Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Ich habe mich immer ausdrücklich dafür eingesetzt - diese Auffassung wurde innerhalb unserer Fraktion ein

stimmig vertreten -, dass dieses Amt parteifern besetzt werden muss. Es gab immer wieder Verlockungen in verschiedenen Parteien, ein solches Amt durchaus auch mit Parteibezug zu besetzen. Das ist nicht geschehen.

Herr Seibicke ist im Land insbesondere von den Abgeordneten geschätzt worden. Wir haben ihn kennen gelernt - wohlgemerkt bei den Prüfungen der Fraktionen. Wir haben ihn kennen gelernt als fachlichen Experten bei den Beratungen des Finanzausschusses und bei anderen Gelegenheiten, die die Arbeit des Landtages im Zusammenhang mit Landeshaushalten betreffen. Wir haben ihn darüber hinaus kennen gelernt als jemanden, der auch für Auskünfte zur Verfügung stand, wenn es darum ging, finanzpolitische Entscheidungen zu treffen.

Wir haben im Land auch heftige Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Meinungen über Äußerungen des Landesrechnungshofpräsidenten Herrn Horst Schröder, über einzelne politische Einschätzungen geführt. Das ist alles möglich; das ist aber, wie ich glaube, bei der Frage, welche Entscheidungen, welche Prioritäten auf der Ebene des Landtages in Haushalten zu setzen sind, durchaus nicht ungewöhnlich.

Deshalb verwundert mich Ihr Beitrag. Wir haben uns außerhalb dieses Angebotes ohnehin sachkundig gemacht, sind in der Fraktion zu einer einhelligen Meinung gekommen - im Übrigen schon vor zwei Jahren, denn der Vorschlag ist, wie ich gesagt habe, nicht ganz neu. Wir sind bei diesem Vorschlag geblieben und werden die Wahl von Herrn Seibicke unterstützen. - Danke schön.

(Beifall im ganzen Hause - Zuruf von Ministerprä- sident Herrn Prof. Dr. Böhmer)

Danke, Frau Dr. Sitte. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir nun zum Wahlvorgang kommen, den ich Ihnen jetzt erläutern möchte.

Die Wahl wird, wie bereits erwähnt, mit Stimmzetteln durchgeführt. Der Stimmzettel enthält den Vorschlag, Herrn Ralf Seibicke zum Präsidenten des Landesrechnungshofes zu wählen. Sie haben eine Stimme. Das heißt, Sie können entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.

Sie werden durch einen Schriftführer in alphabetischer Reihenfolge einzeln aufgerufen, erhalten einen Stimmzettel und gehen damit zur Wahlkabine. Dort kreuzen Sie mit dem bereit liegenden Stift die entsprechende Wahlmöglichkeit an. Falten Sie dann den Stimmzettel einmal und werfen Sie ihn anschließend in die Wahlurne.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, auch wenn es Sie langweilen sollte, um etwas Ruhe.

Wie Sie wissen, muss Ihre Stimme als ungültig gewertet werden, wenn Sie den Stimmzettel beschädigen, verändern oder mit Zusätzen, Kennzeichnungen und dergleichen versehen.

Ich bitte nunmehr folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, das Präsidium bei der Durchführung der Wahl zu unterstützen. Herr Grünert wird den Namensaufruf durchführen. Die Ausgabe der Stimmzettel wird durch Frau Brakebusch erfolgen. Das Führen der Wählerliste bitte ich Frau Grimm-Benne zu übernehmen. Die Auf

sicht an der Wahlkabine wird Herr Schulz übernehmen, die Aufsicht an der Wahlurne Herr Kehl.

Um einen zügigen Ablauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, bitte ich Sie, meine Damen und Herren, bis zum Aufruf Ihres Namens auf Ihrem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe unverzüglich wieder Platz zu nehmen bis zum Ende der Wahl.

Ich bitte nun die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Schriftführer Herr Kehl, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist. Bestätigen Sie mir dies bitte gegebenenfalls.

Schriftführer Herr Kehl:

Die Wahlurne ist leer.

Das ist der Fall, meine Damen und Herren. - Ich bitte nunmehr Herrn Grünert, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Schriftführer Herr Grünert ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Danke, Herr Grünert. - Damit ist die Namensaufrufliste abgearbeitet, und ich bitte nun die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer um die Stimmabgabe, Frau Grimm-Benne, Herrn Kehl und anschließend Herrn Schulz. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand in der Reihenfolge Frau Brakebusch, Herr Grünert und Herr Professor Spotka.

Meine Damen und Herren! Ich frage nunmehr, ob ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl.

Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für zehn Minuten. Wir treffen uns pünktlich um 12 Uhr hier im Plenarsaal wieder.

Unterbrechung: 11.51 Uhr.

Wiederbeginn: 12.03 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir möchten die unterbrochene Sitzung nunmehr fortsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmen 104, ungültige Stimmen eine, gültige Stimmen 103. Bei einer Zahl von 104 Abgeordneten, die an der Wahl teilgenommen haben, musste eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten dem Wahlvorschlag zustimmen; das wären 70 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag.

Für den Wahlvorschlag abgegeben wurden 78 Stimmen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Gegen den Wahlvorschlag stimmten 21 Abgeordnete. Es gab vier Enthaltungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit ist Herr Ralf Seibicke mit Wirkung zum 1. März 2003 zum Präsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrter Herr Seibicke, im Namen des Hohen Hauses beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl zum Präsidenten des Landesrechnungshofes. Ich wünsche Ihnen dazu alles Gute, insbesondere eine erfolgreiche Amtsführung zum Wohle des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Bürgerinnen und Bürger.

Wie ich bereits mehrfach betonte, ist die Amtsübernahme für den 1. März 2003 vorgesehen. Es ist also noch etwas Zeit, dem gegenwärtigen Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Horst Schröder in gebührender Weise unser aller Dank für seine verdienstvolle Tätigkeit auszusprechen und ihn aus seinem Amt zu verabschieden. Ich gehe davon aus, dass der Landtag und die Landesregierung dies im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung zu gegebener Zeit tun werden. Aber heute schon einmal ein herzliches Dankeschön, Herr Schröder.

(Beifall im ganzen Hause)

Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen und gehen wieder zum Tagesordnungspunkt 2 über. Zuvor unterbreche ich jedoch kurz die Sitzung, um Ihnen Gelegenheit zu geben, Herrn Seibicke zu der Wahl zu gratulieren.

Unterbrechung: 12.08 Uhr.

Wiederbeginn: 12.09 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen.

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 2 auf:

noch: Aktuelle Debatte

Ich rufe das zweite Thema auf:

Sicherung der Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/409

Die Redezeit der Fraktionen und der Landesregierung beträgt jeweils zehn Minuten. Für die Debatte wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen: SPD-, FDP-, PDS- und CDU-Fraktion. Zunächst hat für den Antragsteller, die SPD-Fraktion, der Abgeordnete Herr Oleikiewitz das Wort. Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Altlastensanierung hat uns im Landtag des Öfteren beschäftigt. Es ging dabei in der Vergangenheit immer um die Frage, wie können wir dieses gewaltige Problem, das uns der SED-Staat hinterlassen hat, in den Griff bekommen. Die Frage war vor allem, wer bezahlt das Ganze. Das ist auch die Frage, über die wir heute diskutieren. Wer bezahlt das, wenn wir das Geld schon vorher ausgegeben haben?

Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigt, dass Sachsen-Anhalt von dem Altlastenproblem am meisten betroffen ist, im Besonderen natürlich die Umwelt, natürlich die Menschen und die Vorbereitung von Investitionen im Bereich von belasteten Industrieflächen, wofür besonders hohe Aufwendungen erforderlich sind.

Das gesamte Ausmaß der Belastungen, die Verseuchung ganzer Landstriche, die Vergiftung der Böden, des Grundwassers und der Luft, ist gewaltig, so gewaltig, dass sich am Anfang, als wir hier anfingen, kaum jemand vorstellen konnte, dass dieses Problem jemals in den Griff zu bekommen wäre.

Politiker aller Parteien im Bund und auch hier im Landtag waren sich von Anfang an darin einig, dass an der Notwendigkeit der Sanierung dieser Altlasten kein Weg vorbeigeht. Das galt damals und das gilt auch noch heute; denn die Probleme sind noch lange nicht bewältigt. Der Grund für diese Überzeugung war ganz einfach: Würde das Problem nicht gelöst werden, blieben nicht nur die Altlasten erhalten - zum Schaden der Menschen und der Umwelt -, sondern es würde in den betroffenen Räumen, in den Regionen auch keine wirtschaftliche Entwicklung stattfinden, denn ohne Altlastenbeseitigung keine Investitionen in diesen Regionen.

Meine Damen und Herren! Im Jahr 1992 wurde zwischen den neuen Bundesländern und dem Bund eine Regelung zur Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart. In diesem Abkommen verpflichtet sich der Bund, bei den so genannten ökologischen Großprojekten, zu denen zum Beispiel Leuna, Buna und Zeitz gehören, 75 % und bei den so genannten Regelfällen - Tankstellen, kleineren chemischen Betrieben - 60 % der für die Sanierung der Altlasten anfallenden Kosten zu übernehmen. Der Bund ging dabei von einem Zeitrahmen von ca. zehn Jahren und einer Gesamtbelastung von ca. 10 Milliarden DM aus.

Seit In-Kraft-Treten des Verwaltungsabkommens zur Altlastenfinanzierung wurden für die Freistellung und Beseitigung von Altlasten in Sachsen-Anhalt bis einschließlich 2001 ca. 600 Millionen DM umgesetzt. Allein in den Jahren 2000 und 2001 waren es fast 285 Millionen DM. Mit diesen Mitteln wurden die ökologischen Großprojekte, aber auch über 100 verschiedene Maßnahmen im Land betreut und finanziert.