Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Genau vor einem Jahr, also am 14. März des letzten Jahres, hat der Landtag bereits einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gerontopsychiatrisch Erkrankten zu ergreifen und sich dafür einzusetzen, dass der Erhalt und der Ausbau so genannter Kommunikationszentren - -
Herr Abgeordneter Bischoff, warten Sie bitte einen Moment. - Ich bitte Sie jetzt noch einmal, den Lärmpegel zu senken. Das wäre auch dem Thema angemessen. Wir versuchen, die zwei Tagesordnungspunkte noch abzuhandeln. - Bitte, Herr Bischoff.
Dieser Beschluss vor einem Jahr betraf den Erhalt und den Ausbau so genannter Kommunikationsstätten für gerontopsychiatrisch Erkrankte, Schulungs- und Informationsangebote für Angehörige sowie Fort- und Weiterbildungsinhalte für Ärzte und Altenpflegepersonal und das Angebot psychiatrischer Tageskliniken mit dem Schwerpunkt Gerontopsychiatrie Sachsen-Anhalt.
Dieser Beschluss geht auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom Dezember 2000 zurück. Darin wurde zusätzlich ein Lehrstuhl für Gerontopsychiatrie gefordert, der damals ausschließlich aus dem Haushalt des Sozialministeriums finanziert werden sollte.
Jetzt wäre die Möglichkeit gegeben, diese Forderung umzusetzen. Jedenfalls nehmen wir das im Landtagsprotokoll festgehaltene Angebot auf, mit dem Frau Liebrecht ihre Rede vor einem Jahr beendete, nämlich dass das Thema in der nächsten Wahlperiode umfassend wieder aufgegriffen werden sollte. Das ist nun die jetzige
Wahlperiode. Sie kommt gerade in den Saal. Da das Thema bisher nicht aufgegriffen wurde, haben wir es getan.
Im Mai 2001 fand eine Anhörung zum Thema Demenz statt und in der Folge kam es zu dem erwähnten Beschluss des Landtages. Nach einem Jahr wollen wir wissen, wie die Landesregierung diesen Beschluss umgesetzt hat. Wir wissen, dass sich in den Pflegeeinrichtungen des Landes und bei den verantwortlichen Stellen der Pflegekassen in Bezug auf Demenzerkrankte einiges getan hat.
Der Landesseniorenrat hat während des Landesseniorenforums bereits darauf hingewiesen, dass es dazu bestimmte Modellprojekte gibt, zum Beispiel in den Pflegeeinrichtungen der AWO, bei denen der Pflegeaufwand für Demenzkranke nach der Methode Plaisir erfasst wurde und auch entsprechende Angebote unterbreitet wurden. Unterdessen wissen wir auch durch die Beratungen beim Landesseniorenforum, dass mit der herkömmlichen Begutachtung pflegebedürftiger Menschen der tatsächliche Bedarf an Betreuung Demenzkranker nicht erfasst werden kann. In Wirklichkeit ist der personelle Aufwand höher als bei reinen Pflegeleistungen, weil für die Beaufsichtigung, die Motivierung und die Behandlung ein höherer Zeitaufwand erforderlich ist.
Bekannte Tatsachen sind, dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird und damit der Bedarf an Unterstützung wächst. Vor allem bei den Hochaltrigen - die WHO hat eine neue Einordnung vorgenommen, weil wir älter werden, dort heißt es dann, bei den Hochbetagten - steigt die Gefahr einer Demenzerkrankung. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen leiden etwa 800 000 Menschen an Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass bei den über 80-Jährigen fast jeder Fünfte betroffen ist und bei den über 90-Jährigen fast jeder Dritte. Für das Jahr 2010 gehen Prognosen von ca. 1,7 Millionen Erkrankten aus.
Hinsichtlich der Ursachen und der Therapien wird zwar intensiv geforscht, allerdings gibt es noch keine Heilmittel. Aber erste Ansatzpunkte für eine medizinische Behandlung im Frühstadium sind bereits auf dem Markt.
Durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurden neue Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege dementer Menschen geschaffen. Mit dem Qualitätssicherungsgesetz hat die Koalition in Berlin bereits dafür gesorgt, dass die Versorgungssituation im stationären Bereich verbessert wurde durch zusätzliche Leistungen und durch niedrig schwellige Angebote für die betroffenen Familien. Dadurch wird auch die dringend notwendige Entlastung der pflegenden Angehörigen erreicht.
Es gibt allerdings weiterhin Handlungsbedarf. Mehr Wissen über Demenzerkrankungen muss in der medizinischen Ausbildung vermittelt werden. Eine umfassende Qualifizierung von Ärzten und des Pflegepersonals auf dem geriatrischen Gebiet ist geboten. Diese Erkenntnisse müssen auch in die allgemein medizinische und hausärztliche Versorgung integriert werden. Dazu gehört auch die Bildung von Netzwerken, die Angehörige fachlich beraten und unterstützen. Demenzerkrankungen stellen angesichts der demografischen Entwicklung eine große gesellschaftliche Herausforderung dar, wobei schon heute deutliche Versorgungsdefizite bestehen.
Danke, Herr Abgeordneter Bischoff, für die Einbringung. - Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist immer wieder interessant. Ich danke auch dem Abgeordneten Herrn Bischoff für die Darstellung der gegenwärtigen Situation, die, so glaube ich, sehr eindrucksvoll war und die auch im Wesentlichen der Haltung der Landesregierung entspricht.
Die Beauftragung zur Berichterstattung beruht auf den alten Anträgen und Beschlüssen des Landtags vom 15. Dezember 2000 und vom 14. März 2002. Wir sind natürlich gern bereit, jederzeit über unsere Bemühungen zu berichten und tun dies häufig auch sehr zeitnah, sodass ich glaube, es ist nicht notwendig, dazu jedes Mal einen Landtagsbeschluss zu fassen. Aber man muss sich immer einmal wieder in Erinnerung bringen.
Die gegenwärtige Situation ist durchaus interessant; denn die jüngsten Vorschläge der Kommissionen zur Sanierung der Sozialsysteme zielten auf die Abschaffung der Pflegeversicherung hin. Vielleicht wäre es an dieser Stelle auch interessant, die Haltung der dazu berufenen Mitglieder der Regierung oder des Berliner Parlaments zu hören.
Wir können hier noch so viel darüber diskutieren, was an dieser Stelle notwendig ist, wenn vielen Maßnahmen einfach die Grundlage entzogen wird. Dann kann uns auch die gesetzliche Verpflichtung zu höheren Leistungen nicht weiterhelfen, wenn niemand mehr da ist, der diese Leistungen finanziert - es sei denn, man ist der Meinung, die Kommunen wären in der Lage, aus der Sozialhilfe dieses alles aufzubringen. Das ist ein Unterfangen, das sehr frech ist.
Ich kann Ihnen hier einen kurzen Bericht geben über die Maßnahmen in letzter Zeit, auch in der Hoffnung, dass das Thema dann einen weiteren Zuhörerkreis erreicht, als wenn wir nur im Ausschuss darüber diskutieren. Ich stehe Ihnen aber selbstverständlich dort noch für einzelne Fragen zur Verfügung, wenn der Bedarf besteht. Dazu bedarf es nicht immer eines Landtagsbeschlusses.
Nach dem Krankenhausplan 2003 werden derzeit 408 Tagesklinikplätze für die Erwachsenenpsychiatrie vorgehalten. Damit wurde das Angebot gegenüber dem Jahr 2000 mit 383 Plätzen im Sinne der gemeindenahen Psychiatrie weiter ausgebaut. Die gerontopsychiatrischen Patienten gehören zu der Klientel der Tageskliniken, die nicht speziell im Krankenhausplan ausgewiesen werden, aber Bestandteil vorgelegter Konzeptionen sind.
Dass die Kommunikationsstätten für gerontopsychiatrisch Erkrankte noch nicht in vollem Umfang vorhanden sind, ist auch die Auffassung der Landesregierung. Wenn einzelne Initiativen vor Ort bestehen, wird das von uns jeweils unterstützt. Mit der am 28. Januar 2003 von der Landesregierung beschlossenen Pflegebetreuungsverordnung wurden niedrig schwellige Betreuungsange
Sie hatten vorhin auf die zusätzlichen Leistungen hingewiesen. Es bedurfte unserer Verordnung, um diese Angebote zu definieren und dann den jeweiligen Leistungsumfang festzulegen. Wir wissen, es sind nur geringe Beträge, die hierfür zur Verfügung stehen. Aber wichtig war es auch, dass gerade Angehörige in der Pflege demenziell Erkrankter entlastet werden. Wir hoffen, dass auch diese schwierige Situation verbessert werden kann.
Nach dieser Verordnung gehört auch die entsprechende Qualifikation des Personals unabdingbar zum Aufbau solcher Einrichtungen. Schulungs- und Informationsangebote werden von den Pflegekassen vorgehalten und stehen dabei den Angehörigen von Demenzerkrankten zur Verfügung. Deshalb wurde in Absprache mit meinem Haus in diesem Jahr auch die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialpsychiatrischen Dienste unseres Landes schwerpunktmäßig auf das Thema Demenz orientiert, wobei neben dem medizinischen Aspekt auch die Arbeit mit den Angehörigen durch Einbindung der AlzheimerGesellschaft Inhalt sein wird. Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass auch die Ärztekammer SachsenAnhalt sich dieses Themas angenommen hat und auch weiter annehmen wird.
Die Umsetzung von Projekten und Modellen für Betreuungsangebote nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurde in Sachsen-Anhalt - das ist Ihnen sicherlich bekannt - in spezifischer Weise aufgegriffen; denn Sachsen-Anhalt hat beispielhaft das Konzept der Hausgemeinschaften, der Pflegeeinrichtungen der vierten Generation, umgesetzt. Wir haben diese Idee als stationäre Betreuungsform aufgegriffen und in noch zu bauende Altenpflegeheime eingeführt und diese auf dieses Konzept ausgerichtet.
Wir sehen diese Form der Betreuung als zukunftsweisend an, wie es, glaube ich, auch international mittlerweile bestätigt wurde, weil es den alten und pflegebedürftigen Menschen die Chance eröffnet, ein am familiären Rahmen orientiertes Leben mit einem hohen Maß an Normalität zu führen. Häufig sind die Einrichtungen gleichzeitig mit teilstationären oder ambulanten Betreuungsangeboten vernetzt. Barrierefreie Wohnungen für Seniorinnen und Senioren werden in diesem Verbund ebenso errichtet.
In Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 19 Bauvorhaben nach diesem Konzept in Angriff genommen und gefördert. Davon sind zwei Einrichtungen - in Halle und in Allstedt - im August bzw. im Oktober 2002 fertig gestellt worden. Weitere Einrichtungen befinden sich in Vorbereitung. Inzwischen nehmen wir auf diesem Gebiet im Bundesvergleich eine eindeutige Spitzenposition ein.
Festzustellen ist, dass in den neuen Gesetzen und Gesetzesnovellierungen, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, die Belange von demenziell Erkrankten und der entsprechenden Pflegepersonen berücksichtigt wurden - so in der Novelle des Heimgesetzes, in der Heimmitwirkungsverordnung, im Pflegequalitätssicherungsgesetz und im Pflegeleistungsergänzungsgesetz -, womit die Rahmenbedingungen in der Altenhilfe wesentlich verbessert worden sind.
Es bleibt für uns natürlich jederzeit die Aufgabe, diesem besonderen Personenkreis besondere Aufmerksamkeit zu widmen, zumal wir alle die demografische Entwicklung und auch die besondere Problematik der Anerkennung derartiger Erkrankungen im Verhältnis zu den somatischen Erkrankungen, die leichter zu klassifizieren sind, kennen.
Die Landesregierung wird sich diesem Thema weiter widmen und Ihnen selbstverständlich auch jederzeit mit Auskünften zur Verfügung stehen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland hat in den letzten Wochen und Monaten den Superstar gesucht und offensichtlich auch gefunden. Viele Zuschauer haben die Gelegenheit genutzt und sich dabei mit der Sonnenseite des Lebens beschäftigt. Es gibt aber in unserer Gesellschaft auch Menschen - das sind nicht wenige -, mit denen es bergab geht, die allmählich ihr Gedächtnis verlieren, sich schleichend in ihrer Persönlichkeit verändern und irgendwann zu einem Pflegefall werden. Da möchte man allzu gern wegzappen oder ausschalten.
Um das Fazit zu dem Antrag der SPD-Fraktion vorwegzunehmen: Die FDP-Fraktion wird dem Antrag auf Berichterstattung darüber, welche Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Versorgung von gerontopsychiatrisch Erkrankten die Regierung ergriffen hat, ihre Zustimmung erteilen. Wir begrüßen das nicht zuletzt deshalb, weil nahezu zeitgleich die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag für ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Demenz in den Bundestag einbringt.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft muss jedem klar werden, dass die Zahl von an Demenz und an Alzheimer Erkrankten erheblich zunehmen wird. Mit steigendem Alter nimmt das Erkrankungsrisiko zu. In der Altersgruppe der 65- bis 70Jährigen erkranken etwa 3 % der Bevölkerung an Demenz, im Alter von 80 Jahren etwa jeder Fünfte und mit 90 Jahren bereits jeder Dritte.
Dass die Beschäftigung mit dieser Thematik nicht ganz unwichtig ist, zeigen auch gesundheitsökonomische Untersuchungen zum Nutzen einer medikamentösen Behandlung der Alzheimerkrankheit. Der Effekt besteht in einer späteren Einweisung in eine Pflegeeinrichtung. Damit sinken die Gesamtkosten dieser Krankheit, was insbesondere die Leistungen der Pflegeversicherung betrifft.
Um auf die eingangs erwähnte Sonnenseite des Lebens zurückzukommen: Wir müssen die Menschen in unserem Land sensibilisieren, rechtzeitig etwas für die Gesunderhaltung und Prävention zu tun. Die Früherkennung und eine rasche Therapie sichern möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben und die gewünschte Lebensqualität. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Scholze. - Für die PDS-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dr. Eckert das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die im Antrag der SPD-Fraktion geforderte Berichterstattung ist unbestritten wichtig und notwendig; wir haben eben zumindest schon eine solche Berichterstattung gehört. Auf der anderen Seite wäre es nicht nur notwendig, über die Maßnahmen zu berichten, sondern vor allen Dingen auch über die Wirkung dieser Maßnahmen: Haben die Maßnahmen dazu geführt, dass sich die Pflegesituation in den Einrichtungen, in den Diensten tatsächlich in dem Sinne verbessert hat, wie es die Absicht des damaligen Antrags der CDU-Fraktion war?
Das ist wichtig für die Berichterstattung und auch insofern wichtig, als sich in den letzten Jahren, und zwar in Sachsen-Anhalt wie bundesweit, der Anteil der Menschen, die demenzielle Probleme haben, stark erhöht hat. Beispielweise beträgt der Anteil der pflegebedürftigen Menschen, die demenzielle Symptome aufweisen, in der Pflegestufe 3 70 %, in der Pflegestufe 2 etwa 56 % und in der Pflegestufe 1 etwa 35 %. Wir haben in Sachsen-Anhalt zwar die bundesweit geltenden Durchschnittszahlen noch nicht erreicht, aber wir nähern uns diesen in den letzten Jahren rasch an. Maßnahmen sind also überfällig.
Zugleich muss man ganz einfach feststellen: Schon immer war in der Pflege zu wenig Personal vorhanden, schon immer hatte eine Pflegekraft zu viele Klienten zu versorgen, sodass alle pflegerischen Handlungen unter einem enormen Zeitdruck durchgeführt werden mussten und müssen. Eine „Pflege im Akkord“ kann aber nur schwerlich dazu beitragen, Abhängigkeiten zu vermindern; vielmehr produziert sie meist erst Hilflosigkeit. Gerade die psychosoziale Betreuung kann meist nur auf die Schnelle und am Rande erfolgen. Ein Gespräch, das nicht durch den Blick auf die Uhr gestört wird, ein Spaziergang oder auch die Erfüllung besonderer individueller Wünsche - all das kann gegenwärtig aus Zeitmangel vom Pflegepersonal kaum realisiert werden.
Wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann müsste an erster Stelle der Berichterstattung zur Umsetzung des Beschlusses des Landtages die Darstellung und Bewertung der personellen Ausstattung der Dienste und Einrichtungen stehen.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 1999 kam zu dem Ergebnis, dass in den Einrichtungen die vorhandene Personaldecke eher das absolute Minimum darstellt, sodass es zum Beispiel bei krankheitsbedingten Ausfällen - ich zitiere -
„sehr schnell zu kurzfristig nicht zu schließenden Versorgungslücken kommen kann. Allein die Grund- und Behandlungspflege ist so zeitaufwendig, dass für das Personal in Anbetracht der verfügbaren Personalkapazitäten für andere Hilfeleistungen insbesondere im Bereich der sozialen Betreuung kaum noch Zeit bleibt.“
Das Kuratorium Deutsche Altenhilfe bestätigte durch die Anwendung des Pflegezeit- und Personalverbesserungsinstruments Plaisir diese Aussagen zur Personalsituation. Damit hat sich auch das Seniorenforum am 28. Februar 2003 im Landtag beschäftigt, wie Herr Bi
schoff schon anmerkte. Auch die Qualitätsprüfungen der medizinischen Dienste der Krankenkassen aus dem Jahr 2000 zeigten erhebliche Mängel auf.