behinderte einzutreten. Ich bedauere das außerordentlich. Ich betrachtete das nicht als eine populistische Angelegenheit. - Danke schön.
Danke schön, Herr Dr. Eckert. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zum Abstimmungsverfahren. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Wir stimmen über den Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 26 ist damit abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss Sie zunächst um Verständnis dafür bitten, dass es etwas länger dauern wird.
Ein Gebietswasserhaushalt und ein Landeshaushalt weisen viele Gemeinsamkeiten auf. Wenn zum Beispiel die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, tritt Ebbe ein, beim Landeshaushalt in der Kasse, beim Gebietswasserhaushalt in den Gewässern. Weil bei beiden Haushalten die Einnahmenseite, jedenfalls weitgehend, fremdbestimmt ist, durch die konjunkturelle Wetterlage und Hans Eichel bzw. durch Petrus und die Niederschläge, bleibt nur auf der Ausgabenseite Raum zum Agieren.
So gelangen im Einzugsgebiet des Salzigen Sees von den Niederschlägen im langjährigen Mittel insgesamt 20 Millionen m3 zum oberflächlichen Abfluss. Hinzu kommen 1,4 Millionen m3 durch Fernwasser für Trinkwasserzwecke. Von diesen 21,4 Millionen m3 werden wiederum mindestens 13,8 Millionen m3 benötigt, um in der Salza eine solche Wasserführung zu garantieren, die eine Einleitung des Kläranlagenüberlaufes der Kläranlage Rollsdorf zulässt. Nach Abzug der an den offenen Wasserflächen verdunsteten Wassermenge, insgesamt 2,5 Millionen m3, verbleibt eine Spanne von etwa 5,1 Millionen m3 pro Jahr für die sonstige Nutzung.
Allein die mit der Wiederentstehung des Salzigen Sees einhergehende Vergrößerung der Wasserfläche um 7 km2 bedeutet aber eine Zunahme der nicht beeinflussbaren Verdunstung um 3,2 Millionen m3 Wasser pro Jahr. Damit schmilzt die verfügbare Reserve auf 1,9 Millionen m3 zusammen. Diese wird in Jahren mit Niederschlagsdefiziten ab 20 % vollständig aufgezehrt. Der Salzige See droht damit zeitweilig zu einem abflusslosen See zu werden, wie seine berühmten Vettern am Ort der diesjährigen Olympischen Winterspiele.
schenken mögen, werde ich mich im Folgenden ausschließlich auf den nach den Buchstaben der Gesetze dieses Landes von Behörden dieses Landes erarbeiteten Bewirtschaftungsplan der Salza beziehen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen eingangs wenige Zeilen aus dem am 18. September 2001 im Amtsblatt des Regierungspräsidiums Halle veröffentlichten Bewirtschaftungsplan vorzutragen:
„Niedrigwasserstände verursachen durch die Verringerung des Wasservolumens vielfältige Auswirkungen..., was insbesondere bei Flachseen zu einer Zunahme des Nährstoff- und zur Verringerung des Sauerstoffgehaltes führt. Darüber hinaus bedingen niedrige Wasserstände ein Freifallen von Ufern.... für die Nutzung von Ufern für Erholung und Wassersport sind derartige Wasserspiegelschwankungen unerwünscht. Schließlich können allzu niedrige Wasserspiegel die Abflüsse in die nachfolgenden Gewässer so weit reduzieren, dass ökologische Mindestwasserabflüsse unterschritten werden.“
„... wird die Füllzeit unter günstigen klimatischen Verhältnissen mindestens fünf Jahre betragen. Im Falle einer Trockenperiode kann sie bis auf ca. 20 Jahre ansteigen...“
Angesichts dieser Umstände muss die Verbesserung der Wasserbilanz höchste Priorität genießen. Diesem trägt der Bewirtschaftungsplan für die Salza auch Rechnung. Jedoch erbringen die vorgeschlagenen Maßnahmen zusammengenommen einen viel zu geringen Beitrag zur Stabilisierung des Wasserhaushalts.
Letztlich bleiben unter den wenigen Bilanzpositionen mit deutlichem Einfluss auf die Wasserbilanz der Umbau von Abwassermischsystemen in Trennsysteme und der Verzicht der Überleitung des Abwassers aus dem Einzugsgebiet hinaus übrig.
„Bezüglich des ökologisch und hydrologisch begründeten Mindestwasserabflusses... werden die entfallenen Oberflächenentnahmen zu Beregnungszwecken... und die Erhöhung der Grundwasserneubildung... zu einer geringfügigen Aufhöhung des Niedrigwasserabflusses führen. Dem gegenüber steht eine nennenswerte Minderung des Trockenwetterabflusses durch die Zunahme der Anschlussgrade... verbunden mit der weitgehenden Überleitung des Abwassers unterstrom der Mansfelder Seen. (Die dadurch)... bedingte Abflussminderung im Vergleich zur Fortführung des Ausgangszustandes liegt in der Größenordnung von 2,5 Millionen m3 im Jahr.“
Das sind mehr als 10 % des gesamten oberflächlichen Wasserabflusses. - Über die Auswirkungen herrscht noch weitgehend Unklarheit. Ich zitiere erneut:
„Eine Beurteilung der durch die Überleitung des Abwassers bedingten voraussichtlichen Zunahme von Wasserspiegelschwankungen des Süßen Sees ist bisher nicht möglich. Für eine hinreichende Einschätzung der Wasserbilanz und damit der Wasserstände des wiederkehrenden Salzigen Sees liegen ebenfalls noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor. In Anbetracht der absehbar angespannten Wasserhaushaltssitua
tion und der Bedeutung der Wasserbilanz für die künftige Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit des Sees (und den Mindestabfluss der Salza) besteht... weiterer vordringlicher Untersuchungsbedarf...“
Völlig zu Recht kann angesichts dieser Situation die Frage gestellt werden, weshalb denn nun der Bewirtschaftungsplan für die Salza die Alternativen einer Abwasserbehandlung vor Ort überhaupt nicht in Erwägung gezogen hat. Darauf gibt es zwei einfache Antworten.
Erstens. Bei der Abwägung zwischen den Zielen „Sicherung einer ausgeglichenen Gebietswasserbilanz“ und „Gewährleistung einer hochwertigen Freizeitnutzung“ der Seen erfolgte eine Prioritätensetzung zugunsten des ersteren. Die Abwasserfreimachung wurde als oberstes Ziel festgelegt.
Zweitens. Der am 26. Juli 1999 gültig veröffentlichte Abwasserbeseitigungsplan Salza entfaltet nach innen für die Wasserbehörden eine bindende Wirkung. Damit war für das Ende 1998 begonnene Aufstellungsverfahren für den Bewirtschaftungsplan die Zielrichtung alternativlos vorgegeben. Er musste auf die Verwirklichung des Abwasserbeseitigungsplans hinwirken und durfte diesen nicht infrage stellen.
Meine Damen und Herren! Das dem Abwasserbeseitigungsplan zugrunde liegende Grundkonzept stammt aber aus einer Zeit, in der das Kabinett gerade erst seinen Beschluss über die Wiederentstehung des Salzigen Sees gefasst hatte. Ohne die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, wird an der Umsetzung der bereits 1995 in der Abwasserzielplanung des Landes verankerten Zielstellung festgehalten. Diese besteht darin, den zu den unrühmlichen Zeugen der wilden Anfangsjahre gehörenden und bereits 1993 und 1994 fertig gestellten überdimensionierten Kläranlagen Karsdorf und Rollsdorf das Abwasser aus Querfurt und Umgebung bzw. aus Eisleben zuführen zu wollen.
Meine Damen und Herren! Durch den bevorstehenden Anschluss von Eisleben an die Kläranlage Rollsdorf werden 60 % der verfügbaren 2,5 Millionen m3 Wasser bereits verbraucht. Es verbleibt damit zur Stabilisierung der Gebietswasserbilanz nur noch ca. 1 Million m3 Wasser aus Querfurt. Darunter befinden sich allein 20 % Niederschlagswasser aus der Mischkanalisation.
Unter den geschilderten Rahmenbedingungen kann die einzige vernünftige Strategie doch nur darin bestehen, die Mittel statt in mehr als 15 km lange Druckleitungen und in Pumpen zur Überwindung eines Höhenunterschieds von mehr als 50 m in eine moderne Abwasseraufbereitung vor Ort zu investieren, die solche Ablaufwerte und Jahresfrachten an Phosphor einhält, die für den Salzigen See verträglich sind.
Nun noch kurz zu den Kosten. Für die Überleitung hatte das Regierungspräsidium Halle Fördermittel in Höhe von 8 Millionen DM eingeplant, was bei einer angebotenen Förderquote von 80 % Gesamtkosten von 10 Millionen DM entspricht. Das Membranklärwerk in Markranstädt, in der Größenordnung, wie es Querfurt braucht, kostete 8,1 Millionen DM. Bei den Betriebskosten gleichen sich die höheren Energiekosten der Membrantechnologie mit denen der Pumpwerke in etwa aus.
Für den Landeshaushalt könnten sich höchstens Mehrbelastungen in einmaliger und überschaubarer Größenordnung durch eine höhere Teilentschuldungshilfe als bisher vorgesehen für den Abwasserzweckverband
Nebra ergeben. Eine Förderquote von 50 % für das Klärwerk Querfurt vorausgesetzt, würde man jedoch 3 bis 4 Millionen DM Landesmittel einsparen, die nach meinem Kenntnisstand nicht in gleicher Höhe für eine Erhöhung der Teilentschuldungshilfe für Karsdorf benötigt werden würden. - Soweit zu den volkswirtschaftlichen Effekten.
Völlig unberücksichtigt bleiben mögliche dauerhafte und nicht bezifferbare Schäden, die sich aus einem Wassermangel des Salzigen Sees ergeben. Bei Einbeziehung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten neigt sich die Waage endgültig und klar eindeutig zugunsten einer anspruchsvollen Lösung im Einzugsgebiet.
Da angesichts des nahen Endes der Legislaturperiode und des ergangenen Urteils in Sachen der Klage von Querfurt eine Ausschussüberweisung keinen Sinn macht und durch das Setzen von Zwangspunkten Gefahr in Verzug ist, wenn zwischenzeitlich Planungs- und Bauleistungen für die Überleitung nach Karsdorf vergeben werden, habe ich so weit ausgeholt und bitte Sie deshalb, dem vorliegenden Antrag direkt zuzustimmen. Er verführt Sie zu keiner vorschnellen Entscheidung, stellt keine Entscheidung in der Sache dar und präjudiziert nichts, sondern schafft den erforderlichen Zeitaufschub, um nochmals ernsthaft darüber nachzudenken, ob angesichts des Erkenntniszuwachses und der Erfordernisse an einem zehn Jahre alten Konzept festgehalten werden soll - und das bis zum letzten Abwassertropfen. Danke.
Danke schön, Herr Dr. Köck. - Wir kommen zur Aussprache. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Zunächst hat sich Minister Keller für die Landesregierung zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion zielt darauf ab, alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, in der Stadt Querfurt geordnete Abwasserbeseitigungsverhältnisse zu schaffen, auszusetzen. Herr Dr. Köck, ich frage mich, ob die heutige Landtagssitzung der geeignete Zeitpunkt ist, diesen Antrag zu stellen, insbesondere - darauf haben Sie zum Schluss Ihres Beitrages hingewiesen - nachdem die Stadt Querfurt ihre Klage gegen die Verfügungen des Regierungspräsidiums Halle in der Zwischenzeit zurückgezogen hat.
Ich will vielleicht auch etwas weiter ausholen. Die grundsätzliche Frage, die Sie heute aufgeworfen haben, ist meines Erachtens nicht ausschließlich unter den Gesichtspunkten zu beantworten, die Sie hier dargelegt haben. Wir haben bei der Abwasserbeseitigung auch die Gewässerqualität zu berücksichtigen. Angesichts der Zeit, die im Hinblick auf die Bewältigung der Abwasserprobleme der Stadt Querfurt dahingegangen ist, und angesichts der Historie, die das hat - der eine oder andere aus diesem Hause kennt die gesamte Geschichte -, können wir, denke ich, jetzt nicht wieder in ein Moratorium eintreten und Untersuchungen anstellen, die über die nächsten fünf Jahre anhalten und die die Abwasserprobleme in Querfurt nicht lösen.
Wenn wir heute am grünen Tisch beginnen könnten, könnte ich vielem von dem, was Sie vorgetragen haben, durchaus folgen, wobei natürlich die Frage zu stellen ist, wie sich die Wasserverhältnisse insgesamt auf den zukünftigen Salzigen See auswirken werden. Sie haben zu Recht aus dem Bewirtschaftungsplan für die Salze zitiert. Sie haben die Abwasserverhältnisse dargestellt, wobei die zuzuleitende Menge aus einer solchen Konzeption, die Sie aufgezeigt haben, natürlich nur ein Bruchteil dessen ist, was in den Salzigen See fließen kann. Wir haben im übrigen natürlich auch die Phosphatbelastung des zukünftigen Salzigen Sees zu berücksichtigen.
All dies machte, wie Sie zu Recht vorgetragen haben, umfangreiche Untersuchungen erforderlich, wenn man eine solche Lösung anstreben würde. Diese umfangreichen Untersuchungen würden dazu führen, dass die Abwasserprobleme der Stadt Querfurt und die Frage der Beseitigung von Abwasser im Zweckverband WeidaLand nicht gelöst würden und die Probleme, die wir im Bereich der Kläranlage in Karsdorf haben, befrachteten.
Hierzu, meine Damen und Herren, muss ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Ich könnte mir in vielen Bereichen, in vielen Gemeinden dezentrale Lösungen auf der Abwasserseite vorstellen, wenn wir am grünen Tisch anfangen könnten. Aber es hat in der Zwischenzeit in vielen Bereichen eine solche Geschichte gegeben, wir haben in der Zwischenzeit derart viele öffentliche Mittel über Sanierungshilfen und Teilentschuldungshilfen investiert, dass man in dem gesamten Puzzlespiel auch die volkswirtschaftliche Seite sehen muss. In diesem Zusammenhang spielt das Problem der Kläranlage in Karsdorf natürlich eine besondere Rolle.
Mir ist in der Zwischenzeit zu Ohren gekommen, Herr Dr. Köck, dass die Stadt Querfurt sogar erwägt, nunmehr die Kläranlage in Karsdorf selber zu erwerben, um auf diese Art und Weise die Probleme mit zu lösen. Man muss in diesem Zusammenhang auch noch einmal prüfen, wie man insgesamt mit den Problemen im Abwasserzweckverband Weida-Land umgeht.
Nur, jetzt zu sagen, wir fangen wieder völlig von vorn an, das halte ich für den falschen Weg. Ich halte es im Übrigen auch für den falschen Weg, weil wir unter Gewässergütegesichtspunkten die Frage der Einleitung in Vorfluter ebenfalls zu berücksichtigen haben. Sie wissen so gut wie ich, dass wir hierbei auch unter Qualitätszielen der Europäischen Union stehen, die wir in absehbarer Zeit einzuhalten haben. Die unbefugte Ableitung von Abwässern in Vorfluter wird im Übrigen durch das Strafgesetzbuch mit nicht unerheblichen Strafen bedroht. Angesichts der Tatsache, dass in diesem Fall eine Untersagungsverfügung vorliegt, ist meines Erachtens Handeln geboten.
Insofern, meine Damen und Herren, kann ich aus der Sicht der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sagen: Der Antrag kommt zu spät. Er hätte meines Erachtens von Ihrer Seite, Herr Dr. Köck, auch in die Beratungen des Unterausschusses Abwasser eingebracht werden können, der sich auch intensiv mit der Problematik der Querfurter Abwassereinleitung befasst hat und der schon vor einiger Zeit die beabsichtigte Lösung Kläranlage Karsdorf als eine mögliche Option, und zwar als eine vernünftige Option, bezeichnet hat.
Es mag sein, dass Sie sich damals mit Ihrer Auffassung nicht haben durchsetzen können. Aber der Unterausschuss insgesamt hat das getan; der Landtag hat das in
einer der vergangenen Sitzungen bestätigt und gestern noch einmal mit dem Abschlussbericht des Unterausschusses Abwasser zur Kenntnis genommen.
Unter diesen Gesichtspunkten, meine Damen und Herren, vermag ich aus der Sicht der Landesregierung diesen Antrag der PDS nicht zur Zustimmung zu empfehlen. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Minister. - Die DVU hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Oleikiewitz das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich den Beitrag zu Protokoll gebe.