Friedemann Scholze

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer gewissen Erleichterung kann ich sagen: Wir haben es geschafft. Mit dem heutigen Beschluss des Landtages bringen wir ein neues Rettungsdienstgesetz auf den Weg - ein Politikfeld, in dem zahlreiche Akteure so unterschiedliche Interessen vertreten, dass der Vorgängerregierung der Mut fehlte, überhaupt aktiv zu werden. Es bedurfte erst eines liberalen Ministers und einer liberalen Fraktion, um die Sache beherzt in Angriff zu nehmen.
- Richtig.
Meine Damen und Herren! Es ist ein gutes Gesetz; denn wir haben an vielen Knackpunkten deutliche Verbesserungen vereinbart. Da die Opposition gerade in den letzten Tagen wieder Panikmache und sachfremde Kritik inszenierte,
werde ich diese Knackpunkte noch einmal herausstellen.
Mit der verpflichtenden Einführung des ärztlichen Leiters für den Rettungsdienst in allen Rettungsdienstbereichen erfüllen wir eine zentrale Forderung der Ärzteschaft und des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen. Notfallmedizinische Belange wie Fragen der Aus- und Weiterbildung des Leitstellenpersonals, das Qualitätsmanagement oder die Einführung von standardisierten Abfrageverfahren werden künftig bessere Berücksichtigung finden. Damit verbessert sich im Übrigen nicht nur die Versorgungsqualität, sondern auch die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes, insbesondere dann, wenn infolge
der Vergrößerung der Rettungsdienstbereiche weniger Leitstellen im Land betrieben werden.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu einer zentralen Forderung der gesetzlichen Krankenversicherung, zu der Reduzierung der Anzahl der Leitstellen. Mit der Lösung, die wir entwickelt haben, wird ein komplizierter, aber auch vernünftiger Spagat vollzogen; denn die Gestaltung der künftigen Rettungsdienstbereiche verbleibt im eigenen Wirkungskreis, in der eigenen Verantwortung der Landkreise. Das Land behält es sich lediglich vor, wenn es um die Einführung des kostspieligen Digitalfunks geht, festzulegen, wohin die finanziellen Hilfen gesteuert werden.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass wir uns mit einer Zustimmung zu Ihrem Änderungsantrag Ihren abstrusen Großkreisphantasien ergeben.
Meine Damen und Herren! Ein Wort zur Versorgungssicherheit. Wenn es nach der SPD gegangen wäre, dann hätten wir eine flächendeckend schlechtere Versorgung der Bevölkerung; denn die SPD ist es doch gewesen, die mit ihrem Gesetzentwurf die Hilfsfrist verlängern wollte.
Am Ende gern.
Meine Damen und Herren! Im neuen Rettungsdienstgesetz werden die Belange aller Leistungserbringer berücksichtigt: die der gemeinnützigen Hilfsorganisationen, aber auch die der gewerblichen Rettungsdienstunternehmen. Ich erinnere an erster Stelle an die Verlängerung der Genehmigungsdauer für die Beauftragung im Rettungsdienst. Das ist § 11 Abs. 3. Die Frist wird von vier Jahren auf nunmehr sechs Jahre verlängert. Dadurch erhalten alle Leistungserbringer ein höheres Maß an betriebswirtschaftlicher Planungssicherheit.
Doch nun zu dem Vorwurf der Opposition, wir würden das Ehrenamt nicht achten. Nein, meine Damen und Herren, ganz im Gegenteil: Das Ehrenamt wird auch von uns geschätzt und gestärkt. Die gemeinnützigen Hilfsorganisationen erhalten an vielen Stellen finanzielle Unterstützung für ihre ehrenamtliche Arbeit. Nur muss man sich schon fragen, ob das Rettungsdienstgesetz ordnungspolitisch der richtige Ort ist. Wir machen ein Gesetz darüber, dass eine Gesundheitsdienstleistung erbracht wird, die nach einem Vergabeverfahren auf Landkreisebene von der Krankenversicherung bezahlt wird. Die Eigenschaft, unter der diese Dienstleistung erbracht wird, ist dann eben nicht gemeinnützig, sondern unternehmerisch.
Meine Damen und Herren von der SPD und der PDS, der zentrale Unterschied zwischen Ihrer und unserer Koalition ist folgender:
Wir sind angetreten, damit wir in Sachsen-Anhalt Unternehmen ansiedeln können. Das bedeutet, wenn wir ein Gesetz schaffen, überlegen wir vorher: Ist dieses geeignet, Ansiedlungen zu fördern? Oder trägt es dazu bei, Ansiedlungen zu verhindern?
Mit einer ausschließlichen Privilegierung gemeinnütziger Hilfsorganisationen würden wir Ansiedlungen, auch in diesem Geschäftsbereich, verhindern.
Im Übrigen hat der Minister bereits darauf verwiesen, dass das entscheidende Kriterium die Leistungsfähigkeit ist. Das bedeutet dann eben auch, dass die gewerblichen Leistungserbringer, wenn es um die Versorgungsplanung für einen Massenanfall an Verletzten geht, nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Meine Damen und Herren! Mit der Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigung in die Organisation des Rettungsdienstes beschreiten wir einen neuen Weg. Wir waren uns alle darin einig, dass die integrierte Leitstelle auch den kassenärztlichen Notdienst vermitteln sollte, damit jeder Patient die geeignete Hilfe bekommt und Fehlallokationen vermieden werden.
Konsequent wird diese Forderung, die im Übrigen auch vom Sachverständigenrat erhoben wurde, aber erst dann umgesetzt, wenn wir wie mit unserem Vorschlag die Ärzteschaft an dieser Stelle mehr in die Verantwortung nehmen. Die ärztliche Selbstverwaltung, die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung, hat es nun in der Hand, den eröffneten Gestaltungsrahmen verantwortlich auszufüllen.
Meine Damen und Herren! Ich habe noch nichts zum Verhandlungsverfahren mit der Schiedsstelle gesagt. Ich halte diese Form der Finanzierung der Leistungen für alle beteiligten Leistungserbringer, Landkreise und Krankenkassen für ausgewogen. Die Krankenkassen erhalten eine größere Mitverantwortung und die Leistungserbringer können notfalls vor der Schiedsstelle eine auskömmliche Finanzierung erstreiten. Dabei geht es eben nicht um die billigste, sondern um die beste Leistung.
Meine Damen und Herren! Ich will zum Schluss kommen. Wir alle wissen, dass der Weg, den das Rettungsdienstgesetz in dieser Legislaturperiode - -
Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass der Weg, den das Rettungsdienstgesetz in
dieser Legislaturperiode zurückgelegt hat, lang und mühsam war.
Niemand in unserer Koalition hat es sich hierbei einfach gemacht.
Ich möchte alle Akteure im Rettungsdienst, die bewährten Hilfsorganisationen, die gewerblichen Rettungsdienstunternehmen, die Ärzte, die Landkreise und die Krankenkassen bitten, nein auffordern, dieses Gesetz anzunehmen und verantwortungsvoll umzusetzen. Wir werden von dem Willen getragen, die Versorgungsqualität und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Das sind zwei Seiten derselben Medaille, die einander nicht ausschließen. - Ich danke Ihnen.
Diese Frage möchte ich sehr gern beantworten. Das ist zum einen ein politisches Problem. Wir, die Koalition, haben natürlich Vorstellungen dahin gehend entwickelt, wie die Landkreise in der Zukunft aussehen sollen. Diese decken sich natürlicherweise nicht mit den Vorstellungen, die Sie entwickelt haben.
Wenn es darum geht, die Größe eines Rettungsdienstbereiches festzulegen, möchten wir uns an den Vorgaben bzw. den statistischen Entwicklungen, die auf der Bundesebene zu verzeichnen sind, orientieren. Das heißt, dass eine Rettungsleitstelle etwa zwischen 300 000 und 350 000 Einwohner versorgen soll. Da es darum geht, auch hier die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu belassen, haben wir an dieser Stelle versucht zu vermeiden zu sagen: Wir hätten gern drei, vier, fünf oder sieben Leitstellen. Wir setzen an dieser Stelle ganz gezielt auf die Verantwortung der dann neu gebildeten Landkreise, zu vernünftigen Regelungen zu kommen.
Nur ein Beispiel: Ich stelle mir das für meine Heimatstadt so vor, dass der neue Landkreis Saalekreis, also Merseburg-Querfurt und Saalkreis, möglicherweise auch mit der Stadt Halle in Verhandlung tritt, um dem guten Beispiel, das es jetzt schon gibt, nämlich die kreisübergrei
fende Zusammenarbeit, in der Form fortzusetzen, dass Merseburg dazukommt.
Sehr geehrte Frau Dr. Kuppe, Sie haben in Ihrem Beitrag insbesondere kritisiert, dass mit dem Rettungsdienstgesetz mehr Markt und mehr Wettbewerb eingeführt werden soll. Ich versuche, auch in unseren gesundheitspolitischen Diskussionen auf der Landesebene eine gewisse Stringenz zwischen den Dingen, die auf der Bundesebene geäußert werden, zu erkennen. Dort sagt auch Ihre Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass wir insbesondere den Wettbewerb unter den Leistungserbringern haben wollen.
Können Sie mir bitte erklären, warum Sie von dieser grundsätzlichen Aussage, die sicherlich auch Ihre gesamte Partei betroffen hat, an dieser Stelle abweichen wollen und mit der ausdrücklichen Privilegierung verhindern möchten, dass ein privater Anbieter überhaupt zum Zuge kommen kann?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der gestrigen Debatte sind Fragen der Bildungspolitik ausführlich erörtert worden. Von allen Debattenrednern ist, wenn auch mit unterschiedlichen Nuancen, zu Recht die Schlüsselrolle von Bildung für die Entwicklung der Persönlichkeit unterstrichen worden. Von allen ist ausgeführt worden, dass die Chancengleichheit als eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildungskarriere des Einzelnen anzusehen ist. Im Grunde sind wir uns alle darüber einig, dass die finanzielle Situation der Eltern nicht entscheidend dafür sein darf, welcher Bildungsweg von einem Kind eingeschlagen wird.
Meine Damen und Herren! Mit der Problematik der Kosten für die Schülerbeförderung für Kinder aus Familien, deren Eltern Leistungsempfänger nach dem SGB II sind und bei denen die Übernahme der Schülerbeförderungskosten nicht durch die Regelung in § 71 Abs. 2 des Schulgesetzes gedeckt ist, befasst sich der Landtag nicht zum ersten Mal.
Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS vom 31. August 2005 bzw. des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen vom 9. September 2005 hat sich der Bildungsausschuss mit dieser Problematik ausführlich befasst. Es ist unter anderem deutlich geworden, dass es richtig war, die Problemlage fundiert zu analysieren und zu prüfen, welcher Personenkreis betroffen sein kann.
Festzustellen ist, dass es in Einzelfällen dazu kommt, dass Kinder von SGB-II-Empfängern oder von Sozialhilfeempfängern, aber auch aus Familien mit einem geringen Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit möglicherweise an einer chancengerechten Bildungsbeteiligung gehindert sein könnten. Das kann auch auf Jugendliche zutreffen, die bereits selbständig sind und außerhalb des Elternhauses wohnen, aber ohne eigenes Einkommen sind, zum Beispiel Jugendliche, die als Berufsfachschüler eine Ausbildung wahrnehmen.
Das Kultusministerium hat eine Übersicht erarbeitet und vorgestellt, die die Problemlage nach Landkreisen getrennt aufzeigt. Aufschluss darüber, ob und wie viele Fälle es gibt, die den Abbruch des weiteren Schulbesuchs zur Folge haben, konnte die Abfrage bei den kommunalen Trägern der Schülerbeförderung nicht geben.
Aus meiner Sicht ist die Problematik dennoch weiter zu verfolgen. Deshalb wollen wir im Interesse der Betroffenen klären, ob und welche Möglichkeiten bestehen, grundsätzlich eine Lösung herbeizuführen.
Deshalb empfehlen auch wir, diesen Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen und dort über die Problematik, wie bereits angedeutet, weiter zu diskutieren und mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Lösungsmöglichkeiten hinzuarbeiten. Im Namen der FDPFraktion empfehle ich daher die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute die Gelegenheit, anhand der Regierungserklärung über den Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt zu diskutieren. Ich war nach den einleitenden Worten der Kollegin Tiedge schon fast selbst in eine Depression verfallen, wie schlimm doch manches ist. Sicherlich gibt es viele Dinge, die kritikwürdig sind, aber ich denke auch, mit noch mehr Kontrolle und noch mehr Untersuchungen wird uns das an dieser Stelle nicht weiterhelfen.
Wenn Ihre Fraktion oder die andere Oppositionsfraktion bei den Haushaltsberatungen die Konsolidierungsreden hält und uns kritisiert, dass unser Personalabbau eigentlich noch nicht in dem Maße erfolgt ist, wie Sie sich das wünschen, dann muss man an dieser Stelle einfach sagen, dass das Landesamt für Verbraucherschutz mit weniger Personal als vorher in den getrennten Behörden hocheffizient arbeitet, wenn es gelingt, 80 % der relevanten Betriebe zu beurteilen, und das in anderen Bundesländern wesentlich weniger getan wird. Das ist, denke ich, eine beachtliche Leistung und das sollte man an dieser Stelle auch einmal herausstellen.
Nicht nur der aktuelle Fleischskandal ist ein notwendiger Anlass, über die Verbraucherpolitik zu sprechen, sondern auch die Tatsache, dass durch unsere Koalition in den vergangenen Jahren neue Strukturen im Verbraucherschutz geschaffen wurden, die es uns jetzt zum Glück erlauben, das Treiben um das Gammelfleisch quasi als Außenstehende zu beobachten. Auf Initiative unserer Landesregierung wurden die relevanten Betriebe untersucht und es konnte Entwarnung gegeben werden.
Meine Damen und Herren! Es zeigt sich ganz offensichtlich, dass bei uns im Lande die Strukturen stimmen; denn wenn bei uns eine Kontrollquote von 80 % und im Bundesdurchschnitt nur eine von 58 % erreicht wird, haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Es wird aber auch deutlich, dass die Nahrungsmittelindustrie Sachsen-Anhalts sehr wohl verstanden hat, dass ihr wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit der Zufriedenheit und Sicherheit der Verbraucher verbunden ist.
Meine Damen und Herren! In vielen Debatten, in denen es um Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik geht, sind wir fraktionsübergreifend stolz auf den Erfolg unserer Nahrungsmittelwirtschaft - durchweg, von den Erzeugern in der Landwirtschaft bis hin zu den verarbeitenden Betrieben. Das sollte zum Vorteil des Landes und der Verbraucher auch so bleiben. Hallorenkugeln, Rotkäppchen-Sekt, Halberstädter Würstchen sind unsere besten Werbeträger.
Meine Damen und Herren! Wenn wir uns an dieser Stelle mit dem Verbraucherschutz befassen, sollten wir uns auch einmal die Frage stellen, vor wem und wovor wir den Verbraucher schützen wollen. Am Markt treffen Angebot und Nachfrage bei Waren und Dienstleistungen zusammen. Die Freude des Nachfragenden wird direkt beeinflusst durch die Qualität und vor allem durch den Preis des Angebots. Sind beide in einem ausgewogenen Verhältnis, können Anbieter und Nachfragender gedeihlich zusammenleben.
Problematisch an diesem Verhältnis ist jedoch eine gewisse Informationsasymmetrie; denn die Kompetenz des Anbieters übersteigt oftmals die des Kunden, der sich auf das Werben des Anbieters einlassen muss. Natürlich ist es relativ einfach, den knackigen vom madigen Apfel zu unterscheiden. Doch gibt es viele Angebote, die für den Kunden eben nicht auf den ersten Blick zu durchschauen sind.
Der Präsident des IWH, Herr Professor Blum, hat dies im Zusammenhang mit der Gesundheitswirtschaft neulich auf dem Ersatzkassenforum sehr drastisch auf den Punkt gebracht. Ein Patient sei demnach nicht in der Rolle des selbstbewusst nachfragenden Kunden von Gesundheitsdienstleistungen, sondern vielmehr ein Anbieter eines kranken Körpers, an dem diese Leistungen dann erbracht werden können. Das ist, zugegeben, eine sehr zugespitzte Aussage. Sie macht aber deutlich, dass Verbraucherschutz vor allen Dingen dort ansetzen sollte, wo die Informationsasymmetrie besteht.
Das Ziel der Verbraucherpolitik oder Verbraucherschutzpolitik ist also das Befähigen des Verbrauchers zum selbstbewussten Wahrnehmen seiner Interessen im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Wir Liberalen nennen das dann kurz: mehr Markt - weniger Staat.
Meine Damen und Herren! Uns ist natürlich auch klar, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle doch manchmal besser ist. Darum haben wir mit unserer Koalition neue, effektivere Strukturen im Verbraucherschutz geschaffen. Mit der Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz im Oktober 2002 haben wir eine integrative Fachbehörde geschaffen, die viele Aspekte des Verbraucherschutzes ressortübergreifend in sich vereinigt.
Wir finden in dieser Struktur die gebündelte Fachkompetenz in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin sowie Arbeitsschutz und leisten damit einen großen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutzes. Neben der notwendigen Überwachung des Marktes leistet die Behörde vor allem auch Beratungsaufgaben für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Gesundheitseinrichtungen und natürlich auch für die Verbraucher.
Meine Damen und Herren! Ich halte den eingeschlagenen Weg für den richtigen, insbesondere auch deshalb, weil sich, wie auch der Minister im Zusammenhang mit der Arbeitsteilung im Bereich Laborleistungen verdeutlicht hat, in den Ländern Mitteldeutschlands eine Zusammenarbeit entwickelt, die verhindert, dass unnötige Mehrfachstrukturen aufgebaut und dem Steuerzahler in Rechnung gestellt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Entwicklung von Verbrauchersouveränität ist die Unterstützung der Arbeit der Verbraucherzentrale des Landes Sachsen-Anhalt - eine Aufgabe, die, wenn man sich unsere Haushaltssituation betrachtet, nicht leicht zu finan
zieren ist. Aber trotz der Sparbemühungen in allen Bereichen ist es gelungen, im Doppelhaushalt 2,5 Millionen € für die Arbeit der Verbraucherzentrale zu mobilisieren - Geld, welches, wie ich finde, sinnvoll angelegt ist; denn die Verbraucherzentrale beschreibt in ihrem letzten Jahresbericht selbst, wie es ihr gelungen ist, bei Kreditzinsnachberechnungen die Kaufkraft von Bürgern zu steigern. So wurden Rückzahlungen an die Kunden in Höhe von 1 Million € fällig. Im Durchschnitt pro Kunde waren das ca. 1 000 €. Aber auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Energie- oder Ernährungsberatung, leistet die Verbraucherzentrale eine wichtige Arbeit.
Meine Damen und Herren! Die Gesundheit spielt im Verbraucherschutz - ich erwähnte es bereits - eine wichtige Rolle. Mir geht es an dieser Stelle um den Aspekt der Stärkung der Patientensouveränität. Hierbei kommt es eben nicht nur auf die Aufklärung im individuellen Verhältnis zwischen Arzt und Patient an, sondern es ist auch notwendig, darüber hinaus Informationen bereitzustellen und Beratung zu ermöglichen. Der Minister hat hierzu schon ausführlich Stellung bezogen. Ich möchte diese Ausführungen noch ergänzen; denn im Zusammenhang mit den Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die seit diesem Jahr veröffentlicht werden, erhält nun auch die Öffentlichkeit einen verstärkten Einblick in das Leistungsgeschehen und in die Fähigkeiten unserer Krankenhäuser.
Am Ende sehr gerne.
Es wird nicht lange dauern, dann werden Verbraucherorganisationen oder Patientenverbände diese Informationen nutzen und in vereinfachter, ausgewerteter Form den Patienten zur Verfügung stellen. Das unterstützt den Bürger nicht nur in der Wahl des geeigneten Krankenhauses, sondern stärkt auch den Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander - also auch ein Gesichtspunkt, der dazu führt, dass es künftig im Interesse der Verbraucher mehr Markt geben wird.
Meine Damen und Herren! Verbraucherpolitik, Verbraucherschutz, aber auch das Verhältnis der Marktteilnehmer untereinander haben viel mit Vertrauen zu tun. Ist dieses, wie aktuelle Geschehnisse verdeutlichen, erschüttert, besteht die Gefahr, durch Symbolpolitik schnelle Abhilfe zu suggerieren. Ein Nachfragen, wie es dazu kommt, dass mit krimineller Energie versucht wird, Lebensmittelpreise gewaltsam nach unten zu treiben, bleibt dabei außen vor.
Ich frage mich schon, warum die Arbeit der Landwirtschaft und des ehrbaren Fleischerhandwerks derart abgewertet wird, dass uns „Lebensmittel“ zum Preis von Abfall aufgetischt werden oder dafür eine Nachfrage entsteht. An dieser Stelle gibt es aus meiner Sicht auch die Verantwortung von uns als Verbrauchern; denn
Lebensmittel sind mehr wert, wie es auch eine Informationskampagne der Landwirtschaft verdeutlicht hat.
Meine Damen und Herren! Wir alle sind Verbraucher. Ich könnte daher auch aus individueller Erfahrung noch das eine oder andere zu dieser Thematik beitragen; aber auch die Redezeit zur Regierungserklärung ist begrenzt.
Nach Einschätzung unserer Fraktion sind wir im Bereich Verbraucherschutz gut aufgestellt. Das wird uns sicherlich nicht zu 100 % schützen können, dass Produkte oder Dienstleistungen mit Fehlern behaftet oder gar gefährlich sind. Auch werden wir es nicht immer verhindern können, dass durch kriminelle Machenschaften das Verbrauchervertrauen missbraucht wird.
Aber jedes Bundesland kann im Rahmen des jetzt geltenden Rechts seine Aufgaben im Verbraucherschutz wahrnehmen. Wir haben dafür nicht nur die modernen Strukturen geschaffen, sondern wir setzen alles, was für den Schutz der Verbraucher notwendig ist, auch durch. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Eckert, ich will Ihnen diese Frage sehr gern beantworten. Auch ich halte den gemeinsamen Bundesausschuss, so wie er jetzt arbeitet, angesichts der Aufgaben, die er zu erfüllen hat, in dieser Zusammensetzung nicht für das Nonplusultra, nicht für perfekt. Das Problem ist, dass dort alle Interessenvertreter an einem Tisch sitzen.
Es sind dort die wesentlichen Vertreter anwesend, etwa die Ärzte als Leistungserbringer. Die Krankenkassen haben gewisse Mitsprachrechte.
Es sitzen dort auch die Patientenvertreter, die ihren Einfluss bereits geltend machen und der nicht missachtet wird.
Wenn Sie beurteilen möchten, ob Gesundheitsleistungen notwendig und sinnvoll sind und daher zulasten der Solidargemeinschaft finanziert werden sollten, dann müsste die Prüfung eigentlich unabhängig erfolgen. Dies kann nur durch eine wissenschaftliche Institution erfol
gen, die unabhängig von den Krankenkassen und möglicherweise auch unabhängig von bestimmten Herstellerinteressen und dergleichen ist.
Wir verfolgen alle, dass es bestimmte medizinische Verfahren gibt, die wünschenswert sind, die aber noch nicht den Nachweis erbracht haben, dass sie tatsächlich wirksam sind. Diese Wirksamkeitsnachweise müssen erbracht werden.
Ich halte den Ausschuss, so wie er sich im Moment zusammensetzt, nicht für ein unabhängiges Beratungsgremium, sondern allenfalls für eine Diskussionsrunde, in deren Rahmen über Therapien und Arzneimittel gesprochen wird, aber nicht immer im Interesse der Patienten entschieden wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik für Menschen mit Behinderungen und Fragen der Barrierefreiheit haben in dieser Legislaturperiode schon oft eine zentrale Rolle gespielt. Die Frage, ob alle Ziele, die auch wir uns gestellt haben, erreicht wurden, muss man nach wie vor verneinen. Allerdings sind auch wir in unserer Koalition nicht untätig gewesen, sondern haben aktiv daran gearbeitet, dass Barrieren abgebaut werden konnten.
Meine Damen und Herren! Bei der Beantwortung der Fragen wird auf alle Aspekte der Barrierefreiheit eingegangen. Beispielhaft möchte ich aus meiner Sicht noch einmal einige Punkte hervorheben. Zum Beispiel haben wir im Bereich des Nahverkehrs mit dem neuen ÖPNVGesetz festgelegt, dass die Barrierefreiheit von Verkehrsmitteln auch in den nächsten Jahren weiter zu erhöhen ist.
Damit dies nicht ohne die Betroffenen geschieht, ist eine umfassende Beteiligung in den entsprechenden Gremien vorgesehen; denn nicht zuletzt sind es die öffentlichen Verkehrsmittel, die es Menschen mit Behinderungen möglich machen, aktiv am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Natürlich spielt an dieser Stelle auch immer die Frage der Finanzierung eine Rolle. Wenn man Forderungen aufmacht, sollte man, wenn das möglich wäre, auch immer eine Idee mitliefern, aus welchem Topf man es denn bezahlen möchte.
Wir hätten auch gerne - zumindest in meiner Heimatstadt - ad hoc barrierefreie Straßenbahnen. Das können sich aber a) unsere Verkehrsunternehmen und angesichts der Höhe der dafür notwendigen Fördermittel b) auch unser Landeshaushalt nicht leisten. Aber auch hierbei, denke ich, sind wir auf einem guten Weg.
Ein weiterer Aspekt, der sowohl Menschen mit Behinderungen als auch uns persönlich beschäftigt, ist die selbständige Inanspruchnahme des Wahlrechts. Die Situation in den Wahlbereichen - das hat der Minister gesagt - ist durchaus unterschiedlich, aber im Großen und Ganzen doch eher unbefriedigend.
Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Interessenvertretungen der Behinderten und der Landeswahlleiter in einem ersten Schritt darauf verständigt haben, zumindest erst einmal in der Wahlbenachrichtigung auf Barrierefreiheit oder Nichtbarrierefreiheit von Wahllokalen hinzuweisen.
Meine Damen und Herren! An anderer Stelle werden wir uns in dieser Sitzungsperiode mit der neuen Landesbauordnung befassen. Der darin enthaltene § 49 regelt in einer Generalklausel die barrierefreie Gestaltung von
Gebäuden, insbesondere von solchen Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Ich möchte an dieser Stelle der Diskussion, die innerhalb der nächsten Stunden noch auf uns zukommt, nicht vorgreifen, aber doch zumindest anmerken: Ich denke, damit ist dem Anliegen der Barrierefreiheit nicht nur in angemessener Weise Rechnung getragen worden, sondern es wird ihm Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren! Bereits am Anfang meiner Rede sagte ich, dass wir noch nicht alle Ziele erreicht haben. Wir werden uns auch in den nächsten Jahren mit dieser Thematik befassen; denn leider lässt sich, wie ich schon sagte, nicht alles das, was auch aus unserer Sicht wünschenswert ist, ad hoc umsetzen. Die Knappheit der Ressourcen spielt an dieser Stelle natürlich auch eine Rolle.
Die selbständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, ist auch für uns ein Anliegen, weil es auch hierbei letztendlich um die Durchsetzung von Freiheits- und Bürgerrechten geht. Deswegen werden auch wir als freie demokratische Fraktion diese Anliegen zur Barrierefreiheit weiterhin positiv begleiten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Zweifel bildet der Bericht des Psychiatrieausschusses eine wichtige Diskussionsgrundlage für die Arbeit im Ausschuss für Gesundheit und Soziales, bietet er doch, in verständlicher Sprache formuliert, einen Überblick über die Situation der Versorgung psychisch Kranker in Sachsen-Anhalt.
Nach meiner Einschätzung haben wir uns in allen Fraktionen immer sehr intensiv mit den Berichten befasst, insbesondere dann, wenn in kritischen Aussagen Defizite in der Versorgung aufgezeigt wurden und somit bei uns als den politischen Akteuren ein Handlungsdruck entstand. Bei den Beratungen über die Berichte haben wir ebenso immer die Sichtweise der Landesregierung zur Kenntnis nehmen können.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich im Rahmen eines Zwischenfazits feststellen, dass der Wissensdurst, der auch in dem Antrag seinen Niederschlag findet, von der Landesregierung stets gestillt wurde. Antworten auf Kleine Anfragen und regelmäßige Selbstbefassungen machen dies deutlich.
Meine Damen und Herren! Ich möchte gern auf einige Aspekte des Antrags eingehen. Dass auf dem Gebiet der ambulanten psychiatrischen Versorgung aufgrund des Mangels an entsprechenden Fachärzten insbesondere im ländlichen Raum Defizite bestehen, ist allen bekannt. Leider - so muss man konstatieren - ist es bisher noch nicht gelungen, die Rahmenbedingungen so optimal zu gestalten, dass sich wieder Psychiater in ländlichen Gebieten niederlassen.
Ich stelle an dieser Stelle die Frage, ob uns dies je in dem gewünschten Umfang gelingen wird; denn im Gesundheitswesen sind nicht nur finanzielle Ressourcen knapp, sondern auch die Ressource Mensch/Arzt und damit die nötige Zuwendung, die gerade im Bereich der Psychiatrie mit der Bereitschaft verbunden sein muss, selbst äußerste Belastungen zu ertragen.
Ein anderer Aspekt ist die in dem Antrag angesprochene Problematik der Enthospitalisierung, also die Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
Wir stimmen sicherlich in der Einschätzung überein, dass die individuelle Freiheit eines Menschen mit Behinderung am besten in seiner häuslichen Umgebung verwirklicht werden kann. Daher bin ich erfreut, dass der Psychiatrieausschuss die Aktivitäten des Landesgesetzgebers anerkennt, die zur Errichtung der Sozialagentur geführt haben; denn deren Aufgabe ist auch die Umsetzung dieses Grundsatzes. Verständlicherweise kann mit einer neuen Verwaltungsstruktur ein solches Problem nicht ad hoc gelöst werden. Dass dies so ist, erfahren wir regelmäßig im Ausschuss.
Meine Damen und Herren! Ich begrüße es, wenn sich das Ministerium, der Psychiatrieausschuss sowie die Mitglieder des Gesundheits- und Sozialausschusses wie jedes Jahr kritisch mit den Aussagen und Hinweisen des Psychiatrieausschusses befassen. Das läuft nach meiner Einschätzung immer sehr konstruktiv ab.
Unabhängig davon, ob der Antrag heute angenommen wird, ist festzustellen, dass die Bereitschaft der Landesregierung, über die aufgeworfenen Probleme mit uns zu diskutieren, immer gegeben war und auch in der Zukunft vorhanden sein wird; denn letztlich geht es um eine Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker bei uns im Land. Das ist ein Ziel, welches wir uns mit dem Gesetz Anfang der 90er-Jahre selbst gesetzt haben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Was für Unkenrufe mussten wir uns im Laufe dieser Legislaturperiode insbesondere gegenüber der Koalition im Zusammenhang mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes anhören! Das gipfelte im Wesentlichen in zwei Unterstellungen, erstens wir würden womöglich angesichts der zu erwartenden Auseinandersetzungen und des inzwischen nahenden Wahltages auf eine Novellierung verzichten und zweitens eine Gebietsreform, an die sich die Koalition nicht herantrauen würde, bliebe bis zum Ende des Jahrzehnts auf der langen Bank liegen. So ähnlich hatten Sie es, Frau Dr. Kuppe, bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs formuliert.
Doch den absoluten Höhenpunkt bildete dann Ihre Behauptung, Frau Dr. Kuppe, in der Pressemitteilung vom 28. Juni 2005, wir hätten Mangels eigener guter Einfälle den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung bei Ihnen abgeschrieben. - Das war wohl eher umgekehrt. Als wir im Jahr 2002 begannen, uns mit dem Rettungswesen in Sachsen-Anhalt zu befassen, haben wir wirklich vieles vorgefunden, aber keinen Gesetzentwurf der Vorgängerregierung zur Reformierung des Rettungswesens.
Die strukturellen Fehlentwicklungen im Rettungswesen und die in diesem Zusammenhang bestehenden Wirtschaftlichkeitsreserven wurden dem Land durch zwei Gutachten - von der Wibera im Jahr 1998 und von FORPLAN im Jahr 2002 - bescheinigt. Die wesentlichen
Feststellungen daraus werden hier in diesem Hohen Hause von niemandem angezweifelt.
Was haben wir gemacht? - Wir haben uns acht Knackpunkte herausgearbeitet und diese mit den Beteiligten, also mit den privaten Rettungsdienstunternehmen, den Hilfsorganisationen, den Notärzten, den Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden, diskutiert. Die Landesregierung hat ihre ersten Vorstellungen zu Papier gebracht und diese im Landesbeirat für den Rettungsdienst zur Diskussion gestellt. Damit war ein erster Entwurf quasi öffentlich.
Dass Sie als Oppositionspartei einen solchen Entwurf in Ihrem Sinne umschreiben, mit dem Versuch, uns anzutreiben, in den Landtag einbringen und dann angesichts des aktuellen Gesetzentwurfs der Landesregierung mit einem Plagiatvorwurf aufwarten, ist Ihr gutes Recht als Oppositionsfraktion. Originell war das aber nicht.
Wenn Sie die Landesregierung heute kritisieren, mit der Novelle zu spät zu kommen oder gar bei Ihnen falsch abgeschrieben zu haben, dann müssen Sie sich fragen lassen, warum Sie es in der Zeit Ihrer Minderheitsregierung nicht geschafft haben, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.
Meine Damen und Herren! Ich komme gleich darauf zurück. Ich sprach eingangs von zwei Unterstellungen - Stichwort „Gebietsreform“. In diesem Zusammenhang gibt es ein Argument, das nach den Beratungen des heutigen Tages nicht mehr zieht. Denn die notwendigen Weichen sind gestellt, neue Strukturen werden erkennbar.
An dieser Stelle fällt mir ein zentraler Unterschied zwischen Ihnen und unserer Regierungskoalition auf: Ihnen wäre doch angesichts des in weniger als neun Monaten anstehenden Landtagswahltermins das Herz in die Hose gerutscht und der Mut vergangen, solche Gesetze noch anzupacken. Wir dagegen arbeiten bis zum letzten Arbeitstag.
Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut! Auch ich bin erleichtert, dass wir nun im Parlament über das Rettungsdienstgesetz befinden können. Für mich sind nach den langen Vorberatungen drei Punkte besonders wichtig, nämlich erstens die Steigerung der Qualität durch die Einführung einer ärztlichen Leitung für den Rettungsdienst und zweitens die in Aussicht stehende Reduzierung der Anzahl der integrierten Leitstellen im Land durch eine neue Versorgungsplanung und durch die vorgesehene interkommunale Zusammenarbeit aufgrund der Bildung größerer Rettungsdienstbereiche.
Meine sehr geehrte Damen von der Opposition, Sie sprachen an, dass aus technischen Gründen eine Leitstelle für das gesamte Land reichen würde und dass man dies, wenn man es nur wolle, auch organisieren könne. Ich muss Ihnen dazu Folgendes ganz klar sagen. Dabei beziehe ich mich auf das Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2003, wenn ich die Jahreszahl richtig im Kopf habe. Dabei ging es um Qualität und Nutzenorientierung im Gesundheitswesen. In dem Gutachten wurde eindeutig gesagt: Notfallmedizinisch sinnvoll
und sinnvoll für die Landkreise ist einzig und allein eine integrierte Leitstelle, bei der die Funktionalität von Notfallrettung sowie von Brand- und Katastrophenschutz gegeben ist.
Das ist über eine solch große Fläche nicht zu organisieren.
Ein dritter Punkt, der für mich wichtig ist, betrifft die Vertragslösung mit einer Schiedsstelle für die Finanzierung, mit der die Krankenkassen mehr Spielraum, aber auch mehr Verantwortung erhalten.
Die Vorberatungen haben es mit sich gebracht, dass der Gesetzentwurf einen Kompromiss aus der Sicht der verschiedenen Beteiligten darstellt. Aus der Sicht meiner Fraktion hätte ich mir vorstellen können, dass wir mit der Trennung von Notfallrettung und Krankentransport den Wettbewerb steigern. Aber nachdem diese ursprüngliche Forderung einiger Experten inzwischen keine Freunde mehr hat - vielleicht mit Ausnahme der privaten Rettungsunternehmen und meiner Fraktion -, haben auch wir davon Abstand nehmen müssen. So ist das halt in der Politik und mit Kompromissen.
Meine Damen und Herren! Ich bin sehr gespannt auf die Beratungen in den Fachausschüssen. Nachdem die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf trotz der Plagiatvorwürfe nun doch als „erfreulich“ bezeichnet, könnte es vielleicht doch, wie im Falle des Krankenhausgesetzes, nach zügiger Beratung einen einstimmigen Beschluss geben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der geplanten Fusion der Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen soll tatsächlich ein weiterer Schritt im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland Gestalt annehmen. Herr Bischoff bzw. Herr Rothe, Sie haben ja mit Ihrem Zwischenruf und auch mit Ihrem Redebeitrag genau das ein wenig in Frage zu stellen versucht. Ich denke, dieser Tagesordnungspunkt zu den Landesversicherungsanstalten und zur Fusion macht noch einmal deutlich, dass es letztendlich darum geht, hierbei ganz konkret die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt zu vertreten.
Eine Fusion heißt deshalb Fusion, weil sich die Partner gemeinschaftlich zusammenfinden, um am Ende sozusagen für jeden eine Win-win-Situation zu haben. Der andere Begriff dagegen wäre eine „Übernahme“. Davon wollen wir an dieser Stelle nicht sprechen.
Wir hatten im Frühjahr des letzten Jahres einen Antrag aus der SPD-Fraktion, in dem es um die Frage des Hauptsitzes ging. Damals waren wir uns in der Debatte so einig, dass Sie eine auf den Punkt gebrachte Einbringung hier gesprochen haben, der Minister seine Rede zur Protokoll gegeben hat und wahrscheinlich die Mehrheit des Hohen Hauses den Inhalt dessen, was damals schon bekannt und an Initiativen in Angriff genommen war, gar nicht so bewusst zur Kenntnis genommen hat. Schon damals hat nämlich der Minister darauf hingewiesen, dass über eine Bundesratsinitiative eine Intervention des Landes Sachsen-Anhalt im Vermittlungsausschuss dazu geführt hat, dass wir uns heute diesen Fragen überhaupt stellen können.
Denn in den ursprünglichen Entwürfen war gar nicht vorgesehen, dass über die Rechtsaufsicht hinausgehend weitere Gesichtspunkte in die Genehmigung eingebracht werden konnten. Es war damals nicht die Rede von Arbeitsmengenverteilungen, von Standortfragen usw. Durch die Änderungen im SGB VI - der bewusste § 141 - ist es überhaupt dazu gekommen, dass wir jetzt womöglich auch sagen können: Neben den Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner müssen wir an dieser Stelle noch einmal nachhaken und sozusagen auch unsere Interessen mit wahrnehmen.
Ich möchte Sie daher bitten, uns in diesem Anliegen zu unterstützen. Denn das, worum es geht, ist ja nicht nur die Frage des Sitzes, sondern auch die Frage, wie die künftige Arbeit gestaltet wird.
Bitte.
Die Gefahr, denke ich, gibt es an dieser Stelle nicht, wenn wir uns die Fusionen auch in anderen Bundesländern ansehen. Die vorhin schon angesprochene Fusion der Landesversicherungsanstalten Norddeutschlands hat schon deutlich gemacht, dass man sich durch die Einführung des Prinzips der wohnortnahen Rehabilitation darauf einigt, dass auch die Rehabilitationskliniken, die es in den jeweiligen Ländern gibt, ihre Interessen gewahrt bekommen.
Wenn wir uns einmal die Zahlen vor Augen führen, von denen hier in unseren drei Ländern gesprochen wird: Sachsen-Anhalt hat pro 1 000 Einwohner 1,4 RehaBetten, Sachsen 2,0 und Thüringen doppelt so viel mit 2,8 Betten. Angesichts dessen, denke ich, ist es schon richtig und wichtig, auch über unser Sozialministerium vielleicht noch einmal darauf hinzuwirken, dass gerade dieses Prinzip der wohnortnahen Rehabilitation in diesen Vertrag mit eingebracht wird. Soweit ich die Diskussionen am Rande mit verfolgen konnte, gibt es aber die Bereitschaft der Selbstverwaltung dazu im Moment nicht.
Gerade vor diesem Hintergrund, denke ich, sind die Fragen richtig und wichtig, wie wir damit künftig umgehen, welche Entscheidungen dann letztendlich am neuen Standort Leipzig mit dem Thüringer Geschäftsführer getroffen werden und welche Auswirkungen diese auf unser Land Sachsen-Anhalt haben werden.
Meine Damen und Herren! Wer in der letzten Zeit im Kino gewesen ist, die Straßen entlang läuft oder die Zeitung gelesen hat, wird in unübersehbarer Weise durch Werbung auf die Sozialwahl aufmerksam gemacht. Eine Wahl, bei der die Selbstverwaltungsgremien unserer Sozialversicherungen gewählt werden, also der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt im speziellen Fall der Ersatzkrankenkassen und dergleichen. Doch für die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist diese wiederkehrende Prozedur mangels Transparenz der in der Selbstverwaltung getroffenen Entscheidungen mit vielen Unbekannten verbunden.
Deshalb wird es Zeit, meine Damen und Herren, hier ein wenig den Schleier zu lüften. Ich stelle mir in diesem Fall vor, dass zu der Beratung im zuständigen Fachaus
schuss auch Vertreter der Selbstverwaltung beigeladen werden und uns ihre Sicht der Dinge darstellen.
Ich halte es aber für wichtig, dass wir für unser Land klar sagen: Wir wollen die Fusion, aber nur eine Fusion, bei der unsere Interessen mit gewahrt werden. Das muss nicht heißen, dass die Interessen der anderen deswegen unter den Tisch fallen, sondern dass am Ende für alle eine Situation entsteht, durch die wir gewinnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der eben von der Kollegin Frau Dr. Kuppe vorgetragenen Rede möchte ich an dieser Stelle direkt darauf eingehen und das Fazit ziehen, dass dabei aus meiner Sicht auch eine ganze Menge Frust mitgeschwungen hat, weil man eben seit 2002 nicht mehr in der Regierung ist.
Und als Opposition muss man von der Arbeit der Regierung naturgemäß ein möglichst schlechtes Bild in der Öffentlichkeit zeichnen.
Ich will auf einiges, das Sie angesprochen haben, direkt reagieren, insbesondere weil Sie auch die Koalitionsfraktionen angesprochen haben. Die Landesstelle für Suchtfragen soll auch nach unseren Vorstellungen in der Zukunft weiterarbeiten; allerdings haben wir eben einen anderen Ansatz. Wir sagen, dass wir die Mittel, die wir dort sozusagen aus dem administrativen Part umschichten, für direkte Projekte verwenden möchten. Es ist natürlich auch Prävention, wenn die Mittel für solche Projekte verwendet werden.
Meine Damen und Herren! Wenn ich die gesundheitspolitischen Diskussionen der jüngsten Zeit, seitdem es die Gesundheitspolitik gibt, beobachte, fallen mir zwei unterschiedliche Sichtweisen auf diese Thematik auf: erstens die individuelle Sicht; denn Gesundheit ist das höchste Gut, wir wünschen sie uns bei vielen Anlässen und um sie zu erhalten oder wiederherzustellen, ist uns nichts zu teuer; zweitens die kollektive Sicht; denn das Gesundheitswesen steckt in einer Krise. Jeder weiß: Wenn die Kosten weiter steigen, können wir uns bzw. können sich die nachfolgenden Generationen die bisherigen Standards des Gesundheitswesens nicht mehr leisten. Kurzum: Die Gesundheit scheint unbezahlbar zu sein.
Bezogen auf die beiden Sichtweisen stelle ich fest, dass das Wort „unbezahlbar“ unterschiedliche Deutungen zulässt. Auf das einzelne Individuum bezogen bedeutet es: sehr wertvoll. Auf die Gesellschaft bezogen bedeutet es: sehr teuer. An diesem Wortspiel wird letztlich deutlich, in welchem Spannungsfeld sich die Gesundheitspolitik befindet.
Genau an dieser Stelle komme ich jetzt zu der Regierungserklärung des Sozial- und Gesundheitsministers und stelle fest, dass es unter den schwierigen Ausgangsbedingungen gelungen ist, zwischen dem, was wünschenswert und notwendig ist, sowie dem, was in der aktuellen finanziellen Lage möglich und finanzierbar ist, ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nun auf einige Gesichtspunkte zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt aus der Sicht der FDP eingehen. Den ersten Bereich werde ich dabei unter die Überschrift „Innovationen in den Versorgungsstrukturen“ stellen; denn in diesem Bereich sind wir in Sachsen-Anhalt sicherlich ein Vorreiter für andere Bundesländer.
Neben den klassischen Versorgungsbereichen des ambulanten und stationären Sektors der ärztlichen Versorgung entwickeln sich nunmehr auch neue Versorgungsformen, zum Beispiel die integrierte Versorgung oder die hausarztzentrierte Versorgung. Positiv erwähnen muss man an dieser Stelle das schon genannte Projekt „Praxisklinik Sudenburg“ der AOK in Magdeburg und das Projekt „Integra“ des VdAK.
Hieran wird deutlich, dass die gewissermaßen „natürlichen Gegner“, die Krankenkassen und die Leistungserbringer, gut zusammenarbeiten können, um die althergebrachten Schranken zwischen den Versorgungssektoren zu öffnen und die Probleme abzubauen, die gemein
hin als Über-, Unter- oder Fehlversorgung im Gesundheitswesen bezeichnet werden.
Es gibt aber auch andere Versorgungsformen, die in der Diskussion mit „innovativ“ etikettiert werden, deren Auswirkungen allerdings einer kritischen Würdigung nicht vollumfänglich standhalten. Dazu gehört aus meiner Sicht die Bindung der DMPs, der Disease-ManagementProgramme, an den Risikostrukturausgleich.
Für mich ist einfach nicht nachvollziehbar, dass man, wenn man auf der einen Seite Fehlversorgung abbauen sowie die Behandlung strukturieren und verbessern möchte, auf der anderen Seite neue Probleme produziert. Es ist eine gesundheitspolitische Fehlleistung, die DMPs an den Risikostrukturausgleich zu binden.
Die Einzigen, die von der Geldumverteilungsmaschinerie profitieren, sind einige Krankenkassen. Es kann doch nicht sein, dass es Krankenkassen gibt, die von jedem Euro, den sie einnehmen, rund 35 Cent in den Risikostrukturausgleich durchreichen müssen. Das ist eine Entwicklung, die den Wettbewerb hemmt und neue Probleme aufbaut, statt alte zu lösen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf ein weiteres Problem aufmerksam machen. Ein solches ist vor allem die mit den DMPs verbundene Bürokratie. Wenn ich mir vorstelle, dass ein großer Anteil der Arbeitskraft der Ärzte und der Pflegenden für Dokumentation und Buchführung über den Patienten eingesetzt wird, um auf den alles entscheidenden Tag hinzuarbeiten, an dem der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft oder andere Institutionen die Daten weiterverarbeiten, dann stelle ich mir die Frage, ob die Lösung dieses Problems im Erfinden neuer Verwaltungsberufe im Gesundheitswesen zu suchen ist oder doch eher im Abbau der bürokratischen Anforderungen.
Meine Damen und Herren! Ein anderes Problem ist die Frage eines möglichen Ärztemangels in Sachsen-Anhalt. Ich finde es gut, dass der Minister diese Problematik sehr ausführlich dargestellt hat und nachgewiesen hat, dass die Landesregierung in ihrem Verantwortungsbereich alles, was möglich ist, unternimmt, um Ärzten in Sachsen-Anhalt die freiberufliche Niederlassung in einer Praxis zu ermöglichen. Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch darauf verweisen, dass bei dieser Diskussion meistens eine Berufsgruppe ausgeblendet wird. Das ist die zahlenmäßig größere Gruppe des Pflegepersonals.
Der medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht uns erfreulicherweise ein längeres Leben. Er führt aber auch dazu, dass im hohen Lebensalter immer mehr Menschen der pflegerischen Betreuung bedürfen. Die demografischen Veränderungen der Gesellschaft werden auch hier wirken und werden bei einem Anstieg des Anteils der über 80-Jährigen von heute 3,5 % auf 6,6 % der Bevölkerung im Jahr 2020 einen höheren Pflegebedarf erzeugen. Ich will an dieser Stelle nur darauf aufmerksam machen, damit dieses Thema entsprechend im Bewusstsein ist.
Meine Damen und Herren! Der Minister hat auch die Problematik der Überbelegung im Maßregelvollzug angesprochen. Das ist ein klassisches landespolitisches Thema, welches wir nur selber lösen können. Nicht zuletzt wegen der Brisanz der Überbelegung und aus Gründen der Sicherheit haben die Koalitionsfraktionen im Doppelhaushalt die notwendigen Mittel bereitgestellt, damit ein neuer Standort betrieben werden kann.
Damit ist es jedoch nicht getan; denn gegenüber der Bevölkerung ist auch Aufklärung statt Panikmache vonnöten. Dabei sollte im Vordergrund stehen, welche Aufgaben der Maßregelvollzug hat und welche Sicherheitsprobleme entstünden, wenn es ihn und die qualifizierte Betreuung in der Salus gGmbH nicht gäbe.
Meine Damen und Herren! Als Hans Eichel die Tabaksteuer erhöhte, hat er sicherlich in erster Linie an seinen Haushalt gedacht und die Hoffnung gehegt, dass möglichst viele Deutsche bereit sind, ihre Gesundheit weiterhin vorsätzlich zu schädigen. Nun ist in diesem Jahr etwas eingetreten, womit er wohl nicht gerechnet hat: Die Tabaksteuereinnahmen sind nicht in dem Umfang geflossen, wie er es sich gewünscht hat. Nun könnte man sagen: Seien wir doch froh, dass weniger geraucht wird.
Meine Damen und Herren! Hans Eichel hat damit nachgewiesen, dass er eines nicht hat: Menschenkenntnis. Ich denke, die betreffenden Leute rauchen auch heute noch. Nur haben sich auf andere Bezugsquellen und dergleichen umorientiert. Suchtverhalten lässt sich eben oft nur kurzfristig über den monetären Druck beeinflussen.
Damit sind wir bei den aktuellsten Themen, der Prävention und der Gesundheitsförderung. Eines möchte ich vorweg sagen: Ich halte Prävention und Gesundheitsförderung für eine so wichtige Aufgabe, dass sie gleichberechtigt neben der Kuration, der Pflege und der Rehabilitation stehen sollte. Allerdings glaube ich nicht, dass sie geeignet ist, in dem Umfang Gesundheitskosten zu sparen, wie es gemeinhin angenommen wird.
Die Aktivitäten in unserem Bundesland von der Gesundheitsberichterstattung bis hin zur Formulierung der fünf neuen Gesundheitsziele machen deutlich, dass wir die Zeichen der Zeit erkannt haben und somit auch Menschenkenntnis an den Tag legen, wenn wir mit unterschiedlichen Partnern - es sind insgesamt ca. 82 Institutionen - Prävention und Gesundheitsförderung voranbringen.
Die Grundideen haben nicht unbedingt wir in SachsenAnhalt erfunden. Aber ich finde es bemerkenswert, dass bei uns internationale Ideen wie die Ottawa-Charta der Vereinten Nationen seit Anfang der 90er-Jahre umgesetzt werden. Entsprechend dem dort formulierten Setting-Ansatz setzen Prävention und Gesundheitsförderung dort an, wo die Menschen am besten zu erreichen sind, nämlich in ihrem jeweiligen Lebensumfeld, im Kindergarten, in der Schule, im Betrieb oder in dem Stadtteil.
Dieser ortsbezogene Ansatz lässt sich nach meiner Auffassung am besten umsetzen, wenn auch die Entscheidungskompetenzen in einer möglichst flachen Hierarchieebene angesiedelt sind. Das ist die Landes- bzw. die kommunale Ebene. Große, aufgeblasene Bundesinstitutionen kosten vor allem Geld und erzeugen eine bürgerferne Bürokratie.
Prävention und Gesundheitsförderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher zu begrüßen, dass sich zu ihrer Finanzierung im Rahmen des Präventionsgesetzes mehrere Partner zusammenschließen. Wie diese Mittel dann verteilt werden - ich sagte es bereits -, sollte man vor Ort entscheiden.
Meine Damen und Herren! Eingangs stellte ich dar, dass die Gesundheit, aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet, eigentlich ein unbezahlbares Gut ist.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Es gibt noch eine andere Perspektive: die Flussmetapher von Aaron Antonovsky in seinem Werk „Salutogenese“ zur Entmystifizierung der Gesundheit. Danach ist der Fluss der Strom des Lebens; niemand geht sicher an seinem Ufer entlang. Darüber hinaus ist klar, dass ein Großteil des Flusses sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinn verschmutzt ist. Es gibt auch Gabelungen, gefährliche Stromschnellen und Strudel. Die zentrale Frage dabei ist: Wie wird man, wo immer man sich in dem Fluss befindet, ein guter Schwimmer?
Meine Damen und Herren! Im übertragenen Sinne wünsche ich dem Gesundheitsministerium und seinem Minister viel Erfolg beim Gestalten der Rahmenbedingungen für den Schwimmunterricht. Im wörtlichen Sinne wünsche ich dem Umweltministerium viel Erfolg bei der Reinhaltung der Gewässer gemäß dem EU-Recht und von mir aus auch gern mit saufenden Kühen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass sich das Land SachsenAnhalt seit seiner Gründung darum bemüht, seine reiche Kulturlandschaft zu pflegen, Akzente in der Bewahrung zu setzen und Innovatives zu unterstützen und zu fördern. Jedem ist bewusst, dass Kultur und Kunst zu den wichtigen weichen Standortfaktoren gehören, die für unser Land wichtig sind. Darüber hinaus brauchen wir, um die Wirtschaftskraft in unserem Bundesland zu stärken, diese Faktoren, weil Arbeit, Bildungsangebote und Kultur im umfassenden Sinne zusammengehören.
Meine Damen und Herren! Ein im doppelten Wortsinn teurer weicher Standortfaktor ist der Erhalt und die Förderung einer künstlerisch vielgestaltigen, lebendigen und attraktiven Theaterlandschaft. Dafür haben sich in den vergangenen 15 Jahren alle Landesparlamente und Landesregierungen eingesetzt. Unterstützt wurden und werden nicht nur die Theater in kommunaler Trägerschaft, sondern auch freie Theatergruppen.
Insofern hätte man gegen den SPD-Antrag möglicherweise nicht allzu viel einwenden müssen. Warum haben wir als Koalition dann einen Alternativantrag vorgelegt? - Erstens weil wir der Meinung sind, dass sich gerade für die freie Theaterszene die Projektförderung bewährt hat. Im Gegensatz zu den kommunalen Repertoiretheatern mit ihrem fest angestellten und nach Tarif zu bezahlenden Personal, Künstler, Techniker und Verwaltungsmit
arbeiter, erarbeiten die freien Gruppen meist ein Stück, das sie über einen gewissen Zeitraum en suite spielen. Dabei suchen sie oft Spielorte, die zum Projekt passen. Auch die künstlerisch Mitwirkenden wechseln. Sie werden für das jeweilige Stück verpflichtet.
Wenige, besonders etablierte Gruppen spielen auch in einem Stammhaus, aber dies ist ihr unternehmerisches Risiko als freie Künstler. Eine finanzielle Beteiligung des Landes über die Förderung solcher Spielstätten oder der Gebäude würde einerseits die Festlegung des Spielortes und damit einen Eingriff in die künstlerische Freiheit bedeuten und andererseits eine weitere Institutionalisierung für das Land, die unter den gegebenen Bedingungen nicht finanzierbar ist.
Zweitens. Freie Theatergruppen sind auch deswegen frei, weil sie eben nicht bestimmten Auflagen unterliegen, denen kommunal- und landesgeförderte Einrichtungen trotz aller künstlerischen Freiheit nachzukommen haben. Diese haben beispielsweise ein breites Repertoirespektrum für alle Gruppen der Bevölkerung anzubieten. Freie Gruppen hingegen sind eine notwendige und oft auch attraktive künstlerische Ergänzung des bestehenden in Deutschland traditionellen Theaterbetriebs.
Darüber, inwieweit die kommunalen Theater und die Gruppen in freier Trägerschaft Kooperationsmöglichkeiten sehen, sollte im Ausschuss gesprochen werden. Indirekt finden solche Kooperationen bereits statt, weil in vielen freien Gruppen sowohl Schauspieler als auch Tänzer, Musiker und Regisseure aus den Theatern zeitweilig mitarbeiten.
Meine Damen und Herren! Es ist an dieser Stelle schon vielfach angesprochen worden, dass wir, die Koalitionsfraktion als Einbringer des Alternativantrages, uns darauf geeinigt haben, den Punkt 3 zu ändern und diese Problematik aktuell im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt zu besprechen. Das ist nach Abwägung eine sehr vernünftige und allen entgegenkommende Verfahrensweise.
Meine Damen und Herren! Theater ist ein Begriff, der in unserer Sprache vielfältig gebraucht wird. So verstehen wir unter Theater den Vorgang dessen, was auf einer Bühne im Sinne von Kunst gespielt, gesungen und getanzt wird; aber wenn wir von Theater sprechen, meinen wir auch das Gebäude, die Spielstätte. Wir kennen natürlich auch das Theater, das sich beispielsweise auf dem öffentlichen Parkett abspielt und keineswegs etwas mit Kunst zu tun hat.
Ein solches möchten wir mit unserem Antrag nicht veranstalten. Wir bitten daher um dessen Annahme in der geänderten Fassung und um eine konstruktive Diskussion über diese Thematik im Ausschuss für Kultur und Medien. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heute eingebrachten Entwurf des ÖPNV-Gesetzes erhalten wir die Gelegenheit, uns im parlamentarischen Raum mit der Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs wiederholt zu befassen.
Gesprächsbedarf dazu gibt es aus verschiedenen Anlässen genug. Dies sind nicht nur die Urteile des Landesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, sondern vor allem eine Reaktion auf den demografischen Wandel und die veränderten Mobilitätsbedürfnisse. So steigt auf der einen Seite der Anteil der älteren Wohnbevölkerung und auf der anderen Seite verzeichnen wir einen erheblichen Rückgang der Schülerzahl. Auf diese Entwicklung müssen wir uns bei der Planung und der finanziellen Ausstattung des Nahverkehrsnetzes einstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ÖPNV gewährleistet als Bestandteil der Daseinsvorsorge die Mobilität vieler Personengruppen. Er befriedigt damit nicht nur individuelle Mobilitätsbedürfnisse, sondern dient im weiteren Sinne auch dem Wirtschaftsverkehr beim Aufsuchen der Arbeitsstelle. Allerdings stellen die Erfordernisse moderner und flexibler Arbeitsverhältnisse den ÖPNV oft infrage. Flexible Arbeitszeiten, verschiedene Arbeitsorte und dergleichen verlangen von den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Mobilität, welche viele auf das eigene Fahrzeug oder Fahrgemeinschaften zurückgreifen lässt.
Daher ist es sehr zu begrüßen, dass das ÖPNV-Gesetz durch die Möglichkeit flexibler Bedienformen künftig das Angebot auf die veränderten Mobilitätsgewohnheiten und -bedürfnisse der Bürger ausrichten wird. Genau das wird ein wichtiger Beitrag sein, um mit den begrenzten Mitteln in Zukunft eine Versorgung auch in dünn besiedelten Regionen sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen die Bündelung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in einer Hand und die damit verbundene Mittelzuweisung an die Aufgabenträger. Damit sind wir beim eigentlichen Knackpunkt dieses Gesetzes, den künftigen Modalitäten der Finanzierung des ÖPNV.
An dieser Stelle treffen viele unterschiedliche Interessenlagen der Landkreise, der kreisfreien Städte oder der Verkehrsunternehmen aufeinander. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion hierbei einen entscheidenden Diskussionsbedarf im Ausschuss, um uns über die langfristigen Auswirkungen abschließend Klarheit zu verschaffen.
Da nicht alles im Rahmen einer Fünfminutendebatte im Detail angesprochen werden kann, will ich mich auf zwei Gesichtspunkte beschränken. Erstens. Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 sollen Zuwendungen an Nahverkehrsunternehmen nur als Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zulässig sein. Mit dieser Vorschrift soll dem „Altmarktrans“-Urteil des EuGH Rechnung getragen werden.
Zweitens. In § 8 Abs. 4 sind die Finanzierungsfaktoren für die Zuweisungen des Landes an die Aufgabenträger dargestellt. Bei der Gewichtung der einzelnen Faktoren zueinander werden sicherlich Streitfelder eröffnet. So ist zum Beispiel die Reduzierung des Straßenbahnfaktors um 50 % für die Oberzentren unseres Landes nicht ganz unproblematisch, da diese nach wie vor Investitions
aufwendungen, zum Beispiel zum Austausch des alten DDR-Fahrzeugbestandes an Straßenbahnen gegen Niederflurwagen, tätigen müssen.
Meine Damen und Herren! Für uns Liberale ist der Wettbewerb ein zentrales Element im politischen Diskurs. Hierzu bietet der Gesetzentwurf gute Ansätze. Die Erfahrungen, insbesondere im Zusammenhang mit der europäischen Wettbewerbsordnung, zeigen, dass allein der Wettbewerb auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen langfristig ein finanzierbares und breites Angebot notwendiger Leistungen für den Bürger sichert. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten Beratung haben wir Gelegenheit, das neue Krankenhausgesetz des Land Sachsen-Anhalt zu verabschieden. Es ist aus meiner Sicht an dieser Stelle müßig, die gesundheitspolitischen Hinter
gründe und Notwendigkeiten, die zu dieser Änderung führten, nochmals zu erläutern. Gesundheitsreformen, DRG, Fallpauschalen sowie Begriffe wie „Bettenplanung“, „bedarfsorientierte Kapazitätsplanung“, „leistungsorientierte Rahmenplanung“ und dergleichen waren bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im April, aber auch im Rahmen anderer Debatten bereits Beratungsgegenstand in diesem Hohen Haus.
Meine Damen und Herren! Vielmehr möchte an dieser Stelle abschließende Eindrücke vermitteln, die ich im Laufe der Beratungen gewonnen habe. In den vorliegenden Gesetzentwurf sind die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe eingeflossen, die der Sozialminister einberufen hat. In dieser Arbeitsgruppe haben alle an der Krankenhausplanung beteiligten Interessenvertretungen, wie die Krankenhausgesellschaft, die Landesverbände der Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände, mitgewirkt. Die von der Arbeitsgruppe geleistete Vorarbeit zu diesem Gesetz ist sicherlich ein wesentlicher Grund dafür, dass eben die genannten Interessenvertretungen grundsätzliche Zustimmungen signalisiert haben. Dies wurde in der Anhörung des Sozial- und Gesundheitsausschusses deutlich.
Weiterhin haben die unmittelbar Beteiligten - das ist der Begriff im Krankenhausgesetz für die besagten Interessenvertreter - eine enorme Vorarbeit für die Umsetzung des Gesetzes geleistet. Im Gegensatz zu den Ereignissen auf der gesundheitspolitischen Bühne des Bundes - Sie kennen die kontrastreichen Ausführungen aller Interessenvertreter und der Bundesregierung - fand hier in der Frage der Krankenhausplanung eben kein Theater statt. In der Bundespolitik werden die Partner der Selbstverwaltung oft gescholten für Probleme bei der Umsetzung manchmal mit heißer Nadel gestrickter Gesetze. Nein, ganz im Gegenteil: Hier in Sachsen-Anhalt wartet die Selbstverwaltung auf den Gesetzgeber, damit es losgehen kann.
In diesem Zusammenhang fand ich es auch konstruktiv, dass sowohl die Opposition als auch die Koalition die Anhörung und die Beratungen im Ausschuss zügig gestaltet haben.
Meine Damen und Herren! Noch einige Worte zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den ich an dieser Stelle eigentlich nicht mehr für notwendig erachte, nach dem Beratungsstand, den das Gesetz hat. Nein, ich denke sogar, dass hier vielleicht ein Stück weit ein Konfliktfeld konstruiert wurde, das es unter dem Strich eigentlich gar nicht gibt.
So regelt zum Beispiel § 1 Abs. 2 deutlich:
„Soweit Regelungen nach diesen Vorschriften auch Krankenhäuser betreffen, die dem Geschäftsbereich anderer Ministerien zugeordnet sind, ergehen diese im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Ministerium.“
Gemäß § 3 Abs. 2 entwickelt das Sozialministerium gemeinsam mit den unmittelbar Beteiligten Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele. Hierin sind die Interessen aller Krankenhäuser - auch die der Universitätskliniken - gleichberechtigt durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft gewahrt. Konflikte, die naturgemäß bei den gegenläufigen Interessen der Krankenhäuser und der Krankenkassen entstehen, lassen sich dann in der einzurichtenden Schiedsstelle auflösen.
Meine Damen und Herren! Wir sind das erste Bundesland, dem es mit diesem Gesetz gelingt, einen Paradig
menwechsel in der Krankenhausplanung zu vollziehen. Von einer Planung der Kapazität hin zu einer Leistungsplanung - das ist ein ehrgeiziges Projekt. Aber ich denke, viele werden kommen, um sich über das sachsenanhaltische Gesetz zu informieren, von den Erkenntnissen zu profitieren, und letztendlich gehe ich davon aus, dass andere Gesetzgeber aus anderen Bundesländern bei uns abschreiben werden.
Meine Damen und Herren! Auch in den anderen Debatten zur Thematik DRG habe ich ausgeführt, dass dieses System für die Krankenhäuser sowohl Licht als auch Schatten bedeutet. Fazit für mich persönlich bei diesem Gesetz ist - auch für jemanden, der vor seiner Mandatstätigkeit im Landtag in einem Krankenhaus gearbeitet hat -, dass wir dieses Gesetz mit ruhigem Gewissen verabschieden können. Ich denke, es ist ein anständiges, vernünftiges Gesetz. Es sichert für unsere Bürger eine wohnortnahe, qualitätsgerechte Versorgung und es sichert für die Beschäftigten in einem schwierigen gesundheitspolitischen Umfeld auch zukünftig persönliche Entwicklungschancen in medizinischen Berufen, sowohl als Arzt als auch in der Pflege und in anderen Bereichen.
Ich darf daher um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses bitten. - Vielen Dank.
Sie haben noch einmal Ihren Änderungsantrag vorgetragen, der aus Ihrer Sicht sicherlich sehr überzeugend ist. Ich kann ihn aber nach wie vor nicht nachvollziehen,
weil in dem Paragrafen über die Krankenhausplanung steht - ich weiß nicht, ob Sie das an der Stelle deutlich zur Kenntnis genommen haben -:
„Die zuständige Behörde stellt den Krankenhausplan auf, der von der Landesregierung beschlossen wird.“
Das Wort „Landesregierung“ schließt das Kultusministerium mit ein. Daher verstehe ich an dieser Stelle wirklich nicht, warum das in jedem Absatz mit erwähnt werden
muss. Es ist überhaupt kein Interessenkonflikt zwischen den beiden Häusern vorhanden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf einige Dinge, die in der Debatte direkt angesprochen wurden, möchte ich jetzt eingehen.
Ich denke, wenn eine Beratungsstelle das Scheitern der Einigung bescheinigt, dann ist das auch eine Entscheidung im Sinne des Betroffenen, weil nämlich mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens die Wohlverhaltensphase von sechs Jahren erst zu laufen beginnt. Diese ist wichtig, um nach dieser Zeit die Schuldenfreiheit zu erreichen. Es liegt nicht unbedingt im Interesse eines verschuldeten Menschen, Verhandlungen übermäßig auszudehnen, die letztlich scheitern, weil mit jedem Tag
und mit jedem Monat Zeit vergeht, die in der Wohlverhaltensphase letztlich fehlt.
Die in der Erarbeitung befindliche Verordnung ist ein richtiger Schritt dahin, weil die Beträge, die hinterlegt sind, auch leistungsbezogen sind. Zum einen beziehen sie sich auf die Zahl der entsprechenden Gläubiger und zum anderen darauf, ob es zu einem Vergleich kommt oder ob die Bescheinigung ausgestellt wird.
Da die Beträge beim Zustandekommen eines Vergleichs höher sind, als wenn die Bescheinigung ausgestellt wird, ist ein gewisser Anreiz gesetzt, solche Beratungen erfolgreich zu führen, auch wenn viele Gläubiger vorhanden sind.
Wir haben in den Anhörungen und auch in den Gesprächen, die jeder Abgeordnete in diesem Zusammenhang geführt hat, zur Kenntnis genommen, dass es insbesondere bei vielen Gläubigern höchst kompliziert ist, eine Einigung zu erreichen. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Banken betroffen sind, weil diese sich oft querstellen.
Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung beschreitet das Land Sachsen-Anhalt einen neuen Weg bei der Finanzierung von Leistungen der anerkennten Stellen zur Insolvenzberatung. Wurden bisher Personal- und Sachkosten nach einer Art Selbstkostendeckungsprinzip erstattet, so erfolgt nunmehr eine leistungsbezogene Vergütung in Form von Fallpauschalen.
Dass eine solche Veränderung bei der Finanzierung Widerstände bei den betroffenen Trägern der Beratungsstellen hervorruft, ist nicht ungewöhnlich. Deswegen fand auf Antrag der Koalitionsfraktionen hin eine Anhörung statt. Im Ergebnis dieser Anhörung sicherte die Landesregierung den Koalitionsfraktionen zu, auch die für Einmalberatungen und Beratungsabbrüche erforderlichen Aufwendungen der Beratungsstellen in der geplanten Verordnung mit zu berücksichtigen.
Ein anderer, besonders heftig umstrittener Beratungsgegenstand war die rückwirkende Einführung der Fallpauschalen zum 1. Januar 2004. Da sich dieses Problem vom Beginn der Diskussion am heutigen Tag etwas anders darstellt, bin ich sehr froh darüber, dass es den Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss gelungen ist, Mittel umzuschichten und damit eine Finanzierung der Beratungsstellen nach der geltenden Verordnung bis zum 30. Juni 2004 sicherzustellen. Die Umstellung auf die Fallpauschalen erfolgt auf der Grundlage der neuen Verordnung zum 1. Juli 2004.
Unter dem Strich kann man sagen: Das war eine schwierige und schmerzhafte Geburt. Aber wir haben ein Ergebnis, das für alle - so denke ich - zufriedenstellend ist.
Meine Damen und Herren! Allen, die sich mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben, muss klar sein, dass die eigentlichen Probleme, die eine Insolvenzberatung erst notwendig machen, mithilfe dieses Ausführungsgesetzes nicht zu lösen sind.
Banken, die trotz ihres geballten Finanzsachverstandes Kredite an Menschen vergeben, die nicht über eine hinreichende Einkommensbasis oder andere Sicherheiten
verfügen, sollten ihre Geschäftspraktiken überprüfen und ihre Kunden besser beraten. Der Entzug der Zulassung zur Unterhaltung eines Girokontos, das für ein Leben in der heutigen Zeit zwingend notwendig ist, scheint dann eher ein Akt der eigenen Hilflosigkeit angesichts versäumter Beratungschancen gegenüber den Kunden zu sein.
Aber auch der verantwortungsvolle Umgang mit Geld scheint in der Bevölkerung nicht mehr weit verbreitet zu sein. Diesbezüglich sehe ich Defizite im Bereich der Bildung. Wissen über den Umgang mit Geld und die Chancen und Risiken von Krediten für Verbraucher muss frühzeitig vermittelt werden. Hierbei ist auch jede einzelne Familie gefragt. Ich denke, Eltern können auch ohne Funktelefone mit ihren Kindern kommunizieren. Das gilt auch umgekehrt und für die Kids untereinander. Ein möglicher Einstieg in die Verschuldung ließe sich so vielleicht manchmal vermeiden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der SPDFraktion gibt uns einen Anlass dafür, im parlamentarischen Raum über die Situation im Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt öffentlich zu diskutieren. Wir sollten diese Diskussion vor allem differenziert und mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein führen; denn allzu oft wird in den Medien eben nicht unter den genannten Prämissen berichtet.
Um das Ergebnis meiner Überlegungen zu diesem Antrag vorwegzunehmen: Wir, die FDP-Fraktion, werden dem Antrag zustimmen, nicht zuletzt deshalb, weil nach den Berichten in den Medien vor einem Jahr über die Errichtung eines weiteren Maßregelvollzugs und nach der sich anschließenden Berichterstattung durch das Sozialministerium im Sozialausschuss erkennbar ist, dass konzeptionelle Vorstellungen vorliegen und dass diese sich bereits in der Phase der Umsetzung befinden.