Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

Ich denke, wir müssen uns mit den Auswirkungen gerade dieser Regelung im Landtag befassen. Deswegen

unterstütze ich auch das, was die SPD-Fraktion in ihrem Antrag geschrieben hat, nämlich dass wir uns in den Ausschüssen mit den Auswirkungen in Sachsen-Anhalt befassen. Ich berichte gern darüber. Aber ich glaube, gerade weil es in diesem Punkt so viel Kritik gegeben hat, was die missbräuchliche Ausdehnung von ABM anbelangt, müssen wir uns mit der Realität, der Umsetzung der neuen Regeln, auseinander setzen.

Der zweite Punkt im Antrag der PDS-Fraktion betrifft die Frage der Finanzierung der Arbeitsförderung. Die Höhe des Zuschusses, den die Bundesanstalt für Arbeit aus dem Bundeshaushalt bekommt, wird nicht im Gesetz festgelegt. Im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches wird nur das Verfahren beschrieben. Ich halte es deswegen auch nicht für zweckmäßig, Forderungen nach dem Betrag, der notwendig ist, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu formulieren.

In der Sache stimme ich allerdings mit Ihnen überein und gehe sogar noch darüber hinaus: Es ist nämlich nicht nur die Finanzierung der Qualifizierungsanteile bei ABM und SAM sicherzustellen, sondern darüber hinaus muss über den Bundeshaushalt in Form von Steuermitteln natürlich auch der Anteil der Arbeitsmarktpolitik sichergestellt werden, der über das Job-Aqtiv-Gesetz wirklich umgesetzt werden soll. Die Umsetzung dieses Gesetzes muss also insgesamt finanziell abgesichert sein.

Was das Gesetzgebungsverfahren selbst betrifft, meine ich, haben wir gute Werkzeuge in die Hand bekommen. Wir müssen jetzt tätig werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Ich glaube, dass dieses Gesetz unsere arbeitsmarktpolitische Strategie unterstützt, die wir gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung, mit der Wirtschaft und mit den Gewerkschaften hier im Land umsetzen. Wir können sie wahrscheinlich ein Stückchen zielgenauer umsetzen. Dieses Gesetz ist jedenfalls für mich ein wichtiger Schritt hin zu einer stärker präventiven und stärker aktivierenden Arbeitsmarktpolitik.

Das bedeutet allerdings nicht - jetzt komme ich auf Ihren Änderungsantrag oder Alternativvorschlag zu sprechen, Herr Kollege Bergner -, dass sämtlicher Reformbedarf schon erschöpft wäre. Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder haben sich gerade auf ihrer Jahreskonferenz damit befasst und einen Beschluss dazu gefasst, wie in einem weiteren Paket Sozialhilfebedürftigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit überwunden werden können. Das war ein gemeinsamer Beschluss der A- und der B-Länder. Es gab eine Gegenstimme von Mecklenburg-Vorpommern.

In unser Paket gehören solche Elemente hinein wie die passgenaue Beratung und passgenaue Beschäftigungsförderung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern. Dazu gehört die Verzahnung der Systeme von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Dazu gehört die Förderung der Beschäftigung im Bereich der Geringqualifizierten.

Diese Reform als Ganzes muss jetzt vorbereitet werden. Dazu laufen in all den genannten Bereichen die Modellvorhaben. Wir sind gemeinsam der Meinung, dass die Modellvorhaben schon jetzt stärker ausgeweitet werden können.

Aber da gerade die Konsequenzen vor allem in der Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für die Kommunen außerordentlich sorgfältig betrachtet werden müssen, kann jetzt nicht im Zuge des Job-Aqtiv-Geset

zes diese Reform beschlossen werden. Das ist kein Element für einen Vermittlungsausschuss, völlig ungeeignet dafür. Dazu ist die Problematik viel zu weitreichend, viel zu komplex. Ich hielte das wirklich für unverantwortlich.

Deswegen: Wir haben verabredet, dass dieses neue Reformprojekt eine große Aufgabe zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundestages sein wird. Dann werden wir gemeinsam - Bundestag und Bundesländer sehr schnell versuchen, mit Vorbereitung in den nächsten Monaten zu einem Reformergebnis zu kommen.

Deswegen wird die Landesregierung den Gesetzentwurf zum Job-Aqtiv-Gesetz im Bundesrat unterstützen, aber aktiv auch an den anderen Reformprojekten arbeiten mit der Aufgabe, vor allem für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger die aktiven Elemente und die Möglichkeiten, auch wirklich berufstätig zu sein, stärker in den Vordergrund zu rücken, und damit die notwendigen zukünftigen Reformschritte vorbereiten.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Danke schön, Frau Ministerin Dr. Kuppe. - Wir setzen die Aussprache fort. Für die FDVP hat der Abgeordnete Herr Weich das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist in Druck mit den Arbeitslosenzahlen. Kanzler Schröder verkündete vollmundig, bis zum Jahr 2002 die Arbeitslosenzahlen um eine halbe Million zu senken. Aber das Gegenteil bahnt sich an, hervorgerufen durch die Fiktion, unbedingt die Neuverschuldung bis zum Jahr 2005 auf null fahren zu wollen, und durch die Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die zum größten Teil hausgemacht sind. Ich möchte nur einige aufzählen: da wäre die Ökosteuer, das 630DM-Gesetz, die Steuerreform, die Kommunalbetriebe.

Die Arbeitslosigkeit ist gegenüber dem Jahr 2000 im Bundesdurchschnitt um 300 000 angestiegen. In Sachsen-Anhalt hat die Arbeitslosenquote um einen halben Prozentpunkt abgenommen. Das ist aber kein Verdienst der Landesregierung, sondern Ältere sind in die verschiedensten Formen des Ruhestands getreten und verbessern die Statistik.

Mit 243 000 Arbeitslosen - das sind 18,3 % - sind wir weiterhin einsame Spitze. Das größte Problem dabei ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen mit 39 %. In Zahlen ausgedrückt: 94 965 Bürger und Bürgerinnen von Sachsen-Anhalt sind seit einem Jahr oder länger ohne Arbeit - ein Ergebnis der Verwaltung des Stillstands und der Hilflosigkeit dieser Regierung.

Meine Damen und Herren! Über Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit gibt es im Bundestag keine parteiübergreifende Einigung. Als die Alternative stellt Bundesarbeitsminister Riester das Job-Aqtiv-Programm vor. Es steht für „Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln“. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von acht Monaten soll um mindestens eine Woche gesenkt werden. Rein statistisch gibt es durch die Umrechnung der Verkürzung der Arbeitslosigkeit um eine Woche auf die 3,8 Millionen Arbeitslosen 74 000 Arbeitslose weniger.

Das ist nach meiner Meinung einer der Hauptgründe des Job-Aqtiv-Gesetzes. Mit den erwarteten Einsparungen

von 2 Milliarden DM soll die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen finanziert werden. Das ist schlicht und einfach ein Wunschdenken. Mit Druck auf Arbeitslose sollen Arbeitsplätze geschaffen werden.

Was offenbart sich da für eine Naivität! Wie kann denn eine verbindliche Eingliederung aller Erwerbslosen in ca. 1,5 Millionen unbesetzte Arbeitsplätze bei einem Arbeitsplatzdefizit von sechs Millionen noch real sein? In Sachsen-Anhalt müssten sich 300 000 Erwerbslose 13 000 freie Stellen teilen. Nach einer Statistik der Arbeitsverwaltung kommen in Sachsen-Anhalt auf eine offene Stelle 22 Arbeitslose.

Auch mit sehr viel Phantasie gerade im Bereich des Gutoder Schlechtredens kann ich mir nicht vorstellen, wie Eingliederungsvereinbarungen zur Integration auf dem Arbeitsmarkt führen sollen ohne zusätzliche Arbeitsplätze. Die zusätzlichen Arbeitsplätze sind nicht in Sicht, aber ein erheblicher Arbeitsplatzabbau. Auch die Beschäftigungszahlen im Mittelstand stagnieren. Die Großindustrie baut massenhaft Arbeitsplätze ab. Das einzige Positive daran ist, dass die Arbeitsämter selbst ihr Personal aufstocken müssen.

Völlig ungeklärt sehe ich die Rechte des Erwerbslosen, wenn keine Einigung zustande kommt.

Schon heute gibt es die entsprechenden Eingliederungsmaßnahmen im Arbeitsamt. Das ist absolut keine neue Erfindung von Minister Riester. Völlig nebulös ist, dass der Zugang zu Maßnahmen der Arbeitsförderung erleichtert werden soll, aber für neue Maßnahmen eine Warteschleife von drei Jahren vorgeschrieben wird.

Indiskutabel sind die zusätzlichen Sperrfristen für Arbeitslose aus den unterschiedlichsten Gründen. Dadurch sind Manipulationen jeder Art möglich, zum Beispiel geschönte Arbeitslosenstatistiken. Auf diese Weise kann man auch ein Wahlversprechen wie das, 2002 eine halbe Million weniger Arbeitslose zu haben, einlösen.

Die bisherige Regelsperrzeit beträgt zwölf Wochen. Bei wiederholten Sperrzeiten verliert der Bürger seinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung und fällt damit aus der Arbeitslosenstatistik. Wer bei zwei Vorstellungsgesprächen versagt, ist ein Erwerbsloser weniger in der Statistik.

Eine weitere Riester‘sche Glanzleistung ist die Erweiterung der Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse bei Leihund Zeitarbeitsfirmen. Der Hauptanteil der neuen Arbeitsplätze besteht aus 630-DM-Jobs, von denen keiner leben kann. Bei Stellenausschreibungen geben die Arbeitsämter nicht mehr an, ob Vollzeit oder 630-DM-Jobs.

Dieses Gesetz ist diskussionsbedürftig. Die Begründung des Antrages der PDS zeigt aber ganz deutlich: Nicht die Verbesserung der Förderungsmaßnahmen im JobAqtiv-Gesetz ist ihr Ziel, sondern der Sozialismus.

(Lachen bei der PDS - Zustimmung von Frau Bull, PDS, und von Frau Dirlich, PDS)

Der Sozialismus ist tot. Ich halte es lieber mit den Worten Jörg Haiders - ich darf zitieren -:

„Dieses Jahrhundert wird das Jahrhundert der Freiheitlichen.“

Die freiheitliche Fraktion lehnt den Antrag der PDS ab und stimmt dem Alternativantrag der CDU zu. - Danke schön.

(Zustimmung von Herrn Mertens, FDVP)

Danke schön, Herr Weich. - Das Wort hat nun für die DVU Frau Brandt.

Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Dass die Linksaußenfraktion mit ihrem Antrag vor allem den Inhalt des Job-Aqtiv-Gesetzes vom Landtag begrüßt sehen möchte, lässt Zweifel an der Echtheit ihrer arbeitsmarktpolitischen Bemühungen aufkommen; denn insbesondere in Wahlkampfzeiten scheint die PDS unermüdlich darin, die von den Parteigenossen ihres hiesigen Koalitionspartners in der Bundesregierung eilends zusammengeköchelten und mit viel Populismus gewürzten Reformpakete wie Sauerbier und Spucke anzupreisen. Den Beifall der DVU-Fraktion jedenfalls hat der vorliegende Antrag nicht zu erwarten.

Dass uns das Job-Aqtiv-Gesetz nicht zu überzeugen vermag, hat gleich mehrere Gründe. Der Entwurf hebt ausschließlich auf eine Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Aktivierens, des präventiven Qualifizierens, des Trainierens, des Investierens sowie vordringlich der Vermittlung von Jobs an Arbeitslose ab. Einzig mit der Optimierung der genannten Maßnahmen beispielsweise durch die Einführung von Jobrotation oder der staatlichen Finanzierung von Qualifizierung meint die Bundesregierung der Massenerwerbslosigkeit wirkungsvoll begegnen zu können.

Darüber, in welchem Zeitraum und zahlenmäßigen Umfang durch diese Maßnahmen arbeitslose Menschen wieder in Arbeit gebracht werden können, schwieg sich die Bundesregierung nicht zuletzt auch während der ersten Beratung im Bundestag geflissentlich aus. Die tatsächliche Effektivität des Gesetzes stellt jedoch genau den springenden Punkt dar, an dem sich die Glaubwürdigkeit der Arbeitsmarktpolitik vom Gegenteil scheiden würde.

Von daher ist der rot-grünen Bundesregierung vorzuwerfen, dass sie quasi eine Art russisches Roulett spielt, ausgetragen auf dem Rücken von den gut 243 000 Arbeitslosen hierzulande und den knapp vier Millionen Arbeitslosen insgesamt.

Des Weiteren stellt der im Job-Aqtiv-Gesetz enthaltene Maßnahmenkatalog fast durchgängig blanken Aktionismus, einhergehend mit der Aufblähung der Verwaltungsbürokratie, dar. Als ein Beispiel hierfür braucht man sich nur den zur Optimierung der Vermittlung angestrebten gegenseitig verpflichtenden Abschluss eines Eingliederungsvertrages zwischen dem Arbeitsamt und dem Arbeitslosen etwas genauer anzuschauen.

Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren, ob dieser Vertrag zum Abbau der in strukturschwachen Regionen vorherrschenden Erwerbslosigkeit in irgendeiner Weise zielführend sein kann. - Wir sagen: nein. Sind in strukturschwachen Regionen keine Arbeitsplätze vorhanden, kann sich das Arbeitsamt oder ein hiernach einzuschaltender Dritter noch so sehr verpflichten. Es ändert nichts an der Tatsache, dass es dort eben keine Arbeitsplätze zu vermitteln gibt.

Das von Regierungsseite beabsichtigte Ergebnis eines Abbaus der Arbeitslosigkeit mittels Eingliederungsvertrag tendiert somit im Fall strukturschwacher Regionen gegen null. Doch gerade in diesen strukturschwachen Regionen ist zumeist die Arbeitslosenrate besonders hoch.

Auch bleibt ungeklärt, warum weiterhin, wie bisher, keine nennenswerten ökonomischen Anreize ins Auge gefasst worden sind, die eine Rückkehr ins Arbeitsleben jenseits eines Verdienstes in Höhe des Sozialhilfeniveaus für die Erwerbslosen erstrebenswert machen würden. Eine Finanzierung von ergänzenden Lohnkosten unter Vermeidung einer Einebnung des Endlohnes mit dem Sozialhilfeniveau lieferte beispielsweise die notwendigen Anreize zur Rückkehr in die Erwerbstätigkeit und wäre zugleich auch vom haushaltspolitischen Ansatz her sinnvoller als die Finanzierung von Langzeitarbeitslosigkeit. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU - Zustimmung von Herrn Mertens, FDVP)

Danke schön, Frau Brandt. - Das Wort hat für die CDUFraktion der Abgeordnete Herr Dr. Bergner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In keinem anderen Bundesland ist der Anteil der Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit an der Gesamtbevölkerung so hoch wie in Sachsen-Anhalt. Zu den 243 000 Arbeitslosen, die bereits genannt wurden - davon sind 94 000 Langzeitarbeitslose -, sind noch die über 115 000 Leistungsempfänger in Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes hinzuzurechnen. Deshalb ist es sicherlich richtig, dass wir uns mit Gesetzen wie dem Job-AqtivGesetz, auch wenn sie in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, in Sachsen-Anhalt beschäftigen.

Wir müssen allerdings als CDU-Fraktion darauf aufmerksam machen, dass die eigentliche Lösung des Problems natürlich in dem Zuwachs an versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen liegt, das heißt in der Förderung von Wirtschaftswachstum und Konjunkturimpulsen, und dass die Effektuierung der Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit im Grunde nur eine Reparaturfunktion an einem Arbeitsmarkt hat, den wir mit neuen Wirtschaftsimpulsen beleben müssen.

Des Weiteren sollten wir uns darüber klar sein, dass eine der wichtigsten Begrenzungen für den Ausbau von versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor die enorme Höhe der Lohnnebenkosten ist. Trotz der Ökosteuer ist es dieser Bundesregierung erkennbar nicht gelungen, das Wahlversprechen zu halten, die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 % zu senken. Auch dies gehört in die Bilanz, die wir hier ansprechen müssen.

Doch nun zu den vorliegenden Anträgen. Wir haben uns nicht dazu entschließen können, uns in den Kontext des Entschließungsantrags der PDS-Fraktion und des Änderungsantrages der SPD-Fraktion einzufügen, sondern wir haben von unserem neuen Instrument der Geschäftsordnung, dem Alternativantrag, Gebrauch gemacht. Dies geschah aus zwei Gründen.

Zum einen gab es einen Verfahrensgrund. Am 7. November dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag bekanntlich das Job-Aqtiv-Gesetz - die Frau Ministerin hat es bereits gesagt - in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Es ist aus unserer Sicht höchst zweifelhaft, dass man mit einer Stellungnahme des Bundesrats jetzt noch ein Aufsatteln, Veränderungen oder Ähnliches erreichen kann. Alle, die sich mit dem Verfahren beschäftigen - auch die Frau Ministerin hat, wenn ich sie richtig

verstanden habe, so argumentiert -, gehen davon aus, dass eine Möglichkeit der Einflussnahme des Bundesrats jetzt nicht mehr besteht.

Wenn schon der Bundesrat eingeschaltet werden soll, dann bitte in Form der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das haben bekanntlich die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen auch getan. Man brauchte sich also bei der anstehenden Bundesratssitzung nur diesem Anliegen anzuschließen. Dafür gäbe es auch wirklich eine gute Begründung. Die Begründung nämlich, dass die von den Experten, auch von dem Präsidenten des Landesarbeitsamtes Herrn Hess - ich verweise auf die „MZ“ vom August dieses Jahres -, geforderte Rosskur der Arbeitsvermittlung mit dem vorliegenden Gesetz nicht erreicht wird.