Von daher erscheint es meiner Fraktion geboten, die aktuelle Umsetzung der Arbeitsgesetze bezüglich der im Schulbereich Beschäftigten einmal näher zu fokussieren. Hierbei ist landesseitig entgegen der aus dem Arbeitssicherheitsgesetz resultierenden Pflicht die sicherheitstechnische Betreuung der angesprochenen Klientel auf dem Sektor des Kommunalschulinnenbereiches nicht realisiert worden.
Eine Gewähr für die Arbeitssicherheit der im Bereich der Kommunalschulen Beschäftigten bleibt dieser großen Personalgruppe mangels sicherheitstechnischer Betreuung landesseitig und angesichts leerer Kassen der Kommunen bisher versagt. Dabei wäre ein landesseitiges Zuständigkeitsbekenntnis zur Kostenübernahme der sicherheitstechnischen Betreuung für den Gesundheitserhalt der im Kommunalschulbereich Beschäftigten außerordentlich wichtig.
Kompetente Sicherheitsingenieure könnten die gesundheitsbedingt dringlichen und auch haftungsrelevanten Probleme der Kommunalschullehrerschaft einer abschließenden Klärung zuführen. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der Gefahrstoffumgang. Des Weiteren stehen Probleme der Schadstoffbelastung und der Lärmbelästigung ganz oben an, die zur Vermeidung von Gesundheitsschädigungen sachgerecht gelöst werden könnten.
Hierbei zeigt sich, dass die sicherheitstechnische Betreuung durchaus Problemfelder umfassen kann, die nicht im Zusammenhang mit dem in die Zuständigkeit des Schulträgers fallenden äußeren Schulbereich stehen. Damit erweist sich auch der Verweis der Landesregierung auf die Verantwortlichkeit kommunaler Schulträger bezüglich der sicherheitstechnischen Betreuung als nicht tragfähig. Hierdurch soll nur unbilligerweise die Kostentragungspflicht kommunaler Schulträger vom äußeren zugleich auf den inneren Schulbereich ausgedehnt werden.
Auf einer allmählich kontraproduktiven Schiene fährt die Landesregierung mit ihren Zweifeln an der Erforderlichkeit der in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschriebenen Erstellung von Gefährdungsanalysen, soweit diese das pädagogische Personal betreffen. Die aus diesen Zweifeln erwachsenden Gefühle verdichten sich anscheinend auch hierbei zu einem landesseitigen Unzuständigkeitsbewusstsein für die Gefährdungsbeurteilung des inneren Bereiches von Kommunalschulen. Sowohl die Kommunen als auch der eigentlich angestrebte Gesundheitsschutz betroffener Lehrer blieben bei einer solchen Verfahrensweise wiederum auf der Strecke.
Auch hierbei wäre die schulspezifische Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal auf der einen Seite und der Sicherheitsberatung auf der anderen Seite besonders sinnvoll, beispielsweise um die von dem Innenbereich des Arbeitsplatzes Kommunalschule ausgehenden Gesundheitsgefahren gemeinsam im Vorwege analysieren und diesen hiernach durch die Fest
Stattdessen wird nun die Bildung eines Zentralausschusses angestrebt, der zu den schon vorhandenen neun Arbeitsschutzausschüssen nunmehr als zehnter, unter anderem die Gefährdungsanalysen koordinierend, hinzukommen soll. Das lässt in meiner Fraktion erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Bildung eines solchen Zentralausschusses tatsächlich einen effektiven Beitrag zur Vermeidung innerer schulspezieller Arbeitsplatzgefahren zu leisten vermag oder doch nur eine weitere Anzahl ohnehin gestresster Lehrkräfte im Vierteljahrestakt von der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz Schule abhalten wird. - Ich bedanke mich.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Frau Mittendorf. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Qualität schulischer Arbeit steht und fällt mit dem Leistungsvermögen und dem Leistungswillen, mit dem Engagement und der Motivation der an jeder einzelnen Schule Beschäftigten. Das ist keine neue Erkenntnis aus der PisaStudie, sondern das ist so.
In diesem Zusammenhang kommt dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Schule eine besondere Bedeutung zu. Beide Komponenten sichern die notwendigen Rahmenbedingungen für eine qualitätsbewusste Lehr- und Erziehungsarbeit, aber auch für eine gute Lerntätigkeit.
Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, dass der Arbeitsplatz Schule eine Besonderheit aufweist, nämlich die Zweiteilung der Verantwortungsbereiche. Dass das durchaus problematisch ist, hat sich aus den bisherigen Aussagen schon gezeigt.
Das Land als Arbeitgeber des pädagogischen Personals ist für die betriebsärztliche Betreuung seiner Bediensteten und für den Arbeitsschutz im inneren Bereich verantwortlich. Die Schulträger sind als Sachkostenträger für den äußeren Schulbereich sowie für die sicherheitstechnische Betreuung im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verantwortlich.
In den Antworten der Landesregierung zu den vom Antragsteller eingereichten Kleinen Anfragen wurde ausführlich zu den im Verantwortungsbereich der Landesregierung liegenden Aufgaben und deren Umsetzung Stellung genommen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei ohne Zweifel Präventiv- und Therapiemaßnahmen für Lehrkräfte im Hinblick auf die Belastungen und die Gefährdungen, die aus der Schulorganisation bzw. aus der konkreten Arbeitsgestaltung entstehen bzw. die mit der spezifischen Rolle des Berufsbildes der Lehrerin und des Lehrers verbunden sind. Das können sein: intransparente Organisations- und Entscheidungsabläufe, ungünstige Klassengrößen, quantitative oder qualitative Überforderungen usw.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung - ich möchte das deshalb an dieser Stelle nennen - sind die Belastungen und Gefährdungen, die auf persönlichen Defizi
ten beruhen. Dazu zählen zum Beispiel beim pädagogischen Personal eine eingeschränkte Problemlösungskompetenz, Probleme im Umgang mit aggressiven Schülern, Angstgefühle, eine eingeschränkte methodische Kompetenz, aber auch die fehlende Fähigkeit zur Entspannung und Erholung. Als Stichwort sei an dieser Stelle das Burn-out-Syndrom genannt, dem es entgegenzutreten gilt. Dies bedarf jedoch auch der Eigeninitiative der Betroffenen.
Über die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten, die sich aus dem Arbeitssicherheits- und aus dem Arbeitsschutzgesetz für die Schulverwaltung ergeben, insbesondere im Hinblick auf die einzusetzenden Organe, haben wir die Ausführungen des Ministers gehört. Für die Lösung jener Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzprobleme, die im Verantwortungsbereich des Schulträgers liegen, ist eine Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden dringend notwendig. Die Probleme sind bekannt. Sie müssen wieder aufgegriffen werden. Ich glaube, das ist auch zu schaffen.
Allein aus diesem Grund erscheint auch unserer Fraktion der Termin für eine schriftliche Berichterstattung Ende Januar unrealistisch. Wir erachten es als sinnvoll, den schriftlichen Bericht den genannten Ausschüssen bis März vorzulegen, und erheben dies zum mündlichen Änderungsantrag zu Punkt 1 des Antrages.
Dem Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion stehen wir aus Gründen mangelnder Umsetzbarkeit ablehnend gegenüber. Es erscheint uns mehr als fragwürdig, wie eine ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Anhörung in der verbleibenden Zeit bis zur Landtagswahl gesichert werden soll. Notwendig wäre auch eine Beteiligung der oben genannten Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft sowie für Inneres. Dies ist in der verbleibenden Zeit nicht möglich. Der Antrag würde dem Diskontinuitätsprinzip anheim fallen.
Ich möchte betonen, dass ich den Antrag für wichtig und notwendig halte. Die bekannten Probleme, die mit diesem Thema zusammenhängen, sind auf die Anfragen hin beantwortet worden. Ich hatte nicht gedacht, dass es der Versuch wird, einen Rundumschlag zu Reizthemen der Bildungspolitik daraus zu machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Für die Fraktion der FDVP spricht jetzt der Abgeordnete Herr Weich. Bitte, Herr Weich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gesamte Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes wird in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Das hängt zum einen mit der zugunsten der Beschäftigten veränderten Rechtslage und zum anderen mit dem Altersdurchschnitt und der sich daraus ergebenden größeren Anfälligkeit für Arbeits- und Umweltbelastungen zusammen.
Die Voraussetzungen zur Durchsetzung der Beschäftigteninteressen durch die Ausdehnung des Geltungsbereiches der Arbeitsschutzgesetze auf alle Bereiche des öffentlichen Dienstes haben sich erheblich verbessert.
Die tatsächliche Umsetzung und Verankerung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf der Basis der Arbeitsschutzgesetzgebung steckt im Bildungsbereich aber immer noch in den Anfängen. Sowohl auf der Seite der Betriebs- und Dienststellenleitungen wie auch auf der Seite der Beschäftigten und ihrer Betriebs- und Personalräte bedarf es der Entwicklung von Sensibilität und Kompetenz.
Die Bildungseinrichtungen sind häufig von ähnlichen Problemen beim Gesundheits- und Arbeitsschutz betroffen. Wichtige Aufgaben im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz sind zum Beispiel Folgende: Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Lehrern und pädagogischen Mitarbeitern in den Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, aber auch für die Menschen, die diese besuchen, besonders für Kinder und Jugendliche; Entwicklung von Konzepten zur Gesundheitsförderung für den Bildungsbereich; empirische arbeitswissenschaftliche Studien zu arbeitsbedingten Erkrankungen im Schulbereich unterstützen und veranlassen; Schaffung eines Info-Netzwerkes.
Ist der Lehrerberuf eher ein bequemer Job oder ein Stressberuf oder ist der Lehrerberuf wohl doch ein Verschleißberuf? Was macht Lehrer wirklich krank? Warum gibt es bei Lehrern und Lehrerinnen die höchste Invalidisierungsquote? Welche Faktoren gefährden die Gesundheit von Lehrkräften? Welche Rolle spielen die psychischen Belastungen?
Nur jede sechste Lehrkraft erreicht die vom Gesetz vorgeschriebene Altersgrenze von 64 Jahren. Der Anteil der Frühpensionierungen im Lehrerbereich ist überdurchschnittlich hoch. Das Durchschnittsalter der Lehrerinnen und Lehrer, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert werden, liegt bei knapp 56 Jahren.
Bisher wird über die Ursachen nur spekuliert. Nur mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen an jedem Arbeitsplatz können die Belastungen konkret ermittelt und danach Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergriffen werden. Gutachten besagen, dass Lehrerinnen und Lehrer Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind.
In Bezug auf den traditionellen Arbeitsschutz muss unter anderem hinterfragt werden, ob es schädliche Bausubstanzen in Gebäuden gibt, wie es mit der Luftbeschaffenheit und mit der Beleuchtung steht, ob die Klassenraumgröße reicht und welche körperlichen Belastungen zum Beispiel durch Heben und Tragen von Mediengeräten entstehen.
In Bezug auf Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen muss recherchiert werden, wie weit sich die Klassenzusammensetzung auf die Zusammenarbeit und das Arbeitsklima auswirkt, an welchem Schultyp die Lehrkraft unterrichtet und wie sich das Lehrerbild der Öffentlichkeit auf die Motivation der Lehrkräfte auswirkt.
Durch die Entwicklung zum ganzheitlichen Arbeitsschutz sind neue arbeitswissenschaftliche Herausforderungen und Chancen gegeben. Die bisherige Orientierung am klassischen Arbeitsschutz ist nicht mehr ausreichend. Das gilt insbesondere für Berufe mit überwiegend psychosozialen Anforderungen und Belastungen, unter anderem für die Lehrerarbeit.
Das neue Selbstverständnis des modernen Arbeitsschutzes setzt sich auch in den traditionell eher technisch geprägten Zweigen erst langsam durch. Auch psychosoziale Bedingungen der Arbeitswelt sind jetzt in der
Arbeitsschutzpraxis als potenziell gesundheitsgefährdende Faktoren ernst zu nehmen und zu bekämpfen.
Dieser Antrag dient dem deutschen Volk in SachsenAnhalt. Die freiheitliche Fraktion stimmt dem Antrag zu.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir haben Besuch aus Köthen und aus Bitterfeld. Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler des Ludwigs-Gymnasiums Köthen sowie Damen und Herren vom Kinderland Sachsen-Anhalt e. V. Herzlich willkommen!
Zum Thema zurück. Wir hören jetzt die Meinung der PDS-Fraktion, vorgetragen von der Abgeordneten Frau Dr. Hein. Bitte, Frau Dr. Hein, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Mittendorf, natürlich werden in den nächsten Wochen, in den nächsten Sitzungen immer wieder Anträge kommen, die einen ganz konkreten Anlass haben, nämlich den Wahlkampf. Aber das Thema, das hier angesprochen wird, ist tatsächlich ein ganz wichtiges, und zwar nicht erst seit jetzt. Das Problem besteht tatsächlich und eine Umsetzung der entsprechenden Arbeitsschutzgesetze auf bestimmten Gebieten und in bestimmten Bereichen steht tatsächlich aus. Insofern ist das Anliegen zu würdigen.
Ich denke auch, dass die materiell-technische Ausstattung, also die Schulträgerseite, nur das eine Problem ist. Das andere Problem, das wir in diesem Bereich haben womöglich ist es größer -, ist das Problem des Arbeitsklimas, der inneren und äußeren Arbeitsbedingungen, sicherlich der materiell-technischen, aber nicht nur dieser.
Ich glaube, diese Probleme machen uns wesentlich mehr zu schaffen; denn wir haben Lehrerinnen und Lehrern in den Jahren seit 1990 mehrfach gravierende Umbrüche, gravierende Verunsicherungen zugemutet, und wir wissen, dass das angesichts der dramatischen Rückgänge in den Schülerzahlen auch noch eine Weile so bleiben wird, und zwar egal wer regiert.
Aus diesem Grunde ist es geboten, dass wir uns genau über diese Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern auch einen Kopf machen, und zwar auch im Zusammenhang mit Gesundheits- und Arbeitsschutz. Ich denke, dass wir eine solche Berichterstattung brauchen. Ich denke auch, dass wir es dabei nicht bewenden lassen können. Ich fürchte nur, dass wir mit einer Anhörung noch vor der Wahl nicht so sehr viel erreichen. Vorbereiten könnten wir sie noch. Das ist nicht das Problem. Wir könnten sie auch noch durchführen. Aber was dann?
Ich denke, wir sollten das offen halten. Sie haben heute schon meine Zusage, dass ich einer solchen Anhörung nach der Landtagswahl durchaus zustimmen werde, weil wir solche Dinge natürlich auch mit den Betroffenen bereden müssen und weil wir daraus Schlussfolgerungen ziehen müssen. Die Schlussfolgerungen muss die nächste Landesregierung ziehen. Das ist in dieser Legislaturperiode wirklich nicht mehr zu leisten.
Ich will deshalb nicht mehr so viel dazu sagen; denn gesagt worden ist das alles schon und Wiederholungen müssen wir uns heute Abend nicht antun. Ich stehe also dazu und würde auch unterstützen, dass wir der Landes
regierung ein bisschen mehr Zeit für die Berichterstattung geben, obwohl ich glaube, dass sie vielleicht gar nicht bis zum März brauchen wird. Aber Ende Januar, also eine Woche, ist wahrlich etwas knapp. Dem ersten Punkt würden wir also zustimmen.
Den zweiten Punkt würden wir aus dem genannten Grund, dass er also nicht mehr zu Konsequenzen führt, heute ablehnen. Wir sollten das nach der Wahl wieder aufgreifen. - Danke schön.
Danke sehr. - Die Debatte wird beendet mit dem Beitrag von Frau Feußner, die noch einmal das Wort erhält. Bitte, Frau Feußner.