Protokoll der Sitzung vom 17.01.2002

denn wenn Sie die Pisa-Studie gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass es dort überhaupt keinen Zusammenhang zum Unterrichtsausfall in Sachsen-Anhalt gibt. Das ist auch überhaupt nicht Gegenstand der Untersuchungen. Das ist auch gar nicht dargestellt. Wie Sie dann zu solchen Schlussfolgerungen kommen, ist mir schlicht unerfindlich.

Wir sollten im Ausschuss versuchen, solche Dinge aufzuklären. Egon Olsen sagte übrigens nicht, ich brauche einen Plan, sondern ich habe einen Plan, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Die Antwort ist dann wohl: Gut gemacht, Egon.

(Heiterkeit bei der SPD)

Jedenfalls bitte ich darum, die Daten, die wir vorlegen, auch korrekt zu zitieren.

Herr Minister, die Abgeordnete Frau Feußner möchte eine Frage stellen.

Die beantworte ich immer mit Vergnügen.

Bitte, Frau Feußner. - Herr Scharf hat auch eine Frage.

Herr Präsident!

Sie sind noch gar nicht dran, Herr Scharf.

Er hatte sich eher gemeldet.

(Herr Scharf, CDU: Das weiß ich nicht, weil ich mich nicht umgeschaut habe! Wer ist denn jetzt dran?)

- Herr Scharf, Sie haben das Wort.

Herr Minister, nun kann man durchaus mit viel Zustimmung beklagen, dass viel zu viele Daten zu viel zu vielen statistischen Zwecken erhoben werden. Aber sind Sie nicht auch meiner Auffassung, dass, solange die Gesetze ganz klar bestimmte Statistiken fordern, man nicht als Minister darüber philosophieren kann, ob die Statistiken zu erbringen sind?

Herr Scharf, dieser Auffassung bin ich mit Ihnen. Nur, die von Frau Feußner in diesem Zusammenhang geforderten Statistiken sind nicht gesetzlich begründet. Ich warne ja nur davor, immer weitere Datenhuberei zu betreiben. Wir erheben den Unterrichtsausfall zu spezifischen Stichtagswochen landesweit. Es gibt auch in

einigen Schulämtern diesbezüglich konkrete Erhebungen.

Ich glaube nur, dass zum Beispiel die Schulleiterinnen und Schulleiter bereits genug und - ich teile diese Auffassung - zu Recht darüber klagen, dass sie viel zu sehr mit Verwaltungsabläufen beschäftigt sind. Ich will das minimieren und nicht immer weitere Erhebungen machen und die Schulen damit belästigen.

Frau Feußner, Ihre Frage.

Herr Kultusminister, ich könnte Ihnen Recht geben, dass man diese bürokratischen Sachen minimieren sollte, gerade was die Erhebungen anbelangt. Aber ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, welche Bürokratie allein aufgrund des Arbeitsplatzsicherungstarifvertrags und der Arbeitszeitkonten notwendig ist, um die ganzen Wochenstunden zusammenzurechnen. Dabei wird der Krankenstand automatisch mit erfasst. Sie wollen wahrscheinlich nur nicht, dass die Krankenstandszahlen, betrachtet über das ganze Jahr, auf den Tisch gelegt werden. Ich denke, das ist für die Schulen überhaupt kein Problem. Ich glaube, Sie sehen das genauso. Sie wollen nicht, dass die Zahlen wirklich auf den Tisch gelegt werden.

Können Sie mir sagen, was Ihre Frage ist?

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist eine Intervention! - Herr Bischoff, SPD, lacht)

Das ist eine Intervention.

Ach, das ist eine Intervention. Weil Sie gesagt haben, Sie hätten eine Frage.

Ich stelle Ihnen die Frage, ob Sie mir nicht Recht geben können.

(Lachen bei der SPD)

Nein, Frau Feußner.

Ich habe noch eine zweite Frage.

Ach, Sie haben noch eine weitere Frage.

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass ein erheblicher Unterrichtsausfall auch zu Qualitätsverlusten in der Schule führt? Und wenn es zu Qualitätsverlusten kommt, dann haben wir natürlich auch schlechte Ergebnisse, nicht nur landesweit, sondern auch bundesweit. Und das begründet natürlich auch die schlechten Ergebnisse Deutschlands in der Pisa-Studie. Und sind Sie nicht

auch der Meinung, dass wir uns beim Vergleich des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Ländern vielleicht noch etwas konkreter werden unterhalten können?

Mir ist die Frage nicht so ganz klar geworden.

(Heiterkeit bei der SPD - Frau Feußner, CDU: Ich kann sie ja noch mal stellen!)

Ich will versuchen, diese zu beantworten. Selbstverständlich, Frau Feußner, ist es so, dass, wenn Unterricht ausfällt, Inhalte nicht vermittelt werden können. Und dass Unterrichtsausfall ein Thema ist, mit dem wir uns ganz ernsthaft beschäftigen müssen, ist doch klar.

Mir ging es nur darum - ich bin immer für eine redliche und offene Argumentation -, dass man nicht solche akrobatischen Ketten aufbaut und dann sagt, und das Ergebnis hat sich in der Pisa-Studie gezeigt, weil ich immer dafür bin, sozialwissenschaftlich erhobene Ergebnisse

(Frau Feußner, CDU: Das ist aber ein Punkt! - Weitere Zurufe von der CDU)

- warten Sie, ich versuche Ihnen auch zuzuhören - wie die Pisa-Studie, die zu hochkomplexen Ergebnissen geführt hat, seriös zu diskutieren und auszuwerten. Da sollte man nicht nach Taschenspielermanier an jedem Punkt, wo es einem gerade passt, sagen, und die PisaStudie hat es im Übrigen gezeigt. Mehr wollte ich nicht sagen.

(Zustimmung bei der SPD)

Deshalb komme ich zur eigentlichen Frage zurück. Ich hätte eine Bitte: Ich habe in Ihrem Antrag - zu dem ich sage, in Punkt 1 sehe ich keine Differenz; das kann man so machen, wir sollten das auch ernsthaft diskutieren ein Problem mit der Fristsetzung. Wir werden dieses nicht bis Ende Januar 2002 hinbekommen. Ich denke, dass ein Termin bis März 2002 notwendig ist. Ich würde Ihnen allerdings zusichern, dass wir das so rechtzeitig vorlegen, dass noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse im Ausschuss beraten werden können. Das Interesse teile ich und halte das für richtig.

Aber wir müssen zahlreiche Partner, nicht nur die staatlichen Schulämter, beteiligen und ich muss die Informationen seriös aufbereiten. Die Schulverwaltung hat entgegen den von Ihnen dargelegten Äußerungen ihre gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz im Wesentlichen erfüllt und auch die Gremien eingerichtet, mit Ausnahme eines Gremiums auf Landesebene; da sind wir in der Vorbereitung.

Ein Großteil - damit komme ich auf eine weitere Differenz zu Ihren Ausführungen - der Arbeitsschutzprobleme liegt allerdings am konkreten Arbeitsplatz, und diese sind nur in der einzelnen Schule zu beurteilen und zu lösen. Dort bedarf es der Schulträger.

Ich will Ihnen ausdrücklich widersprechen: Wenn die Schulträger die Verantwortung für den Zustand der Schulen haben, dann ist das kein Abschieben auf die Schulträger. Es ist in der Tat so: Das Land hat Aufgaben und die kommunale Ebene hat Aufgaben, sodass wir zu Recht sagen, hier sind die entsprechenden Voraussetzungen für die Arbeitssicherheit auch durch die Schulträger zu schaffen.

Eine Frage hätte ich allerdings an Sie. Das können wir auch im Ausschuss diskutieren. Ist die von Ihnen geäußerte Auffassung - Sie haben es nur angedeutet -, dass das Land Vorschriften für Bau und Ausstattung von Schulen erlassen sollte, tatsächlich die Auffassung der CDU-Fraktion? Wir haben wieder so einen Fall, in dem sie das so elegant hineinbringen und sagen, das Land lässt die Schulträger alleine. Es erlässt auch keine Vorschriften über Bau und Ausstattung der Schulen. Sie lassen offen, ob sie dieses wollen.

Bisher ist es so, dass die Landesregierung sich sehr zurückhaltend verhält und sagt, dass die Schulträger in diesem Bereich verantwortlich ihre Aufgaben erledigen. Wenn die CDU-Fraktion diese Forderung aufmacht, sollten Sie sie - es wäre schön, wenn man das bis zur Ausschusssitzung klären könnte - auch als Fraktion vertreten. Und dann müssen sich die anderen Fraktionen ihre Meinung dazu bilden. Das ist nämlich in der Tat eine interessante Frage bezüglich des Verhältnisses von Land und Kommunen.

Wir streben mit den kommunalen Spitzenverbänden im Lande abgesprochene Empfehlungen zur Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen an. Ich glaube, dass es auch Synergieeffekte in den Überschneidungsbereichen gibt, das heißt dort, wo nicht auf der einen Seite der Schulträger und auf der anderen Seite das Land allein zuständig ist. Dort sollte es zu vernünftigen Regelungen kommen.

Ein Aspekt der Gesundheit von Lehrkräften ist allerdings ein Problem, das sich wahrscheinlich nicht mit dem traditionellen Zugang zu Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesichtspunkten beantworten lässt, nämlich das Problem der nervlichen und körperlichen Belastungen über eine sehr lange Dienstzeit. Dieses Thema ist meines Erachtens nicht mit einer Überformalisierung zu beantworten; hier müssen vielmehr gesundheitswissenschaftliche Studien, wie sie beispielsweise von der Universität Potsdam erhoben werden, ausgewertet werden und dann im zentralen Arbeitsschutzausschuss diskutiert werden. Auch hierzu bietet das Kultusministerium seine Unterstützung an. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Danke sehr. - Für die DVU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Brandt das Wort. Bitte, Frau Brandt.

Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft gewährleisten alle Beschäftigten im Schulbereich gemeinsam das Funktionieren des Betriebs Schule, wofür ihnen Anerkennung und Respekt gebührt. Insbesondere die Arbeitskraft der Lehrerschaft ist damit die Grundvoraussetzung überhaupt, wenn eine gute schulische Erziehung und Lernleistung erreicht und Unterrichtsausfall in Grenzen gehalten werden soll.

Gerade deshalb stellt eben diese Arbeitskraft sozusagen das wichtigste Kapital einer jeden Schuleinrichtung dar. Im Hinblick auf die Gewährleistung von Bildung ist Gesundheitsschutz und Förderung der Lehrkräfte zugleich ein hoher Stellenwert im Sinne des Gemeininteresses beizumessen. Schon aus Kostenerwägungen darf auch dem Land als Arbeitgeber von Lehrerschaft und pädago

gischem Personal die Gesunderhaltung dieser Arbeitskräfte nicht gleichgültig sein.

Im Unterschied zur Allgemeinheit aber kann sich das Land nicht ausschließlich auf die Interessenbekundung an der Aufrechterhaltung der gesunden Arbeitskraft dieser Bediensteten zurückziehen. Vielmehr begründen das Arbeitsschutz- sowie das Arbeitssicherheitsgesetz die für den Arbeitgeber Land unabdingbare Pflicht zum aktiven Tätigwerden zugunsten von Gesundheitsschutz im Rahmen dieser Gesetze.

Von daher erscheint es meiner Fraktion geboten, die aktuelle Umsetzung der Arbeitsgesetze bezüglich der im Schulbereich Beschäftigten einmal näher zu fokussieren. Hierbei ist landesseitig entgegen der aus dem Arbeitssicherheitsgesetz resultierenden Pflicht die sicherheitstechnische Betreuung der angesprochenen Klientel auf dem Sektor des Kommunalschulinnenbereiches nicht realisiert worden.