Der Gesetzentwurf wird eingebracht durch den Minister Herrn Gerhards. - Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, den Lärmpegel deutlich zu senken, damit wir den Minister verstehen. Hat eventuell jemand vergessen, sein Mikrofon auszuschalten oder ist noch ein weiteres Mikrofon an? Es ist eine Störung festzustellen. - Nicht. Bitte, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes verfolgt das Ziel, den Gewährträgern und den Verwaltungsräten der Sparkassen mehr Verantwortung für die wirtschaftliche Ausrichtung ihrer Sparkassen zu übertragen.
Im Vordergrund steht die Möglichkeit für den Verwaltungsrat einer Sparkasse, eine höhere Gewinnausschüttung an den Gewährträger zu beschließen, sofern der notwendige Eigenkapitalaufbau gesichert ist. Die vorgesehene Regelung zur Gewinnausschüttung bietet den Anreiz zu einer stärkeren betriebswirtschaftlichen Einstellung im Verwaltungsrat.
Nach dem Sparkassengesetz obliegt dem Verwaltungsrat die Aushandlung der Vorstandsverträge. Aus Gründen der Vertraulichkeit kann der Verwaltungsrat diese Befugnisse auf einen Personalausschuss übertragen.
In der Vergangenheit wurde bei einigen Sparkasse diese Befugnis auch auf Kleinstausschüsse übertragen, die der Verantwortung des Verwaltungsrates als Ganzes nicht immer gerecht wurden. So musste festgestellt werden, dass es bei Verträgen, die von Kleinstausschüssen ausgehandelt wurden, zu besonders gravierenden und sachlich nicht gerechtfertigten Abweichungen von den geltenden Empfehlungen der Musterdienstverträge gekommen ist.
Damit sich künftig die Vorstandsverträge an der wirtschaftlichen Bedeutung und der Leistungsfähigkeit der Sparkassen sowie der Leistung des einzelnen Vorstandsmitgliedes ausrichten, muss mindestens ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates dem Personalausschuss angehören.
Zudem bedürfen die Beschlüsse zur Bildung und zur Zusammensetzung des Personalausschusses einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Verwaltungsrates.
Um eine zeitnahe Überarbeitung der Empfehlungen für den Inhalt der Anstellungsverträge zu gewährleisten, ist der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband verpflichtet, die Empfehlungen mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen binnen Jahresfrist zu erlassen.
Ebenso wurde, um künftig nur noch sachgerechte Abweichungen zuzulassen und unangemessene Belastungen der betroffenen Sparkassen zu verhindern, ein Zustimmungsvorbehalt des Ministeriums der Finanzen als Aufsichtsbehörde bei Abweichungen von den Empfehlungen vorgesehen. Das Zustimmungserfordernis bei Abweichungen ersetzt die bisherige Anzeigepflicht.
Das Prüfungsmonopol der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes soll in begründeten Fällen und in begrenztem Umfang gemildert werden. Dies stärkt die Autonomie der Verwaltungsräte erheblich und vermeidet zugleich Unschärfen bei der Abgrenzung von Prüfung und Verbandspolitik. Zudem wird die Prüfungsstelle einem maßvollen föderalen Wettbewerb ausgesetzt.
Durch die Möglichkeit einer externen Prüfung wird die Funktionsfähigkeit der Prüfungsstelle nicht beeinträchtigt. Nach wie vor wird die Prüfung durch eine andere Prüfungsgesellschaft nur mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen möglich sein. Zudem können sich bezogen auf die Gesamtheit der Sparkassen des Landes in einem Jahr höchstens 10 % der Sparkassen von einem externen Prüfer prüfen lassen. Damit wird, glaube ich, deutlich, dass wir keine Vorbehalte gegen die Arbeit des OSGV haben, sondern dass es darum geht, ein bisschen mehr Flexibilität einzuführen.
Diese Neuregelungen müssen jetzt kommen. Zu warten würde die notwendige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Sparkassen in diesem Land nur hinauszögern.
Ich möchte abschließend auf das eingehen, was der Gesetzentwurf nicht enthält, nämlich keine weitergehenden Schritte bezüglich eines Rahmens für mögliche regionale Veränderungen, auch keine Definition des öffentlichen Auftrages der Sparkassen.
Wie Sie wissen, haben wir solche Änderungen zeitweise erwogen. Wir sind davon abgekommen, das gegenwärtig zu tun.
Die Sparkassen insgesamt stehen unter einem erheblichen Veränderungsdruck, der insbesondere verursacht wird durch die Europäische Kommission und die eingeleiteten Wettbewerbsverfahren. Diese werden in die Struktur der öffentlichen Kreditinstitute eingreifen, mit Sicherheit im Bereich der Landesbanken, möglicherweise auch in den Sparkassensektor. Wie weit das geht, ist noch nicht ganz klar.
Der Wettbewerbsdruck im Kreditgewerbe mit einer spürbaren Verschlechterung der Ertragslage, die wir jetzt schon sehen, und die im Januar 2001 vom Baseler Komitee für Bankenaufsicht vorgelegte Änderung der Baseler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 - das heißt Basel II - werden zu einer erheblich erhöhten Komplexität der Risikonormen für die Kreditwirtschaft führen, auch wenn das zunächst um ein Jahr hinausgeschoben worden ist.
Dies alles wird drastische Veränderungen in der Struktur der öffentlich-rechtlichen Banken in den nächsten Jahren mit sich bringen, und zwar auch im Sparkassensektor. Dabei wird es nicht nur darum gehen, dass sich Sparkassen in der Region enger miteinander verzahnen und sich möglicherweise zusammenschließen, sondern es wird auch darum gehen, ob sie ihre Verzahnung mit den Landesbanken, mit ihren Sparkassenverbänden über das Geschäft am Schalter hinaus tiefgründiger umgestalten müssen.
Wir wissen nicht einmal, ob die heutigen Rechtsformen auf Dauer erhalten bleiben. Wir müssen deshalb langfristig die Funktionsweise der Sparkassen als Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen und für die Versorgung in der Fläche nicht nur stärken und ausbauen, sondern wir müssen damit rechnen, dass wir zu neuen Formen kommen müssen.
Wir dürfen im Kampf mit der Brüsseler Kommission, unsere Sparkassen in der heutigen Struktur zu erhalten, nichts verschenken. Wir haben deshalb davon abgesehen, den öffentlichen Auftrag zu definieren, weil es in den gegenwärtigen Verhandlungen der so genannten Koch-Weser-Arbeitsgruppe mit der Brüsseler Kommission, die in den nächsten Tagen noch einmal aufgenommen werden, nur Schwierigkeiten geben würde.
Deshalb legen wir jetzt nur eine kleine Novelle vor. Innerhalb der nächsten anderthalb bis zwei Jahre werden wir eine große Novelle brauchen, und zwar nicht nur in unserem Land, sondern bundesweit, um in den Ländern das Sparkassenwesen insgesamt den Veränderungen, die sich abzeichnen, anzupassen und dafür die Weichen zu stellen. Dafür wäre es aber heute noch zu früh. Im Moment tun wir nur das, was dringlich ist, nämlich für die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der jetzigen Strukturen ein paar Weichenstellungen einzuleiten. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Gerhards, vor etwa einem Jahr lag der erste Referentenentwurf zum Sparkassengesetz vor. In diesem Zusammenhang hatte ich in der 40. Sitzung des Landtages - es ist genau ein Jahr her - eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an Sie gestellt. Eine Teilfrage haben Sie damals nicht beantwortet.
Wir erkennen objektive Prozesse im Sparkassenwesen natürlich an. Die Sparkassen sind einer der größten Arbeitgeber im Land Sachsen-Anhalt und sie sind auch in der Berufsausbildung enorm engagiert und beteiligt.
Die Frage, die ich schon damals gestellt habe, lautet: Wird sich die Landesregierung für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Sparkassenwesen in diesem Prozess einsetzen?
Das ist einfach und zugleich schwer zu beantworten. Natürlich werden wir uns dafür einsetzen. Aber es gibt in dieser Hinsicht Grenzen. Wir werden die Sparkassen in ihrer Leistungsfähigkeit nicht überfrachten dürfen. Das heißt, wir dürfen ihnen keine Regeln vorgeben, an die sie sich am Ende aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht halten können.
Andererseits wird das dadurch relativiert, dass die öffentlichen Sparkassen im Ausbildungsbereich traditionell auch weiterhin stärker ihre Arbeit und ihre Funktion erfüllen werden, als das in anderen Bereichen der Fall ist. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass ein wie auch immer künftig geordnetes Sparkassenwesen mehr als andere Bereiche noch etwas besser dazu beiträgt, dass wir alle Jugendlichen im Land, wenn sie geeignet sind, ausbilden können. - Danke.
Danke, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Debatte kommen, begrüße ich herzlich eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren aus Halle. Herzlich willkommen!
Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge CDU, PDS, FDVP, SPD und DVU vereinbart worden. Die Debatte beginnt Kollege Scharf für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich jetzt auf einige wenige Ausführungen beschränken und will deswegen in aller Kürze nur das unbedingt Notwendige sagen.
Zunächst zum Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens. Warum haben wir dieses Gesetz erst jetzt im Landtag von Sachsen-Anhalt? Es haben sich bereits Verzögerungen ergeben, die nicht unbedingt hätten sein müssen.
Vergleicht man den ursprünglichen Referentenentwurf aus dem letzten Jahr mit der heutigen Gesetzesvorlage,
so fallen keine grundlegenden Veränderungen auf, abgesehen von zwei Ausnahmen, der Zusammensetzung der Personalausschüsse und der Verwendung der Ausschüttungsgewinne. Im ersten Fall handelt es sich um eine Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse. Im zweiten Fall haben Sie, Herr Minister, lediglich ziemlich genau die Regelung aus Mecklenburg-Vorpommern übernommen, und dafür haben Sie, für uns unverständlich, ein ganzes Jahr gebraucht.
Trotz dieser langen Beratungsdauer - darüber werden wir uns im Ausschuss noch genauer unterhalten müssen - haben Sie nach unserer Kenntnis den Dialog mit dem OSGV und mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Gesetzentwurf abgebrochen. Es muss doch Gründe dafür geben, dass ein schon seit langem vorliegendes Verhandlungsergebnis so lange verzögert wurde und jetzt unwesentlich verändert in den Landtag eingebracht worden ist. So sollte eine Landesregierung mit den Sparkassenvertretern im Land Sachsen-Anhalt nicht umgehen.
Meine Damen und Herren! Die Sparkassen sichern nach dem sich abzeichnenden Rückzug der privaten Geschäftsbanken aus der Fläche nicht nur die üblichen Bankdienstleistungen, auf die der Minister eingegangen ist. Vielmehr wird auch das Kreditangebot für den mittelständischen Bereich im Wesentlichen durch die Sparkassen bestimmt. Denen unter Ihnen, die über die Verbesserung der Mittelstandsförderung reden, muss natürlich auch an einem sauberen Umgang mit den Sparkassen gelegen sein.
In der Gesetzesbegründung wird hervorgehoben, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und damit auch die Sparkassen vor tief greifenden Veränderungen stehen. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfes, Herr Minister, steht dazu im Gegensatz. Er ist in unseren Augen ein schönes Beispiel von Regulierungseifer und Regulierungswut, die nicht notwendig ist.
In allen Teilen des Gesetzes wird das Bestreben erkennbar, die Regelungsbefugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde deutlich auszuweiten. Das fängt bei den bereits erwähnten Personalausschüssen an, lässt sich an der neuen Verordnungsermächtigung zur Regelung der Anstellungsverhältnisse festmachen und endet nicht nur bei der Aufhebung des Prüfmonopols des OSGV bei den Jahresabschlussprüfungen.
Uns sind in allen Fällen keine gravierenden Vorgänge bekannt, die darauf schließen ließen, dass die Aufsicht drastisch verstärkt werden müsste. Die Sparkassenvertreter selber sehen das auch nicht so.
Wenn jetzt gefordert wird, man sollte zunehmend auswärtige Prüfer mit hineinnehmen, so muss man wissen: Das wird für die Sparkassen teurer werden und nach meiner Kenntnis wollen die Sparkassen das gar nicht unbedingt. Deshalb frage ich, warum das unbedingt in dem Gesetz geregelt werden soll.
Die gewählte Ausschüttungsregelung dagegen findet auch unsere Zustimmung, allerdings, meine Damen und Herren, unter einer Voraussetzung: Erhöhte Zuflüsse an die Kommunen dürfen nicht als Begründung dafür herhalten, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Kommunen vielleicht nicht mehr so ausgestattet werden müssten wie vorher.
Wenn die Meldungen in der Presse stimmen, dass die Kommunen nach dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 über 400 Millionen DM Minderausstattung
hinnehmen müssen, so werden wir uns dagegen wehren, wenn dann vielleicht gesagt wird, das werde im Wesentlichen durch verbesserte Ausschüttungsmöglichkeiten der Sparkassen kompensiert. Die Sparkassen können das nicht wettmachen, was wir den Kommunen an Landeszuweisungen vielleicht verweigern.