Protokoll der Sitzung vom 21.02.2002

Für uns steht außer Frage, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Pflichten nachkommen muss. Dafür tritt auch die Landesregierung ein. Die Tatsache, dass diese Sendung über Satellit nicht empfangen werden kann, begründet erhebliche Zweifel, ob diese Grundversorgung tatsächlich gewährleistet ist. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Intention des Antrags der SPDLandtagsfraktion.

Die Landesregierung wird den MDR um eine Begründung dafür bitten, warum die Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ für Haushalte mit Satellit nicht empfangbar ist. Darüber hinaus soll der MDR Auskunft darüber geben, welche Möglichkeiten er zur Verbesserung dieser Situation sieht.

Ich weiß, dabei gibt es auch technische Probleme. Aber zumindest ist es angezeigt, über Konzepte nachzudenken, wie man Abhilfe schaffen kann. Man kann die Dinge nicht auf Dauer so laufen lassen. Nach einer so langen Zeit - es wurde gerade das Jubiläum „Zehn Jahre MDR“

gefeiert - sollte man auch für dieses Problem eine Lösung finden. Wir wollen gern mit in diese Richtung arbeiten. - Schönen Dank.

(Zustimmung von Herrn Kühn, SPD, und von Herrn Dr. Nehler, SPD)

Danke schön, Herr Ministerpräsident. - Entsprechend der vorgesehenen Reihenfolge der Redebeiträge hat der Abgeordnete Herr Gärtner für die PDS das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich kann es sehr kurz machen; denn meine beiden Vorredner haben das Wesentliche dazu bereits gesagt.

Mit dem in Rede stehenden Thema haben wir uns in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt und auseinander gesetzt. Der derzeitige Zustand, dass ein so großer Teil der Bevölkerung des Landes Sachsen-Anhalt die Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ nicht empfangen kann und sich somit nur die „Länderzeit“ ansehen kann, muss geändert werden. Die Auswahl der Themen bei der „Länderzeit“ ist - das wissen wir alle

(Herr Kühn, SPD: Furchtbar!)

sehr merkwürdig - vorsichtig formuliert. Ich möchte den betreffenden Redakteuren und Redakteurinnen nicht zu nahe treten. Aber in diesem Sinne halte ich das nicht mehr für tragbar.

Daher sollte ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Ein Beschluss des Landtages kann in dieser Hinsicht nicht schaden; er kann in den Verhandlungen der Landesregierung unterstützend wirken. In diesem Sinne hoffe ich, dass eine baldige Änderung der Situation eintritt und dass alle die Sendung „SachsenAnhalt heute“ auch über Satellit empfangen können. Vielen Dank.

(Zustimmung bei der PDS und bei der SPD)

Danke, Herr Gärtner. - Für die CDU hat der Abgeordnete Herr Schomburg das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Sie uns Medienpolitikern die Wertschätzung entgegenbringen und bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend sind!

(Herr Dr. Eckert, PDS, lacht)

Sehr geehrter Herr Kühn, uns hat es etwas erstaunt, zu welchem Zeitpunkt Ihr Antrag gestellt worden ist. Am Anfang einer Legislaturperiode ist es durchaus verständlich, seine Landesregierung in dieser medienpolitischen Angelegenheit in die Spur zu schicken, ihr moralische und andere Unterstützung angedeihen zu lassen. Aber zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verfallsfrist der Landesregierung in wenigen Wochen erreicht sein wird, halte ich einen solchen Beschluss, der nach dem Diskontinuitätsprinzip ohnehin verfallen wird, für etwas fragwürdig.

(Zuruf von Herrn Gärtner, PDS)

Auch in inhaltlicher Hinsicht ist einiges als problematisch anzusehen. Der Mitteldeutsche Rundfunk nutzt wie die anderen ARD-Anstalten auch die Transponder des Astra-Satellitensystems. Nach unserer Erkenntnis sind derzeit sämtliche Transponder dieses Systems ausgebucht. Also selbst wenn unsere Landesregierung gemeinsam mit Thüringen und Sachsen beim Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks intervenieren würde, könnte dieser nicht handeln.

Ein weiterer Punkt. Ein Transponder kostet pro Jahr etwa 6 Millionen €. Wenn ich Ihrem Anliegen, das durchaus nachvollziehbar ist, entsprechen wollte, müsste ich für alle drei Staatsvertragsländer je einen Transponder bereitstellen; denn das Recht, das wir Sachsen-Anhalt zugestehen, müssten wir auch den Ländern Sachsen und Thüringen einräumen. Das heißt, die Kosten für drei Transponder zu je 6 Millionen € würden sich auf 18 Millionen € oder 36 Millionen DM belaufen - das sind geschätzte Zahlen -, und das alles wegen einer Sendezeit von 30 Minuten pro Tag.

(Herr Schulze, CDU, pfeift - Zuruf von Herrn Gärt- ner, PDS)

Dabei muss man wirklich die Verhältnismäßigkeit sehen.

Spätestens im Jahr 2010 werden sämtliche Übertragungswege digital sein. Das trifft schon auf das Kabelnetz und auf die Satellitenübertragung zu. Der Satellit Astra I E ist vollständig digitalisiert. Über den Satelliten Astra I E können alle Bürger Sachsen-Anhalts schon heute das Regionalprogramm Sachsen-Anhalts empfangen. Das Einzige, was sie daran hindert, ist im Moment ein nicht vorhandener Digitalempfänger. Derartige Geräte werden jetzt allerdings vermehrt in den Geschäften angeboten, auch von mehreren Produzenten mit preislichen Unterschieden von preisgünstig bis teuer.

Daher müssen wir uns, denke ich, zunächst darüber unterhalten, ob wir für diese Übergangszeit noch eine Lösung im analogen Bereich brauchen.

Ferner ist unseres Erachtens - das war auch die Intention des Staatsvertrages - die Grundversorgung der Bürger über die normale Yagi-Antenne gewährleistet. Es gibt, so ich weiß, in Sachsen-Anhalt keinen Haushalt, der, mit einer Dachantenne versehen, nicht das Landesprogramm des Mitteldeutschen Rundfunks und somit auch das Programm „Sachsen-Anhalt heute“ zwischen 19 und 19.30 Uhr empfangen kann.

Ist also die Grundversorgung tatsächlich nicht für alle gewährleistet? Ist es die Aufgabe des MDR, die Grundversorgung über alle Übertragungsmedien zu gewährleisten? Über die Dachantenne, also über Terrestrik, ist sie gewährleistet. Wir als Gesetzgeber haben auch dafür gesorgt, dass sie über die Kabelnetze gewährleistet ist. Sie ist tatsächlich nur über die Satellitenschüssel nicht gewährleistet.

Ein letzter Punkt. Wie viele Bürger haben sich tatsächlich darüber beschwert, dass sie dieses Programm nicht sehen können? Eigentlich würde Ihr Antrag voraussetzen, dass es eine Bewegung von Bürgern gäbe, die sich beschweren würden. Nach unserer Kenntnis, auch nach der Kenntnis unserer Rundfunkräte gibt es im Land Sachsen-Anhalt keine Beschwerden darüber.

(Herr Gärtner, PDS: Ei, ei, ei!)

Deshalb halten wir es für sinnvoll, uns über diesen Antrag erst im Ausschuss für Kultur und Medien zu unterhalten, bevor wir zu einer Aufforderung an die

Landesregierung kommen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Schomburg. - Für die FDVP hat Frau Wiechmann das Wort.

Frau Wiechmann (FDVP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bekanntlich ist der Fernsehmarkt weltweit umkämpft, und es wird oft mit harten Bandagen um Frequenzen und Quoten gerungen. Sie alle wissen das. Die gegenwärtigen Bestrebungen internationaler Konzerne, auch auf dem deutschen Markt weitere Anteile zu erobern bzw. durch den Kauf von Kabelnetzen dominierend zu wirken, birgt vielfältige Probleme und Gefahren in sich. Mögliche Vielfalt ist durchaus nicht identisch mit steigender inhaltlicher Qualität - auch das wissen Sie alle -, sondern oft bestimmt Einfältigkeit die Programme.

Meine Damen und Herren! In den Debatten des Plenums und in den Beratungen des Ausschusses für Kultur und Medien zum Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt oder zu den jeweiligen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages haben wir uns stets von der Frage leiten lassen, ob der gesetzliche Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllt wird. Ich will auch daran erinnern, dass die Qualität der Programme bei den beantragten Gebührenerhöhungen eine wesentliche Rolle spielte.

Wir sollten es durchaus sehr ernst nehmen, wenn ein Teil der ablehnenden Meinungen gegen Gebührenerhöhungen auch darin begründet war, dass sich öffentlich-rechtliche Anstalten in den Sog niveauloser Sendungen einiger privater Sender ziehen ließen und ihnen teils auch nacheiferten - all das natürlich nur im Sinne steigender Quoten.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Versorgung der Rundfunkteilnehmer mit dem MDRLandesprogramm über Satellit entspricht nicht nur der staatsvertraglichen Verpflichtung des MDR, er kommt auch den Bedürfnissen der Zuschauer entgegen. In diesem Zusammenhang brauche ich, glaube ich, keine Umfrage in Sachsen-Anhalt zu starten.

Ich gehöre auch zu denjenigen, die das Landesprogramm - leider Gottes; ich bedauere dies sehr - aus technischen Gründen nicht empfangen können und die sich aufgrund dessen zu Recht benachteiligt fühlen. Wenn sich jene, die nicht über terrestrischen oder Kabelempfang verfügen, einen Empfang des Landesprogramms über Satellit wünschen, ja fordern, dann ist uns das natürlich verständlich.

Aber, meine Damen und Herren, wie so oft im richtigen Leben ist nicht jeder Wunsch zu erfüllen, nicht jedes Bedürfnis kann erfüllt oder befriedigt werden. Es entsteht doch die Frage nach der weiteren Verfügbarkeit - auch das wurde schon angesprochen - von Kabelnetzen bzw. dem Ausbau dieser Netze in Sachsen-Anhalt oder nach Transpondern. So muss geprüft werden, ob es nur technische Probleme sind, die eine Verbreitung des Landesprogrammes über Satellit erschweren, oder ob der finanzielle Aufwand dafür nicht vertretbar ist, weil der Ausbau von Breitbandkabelnetzen und der entsprechende Empfang die günstigeren Voraussetzungen für einen

qualitätvollen Empfang bietet und damit auch den technischen Fortschritt verkörpert.

Es erscheint mir deshalb, meine Damen und Herren, nicht vonnöten, dass der vorliegende Antrag die Landesregierung auffordert, den MDR auf seine staatsvertraglichen Pflichten zur vollständigen Versorgung der Rundfunkteilnehmer hinzuweisen, zumal die Sendung „Länderzeit“ keine Notlösung darstellt, sondern eigentlich dem Versorgungsauftrag nachkommt oder, sagen wir einmal, nahe kommt. Vertretbar ist allerdings, dass der MDR nachdrücklich aufgefordert wird zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Satellitenausstrahlung erfolgen kann oder könnte. Um dieser Forderung insgesamt Nachdruck verleihen zu können, bedarf es weiterer Informationen im Sinne der eben von mir aufgeworfenen Fragen, zum Beispiel zu der technischen Machbarkeit und vor allen Dingen zu den finanziellen Voraussetzungen.

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien sein, zumal die fachlich-sachlichen Auskünfte durch den MDR darin einbezogen werden sollten. Deshalb schließe ich mich dem Antrag von Herrn Schomburg an, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDVP)

Danke schön, Frau Wiechmann. - Für die SPD-Fraktion hat noch einmal der Abgeordnete Herr Kühn das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es wäre kontraproduktiv, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Damit wäre der Antrag verloren. Ich halte es für wichtiger, dass die Landesregierung noch einmal beim MDR interveniert.

Ein Ergebnis kann durchaus sein, dass uns vorgerechnet wird, was denn teurer ist: Transponder anzumieten oder das terrestrische Verbreitungsnetz mit der Deutschen Telekom aufrechtzuerhalten. Ich vermute einmal, dass noch einige Millionen eingespart werden können, wenn man das Programm über Satellit abstrahlt.

Herr Schomburg, ich weiß, dass Sie vor kurzem selbst noch davon betroffen waren, denn Sie haben es auch nicht empfangen können. Sie haben inzwischen den Schritt in die Digitalisierung geschafft. Die meisten Bürger im Land haben es noch nicht, und es wird auch noch zehn Jahre dauern, bis sie es schaffen werden. In den nächsten zehn Jahren sollte der MDR doch seinen Auftrag erfüllen, dass alle digital empfangen können.

Ich habe es vorhin schon einmal gesagt, dass die jetzigen Frequenzen dringend benötigt werden. Vielleicht ist das auch schon die Lösung, den terrestrischen Empfang zu digitalisieren. Wenn wir das geschafft haben, denke ich, kann man die Transponderverträge kündigen.

(Frau Feußner, CDU: Wer bezahlt das dann?)

Das wird wesentlich günstiger als der jetzige Zustand. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kühn. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zum Abstimmungsverfahren. Es ist eine Überweisung in den Ausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss abgelehnt worden.