Protokoll der Sitzung vom 06.02.2003

Durch den Mehrbedarf an Mitteln für Personalausgaben aufgrund des Lehrertarifvertrages war es notwendig, in diesem Kapitel einen neuen Titel 461 02 mit einem Ansatz von 15 Millionen € einzustellen und mehrheitlich zu beschließen.

Völlig neu eingerichtet wurde das Kapitel 13 05 - Hochwasserhilfe - mit einem Umfang von mehr als 400 Millionen €, was auf entsprechende Forderungen insbesondere der PDS-Fraktion in den Einzelberatungen zurückgeht. In das Kapitel sind alle für 2003 vorgesehenen Programme mit der entsprechenden Finanzierung durch den Aufbauhilfefonds des Bundes und durch Landesmittel eingestellt worden.

Die Kürzung bei den Finanzzuweisungen aufgrund der vorgesehenen Änderung des FAG war bereits im Entwurf im Kapitel 13 12 veranschlagt. Zusätzlich wurde im Finanzausschuss mehrheitlich beschlossen, die Beteiligung der Kommunen an den Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 71,9 Millionen € bereits im Haushaltsplan 2003 zu vertiteln.

Beschlossen wurde ebenfalls die Einstellung des Titels 633 04 - Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - mit einem Ansatz von 32,6 Millionen €, durch den es den Kommunen ermöglicht werden soll, die aufgrund der Steuermindereinnahmen im Jahr 2002 in diesem Jahr fällige Rückzahlung in Höhe von 83 Millionen € in geringerer Höhe zu tätigen.

Weitere mehrheitlich beschlossene Änderungen sind die Abschmelzung der Zinszahlungen um 9 Millionen € und

die geringere Erstattung an den Bund für die Zusatzversorgungssysteme in Höhe von 35,7 Millionen €.

Darüber hinaus wurden folgende Probleme debattiert: Sozialhilfeleistungen und Grundsicherung, der beabsichtigte Verkauf von Landeseigentum und Landesbeteiligungen, wie land- und forstwirtschaftliche Flächen aus dem Sondervermögen „Grundstock“, und die Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen „Altlastensanierung“.

Einzelplan 14 - Bau und Verkehr. Insbesondere das Ausbringen einer Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 14 03 - Verkehr - Titel 683 63 - Zuschüsse für laufende Zwecke des ÖPNV - in Höhe von 2,071 Milliarden €, die mehrheitlich beschlossen worden ist, stand im Blickpunkt der doch kontrovers geführten Diskussion. Diese Verpflichtungsermächtigung soll einem möglichen wahren Vertrag den Weg ebnen.

Als weiterer Schwerpunkt, auch schon in den Haushaltsdiskussionen der letzten Jahre, erwies sich die Bezuschussung der Magdeburger Hafengesellschaft. Trotz eines entsprechenden Beschlusses des Finanzausschusses, bis zum Jahr 2005 nur investive Zuschüsse vorzunehmen, wurden diese in Zuschüsse für laufende Zwecke geändert.

Bei Kapitel 14 07 - Städtebau - wurde die Verpflichtungsermächtigung für die Städtebauförderung im ländlichen Bereich - Titel 883 04 - um 13,7 Millionen € für die nächsten Jahre erhöht.

Bezüglich der Nachfragen zu den Hochwasserschäden im Straßenbereich und im Wohnungswesen wurde vonseiten der Landesregierung auf den Einzelplan 13 verwiesen, in dem, wie bereits berichtet, ein entsprechendes Kapitel eingerichtet worden ist.

Einzelplan 15 - Umwelt. Hier gibt es nennenswerte Änderungen im Kapitel 15 02 bei Titel 533 10 für die Unterhaltung von Gewässern, bei Titel 685 51 und im Bereich der Altlastensanierung bei Titel 883 03. Im Bereich der Großschutzgebiete - Kapitel 15 09 - gibt es Änderungen im Stellenplan dergestalt, dass in der letzten Beratung 22 von 54 Stellen in Titelgruppe 96 umgesetzt worden sind, ohne dass es dazu eine Debatte im Fachausschuss und eine hinreichende Erklärung im Finanzausschuss gab. Weitere Schwerpunkte waren die Beleihung des Altlastensanierungsfonds sowie der beabsichtigte Verkauf der Talsperren und dessen Folgen.

Einzelplan 16 - Landesrechnungshof. Die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Änderungen in den Hauptgruppen 4, 5 und 8 wurden, wie der Einzelplan insgesamt, einstimmig angenommen.

Einzelplan 20 - Hochbau. Eine erste Änderung erfolgte im Vorwort, indem Hinweise für das Vorlegen der Haushaltsunterlagen Bau präzisiert worden sind.

Darüber hinaus gab es eine Reihe von Änderungen bei den allgemeinen Hochbauangelegenheiten wie die Kürzung bei kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten um über 1 Million €. Neu eingerichtet wurden bei Kapitel 20 11 die Titelgruppe 65 - Umbau des Landesmuseums für Vorgeschichte in Halle - sowie bei Kapitel 20 31 die Titelgruppe 62 - Herrichtung der Gedenkstätte „Roter Ochse“ in Halle.

Der Ausschuss schlägt darüber hinaus dem Landtag in der Beschlussempfehlung unter Abschnitt II Nr. 4 vor, dass zur Sanierung der Schlosskirche Wittenberg eine HU Bau vorgelegt wird.

Bei der Behandlung der Titelgruppe 64 - Klinikum Halle - bei Kapitel 20 13 wurde der Ausschuss vom Landesrechnungshof über eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung zur Finanzierung unterrichtet. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Berichtes und einer damit verbundenen Klärung der Vorgänge hat der Ausschuss ebenfalls einem Entschließungsantrag zugestimmt, der unter Abschnitt II Nr. 5 Bestandteil der Beschlussempfehlung ist.

Mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz liegen Ihnen, meine Damen und Herren, nunmehr die neuen Eckdaten für den Haushalt 2003 vor. Das Haushaltsvolumen steigt nach den Änderungen auf insgesamt 10 746 072 600 €. Die Summe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich sogar auf insgesamt 4 580 706 700 €. Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz und zu den fünf Entschließungen mit Aufträgen an die Landesregierung wurde im Ausschuss mit sieben Jastimmen bei sechs Neinstimmen angenommen.

Unter Abschnitt III der Beschlussempfehlung liegt Ihnen außerdem die Empfehlung des Ausschusses zum Entschließungsantrag der PDS-Fraktion vor. Hierzu ergab die Debatte, dass alle Fraktionen die Sorge um die finanzielle Situation teilen. Unterschiedlich waren die Ansichten darüber, auf welchem Weg die externen Rahmenbedingungen beeinflusst werden müssen, weshalb die ersten drei Punkte des Antrages keine Mehrheit fanden. Bei sechs Ja- und fünf Neinstimmen sowie bei zwei Enthaltungen wurde im Ausschuss die Forderung nach einer grundlegenden Gemeindefinanzreform auf Bundesebene mehrheitlich beschlossen.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige wenige Bemerkungen zum Haushaltssanierungsgesetz, da es außer den notwendigen redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Änderungen gab. Zur Mehrzahl der Artikel gab es Anträge der PDS-Fraktion, zu einigen Artikeln gab es Anträge der SPD-Fraktion, die keine Mehrheit fanden.

In Artikel 9 - Änderung des Blindengeldgesetzes - gibt es die Änderung, dass die Geldzuwendungen von bislang 430 € auf nunmehr 350 € abgesenkt werden. § 3 des Gesetzes erhält eine andere als die im Regierungsentwurf vorgesehene Fassung.

Neu eingefügt wurde Artikel 13/1, der die Auflösung des Sondervermögens „Grundstock“ beinhaltet.

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltssanierungsgesetz wurde im Ausschuss mit sieben Jastimmen bei sechs Neinstimmen angenommen.

Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Disziplin und Geduld bei den teilweise sehr langen Sitzungen danken. Ich danke ebenfalls dem Finanzministerium und den Vertreterinnen und Vertretern der anderen Ministerien, dem Landesrechnungshof, dessen Präsident Herr Schröder seine letzte Sitzung bei uns absolvierte. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Ausschusssekretärin Frau Kahl für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schreibdienstes, die ein Mammutprogramm bewältigt haben, und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der ebenfalls Nachtschichten einlegen musste.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung sowie das Haus

haltssanierungsgesetz in der geänderten Fassung zu beschließen. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Herzlichen Dank für diese umfangreiche Berichterstattung. Frau Dr. Weiher, Sie haben in Ihrem Bericht bereits Ihren Dank an die Beteiligten ausgesprochen. Ich möchte ganz besonders Ihnen, aber auch allen Mitgliedern des Finanzausschusses für die intensive Beratungstätigkeit, für die geleistete umfangreiche Arbeit und für das vorliegende Ergebnis namens des Hohen Hauses den ausdrücklichen Dank aussprechen.

(Beifall im ganzen Hause und von der Regie- rungsbank)

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die so genannte Generaldebatte zum Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Die Rednerreihenfolge ist wie folgt festgelegt worden: SPD, CDU, PDS, FDP und Landesregierung. Zunächst hat jedoch für die Landesregierung der Minister der Finanzen Herr Professor Dr. Paqué um das Wort gebeten. Herr Professor Paqué, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte auf einige wenige politische Punkte eingehen und erspare Ihnen und mir eine Wiederholung der technischen Details und Ausführungen, die Frau Dr. Weiher in vorzüglicher Form bereits gemacht hat. Bei dieser Gelegenheit erlauben Sie mir, auch einen herzlichen Dank an Frau Dr. Weiher auszusprechen. Sie hat die langen und komplexen Sitzungen des Finanzausschusses fair, kompetent, umsichtig und souverän geleitet und einen enormen technischen Aufwand bewältigt. Dafür ganz herzlichen Dank vom Finanzministerium und, ich nehme an, auch von den Abgeordneten im Hause.

(Beifall im ganzen Hause und von der Regie- rungsbank)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat die feste Absicht, bis zum Ende des Jahres 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein Schritt auf dem Wege zu diesem Ziel ist die Halbierung der Nettokreditaufnahme. Für den Haushaltsplanentwurf 2003 bedeutet dies eine Verringerung der Nettokreditaufnahme am Kapitalmarkt um 750 Millionen € im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2002.

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

Der Anteil der Kreditfinanzierung am Bruttoinlandsprodukt unseres Landes liegt damit bei ca. 1,7 %. Das liegt zwar immer noch unter den für Gesamtdeutschland gültigen 3 % nach den Kriterien von Maastricht, aber Sie wissen, dass das nicht die Verschuldung der Kommunen beinhaltet. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das also noch immer zu hoch.

Die Schieflage der Finanzen unseres Landes SachsenAnhalt ist vor allem durch die hohen konsumtiven Ausgaben bedingt, vor allem die hohen Personalausgaben und die hohen Zinslasten, die wir aufgrund des hohen Niveaus der Verschuldung von der Vorgängerregierung ererbt haben.

Dabei war von Anbeginn klar, dass die Landesregierung Kürzungen im investiven Bereich so weit wie möglich vermeiden wollte; denn die Schieflage unseres Haus

halts basiert nicht auf den Ausgaben im investiven, sondern auf denen im konsumtiven Bereich. Gerade in unserem Land Sachsen-Anhalt kommt den Investitionen nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Wir halten deshalb die Investitionsquote hoch. Sie liegt in dem jetzt vorliegenden Haushaltsplanentwurf bei 21,5 %.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen November brachte die Landesregierung den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2003 in den Landtag ein. Zu ebendieser Zeit wurden wir alle von der neuen Steuerschätzung eiskalt erwischt. Es ist nicht so, dass wir nicht mit einem drastischen Steuerausfall gerechnet hätten. Wir waren, lieber Herr Dr. Püchel, in dieser Hinsicht nicht ganz so ahnungslos wie unser hoch geschätzter Bundesfinanzminister,

(Unruhe bei der SPD)

der sich offenbar nur gelegentlich bei seinen Steuerschätzern erkundigt, wie es wohl in der Zukunft weitergehen wird.

(Zustimmung bei der FDP - Beifall bei der CDU)

Zufälligerweise lag der Termin der nächsten Befragung der Steuerschätzer im Bundesfinanzministerium gerade einmal ein paar Tage nach der Bundestageswahl. Das ist nun wirklich ein dummer Zufall. Das deutsche Volk musste jedenfalls den Bundestag wählen, ohne von den Steuerschätzern des Finanzministeriums darüber in Kenntnis gesetzt zu werden,

(Herr Dr. Püchel, SPD: Wir sind hier im Land Sachsen-Anhalt!)

dass die Politik der Bundesregierung noch im Jahr 2002 zu drastischen Steuerausfällen führen würde.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das wurde dem deutschen Volk verschwiegen, lieber Herr Dr. Püchel. Das verdient an dieser Stelle erwähnt zu werden; denn das betrifft das Land Sachsen-Anhalt. Wir haben schließlich darunter zu leiden.

(Zurufe von Frau Budde, SPD, und von Herrn Bullerjahn, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war ein klassischer Wahlbetrug.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Vorsicht!)

Es war ein Tiefstand der politischen Kultur, den wir dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister zu verdanken haben.