Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

lehnt die FDVP-Fraktion ab. - Danke schön.

(Zustimmung bei der FDVP)

Die DVU-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die PDS-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Czeke noch einen Beitrag angemeldet. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Barth, Ihrem Ansinnen zur Ausschussüberweisung können wir nicht stattgeben; denn wenn Sie heute Morgen die Einladung der Gewerkschaft angenommen hätten und mit den Betroffenen ins Gespräch gekommen wären, dann wüssten Sie, dass sie für morgen früh zu 8 Uhr in ihre zuständigen Ämter einbestellt sind, um die Kündigung in Empfang zu nehmen. Das heißt, wir können nicht erst in lange politische Diskussionen darüber verfallen; daher auch der Antrag.

Die Chronologie ist eindeutig: Im Jahr 1993 haben die SPD und die PDS die Kündigungen bei Waldarbeitern verhindert; danach haben die CDU und die PDS dieses Ansinnen - damals noch unter Minister Rehhahn - vereitelt. Ich denke - aller guten Dinge sollten drei sein -, dass wir sie auch diesmal verhindern können, nicht um sie zu verhindern, sondern um ein anderes Zeichen zu setzen.

Kollege Gallert hat es angesprochen. Wir haben seit 1995 in Bezug auf den Forstbereich ein Personalkonzept eingefordert, auch in Anbetracht der damals anstehenden Diskussion der letzten Forstreform. Im Landeswaldprogramm - Herr Minister Keller sprach davon -, das im Jahr 1998 in Kraft gesetzt wurde, wird von einer Zielgröße in zehn Jahren gesprochen, das heißt bis 2008.

Man kann natürlich verstehen, dass die Gewerkschaft in Bezug auf Teilzeit sehr zurückhaltend ist, weil es hierbei um die niedrigen Einkommensgruppen geht. Wenn die auch noch verzichten, dann wird es meiner Auffassung nach recht eng, was die Existenz der Familien angeht. Kritisch ist auch, dass bei der jetzt anstehenden letzten Runde keine Abfindung mehr angeboten wird.

Ich muss es noch einmal erwähnen: Das Forstamt in meinem Heimatbereich hat auch von der Möglichkeit der Anwartschaftsregelung Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass die Beschäftigten sechs Monate arbeiten und sechs Monate arbeitslos sind. Damit sind sie aber unkündbar. Das Arbeitsamt sagt: Wer auf so viel freiwillig verzichtet, dem kann dann nicht noch zur Strafe gekündigt werden. Auch das sind schon freiwillige Maßnahmen, die die Beschäftigten für sich in Anspruch genommen haben. Es sollte einen finanziellen Anreiz - ich habe es schon gesagt - in Form einer Abfindung geben.

Dann gehen wir eben in einen anderen Bereich - Kollege Gallert hat es eben schon angesprochen -, in den produktiven Bereich: Holzwerbung. Sicherlich könnte mir jetzt vorgehalten werden: Das können wir doch mit Leistungen Dritter machen. Die weisen wir auch alle Jahre wieder mit Steigerungsraten im Haushalt aus. Ich frage: Wird dann die Holzwerbung in dem Bereich tatsächlich preiswerter?

Hiermit, Frau Kollegin Wernicke, sind wir dann wieder an einem Streitpunkt angelangt, der Privatisierungspolitik der damaligen Bundesregierung, dem Treuhandgesetz. Wir haben im Agrarausschuss bereits eine Anhörung dazu gehabt. Der Wert wird privatisiert, aber der Naturschutzaspekt bleibt gesellschaftlich und die Personalkräfte bleiben gesellschaftlich, sprich: zulasten des Landes Sachsen-Anhalt.

Für uns ist auch Folgendes schwer nachvollziehbar: Die Qualifizierungsgesellschaft führt in Kurzarbeit Null. Wenn wir die Kollegen verstärkt in den Wasserbau versetzen und dann einen LHO-Betrieb daraus machen,

dann muss man sich den Vorwurf gefallen lassen: Wenn dafür Geld da ist, dann hätten wir sie auch im Wald behalten können.

Auf der Demo - diejenigen, die dabei waren, können das bestätigen - haben die Kollegen nicht gegen die Delegierung von Aufgaben in den kommunalen Bereich demonstriert. Sie haben hauptsächlich gegen den schlechten Informationsfluss demonstriert. Es darf eben nicht sein, dass ich so etwas aus der Zeitung erfahre.

Dies muss ich dann auch sagen: Unsere Forderung richtete sich auf ein Personalkonzept und auch da ist noch Fehlanzeige. Wenn man die Budgetierung in den Forstämtern umsetzen würde - die drei Modelle haben gezeigt, dass es deutliche Steigerungsraten gibt -, wenn ich die Forstämter außerdem von nicht hoheitlichen Aufgaben wie Schullandheimen und Ähnlichem befreien würde, wäre eine echte Einsparung da.

Das Problem, das wir dabei haben, ist Folgendes - das hat Kollege Gallert auch schon angesprochen -: Es ist wiederum die Bundesebene; denn das Problem, das wir in Sachsen-Anhalt bekommen haben, ist erst nach der Steuerreform von Herrn Eichel über uns gekommen.

Wir fordern soziale Daseinsvorsorge durch das Land als Dienstherrn ein. Die Gewerkschaftsvertreter in den Reihen der SPD müssen sich natürlich fragen lassen, wenn man die Waldarbeiter auf die private Schiene schickt, wie es dort mit der Tariftreue gehalten wird. Jeder weiß, wovon ich spreche. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

(Minister Herr Keller meldet sich zu Wort)

- Herr Minister Keller, Sie wissen, dass Sie die Debatte damit noch einmal eröffnen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte der Fairness halber das Parlament vor der Abstimmung darüber unterrichten, dass in fünf Fällen die Dinge eingeleitet sind und die Kündigungen morgen ausgesprochen werden.

Ich frage jetzt ganz formal: Gibt es noch Diskussionsbedarf? - Dies ist nicht der Fall. Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Ich lasse zunächst über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen. Beantragt war, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen, in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Ich bitte die Gegenstimmen zu zählen. - Ich bitte sicherheitshalber noch einmal um das Handzeichen für die Zustimmung zur Ausschussüberweisung. - Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen. 36 Abgeordnete haben für die Ausschussüberweisung gestimmt, 43 dagegen.

Da die Ausschussüberweisung abgelehnt worden ist, kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte darum, sofort zu zählen, damit wir das nicht noch einmal wiederholen müssen. - Dann frage ich jetzt, wer gegen diesen Antrag stimmt. Bitte ebenfalls zählen. - Stimmenthaltungen? - 42 Abgeordnete haben für den Antrag gestimmt, 37 dagegen und vier haben sich der Stimme enthalten. Damit hat der Antrag eine Mehrheit gefunden und die Beratung zum Tagesordnungspunkt 31 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Beratung

Sicherung der Interessen Sachsen-Anhalts bei den Verhandlungen des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (Planak)

Antrag der Fraktionen der PDS und der SPD Drs. 3/4672

(Unruhe)

- Sobald Sie sich wieder ein ganz klein wenig beruhigt haben, meine Damen und Herren, bitte ich den Abgeordneten Herrn Krause, diesen Antrag einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Ausrichtung der Agrarpolitik auf mehr Nachhaltigkeit, um letztlich den gesellschaftlichen Erfordernissen zum Schutz unserer Natur und Umwelt stärker Rechnung zu tragen, ist auch unter Beachtung einer dazu erforderlichen Neuausrichtung der Finanz- und Haushaltspolitik längst überfällig. Eigentlich ist es für die bisherige EUund Bundesagrarpolitik ein Armutszeugnis, dass es erst einer BSE-Krise bedarf, um sich diesen Fragen intensiver zu stellen.

Dass sich die Euphorie der Bundesministerin Frau Künast gelegt hat und sich die von ihr erzeugten Wogen etwas geglättet haben und schließlich mehr Sachlichkeit in die Diskussion eingezogen ist, erklärt sich sicherlich aus der Tatsache, dass die Ministerin als Umweltpolitikerin ihre bisherige Amtszeit genutzt hat, um sich mit der Landwirtschaft in Ost und West stärker vertraut zu machen. Bei allem Pro und Kontra zu ihren politischen Zielstellungen sind wir ihr in einem dankbar: Sie hat es geschafft, dass über die bisherige Agrar- und Ernährungs- bzw. Verbraucherschutzpolitik wieder intensiv nachgedacht wird.

Zur Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik kann auf die entsprechende Verordnung des Rates der EU Nr. 1259 vom 17. Mai 1999 zurückgegriffen werden, die es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, Direktzahlungen an Erzeuger in Anhängigkeit von bestimmten Kriterien zur Sicherung der Nachhaltigkeit bis zu einer Höhe von 20 % zu kürzen. Festgelegt ist, dass die Mitgliedsländer eigenständig Modalitäten zur Mittelverwendung erarbeiten.

In der morgen stattfindenden Sitzung des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz wird über die bisherigen Vorstellungen der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beraten.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Einstieg in die Neuverteilung bzw. in die lineare Kürzung mit Augen

maß und entsprechend abgefedert erfolgen sollte. Die Entscheidung, wie, aber auch wann die Modulation einzuführen ist - nämlich nach unserer Auffassung frühestens ab 2003 -, erscheint uns äußerst wichtig. Eine Orientierung auf 2002 würde alle Beteiligten unter Druck setzen, weil bis spätestens Anfang August die gesetzlichen Voraussetzungen für etwaige Kürzungen der Prämien geschaffen werden müssten, an denen sich die Landwirte dann rechtzeitig orientieren könnten. Anderenfalls könnten die Landwirte zu Recht auf Vertrauensschutz pochen. Außerdem würde ein solcher sanfter Einstieg in die Modulation mit Sicherheit auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden helfen.

Wichtig ist uns weiterhin, dass die Mittelverwendung, wie von der EU vorgesehen, im Land gesichert ist und dass die Mittel für andere Maßnahmen im ländlichen Raum, nicht zuletzt auch mit hohen arbeitsmarktpolitischen Effekten, den Ländern zur eigenständigen Verwendung zur Verfügung stehen.

In diesem Sinne möchten wir Minister Keller für die morgige Verhandlung den Rücken stärken.

Der Brief des Landeskontrollverbandes an alle Fraktionen zeigt uns, dass so manche Maßnahme zur Neuausrichtung der Landwirtschaft und des Verbraucherschutzes unter falscher Flagge segelt. Wenn mit der Überprüfung der gesamten Palette der gemeinschaftlichen Förderung jetzt bekannt wurde, dass die Förderung der Milchleistungs- und Qualitätsprüfung auslaufen soll, so steht das, meinen wir, im Widerspruch zu den erklärten Zielen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hinsichtlich eines verbesserten Verbraucherschutzes und einer gesunden Ernährung sowie der Erhöhung der Qualität der Nahrungsmittel und damit auch im Gegensatz zu den Vorstellungen von einer künftigen Landwirtschaft.

(Zustimmung von Herrn Czeke, PDS)

Ein Wort noch zur Kofinanzierung. In diesem Zusammenhang erwarten wir, dass für die Finanzierung etwaiger neuer Programme das Prinzip der Kofinanzierung beibehalten wird. Nebenbei bemerkt: Frau Künast ist gut beraten, dieses Prinzip nicht im Geringsten infrage zu stellen, um von vornherein keine Begehrlichkeiten des Finanzministers Herrn Eichel zu wecken.

Wir bitten um eine direkte Annahme des Antrags.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Krause. - Hierzu ist im Ältestenrat eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Die Vertreter der Fraktionen sprechen in folgender Reihenfolge: FDVP, CDU, SPD, DVU und PDS.

Vorher hat Herr Minister Keller um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurzeit redet jeder von Modulation. Nur wenige haben sich mit dieser Frage beschäftigt. Ich möchte Sie heute Abend nicht mit den Details befassen, sondern ich möchte nur ganz kurz auf die Schwierigkeiten hinweisen, die in den Beratungen, die vor uns liegen, für das Land Sachsen-Anhalt und die neuen Bundesländer insgesamt bestehen.

Die EU hat im Rahmen der Agenda 2000 die Möglichkeit vorgesehen, dass von den Direktzahlungen, die die Landwirte bekommen, entweder für die Grand Culture oder auch bei den Tierprämien, bis zu 20 % weggenommen werden dürfen und dass diese 20 % mit einer entsprechenden Kofinanzierung des jeweiligen Mitgliedstaates für Maßnahmen in den Agrar-Umwelt-Bereich oder in soziale Maßnahmen umgeswitcht werden können, in die zweite Säule der Agrarpolitik, also die Entwicklung des ländlichen Raumes.

Die Bundesrepublik hat nach der Verabschiedung der Agenda 2000 aus wohl erwogenen Gründen keinen Gebrauch davon gemacht. Die Gründe liegen darin, dass wir bestimmte Agrar-Umwelt-Programme bereits haben und andererseits die Modulation mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Wir haben uns beim vorherigen Thema über die Frage unterhalten, wie wir im Land eine vernünftige Verwaltung aufbauen. Mit einem solchen Instrumentarium würden wir in der gesamten Agrarverwaltung einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit allen fatalen Folgen schaffen, die das hat. Und wir würden zugunsten der Umwelt relativ wenig bewegen. Deshalb ist damals entschieden worden, das nicht zu machen.

Nun haben - Herr Krause hat es auch angeführt - die Ereignisse BSE und MKS - wir haben im Landtag häufiger darüber gesprochen - eine Neubewertung der Agrarpolitik eingeleitet. Frau Künast hat sich vorgenommen, als Zeichen der Neuorientierung in der Agrarpolitik in Deutschland die Modulation einzuführen. Sie hat einen Vorschlag unterbreitet, der eine stufenweise Vorgehensweise beinhaltet. Im ersten Jahr sollen 3 % abgeschnitten und umgesteuert werden. Im nächsten Jahr sollen es 6 % sein. Nach ihren Vorstellungen soll auch ein Freibetrag eingeführt werden, der von der Modulation nicht betroffen ist.

Sie können sich denken, meine Damen und Herren, dass bei den Betriebsstrukturen, die in den neuen Bundesländern vorhanden sind, die neuen Bundesländer von einer solchen Modulation ganz besonders betroffen wären. Bei dem Modell mit einem relativ hohen Freibetrag und einer sechsprozentigen Kürzung entfielen im Endeffekt über 80 % der Kürzungen auf die neuen Bundesländer. Die alten Länder wären kaum betroffen.