In der Landtagssitzung am 17. Januar 2002 hat Professor Dr. Böhmer jedoch darauf hingewiesen, dass es in Deutschland Regierungsbezirke gibt, die größer sind als das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt. Dann kämen wir mit einem Landesverwaltungsamt aus.
Nach der Wahl hatte es den Anschein, als ob er sich damit bei Ihnen durchsetzt. Die im Rahmen der Ausschussberatungen an dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgenommenen Änderungen lassen mich dar
Wir sind all die Jahre mit dem Oberarzt gut gefahren. Ihnen kann nicht einmal der Chefarzt helfen. Das ist der Befund.
Sie sollten sich von Ihren Irrtümern kurieren lassen, statt beharrlich daran festzuhalten - wenn ich Ihnen das raten darf.
Im Übrigen, Herr Minister Jeziorsky, ist nicht nur die Opposition besorgt. Vielmehr hat auch der Präsident des Landesrechnungshofs neulich gesagt, das Landesverwaltungsamt dürfe kein bloßer Etikettenschwindel sein, wenn wirklich gespart werden soll.
Unsere Hauptkritik, Herr Kollege Gürth, an Ihrem Gesetz lautet, dass Sie darin nicht, wie in der Überschrift behauptet, die Grundsätze der Verwaltungsreform darlegen,
Sie sagen, dass bei entsprechender Leistungsfähigkeit Aufgaben auf die Kommunen übertragen werden sollen, aber Sie sagen nichts zu den Kriterien der Leistungsfähigkeit
und nichts zu den künftigen Strukturen in den Kommunen. Eigentlich müssten wir heute Ihren Gesetzentwurf in die Ausschüsse zurücküberweisen;
denn mit Ihrem heutigen Beschluss zu den Kommunalfinanzen, zum so genannten Haushaltssanierungsgesetz, haben Sie einen finanz- und kommunalpolitischen Offenbarungseid zugleich geleistet.
Die dauerhaft knappen Mittel zwingen Sie wie uns, nach effizienteren Kommunalstrukturen zu streben und diese gesetzlich zu definieren, wie das im Zweiten Vorschaltgesetz gemacht worden war. Dabei geht es uns Sozialdemokraten nicht allein ums Geld; vielmehr wollen wir die Rolle der Kommunen stärken. Wir wollen den unmittelbaren Kontakt zwischen den Landräten und der Ministerialebene und keine allmächtige Mittelinstanz Regierungspräsidium, über deren Schreibtisch sämtliche Post laufen muss.
Es soll nicht wie bei den drei Regierungspräsidien eine umfassende Zuständigkeit des künftigen Landesverwaltungsamts geben, mit dem Präsidenten quasi als allgemeinem Vertreter der Regierung in seinem Bezirk. Die CDU-Kreisgeschäftsstelle bei uns im Kreis, Herr Kollege
Insofern wäre es nicht weiter schlimm, wenn der Ministerpräsident nicht anwesend ist, solange er von Herrn Leimbach vertreten wird.
Nach unserer Vorstellung soll die Zuständigkeit der oberen Landesbehörde Landesverwaltungsamt nur in besonders geregelten Fällen gegeben sein. Das ist ein entscheidender Unterschied zu der Funktion der Regierungspräsidenten als Mittelinstanz.
Wir wollen, wie gesagt, dass die Landräte unmittelbar mit den Ministerien in Magdeburg kommunizieren dürfen, und wollen nicht, dass die Tippel-Tappel-Tour über eine Mittelinstanz eingehalten werden muss.
Bei der Transformation der Regierungspräsidien in das Landesverwaltungsamt gilt unser besonderes Augenmerk der Aufgabenübertragung auf die Landkreise. Herr Minister und liebe Koalitionäre, sofern Sie die Landkreise mit dem angekündigten Funktionalreformgesetz tatsächlich stärken, haben Sie unsere Unterstützung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung liegen nicht vor.
Wir können, wenn niemand widerspricht, über alle selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammen abstimmen. - Es widerspricht niemand. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen worden.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 erneut auf, zu dem wir die Beratung vorhin unterbrochen haben:
Ich bitte Herrn Schomburg, das Wort zu nehmen und das Geheimnis zu lüften, warum diese Unterbrechung erfolgen musste.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich bei Ihnen für die Unterbrechung der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt und für den zusätzlichen Aufwand entschuldigen. Uns ist während des Redebeitrages von Frau Mittendorf aufgefallen, dass es um der Lesbarkeit des Gesetzes willen sinnvoll wäre,