Ich denke, dass mit den von uns vorgeschlagenen Formulierungen ein Stück richtig verstandener Naturschutz umgesetzt werden kann.
Noch ein Wort zu § 16. Mit der Neufassung dieses Paragrafen wollen wir für das Aufstellen von Werbeträgern eindeutige Regelungen schaffen, die letztlich zur Verwaltungsvereinfachung führen, da im Rahmen der vorgesehenen Möglichkeiten keine Genehmigungsverfahren im Sinne der Eingriffsregelung mehr notwendig sind.
Die §§ 34 und 36 beinhalten die Umsetzung der überfälligen Zoorichtlinie der Europäischen Union. Sie orientieren sich dabei an der bundesrechtlichen Gesetzgebung.
In den §§ 37 bis 39 werden die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Dabei sehen wir entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinien die Notwendigkeit, die FFH- und Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Konkret bedeutet dies, dass diese Gebiete zumindest als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Mit einer Verordnung sollte dann das Nichtverschlechterungsgebot entsprechend den Vorgaben der EU verankert werden. Eine solche Regelung schließt die von der Landesregierung angestrebten vertraglichen Vereinbarungen mit den Nutzern keineswegs aus, da zum Beispiel die ordnungsgemäße Landwirtschaft den Anforderungen des Naturschutzes in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich entspricht. Sie eröffnet aber gleichzeitig den Naturschutzbehörden die Möglichkeit, bei Gefährdung prioritärer Arten auf der Grundlage von landesrechtlichen Bestimmungen tätig zu werden.
In § 57 werden die notwendigen Ordnungswidrigkeitstatbestände entsprechend der Novelle angepasst, und in § 59 sind die Übergangsvorschriften für die Zoos und Tiergehege enthalten.
Damit bin ich schon am Ende, meine Damen und Herren. Wir erwarten, dass unser Gesetzentwurf in den Umweltausschuss zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wird. Wir wünschen uns eine baldige Beratung mit dem Ziel einer Beschlussfassung im Landtag. - Vielen Dank.
Danke, Herr Oleikiewitz. - Bevor die Debattenredner der Fraktionen zu Wort kommen, hat die Ministerin Frau Wernicke um das Wort gebeten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht.
Herr Oleikiewitz, ich möchte die Zeitabläufe und die Zeitvorgaben zur Umsetzung von EU-Recht bzw. der geltenden EU-Richtlinien nicht wiederholen. Aber ich möchte doch darauf verweisen, dass Ihr Gesetzestext dem, welcher Ende des Jahres im Ministerium fertig gestellt worden ist, sehr ähnelt. Aber für uns ist auch nach der Durchsicht dieses Gesetzentwurfes klar erkennbar, dass Ihr Gesetzentwurf ausschließlich der Umsetzung der Vorgaben von EU-Richtlinien, insbesondere der Vogelschutzrichtlinie, der FFH-Richtlinie und der Zoorichtlinie dient.
Sie führen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf aus, dass die übrigen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, die ebenfalls - das wissen wir - umgesetzt werden müssen, aus zeitlichen Gründen nicht in Landesrecht transformiert worden sind.
Wir, die Landesregierung, beabsichtigen nicht nur eine kleine Novelle zur Umsetzung der EU-Richtlinien in den Landtag einzubringen, sondern sämtliche Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht umzusetzen. Der Gesetzentwurf wird zurzeit erarbeitet und wird noch in diesem Monat in die Ressortabstimmung gegeben. Neben der Umsetzung von Bundesrecht - das ist unser Ziel - wird mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung die Möglichkeit zur Verwaltungsvereinfachung und zum Abbau investitionshemmender Vorschriften genutzt.
Auch wir sehen im Naturschutzrecht einen dringenden Handlungsbedarf; denn wir brauchen jetzt und nicht erst in einigen Jahren ein günstiges Investitionsklima. Das heißt aber nicht - Herr Oleikiewitz, das möchte ich an dieser Stelle betonen -, dass Erfordernisse des Naturschutzes aufgegeben werden sollen. Aber dadurch unterscheiden wir uns ja. Die Fraktionen der CDU und der FDP setzen im Naturschutz auf Kooperation, während Sie auf Administration setzen.
Wir werden beispielsweise Änderungen vornehmen, damit bestehende Einvernehmensregelungen mit dem Ziel der Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens gestrichen oder durch Benehmensregeln ersetzt werden. Aus demselben Grund werden Genehmigungsregelungen zum Teil mit Genehmigungsfiktionen für den Fall der Fristüberschreitung versehen. Vollzugsaufgaben werden aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung so weit wie möglich nach unten verlagert. Damit befinden wir uns im Rahmen der beabsichtigten Kommunalisierung oder Verwaltungsreform.
Die von mir aufgeführten Beispiele für notwendige Deregulierungen haben die Vereinfachung und Beschleunigung des naturschutzrechtlichen Verwaltungsverfahrens zum Ziel. Ich möchte an dieser Stelle deutlich herausstellen, dass der Faktor effektives und ortsnahes Verwaltungshandeln für Investoren ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des Wirtschaftsstandortes ist.
Daneben wird die Novellierung auch Verbesserungen für den Bereich des Umwelt- und Naturschutzes enthalten, etwa im Hinblick auf die Bereiche Umweltbeobachtung, Umweltbildung und Biotopverbund. Die Fraktion der SPD meint, dass dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist. Aber wir werden uns diesem Anspruch stellen.
- Das ist wohl wahr. Die große Novelle nimmt etwas mehr Zeit in Anspruch, sie hat aber den deutlichen Vorteil, dass sich ein weiteres kostenintensives Gesetzgebungsverfahren erübrigt.
Meine Damen und Herren! Zusammenfassend wäre zu sagen: Ihr Gesetzentwurf beinhaltet zwar die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinien, er lässt jedoch jeglichen Ansatz des Deregulierungsgedankens vermissen. Ich schlage daher den Kollegen Parlamentariern vor, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen oder von mir aus auch in die beiden Ausschüsse zu überweisen.
Ich würde vorschlagen, dass die Behandlung des Gesetzentwurfes gemeinsam mit dem Entwurf der Landesregierung erfolgt. Ich freue mich auf diese Beratung und wünsche ihr vollen Erfolg. Wir werden ja sehen, Herr Oleikiewitz, was die große Novelle beinhaltet, worauf sich die Mehrheit in diesem Lande dann auch verständigen wird.
Danke, Frau Ministerin. - Für die PDS-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dr. Köck das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ehrt die SPD, dass sie sich Sorgen macht, dass Sachsen-Anhalt einen Termin nicht verschläft. Offenbar hat es aber bezüglich der Dringlichkeit der Umsetzung der Zoorichtlinie keine ordentliche Amtsübergabe im Umweltministerium gegeben. Im Übrigen verlangt das Bundesnaturschutzgesetz zur Umsetzung der Zoorichtlinie nur eine untergesetzliche Regelung. Deshalb sollte das Naturschutzgesetz auch damit nicht überfrachtet werden.
Die PDS wird einer Ausschussüberweisung der Gesetzesinitiative nicht im Weg stehen. Sie wird allerdings dafür plädieren, die Verhandlung zeitgleich mit der Diskussion über eine in den nächsten zwei Monaten einzubringenden Novelle zum Naturschutzgesetz zu führen. Hier deckt sich unsere Meinung mit der der Frau Ministerin.
Weder die Eingriffsregelungen noch Natura 2000 stellen solch drängende Probleme dar, als dass sie nicht noch vier oder acht Wochen warten könnten, um im Gesamtkomplex diskutiert zu werden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oleikiewitz, Sie haben das ja in der Zeitung schon richtig dargelegt und den Reportern gesagt, welche Sorgen Sie haben. Sie haben scheinbar vergessen, dass Sie Ihre Zoorichtlinie irgendwo doch liegen gelassen haben. Sie hätten sie lieber einmal machen sollen.
Grundsätzlich ist heute sehr viel dazu gesagt worden, dass wir praktisch mit der großen Novelle einiges vorhaben und dass letztendlich Ihr Gesetzentwurf untergehen wird. Aber ich hoffe, dass wir, wie wir das im Ausschuss gewohnt sind, konstruktiv zusammenarbeiten werden. Ich denke, hierbei sind noch sehr viele Aspekte zu besprechen, die der eine oder andere vielleicht noch nicht so gesehen hat.
Es ist richtig, dass den Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz und den EU-Richtlinien Rechnung getragen werden soll und dass das Gesetz in einem Guss gegossen werden sollte, sodass damit die kleine Novelle überflüssig wäre bzw. dort mit eingehen sollte.
Die FFH-Richtlinie, das Bundesnaturschutzgesetz und das EU-Recht werden fristgemäß bis Mai dieses Jahres umgesetzt - davon gehen wir aus -, was in einer großen
Ich wünsche uns gemeinsam viel Erfolg dafür. Ich denke, dass wir in Zukunft - in den nächsten Tagen und Wochen - daran sehr hart arbeiten müssen, weil, wie Sie es schon gesagt haben, der Naturschutz etwas Wichtiges ist, aber man auch dafür Sorge tragen muss, dass der Mensch damit leben kann. - Danke.
Bevor ich ihm das Wort erteile, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der Medizinischen Berufsfachschule der Martin-Luther-Universität Halle zu begrüßen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion der SPD beinhaltet - das wurde schon mehrmals gesagt - größtenteils die Umsetzung von EU-Richtlinien. Das Land Sachsen-Anhalt ist bekanntlich verpflichtet, diese Richtlinien im Rahmen des Landesrechts umzusetzen.
Der Inhalt des Entwurfes zur Änderung des Naturschutzgesetzes ist im Kern absolut richtig. Was mich und meine Fraktion jedoch sehr verwundert hat, ist der Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrags. Wie Sie, meine Damen und Herren von der SPD, in Ihrer Begründung völlig richtig ausführen, war beispielsweise die Zoorichtlinie bereits zum 9. April 2002 in Landesrecht umzusetzen. Wenn ich mich richtig erinnere - ich habe vorsichtshalber noch einmal nachgeschlagen - stellte zu diesem Zeitpunkt die SPD die Landesregierung und hatte zusammen mit der PDS auch die Mehrheit.
Sie müssen sich also ernsthaft die Frage gefallen lassen, warum Sie diese Richtlinie nicht bereits umgesetzt, sondern eine offensichtlich rechtswidrige Gesetzeslage beibehalten haben. Ich freue mich, dass Sie nun in der Rolle der Opposition gemerkt haben, dass Ihnen auch in diesem Fall ein kleiner Fehler unterlaufen ist und dass Sie zumindest diesen Fehler mit dem Gesetzentwurf nachträglich beheben wollen.
Allerdings bemerken Sie in Ihrer Begründung auch richtig, dass bis zum 8. Mai 2003 das neue Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht umgesetzt werden muss. Würde also Ihr Entwurf in der vorliegenden Fassung angenommen werden, würde das Naturschutzgesetz kurze Zeit später ein weiteres Mal geändert werden müssen. Es stellt sich somit die Frage, warum nicht alle Änderungen in einem Abwasch erledigt werden können.
Wie Frau Ministerin Wernicke bereits völlig richtig ausgeführt hat, ist ein solcher größerer Wurf bereits in Arbeit. Der entsprechende Entwurf wird dem Plenum in Kürze zugeleitet werden. Der unvollständige Gesetzentwurf der SPD wird sich insofern als obsolet erweisen.
Ich beantrage daher für meine Fraktion die Überweisung in den Umweltausschuss. Eine Beratung im Landwirt
Danke, Herr Abgeordneter Kehl. - Wünscht der Einbringer noch einmal das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.
Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Wir stimmen darüber ab, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen wird. Es standen der Umwelt- und der Landwirtschaftsausschuss in der Diskussion. Wer stimmt der Überweisung in den Umweltausschuss zu? - Damit ist der Gesetzentwurf in den Umweltausschuss überwiesen worden.