Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

Es wird eine Pauschalförderung eingeführt, die - wenn sie denn in Anspruch genommen wird - dazu führt, dass Einnahmen, die in der Maßnahme erzielt werden, nicht gegen den Zuschuss aufgerechnet werden müssen. Das eröffnet durchaus eine Chance, dass Arbeitsförderungsprojekte zumindest langfristig in den ersten Arbeitsmarkt münden können.

Es wird ein neues Instrument eingeführt, die Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen, das aus unserer Sicht sehr wohl sinnvoll ist und eindeutig auf die Entwicklung der Wirtschaft und der Infrastruktur gerichtet ist.

Allerdings fallen auch eine ganze Reihe Wermutstropfen in diesen Wein. Die Gleichstellung von Männern und Frauen wird zwar als Ziel deutlicher formuliert, aber eben nicht in allen Paragrafen konsequent umgesetzt.

Wir können es begrüßen, dass präventive Maßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen eingeführt werden. Allerdings sollten diese Maßnahmen auf gar keinen Fall zulasten von Menschen gehen, die von

Arbeitslosigkeit betroffen sind. Es kann doch nicht sein, dass Personen, die erst von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Maßnahmen in Anspruch nehmen, die eigentlich für längst von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen gedacht sind.

Die Möglichkeit der Pauschalförderung und damit der Erwirtschaftung von Einnahmen wird durch viel zu niedrige Fördersätze konterkariert. Die Projekte müssten von Anfang an einen hohen Eigenanteil erwirtschaften. Damit haben viele Projekte keine Chance, deren Einnahmen nur allmählich wachsen, die also nur klein anfangen können, oder es entstehen Billigjobs. Das kann doch eigentlich auch nicht gewollt sein.

Es sollen verbindliche individuelle Eingliederungsvereinbarungen eingeführt werden. Das gibt natürlich die Chance, dass die Belange der einzelnen Arbeitslosen stärker berücksichtigt werden. Was geschieht aber, wenn die Arbeitslosen diese Vereinbarung gar nicht einhalten können?

Ich erinnere an dieser Stelle an das Verhältnis zwischen den gemeldeten freien Stellen und den Arbeitslosen. Dann, wenn auch das Arbeitsamt diese Vereinbarung nicht einhalten kann, kann dies nur dazu führen, dass verstärkt Sanktionen verhängt werden. Auch wenn das zunächst nur eine Annahme ist, muss man eine solche Entwicklung zumindest einkalkulieren.

Aber es kommt noch schlimmer. Es wird auch möglich sein, mit Leistungsentzug zu bestrafen, wenn das Verhalten des Arbeitslosen beispielsweise bei einem Vorstellungsgespräch der Einstellung entgegengewirkt hat. Etwa in dieser Weise ist die entsprechende Bestimmung formuliert.

Das heißt, der subjektive Eindruck eines potenziellen Arbeitgebers könnte ausschlaggebend dafür sein, ob jemand weiterhin Arbeitslosengeld bekommt oder nicht. Diesem potenziellen Arbeitgeber kann die Frisur nicht gefallen haben. Da niemand dabei ist, kann sich der Arbeitslose gegen ein solches Vorgehen nicht wehren. Es ist uns rätselhaft, wie man das in der Praxis handhaben will.

Bisher sind die Arbeitslosen in der Pflicht, einen Antrag auf abschlagsfreie Rente zu stellen. Diese Pflicht soll entfallen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Arbeitslose nun zunehmend in eine Rente mit Abschlägen gedrängt werden. Damit ist aus der Sicht der PDS eine Ausweitung der Altersarmut vorprogrammiert.

Für Wirtschaftsunternehmen wird das Zusätzlichkeitsprinzip abgeschafft und ein neues Instrument, die Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen, eingeführt. Das ist erst einmal in Ordnung. Allerdings sollte diese Regelung unter bestimmten Umständen für Arbeitsförderungsgesellschaften zumindest geöffnet werden. Ich spreche also nicht dafür, das Zusätzlichkeitsprinzip aufzugeben.

Die SPD hat als Oppositionskraft im Bundestag die jährliche Minderung der Arbeitslosenhilfe um 3 % scharf kritisiert und die Hoffnung geweckt, dass diese Regelung wieder aufgehoben wird. Diese Hoffnung wurde enttäuscht.

Die Nichtabsenkung wird nur gewährt, wenn der Arbeitslosenhilfeempfänger an Maßnahmen teilnimmt oder eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt. Wenn aber die Maßnahmen, wie wir es erleben, immer mehr zurückgefahren werden, dann bleibt nur eine geringfügige

Beschäftigung übrig und damit eine Ausweitung des Niedriglohnsektors, was im Übrigen kontraproduktiv für die Wirtschaft ist. Diese ist nämlich in hohem Maße, zu mehr als 90 %, auf die Binnenkaufkraft anwiesen.

Das alles waren Gründe für die PDS im Bundestag, das Gesetz abzulehnen, auch weil in der Diskussion keine Bewegung erkennbar war, und natürlich auch deshalb, weil kein einziger Änderungsvorschlag der PDS auch nur ernsthaft erwogen wurde.

Zwei Punkte in dem Job-Aqtiv-Gesetz werden sich im Osten besonders negativ auswirken und sind deshalb heute Beschlussgegenstand im Landtag von SachsenAnhalt.

An erster Stelle steht die im Grunde durchaus als positiv zu bewertende Änderung, wonach ABM zukünftig einen 20-prozentigen Qualifizierungsanteil enthalten sollen. Das wird nicht nur deshalb negativ wirken, weil zur Finanzierung kein einziges Wort gesagt wird, sondern vor allem deshalb, weil die Bundesregierung dafür keine einzige Mark zur Verfügung stellen will. Der Bundeszuschuss soll zwar im kommenden Jahr bereitgestellt werden; er soll 2 Milliarden € betragen. Wenn man sich aber die Modellrechnung zur Etatisierung des Bundeszuschusses im Jahr 2002 vor Augen führt, so findet man diese 2 Milliarden € Bundeszuschuss komplett in der Spalte Arbeitslosengeld wieder.

Das heißt, für aktive Arbeitsmarktpolitik soll keine einzige Mark zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenteil sollen die Ausgaben für ABM um 16 % und die Ausgaben für SAM sogar um 30 % sinken. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass wir hier im Land Sachsen-Anhalt gerade die Maßnahmen von ABM in Richtung auf SAM umgestellt haben. Ich bin einmal gespannt, wie diese Reduzierung der Bundeszuschüsse um 30 % abgefangen werden soll.

Aufgrund des darüber hinaus auf 20 % festgeschriebenen Qualifizierungsanteils bestehen nur zwei Möglichkeiten: Entweder steuert das Land mehr Geld bei ein Blick in den Haushalt sagt, wie groß die Chancen dafür sind - oder aber ABM werden massiv zusammengestrichen. Sie dürfen zweimal raten, was geschehen wird.

Wir sollten uns deshalb dafür stark machen, dass diese und andere zusätzliche Maßnahmen - wie die Ausdehnung von Leistungen der Bundesanstalt für von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen - von der Bundesregierung zusätzlich mit Mitteln ausgestattet werden. Ein Rückgang der aktiven Arbeitsmarktpolitik darf von uns nicht widerstandslos hingenommen werden.

Das Job-Aqtiv-Gesetz ist vor dem Hintergrund einer sich belebenden Konjunktur und in der Erwartung entstanden, dass die Arbeitslosenzahlen zurückgehen werden. Allerdings ist der November 2001 nicht mehr der Sommer 2001. Wir stehen jetzt vor dem Problem einer sich abschwächenden Konjunktur. Die Prognose der zu erwartenden Arbeitslosenzahlen musste nach oben korrigiert werden. Wir brauchen also nicht weniger, sondern mehr aktive Arbeitsmarktpolitik; wir brauchen nicht weniger, sondern mehr ABM und SAM.

Als zweiten Punkt sprechen wir die vorgesehene dreijährige Wartezeit beim Zugang zu ABM an. Während einerseits Langzeitarbeitslosigkeit durch sofortiges Reagieren der Arbeitsämter verhindert werden soll, gar nicht erst entstehen soll, wird durch diese Regelung Langzeit

arbeitslosigkeit geradezu vorprogrammiert. Wenn man drei Jahre darauf warten muss, aber bereits nach einem Jahr als langzeitarbeitslos gilt, dann liegt es auf der Hand, wie sich die Langzeitarbeitslosigkeit in Zukunft entwickeln wird. Wir dürfen nicht vergessen, dass Arbeitsförderungsmaßnahmen für ganze Personengruppen und auch in manchen ländlichen Regionen die einzige Chance darstellen. Im Osten wird diese Regelung deshalb ebenfalls besonders kontraproduktiv wirken.

Meine Damen und Herren! Wir bitten Sie um direkte Abstimmung über unseren Antrag, weil sich der Bundesrat, der zwar im Moment nicht zustimmen muss, sich Ende November mit dem Job-Aqtiv-Gesetz befassen soll und eine Stellungnahme dazu abgeben wird. Wir sollten unsere Landesregierung auffordern, im Sinne des von uns vorgelegten Antrages Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen. Natürlich ist keiner von uns daran gehindert, parallel dazu auf seine Fraktion im Bundestag Einfluss zu nehmen.

Ein paar Worte noch zu den Änderungsanträgen. Der Änderungsantrag der SPD lässt den zweiten Punkt, also die dreijährige Wartezeit, weg und begrüßt einige andere Regelungen, zum Beispiel die Ausrichtung auf Beratung und Vermittlung und den Abschluss der Eingliederungsvereinbarungen. Ich habe gesagt, dass das durchaus auch einen Pferdefuß hat. Aber ich kann damit leben, weil man diesem Instrument, zumindest wenn man es mit dem richtigen Leben füllt, auch etwas abgewinnen kann.

Ich finde es schade, dass sich die SPD-Fraktion nicht dazu durchringen konnte, im zweiten Punkt mit uns aktiv zu werden. Vielleicht ist das aber noch möglich.

Im dritten Punkt will die SPD-Fraktion, dass wir uns im Ausschuss auch in Zukunft mit den Auswirkungen des Job-Aqtiv-Gesetzes beschäftigen. Ich bin natürlich 100prozentig dafür und meine Fraktion wird dem deshalb auch zustimmen.

Was den Alternativantrag der CDU-Fraktion betrifft, muss ich sagen: Man kann natürlich den Vermittlungsausschuss anrufen. Möglicherweise ist das noch ein etwas schärferes Instrument als die Einflussnahme auf diese Stellungnahme. Das ist ja möglich.

Aber selbst wenn die Anrufung des Vermittlungsausschusses möglich wäre: Mit diesem Inhalt, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, werden wir natürlich nicht den Bundesrat befassen, nicht an die Bundesregierung herantreten und schon gar nicht unsere Landesregierung damit befassen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der PDS, von Herrn Dr. Fikent- scher, SPD, und von Herrn Bischoff, SPD)

Danke schön für die Einbringung, Frau Dirlich. - Bevor wir in die Aussprache eintreten, begrüße ich Damen und Herren der Fachschule für Agrarwirtschaft Haldensleben, die auf der rechten Seite der Tribüne Platz genommen haben.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir beginnen mit der Debatte. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Frau Dr. Kuppe zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Das Job-Aqtiv-Gesetz ist am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen worden. Damit hat dieses Gesetz eine wichtige parlamentarische Etappe absolviert. Der Bundesrat wird sich vermutlich Ende November 2001 abschließend mit diesem Gesetz befassen. Ich gehe davon aus, dass das Job-Aqtiv-Gesetz im Januar 2002 in Kraft treten wird. Ich glaube, dass daraus auch positive Impulse für den Arbeitsmarkt in SachsenAnhalt erwachsen.

Bevor ich das inhaltlich begründe, will ich ein paar Sätze zum Verfahren sagen. Das Job-Aqtiv-Gesetz war als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht worden. Deshalb gibt es im Bundesrat auch nur einen Beratungsdurchgang. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig; Sie sagten es, Frau Dirlich. Im Bundesrat kann es deswegen nur noch darum gehen, entweder ja zu sagen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen. Deswegen lautet für mich die entscheidende Frage: Wie sehen die Ergebnisse aus? Bringen sie uns in SachsenAnhalt voran?

Nachdem ich mir den Beschluss vom vergangenen Freitag angesehen habe, sage ich: ja. Ja, es gibt eine ganze Reihe von Elementen in diesem Gesetz, die uns in Sachsen-Anhalt nützen. Als Beispiel sind die verbesserte Familienkomponente in der Arbeitslosenversicherung selbst und die Verbesserungen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu nennen. Diesbezüglich gibt es gute Ansätze. Die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt nach der Babypause wird erleichtert und Kindererziehungszeiten werden in den Schutz der Arbeitslosenversicherung einbezogen. Außerdem übernehmen die Arbeitsämter deutlich höhere Kinderbetreuungskosten bei einer Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

Über das Kernstück der Reform, die Modernisierung des Vermittlungsverfahrens, haben wir bereits im September debattiert. Meine Haltung habe ich damals dargestellt. Die Neuregelung in diesem Bereich war bei allen Anhörungen und bei allen Diskussionen im Bundestag völlig unstrittig. Sie werden - das sage ich aber auch ganz deutlich - in den westlichen Bundesländern natürlich wesentlich einfacher umzusetzen sein, weil der Arbeitsmarkt dort in Größenordnungen aufnahmefähiger ist.

Aber auch in Sachsen-Anhalt gibt es ein Angebot an Arbeit und eine Nachfrage. Deswegen ist es auch bei uns wichtig, dass zumindest beide Seiten so effizient wie möglich zusammengebracht werden. Deswegen halte ich dieses geschärfte Instrument auch für uns, selbst wenn es nur in begrenztem Umfang einsetzbar sein wird, für sinnvoll.

Die Möglichkeit der Jobrotation bedeutet für unsere Unternehmen bei all ihren Qualifizierungs- und Personalentwicklungsprojekten einen direkten Gewinn.

Das zentrale Problem - und das ist immer noch so - besteht bei uns aber darin, dass zwischen der Zahl der offenen Stellen und der Anzahl Arbeit suchender Menschen immer noch eine erhebliche Lücke klafft. Sie haben die Zahlen genannt, Frau Dirlich. Deshalb sind für Sachsen-Anhalt die Neuerungen besonders relevant, die es uns ermöglichen, den Bedarf an Arbeitskräften anzukurbeln. Das betrifft vor allem die direkte Unterstützung

von Unternehmen. Das betrifft die infrastrukturellen Maßnahmen und das betrifft auch den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt.

Sie wissen, dass ABM und SAM zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik geraten sind. Im parlamentarischen Verfahren hat sich das im Zuge der Anhörung zum JobAqtiv-Gesetz ganz besonders deutlich herauskristallisiert. Aus meiner Sicht wird es Verbesserungen geben, die in diesem Bereich gerade für Ostdeutschland wichtig und förderlich sind.

Erstens sollen ABM stärker präventiv eingesetzt werden. Ich denke, das hilft vor allem dort, wo noch immer Umstrukturierungsprozesse in der Wirtschaft ablaufen und die Gefährdung von Arbeitsplätzen nicht ausgeschlossen ist. An dieser Stelle viel stärker präventiv wirken zu können halte ich für richtig.

Zweitens wird die Qualität der Maßnahmen von ABM und SAM verbessert. Künftig muss ein Qualifizierungsanteil von 20 % nachgewiesen werden. Am Ende bekommt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine individuelle Bewertung, die im Vermittlungsgeschäft hilfreich sein soll, also für beide Seiten die Vermittlung erleichtern soll.

Drittens wird es im Rahmen von SAM für die Arbeitsverwaltung erstmals möglich sein, den Trägern neben der pauschalen Personalkostenförderung Zuschüsse zu den Sachkosten zu geben, und zwar bei einer entsprechenden Kofinanzierung bis zu 200 € im Monat bei allen SAM für über 55-Jährige. Ich denke, diese Neuerung wird uns in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eröffnen, gerade beim Programm „Aktiv zur Rente“ neue Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Altersgruppe zu schaffen, für eine Generation von Arbeitslosen, die in der Wirtschaft in den nächsten Jahren nicht nachgefragt wird.

Schließlich wird mit dem Job-Aqtiv-Gesetz auch ein neues Instrument eingeführt. Das sind die Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen. Mittel der Kommunen, der Wirtschaftsförderung, der Arbeitsverwaltung und anderer sollen kombiniert eingesetzt werden. Dabei können wir in Sachsen-Anhalt bereits auf die Erfahrungen mit unseren Verzahnungsprogrammen zurückgreifen, sodass wir dieses Instrument auch sehr schnell wirksam werden lassen können.

Deswegen frage ich an dieser Stelle die PDS-Fraktion, ob es sich wirklich lohnt, jetzt noch die Forderung zu stellen, die neu eingeführten Wartezeiten zwischen der Teilnahme an Maßnahmen wieder abzuschaffen. Dieser Punkt steht für mich in keinem Verhältnis zu den wirklich positiven Elementen in diesem Gesetz.

Die Qualifizierung, die Teilnehmerbeurteilung und auch die Einführung einer dreijährigen Wartezeit nach einer Kette von Maßnahmen und Eingliederungsplänen sollen dazu beitragen, dass ABM und SAM effizienter als bisher eingesetzt und so genannte Maßnahmenkarrieren möglichst verhindert werden.

Dass der Maßnahmenkatalog und der Eingliederungsplan, der zwischen der Arbeitsverwaltung und dem individuell Betroffenen geschlossen werden muss, alle Folgen mit berücksichtigen muss, ist für mich klar. Und dort, wo keine Arbeit ist, darf auch nicht der Arbeitslose oder derjenige, der die Maßnahmen durchlaufen hat, bestraft werden. Auch das ist klar.

Ich denke, wir müssen uns mit den Auswirkungen gerade dieser Regelung im Landtag befassen. Deswegen