Petra Sitte
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich die Wahrnehmungen hinsichtlich der Notwendigkeit von Gesetzen sind. Die Grundfrage lautet: Woraus ergab sich die Notwendigkeit für dieses Gesetz? Diese Frage stellt sich sowohl im Hinblick auf Studium, Lehre und Forschung als auch im Hinblick auf die Krankenversorgung, die Patienten und eben auch die Beschäftigten an den Universitätsklinika und natürlich an den medizinischen Fakultäten.
Wenn man das hört, was der Minister hier erzählt hat, dann gewinnt man als Außenstehender den Eindruck: Mein Gott, was haben die denn bisher gemacht? Es muss eine Katastrophe gewesen sein, wie die gearbeitet haben; deshalb muss man jetzt das Gesetz erlassen.
Ich möchte aber sagen, dass Sie in Ihrer Rede nach wie vor den Beweis dafür schuldig geblieben sind, dass dieses Gesetzt jetzt wirklich notwendig ist. Es fehlt nämlich nach wie vor die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Ich möchte etwas zu der Frage des Änderungsdrucks sagen, und zwar aus zwei Perspektiven. Die erste Perspektive: Ist der Änderungsdruck aus den Einrichtungen selbst heraus entstanden? - Ich sage, die Einrichtungen selbst haben diesen Änderungsdruck nicht artikuliert. Im Gegenteil: Sie haben von Anfang an - die Gesetzesvorhaben sind immerhin drei Jahre alt - vor diesem Schritt gewarnt, und zwar unter zwei Gesichtspunkten.
Erstens gehören unsere beiden Einrichtungen zu denen, die immer noch schwarze Zahlen schreiben, und zwar bevor sie umgewandelt worden sind. In der Bundes
republik Deutschland gibt es 35 Universitätsklinika, von denen die Mehrzahl überführt worden ist. Davon stehen 15 Universitätsklinika heute vor erheblichen wirtschaftlichen Problemen. Das heißt also, aus dieser Situation heraus ergäbe sich kein Änderungsdruck; es besteht auch kein betriebswirtschaftlicher Druck.
Allerdings hat es durchaus ein paar Protagonisten gegeben, und zwar jene, die vor allem eine Variable einführen wollten, sie wollten nämlich die Personalkosten senken. Die Personalkosten sollen vor allem über veränderte tarifvertragliche Regelungen gesenkt werden.
Nun kann man sich für die Einführung von leistungsorientierter Bezahlung einsetzen. Das ist okay - ich bin auch sehr dafür -, wenn die Erfahrung in den anderen Ländern tatsächlich darauf hinausliefe, dass die Leute für mehr Leistung mehr Geld bekämen. Fakt ist aber in den Ländern: mehr Leistung, weniger Geld, schlechtere Tarifabschlüsse. In den Einrichtungen selbst gibt es zum Teil vier Tarifebenen: Chefarztverträge, Einzelverträge usw.
Dazu sage ich wiederum: Das ist natürlich ganz schwer zu verarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Motivation. Die Leute vergleichen sich nun einmal untereinander. Deshalb sind verschiedene Tarifkreise an einer Einrichtung äußerst problematisch.
Wo gab es also Änderungsdruck? - Er kam aus der ministerialen Ebene. Cosi fan tutte, kann ich da nur sagen, weil es alle anderen Länder machen, machen wir es jetzt auch.
Also brauchen wir auch die Anstalt öffentlichen Rechts; denn Sachsen-Anhalt will dabei in nichts nachstehen.
Das Bemerkenswerte an dieser ganzen Debatte ist, dass am Anfang der Diskussion nie wirklich geschaut worden ist, von welcher Position wir eigentlich starten. Das alte Gesetz ist im Jahr 1997 erlassen worden. Es war damals eines der modernsten der Bundesrepublik Deutschland. Es hat noch heute viele positive Wirkungen. Es beinhaltet noch heute viele Punkte, die sich jetzt in diesem Gesetz wiederfinden, weil sie sinnvoll sind, die aber nicht den Druck erhöht haben, dieses Gesetz jetzt wirklich zu verabschieden. Selbst der Wissenschaftsrat - der Vertreter hat das sehr deutlich gemacht - hat diesen Vergleich nicht wirklich vorgenommen.
Deshalb, sage ich, wäre dieses Gesetz viel besser zu beraten gewesen, wenn wir uns verdammt noch mal die Mühe gemacht hätten, diese unterschiedlichen Ausgangspositionen bei dem Vergleich mit anderen Ländern festzuhalten und zu substantiieren.
Auch hierbei fehlt der Wirtschaftlichkeitsvergleich. Meine Kollegin Frau Weiher hat mir eines extra mit auf den Weg gegeben: Kritisiere, dass die Landeshaushaltsordnung ausgesetzt worden ist. Aber wenn man ein solches Gesetz mit einer solchen betriebswirtschaftlichen Dimension - jedenfalls wird das behauptet - erlässt, dann gehört vorab doch erst recht ein Wirtschaftlichkeitsvergleich dazu. Bei jeder anderen Entscheidung in dieser Dimension wird das von den Einrichtungen gefordert.
Es hat natürlich eine lange außerparlamentarische Vorgeschichte gegeben. Es sind zahlreiche Entwürfe ge
macht worden, es sind Stellungnahmen erarbeitet worden, dann sind die Entwürfe wieder zurückgekommen, die Stellungnahmen sind gar nicht verarbeitet worden. Daraufhin haben sich die Leute gefragt: Himmelherrgott, haben die es denn überhaupt gelesen? Dann haben sie wieder Personalversammlungen gemacht.
Nichts ist dabei herausgekommen, bis der Ministerpräsident vor der ersten Lesung interveniert hat und gesagt hat, es müsse doch endlich Rücksicht auf die Hauptkritikpunkte der Klinika genommen werden. Das ist dann geschehen. Insofern waren zumindest an diesem Punkt Fortschritte zu erkennen.
Ich glaube, dass die vergleichsweise kurze parlamentarische Geschichte nicht gereicht hat, um die Unklarheiten wirklich zu beseitigen.
- Acht Monate heißt nicht, dass wir acht Monate lang wirklich beraten haben. Nicht dass Sie auf den Tribünen denken, wir hätten acht Monate lang darüber beraten. Nein, nein, so ist es nicht.
Der Umstand, dass es 68 Änderungsanträge gab, sagt auch nichts über deren Qualität aus und er sagt vor allem nichts darüber aus, ob sie dann auch angenommen worden sind.
Somit bleibt festzustellen, dass das Klageersuchen der GEW gemeinsam mit dem Personalrat der Universitätsklinik in Halle absolut berechtigt ist. Denn der wesentliche Punkt ist nicht, ob die Personalräte angehört worden sind, sondern es geht darum, ob ihre Fragen und Kritikpunkte berücksichtigt worden sind. Ihre Fragen sind nämlich nicht beantwortet worden. Das jedoch verlangt die EU-Richtlinie bei Fragen zur wirtschaftlichen Perspektive, zur künftigen Beschäftigtenstruktur, zu Zuordnungsfragen.
Was wird mit meinem Arbeitsvertrag, wenn er alt ist bzw. wenn er neu ist? Wie gestaltet sich die Arbeitsorganisation an meiner Einrichtung? Welche Zukunft hat der Tarifvertrag? All das ist nicht wirklich erklärt worden. Bis heute wissen die Personalräte nicht wirklich, in welche Strukturen zu wählen ist.
Deshalb ist diese Klage bzw. dieses personalrechtliche Beschlussverfahren durchaus berechtigt.
An dieser Stelle sage ich: Betrachtet man die Fragen, die Sie unter dem Blickwinkel der Ausweitung des betriebswirtschaftlichen Handlungsspielraums erläutert haben, und legt man beide Gesetze nebeneinander, dann kommt nicht wirklich ein effektiver Fortschritt heraus. Dann zeigt sich vielmehr, dass es viele zusätzliche Probleme, viele zusätzliche Kosten geben wird, dass es Unruhe geben wird, dass uns unter Umständen noch mehr Leute weglaufen und dass der Hauptteil der Beschäftigten, nämlich die Krankenschwestern und die Pfleger im versorgenden Bereich, am Ende benachteiligt werden.
Jawohl. Ich habe an dieser Stelle meinen letzten Satz zu sagen. - Die offenen Probleme werden jetzt sozusagen
unterhalb des Gesetzes geklärt. Weil wir an dieser Stelle wiederum keinen Einfluss darauf nehmen können und weil wir mit der Grundintention des Gesetzes nicht einverstanden sind, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war eben der liberale Aufschrei. In der Begründung zu diesem Gesetz ist zu lesen:
„Der bisherige Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts einschließlich des damit verbundenen Selbstverwaltungsgedankens steht einer gebotenen engen Einbindung in die Struktur der Landespolizei entgegen.“
Weiter heißt es, die hochschulpolitischen Zielsetzungen für die übrigen Hochschulen des Landes, wie sie das Hochschulgesetz des Landes vorsehe - also weitgehende Autonomie, Selbstverwaltung usw. -, seien auf die Fachhochschule der Polizei nicht übertragbar. Warum das so ist, diese Antwort bleibt man uns schuldig. Die Antwort des Innenministeriums auf diese Feststellung ist lediglich: mehr Hierarchie statt Autonomie. - Deshalb sage ich, Herr Volk: Das war der liberale Aufschrei.
Die PDS sagt: Es wird verfassungsrechtlich zu klären sein, ob einer Hochschule Grundrechte, die ihr einmal verliehen worden sind - Hochschulen üben Grundrechte aus und sind neben Rundfunkanstalten die einzigen, die das dürfen -, jetzt wieder genommen werden dürfen. In diesem Punkt haben Sie zumindest mit der Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung Recht.
Die zweite Frage ist, inwieweit Freiheit von Forschung und Lehre schon jetzt maßgeblich durch das Innenministerium beeinflusst werden. Ich weiß, dass das grenzwertig ist, was dort läuft. Die Kompetenzen der gewählten Gremien sollen auch noch weiter eingeschränkt werden. - Ich habe nichts gegen demokratisch gebildete junge Polizistinnen und Polizisten; insofern kann man das an der Hochschule schon einmal üben.
Es bleibt für mich festzustellen, dass an dieser Stelle die CDU und die FDP ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung nicht gerecht werden. Die Landesrektorenkonferenz hat man vorsichtshalber gar nicht um eine Stellungnahme gebeten; sie hat dann doch eine abgegeben.
Der Wissenschaftsrat hat schon vor Jahren gesagt, dass interne Fachhochschulen genauso behandelt werden sollten wie alle anderen Hochschulen. Insofern muss man sich auch fragen, ob die Einführung bzw. die Entwicklung des Bologna-Prozesses nicht gerade Fachhochschulen der Polizei vor besondere Herausforderungen stellt. Die Entwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen bedarf einer motivierten Mitwirkung durch die Beschäftigten und natürlich auch die Studierenden.
Es gibt eine zweite Argumentationslinie des Innenministeriums, nämlich dass man den Anspruch erhebt, durch eine weitgehende Dienst- und Fachaufsicht die Ausbildung der künftigen Polizeivollzugsbeamten permanent den polizeifachlichen und praktischen Bedürfnissen anzupassen.
Ich war in dieser Woche noch einmal dort. Zu dieser Zeit fanden die praktischen Übungen statt. Für mich als PDS-Frau war es etwas gewöhnungsbedürftig, an den Schießübungen teilzunehmen. Ich war nicht das Opfer, ich habe auch nicht direkt darin gestanden, ich durfte auch nicht selber schießen. Aber praktischer kann man wahrscheinlich nicht mehr werden.
Ein paar Sätze weiter wird allerdings vom Innenministerium gesagt, die Einbindung der Fachhochschule in die Struktur der Landespolizei hat weder Einfluss auf den Status der Fachhochschule - interessant! - noch auf das Niveau der Ausbildung.
Nun frage ich Sie, Herr Robra: Was wollen Sie eigentlich damit? Insofern muss ich fragen: Wenn sich der Innenminister im vorigen Jahr noch lobend über die Ausbildung geäußert hat, was hat sich denn geändert, dass Sie es in diesem Jahr doch durchführen und an das Innenministerium zurückführen wollen?
Ich habe während meiner Gespräche vor Ort keine einzige Kritik an der Ausbildung der jungen Leute gehört, weder von der Gewerkschaft noch von Beamten der Kripo. Sie können sich vorstellen, dass ich das mit Akribie betrieben habe.
Wenn bei dem Studiengang für den höheren Polizeivollzugsdienst elf Monate für nichts anderes vorgesehen sind als für Praktika unterschiedlichster Art, muss man sich auch fragen, was Sie eigentlich mit mehr Praxisnähe erreichen wollen. Wenn Sie dann sagen, die machen in ihrer Praxisausbildung nicht das Richtige, dann müssen Sie sagen, was geändert werden muss. Das sagen Sie aber nicht. Deshalb kritisiere ich Ihr gesamtes Vorhaben zumindest in diesem Punkt und mit dieser Begründung.
Dass alle Länder interne Fachhochschulen bzw. Polizeihochschulen haben, ist für mich kein inhaltliches Argument. Komischerweise fragen gerade die in Aschersleben um Rat und wollen Hinweise von denen haben. Dann müssen sie doch als ziemlich erfolgreich angesehen werden.
Die anderen müssten sich viel eher fragen, warum sie nicht aus der Ägide des Innenministeriums entlassen werden.
Ein letzter Vorwurf, der erhoben wird: Die jungen Leute lernen dort nicht das Richtige, das merkt man an ihrem späteren Einsatz. - Es kann aber auch sein, dass sie in ihrem späteren Einsatz an der falschen Stelle sind. Sie studieren dreieinhalb Jahre und gehen dann zur Bereitschaftspolizei.
Nichts gegen die Bereitschaftspolizei, die haben einen schweren Dienst; das ist überhaupt nicht mein Thema. Aber die Frage ist: Wenn sie eine so hohe Verweildauer haben, kann es dann nicht sein, dass das fehlende Personalentwicklungskonzept des Innenministeriums zu die
sem Fehleinsatz führt und die Leute dadurch frustriert und demotiviert sind?
Insofern kann ich mich zunächst nur meinen Vorrednerinnen anschließen. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sollte federführend beraten, der Ausschuss für Recht und Verfassung sollte die grundgesetzliche Frage prüfen und der Innenausschuss sollte als mitberatender Ausschuss gehört werden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das ist wohl wahr: Der Gesetzentwurf befindet sich seit Monaten in der Auseinandersetzung. Wir kommen hier heute nur offiziell dazu. Auf meinem Tisch liegen inzwischen etwa fünf Entwürfe und bei jedem gab es sozusagen umfassende Diskussionen und Auseinandersetzungen an den Einrichtungen. Man hätte immer meinen können, dass mit jedem Entwurf etwas mehr Ruhe in die Unikliniken und in die medizinischen Fakultäten hineinkommt. Das ist aber nicht geschehen.
Es hat zu lange, nach meinem Verständnis, nur marginale Veränderungen gegeben. Jetzt allerdings - ich glaube, das ist auch eine Frage des Umgangs miteinander - hat es in diesem Entwurf dann doch eine Resonanz auf die Änderungsvorschläge gegeben. Allerdings wird das Projekt im Kern noch immer angezweifelt. Die Skepsis gegenüber dem Vollzug des Rechtsformwechsels von einem Landesbetrieb in eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist also ausgesprochen groß.
Hinzu kommt, dass wir quasi überschneidend zwei Systemwechsel vornehmen: erstens den Systemwechsel der Umstellung auf die Fallpauschalen, zweitens den Systemwechsel in eben jenem Rechtsformwechsel.
Bei deutschen Medizinern - Frau Kuppe hat schon darauf hingewiesen und es war öffentlich zu lesen - schneiden die medizinischen Fakultäten Halle, Leipzig, Magdeburg und Jena am besten ab. Die renommierten Universitäten München, Bonn und Hamburg werden dagegen nach der ersten bundesweiten Absolventenbefragung des Zentrums für Hochschulentwicklung schlecht bewertet. Das hat immerhin die Bertelsmann-Stiftung in Gütersloh mitgeteilt, mit der ich so manches Mal nicht einverstanden bin. Dieses Ergebnis ist zustande gekommen unter den Bedingungen des aktuellen Gesetzes.
Des Weiteren ist positiv: Die Uniklinika Magdeburg und Halle schreiben auch als Landesbetriebe - also in dieser, wie Sie sagen, unflexiblen Rechtsform - schwarze Zahlen, und das, obwohl die Landeszuschüsse weitestgehend konstant geblieben sind. Das heißt also, öffentlich-rechtliche Organisationsformen sind nicht prinzipiell privatrechtlichen unterlegen; das lässt sich zumindest in diesem Fall nicht belegen.
- DRG finden ohnehin statt, ob in der einen Rechtsform oder in der anderen. Wir werden uns immer mit deren Konsequenzen befassen müssen. Aber dazu sage ich noch etwas.
Woraus baut sich also jetzt der Handlungsdruck auf, in so kurzer Zeit diesen Rechtsformwechsel vom Landesbetrieb zur Anstalt durchzuziehen? Man muss fragen: Was kommt am Ende für die qualitative und quantitative Leistungsfähigkeit der Einrichtungen, für Forschung und Lehre, für das Studium, für die Beschäftigten in diesem Bereich, für die Krankenversorgung, also mithin für die Patienten heraus?
Als eines der ersten Länder - es war schon die Rede davon - hatten wir im Jahr 1997 ein Gesetz, das umfas
send positiv bewertet worden ist. Die Konferenz hat dieses Gesetz damals sehr positiv evaluiert. Ich denke, dass es durchaus Sinn macht, den Vorschlag aufzugreifen, diese Bewertung in dieser Form fortzusetzen und einen solchen Meinungsaustausch in der verbleibenden Zeit der Beratung durchzuführen.
Was hat sich nun geändert, sodass wir unbedingt den Rechtsformwechsel brauchen? - Ja, es stimmt, der Markt ist härter geworden. Gesundheitskonzerne üben wesentlich mehr Druck aus, auch auf die beiden Universitätsklinika. Im Übrigen würden sie sie sowieso gern schlucken. Offensichtlich sind sie attraktiv genug. Und es hat, wie schon angedeutet wurde, eine Gesundheits- und Pflegereform gegeben, eben jenes Fallpauschalensystem.
Das wird für die Universitätskliniken schwierig. Sie meinen allerdings bei aller Härte gut aufgestellt zu sein, wenn ihnen nicht zusätzlich Handlungsspielräume genommen werden. Und das kann mit dem alten Gesetz genauso passieren wie mit dem neuen. Deshalb müssen wir vorher klären, welche Überführungskosten entstehen und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Sicher ist dagegen, dass wir in diesem Gesetz nach meinem Empfinden immer noch zu viel Ministerialbürokratie durch die Aufsichtsräte und andere sich selbst zugestandene Befugnisse verzeichnen müssen. Derzeit glaube ich auch, dass es notwendig ist, vor allem die Erfahrungen der anderen Länder zu bewerten und unser eigenes Gesetz sauber zu evaluieren. Unter Umständen reicht es aus, wenn wir nichts weiter tun als den Runderlass von 1997 zu streichen, der nämlich eine ganze Menge Einengungen mit sich bringt.
Dass das Land bei all dem am Ende auch noch Geld sparen könnte, ist, wie sich in anderen Ländern gezeigt hat, eine sehr schöne Mär, eine Hoffnung, die sich nicht erfüllt, weil eben auch in Zukunft das Geld für Forschung und Lehre aufzubringen ist, weil die Personalkosten in diesem Bereich getragen werden müssen, weil am Ende Investitionskosten aufzubringen sind und weil natürlich - machen wir uns doch nichts vor - jeder als Erstes auf die Tarifmaterie guckt. In allen Ländern - da können Sie mir von Leistungsbewertung erzählen, was Sie wollen - sind nicht in erster Linie die Leistungskriterien verändert worden, sondern es sind die Tarife abgesenkt worden. Das wollen die Beschäftigten natürlich nicht.
Ich bin natürlich für ein leistungsgerechtes Einstufen - in dieser Hinsicht hat der Bundesangestelltentarif tatsächlich Reserven -, aber eben nicht um diesen Preis. Deshalb müsste man das schon verbindlich dort aufnehmen.
Ich weiß, wir brauchen eine möglichst sachgerechte Organisationsentscheidung. Wir sollten die Debatte im Ausschuss wirklich tiefgreifend führen; darin kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Und wir sollten vor allem auch den europäischen Kontext beachten. Denn es gibt auch Länder in Europa, die das schon vor Jahren vollzogen haben und die heute genau das Gegenteil von dem machen, was wir hier vorhaben, weil sich Forschung und Lehre eben nicht halten ließen und insofern die Nachteile dann nicht zu kompensieren gewesen sind.
Wir sind offen für viele Vorschläge. Die Rechtsform selbst ist kein Dogma, aber wir müssen im Ausschuss
über die Bedingungen der alten wie der neuen Rechtsform vernünftig reden. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde mich gern dem Einwurf von Herrn Ruden widmen, aber mir bleiben fünf Minuten für eine hochkomplexe Materie und daher muss ich in anderer Hinsicht mit der Tür ins Haus fallen.
Dieses Landesbesoldungsgesetz - der Finanzminister hat es gesagt - setzt vor allem das Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes in Landesrecht um. Es geht also sowohl um die neuen Besoldungsgruppen als auch um die Einführung von Leistungsbezügen. Leider bewirkte schon das Bundesgesetz einen Einbruch an der Stimmungsbörse der Hochschulen. Statt möglichst viele Verteilungsbefugnisse den Hochschulen einzuräumen, wurden viele unnötige Detailregelungen getroffen. Das Akzeptanzdefizit wird aber durch dieses Landesgesetz und erst recht durch die beigefügte Verordnung mit Sicherheit noch vergrößert.
Erstens. Das Land unternimmt nicht einmal im Ansatz den Versuch, die Besoldungsschere zwischen Ost und West in der Wissenschaft zu schließen. Im Gegenteil, indem die Besoldungsdurchschnitte des Jahres 2001, so wie das auch das Bundesgesetz macht, für die Festsetzung des Vergaberahmens von Leistungsbezügen zugrunde gelegt werden, werden die Ost-West-Differenzen quasi konserviert.
Sachsen-Anhalt bewegt sich mit seinen Ansätzen auch noch an der letzten Stelle aller Bundesländer. Die Differenz zu anderen Ländern beträgt bei den Fachhochschulen bis zu rund 7 000 € pro Beschäftigten pro Jahr und für die Universitäten bis zu 8 000 € pro Beschäftigten pro Jahr. Das macht uns als Wissenschaftsstandort gegenüber anderen Ländern natürlich keineswegs attraktiver.
Dabei könnte - Sie haben es selbst erwähnt - vom Bundesbesoldungsdurchschnitt bzw. von Besoldungsdurchschnitten der Länder nach Maßgabe der Länder und ihrer Haushaltsmittel abgewichen werden, wenngleich in vorgegebenen Prozentsätzen. Ich gehe davon aus, dass uns die Landesregierung aber doch in den Ausschussberatungen getrennte, aktualisierte und hochschulspezifische Vergaberahmen bezogen auf das Jahr 2004 noch vorlegen wird. Wir brauchen fähige Wissenschaftler an unseren Hochschulen, aber auch der fähigste Wissen
schaftler wird irgendwo ökonomisch interessiert sein, und ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie auf den Idealismus der Betreffenden setzen.
Zweitens. Die deutlichen Unterschiede zwischen Fachhochschulen und Universitäten sind ungerechtfertigt, weil ungeachtet verschiedener Leistungen Status und Aufgaben von Professoren bezogen auf Lehre und Forschung als gleichwertig betrachtet werden müssen. Beide Hochschulformen bieten zudem Bachelor- und Masterabschlüsse in zu akkreditierenden Studiengängen an. Also, woraus rechtfertigt sich dann ein so gewaltiger Unterschied?
Drittens. Die Linie des Bundesgesetzgebers wird auch in der Ansetzung der Besoldungsgruppen fortgesetzt. So liegt die Besoldungsgruppe W 3 etwa im Mittelfeld der bisherigen Dienstaltersstufen der so genannten C-3-Stellen, auch dort natürlich mit Unterschied Ost/West. Die Besoldungsgruppe W 2 bewegt sich dagegen an der untersten Dienstaltersstufe. Das sind 35-, maximal 37-Jährige.
Wenn also keine klare Regelung zur Auspufferung des Differenzbetrages kommt, wird sich wohl kaum jemand hier im Land freiwillig für einen Umstieg bereit finden. Mindestens der Status quo müsste gewährleistet sein.
Damit wird die Einführung des Besoldungssystems unnötig viele Jahre beanspruchen. Wer sich auf Ausschreibungen neu bewirbt, wird sehr genau überlegen, ob er einen Ruf in den Osten und dann noch nach SachsenAnhalt annimmt und sich bereit findet, eine geringere Besoldung zu akzeptieren.
So läuft man Gefahr, dass die Hochschulen Möglichkeiten des Bezugs von Leistungszuschlägen ihrerseits dann zur Abfederung dieser Differenzen nutzen könnten. Damit wird der Systemwechsel konterkariert oder es könnte sein, dass unsere Hochschulen quasi als Hopperinstanz fungieren, indem man sich nämlich bewirbt, um überhaupt erst einmal eine Professur zu bekommen, aber dann versucht, wenn man sie hat, sich relativ schnell in einem anderen Land an einer anderen Hochschule zu bewerben.
Viertens. Das Gesetz schreibt unter anderem den Fachhochschulen einen Anteil von Stellen der Besoldungsgruppe W 3 in Höhe von 10 % vor. Es tut dies unnötigerweise. Abgesehen davon, dass andere Länder dort auf bis zu 25 % gehen, ist diese ganze Vorschrift völlig entbehrlich, denn die Hochschulen sind budgetiert und sie haben Zielvereinbarungen. Das heißt also, sie könnten autonom entscheiden, in welchen Anteilen sich diese Gruppen bewegen. Die Kontingentierungen stehen im Widerspruch zu dieser im Gesetz erklärten Absicht.
Fünftens. Ich hätte ja darauf warten können! Der Ausschluss der Juniorprofessoren von den Berufungsleistungsbezügen bei erstmaliger Übertragung einer Professur widerspricht nicht nur dem Bundesgesetz, sondern auch dem dort definierten Vergabeprinzip. Bekanntlich sollen besondere Leistungen gewürdigt werden. Eine Prüfungsvergütung für diese Gruppe fehlt dagegen im Gesetz gänzlich, obwohl sie im Bundesgesetz vorgesehen ist. Weiter sieht das Bundesgesetz für Juniorprofessoren der Besoldungsgruppe W 1 die Möglichkeit eines Sonderzuschlages von monatlich 10 % als Leistungszuschlag vor. Nun frage ich mich, warum wir das im Land nicht tun, um wenigstens die Leute zu halten, die hier sind.
Sechstens. Das Bundesgesetz ist schon schwer zu handhaben. Das ist wohl wahr. Aber das Landesgesetz steigert nach meinem Empfinden die Unübersichtlichkeit ganz besonders auch mit Blick auf die Regelungen zur Ruhegehaltsfähigkeit. Die Verordnung erscheint nach meinem Dafürhalten unnötig, weil sie im Grunde genommen drei Viertel dessen, was schon im Gesetz steht, wieder übernimmt.
Fazit: Die Vereinfachung der Besoldungsgruppen war angesichts von 17 000 Eingruppierungsmerkmalen nach BAT absolut sinnvoll. Der Einstieg in eine leistungsbezogene Besoldung erscheint allerdings angesichts solcher Gesetze ohne die Abschaffung des Beamtenstatus als fast unmöglich und der Wissenschaftsrat hat das seinerseits auch klar gesagt. Die aus diesem Gesetz ablesbaren Besoldungsperspektiven tragen weder dem hochkomplexen betriebspsychologischen Klima der Hochschulen Rechnung noch fordern sie Engagement an diesen Hochschulen heraus. Man wird sich also mit Widerwillen dieser Aufgabe stellen und man wird nur Frustration erzeugen.
Danke. - Mein letzter Satz: Sie haben vorhin ein Verwaltungsvereinfachungsgesetz vorgelegt. Fangen Sie doch mit diesem Gesetz an, sonst müssen wir das in drei Jahren auch noch vereinfachen.
Danke sehr, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 27. Juli 2004 der Verfassungsbeschwerde der Länder Thüringen, Bayern und Sachsen zur fünften Novelle zum Hochschulrahmengesetz stattgegeben und damit die Juniorprofessur gekippt, zumindest soweit es die Bundesebene betrifft.
Die Verfassungsrichter haben aber auch Öl ins Feuer des Föderalismusstreits gegossen. Wie es scheint, sollen die Bundesländer im Bildungsbereich künftig das Prä haben. Rahmenkompetenzen des Bundes sollen offensichtlich grundsätzlich auf ein Minimum reduziert oder eben gänzlich abgeschafft werden.
Zu Recht wird in der Öffentlichkeit aber die Frage gestellt, was wohl der betroffene Bürger oder die betroffene Bürgerin von noch mehr föderalem Wettbewerb haben könnte - einem Wettbewerb, bei dem heute schon in Sachen Schul- und Hochschulqualität mehr Verlierer als Sieger herauskommen.
Schon der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Peter Gaethgens, und viele andere warnen vor einem Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen, wenn zukünftig die Zuständigkeit für die Juniorprofessur allein in den Händen der Länder liegt. Der Wissenschaftsrat wiederum läuft gegen die Absicht Sturm, allein den Ländern die Zuständigkeit für den Hochschulbau zu übertragen. Im Gegenzug wehrt sich wiederum der Bund gegen das Länderansinnen, ihm allein die Bafög-Kosten aufzubürden.
Liest man sich nun die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichtes durch, gewinnt man einerseits den Eindruck, dass die Bundesregierung die falsche Strategie in ihrer Argumentation für die HRG-Novelle verfolgt hat. Andererseits wirft die Entscheidung Fragen auf, die sich für mich nicht durch die Begründung des Mehrheitsvotums beantworten.
Ich will nur zwei Gründe anführen. Wenn mit Bezug auf die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechtssicherheit die Auffassung vertreten wird, dass es dazu keiner bundesgesetzlichen Regelung für die Juniorprofessur bedürfte, dann ist es doch in der gegenwärtigen Situation erst recht zu erwarten, dass es bei den verschiedenen Länderregelungen bleibt - die es schon gibt - oder in Zukunft unterschiedliche Regelungen entstehen werden. Insofern müssen dann die Länder erst noch einheitlichen Vereinbarungen aushandeln. Sollte das nicht gelingen, drohen den Betroffenen letztlich doch erhebliche Nachteile für ihre Berufssituation und für die Funktionsfähigkeit der Hochschulen, eben genau das, wovon die Bundesrichter offensichtlich nicht ausgegangen sind.
Weiter wird ausgeführt, dass der Bund nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Personalstrukturen an den Hochschulen befugt sei. Allerdings geht die heute vorhandene Personalstruktur, insbesondere die Habilitation selbst, sehr wohl auf bundesgesetzliche Regelungen zurück. Aus welchen Gründen - habe ich mich gefragt - sollte der Bund zwischenzeitlich diese Kompetenz verloren haben? Eine Föderalismusreform ist schließlich noch in Arbeit; somit hat es dort keine Änderungen gegeben. Rückschluss: Insofern dürfte das be
reits bestehende Hochschulrahmengesetz zumindest in diesem Teil im Widerspruch zum Grundgesetz stehen und müsste für nichtig erklärt werden.
Ich kann nicht umhin festzustellen, dass mir in diesen Punkten das Sondervotum doch schlüssiger erscheint. Das Ziel der Bundesregierung bei dem im Jahr 2002 reformierten Hochschulrahmengesetz war es, mit der Schaffung der Juniorprofessur für junge Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen eine Motivation mehr zu schaffen, ihre akademische Laufbahn in Deutschland fortzusetzen und eben nicht abzuwandern.
Bundesbildungsministerin Bulmahn hatte die Juniorprofessur damals als eine deutsche Alternative im weltweiten Wettbewerb um Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler von morgen bezeichnet. Die Juniorprofessur sollte einen jungen, eigenständigen Wissenschaftler repräsentieren, der sich auf einem verlässlicheren Karriereweg bewegt als die bisher Habilitierenden.
Lässt man nun wiederum die unwissenschaftliche Kopplung von Qualität an Juvenilität oder Schnelligkeit beiseite, bleiben immer noch die Ideen von größerer Eigenständigkeit und höherer Planungssicherheit übrig. Sie garantieren ihrerseits nicht per se die Hochrangigkeit wissenschaftlicher Ergebnisse, machen die Juniorprofessur aber in besonderer Weise durchaus attraktiv.
Eine neue Studie an der Humboldt-Universität in Berlin hat gezeigt - darüber war ich selbst erstaunt -, dass sich 87 % der dort Befragten als Juniorprofessoren völlig selbständig in Forschung und Lehre fühlen. Alle Berliner Stelleninhaber würden sich wieder um ihre Posten bewerben. Meine Gespräche mit Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in Sachsen-Anhalt haben einen grundsätzlich ähnlich positiven Eindruck hinterlassen.
Dass auch von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren bisweilen - auch in diesen Gesprächen geschehen - zu Recht über mangelnde Ausstattung geklagt wird, obwohl sie über ein eigenes auskömmliches Budget verfügen müssen, kann eigentlich nicht verwundern. Die etablierten Professorinnen und Professoren tun das ihrerseits unablässig.
Den relativ großen Freiheiten von Juniorprofessoren einerseits stehen andererseits relativ geringe Sicherheiten gegenüber. Das erschwert für diese Gruppe eine längerfristige Lebensplanung. Bundesweit gibt es bereits Juniorprofessoren erster und zweiter Klasse. Im Land Sachsen-Anhalt kann es beide gleichzeitig geben. Für die einen endet die Professur spätestens nach sechs Jahren, für die anderen wurde entweder prinzipiell, wie beispielsweise in Berlin, der so genannte Tenure Track eingerichtet oder wie bei uns wenigstens die Möglichkeit offen gehalten. Für die Juniorprofessorinnen und -professoren besteht danach die Option auf eine Überleitung der befristeten Juniorprofessur in eine befristete oder später auch in eine unbefristete Stelle.
- Das wollten wir auch nicht. Darüber waren wir uns einig. - Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind nicht zwangsläufig schneller als herkömmliche Assistenten. Im Gegenteil, sie müssen mehr Zeit für das Forschungsmanagement und die Selbstverwaltung aufwenden. Sie stehen auch unter einer erhöhten Prüfungsbelastung und den gesteigerten Anforderungen, die die
Betreuung von Abschlussarbeiten und Ähnlichem mit sich bringt. Vor allem aber müssen sie sich anders als die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Leistungsüberprüfung unterziehen, die zum Teil bereits zwei Jahre nach der Besetzung der Stelle beginnt und zu deren Verlängerung um weitere drei Jahre führen kann.
Im Mittelpunkt werden dabei ganz sicher die Ergebnisse der Forschungsvorhaben im internationalen Vergleich stehen, die von einer Evaluierungskommission und durch externe Gutachter an qualitativen und quantitativen Maßstäben gemessen werden. Dazu zählen die methodische Fundierung, der innovative Charakter, die Seitenzahlen, die Publikationsorte und die Publikationsnachweise sowie nicht zuletzt die Drittmitteleinwerbung und weiterführend die Lehre, die Nachwuchsförderung und die Rolle in der Selbstverwaltung.
Ich zähle das alles auf, weil ich damit einem Vorurteil begegnen will, das mir im Landtag vorgehalten wurde, nämlich dass die Juniorprofessur sozusagen die akademische Light-Variante wäre. Leider haben Zweifel, mangelnde Akzeptanz und die öffentlichen Debatten darüber bei einer ganzen Reihe von Betroffenen dazu geführt, dass sie zur Sicherheit nun doch das zweite Buch - in Gestalt der Habilitation - für sich selbst anstreben.
Ich habe mich zwischenzeitlich damit abgefunden, dass es sowohl die Juniorprofessur als auch die Habilitation als Wege einer akademischen Laufbahn geben wird, wenngleich mit einer Bedingung: Sie sollten gleichermaßen Beachtung und Chancen erhalten. So wie es aussieht, werden diese beiden Wege auch Eingang in die Gesetzgebung der Länder finden.
- Ja, aber nicht bei allen. Ich komme noch dazu. Ich habe noch ein wenig Zeit.
Wir haben dann die klassische Mitarbeiterstelle, also den Assistenten oder die Assistentin, neben der Juniorprofessur. Die Regierungen von Bund und Ländern sollten beide Wege zumindest so absichern, dass ein fairer Wettbewerb möglich ist.
Im Übrigen ist die Habilitation im internationalen Kontext eher die Ausnahme. Viele Länder kennen sie in ihrem Hochschulsystem überhaupt nicht. Das findet meinerseits Erwähnung, weil wir derzeit intensive Bemühungen und Diskussionen um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes haben.
Man kann nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes teilen oder auch nicht. Fakt bleibt, dass es bereits heute infolge der Novelle zum Hochschulrahmengesetz in zehn Bundesländern - das Land SachsenAnhalt dann eingeschlossen - zur Einführung der Juniorprofessur gekommen ist. Rund 180 Millionen € Fördermittel hat die Bundesregierung zur Verfügung gestellt, mit denen insgesamt 3 000 Juniorprofessuren gefördert werden könnten. Laut der Bundesbildungsministerin wurden bislang für 933 Stellen an 65 deutschen Universitäten Mittel bewilligt. Rund 600 Stellen sollen bereits besetzt sein.
Die Kultus- bzw. die Wissenschaftsminister der Länder stehen nunmehr vor der Aufgabe, Vereinbarungen auszuhandeln, die eine gegenseitige Anerkennung von Juniorprofessoren beinhalten. Damit bleiben Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren insbesondere im Rahmen von Berufungsverfahren wettbewerbsfähig.
Mit der Nichtigkeitsentscheidung bezüglich der fünften Novelle zum Hochschulrahmengesetz ist die zum 22. Februar 2002 in Kraft getretene Neuordnung der Fristverträge für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für wissenschaftliche Hilfskräfte ausgehebelt worden. Bundesweit dürften davon etwa 20 000 Arbeitsverträge betroffen sein. Natürlich sind auch hierdurch die Betroffenen erheblich verunsichert.
Ich habe dies aufgrund der Komplexität und der Kompliziertheit dieser Materie noch nicht in den vorgelegten Antrag aufgenommen. Ich gehe nämlich zudem davon aus, dass es in Bezug auf diese Fragen im Gegensatz zu den Juniorprofessuren - so hoffe ich - dann doch weit größere Differenzen zwischen den politischen Entscheidungsträgern geben könnte. Es bedarf also durchaus auch eines ausführlicheren Diskussionsprozesses. Mir erscheint am Ende das Meinungsbild zur Juniorprofessur wesentlich homogener. Insofern sollten wir mit dem weniger Strittigen beginnen und möglichst bald zu verbindlichen Regelungen zwischen den Ländern kommen.
Abschließend sei meinerseits angemerkt, dass es dazu bereits eine gleich lautende, einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus gibt.
- Natürlich gleich lautend, das weiß ich doch, das ist doch günstig. - Diese geht auf einen Antrag der dortigen FDP-Fraktion zurück.
- Na klar. - Ich teile den Inhalt und sehe angesichts dieser parlamentarischen Vorarbeit der Berliner gute Chancen, auch hier zu klaren Mehrheiten zu kommen.
Ein paar Anmerkungen kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen. Als wir das Landeshochschulgesetz erarbeitet oder verändert haben - wie auch immer man das bezeichnen will -, galt - das muss man feststellen - diese fünfte Novelle zum Hochschulrahmengesetz noch. Da widersprach unser Landesgesetz der Novelle zum Hochschulrahmengesetz; denn dort ist ausdrücklich nur die Juniorprofessur erwähnt und es ging um die Abschaffung der Habilitation in zehn Jahren.
Nun ist die betreffende Regelung weg und die Landesregelung ist rechtens. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: Das fällt unter die Hoheit der Länder. Also gibt es keinen Widerspruch mehr zu der Regelung auf der Bundesebene. Allerdings möchte ich für alle, die sich nicht so gut auskennen, sagen: Es war eine Fünf-zu-drei-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
So ganz sonnenklar ist das also nicht. Aber wir erkennen das Urteil an. Das ist kein Thema.
- Genau, 5 : 3 ist 5 : 3.
Ich will noch eines deutlich machen. Ich kann mich sehr gut an die stundenlangen Debatten über das Gesetz erinnern. Aber ich weiß 100-prozentig, dass nicht jeder Abgeordnete von dieser Juniorprofessur von Anfang an so furchtbar überzeugt gewesen ist, dass er heute sagen muss: Ich bin stolz, dass das bei uns im Landeshochschulgesetz steht.
Ich weiß, einige musste man zum Jagen tragen. Hinzu kam, dass es durchaus auch Stimmen gegeben hat, beispielsweise vom Hochschullehrerbund, die sich ausdrücklich gegen die Juniorprofessur ausgesprochen haben. Weshalb sage ich das? - Weil man nämlich im bösesten Falle hier meinerseits hätte annehmen können, dass Sie sagen: Ja, wenn das jetzt auf der Bundesebene weg ist, dann können wir das aus unserem Landeshochschulgesetz wieder herauskippen.
Das ist nicht so. Wunderbar. Aber deshalb macht der Punkt 1 Sinn. Wir haben uns heute darüber versichert. Ich war schon gespannt, wie Sie sich dazu äußern.
Ein letzter Punkt, den ich anregen will - das meine ich ganz ernst. Die 180 Millionen € sind nicht vollständig ausgegeben worden. Es ist letztlich nicht zu 3 000 Juniorprofessuren gekommen. Wenn ich höre, dass von Geld im Hochschulbereich die Rede ist, dann würde ich Sie bitten, dass Sie, wenn Sie mit der Bundesebene verhandeln, einmal nachfragen, was eigentlich mit der Differenzsumme passieren soll.
- Dann hat es sich schon gelohnt, noch einmal vorzukommen. - Danke schön.
Das ist immer eine Frage der Einteilung der Zeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der gestellte Antrag nimmt die jüngsten Meldungen und Diskussionen zur Zukunft der Leibniz-Gemeinschaft und der in ihr zusammengeschlossenen 80 Forschungsinstitute und Serviceeinrichtungen für die Forschung zum Anlass, zwei Richtungen und Ebenen für das Handeln der Landesregierung zu thematisieren:
erstens die Profilierung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz zu unterstützen und damit den Plänen der Bundesregierung zur Filetierung der Mitgliedseinrichtungen und zur Aufhebung der Kofinanzierung aktiv entgegenzutreten,
zweitens sich grundsätzlich für die Erhaltung der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern zur Forschungsförderung einzusetzen.
Dass damit natürlich auch die Fraktionen eigene Positionen bestimmen müssten, ist ein durchaus gewollter Nebeneffekt.
Im Kern geht es also um die ganz grundsätzliche Vorstellung über die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Konditionierung einer eigenständigen Innovationsbasis des Landes. Dazu gehört maßgeblich die LeibnizGemeinschaft. Es geht aber auch darum, diesen Prozess nicht losgelöst vom Kontext der Entwicklungen und Entscheidungen in anderen Bundesländern, auf der bundes- und der europäischen Ebene sowie natürlich von internationalen Maßstäben zu gestalten.
Ich muss sagen: Eine Nummer kleiner geht es in diesem Bereich eben nicht, wenn man die Zukunft und die Perspektiven im Blick haben will.
Einige Anmerkungen zum ersten Problemkreis, also der Leibniz-Gemeinschaft im engeren Sinne. In der LeibnizGemeinschaft haben sich, wie schon erwähnt, 80 wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungsinstitute und Serviceeinrichtungen für die Forschung zusammengeschlossen. Ihren Ursprung hat die Wissenschaftsgemeinschaft in der Blauen Liste und den ehemaligen Akademien der DDR. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates lieferten die Grundlage dafür.
Es wurden bedeutsame Forschungsschwerpunkte für die Umwelt-, Natur-, Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie die Biomedizin definiert und bearbeitet. Erstmals wurden aber auch Einrichtungen der Agrarforschung gefördert. Dieser Umstand ist von besonderer Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt.
Insgesamt gibt es bei uns im Land fünf Einrichtungen, das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben, das Institut für Pflanzenbiochemie in Halle, das Leibniz-Institut für Neurobiologie in Magdeburg, das Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa in Halle und das Institut für Wirtschaftsforschung Halle. Die Bundeszuschüsse belaufen sich auf rund 24 Millionen €, wobei das Land in gleicher Größe kofinanzieren muss.
Die Institute sind auf Forschungsfeldern tätig, die eine langfristige Bearbeitung erfordern und die sich wegen ihres Umfangs und/oder ihrer Inhalte nur bedingt für die typische Hochschulforschung eignen. Dass sie dennoch Bestandteil eines Netzwerkes sind, zu dem Hochschulen, andere Einrichtungen außeruniversitärer Forschung, die Industrieforschung und die Wirtschaft gehören, ergibt sich natürlich aus dem Gründungsansatz. Zwischen erkenntnisorientierter Grundlagen- und anwendungsorien
tierter Forschung sollen innerhalb dieses Daches auch Verbindungen hergestellt werden. Dem dienen unter anderem Forschungsverbünde, die auch innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft vorangetrieben werden.
Dass dabei manches zu intensivieren ist, ist gar keine Frage, aber das ist überall so. Aber die von der Bundesministerin vertretene Auffassung, die Leibniz-Gemeinschaft sei zu heterogen und weise ein mangelndes Profil aus, kann nicht unwidersprochen bleiben. Die daraus abgeleiteten Konsequenzen der Bundesregierung haben zwischenzeitlich, wie zu lesen war, zwar eine gewisse Veränderung erfahren, bedrohen aber trotzdem die Existenz der Wissenschaftsgemeinschaft immer noch.
Von einer Auflösung der Institute - so Staatssekretär Ulrich Kasparick - sei nicht mehr die Rede, die Institute würden schließlich exzellente Arbeit liefern. Fraglich ist jedoch - auch das ist zu lesen -, ob sie unter der Ägide der Leibniz-Gemeinschaft bleiben. So war die Bundesministerin schon seit längerem der Auffassung, dass der Wissenschaftsrat die Aufteilung der bestehenden 80 Institute auf Universitäten oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bzw. die Umwandlung in Ressortforschungseinrichtungen zu prüfen habe.
Im Übrigen war es der gleiche Wissenschaftsrat, der ausnahmslos allen Leibniz-Instituten im Rahmen eines besonders anspruchsvollen Evaluierungsmodells, das im Übrigen ständig wiederholt wird, immer wieder bestes Niveau bescheinigt hat. Und dieses Niveau ist innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft erreicht worden. Das spricht also im Umkehrschluss ausdrücklich für die Erhaltung des Daches und zugleich dafür, dass das Dach von tragfähigen Wänden gehalten wird.
Bestandteil der Evaluierungsverfahren war jeweils auch die Prüfung, ob eine Eingliederung in eine Hochschule wissenschaftlich sinnvoll ist. Das ist also jeweils geprüft worden und das kann man doch nicht einfach ignorieren. Die Landesregierung sollten diesen Absichten ausdrücklich widersprechen und sie gemeinsam mit anderen Bundesländern verhindern.
Nun zum zweiten Problemkreis des Antrages, der, wie bereits erwähnt, von grundsätzlicherer Natur ist: Die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung hat sich schon immer als internationaler Wettbewerb vollzogen. Wettbewerb ist diesem System schlicht und ergreifend immanent. Dass es nicht immer gelungen ist, sich über politische, administrative, manchmal allerdings auch intellektuelle Grenzen hinwegzusetzen, ist ein ganz besonderes Kapitel. Auch darüber könnte man lange reden.
Aber selbst dann sind diese von Menschen geschaffenen Barrieren irgendwann vom Leben eingeholt worden. Die Debatten ranken heutzutage überall um die Schaffung optimaler Bedingungen, um gezielte Steuerungen auch unter dem Blickwinkel, entscheiden zu müssen, ob alles, was machbar ist, auch zur Anwendung kommen sollte.
Wie schwierig das ist, hat gerade der Ethikrat vorgeführt. Da wird einerseits auch über den europäischen Forschungsraum gesprochen. Da zeigt die OECD-Studie deutliche Reserven für das Bildungswesen Deutschlands in Gänze auf. Da reden wir über Wege, wie wissenschaftliche Exzellenz auch beim Nachwuchs gefördert werden kann, und vieles andere mehr.
Andererseits berät die Föderalismuskommission von Bund und Ländern über die Neuaufteilung der Macht
zwischen Bund und Ländern. Im Zuge dessen droht das große Thema „Zukunftsfähige Bildungspolitik“ zwischen den Steinen dieses Machtspiels zerrieben zu werden. Ich fürchte, dass dabei eine Prioritätensetzung erfolgt, die mit den eigentlichen Erfordernissen von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung nur wenig zu tun haben wird.
Geredet wird dort natürlich zuerst übers Geld. Aber statt sich über Wege einer Bündelung auch dieser knappen Ressource mit effektivstem Einsatz für das Gesamtsystem und natürlich auch im Interesse der Bundesbürger zu verständigen, werden Vorschläge besprochen, die eine Zerstückelung des Gesamtpotenzials zur Folge haben könnten oder vielleicht sogar zur Folge haben werden.
Mit dem Anspruch der Länder, zusätzliche Kompetenzen in der Bildungspolitik, wie Hochschulbau, Wissenschaftsförderung, Berufsbildung, Bildungsplanung, auf sich ziehen zu wollen, drohen der Wissenschaft neu errichtete Provinzgrenzen statt der nötigen Mobilität. Ich weiß, dass Sie das zum Hochschulbau anders sehen, dass wir da also mehr einer Meinung sind. Ich will das hier erwähnen.
Hans-Olaf Henkel, der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, bemerkt dazu:
„Schon seit vielen Jahren setze ich mich für eine Reform des Föderalismus und eine Reform unserer Reformfähigkeit ein. Dazu gehört ohne Zweifel eine Bereinigung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, eine Reform des Länderfinanzausgleichs und ein Neuzuschnitt von Bundesländern.“
Weiter sagt er:
„Es gibt jedoch einen Bereich, in dem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern entscheidend ist für Deutschlands Zukunft. Eine Abkehr von der gemeinsamen Forschungsförderung beschädigt die ohnehin schon seit Jahren unterfinanzierte, überregulierte und dabei doch international immer noch konkurrenzfähige öffentliche Forschungsstruktur.“
Ich will Ihnen eines sagen: Es ist mir in den letzten Jahren nicht oft passiert, dass ich Herrn Henkel Recht geben konnte, aber in dieser Bewertung stimme ich ihm ausdrücklich zu.
Noch im Mai hatten die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern zu erhalten. Aber schon gibt es Einzelstimmen, die das infrage stellen. Ministerpräsident Herr Beck aus Rheinland-Pfalz mit seiner gewaltigen wissenschaftspolitischen Kompetenz rechnet Einsparungen auf der einen wie auf der anderen Seite auf. Alle eint die Auffassung von der Ökonomisierung des Wissens. Alles, was nicht mittel- oder unmittelbar wirtschaftlich verwertbar erscheint, droht ebenfalls unter die Räder zu kommen.
- Wieso? Das machen Sie doch, nicht wir!
- Ach die da meint er. Alles klar! Missverständnis!
- Gut, ich bin beruhigt.
Für eine stärker auf das Gemeinwohl ausgerichtete Forschung im Sinne von Lösungsansätzen für die großen gesellschaftlichen Probleme und Herausforderungen gibt es kaum noch Protagonisten und für den Osten werden die sich abzeichnenden Entscheidungen nach meinem Verständnis gravierende zusätzliche Nachteile für ein langfristige Entwicklung eigenständiger Entwicklungs- und Beschäftigungspotenziale bringen. Das, finde ich, können wir nicht hinnehmen.
Ich hoffe daher sehr, dass der Landtag diesem Antrag nicht nur zustimmt, sondern dass die Landesregierung dann auch alles unternimmt, um ihn umzusetzen.
Zum CDU-Antrag sei angemerkt: Zunächst liest er sich ganz nett. Wenn man dann auf der einen oder anderen Seite die Formulierungen hinterfragt, stellt man fest, dass diese Formulierungen ihrerseits durchaus auch durch eine Verantwortungsteilung, wenngleich unter Umständen nur im Einzelfall, unterwandert werden können. Ich halte das aber für nicht akzeptabel. Diese Unbestimmtheit ist mir zu unsicher.
Dass auch besondere Landesinteressen, wie Sie schreiben, zu vertreten sind, kann ja wohl vorausgesetzt werden. Mir geht bei dieser gesamten Problematik aber vor allem um besonderes Forschungsinteresse und deshalb halte ich Ihren Antrag für zu weich gespült. - Danke schön.
Ein paar Abschlussbemerkungen kann ich mir natürlich nicht verkneifen. - Also, für all jene, die es doch noch nicht richtig gelesen haben in dem Punkt 1: Ich habe nicht das Einzelproblem formuliert, sondern ich habe in diesem Punkt 1 das Ordnungsprinzip für die Forschungsförderung zusammengefasst. Ich habe die Leibniz-Institute wohl in der Überschrift benannt, sie kommen aber in den Punkten des Antrages überhaupt nicht vor, weil es natürlich nicht nur um die Leibniz-Gemeinschaft geht, sondern weil es eben auch Fraunhofer-Institute, Helmholtz-Institute und Max-Planck-Institute gibt. Genau dort setzt der Antrag an, indem er sagt: Forschungsförderung als das große Feld sollte in der Verantwortungsteilung von Bund und Ländern bleiben. Ich formuliere also ein Ordnungsprinzip für diesen Bereich.
Darüber hinaus gibt es natürlich im Hochschulwesen viele andere Bereiche, die zwischen Bund und Ländern zu regeln wären. Genau dort sehe ich dann auch noch Möglichkeiten, um Veränderungen zu treffen. Also: Nicht der Einzelfall ist Gegenstand des Antrages, sondern das Prinzip.
Dann will ich ebenso noch sagen: Ich will auch, dass die Länder zukünftig inhaltlich weiter mitbestimmen.
Ich will es nicht allein auf der Bundesebene belassen.
Wir wissen alle: Sofern man nicht mehr finanziell eingebunden ist, ist das wie eine Einschränkung der Rechte und der Forderungen, die man gegenüber der anderen Seite aufmachen kann. Das heißt, indem man sich in die Pflicht einbindet, hat man eine Möglichkeit, gegenüber dem anderen, der auch finanziert, bestimmte Rechte zu formulieren. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, wenn man beispielsweise Fraunhofer-, Helmholtz- und Max-Planck-Institute allein auf die Ebene des Bundes bringt und dort finanziert, dass wir a) nur eingegrenzte Möglichkeiten der inhaltlichen Mitbestimmung hätten und dass uns b) die Brücke fehlen würde, um dort nachhaltig Einfluss nehmen zu können.
Hinzu kommt: Es ist doch immer klar, wenn man sich nicht mit einem anderen verständigen muss, ist eine Steigerung genauso möglich. Da wird es aber kaum Protest geben. In den letzten Jahren habe ich aber eher eine andere Erfahrung gemacht - egal, ob das jetzt im Ein
zelfall zutrifft -, nämlich dass das auch bedeuten würde, man hätte relativ wenig Möglichkeiten, einer Kürzung zu begegnen.
Deshalb an dieser Stelle für mich noch einmal: Es war wichtig, das Prinzip hier zu verankern. Wenn Sie es in den Ausschuss bringen wollen, ich bin gern bereit, dass wir uns über die Formulierung des Antrages nochmals im Ausschuss verständigen. Das ist es mir wert. Ich fände es schade, wenn der Antrag einfach weggestimmt werden würde.
Dann wollte ich nur noch in eigener Sache sagen: Meine Kollegen sagen mir, ich sei in Sachen Hochschulen immer furchtbar akademisch trocken und es sei alles so lang, was ich dazu erzählte. Aber wenn ich anderer Meinung bin als Sie, Frau Kuppe, bin ich doch nicht immer per se populistisch.
Herr Rehberger, Sie befinden sich hier mit der CDU in einer Koalition. Sie haben eine Regelung im Koalitionsvertrag, die darauf hinausläuft, dass Sie, wenn Sie differenter Meinung sind, sich dann im Bundesrat der Stimme enthalten. In Berlin ist es genauso. Die PDS hat das Gesetz klar abgelehnt, die SPD hat es befürwortet. Welche Möglichkeit hat man dann im Bundesrat zu entscheiden, außer einer Enthaltung?
Ich bitte Sie, seriös zu bleiben an dieser Stelle.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tatsächlich, am 16. Juli 1992, also fast genau vor zwölf Jahren, beschloss der Landtag als verfassungsgebende Versammlung mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln, nicht jedoch mit den Stimmen der Mitglieder der PDS-Landtagsfraktion, die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land erhielt also eine Verfassung, die Ausdruck der demokratischen Verfasstheit des Landes war und ist und die den grundlegenden Rechtsrahmen für das Zusammenleben der Menschen hier unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen, aber auch vor dem besonderen Hintergrund der Erfahrung mit der DDR-Verfassungswirklichkeit bildete.
Mancher nun ist nach wie vor darum bemüht, der PDS Verfassungsfeindlichkeit nachzusagen und es genau mit diesem Umstand zu begründen, dass wir damals der Landesverfassung unsere Zustimmung verweigert haben. Das war selbstverständlich keine Totalverweigerung gegenüber einer Landesverfassung, sondern es hatte sehr wohl inhaltliche Gründe.
Eine Vielzahl von Änderungsanträgen belegte dies. Anträge mit Bezug auf Grundrechte, zur Ausweitung demokratischer Rechte der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, zur Aufnahme einklagbarer sozialer Rechte sowie von Minderheitenrechten fanden im Landtag damals keine parlamentarische Mehrheit. Selbst unsere Forderung nach einem Volksentscheid zur Landesverfassung wurde damals ebenso abgelehnt, wie ich glaube, auch von der FDP.
Recht schnell war zu bemerken, dass man der Konsequenz verschiedener Verfassungsentwürfe Runder Tische - weder des zentralen in Berlin noch jener in den Ländern - nicht folgen wollte. Dafür sorgten nicht zuletzt Ratgeber, deren Hinweise sich vor allem aus den Erfahrungen im Umgang mit dem Grundgesetz speisten. In vielerlei Hinsicht gingen nämlich die oben angeführten Verfassungsentwürfe auch über die Ansätze des Grundgesetzes hinaus. Mehr Demokratie zu wagen - das traute man sich vor diesem Hintergrund dann doch nicht so recht.
So wurden Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide zwar als Formen direkter Demokratie aufgenommen, sie wurden aber bislang durch die hohen Quoren erheblich behindert. Es bedarf, wie sich gerade erst gezeigt hat, eines erheblichen Aufwandes und eines fast generalstabsmäßigen Herangehens, um die Hürden letztendlich zu überwinden. Allein die mentale Stärke zu entwickeln, sich dieser Aufgabe offensiv zu stellen, bedarf schon eines ausgeprägten Gerechtigkeitsempfindens, eines ziemlich starken Widerstandswillens und vieler Formen der gegenseitigen Ermutigung.
Über lange Jahre blieb es lediglich das Ziel, ein größeres Gleichgewicht zwischen repräsentativer und direkter Demokratie herzustellen. Letztlich mussten für das derzeitige Volksbegehren gegen das Kinderfördergesetz rund 317 000 Unterschriften gesammelt werden, um am Ende - sage und schreibe - 260 588 anerkannte Unterschriften für dessen Zulässigkeit zu bekommen.
Insbesondere die genannten Kritikpunkte waren es, derenthalben wir damals den Beschluss über die Landesverfassung nicht mitgetragen haben. Das zieht aber nichts zwangsläufig die Konsequenz und den Schluss nach sich, dass die PDS die geltende Verfassung nicht anerkennt oder gar missachtet. Im Gegenteil: Diskussionen, Forderungen und Anträge der anderen im Landtag vertretenen Parteien in den letzten Legislaturperioden, die aus unserer Sicht erhebliche Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten darstellten - ich möchte nur an die Verschärfung des Polizeigesetzes oder des Straftäterunterbringungsgesetzes erinnern -, haben uns mehrmals in die Situation gebracht, die Landesverfassung und das Grundgesetz gegen derartige Aushöhlungen zu verteidigen.
Aus unserer Sicht sollten in der Verfassung Maßstäbe für eine humane Gestalt der sozialen und individuellen menschlichen Existenzen verankert sein, die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger des Landes unterstützt werden und weitreichende individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sein. Wir sind für die verfassungsrechtliche Verankerung von mehr demokratischem Engagement, wollen Demokratie lebendiger gestalten und viele Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich für das Gemeinwesen einzusetzen, um die Mitwirkung über die Wahlbeteiligung hinaus zu fördern oder sogar herauszufordern.
Nach nunmehr zwölf Jahren bahnt sich also - wie schon erwähnt - auf der Grundlage eines Kompromisses zwischen allen vier Landtagsfraktionen erstmalig eine Änderung der Landesverfassung an, unter anderem für eine Erleichterung der Volksgesetzgebung sowie für eine Stärkung der direkten Demokratie. Wir begrüßen das ausdrücklich, betonen aber zugleich, dass unsere Vorstellungen ursprünglich darüber hinausgingen und sich
insbesondere an der vom Thüringer Landtag am 13. November 2003 einstimmig beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderung zur Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden in Thüringen anlehnten. Wir hielten das auch für das Land Sachsen-Anhalt für akzeptabel.
Nichtsdestotrotz akzeptiert die PDS-Fraktion den eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vor allem vor dem Hintergrund, dass sonst die Gefahr besteht, keinerlei Erleichterungen hinsichtlich plebiszitärer Elemente umsetzen zu können. Das würde sich bei dem absehbaren starken Rückgang der Bevölkerungszahl doppelt negativ auswirken und sich als noch größeres Problem darstellen.
Mit der eingebrachten Änderung sollen insbesondere drei wesentliche Ziele erreicht werden. Es sind noch einige Punkte mehr, aber das sind die drei Ziele, die wir hier für erwähnenswert halten.
Das erste Ziel ist die Absenkung der Quoren für eine Volksinitiative von 35 000 auf 30 000 Unterschriften sowie für Volksbegehren von 250 000 notwendigen Unterschriften auf 11 % der wahlberechtigten Bevölkerung.
Die meisten Staaten Europas und Nordamerikas und alle deutschen Bundesländer kennen Formen direkter Demokratie. In den zuletzt genannten Bundesländern - bis auf Bayern - sind die Hürden durch die Zahl der notwendigen Unterschriften, durch die geforderten Zustimmungsquoren sowie Fristen zum Teil derart hoch, dass das Institut der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheides in der Verfassungswirklichkeit nur eine geringe Rolle spielen kann.
Mit der beabsichtigten Änderung der Quoren soll die repräsentative Demokratie weder in ihrem Stellenwert herabgesetzt oder gar gefährdet noch durch die direkte Demokratie ersetzt werden. Direktdemokratische Elemente ergänzen also unter diesem Blickwinkel das repräsentative System. Die Gesetzgebung durch das Parlament bleibt die Regel.
Ich möchte an dieser Stelle den Verfassungsrechtler Johannes Rux aus Berlin zitieren. Er schreibt:
„Das bayerische Beispiel zeigt, dass Volksabstimmungen keine Gefahr für die Stabilität eines politischen Systems mit sich bringen müssen. Die viel beschworene Gefahr, dass Parlamentarier durch Plebiszite dazu verführt würden, die Verantwortung für kritische Entscheidungen auf die Bürger abzuwälzen, erscheint angesichts der praktischen Erfahrung unbegründet.“
Im Übrigen will ich erwähnen, dass Politikerinnen und Politiker derzeit wahrlich nicht den Eindruck erwecken, als ob sie bereit wären, wichtige Fragen den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung zu überlassen. Ich weise damit auf die bereits erwähnte EU-Verfassung.
Plebiszitäre Elemente dürfen sich also nicht nur als schmückendes Beiwerk einer möglichen Korrektur staatlicher Entscheidungen darstellen, sondern müssen vom Verfassungsgesetzgeber als eine tatsächliche Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch Elemente einer partizipativen Demokratie gewollt sein. Der erste Schritt auf diesem Weg wurde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zurückgelegt.
Das zweite Ziel ist die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre. Dieser Zeitraum - das wissen wir - ist bereits in vielen Landtagen gängige Praxis. Dabei sollten bei der beabsichtigten Verfassungsänderung durchaus folgende Aspekte abgewogen werden:
Erstens. Mit einer kontinuierlichen Erneuerung der demokratischen Legitimation des Parlaments über eine Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger des Landes wird auch eine eventuell notwendige Wahlkorrektur möglich.
Zweitens. Der Ausbau plebiszitärer Elemente muss als wirkliches Gegengewicht zur unmittelbaren Demokratie stehen, um die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Menschen an politischen Entscheidungsprozessen zu verbessern.
Drittens muss die Möglichkeit eines wirksamen und kontinuierlichen Agierens des Parlamentes gegeben sein.
Viertens. Neue Parlamentarier erhalten die Möglichkeit, sich intensiver in ihr neues Aufgabenfeld einzuarbeiten.
Fünftens. Das letzte Jahr einer Legislaturperiode wird in der Regel unter dem Blickwinkel des Wahlkampfes genutzt.
Sechstens ist die Realisierung größerer und mutiger Reformvorhaben im Sinne von Verbesserungen möglich.
Im Interesse des Ausbaus plebiszitärer Elemente und damit als Bestandteil des Verfassungskompromisses wird die PDS-Fraktion einer Verlängerung der Wahlperiode zustimmen.
Das dritte Ziel - darüber hat Professor Spotka schon ausführlich gesprochen - ist die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes, des Präsidenten des Landesrechnungshofes und des Landesbeauftragten für den Datenschutz als explizite Aufgabe des Landtages. In diesem Zusammenhang soll auch das Recht des Landtagspräsidenten zur Ernennung und Entlassung von Amtsinhabern gestärkt werden. Wir halten das für absolut sachgerecht und angemessen.
Die Mitglieder der Fraktion der PDS werden den vorliegenden Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung mittragen. Er ist ein Kompromiss, bleibt allerdings hinter unseren Vorstellungen von modernen verfassungsrechtlichen und direktdemokratischen Regelungen zurück. Aber er ist e i n Meilenstein und Impuls auf den Weg zu einer modernen, zeitgemäßen und zukunftsorientierten Landesverfassung. - Danke schön.
Auch wir möchten Widerspruch einlegen. Allerdings will ich neben den Vorbemerkungen von Herrn Püchel schon sagen, dass wir die Debatte dazu nutzen wollten, dass genau diese Differenz öffentlich wird, und die Gelegenheit dazu bietet der Landtag.
Ich möchte Herrn Scharf darauf hinweisen, dass Sie genau das erreichen können, indem Sie dieses Gesetz heute wieder zurücküberweisen. Dann können Sie sich diese Meinungsfindung in Ihrer Fraktion ermöglichen. Wir möchten schon die Gelegenheit nutzen, all diese Differenzen heute zu benennen und es nicht einer medialen Debatte allein überlassen.
Herr Gürth, wir wollen doch mal auf dem Teppich bleiben. Wir haben die Debatten regelmäßig im Zusammenhang mit den Diätenerhöhungen geführt. Dabei haben
wir uns immer klar geäußert und haben gesagt, wir lehnen es - -
- Frau Feußner, Sie müssen doch erst einmal abwarten, was ich sagen will. - Wir lehnen es ab, weil es um den Kontext geht, in dem wir diese Entscheidung fällen. Das trifft hier genauso zu. Wir sind nicht für die Leserbriefe verantwortlich.
Verantwortlich sind die Rahmenbedingungen und die Entscheidung, die Sie jetzt anstreben. Wir haben die Leserbriefe nicht geschrieben.
- Nein. Das ärgert Sie jetzt wieder gewaltig, dass sich die Leute zu einer Entscheidung äußern, die für sie außerordentlich problematisch ist. Ich kann verstehen, dass Sie jetzt die Schärfe an dieser Stelle hineinbringen, weil es Ihnen eben nicht passt und weil Sie ganz genau wissen, dass Sie mit dieser Entscheidung das Klischee, unter dem Politiker im Allgemeinen stehen, nähren.
Wenn den Leuten im Land diese Beiträge gekürzt werden, wenn Sterbegeld gestrichen wird,