Petra Weiher

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann es heute recht kurz machen, da über den vorliegenden Gesetzentwurf und über die Beschlussempfehlung zum einen nur im Finanzausschuss beraten worden ist und zum anderen auch in völliger Einigkeit im Finanzausschuss beraten worden ist.
Der Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband in der Drs. 4/2184 wurde am 27. Mai 2005 vom Landtag in den Finanzausschuss überwiesen. Herr Minister Paqué hat in seiner zu Protokoll gegebenen Rede die wesentlichen Änderungen des dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Staatsvertrages benannt, die aufgrund der Veränderungen der Rahmenbedingungen im Sparkassensektor notwendig waren.
Im Kern ging es um folgende fünf Punkte: erstens um die Änderung des Namens in „Ostdeutscher Sparkas
senverband“, zweitens um die Mitgliedschaft kommunaler Gebietskörperschaften im Verband, die selbst nicht mehr Träger einer Sparkasse, aber Mitglied in einem Sparkassenzweckverband sind, drittens um den Wegfall der Gewährträgerhaftung, viertens um den turnusmäßigen Wechsel der Staatsaufsicht über den Sparkassenverband und fünftens um die Ersetzung des Begriffs „Sachsen-Finanzverband“ durch den Begriff „SachsenFinanzgruppe“ aufgrund der erfolgten Verschmelzung.
In der 79. Sitzung des Finanzausschusses am 14. Juli 2005 waren diese Änderungen des Staatsvertrages unstrittig, zumal der zweite Punkt zu einer Stärkung der kommunalen Ebene im Verband und der kommunalen Verankerung des Verbands führt. Daher hat der Ausschuss diesen Gesetzentwurf mit elf Jastimmen einstimmig angenommen. Er macht damit auch den Weg für den bereits am 2. Mai 2005 unterzeichneten Staatsvertrag frei.
Da dieser aber nach Artikel 69 Abs. 2 der Landesverfassung der Zustimmung des Landtags bedarf, liegt Ihnen heute in der Drs. 4/2313 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, in der die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt im Einvernehmen mit dem mitberatenden Ausschuss für Inneres, den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank in der in Drs. 4/2202 ersichtlichen unveränderten Fassung sowie den Antrag der Landesregierung zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB in der Drs. 4/2203 anzunehmen.
Sowohl der Antrag über die Kreditaufnahme über 150 Millionen € gemäß § 3 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2005/ 2006 in der Drs. 4/2106 als auch der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/2128 mit dem im Anhang beigefügten Staatsvertrag zwischen den Ländern wurden vom Landtag in der 58. Sitzung am 15. April 2005 in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Bereits am 18. März 2005 hatte es dazu eine Unterrichtung durch die Staatskanzlei an den Landtagspräsidenten über den Entwurf des Staatsvertrages sowie die dazugehörige Satzung gegeben.
Die Neufassung des Staatsvertrages war aus mehreren Gründen erforderlich geworden. Vor einem knappen Jahr war vonseiten der Landesbank signalisiert worden, dass es größerer Kapitalmaßnahmen der Träger insbesondere zum Erhalt eines A-Ratings unter den veränderten EU-rechtlichen Bedingungen, das heißt des Wegfalls von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, bedürfe. Davon ausgehend waren Verhandlungen aller Träger über die zukünftige Trägerstruktur und die damit verbundenen Regelungen zur Organbeschaffenheit, zur Beschlussfassung und anderes mehr notwendig.
Sehr zeitig kündigte das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Ausstieg als Träger an, sodass sich daraus ein weiterer Grund für die Neufassung des Staatsvertrages ergab.
Mit der Aufrechterhaltung des A-Ratings und der dafür notwendigen Kapitalmaßnahmen zur Optimierung der Eigenkapitalstruktur der Landesbank sind darüber hinaus die neue geschäftspolitische Ausrichtung der Bank und der stärkere Verbund mit den Sparkassen verbunden. Das schlägt sich im neu formulierten und bereits unterschriebenen Staatsvertrag ebenfalls nieder.
In der ersten Lesung spielten darüber hinaus eine erhebliche Anzahl von Änderungen bezüglich der Organe und der Beteiligungsverhältnisse sowie die Möglichkeiten einer Rechtsformänderung eine Rolle.
Die erste Ausschussberatung über beide Anträge fand in der 75. Sitzung des Finanzausschusses am 21. April 2005 statt. Als Gäste nahmen Vertreter der Norddeutschen Landesbank teil, die zu einigen der aufgeworfenen Fragen auch Stellung bezogen. Folgende Problembereiche wurden in dieser Beratung ausführlich und sehr kontrovers von den Koalitions- und den Oppositionsfraktionen sowie der Landesregierung diskutiert:
die Frage der notwendigen Information über den Verhandlungsstand an die Parlamentarier,
die Bereitstellung von 150 Millionen € über eine Kreditermächtigung und ohne Nachtragshaushalt,
die Möglichkeit der Umwandlung der Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft,
der Wegfall der Priorität des öffentlichen Auftrags,
die Herausnahme wesentlicher Regelungen zu den Organen aus dem Staatsvertrag und
die damit verbundene Einschränkung der parlamentarischen Einflussnahme auf diese Regelungen.
Der Finanzminister begründete insbesondere den letzten Problembereich mit dem Ausscheiden Mecklenburg-Vorpommerns und dessen zukünftiger Mitbestimmung am Staatsvertrag. Er machte aber auch noch einmal sehr deutlich, dass der Weg eines Ausstiegs für SachsenAnhalt nie als Ziel avisiert worden sei, und begründete aus der Sicht der Landesregierung die einzelnen Verhandlungsschritte und Ergebnisse.
Im Ergebnis der Diskussion wurden sowohl der Gesetzentwurf als auch der Antrag der Landesregierung zur Beteiligung an den Kapitalmaßnahmen mehrheitlich unverändert als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Innenausschuss überwiesen. Dieser wiederum empfahl in seiner 50. Sitzung am 1. Juni 2005 ebenfalls mehrheitlich, Gesetzentwurf und Antrag in unveränderter Fassung anzunehmen.
In der 77. Sitzung am 2. Juni 2005 nahm der Finanzausschuss diese Empfehlung zur Kenntnis. Zu Gast war im Übrigen wie auch beim Innenausschuss ein Vertreter der Norddeutschen Landesbank.
Vonseiten der Oppositionsfraktionen wurden erneut kurz die inhaltlichen Bedenken zum Staatsvertrag und zur Satzung sowie zur Veranschlagung der 150 Millionen € dargelegt, wobei allen klar war, dass es Änderungen bei den beiden zuerst genannten Punkten nicht geben könnte. Anträge wurden nicht gestellt; allerdings kündigte die PDS-Fraktion einen Entschließungsantrag an, der Ihnen heute vorliegt.
Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Norddeutsche Landesbank wurde bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Der Antrag zur Beteiligung des Lan
des Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen wurde mehrheitlich angenommen. Beide Drucksachen liegen Ihnen heute als Empfehlungen des Ausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Stärkung der Gemeindefinanzen“ in der Drs. 4/1383 wurde von der PDS-Fraktion in der Sitzung am 5. März 2004, wie der Präsident eben schon treffend bemerkte, in den Landtag eingebracht. Im Ergebnis der Beratung wurde der Antrag vom Landtag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
In dem Antrag geht es einerseits um die Feststellung, dass das Vorhaben des Bundes zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen vorerst gescheitert und eine Modernisierung der Gewerbesteuer nicht gelungen sei, sowie andererseits um die Aufforderung, sich gegenüber dem Bund für eine tatsächliche Gemeindefinanzreform, für Regelungen zum Ausschluss von weiteren Kosten im Zusammenhang mit Hartz IV und für ein kommunales Investitionsprogramm einzusetzen.
Alle Fraktionen waren sich trotz durchaus unterschiedlicher Meinungen über das Wie darin einig, dass die Finanzausstattung der Kommunen tatsächlich unzureichend ist und dringend einer Verbesserung bedarf.
Der Finanzausschuss behandelte in seiner 53. Sitzung am 24. Juni 2004 den überwiesenen Antrag und beschloss nach einer angeregten Diskussion mehrheitlich eine vorläufige Beschlussempfehlung auf der Grundlage eines Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP, in dem insbesondere die Aufforderung zu einem kommunalen Investitionsprogramm nicht mehr enthalten war.
Der Innenausschuss beschloss davon ausgehend in seiner 44. Sitzung am 22. Dezember 2004 mehrheitlich eine Beschlussempfehlung, die der vom Finanzausschuss überwiesenen vorläufigen Beschlussempfehlung vom Grunde her entsprach, allerdings die Forderung nach Anschlussregelungen für Hartz IV nicht mehr enthielt. Diese Beschlussempfehlung war dann die Grundlage für die abschließende Beratung in der 73. Sitzung des Finanzausschusses am 10. Februar 2005.
Ihnen liegt heute in der Drs. 4/2026 die mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossene Empfehlung des federführenden Ausschusses vor. Ich bitte um Ihr Votum.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin habe ich den Auftrag, im Namen des Finanz
ausschusses die Berichterstattung über die Beratung zum Haushaltsgesetz 2005/2006 nebst Haushaltsbegleitgesetz vorzunehmen.
Es ist unmöglich, alle Änderungen aufzunehmen; dafür gab es, wie aus der Beschlussempfehlung ersichtlich, viel zu viele. Ich kann mich daher nur auf die wichtigsten konzentrieren. Das wird allerdings aufgrund des Doppelhaushaltes und der Vielzahl der diskutierten und geänderten Punkte etwas länger dauern als im Vorjahr. Ich bitte daher bereits jetzt um Nachsicht. Ich bin aber der Meinung, dass die Schwerstarbeit in den Ausschüssen im Plenum entsprechend gewürdigt werden sollte.
So hielt der Finanzausschuss insgesamt 13 Sitzungen nur zum Haushaltsplan ab. Darüber hinaus musste eine Sondersitzung anberaumt werden, um die ausstehenden Gesetze, die uns zur Mitberatung überwiesen worden waren, beraten zu können.
Allein in der Bereinigungssitzung, die erstmals über zwei Tage ging, wurden vonseiten der Koalitionsfraktionen 120 Anträge eingebracht. Grund dafür waren im Übrigen nicht nur die aus der November-Steuerschätzung ersichtlichen Steuermindereinnahmen, sondern darüber hinaus aus den Einzelplanberatungen aufgeschobene Probleme und eine Reihe von Änderungen, die zum Teil in den Fachausschüssen nicht vorberaten werden konnten, wie beispielsweise vier neue Wirtschaftspläne und umfangreiche Stellenverlagerungen. Auch die von der SPD-Fraktion und von der PDS-Fraktion eingebrachten neun bzw. sieben Anträge wurden abschließend beraten.
Der Haushaltsplanentwurf und die Ergänzungsvorlage wurden in erster Lesung am 16. September 2004 in den Landtag eingebracht und in alle Ausschüsse außer dem Petitions- und dem Wahlprüfungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Zu diesem Zeitpunkt lag die Schätzung zu den zu erwartenden Steuereinnahmen noch nicht vor. Allerdings meinten die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung, dass das Tief der vergangenen Jahre überwunden sei. Dieser Meinung konnte sich insbesondere die PDSFraktion nicht anschließen.
Der Entwurf der Landesregierung sah zu diesem Zeitpunkt einen Haushaltsumfang von 9 940 588 200 € für 2005 und 9 908 328 500 € für 2006 vor, wobei die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf 1,915 Milliarden € für 2005 und auf 684 Millionen € für 2006 festgelegt war.
Der Finanzminister benannte als weitere Eckpunkte der Landesregierung eine Nettokreditaufnahme von 893,7 Millionen € für 2005 und von 797,01 Millionen € für 2006, eine Investitionsquote von 17,9 % bei 939,1 Millionen € eigenfinanzierten Investitionen für 2005 und von 17,2 % bei 898,8 Millionen € eigenfinanzierten Investitionen für 2006. Darüber hinaus ist ein Stellenabbau von 55 745 Planstellen im Jahr 2004 auf 51 832 Planstellen im Jahr 2005 und 50 482 Planstellen im Jahr 2006 geplant.
Die bei der Einbringung des ersten Doppelhaushaltes für Sachsen-Anhalt benannten Zielstellungen der Landesregierung - die Fortsetzung des Konsolidierungskurses und die Herausführung des Landes aus dem Teufelskreis der höher werdenden Verschuldung und wachsender Zinslasten - sollen insbesondere in den Jahren 2005
und 2006 durch Personalabbau und andere Maßnahmen, zum Beispiel die Gründung von Landesbetrieben, die Privatisierung und die Einschränkung konsumtiver Ausgaben, erreicht werden, so Minister Paqué in der Haushaltsdebatte. Diese Auffassung wurde naturgemäß durch die Fraktionen der CDU und der FDP unterstützt.
Insbesondere die CDU wertete den Doppelhaushalt als Richtungsentscheidung ihrer Politik. Schwerpunktsetzungen lagen für die CDU-Fraktion insbesondere bei den Personalkosten, aber auch im Bereich der Fördermittel und damit zusammenhängend der Wirtschaftspolitik. Für eine mögliche haushalterische Belastung der Haushaltsjahre 2005 und 2006 hielt die CDU-Fraktion die Ausgabenrisiken des laufenden Haushaltsjahres 2004.
Die FDP-Fraktion sah insbesondere im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung im Land neue Aufgaben auf den Landeshaushalt zukommen. Auch von ihr wurden als Schwerpunkte in der Haushaltsdebatte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, Personalpolitik und der kommunale Finanzausgleich genannt.
Die PDS-Fraktion bewertete den Entwurf des Doppelhaushaltes als Dokument des Scheiterns eines neoliberalen Staatsverständnisses. Sie benannte als Schwerpunkte für die Diskussionen in den Haushaltsberatungen ebenfalls die Personalkosten, aber auch die Fragen der Verschuldung, der Verfassungskonformität des vorgelegten Haushaltes und des Umgangs mit Zukunftsinvestitionen.
Für die SPD-Fraktion stellte der vorgelegte Doppelhaushalt die Rechenschaft für die Versprechungen zu Beginn der Legislaturperiode dar. Ihrer Meinung nach sollten ebenfalls besonders Fragen der Personalpolitik, des Verwaltungsabbaus, aber auch der Förderpolitik einer umfassenden Diskussion unterzogen werden.
Diese bei der Einbringung durch die einzelnen Fraktionen besonders hervorgehobenen Schwerpunkte und Problembereiche spielten auch in den Haushaltsberatungen eine besondere Rolle und wurden dort mit unterschiedlicher Intensität diskutiert.
Der geringere Umfang der Ausgaben wurde durch den Finanzminister vor allem mit drei Umständen erklärt: mit dem Wegfall der Lehrerarbeitszeitkonten und der Hochwassermittel sowie mit dem bereits etatisierten Jahresfehlbetrag von 2003 im Nachtragshaushalt.
Eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz enthielt eine Reihe von Änderungen, wie die Festsetzung einer globalen Minderausgabe in Höhe von jeweils 3,75 Millionen € bei den medizinischen Fakultäten im Jahr 2006, die Erhöhung der Schülerbeförderungskosten im Jahr 2006 um 7,5 Millionen €, die Verringerung der Zinsausgaben um 15,3 Millionen € bzw. 18,8 Millionen € in den Jahren 2005 und 2006, um nur einiges zu nennen. Insgesamt wurde durch die Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf der Haushaltsumfang für 2005 um 18 Millionen € und für 2006 um 5 Millionen € verändert.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen am 7. Oktober 2004 machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich umfassend und sehr kritisch zu folgenden Schwerpunkten:
erstens zur finanzpolitischen Ausgangslage des Landes im Zusammenhang mit der Verschuldungssituation, zu der mittelfristigen Finanzplanung und der auf das
Jahr 2011 verschobenen Rückführung der Neuverschuldung auf null,
zweitens zur Einhaltung der Verfassungsgrenze und zu den damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsrisiken, beispielsweise der Verlagerung von etwa 80 Millionen € aus der Hauptgruppe 6 in die Hauptgruppe 8 in den Einzelplänen 05 und 15, sowie zur Erzielung avisierter Privatisierungserlöse,
drittens zu den Personalstellen und den Personalausgaben und der damit in Zusammenhang stehenden globalen Minderausgabe von 40 Millionen € durch die Änderung des Tarifrechts, zu den Lehrerarbeitszeitkonten, den Risiken bei den Personalverstärkungsmitteln und den Ausgliederungen in Landesbetriebe und Globalhaushalte,
viertens zu einzelnen Bereiche wie Limsa, NordLB, Kreditablösung beim Talsperrenbetrieb, Umsetzung von Verwaltungsreformmaßnahmen und Beraterverträgen.
Zu diesen genannten Bereichen machte der Präsident des Landesrechnungshofes umfangreiche Ausführungen, die über alle Beratungen hinweg auch zu den zwischen den Oppositionsfraktionen und den Koalitionsfraktionen kontrovers diskutierten Themen gehörten und auf die ich in meinen Ausführungen zu den entsprechenden Einzelplänen noch kurz eingehen werde.
Zu dem Punkt Beraterverträge liegt Ihnen heute auch ein Entschließungsantrag aller Fraktionen vor, der zu mehr Transparenz hinsichtlich der Ausweisung von Beratungsleistungen im Haushalt in Bezug auf Ausgabenvolumina, Laufzeiten und Notwendigkeit führen soll.
Meine Damen und Herren! Über diese von den Fraktionen in der Debatte benannten Bereiche und die vom Landesrechnungshof aufgeworfenen Fragen hinaus gab es einige weitere Schwerpunkte, die ich an dieser Stelle benennen möchte und die ebenfalls in verschiedenen Einzelplänen bis hin zur Bereinigungssitzung eine Rolle spielten. Zum Teil werden sie auch im Haushaltsbegleitgesetz neu geregelt.
Dies waren zum einen die mit den Änderungen des FAG und mit Hartz IV im Zusammenhang stehenden Veranschlagungen bei den kommunalen Zuweisungen und die in Abzug gebrachten Finanzmittel, insbesondere bezüglich der Altschuldenregelung. Sehr kontrovers diskutiert wurde auch die Veranschlagung bzw. die gesetzliche Regelung für Trennungsgelder und Umzugskosten aufgrund struktureller Maßnahmen. Weitere umfangreiche Diskussionen wurden geführt zu der Veranschlagung von PPP-Modellen als Miet- und Investitionsvorhaben.
Nun zu den Beratungen im Einzelnen. Generell wurde in allen Einzelplänen die globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus umgesetzt. Sie finden diese Ansatzverringerungen in allen Einzelplänen. Weitere wichtige Änderungen bzw. Diskussionen vor allem aus der Bereinigungssitzung werde ich versuchen darzustellen.
Im Einzelplan 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt - gab es aufgrund der Empfehlung des Präsidenten des Landtages und des Ältestenrates bei Kapitel 01 01 einige Änderungen bei den Titeln 411 01, 534 01 und der Titelgruppe 99 aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften bzw. der Verschiebung von Vorhaben. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Parkdecks wurde eine Möglichkeit für entsprechende Einnahmen geschaf
fen. Bei Kapitel 01 02 gab es geringfügige Änderungen, wie beispielsweise bei den Titeln 546 02 und 812 13. Im Übrigen wurde dieser Einzelplan einstimmig verabschiedet.
Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Eine einstimmige Beschlussempfehlung gab es zu den von den Fraktionen der PDS und der SPD vorgeschlagenen Änderungen zu den Titeln 685 01 - Förderung von partnerschaftlichen Vorhaben - und der Titelgruppe 67 - Servicecenter der Landesverwaltung - in Kapitel 02 01, die beide auf null gesetzt wurden. Einstimmig wurden auch Änderungen bei den Titeln 518 13, 529 03, 532 01 und anderen beschlossen, wo kleine Auf- bzw. Abwüchse stattfanden. Gleiches gilt bei Kapitel 02 04, in dem die Ansätze bei den Titeln 517 01 und 519 01 verringert wurden.
Zu einer weiteren Änderung kam es in der Bereinigungssitzung bei Titel 518 20 aufgrund der Mietzahlung an die Limsa, da die Staatskanzlei neben dem Landesrechnungshof, dem Justizministerium und dem Finanzministerium eines der Ressorts ist, welche in den nächsten zwei Jahren Mieten an den Landesbetrieb Limsa abführen werden.
Einzelplan 03 - Ministerium des Innern. Diskutiert wurde hier sehr kontrovers über die vorgesehenen Trennungsgeld- und Umzugskostenregelungen aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen, die auch in Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes gesetzlich verankert werden sollen. Entsprechende Anträge zu der ersten Problematik vonseiten der SPD und der PDS wurden abgelehnt.
Auch über die Umsetzung von ca. 190 Planstellen für den Polizeivollzugsdienst aufgrund der Altersteilzeit bei Kapitel 13 50, die Veranschlagung der Finanzierungskosten von Bund und Ländern für den Digitalfunk und - im Zusammenhang mit einem umfassenden Änderungsantrag der PDS-Fraktion - über Einsparungen bei Landesbetrieben und das LIZ wurde debattiert.
Änderungen gab es unter anderem bei den Ansätzen bei Kapitel 03 02 bei den Titeln 684 04 und 684 05, einen qualifizierten Sperrvermerk im Zusammenhang mit einem vorzulegenden Fortbildungskonzept bei Kapitel 03 08 wie auch bei allen anderen im Haushalt aufgeführten Studieninstituten.
Bei Kapitel 03 10 - Landesverwaltungsamt - wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15,75 Millionen € bei Titel 518 01 - Mieten und Pachten - im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Umzug beschlossen. Außerdem wurde der Ansatz bei Titel 526 02 - Sachverständige - aufgrund von erforderlichen Gutachten für Behindertenausweise um 1,2 Millionen € bzw. 1,4 Millionen € erhöht.
Weitere Änderungen gab es bei Kapitel 03 20 - Landespolizei -, zum einen durch eine Ansatzerhöhung bei dem Titel 514 61 für Verbrauchsmittel für Drogentests und zum anderen durch eine Ansatzverringerung bei Titel 514 62 - Haltung von Fahrzeugen. Erhöht wurde der Ansatz bei Titel 812 62 für das Haushaltsjahr 2005 für Videobeobachtung und Witterungsschutz.
In der Bereinigungssitzung kam es darüber hinaus zu einer Änderung bei Kapitel 03 21 - Kampfmittelbeseitigungsdienst - und bei Kapitel 03 36 - Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge -, wo im Zusammenhang mit dem Zugang zur Ausbildungs- und Übungsanlage für Dritte entsprechender Einnahme- und Ausgabetitel gebildet wurden.
Auch bei Kapitel 03 41 - Geoinformationswesen -, Kapitel 03 42 - Staatliche Archivverwaltung -, Kapitel 03 43 - Statistisches Landesamt - und Kapitel 03 62 - Asyl- und Ausländerwesen - kam es außer zu Veränderungen der Personalkosten zu einzelnen Erhöhungen oder Verringerungen von Ansätzen.
Bei Kapitel 03 45 - Landesinformationszentrum - wurde ein Antrag der PDS-Fraktion auf Überschussabführung abgelehnt, aber ein Sperrvermerk für die veranschlagten Personalmehraufwendungen ausgebracht.
Einzelplan 04 - Ministerium für Finanzen. Änderungen gab es bei den Kapiteln 04 01, 04 05, 04 06 und 04 07 im Zusammenhang mit der Mietzahlung an den Landesbetrieb Limsa.
Darüber hinaus wurde das gesamte Kapitel 04 02 - Finanzministerium, EU-Verwaltungsbehörde - aufgrund systematischer Zusammenhänge in Kapitel 04 03 umgesetzt. Das war gleichzeitig verbunden mit einer Änderung bei den Titeln 425 89 und 547 76, die mit der Verschiebung von EU-Mitteln innerhalb der Schwerpunkte zusammenhängen.
In den Kapiteln 04 06 und 04 07 wurden die fehlenden Haushaltsvermerke für budgetierte Einrichtungen ausgebracht.
Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Hierzu gab es eine Reihe von Diskussionen im Zusammenhang mit geplanten Kürzungen bei Beratungsangeboten und im Jugend- und Sozialbereich, wie beim Feststellenprogramm, aber auch eine Debatte zur Krankenhausfinanzierung, zum Studieninstitut, zur Familienförderung und zur Pressearbeit durch das Ministerium im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung.
Einstimmig erhöht wurden bei Kapitel 05 02 die Mittel für Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen um je 400 000 € und bei Kapitel 05 09 die Zuschüsse an Betreuungsvereine um je 200 000 €.
Bei Kapitel 05 03 - Frauenförderung - wurde der Landesanteil zur Kofinanzierung der EU-Programme für das Haushaltsjahr 2005 um 223 000 € verringert.
Zu Kapitel 05 06 - Landesamt für Verbraucherschutz - und Kapitel 05 07 - Sozialagentur - hatte die PDS-Fraktion jeweils Anträge zur Verringerung der Zuschüsse eingebracht, die abgelehnt wurden.
Die in der Bereinigungssitzung beantragte Verminderung beim Landesamt für Verbraucherschutz aufgrund von Umsetzungen aus anderen Kapiteln und einer tatsächlichen Verringerung des Ansatzes sowie eine Erhöhung bei der Sozialagentur ebenfalls aufgrund einer Umsetzung wurden dagegen mehrheitlich angenommen.
Bei Kapitel 05 08 kam es zu höheren Absenkungen bei den Zuweisungen an örtliche Träger für Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen bei Titel 633 13, für ambulante Eingliederungshilfen an behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen - Titel 633 15 - und für ambulante Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen - Titel 633 16.
Bei Kapitel 05 13 kam es zu umfangreichen Änderungen zwischen der Hauptgruppe 6 und der Hauptgruppe 8 im Zusammenhang mit den vom Landesrechnungshof angesprochenen Verschiebungen von Schuldendiensthilfen an Gemeinden in Darlehen an Gemeinden in Höhe von 27,1 Millionen €.
Änderungen gab es auch bei Kapitel 05 17. So wurde dort in Höhe von jeweils 3,5 Millionen € ein Fachkräfteprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit aufgelegt und mit einer VE bis zum Jahr 2007 versehen. In der Titelgruppe 63 - Kindertageseinrichtungen - gab es Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und eine Erhöhung des Zuschusses an freie Träger für Investitionen im Jahr 2005. Ebenso kam es zu Verschiebungen innerhalb der Titelgruppe 68 - Familienförderung - zugunsten der Zuweisungen an Gemeinden.
Bei Kapitel 05 21 - Sportförderung - kommt es zu einer Reduzierung des Ansatzes um 1,7 Millionen € im Jahr 2005 bei Titel 883 01 - Zuweisungen für Investitionen in Sportstätten an Gemeinden. Dazu wurde der Ansatz bei Titel 893 61 - Zuweisungen an den Landessportbund für Investitionen - im Jahr 2005 erhöht und es wurde ein neuer Titel 686 63 - Stiftung für den Behindertensport - mit einem Ansatz in Höhe von 1 Million € im Jahr 2005 ausgebracht.
Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Hierbei kam es unter anderem im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes zu einer Diskussion über die Einführung der W-Professuren und der damit notwendigen Veranschlagung einer Anschubfinanzierung. Weitere Debatten gab es über die Personalkosten und einen Tarifvorsorgebetrag in den Globalhaushalten der Hochschulen sowie über die Forschungsförderung, die fehlenden Wirtschaftspläne der Unikliniken im Zusammenhang mit dem Hochschulmedizingesetz und die Veranschlagung der Mittel für die Ausbildungsförderung für Studierende.
Eine größere Anzahl von Änderungen betrifft das Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen -, so in den Titeln 632 01, 685 24, 685 25, 685 26 und 685 29. Ein Ansatz von jeweils 150 000 € wurde bei Titel 682 69 als Zuschuss für die Textil- und Gobelinmanufaktur ausgebracht.
Komplett neu eingerichtet wurde die Titelgruppe 87 - Anschubfinanzierung der Exzellenzoffensive - mit einem Ansatz in Höhe von 6,5 bzw. 6 Millionen € für die Jahre 2005 und 2006. Ein Antrag der PDS-Fraktion auf Einrichtung einer Titelgruppe mit der Zweckbestimmung „Mehrbedarf der Hochschulkapitel“ in Höhe von 10 Millionen € wurde dagegen abgelehnt.
Die globalen Minderausgaben von jeweils 3,75 Millionen € im Jahr 2006 bei den Kapiteln 06 05 und 06 08 wurden auf null gesetzt. Neu erstellt wurden sowohl die Wirtschaftspläne der Medizinischen Fakultäten als auch zur Bereinigungssitzung die Wirtschaftspläne der Kliniken der Medizinischen Fakultäten.
Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Der Hauptanteil der Änderungen lag eindeutig im Bereich der Schulen beim Personal, da hier die Vertitelung der globalen Minderausgabe praktisch bei jedem Kapitel stattfand. Debattiert wurde außerdem im Zusammenhang mit den Personalkosten die Auszahlung der Lehrerarbeitszeitkonten und aufgelaufener Zinsansprüche. Auch die Frage nach den notwendigen Mitteln für die Schülerbeförderung fand bei dieser Gelegenheit einen Widerhall.
Änderungen gab es bei Kapitel 07 07 - Schulen allgemein - Titelgruppe 75 - Modellversuche Bund-LänderKommission - und bei Kapitel 07 11 - Schulen in Landes
trägerschaft - Titel 517 01 - Bewirtschaftung der Grundstücke - aufgrund der Steuermindereinnahmen.
Als völlig neuer Antrag wurde in der Bereinigungssitzung die Streichung von 14 Millionen € bei Kapitel 07 22 - Sekundarschulen - Titel 425 01 - Vergütung der Angestellten - gestellt und beschlossen.
Eine Debatte über die Fortführung der Studieninstitute und deren weitere Nutzung gab es bei Kapitel 07 58. Auch in diesem Falle wurde der Sperrvermerk für 2006 ausgebracht, der das Vorlegen eines Fortbildungskonzeptes und von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen forcieren soll.
Im Bereich Kunst und Kultur gab es ebenfalls einige Änderungen. Anträge der Fraktionen der SPD und der PDS zur Unterstützung der Neuformierung der Theaterlandschaft, insbesondere auch der Theater in den kreisfreien Städten, fanden trotz umfangreicher Debatte nicht die notwendige Unterstützung.
Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf Einrichtung einer Kunststiftung bei Kapitel 07 76 mit einem Ansatz in Höhe von 456 000 € bzw. 458 000 €. Das erforderte die Änderung des § 9 Abs. 2 des Gesetzes über Zahlenlotto und Sportwetten, da nachfolgend jährlich 2 % der Konzessionsabgabe für die Förderung der Kunststiftung verwendet werden sollen.
Weitere Veränderungen gab es in diesem Kapitel bei Titelgruppe 62 - Stiftung Kloster Michaelstein - und bei Titelgruppe 74, die zukünftig „Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt“ heißen soll, in die die Mittel der Titelgruppe 76 umgesetzt wurden und in die das Schloss Neuenburg neu aufgenommen wurde.
Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 270 100 € ab 2006 wurde bei Titelgruppe 77 - Stiftung LutherGedenkstätten - ausgebracht.
Nennenswerte Änderungen gab es darüber hinaus bei Kapitel 07 83 - Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie -, bei Kapitel 07 86 - Förderung der Museen - oder auch bei Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur -, wobei es im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf Ansatzerhöhungen bei Titelgruppe 70 - Musikschulen - und bei Titelgruppe 74 - Theaterförderung - sowie Ansatzminderungen bei Titelgruppe 64 - Internationaler Kulturaustausch -, bei Titelgruppe 77 - Kunst- und Kulturprojekte mit Kindern und Jugendlichen - und bei Titelgruppe 86 - Kulturelle Maßnahmen nach Lotto-Toto-Gesetz - gab.
Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Erneut gab es im Einzelplan 08 umfangreiche Änderungen gegenüber der bisherigen Veranschlagung. So sind bei diesem Haushaltsplanentwurf die gesamten EFRE- und ESF-Mittel im Einzelplan 13 veranschlagt worden. Im Einzelplan 08 sind in den entsprechenden Kapiteln nur noch die Kofinanzierungsmittel vorhanden.
Da es zu einer größeren Absenkung insbesondere der Mittel für Forschung und Entwicklung im Haushaltsplanentwurf kam, gab es eine Debatte über Zukunftsinvestitionen im Bereich Mittelstandsforschung und -förderung. Ein Antrag der SPD-Fraktion, einer entsprechenden Erhöhung der Mittel bei Kapitel 08 02 Titelgruppe 72 um 15 Millionen € jährlich zuzustimmen, fand ebenso wenig Unterstützung wie ein Antrag der PDS-Fraktion zur Erhöhung der Mittel bei Titelgruppe 72 und bei Titelgruppe 97 um insgesamt 10 Millionen € jährlich. Die notwendige Mehrheit fand dagegen ein Antrag der Koalitions
fraktionen, bei Titelgruppe 72 den Ansatz um 6 bzw. 7 Millionen € zu erhöhen und Verpflichtungsermächtigungen auszubringen.
Zusätzlich zu bereits erfolgten Änderungen in der Einzelplanberatung fanden weitere beachtenswerte Veränderungen in der Bereinigungssitzung bei Titelgruppe 61 - Braunkohlesanierung -, Titelgruppe 71 - Tourismus - und Titelgruppe 79 - Maßnahmen zur Wirtschaftswerbung - statt. Eine heftige Diskussion gab es erneut bei der Titelgruppe 63, wobei es insbesondere um den Wirtschaftsplan und die Personalausstattung des IWH ging.
Im Ausschuss fand außerdem eine umfangreiche Diskussion zur Veranschlagung der Kostenerstattung an die Investitionsbank statt. Ein angeforderter und kurzfristig in der Bereinigungssitzung vorgelegter Wirtschaftsplan der Investitionsbank konnte nicht einmal erläutert werden.
Bei Kapitel 08 04 - Arbeitsmarkt - gibt es wenige Änderungen. So wird der Ansatz bei Titel 684 68 - Zuschüsse an Sonstige zur Schaffung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze - um jeweils 5,2 Millionen € verringert und bei Titelgruppe 74 - Förderung beruflicher Qualifikation - der Ansatz im Jahr 2005 um 2,19 Millionen € und im Jahr 2006 um 164 400 € erhöht.
Komplett neu eingerichtet und mit neuen Ansätzen versehen wurde in der Bereinigungssitzung Kapitel 08 12 - Landesmaterialprüfamt. In diesem Falle kann voraussichtlich im Jahr 2005 eine Privatisierung stattfinden. Dafür sollen Mittel in Höhe von 915 000 € im Jahr 2005 und in Höhe von 700 000 € im Jahr 2006 als Anschubfinanzierung plus Personalkostenzuschuss und Umzugskostenzuschuss gewährt werden.
Einzelplan 09 - Landwirtschaft. Der Einzelplan ist gekennzeichnet durch hohe Zuschüsse aus den Strukturmitteln der Europäischen Union und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Auch künftig werden diese Mittel und ihre Kofinanzierung selbst bei geringerem Umfang den Einzelplan maßgeblich bestimmen.
Deutlich wird das, wenn man sich die entsprechenden Kapitel 09 03, 09 07 und 09 09 anschaut. Insbesondere in diesen Kapiteln kam es in der Bereinigungssitzung zu Verschiebungen der Kofinanzierung der GA-Mittel gegenüber der entsprechenden EU-Mittel-Veranschlagung für folgende Aufgaben: bei Titel 683 05 - Extensive Grünlandnutzung -, bei Titel 683 06 - Ökologische Anbauverfahren - und bei Titel 683 07 - Umwandlung von Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland.
Bei Kapitel 09 02 - Landesfördermaßnahmen - gibt es eine Reihe von Kürzungen, etwa bei Titel 682 01 und bei Titel 683 71, aber auch Erhöhungen gegenüber dem Regierungsentwurf, etwa bei Titel 683 97.
Umfangreichere Änderungen gab es bei Kapitel 09 05 - Maßnahmen nach dem Gesetz der Modulation. Hierbei verringern sich die Zuweisungen des Bundes bei Titel 231 04 um jeweils etwa 500 000 €. Dagegen erhöhen sich die Zuschüsse von der EU bei Titel 279 01 um fast 800 000 € bzw. 1 Million €. Gleichzeitig werden bei Titel 683 04 die Erläuterungen dahin gehend angepasst, dass der Erstattungssatz für Agrarumweltmaßnahmen von bisher bis zu 75 % auf bis zu 85 % erhöht wird.
Im Zusammenhang mit Kapitel 09 60 - Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau - kam es zur Umsetzung des gesamten Kapitels 09 56 - Landgestüt Radegast - in
das Kapitel 09 60, was mit einer Anpassung des Wirtschaftsplans verbunden ist. Gleichzeitig kam es zu einer Ansatzverringerung bei den Zuschüssen für Radegast, für den landwirtschaftlichen Betrieb Iden und bei den Personalkosten.
Der Aufwuchs bei Kapitel 09 80 - Landesforstbetrieb - um 850 000 € im Jahr 2006 hängt damit zusammen, dass dort ein neuer Titel 426 96 mit einem Ansatz in der genannten Höhe ausgebracht wurde, der die Personalkosten für die Waldarbeiter enthält, die bisher bei Kapitel 09 82 - Forstverwaltung außerhalb des Landesforstbetriebs - veranschlagt waren, aber von der Systematik her natürlich in das Kapitel 09 80 gehören.
Weitere Änderungen gab es in Kapitel 09 82 bei verschiedenen Titeln. So wurde eine neue Titelgruppe 62 - Zuweisung von der BVVG für die Reduzierung der Zahl der Waldarbeiter - ausgebracht. Des Weiteren wurde eine neue Titelgruppe 63 - Mehrländerverbund forstliches Versuchswesen - eingestellt und es gab eine Reihe von Einsparungen bei der Hauptgruppe 5.
Im Einzelplan 11 - Ministerium der Justiz - gab es eine Reihe von Veränderungen hinsichtlich der Vertitelung der globalen Minderausgabe Personal und der Mietzahlungen an den Landesbetrieb Limsa. Diskussionen, die letztlich in einen Sperrvermerk mündeten, gab es im Zusammenhang mit Kapitel 11 04 - Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften - Titel 518 01 aufgrund der Mittelplanung für das Justizzentrum in Magdeburg.
Bei Kapitel 11 05 - Justizvollzugsanstalten - soll zukünftig ein Landesbetrieb für Bildung und Beschäftigung der Gefangenen bei Titelgruppe 68 veranschlagt werden.
Beim Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - gab es in den Beratungen die wohl umfangreichsten Änderungen. Aufgrund der Verknüpfung aller wichtigen Finanzströme von Bund, Ländern und Kommunen sowie neu auch der EU bei den Kapiteln 13 03 - Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE III) 2000 bis 2006 - und 13 04 - Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2000 bis 2006 - erscheint dies nachvollziehbar; denn allein wegen der zu erwartenden Steuermindereinnahmen für die Jahre 2005 und 2006 mussten die Steuereinnahmen, der Länderfinanzausgleich, die Bundesergänzungszuweisungen und die kommunalen Zuweisungen erheblich korrigiert und neu veranschlagt werden.
Umfangreiche Diskussionen und entsprechende Änderungen aufgrund von Anträgen gab es bei Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen - bei den Personalverstärkungsmitteln bei Titel 461 01. Ein Antrag der PDS-Fraktion, bei diesem Titel im Zusammenhang mit der Streichung des Artikels 1 des Haushaltsbegleitgesetzes jeweils 28 Millionen € einzustellen, fand keine Mehrheit, obwohl vonseiten der Koalitionsfraktionen in den Beratungen mehrfach versichert worden war, man wolle die Sonderzuwendung für Beamte nach Möglichkeit auf einem geringeren Niveau finanzieren. Stattdessen fand in der Bereinigungssitzung ein Antrag die erforderliche Mehrheit, den Ansatz bei diesem Titel zwar um 17,2 Millionen € bzw. 10,7 Millionen € zu erhöhen, aber davon Mittel in Höhe von jeweils 11,5 Millionen € für Beförderungen zu nutzen.
Diskutiert wurde erneut über die Veranschlagung der Lehrerarbeitszeitkonten und über die Versorgungsaufwendungen bei Kapitel 13 50 - Versorgung. Der Ansatz bei Titel 631 11 - Sonstige Erstattungen an den Bund für
Sonderversorgungssysteme der Angehörigen der Polizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs - wurde um 4 Millionen € bzw. 6 Millionen € reduziert und der Ansatz bei Titel 631 12 - Erstattung an den Bund für Zusatzversorgungssysteme - wurde jeweils um 10 Millionen € reduziert.
Bei Kapitel 13 02 konnte der Ansatz bei Titel 462 01 aufgrund der kompletten Vertitelung in den Einzelplänen auf null gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um Einsparmöglichkeiten bei Landesbetrieben wurde aufgrund eines Antrags der Koalitionsfraktionen ein neuer Titel 972 02 - Globale Minderausgaben in den Landesbetrieben - in Höhe von 8 Millionen € bzw. 8,234 Millionen € ausgebracht. Geändert wurde auch der Ansatz bei Titel 356 01 - Entnahme aus dem Grundstock.
Durch die erstmalige Veranschlagung der Mittel für EFRE und ESF im Einzelplan 13 kam es im Haushaltsplanentwurf zu Veränderungen gegenüber der bisherigen Veranschlagungspraxis. Bei beiden Kapiteln kam es zu erneuten Änderungsanträgen. So wurden bei Kapitel 13 03 die neuen Titelgruppen 70 - Transromanica - und 71 - Gärten ohne Grenzen - ausgebracht und der Einnahmenansatz bei Titelgruppe 68 sowie der Ausgabenansatz bei Titelgruppe 64 erhöht. Auch bei den Erstattungen der ESF-Mittel bei Kapitel 13 04 Titelgruppe 73 - Förderung der beruflichen Qualifikation - wurden die Ansätze ebenso wie der Ansatz bei dem entsprechenden Ausgabetitel erhöht.
Das Kapitel 13 05 - Hochwasserhilfen - war bis auf wenige Ausnahmen leer. Im Zuge der Beratung wurden die im Haushaltsplan 2004 veranschlagten Mittel größtenteils in den Haushaltsplan für die Jahre 2005 und 2006 übernommen, da der bisherige Abfluss sehr gering war und die Möglichkeit der Förderung für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden beibehalten werden soll.
Umfangreich inhaltlich diskutiert wurde erwartungsgemäß über Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden. Das hing teilweise mit den Änderungen aufgrund der Steuermindereinnahmen und des vorzunehmenden Spitzausgleichs in Höhe von 12,1 Millionen € im Jahr 2006, mehr jedoch mit den umfangreichen Änderungen durch das neue Finanzausgleichsgesetz in den Artikeln 2 und 4 des Haushaltsbegleitgesetzes sowie mit Anträgen der Koalitionsfraktionen zusammen.
So wurden zwei neue Einnahmetitel bezüglich der Rückzahlung von Gemeinden im Zusammenhang mit der Übernahme von Aufgaben durch die überörtlichen Sozialhilfeträger in Höhe von jeweils 10 Millionen € und bezüglich der Erstattungen von Gemeinden für kommunale Altschulden in Höhe von jeweils 4,5 Millionen € beschlossen. Beide Titel dienen letztlich als Kompensation für die Mittel, die bei Titel 633 12 mit dem gegenüber dem Haushaltsplanentwurf erhöhten Ansatz in Höhe von 42,6 Millionen € ausgebracht wurden.
Einstimmig wiederhergestellt mit dem Ansatz von 2004 und verbunden mit der Streichung des Artikels 2 wurden dagegen bei Titel 633 02 die Mittel für Schülerbeförderungskosten.
Im Zusammenhang mit der Ablösung des Midewa-Kredits und dem Wirtschaftsplan des Talsperrenbetriebs im Einzelplan 14 wurde über die Veranschlagung von 5 Millionen € aus dem Ausgleichsstock für Zins- und Til
gungsleistungen diskutiert; dies wurde letztlich mehrheitlich angenommen.
Umfangreiche Änderungen, die insbesondere mit der erwarteten Ansiedlung von DHL am Flughafen Leipzig/Halle zusammenhängen, sind bei Kapitel 13 20 - Vermögensverwaltung - vorgenommen worden. So gab es eine Erhöhung der Ansätze bei den Titeln 831 29, 853 01 und 883 01 in Höhe von 35,4 Millionen € für das Jahr 2005 und in Höhe von 15,9 Millionen € für das Jahr 2006 sowie entsprechende Verpflichtungsermächtigungen.
Darüber hinaus wurde über die erneute Erhöhung des Ansatzes bei Titel 133 04 - Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstige Einnahmen - um 1 Million € für das Jahr 2005 ebenso kontrovers debattiert wie über die Ausbringung des Titels 682 01 - Zuschüsse zum Ausgleich von Verlusten an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt - mit einem Ansatz in Höhe von 1 Million € für das Jahr 2005.
Im Mittelpunkt der Diskussion zu diesem Kapitel stand aber ohne Frage die Ausbringung des Titels 831 35 - Kapitalzuführung an die Norddeutsche Landesbank - als Leertitel. Diese Veranschlagung steht im Zusammenhang mit der zusätzlichen Kreditermächtigung in Höhe von 150 Millionen € für den Fall, dass es zu einem Verbleib als Träger der NordLB und zu einer möglichen Kapitalzuführung kommen sollte. Vonseiten der Oppositionsfraktionen wurde ein Nachtragshaushalt für den Fall favorisiert, dass das Land als Träger der NordLB im nächsten Jahr weitere Finanzmittel benötigt.
Eine weitere umfangreiche Diskussion, die bereits im Zusammenhang mit vielen anderen Einzelplänen geführt wurde, fand in der Bereinigungssitzung zu Kapitel 13 21 - Liegenschaftsverwaltung -, also zum Landesbetrieb Limsa, ihren Abschluss in Form einer völlig neuen Darstellung des Wirtschaftsplans und der Veranschlagung von Zuführungen und Einnahmen. Diskutiert wurde an dieser Stelle allerdings auch über das Problem des Personals bei Landesbetrieben.
Bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - verringert sich der Ansatz bei Titel 575 02 um 5 Millionen € für das Jahr 2005; dagegen erhöht sich der Ansatz bei Titel 871 01 - Für die Inanspruchnahme und für Aufwendungen zur Vermeidung von Verlusten aus Bürgschafts-, Gewähr- pp. Verträgen - um 26 Millionen € für das Jahr 2005.
Bei Kapitel 13 99 - Sonstige Einnahmen und Ausgaben - gab es zu Titelgruppe 99 Anträge vonseiten der SPD- und der PDS-Fraktion auf Reduzierung des Ansatzes. Beide wurden abgelehnt. Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf Reduzierung des Ansatzes um 2 Millionen € in den Jahren 2005 und 2006.
Vorgelegt wurden dem Finanzausschuss während der Beratung entsprechende Listen aus den einzelnen Ministerien in Bezug darauf, welche IT-Vorhaben geplant sind und wie die Prioritäten für einzelne Vorhaben aussehen. Allerdings war aufgrund der Fülle der Listen eine gezielte und genaue Nachfrage zu bestimmten Projekten an diesem Tag kaum möglich.
Außer bei Titelgruppe 99 gab es weitere Änderungen bei den Abgaben von Spielbanken.
Einzelplan 14 - Ministerium für Bau und Verkehr. Im Mittelpunkt der Beratung zu diesem Einzelplan stand insbesondere die Frage der Finanzierung des ÖPNV, der Zuweisung von Mitteln an die Aufgabenträger, die mit
der Änderung des ÖPNV-Gesetzes zusammenhängt, und vor allem auch eine umfassende Diskussion zu dem neuen Landesbaubetrieb, der mehr als 2 000 Personen aus den Bereichen Straßenbau und Hochbau vereinen soll.
Im Zusammenhang mit der ersten Problematik stehen die Änderungen bei Kapitel 14 03 - Verkehr - Titelgruppe 63, unter anderem das Ausbringen neuer Titel. Bei Titelgruppe 65 - Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr - wurden die Zuschüsse an öffentliche Unternehmen um 158 000 € bzw. 150 000 € reduziert.
Wenige Änderungen gab es bei den Kapiteln 14 05, 14 07, 14 08 und 14 11. Ein Antrag der SPD-Fraktion, bei Kapitel 14 07 - Städtebau - den Ansatz für Mittel für die städtebauliche Sanierung und den Denkmalschutz zu erhöhen, wurde abgelehnt.
Bei Kapitel 14 10 - Stadtumbau - gab es umfangreiche Änderungen und Umschichtungen sowohl in der Einzelplanberatung als auch in der Bereinigungssitzung, insbesondere im Bereich soziale Stadt, aber auch bei den Zuschüssen für die Investitionsbank.
Bei Kapitel 14 13 wird der Landesbetrieb Bau mit seinem Wirtschaftsplan neu veranschlagt, der die ehemaligen Kapitel 14 07, 14 09 und 14 12 vollständig sowie 13 99 und 14 01 anteilig aufnimmt.
Ein Antrag der PDS-Fraktion, die im Vergleich zu 2004 hohen Aufwüchse insbesondere beim Straßenbau um 6 Millionen € zu kürzen, wurde abgelehnt. Angenommen wurde dagegen eine Kürzung in Höhe von 207 100 € im Jahr 2006 bei gleichzeitigem Ausbringen einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,9 Millionen € ab dem Jahr 2006.
Im Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - gibt es nennenswerte Änderungen bei Kapitel 15 02 Titel 684 03 - Förderung von Vereinen und Verbänden auf dem Gebiet des Umweltschutzes - und bei den Titelgruppen 63 und 67, bei denen Mittel in zweistelliger Millionenhöhe aus der Hauptgruppe 8 in die Hauptgruppe 6 zurückgeführt wurden.
Neu ausgebraucht wurde der Titel 831 03 - Admassierung Stiftungskapital Stiftung Umwelt und Naturschutz - mit einem Ansatz in Höhe von 1,3 Millionen € bzw. 1,7 Millionen €.
An dieser Stelle möchte ich eine mündliche Berichtigung vornehmen. Ich bitte Sie, auf der Seite 133 der Beschlussempfehlung nach dem Titel 627 67 Folgendes einzufügen:
„Der Ansatz bei Titel 857 67 - Darlehen an Zweckverbände - wird 2005 von 14 665 000 € um 14 665 000 € auf 0 € und 2006 von 15 711 000 € um 15 711 000 € auf 0 € verringert.“
Diskussionen und Änderungsanträge bezüglich Zuschusskürzungen gab es vonseiten der PDS-Fraktion bei Kapitel 15 03 Titelgruppen 61 - LHW -, 62 - Talsperrenbetrieb - und 63 - Landesanstalt für Altlastenfreistellung. Die Anträge wurden abgelehnt. Eine Kürzung um 882 600 € in 2005 und um 1 154 800 € in 2006 wurde beschlossen; das betrifft die Titelgruppe 61, bei der der Wirtschaftsplan entsprechend angepasst werden muss.
Weitere Änderungen gab es bei den Kapiteln 15 04 und 15 09 bei einigen Titeln über die Personalkürzung hinaus.
Einzelplan 16 - Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt. Die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Änderungen bei den Hauptgruppen 4, 5 und 8, die unter anderem auch mit den Mietzahlungen an den Landesbetrieb Limsa zusammenhängen, wurden, wie auch der Einzelplan insgesamt, einstimmig angenommen. Die vorgesehenen Einnahmen aus Nebentätigkeit bei Titel 119 01 wurden gestrichen.
Einzelplan 20 - Hochbau. Eine erste Änderung des Einzelplanes betraf das Vorwort mit einer Ergänzung zu der zukünftigen Aufnahme solcher Maßnahmen, die über PPP-Modelle finanziert werden. Dafür wurde das Kapitel 20 14 - Errichtung und Betrieb von Einrichtungen im Rahmen von PPP-Projekten - eingerichtet und die Titelgruppe 61 - Justizvollzugsanstalt Burg - mit einer VE in Höhe von 762 Millionen € ausgebracht.
Um eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Bezug auf den Bau der JVA ging es in einer gesondert angesetzten Debatte, in der eine Reihe von Fragen geklärt wurde, aber auch ein Teil ungeklärt blieb und im Ergebnis dessen im Ausschuss entsprechende Eckpunkte für das Vergabeverfahren festgelegt und ein Sperrvermerk über die Verpflichtungsermächtigung ausgebracht wurden.
Darüber hinaus gab es Diskussionen im Zusammenhang mit dem Parkdeck und Änderungen bei den Kapiteln 20 11, 20 13 und 20 54.
Zum Sondervermögen gab es nur Änderungen bei Kapitel 51 32 - Grundstock des Landes. Hier erhöhen sich die Einnahmeansätze zum Teil sehr deutlich, wie etwa bei Titel 131 02 - Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und Domänen - um 10 000 000 € im Jahr 2005. Aber auch bei dem Ausgabetitel 711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Allgemeinen Grundvermögens - kommt es zu einer Erhöhung um 2,9 Millionen €. Die Abführungen an den Landeshaushalt werden mit 6,3 Millionen € bzw. 4,09 Millionen € neu ausgebracht.
Im Haushaltsgesetz selbst wurden einige inhaltliche Änderungen vorgenommen, die ich Ihnen kurz vorstellen möchte.
In § 3 des Haushaltsgesetzes wurde ein neuer Absatz 6 aufgenommen, der nach Zustimmung durch den Landtag eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 150 Millionen € ermöglicht, wenn das Land einer neuerlichen Kapitalzuführung an die NordLB im Zusammenhang mit der Änderung europarechtlicher Vorgaben zur Gewährträgerschaft und Anstaltslast der Landesbanken zustimmt. Beim Ausstieg aus der NordLB ergibt sich die Möglichkeit des Absetzens des Nettoerlöses von der Kreditermächtigung nach Absatz 1.
In § 8 Abs. 7 wurde im Zusammenhang mit der Rückführung der in der Titelgruppe 96 befindlichen Vollzugsbeamten aus dem Einzelplan 13 in den Einzelplan 03 die ursprünglich vorgesehene Deckungsfähigkeit überflüssig. Des Weiteren wurde ein neuer § 16/1 aufgenommen, der Mehrausgaben bei Titel 518 20 mit Mehreinnahmen aus der Gewinnabführung des Landesbetriebes Limsa bei Kapitel 13 21 verbindet.
Von den Koalitionsfraktionen wurde darüber hinaus die Aufnahme eines Artikels 5 in das Haushaltsbegleitgesetz vorgeschlagen, der nunmehr dem § 16/2 des Haushaltsgesetzes entspricht. Da der vorgeschlagene Artikel 5 mit der Bezeichnung „Gesetz zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ als Bestandteil des Haus
haltsbegleitgesetzes keine zwei Lesungen im Landtag erhalten würde, wurde durch die Aufnahme in das Haushaltsgesetz eine Möglichkeit eröffnet, die Wirksamkeit für die Jahre 2005 und 2006 zu erzielen. Sollen diese Festlegungen auch darüber hinaus gelten, bedürfen sie einer erneuten gesetzlichen Änderung oder der Aufnahme in bestehende Gesetze.
Zwei weitere Änderungen gab es in der Anlage 2 zu den §§ 1 und 2 des ersten Punktes.
Mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz in der Drs. 4/1925 liegen Ihnen nunmehr die neuen Eckdaten für den Haushaltsplan 2005/2006 vor. Das Haushaltsvolumen steigt auf 10 160 636 500 € im Jahr 2005 und auf 9 933 674 500 € im Jahr 2006. Dagegen sinken die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen auf 988 078 500 € im Jahr 2005 und auf 1 464 041 500 € im Jahr 2006.
Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz wurde im Ausschuss mit sechs Jastimmen bei zwei Neinstimmen und drei Enthaltungen angenommen.
Zum Haushaltsgesetz liegt auch der schon erwähnte Entschließungsantrag aller Fraktionen in der Drs. 4/1956 vor.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich noch einige Bemerkungen zum Haushaltsbegleitgesetz mache, da es außer den redaktionellen auch inhaltliche Änderungen erfuhr.
Zu Artikel 2 lagen in der Bereinigungssitzung Anträge aller Fraktionen auf Streichung vor. Diese Anträge wurden einstimmig angenommen.
Dem Antrag der PDS-Fraktion auf Streichung der Artikel 1 und 3 wurde mehrheitlich nicht zugestimmt; dagegen fand ein Antrag der Koalitionsfraktion nach äußerst heftiger Debatte kurz vor dem Ende der Bereinigungssitzung Zustimmung, der in Nr. 1 die Wendung „strukturelle Maßnahmen“ durch den Bezug auf das Gesetz zur Errichtung des Landesverwaltungsamtes vom 17. September 2003 dahin gehend einengt, dass Trennungsgeld und Umzugskosten in der in Artikel 3 ausgebrachten Höhe für andere strukturelle Maßnahmen nicht gezahlt werden. Insgesamt wurde den Artikeln 1 und 3 einschließlich der Änderungen mehrheitlich zugestimmt.
Zu Artikel 4 lagen Änderungsanträge der Fraktion der PDS und der Koalitionsfraktionen vor. Zum einen ging es um die Kommunalisierung weiterer Mittel aus der Wohngeldreform, wenn sie vom Land nicht entsprechend ausgegeben würden, und zum anderen sollte die Verordnungsermächtigung in § 2 präzisiert werden. In beiden Fällen fanden die Anträge der Koalitionsfraktionen die erforderliche Mehrheit.
Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz in der Drs. 4/1924 wurde im Ausschuss mit sechs Jastimmen bei fünf Neinstimmen angenommen.
Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses für Ihre Mitarbeit und Geduld und das kurzfristige Reagieren in den teilweise bis 22 Uhr dauernden Sitzungen danken. Danken möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, der anderen Ministerien sowie der Landtagsverwaltung, dem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes, die an allen Sitzungen teilnahmen und den Fraktionen mit Hinweisen und Erklärungen jederzeit zur Verfügung standen.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch in diesem Jahr der Ausschusssekretärin Frau Kahl für die Vorbereitung und die Nachbereitung der Sitzungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schreibdienstes, denen nur wenige Pausen vergönnt waren, sowie Herrn Vogt vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Herzlichen Dank Ihnen allen!
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung sowie das Haushaltsbegleitgesetz in der geänderten Fassung zu beschließen. - Ich danke Ihnen für Ihre große Geduld.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften in der Drs. 4/1315 wurde am 22. Januar 2004 vom Landtag zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Im Kern ging es erstens um die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage zur Erhebung kostendeckender Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht aufgrund einer europarechtlichen Gebührenregelung von 1987 und zweitens um die Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit, hoheitliche Aufgaben auf private Dritte zu übertragen.
Zu der ersten Problematik ist im Gesetzentwurf eine Rückwirkung zum Jahr 1992 vorgesehen, die vor allem zu sehr kontroversen Debatten in den Ausschussberatungen führte. Der Finanzausschuss beschäftigte sich am 11. März 2004 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Da sich diese Materie für den Finanzausschuss ein wenig von bisherigen Problembereichen abhob und er insbesondere Beratungsbedarf zu dem rückwirkenden InKraft-Treten noch nicht rechtskräftiger Gebührenerhebungen sah, bat er sowohl den Ausschuss für Recht und Verfassung als auch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, dazu eine Empfehlung an den Ausschuss zu geben.
Gleichzeitig beschloss der Finanzausschuss, am 8. April 2004 eine Anhörung der Betroffenen durchzuführen. In der Anhörung, zu der unter anderem der Landesbauernverband, zwei Schlachthöfe, die Tierärztekammer, die kommunalen Spitzenverbände, Stadt und Landkreis Halberstadt und das OVG Sachsen-Anhalt eingeladen waren, wurden die konträren Positionen zur Rückwirkung, zu den Gebührenspannen aufgrund der unterschiedlichen Kostendeckung und zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Dritte deutlich sichtbar. Insbesondere entspann sich ein Streit um die Position des Schlachthofes Halberstadt und des Landkreises Halberstadt, da beide von der Rückwirkung und der Gebührenspreizung sehr unterschiedlich betroffen sein würden.
Der vorgesehene Termin der Beratung am 13. Mai 2004 wurde verschoben, da die Niederschrift über die Anhörung noch nicht vorlag. In der Sitzung am 24. Juni 2004 ging es unter den Fraktionen um die Auswertung der Anhörung und um einen Termin für die vorläufige Beschlussempfehlung an den Landwirtschaftsausschuss.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung brachte in seiner Empfehlung vom 26. April 2004 dem Finanzausschuss gegenüber mehrheitlich zum Ausdruck, dass er ein rückwirkendes In-Kraft-Treten aus Rechtsgründen zum Jahr 1997 empfehlen würde. In der Diskussion als durchaus problematisch angesehen wurde insbesondere dieses rückwirkende In-Kraft-Treten zur Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise zum Jahr 1992 bzw. 1997, aber auch die Festlegung der Kostendeckung durch die einzelnen Landkreise und nicht durch das Land. Ebenso wurden die sehr weiten Gebührenspreizungen für einzelne Fleischuntersuchungen als erklärungsbedürftig angesehen, da sie im Zusammenhang mit der Rückwirkungsregelung und offenen Rechtsstreitigkeiten zu hohen Nachforderungen führen könnten.
Zu der Beratung gab es mehrere Anträge der Fraktionen. Die PDS-Fraktion, die das rückwirkende In-KraftTreten ebenso ablehnte wie eine höhere Gebühr, als in der EU-Richtlinie festgelegt, formulierte dieses in entsprechenden Anträgen. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktionen der CDU und der SPD sahen die Frage der Rückwirkung zu diesem Zeitpunkt durchaus als problematisch an und hatten einen Änderungsantrag im Sinne der Empfehlung des Rechtsausschusses mit einer Rückwirkung der entsprechenden Gebühren zum Jahr 1997 eingebracht. Dieser wurde mehrheitlich mit 6 : 3 : 3 Stimmen angenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sah das mehrheitlich genauso und stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung am 3. September 2004 zu.
Der Termin 23. September 2004, an dem der Finanzausschuss seine endgültige Beschlussempfehlung abgeben wollte, wurde auf die Bitte der Koalitionsfraktionen hin ebenso verschoben wie der erneute Termin 25. Oktober 2004, da man Prüfungsbedarf hinsichtlich der Festlegung der Gebührenhöhe durch die Exekutive in Verbindung mit dem Satzungsrecht der Kreistage hatte.
Endgültig beschlossen wurde der Gesetzentwurf am 17. November 2004 mit einem überraschenden Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Dieser besagte, das rückwirkende In-Kraft-Treten wieder zum Jahr 1992 aufzunehmen, mit der Begründung, dass die Betroffenen damit mehr Rechtssicherheit bekämen.
Die PDS-Fraktion stellte erneut einen Antrag auf Ablehnung der Rückwirkung und der Gebührenspreizung, der wiederum mehrheitlich abgelehnt wurde.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde dagegen mehrheitlich angenommen, sodass Ihnen heute der Finanzausschuss nach einer sehr langen und kontroversen Beratung mehrheitlich mit sieben Jastimmen bei drei Neinstimmen und drei Enthaltungen empfiehlt, die in der Drs. 4/1922 vorliegende Fassung eines Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften anzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich heute in zweiter Lesung mit dem Nachtragshaushalt des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2004. Der Ausschuss für Finanzen hat den von der Landesregierung am 7. Mai 2004 in erster Lesung eingebrachten Entwurf eines Nachtragshaushalts in Abstimmung mit den Fachausschüssen und nach Vorliegen der entsprechenden Beschlussempfehlungen innerhalb der letzten zwei Monate beraten und beschließen können.
Die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes begründete der Finanzminister bei der Einbringung mit der Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen der wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen, insbesondere auf das Wegbrechen der Steuereinnahmen bezogen. Als Gründe, die Nettokreditaufnahme um weitere 368 Millionen € zu erhöhen, ohne aber den Konsolidierungskurs mit seinen harten Sparauflagen zu verlassen, nannte der Minister insbesondere das Defizit von 2003 in Höhe von 354 Millionen €, weitere Steuerausfälle in Höhe von 80 Millionen € mehr für 2004 als bisher veranschlagt und die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für den Einsatz von EU-Geldern.
Damit liegt die Nettokreditaufnahme um rund 400 Millionen € über dem Niveau der eigenfinanzierten Investitionen und überschreitet die verfassungsgemäße Grenze. Das ist nur möglich, wenn die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt wird und durch die Nettokreditaufnahme abgewendet werden kann, wie der Finanzminister feststellte. Dazu wären aus seiner Sicht drastische Kürzungen im konsumtiven Bereich notwendig, die aber bereits an rechtliche Grenzen stoßen würden.
Im Folgenden begründete der Minister, warum aus der Sicht der Landesregierung nur eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung zum Defizitausgleich möglich war.
In der darauf folgenden Aussprache zum Nachtragshaushalt wurden besonders folgende Themen von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalition und der Oppositionsfraktionen aufgeworfen: die Frage nach einem endgültigen Haushaltsabschluss für 2003 und dem damit verbundenen tatsächlichen Defizit, die Feststellung einer höheren Nettokreditaufnahme als das bekannt gegebene Defizit bei gleichzeitig finanziell entlastenden Faktoren, die Überschreitung der verfassungsmäßigen Kreditobergrenze um rund 400 Millionen € und die dazu erfolgte Begründung, die Vertitelung der globalen Minderausgabe, insbesondere bei den Kommunalfinanzen und im Kinder- und Jugendbereich, und die bundespolitischen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die mittelfristige Finanzplanung.
Die Vertreterinnen und Vertreter der PDS-Fraktion gaben in der Haushaltsdebatte an, nach Möglichkeiten und Alternativen zu den Einsparungen im Kinder- und Jugendbereich und bei den Kommunalfinanzen suchen sowie die Höhe der Nettokreditaufnahme auf den Defizitausgleich beschränken zu wollen.
In der Ausschusssitzung am 7. Juni erfolgten die Einbringung und allgemeine Aussprache zum Nachtragshaushalt. Hierin wurden ausführlicher und auf konkret angesprochene Probleme, Fragen und Einzelpläne bezogen die Positionen der Landesregierung und der Oppositions- und der Koalitionsfraktionen deutlich gemacht.
Erschwert wurde die Behandlung der ersten Einzelpläne allerdings durch die Tatsache, dass vonseiten der Landesregierung eine Mitteilung vorlag, noch keinen endgültigen Haushaltsabschluss 2003 vorlegen zu können, da noch EU-Finanzmittel erwartet würden. Daher wurde die Beratung der Einzelpläne bis auf die zu Einzelplan 01 mit der Forderung verschoben, den Abschluss endgültig und schnellstens zu benennen.
Einen breiten Raum in der Diskussion nahmen die Stellungnahme und die Ausführungen des Landesrechnungshofes ein. Folgende Problemkreise, die auch in den nachfolgenden Beratungen des Finanzausschusses immer wieder thematisiert und erklärt werden mussten, wurden von ihm angeschnitten:
− erstens die Verschuldung des Landes und die Überschreitung der Verfassungsgrenze durch die Nettokreditaufnahme bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode, verbunden mit einem aus seiner Sicht vorhandenen Strukturproblem des Landes auf der Ausgabenseite,
− zweitens der Widerspruch zwischen dem Anfang Juni vorgelegten vorläufigen Abschluss des Haushalts 2003 mit einem Defizit in Höhe von 440 Millionen € und der Veranschlagung von nur 354 Millionen € im Nachtragshaushalt,
− drittens die sehr enge und keinerlei Spielraum mehr zulassende Veranschlagung von Positionen im Haushalt, wie Zinsen, Privatisierungserlöse, Kostenerstattung an die Investitionsbank und anderes mehr,
− viertens die Laufzeiten und eine damit verbundene haushaltsmäßig Vorsorge für die Beleihung des Sondervermögens „Altlastensanierung“ und für den fälligen Midewa-Kredit,
− fünftens die im Haushaltsgesetz neu aufgeführte Ermächtigung für eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von erwarteten EU-Erstattungen und
− sechstens die Inanspruchnahme des Ausgleichstocks für ein kommunales Kreditprogramm und die Abgabe von Landeswald im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kulturgütern.
Weitere zwischen den Fraktionen diskutierte Problemkreise waren in der allgemeinen Aussprache der Umgang mit den Kommunen bezüglich des Finanzausgleichgesetzes und der Grundsicherung, die EU-Mittelveranschlagung und die globale Minderausgabe bei den Hochschulen im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen.