bleibt auch ein Geheimnis der Landesregierung, warum 18 Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 für den gehobenen Dienst und lediglich acht Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 für den höheren Dienst ausgewiesen sind. Bezüglich der Planstellen in den Besoldungsgruppen A 14 bis A 16 ergibt sich ein Einsparpotenzial, auf das zurückgegriffen werden sollte. Es ist mir nicht klar geworden, warum das Innenministerium eine Stelle der Besoldungsgruppe B 3 für das Katasterressort ausgewiesen hat. Es würde höchst überraschen, wenn die Trägerin der roten Laterne die Planstelle des Schlusslichtes auch für das Katasterwesen aufgegeben hätte.
Es ist - das habe ich bereits gesagt - ein schweres Unterfangen, von der Landesregierung sachgerechte Antworten zu erhalten. Man wird der Landesregierung aber nicht absprechen können - das sagte ich eingangs -, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühte, irgendwie doch noch zu antworten. Das Be
mühen ist anerkennenswert, die vermittelten Inhalte sind jedoch ungenügend. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Sachbearbeiter kennt das Problem: Wie erlange ich möglichst umfangreiche Erkenntnisse über eine Person, die sich nicht in der Darstellung einer kriminellen Karriere erschöpfen sollen, die sich zumeist recht lückenlos aus den Kriminalakten ableiten lässt. Eine unverzichtbare Quelle stellen hierbei die bei den Ausländerbehörden geführten Akten von ausländischen Mitbürgern dar.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was geschieht mit den Ausländerakten, wenn die betreffende Person deutscher Staatsbürger gemäß Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes geworden ist?
2. Welche Vorhaltesicherungen werden oder wurden getroffen, um auf die Ausländerakten für den Fall zurückgreifen zu können, dass die deutsche Staatsangehörigkeit zurückgenommen oder widerrufen wurde, und wie ist der Fall für die doppelte Staatsangehörigkeit geregelt?
Spricht man von der Zusammenarbeit von Notarzt und Polizei, werden damit regelmäßig Situationen wie Verkehrsunfälle oder auch das gemeinsame Vorgehen bei Unglücksfällen und Katastrophen assoziiert. Die Anforderung des Rettungsdienstes ist allerdings - häufig nur präventiv - auch bei Einsatzlagen erforderlich, die dem originären Aufgabenbereich der SEK zugeschrieben werden. Gemeint sind Bedrohungslagen wie Geiselnahmen oder Situationen, die das Vorgehen gegen bewaffnete und gewaltbereite Straftäter erforderlich machen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurde der Rettungsdienst für Einsatzlagen des SEK seit dem 1. Januar 2000 beigezogen, medizinisch eingesetzt und mit welchen über die medizinische Ausrüstung hinausgehenden einsatztaktischen Ausrüstungsgegenständen versehen?
2. Wie werden die Angehörigen des Rettungsdienstes auf die besonderen Einsätze im Verbund mit dem SEK vorbereitet, in welchen Abständen und wie sind die Befehls- und Unterstellungsverhältnisse in den Einsätzen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf des Bestattungsgesetzes enthält wesentliche Regelungen zum Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen. Das wurde in der Berichterstattung durch die Kollegin Krause noch einmal deutlich gemacht. Der Gesetzentwurf wurde in den zuständigen Ausschüssen umfassend beraten.
- Ich habe Sie nicht verstanden.
Der wichtigste Schwerpunkt der Beratung war die Leichenöffnung, geregelt in § 9 des neuen Bestattungsgesetzes.
Nur wenige medizinische Bereiche berühren das Persönlichkeitsrecht so tiefgreifend wie eine Leichenöffnung. Die individuellen Auffassungen über die Durchführung einer Sektion sind so unterschiedlich wie die Ansichten über den Tod überhaupt. Mit der Regelung des § 9 unter Hinzufügung der Formulierung des Änderungsantrages wird der Menschenwürde, dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, dem Pietätsgefühl und dem Persönlichkeitsrecht der Angehörigen in Form des Totensorgerechts voll entsprochen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen sicherlich nicht.
Es ist nach ethischen Gesichtspunkten unabdingbar, dass entweder die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich einer Leichenöffnung zugestimmt oder aber der nächste Angehörige schriftlich eingewilligt hat. In der Regel sind nahe Angehörige mit den Ansichten und Auffassungen der verstorbenen Person genügend vertraut, um den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person abschätzen bzw. vertreten zu können. Damit wird ein ethisch vertretbarer Kompromiss zwischen dem Schutz des hypothetischen Willens der verstorbenen Person und dem gewichtigen medizinischen Interesse an der Leichenöffnung erzielt.
Darüber hinaus kann auch eine mündliche Einwilligung des Angehörigen genügen. Hierüber ist immer ein Protokoll anzufertigen. Allerdings kann einem Missbrauch auch durch eine Protokollanfertigung nicht immer vorgebeugt werden. In der Praxis bildet der Missbrauch jedoch die Ausnahme, sodass es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Beanstandungen gibt. Demgegenüber ermöglicht die fernmündliche Mitteilung eine zeitnahe Sektion.
Die Fraktion der FDVP wird dem Entwurf und dem Änderungsantrag ihre Zustimmung nicht verweigern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den antifaschistischen Schutzwall, von dem schon die Rede war, in seiner erhabenen Schönheit und seiner Funktion nie gesehen. Als ich ihn das erste Mal sah, war er in voller Auflösung begriffen und ich ahnte nur noch, welcher Schrecken von ihm ausging.
Im vergangenen Jahr war ich zum ersten Mal in meinem Leben in Hötensleben. Ich war zum ersten Mal in meinem Leben an jener Grenze, die so viele Menschenleben gefordert hat. Mir wurde dort, in Hötensleben, die ausnahmslose Brutalität eines Systems deutlich vor Augen geführt.
Das Grenzdenkmal Hötensleben ist als einziges komplettes Grenzsystem erhalten geblieben. Wir haben das der Initiative - auch das wurde bereits erwähnt - von ein paar engagierten Bürgern aus der Grenzregion zu verdanken. Einen ganz besonderen Anteil daran hat der Bürgermeister von Hötensleben, Herr Buchwald, und der Vorsitzende des heutigen Vereins „Grenzdenkmal Hötensleben“, Herr Walter.
Die ehemalige Volksarmee baute die Grenzanlagen in einem atemberaubenden Tempo ab, als hätten einige hochrangige damalige Regierungsmitglieder sehr viel zu verbergen vor den Augen des deutschen Volkes und vor der Weltöffentlichkeit. Bis auf diese erhalten gebliebene Grenzanlage erinnert nichts mehr an die menschenverachtenden Grenzanlagen in der DDR.
Neben dieser reinen Grenzbefestigung, die sich gegen die eigenen Menschen richtete, gibt es wenige Kilometer entfernt in Marienborn die Gedenkstätte der deutschen Teilung. Diese zeigt aber lediglich einen Kontrollpunkt mit den üblichen zusätzlichen kleinen Schikanen, der mit einem Pass überwunden werden konnte.
Die Geschichte soll hautnah erlebt werden auch von späteren Generationen. Nur so kann verhindert werden, dass sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit wiederholen.
Etwas makaber ist es schon - Frau Leppinger sagte es bereits -, dass die Nachfolgepartei jenes Regimes am 13. August 2001 einen Kranz für die Grenzopfer niederlegen wollte. Nach einer Kontroverse mit dem Vorsitzenden des Vereins „Opfer von Stalinismus und SED-Herrschaft“ verschwand Herr Gärtner mit Anhang blitzartig.
Herr Innenminister, ich kaufe Ihnen - aber nur Ihnen - jeden einzelnen Satz Ihrer Rede, die Sie hier gehalten haben, ab. Ich weiß, dass Sie sicherlich alles versuchen wollen, um die Schwierigkeiten bei der Erhaltung des Grenzdenkmals zu überwinden. Mich stört aber ein wenig, dass kein Vertreter der Landesregierung bei jener Feierstunde am 13. August anwesend war, weil Sie beide, der Ministerpräsident und Sie, sich bei den Gedenkfeiern in Marienborn aufhielten. Das ist sicher gut, das ist sicher richtig; aber Hötensleben hätte es verdient gehabt.
Diese Gedenkstätte - ich wiederhole mich - hat eine nationale Bedeutung. Sie muss professionell geführt werden, am besten mit der Gedenkstätte Marienborn zusammen. Es kann doch nicht sein, dass der Verein den schwarzen Peter zugeschoben bekommt. Hier sind das Land oder der Bund in der Pflicht.
Wir unterstützen den Antrag der CDU-Fraktion. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Motorräder gelten heute als Fortbewegungsmittel, bei dem eindeutig Fahrspaß und Fahrerlebnis dominieren. Motorradfahren ist kein ungefährliches Hobby. Todesfälle und Verletzun
gen sind, am Kfz-Verkehr gemessen, überproportional häufig.
Bei der Beurteilung der Ursachen für Verkehrsunfälle mit Beteiligung motorisierter Zweiradfahrer ist festzustellen, dass es d i e Unfallursache nicht gibt. Die Bekämpfung solcher Unfälle erfordert daher zwingend eine Strategie.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Motorradfahrer verloren im Jahre 2000 auf den Straßen von Sachsen-Anhalt ihr Leben und auf wie viel Fahrkilometer ist ein Motorradfahrer-Todesfall festzustellen?
2. Welche Strategien hat die Landesregierung zur Bekämpfung von Motorradunfällen für die Vorsaison, Fahrsaison und Nachsaison entwickelt und durchgesetzt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch eine zweite Beratung werden die Argumente gegen den Gesetzentwurf ganz sicher nicht anders. Unsere Fraktion hat bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs am 28. Juni 2001 alle wesentlichen Argumente vorgetragen, die sich gegen den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt richten. Lassen Sie mich dennoch nochmals kurz auf den Gesetzentwurf der Landesregierung eingehen und gegebenenfalls auch Argumente wiederholen.
Ziel des Entwurfs soll unter anderem die Verbesserung der Gewinnausschüttung an die Gewährträger sein. Soweit Ausschüttungen erfolgen, sollen die Kommunen zusätzliche Mittel zur Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben erhalten. Diese Neuerung, meine Damen und Herren, zielt doch vielmehr darauf ab, eine neue Finanzquelle für die Kommunen zu schaffen, um Kürzungen und Streichungen von Landesmitteln auszugleichen und auf Kosten der Sparkassenanleger als Zahlungsobjekte unmittelbar den verkommenen Staatshaushalt zu sanieren.
Die Neuerung ist also eine Plünderungserneuerung, nicht mehr, meine Damen und Herren, und nicht weniger.
Daneben sollen Musteranstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder eingeführt werden, um zukünftig eine den Interessen der kommunalen Gewährträger entsprechende einheitliche leistungsbezogene und angemessene Vergütung der Vorstände zu erreichen. Wenn damit eine Absenkung der Bezüge angestrebt wird, könnten wir dahin gehend zustimmen, dass sich dann eine angemessene Anstellungsmöglichkeit für abgehalfterte Landesregierungen ergeben würde.
§ 26 Abs. 2 des Gesetzes betrifft die Neuregelung des Prüfungswesens. Bisher hat ausschließlich die Prüfungsstelle des OSGV die Prüfungsberichte der Sparkassen vorgelegt. Nunmehr sollen die vorgeschriebenen Prüfungen in Einzelfällen von einem freien Prüfer vorgenommen werden. Die Begründung für die Neuregelung ist kühn und mutig, aber nach meinem Dafürhalten unseriös.
Das alte Prüfungssystem hat sich in der Vergangenheit bewährt, sodass für die vorgesehene Nivellierung des Prüfungswesens keinerlei Anlass besteht. Darüber hinaus müssten externe Prüfer intensiv eingearbeitet werden, um eine zeitgerechte und qualifizierte Prüfung durchführen zu können. Es entstehen zusätzliche Kosten, die zulasten der jeweiligen Sparkasse gehen. Das Land bleibt aber natürlich außen vor. - Um einer unnützen Geldverschwendung vorzubeugen, muss die Prüfung der Sparkassen durch die Prüfungsstelle des OSGV beibehalten werden.
Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle ist nicht mehr als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem Arbeitsförderungsgesetz; denn sie wird uns im nächsten Jahr - das führte Herr Jeziorsky aus - wieder beschäftigen, wenn wir an eine so genannte große Sparkassenreform herangehen wollen oder, besser gesagt, müssen.
Die Fraktion der FDVP lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über Stromausbaumaßnahmen im und am Flusssystem mittlere Elbe bzw. Elbe insgesamt wurde bis zum heutigen Tage wiederholt diskutiert. Über die verschiedenen Standpunkte wurde ausführlich debattiert. Sicherlich wurde auch in diesem oder jenem Falle ein Konsens gefunden. Über die Forderung nach einem Gesamtkonzept für die Entwicklung der Elbe ist man sich sicherlich mehrheitlich einig. Dennoch sollen sich die Fraktionen heute wiederum zur gleichen Problematik äußern - sei es drum.
Wir sind uns in diesem Haus sicherlich darüber einig, dass ein detailliertes Gesamtkonzept für den Ausbau und die Unterhaltung der Elbe schnellstmöglich - das Wort ist heute bereits gefallen - erforderlich ist, wobei
man auf den Beschluss aus dem Jahr 1996 zurückgreifen sollte. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt gibt mir darin Recht.
Dabei treibt mich die Sorge; denn zu viele Widersprüche finde ich zwischen tatsächlicher Wirtschaftlichkeit und den zu erwartenden Auswirkungen auf das Ökosystem mittlere Elbe und deren Nebenflüsse. So wurden jahrelang auf der Grundlage eines zu hoch prognostizierten Frachtaufkommens Landesmittel in Projekte wie den Hafenausbau an Elbe und Saale investiert, welche trotz eines rückläufigen Schiffsverkehrs weitere - ich betone das - nicht Sanierungsmaßnahmen, sondern Ausbaumaßnahmen nach sich ziehen werden.
Wenn ich höre und weiß, dass man die Saale für die Investitionen im Hafen und für die Bernburger Industrie auf eine Mindesttauchtiefe von 2 m ausbaggern will, dann ist für die Elbe die geforderte Tiefe von 1,60 m nicht mehr zu halten; denn die Saale fließt bekanntlich in die Elbe. Das Problem dabei ist, dass der Ausbau, wenn er nicht mit der notwendigen Sensibilität durchgeführt wird, aller Wahrscheinlichkeit nach das Ende für die einzigartigen Elbauen zwischen Wittenberg und Steckby mit ihren Bracklandschaften, Auenwäldern, Feuchtgebieten und Überflutungsgebieten bedeutet. Hier stirbt der Lebensraum für viele bedrohte Pflanzen- und Tierarten.
Die Folgen des Ausbaus der Elbe und ihrer Nebenflüsse würden sich für die Auenlandschaft verheerend auswirken. Dabei steht das Biosphärenreservat Mittlere Elbe unter dem Schutz der Unesco und würde in seiner Gesamtsubstanz bedroht sein. Das alles riskiert man für ein paar Bruttoregistertonnen mehr, die möglicherweise auf dem Wasserweg transportiert werden.
Dabei will ich durchaus nicht in Abrede stellen, was der Kollege Herr Dr. Daehre sagte, nämlich dass wir mit dem Güterverkehr von der Straße herunter müssen. Es wäre unsinnig, das abzustreiten. Aber man braucht deshalb nicht die Elbe zu vergewaltigen. Vielmehr muss man flussgerechte Beförderungsmöglichkeiten finden, das heißt weniger tiefgehende Schiffe mit großer Breite und einem hohen Fassungsvermögen.
Glaubt man der neuen Studie aus dem Bundesverkehrsministerium, welche bis zum Jahr 2015 keinen Zuwachs des Schiffsaufkommens auf der Elbe prognostiziert, würde der weitere Ausbau des Stromes und seiner Nebenflüsse überflüssig sein.
Meine Damen und Herren! Eine kritische Bemerkung sei mir an dieser Stelle erlaubt. Trotz eines fehlenden Gesamtkonzeptes und trotz sachlich begründeter Einwände von Umweltverbänden wurden oder werden die Ufer der Elbe in einem gewissen Teilbereich bereits mit Schotter aufgeschüttet. Hoffen wir, dass das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist.
Ich möchte zum Schluss bemerken, dass wir als Fraktion der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen werden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten den vorliegenden Antrag der PDS zur Freiwilligkeitsphase für überflüssig.
Zur Sache führe ich aus: Die Landesregierung hat ein externes Gutachten zur Stadt-Umland-Problematik in Auftrag gegeben. Das wurde hier wiederholt ausgeführt. Inhalte werden unter anderem die Analyse und Bewertung der Verflechtung der kreisfreien Städte mit ihrem Umland, Aussagen darüber, ob und in welchem Umfang zur Lösung der festgestellten Stadt-Umland-Probleme Eingemeindungen in die kreisfreien Städte für erforderlich erachtet werden, sowie die Benennung der bei einer Eingemeindungslösung einzubeziehenden Umlandgemeinden sein. Sollten Eingemeindungen nicht für erforderlich gehalten werden, sind Aussagen zur Notwendigkeit der Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen durch andere Instrumentarien zu erwarten.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nach Auskunft der Landesregierung - das wurde hier wieder bestätigt - bis zum 30. November 2001 vorliegen. Nunmehr noch einen zusätzlichen Bericht von der Landesregierung zu fordern halte ich für vertane Zeit.
Ferner existieren bereits globale Bewertungskriterien, sodass auch eine Globalselektion vorgenommen werden kann. Von einem politischen Konsens sind sie unabhängig; denn politischer Konsens ist eine Frage von Mehrheiten im Parlament. Wie diese Mehrheiten hier aussehen, ist jedem bekannt. Der Streit kann also letztlich dahingestellt bleiben.
Ich persönlich habe mit der so genannten Freiwilligkeitsphase ohnehin meine Probleme, die von der aus dem Jahre 1994 stammenden Gebietsreform herrühren. Damals wurde, zwar unter der Regierung der CDU, hier in diesem Hause nach Gutsherrenart beschlossen - ich habe als Kommunalpolitiker da oben gesessen -, wo die einzelnen Städte und Gemeinden meines Heimatkreises Gräfenhainichen hinkommen. Ich berichtige mich: Hier wurde nicht nach Gutsherrenart entschieden, sondern nach Art gekrönter Häupter. Dabei war nicht das Volk der Souverän. - Danke schön.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion animierte mich, nach eigenem langen Berufsleben darüber nachzudenken, welche Chancen in der Ausbildung gegeben waren und welche Hindernisse dem entgegenstanden. Dennoch entziehen sich viele Reminiszenzen dem Vergleich, da ich meine Schulausbildung in einer Zeit absolviert habe, die durch den Krieg und die ebenso schwierige Nachkriegszeit gekennzeichnet war.
Deshalb liegt es mir auch fern, mit erhobenem Zeigefinger kraft Alters und Erfahrung auf Jugendliche belehrend einwirken zu wollen. Aber einen Ratschlag kann ich
geben: Was nicht in der Jugend erlernt wird, ist später nur sehr schwer nachzuholen. Sie kennen die Volksweisheit, die behauptet: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
Natürlich wird uns auch künftig - vielleicht sogar viel stärker als früher - ein lebenslanges Lernen begleiten und für uns unumgänglich sein. Wenn aber keine Grundlagen durch eine solide Ausbildung in der Jugend gelegt worden sind, wird es sehr schwierig und mühsam sein, sich einer solchen Forderung zu stellen.
Meine Damen und Herren! Wir wissen um die schwierige, man könnte auch sagen, fast aussichtslose Situation in Sachsen-Anhalt, jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Die Chancen zum Einstieg in die Ausbildung sind ebenso gering wie die für den späteren Einstieg in das Berufsleben.
Das kinder- und jugendpolitische Programm der Landesregierung strotzt von Wünschen, die sich aber nicht in die Realität umsetzen lassen. Analysen und Gutachten erinnert sei an Ausführungen von Professor Burkhard Lutz aus Halle - bestärken meine Aussage über die hoffnungslos verfahrene Situation der beruflichen Perspektiven von Bildung und Ausbildung in diesem Land.
Aber das verwundert nicht, da Sie, Herr Ministerpräsident, selbst punktuell nur wenig von dem erfüllt haben, was Sie in Ihren Regierungserklärungen und in darauf folgenden Ansprachen verkündet haben. Sie ließen sich aus über Perspektiven in der Arbeitswelt, über Unternehmensansiedlungen als Kristallisationspunkte für weitere Unternehmensgründungen, über Innovation als Element moderner Wirtschaftspolitik, gar über die Perspektiven der Jugend und stehen heute vor einem Scherbenhaufen mit dem Resultat, seit Jahren die höchste Arbeitslosigkeit aller Bundesländer aufzuweisen.
An dieser Situation, meine Damen und Herren, wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern, solange die PDS-Spitzen aus Berlin, Dresden und leider auch aus Sachsen-Anhalt als De-facto-Koalitionspartner der SPD nur „momentan“ Enteignungen von Großbetrieben und Banken ausschließen. Herr Gysi nannte das verharmlosend, fast vornehm „Vergesellschaftung“. Nun werden die Investoren wohl vor dem Wirtschaftsministerium Schlange stehen. Ich würde raten, schon heute Parkplätze dafür zu schaffen, damit sie alle unterkommen können.
Eine von jeglicher Perspektive befreite Jugend verlässt das Land, und das oft, meine Damen und Herren, auf Nimmerwiedersehen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der CDU findet deshalb unsere Zustimmung, weil eine die Regionen übergreifende berufliche Ausbildung keineswegs nur als rettender Strohhalm für Jugendliche betrachtet werden kann, sondern gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen entspricht.
Wir wollen aber nicht verkennen, dass diese Chancen dann zum Bumerang werden, wenn die ausgebildeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren, weil immer noch die Arbeitsplätze in den Unternehmen fehlen.
Das Bestreben vieler Jugendlicher geht aber dahin, eine Ausbildung außerhalb des Landes im Rahmen der Europäischen Union zu absolvieren. Jugendliche betrachten einen solchen Schritt nicht als Notlösung, sondern als notwendiges Rüstzeug erforderlicher Mobilität.
Die 13. Shell-Studie „Jugend 2000“ zeigte, dass viele Jugendliche, und zwar nicht nur aus den neuen Bundesländern, sich diesen Anforderungen auch der Sprachen wegen stellen.
Meine Damen und Herren! Die Lebenserfahrung eines Wilhelm von Humboldt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Was ich erlernt habe, habe ich mir erwandert“, hat heute aktuellere Bedeutung denn je, wenn auch die wörtlich genommene Wanderung nicht auf alle Zünfte zutrifft.
Die sich aus den Programmen der EU ergebenden Chancen zur Ausbildung und zur Weiterbildung sind umgehend zu nutzen und bedürfen nicht einer üblichen landestypischen Absichtserklärung, meine Damen und Herren. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Einführung von Verbandsgemeinden als Gebietskörperschaften und der Übertragung aller Pflichtaufgaben von Mitgliedsgemeinden auf diese werden die verbandsangehörigen Gemeinden jeglicher Funktion beraubt. Von kommunaler Selbstverwaltung der Gemeinden kann dann nicht mehr die Rede sein.
Unsere Fraktion vertritt die Ansicht, dass eine Übertragung der Aufgaben zur Erfüllung durch die Verbandsgemeinden nur stattfinden sollte, soweit diese Aufgaben sinnvoll nur einheitlich oder gemeinsam oder wirtschaftlicher oder zweckmäßiger wahrgenommen werden können und dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse sinnvoll und auch zweckmäßig erscheint.
Eine Übertragung der im Artikel 1 § 2 des Gesetzentwurfs aufgezählten originären Aufgaben in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinden kehrt sich jedoch genau in das Gegenteil. Die kommunalen Strukturen des Landes werden in ein einheitliches Raster gezwängt. Den Gemeinden verbleibt kaum noch Luft zum Atmen.
So soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung die Ebene der Verbandsgemeinde künftig etwa für die Schulträgerschaft, für die Errichtung und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen wie Kindertagesstätten etc., für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständig sein.
Grundsatzentscheidungen wie zum Beispiel zur Flächennutzung überträgt man auf den Verbandsgemeinderat. Lediglich Beschlüsse von zweitrangiger Bedeutung verbleiben bei den Gemeinden.
Meine Damen und Herren! Konkrete Bebauungspläne gehören in die alleinige Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde. Gemeindesteuern stehen der Gemeinde zu und die Steuerhoheit darf den Gemeinden nicht genommen werden.
Des Weiteren ist in dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, im Gegensatz zu der Verbandsgemeinde einem hauptamtlich tätig werdenden Verbandsgemeindedirektor die den Bürgermeistern nach den §§ 62 und 63 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt obliegenden Aufgaben zu übertragen. Das bedeutet, dass die Aufgaben der Gemeindeverwaltung in den Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden ausschließlich vom Gemeindeverbandsdirektor wahrgenommen werden. Der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde wird Ehrenbeamter auf Zeit und erhält in der neuen Gebietskörperschaft nur noch die Möglichkeit, gehört zu werden.
Meine Damen und Herren! Der überwiegende Teil der Gemeinden - das wissen Sie aus der Presse und aufgrund von den Zuschriften, die den Fraktionen von den Gemeinden übergeben wurden - spricht sich gegen die Einführung von Verbandsgemeinden aus. Sie fürchten mit Recht um die kommunale Eigenständigkeit ihrer Dörfer.
Gleichwohl weiß ich aus Erfahrungen aus dem Jahr 1994 in der Kommunalpolitik, dass in diesem Hohen Hause zum Schluss nach Fürstenart entschieden wird, dass die
Gebiete verteilt werden. Die Menschen sind Ihnen dann in ihrer Meinung recht gleichgültig.
Eine Reform löst die andere Reform ab. Aus den Reformen werden Reförmchen, die dann wiederum reformiert werden. Die Fraktion der FDVP lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung aus den vorgenannten Gründen ab. Der Entwurf eines Dritten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform ist kein Verbandsgemeindeeinführungsgesetz, sondern ein Gemeindeauslaufmodell. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Tätigkeiten entfalten Handels- und Wirtschaftsauskunfteien und ist deren Tätigkeit auch ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig?
2. Welche Daten speichern Handels- und Wirtschaftsauskunfteien, woher fließen die Informationen, wer erhält Auskünfte und wie erfolgt die Kontrolle des Datenschutzes?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Gesetzesnovelle jagt im Sparkassenrecht die andere. Eine jede zielt darauf ab, vielleicht mehr Unordnung zu produzieren, als Ordnung zu schaffen. Anders gesagt, vielleicht soll niemand mehr durchblicken. Viele blicken bereits jetzt nicht mehr durch.
So ist es nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen mit dem Gesetz die Gewinnausschüttung an die Gewährträger verbessert werden soll. Hier ist ein objektiver Betrachter auf Mutmaßungen angewiesen. Der Spekulation sind Tür und Tor geöffnet.
Ist es Ehrlichkeit oder nur ein vorgeschobener Programmsatz, dass die Kommunen zusätzliche Mittel zur Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben erhalten sollen? Die Bedenken ergeben sich insbesondere daraus, dass die Zuführung von Finanzen unter der Maßgabe der Ausschüttungen vorgenommen werden soll. Hier wird jedoch mehr versprochen, als gehalten werden kann.
Zielt die Neuregelung darüber hinaus nicht darauf ab, eine neue Finanzquelle für die Kommunen zu schaffen, um Kürzungen oder Streichungen von Landesmitteln auszugleichen? Das wurde wiederholt erwähnt. Das alles geschieht auf Kosten der Sparkassenanleger, die als Zahlungsobjekte einvernommen werden, kein Mitspracherecht haben, unmittelbar den maroden Staatshaushalt mitfinanzieren und vorgegaukelt bekommen, dass sie einer guten Sache dienen. Dafür ist in der Realität kaum noch ein Anspruch auf nennenswerte Zinsen vorhanden.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes werden unseriöse Neuerungen eingeführt. Mit der Neuregelung des Prüfungsrechts soll das Prüfungsmonopol der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes gemildert werden. Was ist der Anlass für eine Milderung des Prüfungswesens? Jedermann weiß, dass eine intensive Prüfung präventiv wirkt und der Geldverschwendung vorbeugt. Mit der Nivellierung des Prüfungswesens wird das Gegenteil von dem erreicht, was eine geordnete Finanzführung sichern soll. Von den Kosten sprach der Herr Kollege Scharf.
Bisher oblag die Prüfung der Jahresabschlüsse ausschließlich der Prüfungsstelle. Nunmehr soll der Verwaltungsrat der Sparkasse mit der vorgeschriebenen Prüfung einen anderen Prüfer beauftragen können. Die Begründung für diese Neuerung - kühn, mutig und nicht sehr seriös. Damit setzt die Gesetzesinitiative mehr auf die Anwendung von Wirtschaftsstrafrecht als auf Prävention. Hieraus folgt, dass die Kontrolle der Jahresabschlüsse durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes beibehalten werden muss, um eine sachgemäße Verwendung der Gelder zu garantieren.
Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, Sie stellen in der Begründung ausdrücklich fest, dass der Gesetzentwurf keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben soll. Das ist gut und klug vorgetragen und unter der Bewertung zu verurteilen, dass hier negiert wird, was letztlich gewollt ist. Wenn keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt festzustellen sind, bedarf es auch keiner ausdrücklichen Erwähnung. Sie haben es erwähnt und müssen sich nun an Ihren Taten messen lassen.
Es ist unzweifelhaft, dass der völlig überschuldete Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt hiermit saniert werden soll. Dazu fällt mir eine alte Volksweisheit ein: Des Teufels Großmutter wurde erschlagen, weil sie keine Ausrede mehr gewusst hat.
Letztlich machen Sie es sich sehr leicht, wenn sie Musterverträge für die Vorstände einführen wollen. So sollten Sie wissen, dass Sie damit gleichzeitig das AGBGesetz auf den Schild heben. Auch hier ist festzustellen: blanker Aktionismus. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Becker, ich muss Sie enttäuschen. Wir werden Sie immer wieder mit Anträgen dieser Art bombardieren. Ich bin sogar der Meinung, dass ich an dieser Stelle zumindest dem Sinn nach einiges von dem wiederholen werde, was die Frau Justizministerin gesagt hat.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDVP kann dem Antrag der Fraktion der DVU von Hause aus einschränkungslos zustimmen; denn, Herr Kollege Becker, - das meine ich - in diesem Antrag wird nicht mehr und nicht weniger gefordert als das, was geltende Rechtslage ist. Das muss ich einem Juristen ganz sicher nicht erklären.
Der Begriff der Kriminalstatistik umfasst alle amtlichen Veröffentlichungen, in denen die Ergebnisse staatlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit nachgewiesen werden. Solche regelmäßig erscheinenden Statistiken enthalten meist umfangreiche, vielfach untergliederte Tabellenformen und auch in Tabellenform aufgereihte Angaben über Art und Ausmaß der registrierten Straftaten sowie über einzelne Eigenschaften der offiziell festgehaltenen Straftäter.
In Deutschland tragen nur noch die kriminalpolizeilichen Datenberge den ausdrücklichen Titel „Kriminalstatistik“, so die vom Bundeskriminalamt zusammengestellte polizeiliche Kriminalstatistik für die gesamte Bundesrepublik und die entsprechenden Mitteilungen der Landeskriminalämter und der großstädtischen Polizeipräsidien. In diesen wird Näheres - das wissen wir alle - über die polizeilich bekannt gewordenen Vergehen und Verbrechen, über die Aufklärung der Folgen und über die ermittelten Tatverdächtigen berichtet, welche die Polizei als an einem Delikt Beteiligte für hinreichend überführt hält.
In dieser ersten Stufe amtlicher Nachweise ist das gesamte Differenzierungsmaterial aufgenommen worden, das von der Fraktion der Deutschen Volksunion im Landtag gefordert wurde.
Die nächste Stufe amtlicher Nachweise beginnt erst wieder dort, wo aus vielen Tatverdächtigen die verhältnismäßig wenigen Angeschuldigten bzw. Angeklagten ausgelesen werden, die die Staatsanwaltschaft vor Gericht stellt und als Täter bestraft sehen will. Auf diese zweite Stufe muss aber an dieser Stelle nicht besonders eingegangen werden, da der Antrag der Fraktion der DVU nicht so weit geht.
Im zweiten Teil des Antrages wird die Aufnahme der so genannten Täterpersönlichkeit in die Kriminalstatistik begehrt. Dieses Unterfangen dürfte unmöglich sein - Sie haben das mit dem Hinweis auf die AB-Maßnahmen zum Ausdruck gebracht -, weil es die Grenzen der behördlichen Tätigkeit ganz einfach sprengen würde. Wir sollten uns also hierbei nicht auf psychoanalytische Erkenntnisse aus dem späten 19. Jahrhundert beziehen.
So wichtig die kritische Auseinandersetzung mit der Typisierung der Täterpersönlichkeit in der Kriminologie gewesen ist, so unangemessen ist andererseits die Typisierung und partielle Stigmatisierung der persönlichkeitspsychologischen Perspektive selbst.
Bei dem Schlagwort von der Problemreduktion auf das Individuum wird vernachlässigt, dass sozialstrukturelle Bedingungen, soziale Etikettierungsprozesse, situative Faktoren etc. immer nur über die psychische Verarbeitung durch den Handelnden wirksam werden. Auf diese Vertiefung sollte aber an dieser Stelle verzichtet werden.
Wegen der Verknüpfung von Teil 1 und Teil 2 des Antrags der Fraktion der DVU wird sich die Fraktion der FDVP einer Überweisung in den Innenausschuss nicht verschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dirlich, Sie haben - das muss ich Ihnen bescheinigen keine Ahnung von dieser Zeit.
Sie haben sie nicht miterlebt, aber Sie haben sie aus den ZK-Berichten oder aus was weiß ich für Berichten in Ihrer ehemaligen Partei gehört. Nicht alle, meine Damen und Herren, - das sage ich an Ihre Adresse, Frau Dirlich - haben hurra geschrien und sind losgezogen. Aber alle haben geglaubt, ihre Pflicht tun zu müssen. Die Jüngeren waren überzeugt. Gelitten haben sie alle.
Ihnen, Frau Dirlich, und Ihnen von der PDS muss ich bescheinigen, dass Sie noch vor zehn Jahren vom „Ehrenkleid der NVA“ gesprochen haben und dass Sie versucht haben, jeden für drei oder mehr Jahre in dieses „Ehrenkleid“ hineinzubringen. Und im Jahr 1968 ist Ihre Armee als die erste deutsche Aggressionsarmee mit in die Tschechoslowakei eingezogen.
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis versuche ich, Friedrich von Schiller einmal abweichend zu zitieren: „Spät kommt ihr, doch ihr kommt. Der lange Weg, die lange Zeit entschuldigt nichts.“ - Graf Isolani aus „Wallenstein“.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie erinnern sich an gestern Abend. Da haben Sie angedeutet, dass in der 29. Sitzung des Landtages dieser Tatbestand von uns schon einmal eingebracht wurde und Sie ihn abgelehnt haben. In dieser 29. Sitzung haben Sie unseren Änderungsantrag in Drs. 3/2320 zum Antrag der PDS in der Drs. 3/2300 mit der Forderung, dass ausländische und deutsche Zwangsarbeiter gleichermaßen für erlittenes Unrecht entschädigt werden, mit der Begründung abgelehnt, dass dieser Antrag dem wichtigsten deutschen Interesse, die Angelegenheit der Zwangsarbeiterentschädigung zum Abschluss zu bringen, nicht diene, sondern ihm schade und es hinauszögere. Der damals gegen uns gerichtete Vorwurf lautete wörtlich:
„Sobald wir uns - und ich sage das unter dem Vorzeichen angelaufener Verhandlungen - mit klaren Zielstellungen zu politischen Deklarationen durchringen und hinreißen lassen, haben wir politisch sofort eine Diskussion um vergleichbare Opfer aus anderen totalitären Regimen.“
Heute, ca. ein Jahr vor Beginn der vierten Wahlperiode, stellen Sie nunmehr diesen Antrag - das Wort „Schaufenster“ erspare ich mir dabei -, sich über eine Bundesratsinitiative für eine Entschädigung der Spätheimkehrer aus dem Beitrittsgebiet einzusetzen. Mit Ihrem Antrag wollen Sie erreichen, dass die ostdeutschen Heimkehrer aller Couleur, die aufgrund ihres Wohnsitzes in der ehemaligen DDR keine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz erhalten haben, mit ihren westdeutschen Leidensgenossen gleichgestellt werden, und eröffnen damit genau wie unsere Fraktion in der 29. Plenarsitzung eine Diskussion über die Entschädigung vergleichbarer Opfer. Ich hoffe, dass dieser Antrag aus reiner Überzeugung gestellt worden ist und nicht nur ein neues Wahlkampfmotto darstellt, um eine gewisse Klientel zu befriedigen.
Gleichwohl entspricht der Antrag der CDU-Fraktion unserer politischen Überzeugung, eine soziale Gerechtigkeit für alle Spätheimkehrer aus Gefangenschaft und Deportation herbeizuführen, und er verdient deshalb unsere Zustimmung. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die polizeiliche Präventionsproblematik berühren unter anderem Artikel 29 des Amsterdamer Vertrages, Artikel 2 Abs. 2 sowie die Artikel 13 und 14 des Grundgesetzes, das Sozialstaatsprinzip, das BKA-Gesetz sowie die Polizeigesetze der Länder. Die konkrete Präventionstätigkeit obliegt weitgehend der Polizei. Ich meine, die Polizei ist durch die ständige Übertragung von neuen Aufgaben überfordert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche neuen Präventionsaufgaben - auch kriminalpräventiver Art - wurden der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt übertragen?
2. Ist der seit einem Jahrzehnt bei einschlägigen Gelegenheiten immer wieder beschworene Satz von der „Prävention als Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte” im Lande Sachsen-Anhalt mit Inhalten ausgefüllt worden und welcher Art sind sie gegebenenfalls?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht gelingt es mir, nach den emotional vorgetragenen Worten des Herrn Abgeordneten Becker wieder ein wenig Ruhe in die Diskussion zu bringen.
Meine Damen und Herren! Ohne die vielen Jäger und ihre Jagdhelfer in unserem Bundesland und sicherlich auch anderswo wäre es um den aktiven Naturschutz in Sachsen-Anhalt sehr schlecht bestellt. Unzählige gemeinnützige Aktionen werden in jedem Jahr von den Waidgenossinnen und Waidgenossen durchgeführt, ob es um die Reinigung der Reviere von den Hinterlassenschaften der so genannten Naturfreunde oder um die Notfütterung im Winter oder um die Pflanzung von Remisen als Deckung für Niederwild geht.
Das wird sicherlich einige der Damen und Herren der linken Fraktionen nicht sehr interessieren, da sie eine vorgefasste Meinung an den Tag legen.
Sei es die Aufforstung oder die Pflege des jagdlichen Brauchtums als Öffentlichkeitsarbeit, sei es das Heran
führen der Jugend an die schützenswerte Flora und Fauna als wichtiger Beitrag zur Erziehung der Jugend Sachsen-Anhalts zum Naturbewusstsein und zum aktiven Naturschutz - die Jägerschaft, meine Damen und Herren, ist immer ein wichtiger Partner.
Viel Zeit und nicht geringe finanzielle Mittel werden jedes Jahr als Beitrag zur Hege freiwillig von den Waidgenossinnen und Waidgenossen sowie ihren Helfern investiert. Ohne den Einsatz der Jäger würden unzählige Stücke Unfallwild erbärmlich zugrunde gehen, würden nicht die Jäger zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jedem Wetter mit ihren ausgebildeten Schweißhunden nachsuchen, um das Stück Wild von seinen Qualen zu erlösen.
Meine Damen und Herren! Ich weiß auch hierbei, wovon ich spreche. Ich war heute Morgen Zeuge eines Unfalls zwischen einem Auto und einem Stück Haarwild. Die Jäger leisten eine unerhörte Schmutzarbeit auf der Landstraße, wenn sie den Schaden beheben.
Die Jäger leisten kostenlose Hilfe im Rahmen der Bekämpfung von Tollwut und Schweinepest. Sie liefern fundierte Daten für die Wildstatistik des Landes und bereichern das Angebot mit einem gesunden, hochwertigen und unbelasteten - so hoffe ich jedenfalls Nahrungsmittel.
Der nachhaltig jagende Waidmann ist wegen seiner gesellschaftlich wichtigen Arbeit in den Revieren unserer Kulturlandschaft unverzichtbar. Er leistet einen bedeutenden Beitrag innerhalb der Rückzugsgebiete seltener Tier- und Pflanzenarten. Er bewahrt mit seiner Arbeit ein wichtiges Erbe für künftige Generationen.
Eine weitere Erhebung der Jagdsteuer, meine Damen und Herren, ist eine Abwertung des Engagements der im Landesjagdverband als anerkanntem Naturschutzverband organisierten Waidgenossinnen und Waidgenossen. Von einer Steuer, welche in Zeiten hoch privilegierter Fürstenjagden ihren Ursprung hat, sollte man absehen, wenngleich sich in diesem Lande einige wieder wie die Landesfürsten fühlen. Gekrönte Häupter sollten wir in unserem Land nur zu Karnevalszeiten dulden.
Die Fraktion der CDU als Einbringer dieses Antrages hat oft genug und jetzt wieder sehr ausführlich ihre Position zur Jagdsteuer dargestellt. Weiter ins Detail zu gehen, erscheint mir an dieser Stelle nicht angebracht.
Wir schließen uns der Beschlussempfehlung des Innenausschusses weder in Punkt I noch in Punkt II an. In Bezug auf Punkt II - Herr Becker hat das sehr drastisch beschrieben mit seinem Beispiel mit dem Pelz und dem Nicht-nass-Machen - müssen wir uns doch sehr darüber wundern, dass die Verantwortung, die dieses Haus nicht übernehmen will, den Kommunen und den unteren Behörden zugeschoben werden soll. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage von Informationen von Professoren der Fakultät für Informatik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ist davon auszugehen, dass an der Fakultät ein interner Numerus clausus droht. Der Senat der Ottovon-Guericke-Universität war und ist mit der Sache befasst.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass an der Fakultät für Informatik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ein interner Numerus clausus eingeführt werden soll? Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt soll der interne Numerus clausus eingeführt werden? Wenn nein: Warum war der Senat mit dieser Sache befasst?
2. Warum führt die Landesregierung der Fakultät für Informatik nicht zusätzliche Personal- und Sachmittel zu, damit künftig keine Studienbewerber abgewiesen werden müssen?