Hans-Jörg Krause
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Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mein Standpunkt zu diesem Problem ist, denke ich, im Hause bekannt. Im Agrarausschuss haben wir mehrheitlich auf eine untergesetzliche Regelung zur regionalen und zeitlichen Begrenzung bzw. Durchführung einer Bestandsregulierung gesetzt. Diesbezüglich hat auch der Minister einen Erlass verabschiedet, mit dem das gesamte Antrags- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden sollte. Wie dieser Erlass umgesetzt oder - besser gesagt - nicht umgesetzt wurde, darauf möchte ich gar nicht eingehen. Das wäre ein Thema für sich, und ich meine, es wäre wert kabarettistisch aufgearbeitet zu werden.
Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung soll nun die mögliche Bestandsregulierung in die Verantwortung der Jägerschaft übertragen werden. In dem Wissen um das, was die Landesjägerschaft, was der Landesnaturschutzverband der Jäger auf dem Gebiet der Biotopverbesserung und der Hege und Pflege unseres Wildbestandes bisher geleistet hat, denke ich, sollten wir diese Entscheidung heute auch so treffen. Sie wissen - das ist kein Geheimnis -, dass mein Standpunkt in der Fraktion nicht unumstritten ist. Die Abstimmung wird dieses Bild auch so widerspiegeln.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir, wie gesagt, zum Ausdruck bringen, dass sich der neu gewählte Landtag so schnell wie möglich und intensiv mit dem Problem der Grundwasserabsenkung durch die Trinkwassergewinnung in der Region Westfläming befassen und nach Wegen suchen sollte, auf denen die dramatische Wassersituation in dieser Region aufgehalten oder noch besser umgekehrt werden kann.
Seit dem Jahr 1993 gibt es dieses Problem. Auf verschiedenen Ebenen haben sich Fachleute, Kommunalund Landespolitiker sowie in der Region lebende Bürgerinnen und Bürger mit diesem Problem befasst und Veränderungen eingefordert.
Im August 2002 wurde ein vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt in Auftrag gegebenes Gutachten vorgestellt. Das Ministerium, das Regierungspräsidium und die Trinkwasserversorgung Magdeburg sahen sich veranlasst, sich mit dem Ergebnis dieses Gutachtens auseinander zu setzen. Zur Unter
suchung und Ableitung von Schlussfolgerungen für eine künftige Nutzung dieses Trinkwasserreservoirs ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen worden.
Der bisherige Minimalkonsens war der, dass die Trinkwasserförderleistung nicht weiter erhöht wird. Für die Landwirtschaft und die Fischereibetriebe sowie für die besorgten Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist das jedoch nicht mehr als Augenwischerei. Was fehlt, sind tatsächlich einschneidende Maßnahmen, die solche Fragen berühren wie die Neuvergabe des Wasserrechtes, die Stützwassereinspeisung, die Herstellung eines überregionalen Trinkwasserverbundnetzes zum Beispiel unter Berücksichtigung der Ressourcen der Rappbodetalsperre sowie Alternativen und Ausgleichsmaßnahmen für die Landwirtschaft und die ansässigen Fischereibetriebe.
Diesen und ähnlichen Fragen sollten sich der nächste Landtag und die künftige Landesregierung unbedingt und so schnell wie möglich zuwenden und nach Lösungen zur Veränderung der Situation suchen. In diesem Sinne findet der vorliegende Antrag unsere Zustimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Bundestagsabgeordnete Reinhard Weiss, SPD, hat am 5. Februar 2002 in Salzwedel erklärt, dass für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme im Zuge der B 71 sowie B 248 und damit für die Umgehungsstraße in Salzwedel die finanziellen Mittel bereitstehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bestätigt die Landesregierung diese Aussage des genannten MdB? Wenn ja, in welchem Umfang stehen finanzielle Mittel des Bundes für das Haushaltsjahr 2002 bzw. 2003 zur Verfügung?
2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung, welche baurechtlichen Probleme sind noch zu klären und wann kann mit dem Baubeginn der Ortsumgehung Salzwedel gerechnet werden?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass viele innovative Ideen und Produktentwicklungen auf dem Weg zur Markteinführung an der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit scheitern. Als Gründe dafür sind die nicht stimmigen ökonomischen Rahmenbedingungen, die Kapitalschwäche dieser jungen Unternehmen und oft auch die fehlende Risikobereitschaft - nicht der engagierten Menschen vor Ort, sondern der öffentlichen Hand - zu nennen.
Ein weiterer Grund ist die bundesweit prekäre Haushaltslage, die dazu führte, dass sich der Bund aufgrund der Veränderung der Förderprogramme mehr oder weniger aus der Verantwortung stahl. Ich denke dabei an die veränderten Förderkonditionen für Biogasanlagen.
Wenn nachwachsende Rohstoffe und Energieträger auf dem Wirtschaftsmarkt Fuß fassen und künftig eine wachsende Rolle spielen sollen, dann bedeutet dies zugleich, herkömmliche Produkte und Technologien auf der Basis fossiler Energieträger zu verdrängen. Die entsprechenden EU-, Bundes- und Landesförderprogramme sind dafür Weichenstellungen. Sie setzen für viele herkömmliche ressourcenintensive Technologien in allen Bereichen der Wirtschaft neue Maßstäbe und sind verständlicherweise zugleich auch ein Affront für die konservative Wirtschafts- und Finanzlobby, die alles daransetzt, ihre Marktposition zu behaupten.
In vielen zurückliegenden Beratungen, Konferenzen und Arbeitsgesprächen, an denen wir teilgenommen bzw. die wir selbst organisiert und durchgeführt haben, haben Fachleute aus der Landwirtschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft wiederholt auf die besonderen Schwierigkeiten der Entwicklung und der Einführung neuer Technologien und Produkte hingewiesen.
Die bisherigen Erfahrungen - ob in Cobbelsdorf oder bei Vernaro in Gardelegen - haben gezeigt, dass die Umsetzung der besten Projekte nur dann gelingt, wenn mutig, risikobereit und entschlossen handelnde Menschen vor Ort sowie Investoren vor allem in fast regelmäßig wiederkehrenden schwierigen Phasen nicht allein gelassen werden. Genau an dieser Stelle ist die Risikobereitschaft der öffentlichen Hand, der Bundes- und der Landespolitik gefragt.
Sehr verehrte Damen und Herren! Bedauerlicherweise ist die Risikobereitschaft aber genau an dieser Stelle oftmals zu vermissen, an der Stelle, wenn es um den wirklichen Durchbruch auf dem Markt geht. Viele Projekte, die bis dahin Millionen verschlungen haben, kommen bei diesem Punkt nicht weiter.
Genau dann, wenn es um diesen entscheidenden letzten Punkt in der Förderung geht - um die Markteinführung größeren Stils -, lässt eigenartigerweise die Risikobereitschaft nach. Es wird dann erklärt, wie viele Fördermittel man schon investiert habe, dass man nicht unendlich fördern könne und dass eine weitere Förderung zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde.
Schließlich wendet man sich einem neuen Projekt zu und dasselbe Prozedere wiederholt sich genau bis zu diesem Punkt.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich wollte die Debatte zu dem vorliegenden Antrag nutzen, um deutlich zu machen, dass trotz einzelner erfolgreich umgesetzter Förderprogramme zur Markteinführung neuer Produkte und Technologien noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns liegt und der Erfolg auch davon abhängen wird, ob es uns gelingt, die Förderpolitik darauf auszurichten.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Förderung von Investitionen zum Anbau, zur Verarbeitung und zur Vermarktung nachwachsender Rohstoffe und Energieträger mit der Aufnahme in das operationelle Programm erweitert werden.
Das unterstützen wir; dennoch komme ich nicht umhin, unsere Verwunderung darüber zum Ausdruck zu bringen, dass die gesamte Palette dieser Förderung nicht Bestandteil des Antragspaketes des Landes für das operationelle Programm war. Das ist für uns neu und erst mit diesem Antrag zutage getreten.
Sehr verehrte Damen und Herren! Neben der Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten ist vor allem aus arbeitsmarktpolitischer Sicht die Wirksamkeit des gesamten
Volumens unserer Förderprogramme nicht nur auf diesem Gebiet zu erhöhen. Für uns heißt das, die interministerielle Zusammenarbeit zu verbessern, die finanziellen Möglichkeiten und fachlichen Potenzen der unterschiedlichen Ressorts zu bündeln und nach dem Beispiel von Thüringen und Mecklenburg ein wissenschaftliches und fachliches Gremium außerhalb der ministeriellen Strukturen zu installieren.
Mit dem Ruf nach einem Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe ist der politische Wille bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht worden. Jetzt muss endlich auch gehandelt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den zurückliegenden Jahren dürfte für jeden von uns deutlich vernehmbar gewesen sein, dass über nachwachsende Rohstoffe und insbesondere über erneuerbare Energieträger nicht nur gesprochen wurde, sondern dass auch in Sachsen-Anhalt ganz konkrete Schritte zu ihrer Nutzung gegangen wurden.
Wenngleich sich Sachsen-Anhalt mit sechs in Betrieb befindlichen und etwa 30 geplanten Biogasanlagen angesichts der mehr als 1 600 bundesweit vorhandenen Anlagen immer noch recht bescheiden ausnimmt, sollten die Kapitalschwäche, die mangelnde Finanzkraft und der Druck der Altschulden in ihrer hemmenden Auswirkung nicht unterschätzt werden.
Aber genau das ist der Punkt: Durch das im September 1999 in Kraft getretene Anreiz- bzw. Förderprogramm für die Hinwendung zu erneuerbaren Energien ist für die Landwirtschaft nicht nur ein deutlicher Anreiz insbesondere zur Planung und zum Bau von Biogasanlagen entstanden, sondern es ist den Landwirten auch erstmals die wirtschaftliche Möglichkeit geboten worden, auf diesem Gebiet handeln zu können.
Die in unserem Land bestehenden Agrarstrukturen mit ihren optimalen Konzentrationen von Viehbeständen sind ein erhebliches Potenzial für Biogasanlagen. Sie sind geradezu prädestiniert für die Erzeugung und energetische Nutzung von Biogas. Die bisher geschaffenen Fördermöglichkeiten haben es den Agrarunternehmen erst ermöglicht, ihre eigenen vorzüglichen Potenziale zu nutzen.
Das heißt, sie beschäftigen sich zunehmend mit den sich bietenden Möglichkeiten, zum einen um diesen Sektor zu einem tragfähigen Wirtschaftsfaktor für sich selbst und den ländlichen Raum zu machen und Ar
beitsplätze zu schaffen und zum anderen um grünen Strom zu produzieren und damit einen bedeutenden umweltpolitischen Beitrag zu leisten. Schließlich können sie über diesen Weg die Abprodukte ihrer optimalen Tierkonzentrationen, insbesondere die Gülle, hochwertig nutzen und verbessern.
Die landwirtschaftlichen Betriebe waren also mindestens bis Ende Juli, Anfang August bzw. bis zur Bekanntgabe der Streichung der Investitionshilfe des Bundes für Biogasanlagen auf dem besten Weg, das Förderprogramm für erneuerbare Energien nicht nur anzunehmen, sondern auch praktisch umzusetzen. Im Vertrauen auf die Fördermaßnahmen wurde geplant und investiert.
An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass es hier nicht wie in anderen Bereichen um eine profane Geldanlage geht, sondern dass es sich hier um die einmalige Gelegenheit handelt, vorzügliche Wirtschafts- und auch Stoffkreisläufe bzw. Energiekreisläufe zu installieren.
Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium völlig unerwartet und unverständlicherweise die Förderrichtlinie für Biogasanlagen drastisch ins Negative geändert. Die Planungssicherheit für die Agrarunternehmen ist damit nicht mehr gegeben, weil die Wirtschaftlichkeitsgrenze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anlagengrößen nicht mehr erreicht werden kann.
Nach Aussagen des Bauernverbandes gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass die neuen Förderkonditionen Landwirte veranlassen, sich aus bereits in der Vorbereitung befindlichen Projekten zurückzuziehen.
Wir denken, dass das nicht der Weg in Richtung einer neuen Agrar- und Umweltpolitik sein kann. Diese Einschnitte, zumal sie ohne jegliche Absprache mit den Betroffenen vorgenommen wurden und werden, machen es den Landwirten schwer, wenn nicht gar unmöglich, sich auf diesem Gebiet an der Ausschöpfung regenerativer Energiequellen und an der Sicherung des Klimaschutzes zu beteiligen.
Darum fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, alles zu unternehmen, um Einfluss auf die Bundesregierung auszuüben mit dem Ziel, dass die durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffene Entscheidung über die Veränderung der Förderrichtlinie für Biogasanlagen zurückgezogen wird und die bisherige Förderung in vollem Umfang erhalten bleibt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unseren Antrag.
Ein Wort auch zu dem Änderungsantrag. Um dem Anliegen dieses Änderungsantrags der CDU-Fraktion Rechnung zu tragen, wäre es aus unserer Sicht denkbar, den Änderungsantrag als einen zweiten Punkt in unseren Antrag aufzunehmen. Dann könnte auch eine direkte Abstimmung erfolgen. Anders würde es nicht möglich sein.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Ausrichtung der Agrarpolitik auf mehr Nachhaltigkeit, um letztlich den gesellschaftlichen Erfordernissen zum Schutz unserer Natur und Umwelt stärker Rechnung zu tragen, ist auch unter Beachtung einer dazu erforderlichen Neuausrichtung der Finanz- und Haushaltspolitik längst überfällig. Eigentlich ist es für die bisherige EUund Bundesagrarpolitik ein Armutszeugnis, dass es erst einer BSE-Krise bedarf, um sich diesen Fragen intensiver zu stellen.
Dass sich die Euphorie der Bundesministerin Frau Künast gelegt hat und sich die von ihr erzeugten Wogen etwas geglättet haben und schließlich mehr Sachlichkeit in die Diskussion eingezogen ist, erklärt sich sicherlich aus der Tatsache, dass die Ministerin als Umweltpolitikerin ihre bisherige Amtszeit genutzt hat, um sich mit der Landwirtschaft in Ost und West stärker vertraut zu machen. Bei allem Pro und Kontra zu ihren politischen Zielstellungen sind wir ihr in einem dankbar: Sie hat es geschafft, dass über die bisherige Agrar- und Ernährungs- bzw. Verbraucherschutzpolitik wieder intensiv nachgedacht wird.
Zur Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik kann auf die entsprechende Verordnung des Rates der EU Nr. 1259 vom 17. Mai 1999 zurückgegriffen werden, die es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, Direktzahlungen an Erzeuger in Anhängigkeit von bestimmten Kriterien zur Sicherung der Nachhaltigkeit bis zu einer Höhe von 20 % zu kürzen. Festgelegt ist, dass die Mitgliedsländer eigenständig Modalitäten zur Mittelverwendung erarbeiten.
In der morgen stattfindenden Sitzung des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz wird über die bisherigen Vorstellungen der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beraten.
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass der Einstieg in die Neuverteilung bzw. in die lineare Kürzung mit Augen
maß und entsprechend abgefedert erfolgen sollte. Die Entscheidung, wie, aber auch wann die Modulation einzuführen ist - nämlich nach unserer Auffassung frühestens ab 2003 -, erscheint uns äußerst wichtig. Eine Orientierung auf 2002 würde alle Beteiligten unter Druck setzen, weil bis spätestens Anfang August die gesetzlichen Voraussetzungen für etwaige Kürzungen der Prämien geschaffen werden müssten, an denen sich die Landwirte dann rechtzeitig orientieren könnten. Anderenfalls könnten die Landwirte zu Recht auf Vertrauensschutz pochen. Außerdem würde ein solcher sanfter Einstieg in die Modulation mit Sicherheit auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand vermeiden helfen.
Wichtig ist uns weiterhin, dass die Mittelverwendung, wie von der EU vorgesehen, im Land gesichert ist und dass die Mittel für andere Maßnahmen im ländlichen Raum, nicht zuletzt auch mit hohen arbeitsmarktpolitischen Effekten, den Ländern zur eigenständigen Verwendung zur Verfügung stehen.
In diesem Sinne möchten wir Minister Keller für die morgige Verhandlung den Rücken stärken.
Der Brief des Landeskontrollverbandes an alle Fraktionen zeigt uns, dass so manche Maßnahme zur Neuausrichtung der Landwirtschaft und des Verbraucherschutzes unter falscher Flagge segelt. Wenn mit der Überprüfung der gesamten Palette der gemeinschaftlichen Förderung jetzt bekannt wurde, dass die Förderung der Milchleistungs- und Qualitätsprüfung auslaufen soll, so steht das, meinen wir, im Widerspruch zu den erklärten Zielen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hinsichtlich eines verbesserten Verbraucherschutzes und einer gesunden Ernährung sowie der Erhöhung der Qualität der Nahrungsmittel und damit auch im Gegensatz zu den Vorstellungen von einer künftigen Landwirtschaft.
Ein Wort noch zur Kofinanzierung. In diesem Zusammenhang erwarten wir, dass für die Finanzierung etwaiger neuer Programme das Prinzip der Kofinanzierung beibehalten wird. Nebenbei bemerkt: Frau Künast ist gut beraten, dieses Prinzip nicht im Geringsten infrage zu stellen, um von vornherein keine Begehrlichkeiten des Finanzministers Herrn Eichel zu wecken.
Wir bitten um eine direkte Annahme des Antrags.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Seit Oktober 2000 hat sich das Problem der Abwicklung der Bodenreform für die Landesregierung insofern erledigt, als keine neuen Fälle aufgegriffen werden dürfen. Das heißt, mit diesem Datum sind alle neuen Ansprüche des Landes auf Bodenreformland durch die im Gesetz verankerte Verjährungsklausel ausgeschlossen. Dementsprechend ist wohl auch der Ausschuss für Recht und Verfassung aus rechtlich-formalen Gründen zu der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung und der Ältestenrat zu der Entscheidung gekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte passieren zu lassen.
Dennoch wollen wir als PDS-Fraktion die heutige Möglichkeit nochmals nutzen, um unseren Standpunkt zur Abwicklung der Bodenreform bzw. zum Anliegen unseres ursprünglichen Antrages unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.
Im März 1999 forderten wir die Landesregierung auf, auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. März 1998 alle Initiativen zur Abwicklung der Bodenreform einzustellen sowie über alle diesbezüglichen offenen Forderungen gegenüber betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein Moratorium zu verhängen.
Die neue Situation bestand damals darin, dass der Bundesgerichtshof den bis dahin durch den Gesetzgeber vertretenen Standpunkt, dass nämlich das Eigentum an Bodenreformland nicht Nachlassbestandteil von Bodenreformlandempfängern gewesen sei, korrigierte bzw. aufhob. Unmissverständlich erklärte er in seiner Urteilsbegründung, dass die Gesetzesbegründung und alle bis dahin getroffenen Entscheidungen von einer rechtlich falschen Tatsache ausgingen.
Unser Antrag legte zugrunde, dass das auch für die Landesregierung Veranlassung sein müsste, endlich Schluss zu machen mit der Abwicklung der Bodenreform, zumindest aber ein Moratorium ins Auge zu fassen.
Sie kennen unseren und insbesondere meinen generellen Standpunkt zur Abwicklung der Bodenreform. Wir vertreten nach wie vor die Position, dass die Abwicklung der Bodenreform gegen das Grundgesetz und gegen den Vertrag über die Herstellung der deutschen Einheit verstößt. Immer wieder ist von uns darauf hingewiesen worden, dass hier gegen bis dahin eherne Grundsätze im Umgang mit Grundbucheintragungen sowie im Umgang mit Eigentum verstoßen wurde.
Wo bleibt der sonst auch in Juristenkreisen nicht unbekannte Grundsatz, dass Gesetze von der Tatsache her immer menschenrechtsfreundlich auszulegen seien? In Verknüpfung mit dem Modrow-Gesetz wäre das eine gute Möglichkeit, dem Artikel 14 des Grundgesetzes zu entsprechen. Immer wieder stellten wir die alte Frage, warum die Landesregierung von der Kannbestimmung keinen Gebrauch gemacht hat. Sie tat es nicht. Stattdessen war sie der Vorreiter bei der Abwicklung der Bodenreform.
Wir haben darauf aufmerksam gemacht, wie lax die Politik, die Rechtsprechung und letztlich auch die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt mit dem Rückwirkungsverbot umgegangen sind. Warum sollte es nicht möglich gewesen sein, die Bodenreform so abzuwickeln, dass daraus eine gefestigte Rechtsposition für die Bodenreformlandbesitzer und deren Erben entstanden
wäre, so wie es das Modrow-Gesetz vorsah? Diese Frage steht nach wie vor im Raum.
Stattdessen hat man es vorgezogen, jede rechtliche Möglichkeit zu nutzen, um die Eigentümer von Bodenreformland zu enteignen. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, das viel gepriesene Gleichheitsprinzip durchzusetzen. Nur dürfen wir uns dann nicht wundern, dass für mehr und mehr Menschen diese Demokratie und dieser Rechtsstaat kaum noch einen Pfifferling wert sind und Politikern und Politikerinnen zunehmend mit Frust und Lethargie begegnet wird.
Es kommt einer Verballhornung gleich, wenn sich die Politik und die Rechtsprechung heute mitten im allgemeinen Trend der Privatisierung diesbezüglich auf die Nachzeichnung sozialistischer Gesetze stützen. Der Rückzug auf die Besitzwechselverordnung der DDR aus den 70er-Jahren, also auf eine sozialistische Eigentumspolitik,
ist so verlogen wie die ganze Politik der Abwicklung der Bodenreform.
In den zurückliegenden Jahren wurden 17 000 Eigentümer an Grund und Boden enteignet. Damit ist der sprichwörtlichen Kapitalschwäche der Ostdeutschen noch zusätzlich eins draufgesetzt worden. Diese Politik ist mit der CDU-Regierung 1992 begonnen und unter der von uns sonst tolerierten SPD-Regierung ungebrochen weitergeführt worden.
Wenn wir diese Politik schon nicht aufhalten konnten und können, wollen wir wenigstens die Möglichkeit nutzen, um die Widersprüchlichkeit der herrschenden Politik und die in diesem Fall inkonsequente und nicht ganz unparteiliche Rechtsprechung beim Namen zu nennen.
Daher können wir dieser Beschlussempfehlung nicht unwidersprochen folgen. Warten wir ab, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über einen letzten Versuch der Betroffenen, zu ihrem Recht zu kommen, entscheidet.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Aus der von Kollegen Sommerfeld vorgetragenen Begründung zum vorliegenden Antrag konnte entnommen werden, dass es der CDU-Fraktion darum geht, dass die in den Haushalt eingestellten finanziellen Mittel zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Land-, Forstund Ernährungswirtschaft zielgerichteter und auch effektiver zur Lösung der aktuell anstehenden Probleme genutzt werden. Insofern kann diesem Antrag zugestimmt werden. Dennoch stellt sich die Frage, ob dieser Forderung Rechnung getragen wird, wenn man dies nur haushaltssystematisch betrachtet; der Minister verwies bereits darauf.
Die Ursachen sind vielmehr in ungenügender interministerieller Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu suchen. In den zurückliegenden Jahren fehlte es an einer Zusammenarbeit bzw. war die konstruktive Zusammenarbeit einfach ungenügend. Landwirtschaftsministerium, Forschungseinrichtungen und landwirtschaftliche Betriebe sowie zum Teil auch die restriktive Haushaltsführung und die fehlende Zusammenarbeit der soeben Genannten haben dazu geführt, dass selbst die in den Landwirtschaftshaushalt eingestellten Mittel in den vergangenen Jahren nicht vollständig abgeflossen sind.
Bei einer Anhörung in unserem Arbeitskreis zu diesem Problem waren Vertreter der Ministerien sehr schnell mit dem Vorwurf zur Hand, die Betroffenen seien selbst verantwortlich dafür, wenn sie die gebotenen Möglichkeiten nur unzureichend ausschöpften.
Dazu möchte ich sagen, dass das nur die halbe Wahrheit sein darf. Bei Beschluss des Haushaltes erwarte ich vielmehr, dass sich gerade die Ministerien in die Pflicht nehmen, mit den eingestellten Mitteln Projekte zu befördern, und im Vollzug des Haushaltes auch darauf drängen, dass diese Mittel zweckdienlich ausgegeben werden. Ich betone ausdrücklich die Worte „zweckdienlich“ und „ausgegeben“.
Wenn die Politik nicht endlich zu einer solchen aktiven Förder- bzw. Wirtschaftspolitik kommt, werden wir weder beim Abbau der Arbeitslosenzahlen im Allgemeinen noch in der Frage der nachwachsenden Rohstoffe und insbesondere der entsprechenden Forschungsarbeit wirkliche Fortschritte erreichen. Dabei wird sich nicht viel ändern, ob die Mittel bei Ministerin Budde, Minister Harms oder Minister Keller angesiedelt sind.
In den zurückliegenden Jahren wurden diese Mittel vorrangig für Projekte auf dem Gebiet des Anbaus und der Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt. Diese Projekte gilt es weiterhin zu fördern. Insbesondere ist das Bis Narossa e. V. zu einem Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in SachsenAnhalt zu entwickeln.
Im Ausschuss, in Veranstaltungen des Bauernverbandes und selbst in der interministeriellen Arbeitsgruppe ist man sich bezüglich dieser Frage unwidersprochen einig. Was fehlt, ist eine klare Entscheidung des Ministeriums, diesen Weg endlich zu gehen.
Sehr verehrte Damen und Herren! So wie der vorliegende Antrag gefasst ist, wird auch suggeriert, dass durch die Zuordnung der Finanzhoheit zum Landwirtschaftsministerium dem Verbraucherschutz besser Rechnung getragen werden kann.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich glaube, die letzten Wochen und Monate müssen gezeigt haben: Verbraucherschutz ist nicht Sache eines Ministeriums. Die neue Verbraucherschutzpolitik muss zur Sache der gesamten Landesregierung erklärt werden und muss sich auch in der künftigen Haushaltspolitik des Landes niederschlagen. Mir geht es dabei nicht in erster Linie um mehr Geld, sondern um eine neue Prioritätensetzung innerhalb der betreffenden Budgets.
Das heißt, angewandte Forschungsprojekte, die auf Erfordernisse des Verbraucherschutzes ausgerichtet sind, sind künftig vorrangig zu fördern. Es ist nicht nur der Bauernhof gläsern zu machen, sondern es geht darum, auch den gesamten Bereich der Verarbeitung und Vermarktung, also auch den Handel, überschaubar und jederzeit nachvollziehbar zu gestalten.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir aus unserer Sicht den vorliegenden Antrag - so wie es Herr Sommerfeld richtig verstanden hat - präzisieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Landesregierung - das sage ich ganz bewusst - unseren Änderungsantrag, der in den Ausschuss überwiesen wird und auf eine Berichterstattung zielt, auch als einen Auftrag zur Vorbereitung einer Berichterstattung aufgreift, sodass beide Anträge in den Ausschuss überwiesen werden können.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Jawohl, in der Agrarpolitik brauchen wir auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene unbedingt eine einheitliche Ausrichtung sowie eine höhere Verbindlichkeit bei der Umsetzung und Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen.
Der springende Punkt, meine Damen und Herren, ist allerdings der, dass zur Sicherung von Ausgewogenheit und Chancengleichheit sowie bei der Einhaltung erforderlicher Leistungen immer auch die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Regionen Europas und in der Bundesrepublik berücksichtigt werden müssen.
In diesem Sinne hat sich die PDS nicht erst heute für einen Kurswechsel in der Bundes- und EU-Agrarpolitik bzw. für eine Neuausrichtung ausgesprochen. Dazu gehören unbedingt auch die im vorliegenden Antrag enthaltenen Überlegungen bezüglich des Verbraucherschutzes und einer gesunden Ernährung der Bevölke
rung. Das muss für alle Nahrungsmittel Geltung haben, unabhängig davon, ob sie aus der traditionellen Landwirtschaft oder aus der Ökolandwirtschaft stammen.
Eine moderne Land- und Ernährungswirtschaft, wie wir sie meinen, kann keinen Bogen um moderne Technologien, um neueste Erkenntnisse der Naturwissenschaften und um ein hohes Niveau der Qualitätswirtschaft machen. Das schließt selbstverständlich immer die Korrelation bzw. die Wechselbeziehungen mit den natürlichen Gegebenheiten und sozialen Verhältnissen ein, unter denen die Landwirtschaft, aber auch die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte betrieben werden.
Gleich ob direkt vermarktender Biobauer oder ein konventionelles Agrarunternehmen, ob groß oder klein - eine Umsteuerung der Agrarförderung und eine sinnvolle, abgestimmte Anwendung restriktiver Maßnah- men würde allen zukunftsorientierten Landwirten und schließlich dem Verbraucher helfen. Nicht erst Kontrollen, Überprüfungen, Zertifizierungen, sondern auch die Selbstöffnung des Unternehmens, zum Beispiel mit der Aktion „Offener Hof“, stehen für eine gläserne Landwirtschaft, die heute jeder Landwirt unterstützt, weil dies Vertrauen schafft.
An dieser Stelle möchte ich zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass der gegenwärtige himmelschreiende Widerspruch darin besteht, dass die Landwirte ihr Unternehmen offen legen sollen und müssen und dies auch tun, dass aber andererseits der große nationale und internationale Agrarhandel sich nicht im Geringsten in die Karten schauen lässt. Aber gerade bei der Neuausrichtung der Landwirtschaft muss es einerseits darum gehen, diese Verweigerungshaltung aufzubrechen, und andererseits darum, sich so weit wie möglich von dieser Branche unabhängig zu machen.
Am besten kann das erreicht werden, wenn die Landwirtschaft, die Verarbeitung und die Vermarktung weitestgehend territorial organisiert sind. Regionale Stoff- und Wirtschaftskreisläufe, Futter aus dem eigenen Betrieb oder der Region, kurze Wege und wenig Tiertransporte bergen schon vom Ansatz her Überschaubarkeit und weniger Gefahren für eine Übertragung von Krankheiten und Seuchen in sich.
Dabei ist nicht von vornherein die Zahl der Tiere und die Größe der Fläche entscheidend, sondern entscheidend ist, wie gehalten und produziert wird. Daher sind wir auch generell gegen die Einführung von pauschalen Obergrenzen. Ein solches Herangehen ist primitiv und gefährdet die weitere Ausgestaltung einer modernen Landwirtschaft.
Dabei geht es uns nicht um die Sicherung einer internationalen Wettbewerbsfähigkeit, die dem Zwang der Globalisierung Rechnung tragen muss, sondern um die tatsächliche innere qualitative Ausrichtung der Landwirtschaft, die gleichzeitig all ihre wirtschaftlichen Potenzen ausschöpft. Auch eine regional organisierte, auf einer stabilen Vertragsproduktion beruhende Landwirtschaft darf nicht minder effizient sein.
In diesem Sinne haben auch wir uns sofort gegen die Förderpläne des EU-Agrarkommissars Fischler ausgesprochen, die nicht nur die ostdeutschen Agrarstrukturen gefährden, sondern die Entwicklung einer modernen Landwirtschaft überhaupt.
Völlig außer Acht lässt der Fischler-Plan, dass es in Deutschland und in Europa Regionen gibt, in denen vie
le kleine Betriebe vorhanden sind, die aber, gemessen an ihrer Fläche, einen unverantwortlich hohen Tierbestand haben und dennoch unter der Obergrenze von 90 Tieren liegen und somit förderfähig bleiben würden. Während wir etwa 45 Vieheinheiten pro 100 ha landwirtschaftlicher Fläche haben, sind es in den alten Bundesländern weit mehr, nicht selten ist es das Drei- oder gar Vierfache.
Herr Minister, vor dem Hintergrund von BSE, MKS, Tbc und anderen Krankheiten bzw. Seuchen möchte ich noch so viel sagen, auch im Wissen darum, dass das einige Kollegen und Kolleginnen nicht gern hören möchten: Die Anwendung eines strengen staatlichen Regimes zur Seuchenbekämpfung hat seinerzeit in der DDR zu beachtenswerten Erfolgen geführt. Was ich damit sagen will, ist, dass es seinerzeit Verordnungen und Handhabungen gab, ganz zu schweigen von den Erfahrungen der Tierärzte sowie der Veterinär- und Lebensmittelhygieniker, auf die wir uns mehr denn je zurückbesinnen sollten, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit, wenn nicht gar europaweit.
Das noch zu diesem Antrag, dem wir mit den hier vorgetragenen Änderungen und Änderungsanträgen unsere Zustimmung geben.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Keine andere Krankheit oder gar Seuche, die in den zurückliegenden Jahrzehnten in den Nutztierbeständen der Landwirtschaft ausbrach, hat so viel Angst und Verunsicherung bei den Verbrauchern einerseits sowie Sorge und Hilflosigkeit unter den Landwirten, Wissenschaftlern, Wirtschaftsexperten und auch bei Politikern andererseits hervorgebracht wie das Phänomen BSE.
Warum eigentlich? - Vielleicht weil wir zu wenig über die Krankheit, ihre Ursachen, ihre Verbreitungswege und über Möglichkeiten zur Vorbeugung, zur Eindämmung oder Bekämpfung wissen. Das führte in den letzten Wochen dazu, dass das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft regelrecht erschüttert wurde.
Nicht zuletzt waren viele Maßnahmen und Entscheidungen auch durch das Treiben der Medien von ereignisbezogenem Aktionismus gekennzeichnet. Der erste notwendige Schritt im Umgang mit BSE und zum Wiedererlangen des Vertrauens der Verbraucher ist der besonnene Umgang mit der Sache selbst, ohne sich eine von den Medien getriebene Politik aufsetzen zu lassen. Es hilft in keiner Weise, diese Krankheit schlimmer zu machen, als sie ist.
Inzwischen kommen immer mehr Wissenschaftler zu der Erkenntnis, dass dieser Rinderwahnsinn eher eine mediale Bedeutung erlangt hat, als dass er tatsächlich eine reale Bedrohung für die Gesundheit von Menschen und Tieren geworden ist. Andere durch Lebensmittel übertragene Erreger wie Salmonellen, Parasiten, Toxoplasmen und anderes mehr verursachen seit Jahrzehnten regelmäßig Erkrankungen bei Menschen und auch Todesfälle.
Horrormeldungen wie: „Wird BSE die Pest des neuen Jahrtausends?“ sind alles andere als ein sachlicher Umgang mit diesem Thema, das nach allen Regeln dieser Gesellschaft gewinnträchtig durch die Medien vermarktet wird.
Ich sage es ohne jegliche Schuldzuweisung: Wir erhalten heute die Quittung für jahrzehntelange Versäumnisse in der BSE-Forschung und für eine Fehlentwicklung in der europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft, und das vornehmlich durch den Druck des international agierenden Agrarhandels. Regionale Wirtschafts- und Stoffkreisläufe in der Landwirtschaft und insbesondere in der Futterwirtschaft werden zwar propagiert, tatsächlich wurde aber nichts dagegen getan, dass Eiweißträger und Getreidesubstitute aus allen Teilen der Welt heimische Futtermittel wie Klee, Luzerne und andere Pflanzen sowie auch Leguminosen verdrängten.
Nun wird auch bekannt, dass selbst Tiermehl in Größenordnungen nach Deutschland eingeführt worden ist. Frau Künast scheint nicht zu erkennen, dass genau hier der Dreh- und Angelpunkt für eine dringend notwendige Kursänderung in der Bundes- und EU-Agrarpolitik liegt. Stattdessen sorgt sie mit ihren unbedachten Attacken gegen die von ihr nicht näher definierten Agrarfabriken für zusätzliche Verunsicherung und Frust unter den Landwirten.
Frau Künast sollte darüber nachdenken, inwiefern ein etwaiger Rückgang der heimischen landwirtschaftlichen Produktion eine Handreichung zum Vorteil für die Importeure und Exporteure auf dem Agrar- und Futtermittelmarkt und insbesondere für die ohnehin sechs stärksten Handelskonzerne ist. Das tiefe Schweigen in dieser Branche lässt vermuten, dass die agrarpolitischen Vorstellungen von Frau Künast in das Konzept dieser Konzerne passen. Ich hoffe, sie wird am 8. Februar mit ihren Vorstellungen nicht so weit gehen wie bisher.
Wir meinen, die Landesregierung hat mit den bisher veranlassten Maßnahmen den richtigen Weg eingeschlagen. Jetzt kommt es darauf an, diese Maßnahmen zielstrebig durchzusetzen und mit dem Bund und der EU die offenen Fragen der Finanzierung aller Maßnahmen zu klären. Die Bauern in Mücheln und anderswo dürfen mit dieser Last und Verantwortung nicht allein gelassen werden.
An dieser Stelle möchte ich, auch wenn der Minister schon klare Worte gesprochen hat, die Landesregierung dringend bitten, nochmals alle vorhandenen Fragen zu stellen und Möglichkeiten zur Verhinderung der Keulung des Gesamtbestandes in Mücheln zu prüfen. Statt der Tötung sollte vielleicht gemeinsam mit dem Bund und möglichst auch mit der EU eine großflächige wissenschaftliche Forschungsarbeit eingeleitet und die Chance dazu nicht vertan werden. Vielleicht lässt sich doch noch etwas machen, da mit der Keulung erst am Sonnabend begonnen werden soll.
Wir meinen auch, dass es zur Umsetzung der einen oder anderen Maßnahme für die Landesregierung durchaus eine Hilfe sein könnte, wenn bei der Bewältigung der Probleme noch mehr externer Sachverstand hinzugezogen werden würde, so zum Beispiel auch zur Klärung der Frage, welche Erfolge die Einrichtung der Genbank verspricht, wenn sich andere Bundes- und EULänder daran nicht beteiligen.
Ohne Zweifel zwingt uns die BSE-Geschichte intensiver als bisher über die weitere Ausgestaltung einer zukunftsträchtigen und umweltgerechten Landwirtschaft nachzudenken. In diesem Sinne, Herr Minister Keller, möchten wir Sie, sofern Sie dies noch nicht veranlasst haben, ersuchen, einen überministeriellen Arbeitsstab zu berufen. Diesem Stab sollten Vertreter der zuständigen Ministerien, Agrarwissenschaftler, Human- und Veterinärmediziner, Lebensmittelhygieniker, Ernährungswissenschaftler, Verbraucherschützer, Ökologen, praktizierende Landwirte und andere angehören.
Wir könnten uns vorstellen, dass das BSE-Problem mittels eines solchen Stabes intensiver als bisher angegangen werden kann und wird und dass man davon wegkommt, stets aus dem Druck der Ereignisse und der Medien heraus agieren zu müssen. Da alle wesentlichen Partner an einem Tisch vereint wären, könnte eine solche Arbeitsgruppe zur Versachlichung des Themas beitragen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Im März dieses Jahres haben wir in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte unseren Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass ungeachtet bestehender Gesundheitsrisiken und Gefahren für die eigene Landwirtschaft im Bundesrat bzw. seitens der Bundesregierung einem Beschluss zur Aufhebung des Einfuhrverbots von britischem Rindfleisch zugestimmt wurde.
Völlig unverständlich war für uns schon damals, dass ausgerechnet der Bundesgesundheitsministerin Fischer nichts Besseres einfiel, als ermitteln zu lassen, in welchem Umfang die einzelnen Länder im Falle einer Importverweigerung an der Zahlung etwaiger Strafgelder beteiligt werden könnten. Für eine Gesundheitsministerin empfanden wir dieses Herangehen schon damals als einen sehr zweifelhaften Einsatz im Kampf um Gesundheit und Verbraucherschutz.
Statt sich rechtzeitig dafür auszusprechen, dass die Forschung zum Komplex Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu intensivieren ist und die erforderlichen Mittel dafür aufzustocken sind, wird mit einer solchen Herangehens-weise und Haltung eher die Verwaltung als die Bekämp-fung der Krankheit favorisiert.
Umso wichtiger und erfreulicher ist es, dass sich nunmehr ein Umdenken vollzogen hat. Jetzt heißt es, bei der Erforschung der Krankheit werde es am Geld nicht scheitern. Es bleibt die uralte Frage: Warum muss das Kind immer erst in den Brunnen fallen? Die Vergangenheit hat uns also wieder einmal eingeholt.
Die jüngsten BSE-Fälle haben, sicher durch das Hinzutun der Medien, die Verbraucher stark verunsichert. Es ist eine regelrechte Hysterie erzeugt worden. Vor diesem Hintergrund soll unser Antrag auch zur Versachlichung der Diskussion um dieses Thema beitragen.
Die Landwirte kommen nicht umhin, die ersten Auswirkungen dieses BSE-Einbruchs als wirtschaftliche Katastrophe zu bezeichnen. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des ersten mutmaßlichen BSE-Falls einer in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt geborenen Kuh stürzten die Preise regelrecht in den Keller. So ist zum Beispiel der Preis für Bullenkälber bis zu 75 kg von 304 DM auf 171 DM gesunken. Die Marktlage änderte sich so gravierend, dass unter anderem Jungbullen nicht mehr aufgekauft werden und de facto keine Preisbildung mehr zustande kommen konnte. Parallel dazu stiegen die Futtermittelpreise, insbesondere die Preise für Eiweißfuttermittel, drastisch.
Das ist die prekäre Lage, mit der es die Landwirte gegenwärtig zu tun haben.
Meine Fraktion bekennt sich einhellig dazu, dass die Sorge um den Verbraucher mehr denn je in den Mittelpunkt aller ernährungspolitischen Überlegungen zu rücken ist. In diesem Sinne werden erste Maßnahmen
von Bund und Land zum Schutz der Verbraucher zur Kenntnis genommen. Es hat sich gezeigt, dass eine selbsttrügerische Schönfärberei nach dem Motto „Deutschland ist BSE-frei“ für einen wirksamen Verbraucherschutz sowie den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion und der bäuerlichen Existenzen eher kontraproduktiv war.
Jetzt gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen, um aus EU-Sicht in der aktuellen Situation für klare Verhältnisse und eine lückenlose Aufklärung zu sorgen. Die Einhaltung aller Bestimmungen bezüglich der Tierkennzeichnung, der BSE-Tests und der Verwendung von Futtermitteln muss in allen Mitgliedstaaten der EU - und wenn wir von Globalisierung sprechen, eigentlich auch weltweit - stärkere Verbindlichkeit erlangen.
Nur so und nicht durch Verschweigen des BSE-Problems kann das Vertrauen in heimische Rindfleischerzeugnisse wieder gefestigt werden. Wir sollten stärker darauf achten, dass im Schatten einer ausschließlich marktorientierten und auf Globalisierung ausgerichteten Diskussion sinnvolle Bestimmungen der EU nicht ausgehöhlt und untauglich werden.
Dennoch, meine Damen und Herren, die Bannung der BSE-Gefahr muss gleichzeitig die Ursachenbekämpfung einschließen. Sie ist letztlich nicht nur eine Frage von BSE-Schnelltests, von Tierkennzeichnungen und des Nachweises über die Herkunft tierischer Erzeugnisse. Sie ist vor allem auch ein gesellschaftliches, ein wirtschaftliches Problem. Hier geht es um komplexere Maßnahmen. Was wir brauchen, ist eine sachliche Debatte um notwendige Veränderungen in der Agrar- und Ernährungspolitik, damit wir zu einer tatsächlichen nachhaltigen Produktions- und gesunden Ernährungsweise gelangen.
Aus unserer Sicht muss es über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus darum gehen, dass langfristige Rahmenbedingungen eingeführt werden, die gerade in der Agrar- und Ernährungswirtschaft das Prinzip der regionalen Stoffkreisläufe und der Selbstversorgung fördern und den globalen Transport bzw. den Handel von Nahrungs- und Lebensmitteln im Allgemeinen und von lebenden Tieren im Besonderen wirkungsvoll zurückdrängen. Das Problem liegt, wenn überhaupt, nicht in erster Linie auf dem Tisch der Landwirte. Zu wenig wird der Futtermittelindustrie und dem internationalen Futtermittel- und Tierhandel auf die Finger geschaut.
Die Förderung des Regionalprinzips auch in der Futterwirtschaft, also die vorrangige Versorgung der Tierbestände mit Futter aus eigenem betrieblichem, regionalem Aufkommen, zum Beispiel aus dem Anbau von Leguminosen und anderer Futtermittelpflanzen, sowie die Förderung von Erzeugergemeinschaften und regional begrenzten Handelsgenossenschaften würde die Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln und anderen agrarischen Rohstoffen wieder durch- und überschaubarer werden lassen.
Damit wäre die Grundlage für eine nachhaltige Kontrolle tatsächlich geschaffen, unter Umständen sogar ohne die Schaffung besonderer Institutionen und ohne Bürokratie. Das würde auf lange Sicht eine echte Chance für eine gesunde Ernährung der Menschen, für die Landwirtschaft und die Landwirte in jeder Region Europas sowie für die Natur und eine lebenswerte Umwelt sein. In diesem Sinne ist gerade mit Blick auf die EU-Osterweiterung ein neues europaweites Agrarkonzept zwingend notwendig.
Wie gesagt: Die Bauern selbst tragen an dem gegenwärtigen Dilemma nicht nur die geringste Schuld, sondern sie sind als Verbraucher und als Wirt gleicher-maßen von der inzwischen dramatisch zugespitzten Situation am meisten betroffen.
Kurzfristig erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie vorerst im nationalen Rahmen nach Sofortmaßnahmen sucht, um existenzbedrohende Auswirkungen abzuwehren, dass sie sich aber auch auf europäischer Ebene noch intensiver um ein einheitliches Herangehen im Kampf gegen BSE bemüht.
In diesem Sinn bitte ich um die direkte Annahme unseres Antrages.
Herr Minister, ich teile und unterstütze die von Ihnen getroffenen Aussagen bezüglich der einheitlichen Stan
dards und Normen bei Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, nicht bloß in Deutschland, sondern europaweit. Ich freue mich auch, dass in der Ministerrunde, auch in Richtung EU, doch diese Auffassung geteilt wird und immer deutlicher sichtbar wird.
Ist es aber nicht ein bisschen halbherzig, wenn die EU nur für die Produktion und die Verarbeitung in Deutschland und Europa diese Maßstäbe setzt, aber nicht auch dem Handel Verbindlichkeiten vorgibt, dass man auch im Rahmen von Importen nur Produkte auf den Markt bringen darf, also in Richtung EU importiert, die ebenfalls diese Standards erfüllen? Denn dann passiert das, was auch in der Presse zu lesen war, dass auch für Produzenten in der EU der Weg offen bleibt, die Regelungen über Drittländer zu umgehen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass das ein bisschen halbherzig ist?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Um der Herausforderung durch die europäische, aber letztlich auch die globale Konkurrenz in Bezug auf effektive Produktion und Vermarktung gärtnerischer Erzeugnisse standhalten zu können, hat auch der Gartenbau Sachsen-Anhalts in den zurückliegenden Jahren in starkem Maße in Modernisierung, Energiesparmaßnahmen und Neubau investiert. Daraus resultieren natürlich jetzt enorme finanzielle Verpflichtungen für diese Unternehmen. Die zu leistenden Kapitaldienste haben die Obergrenze des Machbaren ohnehin bereits erreicht.
In dieser Situation hat die Entwicklung auf dem Energiesektor für die Gartenbaubetriebe im Allgemeinen und für die Unterglasgartenbaubetriebe im Besonderen verheerende Folgen. Hinzu kommen ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU und von Übersee her. Zum Beispiel zahlen die niederländischen Gärtner nur halb so viel für Energie wie unsere Gärtner. Das sind keine fairen Ausgangsbedingungen, weder für die hiesigen Gärtner noch für den Erhalt unserer natürlichen Umwelt.
Am 22. September 2000 haben die Agrarminister in Regensburg ausdrücklich festgestellt, dass die jüngsten Steuerbeschlüsse in einigen Mitgliedstaaten die im Energiebereich ohnehin bestehenden Wettbewerbsunterschiede in nicht hinnehmbarer Weise verschärft haben.
Nach Angaben des Zentralverbandes Gartenbau be- lief sich der Durchschnittspreis für Heizöl bei einer entsprechenden Abnahme am 15. September 2000 auf 106,66 Pfennige pro Liter. Noch am 15. Januar 1999 waren es nur 37,0 Pfennige pro Liter gewesen. Das ist ein Preisanstieg auf das 2,9fache.
In einer Resolution an den Landwirtschaftsausschuss beschreiben die Mitglieder des Landesverbandes Gartenbau Sachsen-Anhalt e. V. ihre eigene Lage wie folgt - Frau Präsidentin, ich darf mit Ihrer Erlaubnis zitieren -:
„Die Stimmung, die im Gartenbau in SachsenAnhalt herrscht, reicht von Ratlosigkeit, Betroffenheit bis zu Wut. Die Betriebe wissen nicht, wie sie den nächsten Winter überstehen sollen. Als Erstes drohen Entlassungen in großem Umfang. Der nächste Schritt ist die Schließung der Betriebe.“
So weit aus der Sicht der Gärtner selbst.
Alle, die mit dieser Problematik befasst sind, wissen, dass das nicht das allgemeine Klagen über Schwierigkeiten ist. Herr Minister, wir stimmen mit Ihrer Feststellung, die Sie erst kürzlich auf dem Bauernverbandstag in Cobbelsdorf getroffen haben, völlig überein. Sie haben das Problem unmissverständlich beim Namen genannt: Wenn hier nichts passiert, dann brauchen wir uns in ein bis zwei Jahren, so Sie, in Sachsen-Anhalt über den Gartenbau, geschweige über Unterglasanbaubetriebe nicht mehr zu unterhalten, weil dieser Wirtschaftszweig dann schlicht und einfach nicht mehr existieren wird. Jawohl, ich stimme Ihnen zu. So hart muss die Sache gesehen werden.
Um allen, die mit dieser Materie nicht so vertraut sind, etwas Aufklärung zu geben, möchte ich einige Zahlen nennen, die deutlich machen, was hier auf dem Spiel steht. Zurzeit können wir noch davon ausgehen, dass wir in Sachsen-Anhalt etwa 400 Gartenbaubetriebe haben. Innerhalb der bestehenden Betriebsstrukturen finden wir 310 Endverbrauchseinrichtungen, 200 Anbauer von Zierpflanzen, 110 Kräuter- und Gemüseanbauer, 50 Unternehmen im Bereich Friedhofsgartenbau, 50 Gärtner im Obstbau und 25 Baumschulen.
In Sachsen-Anhalt gibt es ca. 2 500 Beschäftigte im Gartenbau, davon 940 im Unterglasgartenbau. Die Unterglasfläche beträgt knapp 40 ha, konkret 39,4 ha. Wir haben in diesem Gesamtbereich immerhin 625 Lehrlinge und etwa 100 Umschüler im ersten Ausbildungsjahr. Auch das will ich ganz ausdrücklich hervorheben: 95 % aller Beschäftigten im Gartenbau sind Frauen. Ich denke, dass ich es nicht näher zu erläutern brauche, was das aus arbeitsmarktpolitischer Sicht für den ländlichen Raum im Allgemeinen und insbesondere für die Frauen bedeutet.
Sehr verehrte Damen und Herren! Das also steht auf dem Spiel. Es geht darum, dass so schnell wie möglich gehandelt wird. Mit unserem Antrag in der Drs. 3/3703 wollen wir der Regierung bzw. unserem Landwirtschaftsminister Herrn Keller die erforderliche parlamentarische Rückendeckung geben, um sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat weiterhin für die Gärtner stark machen zu können. Hierbei geht es uns um die Einleitung von Sofortmaßnahmen. Schnelles Handeln ist erforderlich. Gleichzeitig denken wir, dass wir mit unserem Antrag auf eine finanzielle Möglichkeit verweisen, die, wie man so sagt, recht und billig ist und eine Teil- lösung sein könnte.
Gestatten Sie mir, die Auswirkungen an dem Beispiel eines Betriebes festzumachen. Dazu berufe ich mich auf einen der größten Gartenbaubetriebe, der hierzulande 5 ha unter Glas mit 45 Arbeitskräften bewirtschaftet. Während er im Jahr 1999 nur 420 000 DM Heizkosten aufbringen musste, werden es nun stolze 720 000 DM sein. Das sind also Mehrkosten von 320 000 DM.
Von einem Gewinn kann längst nicht mehr gesprochen werden.
Unter diesen Bedingungen wird es logischerweise schwer sein, laufende Kredite abzuzahlen, geschweige denn neue Kredite für investive Maßnahmen zu erhalten. Was für den Gartenbau eine Katastrophe ist, gereicht dem Bundesfinanzminister Eichel zu einem nicht eingeplanten Vorteil. Allein ein Betrieb, wie ich ihn vorgestellt habe, bringt immerhin über die schon genannten Mehrkosten auch nicht geplante zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von ca. 50 000 DM ein.
Legt man den Heizölverbrauch im Unterglasgarten- bau der gesamten Bundesrepublik zugrunde, so versilbern sich diese betrieblichen Mehrkosten schließlich zu steuerlichen Mehreinnahmen in Höhe von einigen Hundert Millionen D-Mark für Bund und Länder.
Ein Teil dieser Gelder sollte zweckgebunden für Sofortmaßnahmen zur Unterstützung existenzbedrohter Betriebe des Unterglasgartenbaus eingesetzt werden können. Diese Hilfe für die betroffenen Unternehmen würde somit auch zu keiner zusätzlichen Haushaltsbelastung des Bundes führen. In diesem Sinne möchte ich um direkte Zustimmung zu unserem Antrag werben.
Sehr verehrte Damen und Herren! Unser zweiter Antrag in der Drs. 3/3762 verfolgt das Ziel, der Entwicklung des Gartenbaus in Sachsen-Anhalt im Allgemeinen künftig größere Aufmerksamkeit entgegenzubringen sowie eine bessere Handlungsgrundlage für politische Entscheidungen zu schaffen. Ich denke, diesem Antrag kann gleichermaßen direkt zugestimmt werden.
Während wir mit unserem ersten Antrag vor allem auf Sofortmaßnahmen drängen, orientiert der Antrag der CDU-Fraktion vordergründig auf den mehr oder weniger langfristigen Abbau der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Das findet natürlich auch unsere Zustimmung. Inwieweit wir hier direkt zustimmen oder ob es noch Diskussionsbedarf gibt und damit eine Ausschussberatung erforderlich ist, wird die Debatte zeigen. Wir meinen aber jetzt schon, es bestehen einige Fragen, die im Ausschuss beraten werden sollten, und plädieren im Hinblick auf den Antrag der CDU-Fraktion für eine Ausschussüberweisung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! In keiner Weise stellen wir als Fraktion infrage, dass der Finanzminister oder das Finanzministerium entsprechend der Landeshaushaltsordnung ermächtigt ist, eine Haushaltssperre auszusprechen. Dies ist ein legitimes und auch notwendiges Mittel, wenn es, so wie auch im Gesetz formuliert, die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben erfordert, um Vorsorge dafür zu treffen, den vom Landtag beschlossenen Finanzrahmen einzuhalten. Allein mit dieser Zielstellung kann es also das Finanzministerium von seiner Bewilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen weiter eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.
In den zurückliegenden Jahren wurde meines Erachtens im Vollzug fast aller Haushalte von dieser Praxis Gebrauch gemacht. Dabei ist es unwesentlich, ob das den Gesamthaushalt oder nur Teile des Haushalts betraf. Dazu haben immer Turbulenzen beim Vollzug des laufenden Haushaltes den gebotenen Anlass gegeben. Wenn also, wie schon angedeutet, die Einnahmen hinter den Haushaltsansätzen zurückblieben oder unabweisbare Mehrausgaben entstanden, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden konnten, stellte sich unter anderem die Frage nach einer Haushaltssperre.
Wenngleich die Sperre auch immer ein Eingriff in das Budgetrecht des Parlamentes ist, ist sie, unter diesen Bedingungen betrachtet, unter der Bedingung, den Gesetzesrahmen einhalten zu müssen, zugleich auch immer eine Maßnahme, die die Relation im Haushalt bewahren soll, und damit auch ein Mittel zur weitestgehenden Wahrung des Budgetrechtes.
Sehr verehrte Damen und Herren! Das Besondere an der in diesem Jahr vom Finanzministerium ausgebrachten Haushaltssperre ist, dass der Finanzminister in seiner Begründung für diese haushaltswirtschaftliche Sperre davon ausging, dass eine Gefährdung der Ausgabenseite nicht bestehe. Aus den bisherigen Informationen zur Steuerschätzung 2000 ist auch ein Zurückbleiben der Einnahmen hinter den Haushaltsansätzen nicht zu erkennen. Bezüglich der Ausgabenseite hat Minister Gerhards auch keinen Anhaltspunkt für eine Überschreitung des Gesamtausgabensolls dargelegt.
Seine einschneidenden Eingriffe in den Haushaltsvollzug begründete der Finanzminister - so war dies jetzt noch einmal zu hören - damit, dass er Einsparungen unter anderem im Hinblick auf die globale Minderausgabe für 2001 erwirtschaften und im laufenden Jahr die Nettokreditaufnahme nicht voll in Anspruch nehmen will. Die Sperre läuft also darauf hinaus, dass die vom Landtag per Haushaltsgesetz beschlossenen Ausgaben und damit schließlich Maßnahmen im laufenden Jahr nicht getätigt werden, um Vorsorge allein für das kommende Jahr oder für kommende Jahre zu treffen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Nach unserer mehrheitlichen Auffassung kann der Maßstab für eine Haushaltssperre aber nur der in einem verabschiedeten Haushaltsplan vorgegebene Rahmen für die Erzielung von Einnahmen und für die Leistung von Ausgaben sein.
Bezugspunkt für eine Haushaltssperre können also nicht künftige oder beliebige, noch nicht beschlossene Haushaltspläne sein, sondern nur der bestehende Haushaltsplan, der im laufenden Haushaltsjahr vollzogen werden soll.
Die Sperre kann sich nur über das laufende Haushaltsjahr erstrecken, weil auch die Ausgabenermächtigung im Haushaltsgesetz nur für das laufende Haushaltsjahr wirksam wird.
Eine andere Auslegung des § 41 LHO würde dem Finanzministerium oder der Landesregierung Tür und Tor öffnen, um das Budgetrecht des Landtages auch aus anderer Sicht jederzeit beliebig zu unterlaufen.
Dies dürfte wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Sehr verehrte Damen und Herren! Bei aller Kritik bezüglich der ausgebrachten Haushaltssperre wollen wir die Sorge des Finanzministeriums und der Landesregierung nicht negieren. Die sich zuspitzende finanzielle Situation insbesondere für das Haushaltsjahr 2001 ist uns genauso wie Ihnen bewusst, und mit Sorge gehen wir in die Haushaltsplanberatungen, wissend, dass für so manche landespolitisch notwendige Maßnahme nicht ausreichende oder gar keine finanziellen Mittel vorhanden sind.
Vielleicht werden Sie, Herr Minister Gerhards, und auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD, heute unsere Position zum Steuerreformpaket der Bundes- regierung etwas besser verstehen.
Denn diese einschneidenden finanziellen Auswirkungen, die wir heute im Land und in den Kommunen zu spüren bekommen und erst recht im künftigen Haushalt zu erwarten haben, sind Ergebnis einer Steuerreform, der Sie Ihre Zustimmung gegeben haben.
So gesehen, sehr verehrte Damen und Herren, haben wir keine Chance, den Antrag der CDU grundsätzlich abzulehnen. Die Mitglieder der PDS-Fraktion werden sich, so wie der gegenwärtige Meinungsstand ist, mehrheitlich der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir geht es nicht in erster Linie um Recht, Gesetz, um die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung oder um verfassungsrechtliche Bedenken, die der Innenminister vorhin dargestellt hat. Es geht mir und uns als Fraktion einfach um die Wertschätzung der Arbeit der Jägerschaft als Naturschutzverband in dieser Bundesrepublik.
Es bleibt die Tatsache, dass die Jagd die einzige Freizeitbeschäftigung ist, die besteuert wird. Die Argumentation, dass die Jagdausübungsberechtigten deshalb besteuert werden, weil man sie für besonders zahlungskräftig oder privilegiert hält, entbehrt, so pauschal dar- gestellt, jeglicher Grundlage.
Es wurde schon mehrfach darauf verwiesen: In unseren Dörfern in Sachsen-Anhalt leben die meisten Jäger. Nach meinen Schätzungen sind über 50 % von ihnen Rentner.
Es sind Vorruheständler, sie stammen ehemals aus der Landwirtschaft, sie waren dort im Orte tätig. Und dies festmachen zu wollen an Einzelnen, die hier eingeflogen sind, wie das Vorredner darzustellen versuchten, entbehrt auch, glaube ich, der Sachlichkeit.
Die heutige Jagd ist auch längst nicht mehr das, was sie zur Zeit der Einführung der Jagdsteuer einst war, als es um die Besteuerung der herrschaftlichen Jagd ging, als die Jagd als Grund und Boden in den Händen weniger lag.
Diese Steuererhebung liegt heute zwar ausschließlich im Ermessen der Landkreise, doch könnte ihnen bei einem Verzicht - so immer das Argument im Land zu hören - auf diese Steuer gegebenenfalls bei einer Beantragung von Landesfördermitteln der Vorwurf gemacht werden, nicht alle Einnahmequellen genutzt zu haben.
Auch wir wollen nicht nur diesen Druck von den Kommunen nehmen, sondern plädieren generell dafür, dass die Steuer - ich sage es bewusst - nicht erhoben wird.
Wie ungerechtfertigt diese Steuer ist, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Jäger - einige Vorredner haben auch darauf verwiesen - und ganz besonders die Revierinhaber, die letztlich die Betroffenen sind, viel Arbeit und Freizeit in die Erhaltung, Wiederherstellung und Pflege der Reviere, also in unsere Umwelt investieren. Die Jäger bemühen sich, in ihren Revieren Hegemaßnahmen, wie die Biotopverbesserung, durchzuführen und auch Schalenwildbestände durch planmäßigen Abschuss auf einem umweltverträglichen Stand zu halten.
Gerade solche Maßnahmen wie die Herrichtung von Neuanlagen und die Pflege von Schutzgehölzen, in die die Jäger viel Zeit investieren, liegen im öffentlichen Interesse. Damit wird dem katastrophalen Rückgang
insbesondere des Niederwildbesatzes entgegengewirkt. Zahllose nicht jagdbare Arten sind unmittelbar Nutznießer dieser Hegemaßnahmen. Es dürfte neben den Mitgliedern des Landesjagdverbandes und der Umweltverbände wohl kaum eine andere so engagierte große Interessengruppe geben, die derartige Aktivitäten ent- wickelt.
Ganz im Gegensatz dazu - das hat nichts mit Gleichbehandlung oder Verfassungsmäßigkeit zu tun, Herr Innenminister - andere Freizeitbeschäftigungen wie zum Beispiel der Motorsport in Feld und Flur und auf unseren Gewässern, Skilaufen und andere spezielle Branchen im Tourismus, die der Umwelt in erheblichem Maße schaden - die werden nicht besteuert. Besteuert werden diese Arten der Freizeitbeschäftigung bei weitem nicht und gesetzliche Grundlage bestehen dafür auch nicht. Ganz im Gegenteil: Es fließen sogar in Größenordnungen Steuergelder zur Förderung dieser und anderer Freizeitbeschäftigungen, damit auch Uwe Seeler in Magdeburg wieder Golf spielen kann.
In der Frage der Jagdsteuer oder nicht Jagdsteuer geht es vor diesem Hintergrund letztlich auch - wie ich eingangs sagte - um die gebotene Wertschätzung der gemeinnützigen Leistung der Jägerschaft, um deren moralische Anerkennung.
Wer denkt eigentlich schon daran, dass die Jägerschaft völlig ehrenamtlich Aufgaben erledigt, die eigentlich hoheitliche Aufgaben des Landkreises sind? Ich meine hier zum Beispiel die Beseitigung von Unfallwild. Und nicht zuletzt sollte auch das Engagement der Jäger zur erfolgreichen Bekämpfung der Schweinepest und der Umsetzung von staatlich-kommunal verordneten Maßnahmen, um dieser Seuche Herr zu werden, genannt werden. All dies müsste auch in einigen Kreisverwaltungen endlich Fuß fassen.
Die bisherige Haltung zur Jagdsteuer sollte aus dieser Sicht überdacht werden.
Bereits am 25. April 1996 ist in diesem Haus der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen worden. Im Zuge dieser Änderung ist von der PDS-Fraktion damals mit dem Änderungsantrag in Drs. 2/2204 die Abschaffung der Jagdsteuer beantragt worden. Damals wurde die Veränderung des Kommunalabgabengesetzes durchgepeitscht, unser Antrag in dieser Angelegenheit abgelehnt.
Ich meine, wir sollten sachlicher mit diesem Anliegen, mit der Anerkennung auch der Arbeit der Jäger umgehen, diesen Antrag in beiden Ausschüssen sachlich beraten und dann zu einem Ergebnis kommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie sicherlich wissen, sind die Länder Bayern, Hessen und meines Wissens auch Nordrhein-Westfalen im Bundesrat bezüglich des Grundstückverkehrs- und des Landpachtverkehrsgesetzes aktiv geworden. Wir wissen auch, daß sie dies mit unterschiedlicher Intention taten.
Auf der einen Seite wurde die Forderung erhoben, das Grundstück- und Landpachtverkehrsgesetz regelrecht abzuschaffen und damit auf die regulierende Funktion der öffentlichen Hand zu verzichten. Auf der anderen Seite wurde die Forderung erhoben, die Gesetzgebungskompetenz oder die Zuständigkeit im Grundstücks- und Landpachtverkehr den Ländern zu übertragen.
Dieser Intention, meine Damen und Herren, könnte sich die Fraktion der PDS ohne weiteres öffnen. Der Grundstücks- und Landpachtverkehr berührt in vielerlei Hin
sicht wichtige Belange der Struktur- und Wirtschaftsentwicklung, insbesondere in den Landkreisen und Gemeinden des landwirtschaftlich geprägten Raumes.
Diesbezüglich stellt sich für uns die Forderung nach einem weiteren Bestand der Genehmigungspflicht im Grundstücksverkehr bei landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Sicherung eines möglichen Vorkaufsrechts der öffentlichen Hand, um Fehlentwicklungen im Grundstücksverkehr zu Lasten einer gesunden agrarstrukturellen Entwicklung zu vermeiden.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen wir die Landesregierung, über die genannten Problemstellungen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu berichten und diesbezüglich die Position der Landesregierung darzustellen. Wir bitten um Annahme des Antrages, um das nach der Sommerpause konkret tun zu können.
Wir stimmen auch dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Diesen Antrag sehen wir als eine Erweiterung der von uns geforderten Berichterstattung, indem die Landesregierung auch über die Erfahrungen und bisherigen Ergebnisse auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs unter der Beachtung des genannten Runderlasses des Ministeriums berichtet.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Unter Beachtung so mancher kontroversen Diskussion über einzelne Prüfungsergebnisse, die uns der Landesrechnungshof jährlich vorlegt, sind die vorgelegten Jahresberichte für das Parlament und, ich denke, insbesondere für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten nicht nur hilfreich.
Die Ergebnisse sprechen für sich. Sie sind notwendig, um Ministerien und Behörden in der Landesverwaltung bei der Umsetzung des vom Landtag beschlossenen Haushaltes nicht nur zu kontrollieren, sondern sie auch in ihrer Arbeit zu qualifizieren. Ich sage das ganz bewußt, weil ich im Rechnungsprüfungsausschuß doch so manches Mal den Eindruck gewinne, daß mancher Streiter dies einfach nicht so sehen will.
Im Finanzausschuß, insbesondere im Rechnungsprüfungsausschuß, besteht zwischen den Fraktionen, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung Konsens darüber, daß diese haushaltsrechtlich geforderten Prüfungen als ein Instrument verstanden werden, um die festgestellten Mängel zu beseitigen und um vor allem dafür zu sorgen, daß dem Haushaltsgesetz und der Haushaltsordnung durch sparsamsten Umgang mit allen öffentlichen Mitteln Rechnung getragen wird.
Auch wenn die heute vorgelegte Beschlußempfehlung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1998 auf geprüften Vorgängen basiert, die zum Teil über zwei Jahre zurückliegen, muß festgestellt werden, daß mit dieser Vorlage nicht nur Hinweise und Empfehlungen gegeben wurden. Vielmehr wird damit auch zum Ausdruck gebracht, daß in nicht wenigen Punkten bereits konkrete Schlußfolgerungen in den zurückliegenden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2000 gezogen und getroffene Empfehlungen umgesetzt wurden. Das möchte ich anmerken.
Zu drei konkreten Problemen noch folgendes: Erstens. Es gab in bezug auf die Bewertung der Entwicklung der Verschuldung - wie auch von den Vorrednern zu hören war -, in bezug auf Kredite in Sondervermögen und in bezug auf die Nettoneuverschuldung unterschiedliche Standpunkte und dementsprechend auch unterschied- liche Schlußfolgerungen.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Konsolidierungsbemühen weiter fortgesetzt werden muß. Das
heißt für uns nicht nur, der auflaufenden hohen Verschuldung und der Kredit-Zins-Spirale durch sparsamsten Umgang mit allen uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entgegenzuwirken, sondern auch dafür Sorge zu tragen, daß die Einnahmen im Landeshaushalt wieder erhöht werden.
In dieser Hinsicht sollte sich die Landesregierung auf der Bundesebene in die Pflicht nehmen und mit landespolitischer Verantwortung dafür sorgen, daß das Steuerpaket, die Steuerreform nicht zu einem Aderlaß für die öffentlichen Haushalte verkommt.
Mein Kollege Professor Trepte hat in den vorigen Debatten einige Standpunkte der PDS in dieser Hinsicht dargestellt. Ich möchte nur noch einmal betonen: Wir brauchen eine Steuerreform, die zu mehr Steuergerechtigkeit durch die Verteilung eines Teils des stetig wachsenden Vermögens dieser Gesellschaft von oben nach unten führt, die Kaufkraft mobilisiert und damit die Wirtschaft stabilisiert.
Zu den Sondervermögen. Die Bildung von Sondervermögen und in diesem Zusammenhang die Auslagerung von Kreditaufnahmen entsprechen einem im Landtag mehrheitlich gefaßten Beschluß. Die im Finanzausschuß von der CDU diesbezüglich beantragte Veränderung der Beschlußempfehlung entspricht zwar der politischen Auffassung der CDU, fand aber keine Mehrheit.
Zur Nettokreditaufnahme. Entgegen der Forderung, die Nettokreditaufnahme auf Null zurückzuführen, stehen wir auf dem Standpunkt, daß unter Abwägung der Entwicklung der Haushaltseinnahmen und der für die gesellschaftliche Entwicklung des Landes notwendigen Ausgaben der Kompromiß eigentlich nur dahin gehen kann, daß die Nettoneuverschuldung entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung zurückzuführen ist.
Diese unsere Intention, die wir in einem Antrag im Rechnungsprüfungsausschuß vertraten, fand die Mehrheit und wurde in die Beschlußempfehlung aufgenommen. Ob dies auch unter Beachtung der finanzpolitischen Auswirkungen des zu erwartenden Steuerpakets ohne Abstriche aufrechterhalten werden kann, wird wohl erst im Ergebnis der nächsten Haushaltsberatungen bilanziert werden können.
Der zweite Punkt ist die Feststellung des Landesrechnungshofes, daß die Landesregierung für das Jahr 1999 einen Überschuß in Höhe von 110 Millionen DM ausweist und diesen nicht gemäß § 25 LHO zur Deckung des Defizits aus dem Jahr 1998 verwendet. Unter Beachtung der unterschiedlichen Rechtsinterpretationen des Landesrechnungshofes und der Landesregierung - dies konnte in der soeben abgeschlossenen Debatte wahrgenommen werden - sowie auch unter Beachtung einer anderen Nuance, als es die CDU beabsichtigte, ist im Rechnungsprüfungsausschuß eine entsprechende notwendige Korrektur als Folge der Feststellung und eine Ausweisung mit der nächsten Haushaltsberatung beschlossen worden. Diesem Fakt wurde Rechnung getragen, auch wenn die Wortwahl etwas verändert wurde.
Als letztes möchte ich die im Ausschuß einstimmig angenommene Schlußfolgerung bezüglich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wirklich bekräftigen.
Ich komme zum Schluß, Frau Präsidentin. - Es ist schon - wie in der Beschlußempfehlung formuliert - befremdend, daß man Jahr für Jahr im Ergebnis des Haushalts in der Haushaltsrechnung über- und außerplanmäßige Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe, davon sogar 10 Millionen DM nicht genehmigte Ausgaben, bilanzieren muß und dies feststellt.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen als Fraktion der Beschlußempfehlung zu und werden uns auch zu zwei Änderungsanträgen mit dem Wörtchen „zustimmend“ positiv bekennen.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich denke davon ausgehen zu können, daß bei den verantwortlichen Abgeordneten der Fraktionen das Problem hinreichend bekannt ist. Für jene Abgeordnete, die mit der Sache naturgemäß nicht so vertraut sind, erläutere ich folgendes:
Schäfer und schafhaltende Unternehmen, aber auch Landwirte, die mit der Mutterkuhhaltung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft in diesem Land leisten, laufen Gefahr, zumindest in eine Sackgasse zu geraten. Diese Entwicklung hat inzwischen bei nicht wenigen Schafhaltern bereits jetzt existenzbedrohende Größenordnungen erreicht.
Dazu muß man wissen, daß diese Branche ohne Selbstverschulden durchgängig über schlechte Betriebsergebnisse verfügt. Einigermaßen zurecht kommen nur die
Schäfer und Schafhalter, die neben der Haltung von Schafen über eine angemessene weitere Einnahmequelle verfügen. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen klar eingeschätzt wird, daß das Überleben nur möglich ist, weil die Partnerin, die Ehefrau, der Sohn, der Vater oder ein anderes Familienmitglied in einem Bereich der Wirtschaft oder des öffentlichen Dienstes ein einigermaßen sicheres Auskommen hat und auch sonst bei der Bewirtschaftung der Schafherde tatkräftig zupackt.