Protokoll der Sitzung vom 15.03.2002

Ihre Einschätzung gipfelte in dem kleinen Bonmot, vielleicht werde der Landtag der vierten Legislaturperiode ein Rat für Zukunftsfähigkeit sein. Haargenau das waren die Argumente, mit denen die CDU-Fraktion ihre Ablehnung der Enquetekommission begründet hatte. Wir sind ja alle so weise; wir brauchen keine Enquetekommission.

Zum Sondervotum der PDS. Unter Bezugnahme auf die Niederschrift über die 16. Sitzung der Enquetekommission verweise ich auf die Äußerungen der Ministerin Frau Dr. Kuppe, die erstaunlicherweise in vielen Bereichen deckungsgleich mit dem sind, was wir aufgeschrieben haben. Darin ist von ökologischen Leitplanken und Ähnlichem die Rede.

Vielleicht nehmen Sie sich noch einmal den Entwurf der Landesagenda 21 vor. Sie werden darin sehr viele Bereiche finden, die wir übernommen haben, weil das aus unserer Sicht schon sehr weitgehend war. Die Utopien sind also in Relation zu stellen.

Zum Abschluss möchte ich sagen: Druck von unten hat nichts mit einem Menschenbild zu tun, sondern mit dem Demokratieverständnis. Druck von unten erzeugen Bürgerinitiativen, plebiszitäre Elemente. Selbst die bevorstehenden Wahlen erzeugen, wie wir alle merken, beträchtlichen Druck.

(Herr Miksch, fraktionslos: Seit wann haben Sie ein Demokratieverständnis? Ich soll wohl mal lachen?)

Als Land haben wir im Konzert mit den anderen neuen Bundesländern in Sachen Förderpolitik erfolgreich Druck ausgeübt,

(Herr Miksch, fraktionslos: Seit wann hat die PDS Demokratieverständnis? - Unruhe)

etwa durch Bundesratsinitiativen. Dahin geht unsere Intention. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS - Herr Miksch, fraktionslos: Kommen aus der bolschewistischen Ecke und reden über Demokratieverständnis! Da kommt einem die Galle hoch! - Unruhe)

Danke schön, Herr Dr. Köck. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

(Herr Dr. Bergner, CDU, meldet sich zur Ge- schäftsordnung)

Herr Präsident, können wir bitte über die Punkte 1 und 2 der Beschlussempfehlung getrennt abstimmen?

Ich denke, das müssen wir machen. - Die Enquetekommission „Zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Der Landtag nimmt gemäß Punkt 1 der Beschlussempfehlung den Abschlussbericht mit den vorgelegten Ergänzungen und Sondervoten zur Kenntnis.

Ich lasse über den Punkt 2 abstimmen. Der Punkt 2 der Beschlussempfehlung befasst sich mit den im Bericht enthaltenen 70 Handlungsempfehlungen. Wer diesen Handlungsempfehlungen - ich denke, über wir diese sollten wir insgesamt abstimmen - zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Anzahl von Gegenstimmen sind diese mehrheitlich beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes. Im Namen des Landtages möchte ich den Mitgliedern sowie den Sachverständigen der Enquetekommission Dank für ihre engagierte Arbeit und den abschließenden umfangreichen Bericht, der uns vorliegt, aussprechen. Mit den Fragen der Zukunft - davon bin ich überzeugt - wird sich auch der nächste Landtag befassen müssen. - Der Tagesordnungspunkt 12 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Jahresbericht des Landesrechnungshofes SachsenAnhalt 2001 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2000, Teil 1 - Denkschrift und Bemerkungen

Unterrichtung - Drs. 3/4867

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen Drs. 3/5360

Der Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Dr. Keitel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drs. 3/5360 vom 6. März 2002 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt 2001 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2000, Teil 1 - Denkschrift und Bemerkungen -, vor.

Der Finanzausschuss folgt darin einstimmig der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses. Beide Ausschüsse hielten es in Übereinstimmung mit dem Landesrechnungshof für angebracht, die Arbeit des Ausschusses wegen des bevorstehenden Endes der dritten Legislaturperiode mit Teil 1 des Jahresberichts 2000 formal durch Beschlussfassung im Plenum abzuschließen und die Befassung mit Teil 2 - es handelt sich dabei um die Jahresabschlussrechnung 2000 der Landesregierung im neu zu konstituierenden Rechnungsprüfungsausschuss der vierten Legislaturperiode vorzubereiten.

Meine Damen und Herren! Sie erkennen darin das Bestreben, die vom Landesrechnungshof untersuchten Themen zeitnah und ohne durch das Parlament und seine Ausschüsse zu verantwortende Verzögerungen noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Dem dient und muss dienen eine weitere Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25. März dieses Jahres, in der zum Teil aus dem Jahr 1999 stammende und im Wesentlichen vom Kultusministerium zu verantwortende Themen, einer mehr als inkonsequenten Bearbeitung in diesem Ministerium geschuldet, nachverhandelt werden müssen. Ich bin gehalten, darauf später unter Verwendung von Ausschussprotokollen einzugehen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, wie in der Vergangenheit geschehen, wenige Schwerpunkte aus der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung nennen. Unter dem Titel „Grundsatzbeitrag“ hat der Landesrechnungshof ein bisher kaum untersuchtes Thema, nämlich die Beteiligung des Landes an Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, in den Blickpunkt gerückt. Schwerpunkte sind die notwendige Transparenz, Überzahlungen der Landesregierung, die ökonomische Rechtfertigung von Beteiligungen des Landes und deren Alternativen. Die Landesregierung ist von einer zentralen Beteiligungsverwaltung zu deren dezentraler Organisation in den Fachministerien übergegangen, was wie im Fall des Hafens von Magdeburg im Einzelfall offensichtlich nicht ohne Probleme verläuft. Ich verweise auf den Vorgang in der letzten Sitzung des Finanzausschusses. Das war zum Teil schon denkwürdig.

Meine Damen und Herren! Unter der Überschrift „Denkschrift und Bemerkungen des Landesrechnungshofes“ sei beispielhaft Folgendes genannt:

Der Landesrechnungshof hat das Thema der Referatsorganisation in den Ministerien erneut kritisch angesprochen. Die zuständigen Parlamentsausschüsse weisen die Landesregierung auf die Durchsetzung deren eigener Geschäftsordnung hin.

Der Landesrechnungshof bemängelt ferner die fehlende Prägnanz der Aussagen der Landesregierung zu Personalausgaben in ausgegliederten Bereichen. Die zuständigen Ausschüsse - ich meine damit jeweils den Rechnungsprüfungs- und den Finanzausschuss - erwarten die Wahrung ihrer Informationsrechte gemäß der Lan

deshaushaltsordnung im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt.

Der Landesrechnungshof thematisiert nicht zum ersten Mal einzelne Aspekte des Finanzgebarens der Fraktionen. Zunächst verständigten sich die Parlamentsausschüsse darauf, bei zukünftigen Änderungen der einschlägigen Gesetze auf diese Hinweise zurückzugreifen. Ob das angesichts aktueller Fragen der Parteienfinanzierung das letzte Wort sein wird, möchte ich bezweifeln.

Zum Thema Polizeistrukturreform merkt der Landesrechnungshof kritisch an, dass man im Hinblick auf die Rückführung der Zahl der Stellen im Verwaltungsdienst im Rückstand ist. Um die für das Jahr 2010 angepeilte Polizeivollzugsdichte zu erreichen, werden erhöhte Anstrengungen notwendig sein.

Die Parlamentsausschüsse übernehmen diese Bewertung und stellen fest, dass die ausgewiesenen kw-Vermerke in der Polizeiverwaltung bis 2004 zu erfüllen sind.

Aus der Fülle der weiteren vom Landesrechnungshof kritisch beleuchteten Themen greife ich das der unzureichend koordinierten und ausgelasteten Fortbildungseinrichtungen der Landesregierung im Allgemeinen und des Ministeriums des Innern im Besonderen heraus. Als Konsequenz daraus ist im Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 30. November 2002 über die notwendige Konzentration und Anpassung der Fortbildungskapazitäten zu berichten.

In Sachen Rundfunk beschreibt der Landesrechnungshof die nach seiner Ansicht unzureichenden Prüfungsmöglichkeiten in Beteiligungsgesellschaften des MDR. Er erhält dabei die Unterstützung der zuständigen Ausschüsse dergestalt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, bei künftigen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages das Prüfungsrecht in den Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten festzuschreiben.

Der Landesrechnungshof stellt gravierende Mängel bei der Wahrnehmung verschiedener Maßnahmen der Sozialhilfe durch Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Sozialhilfe fest, und die zuständigen Ausschüsse legen fest, dass die Landesregierung kurzfristig darlegen soll, wie sie im Rahmen ihrer Aufsichtsund Beratungspflicht zur Abhilfe beiträgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesen und anderen Themen wurden im Finanzausschuss hinsichtlich der Schlussfolgerungen und Konsequenzen einstimmige Beschlüsse gefasst. Ich empfehle Ihnen die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/5360.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der für den 25. März 2002 angesetzten Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses stehen unter anderem zwei unerledigte Themen aus dem Haushaltsjahr 1999 an, und ich bin gehalten, über den Sachverhalt, für den das Kultusministerium zuständig ist, zu berichten.

Zunächst zu dem Thema Verordnung über Nebentätigkeit an Hochschulen. Nach mehrmaliger Verzögerung wurde entgegen der Festlegung, am 4. Februar 2002 im Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Verordnung vorzulegen, der Entwurf eines Runderlasses angeboten. Als Ursache dafür wurde von den anwesenden Mitarbeitern des Kultusministeriums Widerstand im Innenministerium genannt. Ich zitiere die Reaktion eines Abgeordneten des Rechnungsprüfungsaus

schusses während der Sitzung am 4. Februar 2002, die für die Stimmung allgemein stand: Er, der Abgeordnete,

„sei insbesondere vor dem Hintergrund der erwähnten Widerstände seitens des Innenministeriums gegen eine klare Regelung der Meinung, dass der Unterausschuss seine Forderung an das Ministerium konsequent verfolgen solle. Im Übrigen schlage er vor, dem Finanzausschuss zu empfehlen, im Landtag darüber zu berichten und das Unverständnis gegenüber dem Vorgehen der Landesregierung zum Ausdruck zu bringen.“

So weit das Zitat aus dem Protokoll.

Ich bin diesem Wunsch nach Berichterstattung gefolgt. Ich hoffe, dass die Vorlage des Materials nunmehr bis zum 22. März dieses Jahres erfolgt und könnte mir die Anwesenheit der politischen Spitze des Ministeriums während der Behandlung dieses Punktes in dieser Beratung als besonders empfehlenswert vorstellen.

Meine Damen und Herren! Am 25. März 2002 wird der Rechnungsprüfungsausschuss einen abermaligen Versuch unternehmen, das Thema Baumaßnahmen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg abschließend zu bewerten und zu entscheiden. Am 28. Juni 2001 hat die Frau Vorsitzende des Finanzausschusses in der Debatte zur Haushaltsrechnung 1999 ausführlich kritisch zu diesem Thema Stellung genommen. Mindestens sie wird sich daran erinnern. Es ist nachzulesen.

In der jüngsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses kamen wir zu dem ernüchternden Beschluss, uns am 25. März 2002 eine belastbare Zeittabelle über getroffene Entscheidungen vorlegen zu lassen. Die unmissverständliche Beschlussfassung des Ausschusses lautete - ich zitiere -:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss bewertet die unzureichende Information des Kultusministeriums im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als grobe Missachtung des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner Mitglieder. Der Rechnungsprüfungsausschuss erwartet, dass ihm bis zum 22. März 2002 eine vollständige, lückenlose Darstellung des gesamten Vorgangs schriftlich vorgelegt wird.“

So weit dieses Zitat.

Meine Damen und Herren! Sie wollen aus dem zuletzt Dargelegten entnehmen, dass im Rechnungsprüfungsausschuss an der Sache orientiert konsequent verhandelt und - so gut das geht - das Budgetrecht des Parlaments verteidigt wird. Allen Beteiligten, den Damen und Herren Abgeordneten des Ausschusses selbst natürlich an erster Stelle, dem Landesrechnungshofpräsidenten, den Mitgliedern seines Senats, dem ständigen Beauftragten des Finanzministeriums Herrn Ahlborn und der Mehrzahl der Funktionsträger aus den Landesministerien gebührt mein Dank.

Meine Damen und Herren! Eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender eines Parlamentsausschusses kann nur so gut oder so schlecht sein, wie das das Ausschusssekretariat zulässt. Defizite in der Arbeit der letzten vier Jahre in dem soeben genannten Ausschuss würde ich gern auf mich nehmen, positive Ergebnisse teile ich genauso gern mit Frau Kahl und dem Stenografischen

Dienst des Landtages. Beiden, der Ausschusssekretärin und den Damen und Herren des Stenografischen Dienstes dieses Landtages, sage ich meinen herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD bei der PDS, von Herrn Miksch, fraktionslos, und von der Regierungsbank)

Danke schön, Herr Dr. Keitel. - Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums in Magdeburg, die in einer zweiten Gruppe - die erste war vorhin schon anwesend dem Landtag jetzt zuhören.