Protokoll der Sitzung vom 06.02.2003

Die global veranschlagte Minderausgabe bei den Personalkosten im Einzelplan 13 in Höhe von 42,5 Millionen € eignete sich als Effizienzrendite nur bedingt für konkrete Aussagen. Den Stellenabbau konkret benennen konnten auch nur wenige Ministerien, sodass die Frage des Personals den Ausschuss sicherlich im gesamten Jahr 2003 beschäftigen wird, wie das auch ein heute vorgelegter Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zeigt.

In Anlage 2 zu § 7 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes gibt es darüber hinaus eine mehrheitlich beschlossene Änderung betreffend die Ausbringung neuer Planstellen infolge von Altersteilzeit. Diese beinhaltet, dass Abweichungen keine Mehrausgaben verursachen dürfen. Ich bitte Sie an dieser Stelle, auf Seite 22 der Beschlussempfehlung in § 1 Abs. 2 das Wort „Mehrkosten“ durch das Wort „Mehrausgaben“ zu ersetzen.

Drittens sprach der Landesrechnungshof die veranschlagten Privatisierungserlöse in Höhe von 97,7 Mil

lionen € an. Da es vonseiten der Landesregierung keine Angaben über Fragen der Wertermittlung und potenzieller Käufer gab, konnte der Landesrechnungshof keine Einschätzung dahin gehend abgeben, ob diese Veranschlagung realistisch ist. Das betrifft neben dem Talsperrenbetrieb oder der Salus-Gruppe auch die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Sondervermögen „Grundstock“.

Auch in der Beratung über den Einzelplan 13 und über das Sondervermögen wurden durch die Landesregierung keine genauen Angaben über zu erwartende Erlöse gemacht; vielmehr wurde darauf verwiesen, dass die Veranschlagung der Einnahmen auf Schätzungen und Hochrechnungen beruhe.

Viertens sprach der Landesrechnungshof das Landesförderinstitut bzw. die zu errichtende Investitions- und Strukturbank an. Wegen der vorgesehenen Errichtung einer Investitions- und Strukturbank noch im Jahr 2003 ist es notwendig, an den entsprechenden Stellen im Haushalt Vorsorge zu treffen. So müssen unter anderem entsprechende Landesbürgschaften abgesichert werden. In den Beratungen wurde beschlossen, einen entsprechenden Zusatz in § 5 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes aufzunehmen. Darüber hinaus werden alle Haushaltsstellen, die das Landesförderinstitut betreffen, im Haushalt mit einer entsprechenden Erläuterung versehen.

Fünftens ging es dem Landesrechnungshof um die Veranschlagung der EU-Mittel. Auf deren Darstellung hatte die Landesregierung im Vorbericht verzichtet, was die Beratung über die Einzelpläne aufgrund der oftmals geringen Nachvollziehbarkeit erschwerte.

Meine Damen und Herren! Ich habe mich den Problemkreisen, die durch das Statement des Landesrechungshofes in der Generaldebatte aufgeworfen wurden, deshalb etwas ausführlicher gewidmet, weil auf diese Weise ein guter Gesamtüberblick über die immer wiederkehrenden Diskussionen bei den Einzelplänen und insbesondere bei Einzelplan 13 gegeben werden kann.

Ich möchte an dieser Stelle einen weiteren Debattenschwerpunkt benennen und kurze Ausführungen dazu machen. Auch dieser zog sich durch die Beratung der Einzeletats und des Haushaltssanierungsgesetzes.

Die Frage der Kommunalfinanzen generell und die vorgesehene Änderung des FAG bewegen in diesen Tagen viele, wie wir auch eben hören konnten. In einer Anhörung, die der Ausschuss auf eine Empfehlung des Innenausschusses hin am 22. Januar 2003 durchführte, wurden aus der Sicht der kommunalen Spitzenverbände viele Argumente gegen die vorgesehene Änderung des FAG mit einer Reduzierung der Finanzzuweisungen um 96,3 Millionen € angeführt. Auch die Fraktionen von PDS und SPD waren gegen eine Absenkung der Verbundquote im FAG, zumal weitere Kürzungen im Haushalt hinzukommen.

Vonseiten der PDS-Fraktion wurde der von der Landesregierung vorgeschlagene Weg, den kommunalen Anteil an den Steuermindereinnahmen für das Jahr 2003 bereits zu veranschlagen, aber erst im Jahr 2004 kassenwirksam werden zu lassen, als der Haushaltswahrheit und Haushaltklarheit nicht dienlich kritisiert.

Ebenso kritisch wurde das so genannte kommunale Investitionsprogramm von den Oppositionsparteien bewertet, da es Voraussetzungen einfordert, die nicht von allen Kommunen erbracht werden können. Sowohl die

Fraktion der PDS als auch die Fraktion der SPD legten Änderungsanträge zu Artikel 11 des Haushaltssanierungsgesetzes und zu den entsprechenden Haushaltsstellen im Einzelplan 13 vor, die jedoch keine Mehrheit fanden.

Auch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP machten in der Generaldebatte deutlich, dass ihnen die Kürzung der Kommunalfinanzen nicht leicht falle und es ihr Anliegen sei, nach einem möglichen Ausgleich zu suchen. Ein von ihnen dazu in der Bereinigungssitzung vorgelegter Antrag fand die Mehrheit.

Nun zu den Beratungen im Einzelnen.

Generell wurden in allen Einzelplänen Haushaltsansätze der Hauptgruppen 5 und 8 gekürzt. Soweit es sich dabei um die Titelgruppe 99 handelte, wurde ein entsprechender Zusatz über die Verfahrensweise mit einem Ansatz von 14 252 500 € in § 8 Abs. 7 des Haushaltsgesetzes aufgenommen.

Einzelplan 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Wesentlichen gab es Änderungen bei den Titeln 411 01, 411 02 und 684 01 aufgrund von parlaments- und wahlrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen wurde Einzelplan 01 einstimmig verabschiedet.

Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Eine einstimmige Beschlussempfehlung gab es zu den vorgeschlagenen Änderungen beim Titel 684 01. Im Kapitel 02 11 - Landeszentrale für politische Bildung - wurden Mittel zur Finanzierung des Programms „Xenos“ und weiterer Projekte zur Stärkung der Demokratie neu veranschlagt.

Einzelplan 03 - Ministerium des Innern. Diskutiert wurde unter anderem über die Ansätze in Kapitel 03 10 - Regierungspräsidien -, insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Auflösung zum 31. Dezember 2003 und der bereits erfolgten Versetzung der Regierungspräsidenten in den Ruhestand.

Ebenso diskutiert wurden die Frage der Heilfürsorge, die Strukturveränderung bei der Landespolizei und die Kommunalfinanzen.

Änderungen erfuhr unter anderem der Titel 684 02 - Zuschüsse an kommunalpolitische Organisationen. Im Einzelplan 03 ist ferner eine Teilung des bisherigen Kapitels 03 62 in die neuen Kapitel 03 61 - Vertriebenen- und Spätaussiedlerangelegenheiten - und 03 62 - Asyl und Ausländerwesen - vorgenommen worden.

Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen. Eine Debatte gab es im Finanzausschuss insbesondere zur Zentralisation der Bezügestelle, zur Veranschlagung der Mittel für das Personal der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter und zur Umstellung des Fahrzeugkaufs auf Leasing.

Die Problematik Kauf oder Leasing von Fahrzeugen wurde nicht nur bei allen anderen Einzelplänen erneut diskutiert; sie fand darüber hinaus ihren Niederschlag in dem neu beschlossenen § 8 Abs. 8 des Haushaltsgesetzes.

Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Erstmals wurde das Kapitel 05 04 - Arbeitsmarkt - bei Einzelplan 08 veranschlagt. Dafür erhielt der Einzelplan 05 ein neues Kapitel 05 06 - Landesamt für Verbraucherschutz -, dem wiederum Titel aus den Einzelplänen 08 und 09 zufließen.

Nennenswerte Diskussionen gab es zu den Kürzungen insbesondere im Sozialbereich, zu denen es im Vorfeld

und während der Haushaltsberatungen eine Reihe von öffentlichen Protesten gegeben hatte. Einer der Schwerpunkte war dabei die Änderung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld nach Artikel 9 des Haushaltssanierungsgesetzes. An dieser Stelle gab es eine Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf um 1,69 Millionen €.

Bei Kapitel 05 13 - Gesundheitswesen - wurden die Zuschüsse an Aidshilfevereine gegenüber dem Entwurf auf 190 000 € erhöht.

Fragen der Krankenhausinvestitionen spielten wie in den vergangenen Jahren ebenso eine Rolle. Die Mittel bei Titelgruppe 95 wurden um insgesamt 5 Millionen € verringert.

Durchaus emotionsgeladen war die Debatte zu Kapitel 05 17. Hierzu gab es eine Reihe von Anträgen, insbesondere zu den Titelgruppen 61, 62 und 63. Diese bewirkten bei Titelgruppe 61 eine Erhöhung der Mittel für Jugendverbände bei gleichzeitiger Kürzung der Mittel für Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie.

Bei Titelgruppe 63 - Kindertageseinrichtungen - kam es parallel zur Änderung des Kinderbetreuungsgesetzes zu einer Verringerung der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände um 5,1 Millionen €, die den Trägern nunmehr als Investitionsmittel zur Verfügung stehen sollen. Die bisher dort veranschlagten Zuschüsse für behinderte Kinder in Höhe von 17,3 Millionen € wurden bei Kapitel 05 08 Titel 633 13 - Eingliederungshilfen für Behinderte - veranschlagt.

Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Eine größere Anzahl von Änderungen betrifft das Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen. Im Übrigen ist der Einzelplan dadurch gekennzeichnet, dass die Fachhochschulen seit geraumer Zeit als budgetierte Einrichtungen arbeiten und dass über Zielvereinbarungen eine Steuerung der Leistungen erfolgt. Bis auf kleinere Änderungen bei der Fachhochschule Anhalt, die vor allem mit der Fernuniversität Hagen in Zusammenhang stehen, gab es in den Hochschulkapiteln keine Veränderungen.

Die Universitäten in Halle und Magdeburg sollen ab 2003 mit Globalhaushalten, einer Form der Budgetierung, versehen werden, wobei es das Ziel der Landesregierung ist, eine effektivere Mittelbewirtschaftung bei gleichzeitiger Planungssicherheit und Übertragbarkeit der Mittel zu gewährleisten. Diese Zielstellung unterstützten auch die Fraktionen im Ausschuss.

Notwendig ist dafür nach § 17 a LHO die Bestimmung der Art und des Umfangs der Leistungen, zum Beispiel in Form entsprechender Zielvereinbarungen, die - wie ein einstimmig angenommener Antrag im Ausschuss zeigt - Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses sein sollen und im Gesetz zu verankern sind. Darüber hinaus wird die Entwicklung verschiedener Steuerungselemente empfohlen, die die notwendige Transparenz besonders für das Parlament gewährleisten. Ein entsprechender Entschließungsantrag des Ausschusses, der in dieser Frage alle Hochschulen betrifft, ist unter Abschnitt II Bestandteil der Beschlussempfehlung geworden.

Da bis zur Sitzung des Ausschusses am 27. Januar 2003 vonseiten der Landesregierung keine abschlussreifen Zielvereinbarungen vorgelegt werden konnten, wie es nach § 17 a LHO für die Gewährung eines Globalbudgets zwingend erforderlich wäre, hat der Finanzaus

schuss über die Kapitel 06 04 und 06 11 nicht abschließend abgestimmt. Er spricht dem Landtag dazu keine Empfehlung aus. Der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen wurden Wege aufgezeigt, die in der zweiten Lesung des Haushalts am heutigen Tag eine Abstimmung im Hinblick auf Globalhaushalte ermöglichen könnten. Seit gestern gibt es dazu entsprechende Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen.

Weitere Änderungen gab es für die medizinischen Fakultäten durch ein Angleichen der Finanzierung von Grund- und Ergänzungsausstattung mit der Folge, dass die Wirtschaftspläne überarbeitet werden müssen.

Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Nennenswerte Änderungen gab es in Kapitel 07 09 - Schulen in freier Trägerschaft - mit einer Kürzung um 300 000 € bei berufsbildenden Schulen und in Kapitel 07 07 - Schulen allgemein - mit einer Kürzung um 412 600 € bei Titel 685 64 - Schulsozialarbeit. Die Debatte über den neuen Lehrertarifvertrag wurde auf die Behandlung des Einzelplans 13 verschoben.

Einer Reihe von bereits vorgenommenen Ansatzkürzungen in Kapitel 07 08 - Kunst und Kultur - konnte in der letzten Sitzung des Finanzausschusses wieder zurückgenommen werden.

Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Im Ausschuss fand eine ausgiebige Diskussion zur Veranschlagung der EU-Mittel und der Mittel für die Gemeinschaftsaufgaben statt. Dabei spielte auch das beabsichtigte Investitionsprogramm für die Kommunen eine Rolle, das vor allem aus GA-Mitteln finanziert werden soll.

Ebenso fand die beabsichtigte Gründung einer Investitions- und Strukturbank in der Debatte einen Widerhall. So werden, wie bereits erläutert, die Haushaltsstellen, die Bezug auf das Landesförderinstitut nehmen, um eine Bezugnahme auf die Investitions- und Strukturbank ergänzt.

In Kapitel 08 04 - Arbeitsmarkt - gibt es eine Reihe von Kürzungen. So wird unter anderem der Ansatz bei Titel 684 68 - Zuschüsse zur Schaffung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze - um 1,014 Millionen € verringert.

Einzelplan 09 - Landwirtschaft. Der Einzelplan ist gekennzeichnet durch hohe Zuweisungen aus den Strukturmitteln der EU und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Auch zukünftig wird es großer Anstrengungen bedürfen, um eine ausreichende Kofinanzierung der Mittel im Landeshaushalt zu erreichen.

In Kapitel 09 02 - Allgemeine Bewilligungen, Landesfördermaßnahmen - gibt es eine Reihe von Kürzungen, etwa bei Titel 682 01 um 235 900 € oder bei Titel 686 05 um 50 000 €. Es sind gegenüber dem Regierungsentwurf aber auch Erhöhungen vorgenommen worden. Erwähnenswert ist an dieser Stelle die Veranschlagung von Mitteln für das Europa-Rosarium Sangerhausen bei Titel 633 01 in Höhe von 100 000 €, für das ursprünglich keine Mittel im Haushaltsplanentwurf vorgesehen waren.

Neu eingerichtet wurde das Kapitel 09 40 - Landesamt für Verbraucherschutz - mit Umsetzungen aus den Kapiteln 09 10, 09 60 und aus den Einzelplänen 05 und 15.

Aufgrund von Änderungen bei den Zuschüssen für das Landgestüt Radegast, den landwirtschaftlichen Betrieb Iden und den Landesforstbetrieb sind deren Wirtschaftspläne anzupassen.

Einzelplan 11 - Ministerium der Justiz. Hier gab es nur geringfügige Änderungen bei einzelnen Titeln der Hauptgruppen 5 und 8. Über den Vorschlag der CDU-Fraktion, dem Landesverfassungsgericht einen eigenen Einzelplan zu geben, wurde an dieser Stelle nicht weiter diskutiert; vielmehr wurde dieser Vorschlag einer Debatte im Ältestenrat empfohlen.

Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Dieser Einzelplan gehört zu den wichtigsten Einzelplänen hinsichtlich der Steuerung des Haushalts. Durch die Ausweisung der Steuereinnahmen, der Bundeszuweisungen, der Mittel des Länderfinanzausgleichs, aber auch der Mittel des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen sind alle wichtigen Ströme miteinander verknüpft. Ebenso werden in diesem Einzelplan die aufgrund von Tarifverhandlungen erforderlich werdenden Personalverstärkungsmittel und die zu finanzierenden Abfindungen veranschlagt. Auch ist hier eine mögliche globale Minderausgabe zu finden.

Aufgrund der November-Steuerschätzung und daraus resultierender Anträge verringern sich die Steuereinnahmen in Kapitel 13 01 um 247 Millionen €, die Bundesergänzungszuweisungen um 15 Millionen € und in Kapitel 13 10 - Ausgleichsleistungen - die Mittel im Rahmen des Länderfinanzausgleichs um 45 Millionen €.

Um diese Mindereinnahmen zu kompensieren, wurde in Kapitel 13 02 der Titel 133 02 - Einnahmen aus Anlagen - mit einem Ansatz von 150 Millionen € zur Beleihung des Altlastensanierungsfonds eingestellt. Gleichzeitig wurden ein neuer § 3/1 in das Haushaltsgesetz eingefügt, der die haushaltsrechtliche Grundlage dafür bietet.

Die globale Minderausgabe bei Kapitel 13 02 Titel 972 01 wurde auf 77,4 Millionen € erhöht.

Durch den Mehrbedarf an Mitteln für Personalausgaben aufgrund des Lehrertarifvertrages war es notwendig, in diesem Kapitel einen neuen Titel 461 02 mit einem Ansatz von 15 Millionen € einzustellen und mehrheitlich zu beschließen.