Vielleicht noch eines zum Schluss. Ich will es nicht ganz so scharf sagen. Ich finde es stark, dass Sie heute Vater geworden sind, Herr Minister. Das finde ich eine starke Sache. Ich will Ihnen auch sagen, ich fände es noch stärker,
Danke, Frau Bull. - Meine Damen und Herren! Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Über den Antrag ist direkt abzustimmen.
Wer dem vorliegenden Antrag in der Drs. 4/306 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der Fraktion der PDS und der Fraktion der SPD. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Enthaltungen? - Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die im Sommer in Kraft getretene Änderung der Abwasserverordnung führt zu einer Verschärfung der baulichen Anforderungen an Kleinkläranlagen und zu einer Verkürzung der Übergangsfristen für die Anpassung bestehender Anlagen an den Stand der Technik. Dadurch ist zumindest für die Betreiber einer Kleinkläranlage der Vertrauensschutz gefährdet, denen bereits Übergangsfristen gewährt worden sind, die über das Jahr 2005 hinausreichen.
Der vorliegende Antrag berücksichtigt alle Elemente eines ähnlich lautenden Antrages der CDU-Fraktion aus der dritten Wahlperiode. Trotz einer grundsätzlichen Befürwortung des Anliegens zum damaligen Zeitpunkt auch durch die PDS-Fraktion ließen uns der Betrag von etwa 450 Millionen DM für ein entsprechendes Förderprogramm und noch viel mehr die vielen Mann-Jahre an erforderlichem Verwaltungsaufwand davor zurückschrecken, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Hacke, Sie werden sich erinnern, dass wir bereits damals die Idee einer Alternative kurz ins Gespräch gebracht hatten. Diese können wir Ihnen nun heute als ein ausgewogenes Konzept präsentieren.
Erstens. Entgegen dem Vorschlag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2000 und vergleichbaren Förderungen in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern liegt dem Antrag der PDS-Fraktion eine völlig andere Philosophie zugrunde. Das Grundprinzip beruht auf der Verrechnung der in den zurückliegenden drei Jahren entrichteten Kleineinleiterabgabe gegen die Investitionen in die Nachrüstung oder in den Neubau einer Kleinkläranlage.
Zweitens. Damit erfolgt eine Gleichstellung der Einwohner, die weiterhin mit einer Kleinkläranlage entsorgen, und denjenigen, die zentral an eine Kläranlage angeschlossen sind. - Herr Hacke, die Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes war ein wesentlicher Punkt in Ihrer damaligen Einbringungsrede.
Drittens sind keine zusätzlichen Landesmittel erforderlich. Gleichwohl stehen die für die Förderung der Kleinkläranlagen benötigten Mittel nicht mehr wie bisher für zentrale Lösungen zur Verfügung.
Viertens. Mit der Rückerstattung der pauschal erhobenen Kleineinleiterabgabe - jeder weiß, sie beträgt 35 DM pro Einwohner und Jahr; die Umrechnung in Euro ergibt einen krummen Betrag - kann der Missbrauch von Fördermitteln praktisch ausgeschlossen und dadurch das Antrags- und Bewilligungsverfahren maximal entbürokratisiert werden. Alle Details können Sie dem Entwurf einer entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen, die auf der Homepage der Landtagsfraktion der PDS zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Für Sachsen-Anhalt wird eingeschätzt, dass ca. 300 000 Einwohner dauerhaft über 50 000 bis 70 000 Kleinkläranlagen ihr Abwasser entsorgen werden. Den ungünstigsten Fall - alle Anlagen bedürfen einer Nachrüstung - vorausgesetzt, ergäbe sich ein maximales Fördervolumen von 16 Millionen €. Das sind pro Jahr ca. 5,3 Millionen €, wenn wir nur die Förderperiode bis zum Jahr 2005 sehen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sehr geehrter Herr Hacke, ich möchte Sie an den fairen Umgang mit Ihrem Antrag im Jahr 2000 erinnern, der die Chance erhielt, im zuständigen Ausschuss beraten zu werden. Ich werbe um die gleiche Fairness für den Ihnen nunmehr vorliegenden Antrag. Es sollte möglich sein, im Rahmen der Haushaltsberatungen im Umweltausschuss und im Finanzausschuss darüber zu befinden.
Ich möchte mich noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP wenden. Mit dem Inhalt Ihres Alternativantrages haben Sie meiner Meinung nach die Grenze des Zulässigen deutlich überschritten. Das Einzige, was beide Anträge gemeinsam haben, ist der Gegenstand. Ihre drei Beschlusspunkte haben mit der Fördermittelproblematik nichts zu tun. Ich habe aber bewusst darauf verzichtet, nach § 91 unserer Geschäftsordnung den Präsidenten vorab um eine Klärung zu bitten. Mir ist die fachliche Seite zu wichtig.
Ihr Alternativantrag sollte doch nur verschämt verbergen, dass Sie keine Kläranlagen fördern wollen. Das ist wahrscheinlich auch notwendig; denn Herr Hacke, der Vorsitzender des Umweltausschusses ist, wurde unlängst in der Presse mit Äußerungen zitiert, die für die Besitzer von Kleinkläranlagen zu Hoffnungen Anlass gaben.
Warum sagen Sie denn nicht laut und deutlich, dass es eine Förderung der Kleinkläranlagen mit der CDU und der FDP nicht geben wird? Warum sagen Sie nicht laut und deutlich, CDU und FDP werden den Betreibern von Kleinkläranlagen weiterhin die Möglichkeit versagen, die Abwasserabgabe mit Investitionen zu verrechnen?
Übrigens hebeln Sie damit auch die angestrebte Lenkungswirkung der Abwasserabgabe - das ist nach meiner Meinung die einzige wirkliche Ökosteuer, die wir haben - aus. Warum sagen Sie nicht laut und deutlich: Die Landesregierung benötigt die Abwasserabgabe der Betreiber von Kleinkläranlagen, um damit die zentralen und darunter auch überdimensionierte Entsorgungssysteme zu bezuschussen?
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, als Opposition haben Sie sich großherzig und großzügig gegeben. Als Regierungspartei „gönnen“ Sie den Kleinkläranlagenbetreibern als Minimum nicht einmal den für den Einzelnen fast nur symbolisch zu nennenden Förderbetrag, der nach dem PDS-Modell am Ende für jeden herauskommt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Dr. Köck. - Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung hat zunächst Ministerin Frau Wernicke um das Wort gebeten. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion greift ein bekanntes Problem auf. Herr Köck hatte schon auf den parlamentarischen Streit zu diesem Thema hingewiesen.
Aber dieser Antrag legt leider die fünfte Änderungsverordnung zur Abwasserverordnung falsch aus. Die PDS geht davon aus, dass in bereits getroffene Verwaltungs
entscheidungen der Wasserbehörden eingegriffen wird. Die PDS geht offensichtlich auch davon aus, dass bereits gewährte Übergangsfristen wieder zurückgenommen werden. Die neue Regelung in der Abwasserverordnung hat aber weder auf die Anpassungsfristen noch auf bereits getroffene Entscheidungen der Wasserbehörden Auswirkungen.
Dem Antrag fehlt somit jede Grundlage. Er ist schon aus diesem Grund abzulehnen. Aber er weist auch andere Defizite auf.
Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter beträgt 17,89 € je Einwohner und Jahr. Für einen Vierpersonenhaushalt würde sich bei einer Abgabenbefreiung in drei Jahren eine Einsparung von ca. 215 € ergeben. Der Vorschlag, den Bürgern eine Förderung der Sanierung von Kleinkläranlagen durch eine Befreiung von der Abwasserabgabe anzubieten, ist also eindeutig nicht zielführend. Ein anderes Urteil zu dieser Berechnungsgrundlage verkneife ich mir.
Dem stehen Sanierungskosten von etwa 3 000 bis 7 000 € gegenüber. Die Förderquote würde damit für eine vierköpfige Familie nach Ihrem Vorschlag nur bei 3 bis 7 % liegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das von den Bürgerinnen und Bürgern als eine echte Unterstützung angesehen wird. Darüber hinaus dürfte der vorhin schon zitierte Verwaltungsaufwand den Nutzen bei weitem übersteigen.
Der Antrag der Regierungsfraktionen zeigt dagegen einen Weg zur Lösung des Problems auf. Zum einen: Die Sanierungsfrist für Kleinkläranlagen soll gesetzlich über das Jahr 2005 hinaus festgeschrieben werden. Zum Zweiten: Das Verwaltungsverfahren soll vereinfacht werden.
Beides wird die Akzeptanz bei den Bürgern erhöhen und die Vollziehbarkeit durch die Wasserbehörden wesentlich verbessern. Die Bedeutung der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und Verbände wächst und damit auch die Verantwortung der Kommunen. Das ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Mit dem dritten Vorschlag der Koalitionsfraktionen soll die Einführung neu entwickelter, eventuell kostengünstigerer Kleinkläranlagen im Land erleichtert werden.
Alle Änderungsvorschläge, die von den regierungstragenden Fraktionen kommen, sind im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt auch umsetzbar. Deshalb sollte aus meiner Sicht dem Alternativantrag zugestimmt werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die CDU-Fraktion erteile ich nunmehr dem Abgeordneten Herrn Hacke das Wort. Bitte sehr, Herr Hacke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem in den letzten Landtagssitzungen und auch heute immer wieder zentrale Probleme der Umweltpolitik aus der letzten Legislaturperiode angestanden haben, war mir klar, dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann das Thema „Förderung von Kleinkläranlagen“ aufgerufen wird.
Ich unterstelle einmal, Herr Dr. Köck, dass es Ihnen sehr leicht gefallen ist, diesen Antrag zu stellen; denn Sie stehen heute nicht mehr in der fiskalischen Mitverantwortung. Ich gehe auch davon aus, dass Sie inzwischen zu diesem Thema Einigkeit in Ihrer eigenen Fraktion hergestellt haben.
Allerdings kann ich nicht umhin, heute noch einmal daran erinnern, mit welchen Argumenten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, unser Anliegen zur Förderung in der letzten Legislaturperiode abgelehnt haben.
Die alte Landesregierung hat uns damals im Unterausschuss Abwasser in nicht nachprüfbarer, aber beeindruckender Weise vorgerechnet, dass die Kosten für den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren genauso hoch sind wie die durchschnittlichen Kosten, die Bürger bei einer zentralen Entwässerung zu tragen haben. Wenn man dies als richtig unterstellt, ist die Gleichbehandlung aller Bürger - Sie haben es angesprochen, Herr Köck -, was die Kosten für die Abwasserentsorgung betrifft, nicht gefährdet.
Zum anderen war die damalige Landesregierung, obwohl wir uns auf eine Förderhöhe nie festgelegt hatten, der Auffassung, dass die finanziellen Mittel nicht erbracht werden können. Inzwischen ist auch jedem Bürger in unserem Land bekannt, dass die verhängnisvolle Politik der letzten Jahre nicht dazu geführt hat, dass wir in Sachsen-Anhalt eine solide Haushaltssituation haben, um großzügig mit den verbleibenden Mitteln umgehen zu können.
Bleibt also die Frage offen: Was hat sich in der Zwischenzeit geändert, dass nun eine Förderung von Kleinkläranlagen zu rechtfertigen ist? - Die Antwort darauf haben Sie noch nicht gegeben, Herr Dr. Köck.
Zum anderen verwundert es mich auch sehr, dass Sie heute immer noch durch unser Land ziehen und den Bürgern vormachen, dass eine Entsorgung über Kleinkläranlagen eine echte Kostenalternative ist.
Wenn dem wirklich so ist, Herr Dr. Köck, dann stellt sich für mich die Frage: Wodurch ist es dann gerechtfertigt, die finanziell ohnehin Begünstigten auch noch zusätzlich zu fördern? Auch hierauf erwarte ich eine Antwort.
Erstens wird behauptet, dass die Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung zur Verschärfung der baulichen Anforderungen bei Kleinkläranlagen führt. Diese Verschärfung kann ich nicht erkennen. Aber selbst wenn dem so wäre, meine Damen und Herren, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es sich hier um eine Bundesverordnung handelt. In einem bin ich mir ganz sicher: Wir - damit meine ich unser Land - sind leider nicht in der Lage, unsere Bürger vor allem zu bewahren, was ihnen von Rot-Grün in Berlin zugemutet wird.