Protokoll der Sitzung vom 17.01.2002

Danke sehr. - Die Debatte wird beendet mit dem Beitrag von Frau Feußner, die noch einmal das Wort erhält. Bitte, Frau Feußner.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, Frau Hein, dass Sie noch einmal gesagt haben, dass dies wirklich kein Wahlkampfthema ist, sondern ein ernstes Problem, das intensiv beraten werden muss.

Ich muss an dieser Stelle noch einmal sagen, auch wenn Sie mich verbessert haben, Herr Kultusminister Sie haben erklärt, Herr Olsen habe gesagt, er hätte einen Plan -: Ich wäre froh, wenn wir schon einen hätten. Diesbezüglich stehen wir Herrn Olsen noch weit nach.

Ich möchte gern einen Kompromissvorschlag unterbreiten. Ich hoffe, dass uns dabei auch die PDS etwas entgegenkommen wird. Könnten wir uns nicht darauf einigen, bis Ende Februar den Bericht entgegenzunehmen und dann vielleicht im März oder Anfang April die Anhörung stattfinden zu lassen? Ich denke, das wäre seitens des Kultusministeriums machbar.

Ich muss ganz ehrlich sagen, der Bericht könnte ja rein theoretisch - ich nehme das einmal so an - genauso wenig zufrieden stellend ausfallen wie die Antworten auf die beiden Kleinen Anfragen. Das würde absolut nichts bringen. Wenn wir schon einen Bericht fordern, sollten wir auch gleich anschließend die Anhörung dazu durchführen.

Die Konsequenzen und die Umsetzung könnten dann in der nächsten Legislaturperiode folgen. Aber ich glaube, das andere ist jetzt dringend notwendig, und ich hoffe, dass Sie auf unseren Kompromissvorschlag eingehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem uns vorliegenden Antrag wurde gesonderte Abstimmung über die einzelnen Punkte beantragt. Es handelt sich um zwei Punkte.

Zum ersten Punkt gibt es den mündlichen Änderungsantrag - so muss ich formulieren -, den Termin der Berichterstattung von Januar auf März zu ändern.

(Frau Mittendorf, SPD: Wir übernehmen den Fe- bruar als Termin!)

- Dann gibt es in dieser Hinsicht eine Einigung.

(Frau Mittendorf, SPD: Ende Februar!)

- Ende Februar. Es besteht Konsens. Dann können wir jetzt abstimmen.

Wer stimmt dem Punkt 1 des Antrages der Fraktion der CDU in der Drs. 3/5209 mit der auf Ende Februar geänderten Terminstellung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist diesem Punkt zugestimmt worden.

Wir stimmen jetzt über Punkt 2 des Antrages ab, der besagt, dass im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Anhörung durchgeführt werden soll. Wer diesem Punkt des Antrages zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Rein visuell würde ich sagen, dass dieser Punkt abgelehnt wurde.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag in der soeben geänderten Fassung insgesamt ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist dem Antrag stattgegeben worden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 11 ist somit erledigt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 12:

Beratung

Drogenschutzprogramm

Antrag der Fraktion der FDVP - Drs. 3/5210

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Wiechmann für die FDVP-Fraktion. Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Es hat bisher allerdings nur eine Rednerin zu dem Thema Redebedarf angemeldet. Ich bitte Frau Wiechmann um die Einbringung des Antrages.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität in Sachsen-Anhalt weist entgegen Ihren Erklärungen, Herr Minister, - ich habe sie schon in der Zeitung gelesen - eine steigende Tendenz auf. Mit 6 436 Delikten und 5 462 Tatverdächtigen, von denen 573 Personen nichtdeutscher Nationalität waren, wurden für das Jahr 2000 neue Höchstwerte bei den Delikt- und Täterzahlen registriert. Auf die entsprechenden Zahlen aus dem Jahr 2001 gehe ich an anderer Stelle ein.

Die Zahl der registrierten Delikte der Rauschgiftkriminalität in Sachsen-Anhalt stieg um 11 % und die Anzahl der dazu ermittelten Tatverdächtigen um 14,3 %. Der Anteil der Rauschgiftkriminalität mit 6 436 Delikten an der in unserem Bundesland festgestellten Gesamtzahl an kriminellen Delikten in Höhe von 247 044 Delikten betrug 2,6 % und ist damit gegenüber den Vorjahren weiter angestiegen. Die Anzahl der registrierten erstauffälligen Konsumenten harter Drogen erhöhte sich um 32,5 % auf 530 Personen. Seit dem Jahr 1999 wurden zunehmend Delikte des illegalen Handels mit und des Schmuggels von Betäubungsmitteln ermittelt, deren Anteil sich auf 24,9 % erhöhte. Damit war in beiden Bereichen ein Anstieg der absoluten Deliktzahlen zu verzeichnen.

Die Entwicklung bei den einzelnen Rauschgiftarten verlief sehr unterschiedlich. Neben dem allgemeinen Schwerpunkt, den Cannabisprodukten, war bei Heroindelikten eine Steigerungsrate von 143,6 % zu verzeichnen. Einen traurigen Spitzenplatz unter den ostdeutschen Städten nahm im Jahr 1999 mit ca. 1 000 Heroin

und/oder Kokainabhängigen die Stadt Halle ein; sie kann sich somit mit vielen westdeutschen Städten gleicher Größe negativ messen.

Das Durchschnittsalter der von harten Drogen Abhängigen liegt bei 19 bis 21 Jahren. Etwa ein Drittel ist jünger als 18 Jahre.

Drogenkonsum, meine Damen und Herren, ist jedoch kein Phänomen mehr von Städten und Ballungszentren, sondern wird auch in den ländlichen Gebieten immer mehr zum Problem. Vor allem Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren werden Drogen angeboten - meine Damen und Herren, ich weiß, wovon ich spreche -, und diese Jugendlichen experimentieren natürlich damit. Dabei fehlt den Jugendlichen - auch daran ist die Gesellschaft schuld - völlig das Unrechtsbewusstsein.

Ich komme zu der Zahl der Rauschgifttoten. Im Jahr 2002 verstarben in Sachsen-Anhalt sieben Personen an den Folgen des Drogenmissbrauchs. Damit sind für das Land Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 1994 insgesamt 24 Drogentote zu verzeichnen.

Meine Damen und Herren! Die ernsten Gefahren des Drogenmissbrauchs für das Leben und die Gesundheit vorwiegend junger Menschen zwingen uns dazu, alle in Betracht kommenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Rauschgiftkriminalität zu unterbinden. Eine erfolgreiche Bekämpfung der wachsenden Drogenkriminalität sowie der damit einhergehenden äußerst brutalen Gewaltkriminalität, die durch Terror und Bandenbildung gekennzeichnete Erscheinungsformen aufweist, ist aufgrund der Erfahrungen nur mit Polizeikräften möglich, die speziell dafür ausgebildet, ausgerüstet und organisatorisch zusammengefasst sind. Die für die Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt geschaffenen Bekämpfungsstrategien zum konzentrierten Vorgehen gegen alle Erscheinungsformen der Drogenkriminalität können eine Hilfe sein, reichen aber nicht aus, um in das Geschehen lenkend eingreifen zu können.

Aus diesem Grund ist auch über den Einsatz von mobilen Einsatzkommandos, von Spezialeinsatzkommandos, Scharfschützenkommandos und Sonderkommissionen hinaus ein Drogeneinsatzkommando einzurichten. Diese Forderung hat die Fraktion der FDVP hier schon einmal erhoben und erhebt sie nach wie vor.

Herr Innenminister Püchel, ich habe nach wie vor die Hoffnung und bin eigentlich auch sehr zuversichtlich, dass es irgendwann auch in diesem Land so durchgesetzt wird. Unabhängig davon, ob das nun von Ihnen oder von Ihrem Nachfolger gemacht wird, ist aber eines gewiss: Viele der Vorschläge und der Ideen der FDVPFraktion wurden von Ihnen bereits aufgegriffen und umgesetzt.

Ein weiterer Gesichtspunkt des Drogenschutzprogramms sollte die zielgerichtete Datenvernetzung nationaler und internationaler Polizeiorganisationen sein.

Ferner soll die Landesregierung auf eine Novellierung des Strafgesetzbuches bzw. der Strafprozessordnung mit dem Ziel drängen, dass es für alle Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität beim Handel mit Drogen bzw. bei der Feststellung von gewerbs- und bandenähnlichen Strukturen im Bereich des Drogenhandels zur Einführung der Beweislastumkehr kommt.

Meine Damen und Herren! Das bedeutet nichts anderes, als dass der Verdächtige beweisen muss, wie er zu sei

nem Vermögen gekommen ist. Der Nachweis soll bis zu drei Jahre zurückreichen können.

Die Novelle sollte auch die Vorschrift beinhalten, dass in den Fällen von organisierter Kriminalität, des Handels mit großen Mengen von Suchtmitteln oder der Feststellung gewerbs- oder bandenähnlicher Strukturen im Bereich des Drogenhandels jenes Vermögen, dessen reeller Erwerb nicht nachgewiesen werden kann, jedenfalls bei begründetem Verdacht und begründeter Beweislage vom Gericht bis zur rechtskräftigen Verurteilung eingefroren werden soll. Nach erfolgter rechtskräftiger Verurteilung sind die eingefrorenen Güter, beispielsweise Fahrzeuge, Bargeld oder andere Sachwerte, für verfallen zu erklären. Das verfallene Vermögen soll dem Innenressort zweckgebunden für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgiften zugute kommen.

Rechtskräftig verurteilte ausländische Drogendealer, meine Damen und Herren, sind zwingend abzuschieben und es ist für sie ein dauerndes Aufenthaltsverbot in Deutschland zu verhängen. Auch das ist eine immer wiederkehrende Forderung der FDVP-Fraktion.

Die Landesregierung soll sich endlich gegen die Einrichtung von Fixerstuben aussprechen. Fixerstuben werden nicht zu einem Rückgang der Beschaffungskriminalität beitragen, sondern eher das Gegenteil bewirken. Sie stellen einen Schritt hin zur Drogenlegalisierung dar. Sie werden zu einem Anziehungspunkt für Abhängige und Dealer und entwickeln sich zum Hort der Rauschgiftkriminalität.

Des Weiteren, meine Damen und Herren, muss die Freigabe angeblich weicher Drogen zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen abgelehnt werden. Der Ruf nach einer Freigabe von weichen Drogen und damit verbunden die absolute Verharmlosung ihrer schädigenden Wirkungen stehen im krassen Gegensatz zur verfassungsmäßig garantierten Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Eine Einteilung in weiche und harte Drogen ist letzten Endes beliebig und sie wird nur mit scheinbar wissenschaftlichen Argumenten geführt. Insgesamt gesehen gibt es keine Rauschgifte, die gesund sind. Das sagt eigentlich auch schon der Name. Es ist zu befürchten, dass sich die Verfügbarkeit der betreffenden Drogen erhöht und insbesondere von Jugendlichen als Hinweis darauf gesehen wird, dass sie weniger schädlich sind als angenommen.

Meine Damen und Herren! Nach Meinung der FDVPFraktion ist eine Legalisierung angeblich weicher Drogen - ich habe es auch schon gesagt - eine Aufforderung zum Konsum. Die Hemmschwelle bei potenziellen Drogenkonsumenten sinkt und die Drogenproblematik würde sich insgesamt noch mehr verstärken.

Der Slogan „Therapie statt Strafe“ - so richtig wie er ist bleibt aber so lange ein frommer Wunsch, wie keine ausreichende Anzahl an Therapieplätzen, keine Qualitätskontrolle der Therapieplätze und nur ungenügend Personal vorhanden sind und auch angesichts des chronischen Geldmangels des Landes und des Staates insgesamt - allerdings ist festzustellen, dass der Geldmangel immer nur bei bestimmten Dingen besteht - keine Besserung erwartet werden kann.

Meine Damen und Herren! Schließlich sollte in den Kampf gegen den Drogenhandel die Bevölkerung stärker eingebunden werden. Rauschmittel wie Kokain,

Heroin und andere werden auf offener Straße angeboten, und auch hierbei, meine Damen und Herren, - ich komme aus dem Raum Dessau - weiß ich, wovon ich rede. Das kann jeder, der es sehen möchte, beobachten. Die Abnehmer - das ist das Schlimmste - sind unsere Kinder. Die Abnehmer werden immer jünger.

Um die Sensibilität gegenüber dem Drogenproblem zu erhöhen und der Bevölkerung einen Anreiz zur Mitarbeit im Kampf gegen den Drogenmissbrauch zu geben, sollte man ernsthaft darüber nachdenken, für den ersten Hinweis aus der Bevölkerung - auch das ist unsere Forderung in dem Antrag -, der zur rechtskräftigen Verurteilung eines Drogendealers führt, sowie bei Abschiebung eines Dealers, die vor dessen rechtskräftiger Verurteilung erfolgt, einen Eurobetrag in einer noch zu bestimmenden Höhe auszuloben. Die Kosten, meine Damen und Herren, können vom Innenministerium oder auch vom Justizministerium leicht getragen werden.

Ferner müssen gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden, um umfassende und regelmäßige Pflichtdrogentests bei Personen durchführen zu können, die im Bereich der Jugenderziehung und Jugendbetreuung sowie der Drogenprävention tätig sind. Ich möchte auch das ein wenig erläutern, weil es in diesem Zusammenhang bereits zu Irritationen in diesem Hause gekommen ist. Frau Tiedge, hören Sie gut zu.

(Lachen bei der PDS)

- Hören Sie einfach zu. - Die Einführung so genannter Pflichtdrogentests hat natürlich nicht etwa den Hintergrund, vorgenannte Personen zu potenziellen Drogenkonsumenten abzustempeln; die Tests sollen vielmehr dazu dienen, Gefahren von den möglichen Opfern abzuwenden. Insofern, Frau Tiedge, unterscheidet sich unser Begehren von Ihren ehemaligen Machenschaften bei der Stasi.

(Lachen und Unruhe bei der PDS)

Ich hatte angekündigt, noch auf das Jahr 2001 eingehen zu wollen. Herr Innenminister Püchel, natürlich habe ich die von Ihnen verkündeten Meldungen sowohl im Radio gehört als auch in der gerade vor mir liegenden „Mitteldeutschen Zeitung“ gelesen. Da steht dann, die Zahl der aufgedeckten Rauschgiftdelikte sei im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 7 % auf rund 6 000 gesunken.

Meine Damen und Herren! Allein die Zahl 6 000 sollte uns doch immer noch erschrecken und eine Gänsehaut verursachen. Eine Relativierung ist hierbei keinesfalls angebracht, Herr Innenminister Püchel.