Protokoll der Sitzung vom 06.02.2003

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich bei Ihnen für die Unterbrechung der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt und für den zusätzlichen Aufwand entschuldigen. Uns ist während des Redebeitrages von Frau Mittendorf aufgefallen, dass es um der Lesbarkeit des Gesetzes willen sinnvoll wäre,

(Frau Mittendorf, SPD: Habe ich doch geholfen!)

wenn nach den umfangreichen Änderungen, die wir in dem Gesetz vornehmen, das Gesetz nach der Verabschiedung in der neuen Fassung neu bekannt gemacht würde. Da dies eines Beschlusses des Landtages bedarf, mussten wir einen Änderungsantrag erstellen, der dies rechtlich absichert. Mit Ihrem Einverständnis lese ich jetzt diesen Antrag vor:

„Nach § 1 wird folgender § 1/1 eingefügt:

‚Das Kultusministerium wird ermächtigt, den Wortlaut des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetz an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.’“

Ich bitte um Zustimmung zu dieser Änderung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Vielen Dank, Herr Schomburg. - Gibt es dazu Bemerkungen oder Fragen? - Das ist nicht der Fall. Es reicht also aus, dass dieser Text verlesen wurde. Wir kommen zur Abstimmung.

Das ist der einzige Änderungsantrag, der vorliegt. Darüber stimmen wir zuerst ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Viele Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.

Ich schlage nun vor, so wie eben zu verfahren, also über alle selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammen abzustimmen. - Es widerspricht niemand. Dann verfahren wir so. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen ? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Unter Abschnitt II der Beschlussempfehlung, zu dem wir jetzt kommen, empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, die Gesetzentwürfe in der Drs. 4/246 und in der Drs. 4/296 für erledigt zu erklären. Wer stimmt

dieser Empfehlung des Ausschusses zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist das mehrheitlich so beschlossen.

Wir kommen zu Abschnitt III der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Danach soll der Entschließungsantrag in der Drs. 4/297, der mit dem Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden war, abgelehnt werden. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Minderheit. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zu dem Entschließungsantrag in der Drs. 4/481. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der SPDFraktion zu? - Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt worden.

Nun kommen wir zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/495. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Das ist das gleiche Ergebnis. Der Antrag ist abgelehnt worden.

Mit der Abstimmung über diesen Entschließungsantrag ist der Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir werden jetzt den Rest des Abends im Parlament gemeinsam verbringen,

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

um danach gemeinsam an der parlamentarischen Begegnung im Hotel „Maritim“ teilzunehmen - nicht im Hotel „Ratswaage“, wie es irrtümlich im Ablaufplan ausgedruckt ist.

Wir haben durch gemeinsame Anstrengungen etwas Zeit gewonnen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten, die die Tagesordnungspunkte 18, 19, 20, 21 und eventuell auch 22 bestreiten, darauf vorbereiten sollten, dass die Debatten eventuell schon heute anstehen.

(Herr Bullerjahn, SPD, meldet sich zu Wort)

- Herr Bullerjahn meldet sich zur Tagesordnung. Bitte schön.

Bei Tagesordnungspunkt 22 gäbe es bei uns Probleme. Kann man eventuell den Tagesordnungspunkt 23 vorziehen?

Ich schlage vor, dass Sie das untereinander klären. Wir sind noch nicht ganz so weit.

Ich bedanke mich für den Hinweis.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 4/470

Der Einbringer ist der Abgeordnete Herr Oleikiewitz. Sie haben das Wort.

(Unruhe)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Naturschutz - die Reihen lichten sich.

Meine Damen und Herren! Das Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalts ist änderungsbedürftig, aber nicht wegen dem, was Sie, Herr Koch, jetzt denken, sondern weil es eine ganze Reihe von Zwängen gibt, die wir berücksichtigen müssen. Erstens geht es um Zwänge hinsichtlich europarechtlicher Vorgaben, zweitens geht es um die Anpassung an das Bundesrecht und drittens gibt es einige Schwachstellen im Gesetz selbst, die ausgebessert werden müssen.

Die SPD-Fraktion hat sich deswegen in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit der notwendigen Novellierung des Naturschutzgesetzes befasst. Sicherlich wäre es uns am liebsten gewesen, wenn wir das Gesetz noch in der letzten Legislaturperiode hätten verabschieden können. Das wird Frau Wernicke sicherlich anmerken. Aber, Frau Wernicke, das neue Bundesnaturschutzgesetz ist, wie Sie wissen, erst am 25. März 2002 in Kraft getreten. Deshalb war es nicht möglich, die landesgesetzlichen Anpassungen früher vorzunehmen.

Die genannte Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz enthält wichtige Vorgaben, beispielsweise in Bezug auf die korrekte Umsetzung der FFH-Richtlinie. Sie werden mir sicherlich darin Recht geben, dass es angesichts des genannten Datums unrealistisch gewesen wäre, das Landesrecht bis zum Ende der letzten Legislaturperiode zu novellieren, zumal sich aus dem neuen Bundesrecht erheblicher Umsetzungsbedarf auf Landesebene ergibt.

Allerdings bin ich sicher, dass eine SPD-geführte Landesregierung - das möchte ich an dieser Stelle klar hervorheben - die notwendige Novellierung des Naturschutzgesetzes in Anbetracht der Umsetzungsfristen, die auch Vertragsstrafen seitens der Europäischen Kommission befürchten lassen, nach der Wahl zügig in Angriff genommen hätte und die Novelle bereits im vergangenen Jahr verabschiedet hätte. Und, meine Damen und Herren von der Koalition, es wäre ein Gesetz zum Naturschutz geblieben.

Meine Damen und Herren! Wie uns bekannt wurde, plant die Landesregierung eine so genannte große Novelle zum Naturschutzgesetz, welche vorrangig eine Deregulierung des Umweltrechts zum Ziel hat. Gegen Deregulierung bei gleichzeitiger Beachtung der vorgegebenen Standards ist nichts einzuwenden. Ich bin aber nicht sicher, ob die Landesregierung dieses Ziel wirklich verfolgt. Was also aus ihrer großen Novelle geworden sein wird, wenn sie denn fertig ist, weiß ich nicht. Ich hoffe nur, dass es nicht ein drittes Investitionserleichterungsgesetz wird.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Ein viertes!)

Allerdings - und das ist gut so - ist der Gestaltungsspielraum der Länder durch die Vorgaben der EU und des Bundes relativ stark begrenzt; denn Naturschutzrecht sollte im europäischen Maßstab nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Wir glauben, dass diese Novelle in Bezug auf die Vorbereitung und die parlamentarische Beratung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es wäre dem Anliegen,

das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt zu verbessern, auch nicht dienlich, wenn wir dieses Gesetz in einer Hauruck-Aktion durchpeitschen würden. Deshalb hat die SPD-Fraktion eine kleine Novelle vorgelegt, die schnell verabschiedet werden kann und die das Land von dem Damoklesschwert möglicher EU-Forderungen befreit.

Ich halte es vor dem Hintergrund des Zeitdrucks für sinnvoll, den von uns eingebrachten Gesetzentwurf zeitnah im Umweltausschuss zu beraten und eine große Novelle zum Naturschutzgesetz danach anzustreben. Diesen Weg halte ich auch für machbar, da sich die inhaltlichen Differenzen bei der Novelle ähnlich wie beim UVP-Gesetz in Grenzen halten werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen die wesentlichen Inhalte unserer Novelle kurz vorstellen. Dabei geht es erstens um die Umsetzung der Zoorichtlinie, der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht, und dies aus den oben genannten Gründen. Zweitens geht es um die Verbesserung der Eingriffsregelung mit den dazu gehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Zu den EG-Zwängen möchte ich bei der Einbringung wenig sagen. Das sollten wir bei der Detailberatung in den Ausschüssen tun.

Wichtig ist mir ein anderer Komplex. In § 8 schlagen wir eine Konkretisierung der Eingriffstatbestände vor. Unsinnige Tatbestände sollen aus unserer Sicht abgeschafft, sinnvolle, wie zum Beispiel hinsichtlich des Abbaus von Bodenschätzen und anderer Bodenbestandteile, eingeführt werden. Damit kann das so genannte gesonderte Verfahren nach dem geltenden § 16 entfallen.

Außerdem wird der Landesregierung die Ermächtigung erteilt, kleinere Eingriffe von der Genehmigungspflicht freizustellen. Das ist ein Stück Bürokratieabbau.

Im Zusammenhang mit der Veränderung der Agrarpolitik ist es uns wichtig, die Landwirtschaftsklausel des Bundesnaturschutzgesetzes zügig in das Landesrecht zu übernehmen.

Mit der Neufassung des § 10 wird klargestellt, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft immer eine Genehmigung voraussetzt.

Die von uns in § 13 vorgesehenen Änderungen sollen die Möglichkeit, bei Eingriffen in Natur und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzzahlungen zu leisten, erheblich vereinfachen. Zur Forderung der räumlichen Nähe von Ausgleichsmaßnahmen zum Eingriff: Dies war bisher ein landespolitisches Problem. Das zeigen viele solcher Maßnahmen, zum Beispiel absurde Biotope entlang der A 2 oder der A 14, die auch noch mit hohen Folgekosten gepflegt werden müssen. Mit der neuen Formulierung wird den Naturschutzbehörden ein sehr viel breiterer Spielraum gegeben.

Ein weiteres Problem ist Folgendes: In der bisherigen Regelung des § 13 a ist vorgesehen, dass der Verursacher begründen muss, warum Ersatzmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Diese Regelung halten wir für unsinnig, da eine Beweisführung schwierig bzw. fast unmöglich ist und da dem Anliegen des Naturschutzes mit Ersatzzahlungen, die letztlich die Umsetzung von Naturschutzprojekten ermöglichen, meist mehr geholfen ist.

Ich denke, dass mit den von uns vorgeschlagenen Formulierungen ein Stück richtig verstandener Naturschutz umgesetzt werden kann.