Abgesehen davon sollten wir nicht gänzlich außer Acht lassen, dass sich mit dieser Transaktion für das Land die Möglichkeit ergibt, vom Bund zusätzliche Vermögenswerte zu übernehmen, auch wenn es in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln ist - wie auch uns vorliegende Kleine Anfragen belegen -, dass wir ja gerade in Sachsen-Anhalt im Begriff sind, Landesflächen zu privatisieren, während wir hier Bundesflächen aus dem Bestand der BVVG in Landeseigentum überführen. Ein weiteres Forcieren der Übernahme wäre auch eine Imagemaßnahme für das Land und für die Landesregierung, nicht alles und stets und ständig zu privatisieren.
Herr Kollege Koch, Sie sprachen heute bei dem Tagesordnungspunkt zur Nationalparkverordnung an, wir sollten Ihnen, der CDU, besser zuhören, Sie seien ja schließlich auch für Umwelt- und Naturschutz. Hier könnten Sie dies praktisch beweisen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Danke, Herr Czeke. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in die Debatte ein. Ich frage zunächst die Frau Ministerin, ob sie sprechen möchte. Die Frau Ministerin möchte reden. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um den Ausverkauf wertvoller Naturschutzgebiete - dazu gehören Nationalparkflächen, Kernzonen von Biosphärenreservaten sowie wertvolle Naturschutzflächen - zu verhindern, hat der Bundestag - nicht, wie Herr Czeke sagt, die Bundesregierung - das EALG geändert. Damit ist bundesweit eine kostenlose Übertragung von Naturschutzflächen möglich. Die Größenordnungen wurden schon genannt. Das brauche ich nicht zu wiederholen.
Die frühere Landesregierung war bereit, die für Sachsen-Anhalt vorgesehene Fläche zu übernehmen, aber offenbar ohne die für das Land entstehenden Kosten zu betrachten. Wir erfahren leider jetzt bei der Haushaltsberatung, dass das nicht nur in diesem Bereich so war; ich meine die Nichtbeachtung von Kosten.
Herr Czeke, ich muss Sie korrigieren. Sie nannten eine bereits erfolgte Übernahme von Flächen in einer Größenordnung von 3 500 ha. Es wurden bisher 2 614 ha übernommen. Zur Übernahme vorbereitet - dazu bedarf es nur noch der rechtlichen Schritte - sind 3 950 ha. Es ist also fast eine Verdoppelung der von Ihnen genannten Zahlen.
Nun sind jedoch die Grenzen naturschutzrechtlicher Schutzgebiete, deren Ausweisung sich ausschließlich an naturschutzfachlichen Kriterien orientiert, nicht identisch mit den jeweiligen Flurstücksgrenzen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Übertragung gibt dieses Entschädigungsgesetz den Ländern aber nur für den Teil der Flurstücke, die naturschutzrechtlich gesichert sind.
Es besteht daher die Notwendigkeit, entweder kostenintensive Trennungsvermessungen durchzuführen oder den restlichen Teil des Flurstückes entgeltlich oder durch Flächentausch mit zu übernehmen, obwohl an diesen Teilflächen nur ein geringes naturschutzfachliches Interesse besteht. Darunter befinden sich Flächen, bei denen die anfallenden Vermessungskosten in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Wert der Grundstücke stehen. Das heißt, die Vermessungskosten übersteigen bei einigen uns zugedachten Flächen den Wert des Grundstückes bei weitem.
Es muss aber der Landesregierung schon gestattet sein, hier trotz des Bekenntnisses zur Übernahme von aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Flächen grundsätzlich abzuwägen. Die BVVG und das Bundesfinanzministerium sind nicht bereit, die Kosten für erforderliche Trennungsmessungen vollständig oder auch nur zu einem Teil zu übernehmen.
Weiterhin ist im Rahmen der Auswahlentscheidungen zu berücksichtigen, inwieweit dem Land nach der Flächenübertragung weitere laufende Kosten für Steuern, Gebühren für Boden- und Wasserverbände und anderes mehr entstehen.
Der Auswahlentscheidung der Landesregierung bei der Flächenübernahme werden künftig folgende Kriterien zu
grunde gelegt: Es werden grundsätzlich alle aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvollen Flächen zuerst übernommen. Hinzu kommt eine zweite Gruppe von Flächen, deren naturschutzfachlicher Wert zwar etwas geringer einzustufen ist, deren Übernahme für das Land im Ergebnis jedoch mindestens kostenneutral ist.
Die auf der Basis dieser Kriterien in meinem Haus erarbeitete Kabinettsvorlage, die in der nächsten Zeit im Kabinett behandelt wird, sieht vor, den weitaus überwiegenden Teil der angebotenen Flächen - ich sage einmal, 9 500 bis 10 000 ha, also fast 90 % - unter Beachtung der eben genannten Kriterien zu übernehmen.
Auf den restlichen Flächen sind aus unserer Sicht Naturschutzbelange auch in anderen Eigentumsformen zu verwirklichen. Es besteht bei den Naturschutzverbänden nach einer durch mich geführten Gesprächsrunde durchaus Interesse daran, diese 10 % Flächen, wenn das Land darauf verzichtet, in ihr Eigentum zu übernehmen. Diesbezüglich sind wir auch weiterhin gesprächsbereit.
Auf diese Weise werden dem Land Sachsen-Anhalt zum einen einige Kosten erspart. Auf der anderen Seite werden dem Land, wenn ich an die nahezu 10 000 ha wertvolle Naturschutzfläche denke, in beträchtlichem Umfang Vermögenswerte zugeführt. Darüber hinaus werden dem Land in beträchtlichem Maße - Herr Czeke, da haben Sie Recht - Möglichkeiten zur weiteren konsequenten Umsetzung seiner Naturschutzziele eröffnet.
Sie sehen daran, dass Ihr Anliegen bei der Landesregierung in guten Händen ist. Schon aus diesem Grund - ich denke, meine Darlegungen haben bewiesen, dass wir all das tun, was Sie von uns verlangen - hat sich Ihr Antrag eigentlich erübrigt. - Vielen Dank.
Besten Dank, Frau Ministerin. - Für die FDP erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Dr. Schrader das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Schrader.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den genannten Flächen handelt es sich ausschließlich um hochwertige Naturschutzflächen. Der überwiegende Teil der Flächen befindet sich im Natio nalpark Hochharz. Sie alle befinden sich an der ehemaligen Zonengrenze, geschnitten durch einen Kolonnenweg. Es handelt sich für meine Begriffe bei fast allen Flächen um Waldflächen.
Für den Schutzstatus der betreffenden Flächen ist es völlig unerheblich, wem die Flächen gehören. Sie unterliegen einem Schutzstatus, ob es sich um privates oder staatliches Eigentum handelt.
Das Land hat die Übertragung der Naturschutzflächen keineswegs abgelehnt. Die Zeitverzögerungen sind eingetreten - das hat Frau Ministerin sehr ausführlich dargelegt -, weil das Land erhebliche Kosten vermeiden wollte. Das Handeln der Landesregierung ist überhaupt nicht zu beanstanden. Alles Weitere ist schon gesagt worden bzw. ist hier niedergeschrieben. Deswegen will ich auch das zu Protokoll geben.
Der Antrag der PDS, der die Landesregierung auffordert, die Übertragung aller bei der BWG beantragten Naturschutzflächen zu forcieren und die Überschreibung in Landeseigentum ohne weitere Zeitverzögerung zu erwirken, wird seitens der FDP abgelehnt.
Aus der Änderung des EALG ergibt sich für das Land Sachsen-Anhalt eine mögliche kostenlose Übertragung von ca. 11 000 ha, die die alte Landesregierung bereit war zu übernehmen, ohne die damit verbundenen Kosten zu betrachten.
Es können nur flurstücksgenaue Übertragungen erfolgen. Da jedoch bei diesen Flächen sowohl ungeklärte Eigentumsverhältnisse in nicht unerheblichem Maße vorherrschen, als auch insbesondere Abgleichungen der Flurstücksgrenzen notwendig sind, werden umfangreiche Neuvermessungen und Trennungsvermessungen erforderlich.
Die Vermessungskosten stehen oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert der Flächen. Der Bund ist nicht bereit, die Kosten der Trennungsmessungen zu übernehmen. Die Alternative zu kostenintensiven Neuvermessungen wäre ein entgeltlicher Erwerb von Flächen im Zuge des Flächenaustausches. Auch weitere Kostenbelastungen müssen geprüft werden. Deshalb muss, nach festgelegten Auswahlkriterien, eine Kosten-NutzenPrüfung erfolgen.
Die Kabinettsvorlage - Frau Ministerin hat es bereits erläutert - sieht vor, 90 % der genannten möglichen Flächen, das heißt ca. 10 000 ha, zu übernehmen.
Bei den hier gemeinten Flächen handelt es sich ausschließlich um hochwertige Naturschutzflächen, die einem Schutzstatus unterliegen (im Bereich des National- parkes Hochharz bzw. in Naturschutzgebieten), vorrangig im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens, wo zu DDR-Zeiten ein so genannter Kolonnenweg gebaut wurde.
Für den Schutzstatus dieser betreffenden Flächen ist es im Moment völlig unerheblich, wem diese Flächen gehören. Die Unterschutzstellung ist davon keineswegs beeinträchtigt. Das Land hat die Übertragung der Naturschutzflächen keineswegs abgelehnt; die Zeitverzögerungen sind nur eingetreten, weil das Land erhebliche Kosten vermeiden wollte.
Das Handeln der Landesregierung ist nicht zu beanstanden. Der Antrag der PDS kann so verstanden werden, dass das Land die Naturschutzflächen sofort übernimmt und somit zwangsläufig die Gesamtkosten für die notwendigen Vermessungen übernimmt - obwohl hierfür keine zeitliche Notwendigkeit besteht. Deshalb ist dieser Antrag der PDS abzulehnen.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Schrader. - Bei der SPD-Fraktion ist wiederum Herr Oleikiewitz gemeldet. - Er verzichtet.
- Aus Zeitgründen verzichtet die SPD-Fraktion wiederum. Herzlichen Dank. - Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Koch das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion lehnt den Antrag der PDS ab. Ich gebe meinen Redebeitrag zu Protokoll.
Die PDS stellt richtig dar, dass es durch die Änderung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) möglich wurde, bundesweit rund 50 000 ha schutzwürdige Flächen kostenlos an die Länder bzw. an anerkannte Naturschutzverbände zu übertragen. Für das Land Sachsen-Anhalt ergab sich daraus die Möglichkeit, rund 11 000 ha dieser Flächen zu übernehmen.
Die PDS hat aber in ihrem Antrag nicht erwähnt, dass eine kostenlose Flächenübernahme nur für komplett vermessene Flurstücke möglich ist. Der Zuschnitt der betroffenen Flächen in Schutzgebieten macht aber genau diese Vermessung oftmals notwendig. Zerschneidungen von Flurstücken und Splitterflächen sind hier durchaus nicht unüblich. Die Kosten für die nötige Vermessung werden aber weder durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) noch von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) übernommen.
Daraus resultiert, dass eine vollständige Übertragung der Flächen nur bei Übernahme der Vermessungskosten oder durch einen Flächenankauf durch das Land möglich ist. Ein zusätzliches Problem stellen hier die nicht unerheblichen Folgekosten für Pflege und Verwaltung dieser Flächen dar (Steuern etc.). Kosten und Nutzen müssen gegenübergestellt werden. Eine pauschale Flächenübernahme ist hier nicht sinnvoll.
Insgesamt ist das Land bemüht, möglichst viele Flächen übertragen zu bekommen - dies aber immer unter der Prämisse, die Kosten für das Land, auch in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, möglichst gering zu halten.
Aus den genannten Gründen kann die CDU-Landtagsfraktion dem Antrag der PDS nicht zustimmen. Die CDU lehnt den Antrag ab.
Herzlichen Dank, Herr Koch. - Damit erteile ich zum Schluss nochmals dem Abgeordneten Herrn Czeke das Wort. - Herr Czeke verzichtet. Herzlichen Dank.
Damit, meine Damen und Herren ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Herr Czeke, was soll mit dem Antrag passieren? Plädieren Sie für eine Überweisung ? - Nein, Direktabstimmung.
Damit können wir über den Antrag in der Drs. 4/311 als solchen abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei SPD-, CDU- und FDP-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 24 beendet.
Als Erster erteile ich Frau Abgeordneter Dirlich als Einbringerin das Wort. Bitte sehr, Frau Dirlich.