den Schülern eigentlich bestandskräftig machen könnten, auch bestandslabil. Das ist das Problem. Dann haben Sie zwei bestandslabile Schulen. Dann können Sie natürlich - was ich befürchte - sagen: Nehmen wir doch eine Ausnahme für beide.
Wenn ich diesen Gedanken weiterführe, haben wir das, was ich befürchte: Der Ausnahmefall wird zur Regel.
Ihr zweiter Punkt ist absolut nachvollziehbar und vernünftig, aber er ist mit der jetzigen Schulentwicklungsplanungsverordnung schon gegeben. Der zweite Punkt, den Sie aufwerfen, rekurriert auf Ausnahmeregelungen, die sowohl über die Mindestschülerzahl als auch über die Zügigkeit definiert sind. Beides lässt in Einzelfällen die Verordnung zu. Beides werden wir auch entsprechend aufgeschlossen prüfen, nachdem das Verfahren der Entwicklungsplanung beendet ist und die nicht lösbaren Probleme wirklich glaubhaft zutage treten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen nun die Debatte fort. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Dr. Volk.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Fragestellungen, deren Lösung mit Sicherheit sehr emotional geführte Diskussionen provoziert. Die Schulentwicklungsplanung gehört dazu. Aus einer gewissen Perspektive ist es auch verständlich, da sich jeder für sein Kind kurze Schulwege wünscht und jeder Bürgermeister die Schule im Dorf behalten möchte.
Dem steht jedoch in den neuen Bundesländern eine drastisch sinkende Schülerzahl gegenüber. Das ist eine Tatsache, die zu bestimmten Konsequenzen führt. Die Schülerzahlen in den Klassen sinken, Klassen können nicht mehr gebildet werden. Die Mehrzügigkeit der Schulen ist nicht mehr gewährleistet. Allerdings kenne ich auch keinen Erziehungswissenschaftler, der bestreiten würde, dass man zur Sicherung der Unterrichtsqualität eine je nach Schulform variierende, aber doch notwendige Mindestschülerzahl benötigt.
Wenn man diese beiden Dinge im Zusammenhang betrachtet, wird deutlich, dass die vor uns liegende Straffung des Schulnetzes unumgänglich ist. Ich muss an dieser Stelle deutlich und unmissverständlich sagen, es gibt in der FDP-Fraktion niemanden, der in dieser Situation Freude empfindet. Niemand sieht es gern, wenn Schulen geschlossen werden müssen. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, das Gesamtsystem, in diesem Fall insbesondere die Bildungsqualität, im Auge zu behalten. Wer den Versuch unternimmt, mit unrealistischen Forderungen an die Schulentwicklungsplanung aus den sinkenden Schülerzahlen politisches Kapital zu schlagen, hat die Grenze zwischen Sachpolitik und Populismus überschritten.
Die Vorgaben zu den Schülerzahlen sind durch die Novellierung des Gesetzes nicht gesunken. Eine Sekundarschule, an der im Moment keine 5. Klasse gebildet werden kann, hätte nach der alten Verordnung zwei Jahre später keine 7. Klasse gehabt. Auch die angeblich überhöhten Übergangszahlen zum Gymnasium resultieren
Das Ziel einer jeden Schulentwicklungsplanung muss es sein, eine Schullandschaft zu gestalten, die langfristig Bestand hat und die die Bildungsqualität im gesamten Land sichert. Dabei spielen selbstverständlich auch die kommunalplanerischen Gesichtspunkte eine Rolle. Nicht umsonst zeichnen die Landkreise und die kreisfreien Städte verantwortlich. Auf dieser Ebene können die Verantwortlichen nämlich am besten über die Lage von Schulstandorten entscheiden.
Die Aufgabe der Landesregierung ist es hierbei, Kriterien festzulegen, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden müssen und die das pädagogische Funktionieren der Schule sicherstellen. Diese orientieren sich, wie ich bereits sagte, vorrangig an der Sicherung der Bildungsqualität und damit an notwendigen Schülerzahlen. Dabei sind - auch das ist wichtig, wird aber in der öffentlichen Diskussion gern verschwiegen - die Richtwerte im Wesentlichen dieselben wie zu der Zeit der Vorgängerregierung.
Die jetzt notwendige Anpassung der Schulentwicklungsplanung resultiert aus der Einbeziehung der 5. und 6. Klassen aufgrund der gewollten Abschaffung der Förderstufe und zum Teil aus Inkonsequenzen und einer exzessiven Genehmigung von Ausnahmen. Wenn nun aber, wie in dem Antrag der PDS-Fraktion und in dem Alternativantrag der SPD-Fraktion gefordert wird, Ausnahmen so weit ausgedehnt werden sollen, dass bei einer quantitativen Betrachtung die Ausnahme zur Regel wird, hätte eine Verordnung ihre Wirkung verfehlt.
Unser Rechtssystem krankt daran, dass man zu viele Ausnahmeregelungen formuliert. Diesen Fehler sollten wir hier vermeiden. Im Übrigen verunsichert es Eltern, Lehrer und Schüler, wenn in jedem Jahr aufs Neue über den Bestand einer Schule entschieden werden muss, weil man sich von Ausnahmegenehmigung zu Ausnahmegenehmigung hangelt. Außerdem fehlt damit auch die Basis für eine solide Investitionsentscheidung der Schulträger.
Vor uns, den an der Schulentwicklungsplanung Beteiligten und den Schulträgern, steht nun die Aufgabe, Regelungen zu treffen, damit die Schulstandorte festgelegt werden und langfristig Bestand haben. Da wir im Jahr 2008 bezüglich der Schülerzahlen ein Niveau erreicht haben werden, das nahezu konstant bleibt, sind die Standortentscheidungen daran auszurichten. Die Zahlen liegen mit den Geburtenzahlen bereits vor. Danach ist leider nicht mit einem signifikanten Anwachsen der Schülerzahlen im Land zu rechnen. Wenn man als weiteres Kriterium noch die Länge der Schulwege einbezieht, haben die verantwortlichen Kommunalpolitiker ein Instrumentarium, mit dem sie ihre Entscheidung treffen können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang einen weiteren Punkt anmahnen. Wichtig ist, dass die Landkreise die Erfordernisse der Schülerbeförderung im Auge behalten. Dabei gibt es an einzelnen Stellen ein erhebliches Verbesserungspotenzial. Ich kenne einige Beispiele, bei de
nen der Schulweg nicht wegen der Entfernung zur Schule, sondern wegen der Fahrpläne und der Linienführung unnötig verlängert wird. An dieser Stelle sind die Kommunalpolitiker aller Parteien gefordert, der Schülerbeförderung die gebotene Aufmerksamkeit zu widmen.
Vor diesem Hintergrund werden die vorliegenden Anträge den Aufgaben, den Zielen und dem Gestaltungsrahmen der Schulentwicklungsplanung nicht gerecht. Die FDP-Fraktion wird die beiden Anträge ablehnen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Nun spricht für die CDUFraktion Frau Feußner. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist - ich denke, da spreche ich im Namen aller Anwesenden - einfach der demografischen Entwicklung in unserem Land geschuldet. Das geht nicht nur Sachsen-Anhalt so, sondern allen neuen Bundesländern. Dies kann man zwar beklagen oder bedauern, gleichwohl zwingt es aber die politisch Verantwortlichen zum Handeln.
Dabei vertreten wir, die CDU-Fraktion, den Standpunkt, den Schulträgern, den Eltern, den Schülern und den Lehrern mit klaren Positionen gegenüberzutreten. Aus diesem Grunde werden wir den Antrag der PDS-Fraktion ablehnen.
Ein Schulsterben auf Raten ist nach unserer Ansicht für alle Beteiligten allemal schlimmer als eine verlässliche Planungssicherheit. Am Ende ist es für alle an der Bildung Beteiligten wichtig, dass unsere Schullandschaft im Land relativ ausgewogen angeboten werden kann, und vor allem, dass unsere Schule qualitativ gut ausgebildete Schülerinnen und Schüler hervorbringt.
Bei allen Problemen, die eine Schulschließung mit sich bringt, kommt dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt bzw. dem Träger eine große Verantwortung zu, sehr sensibel mit dieser Frage umzugehen. Im Mittelpunkt aller Betrachtungen muss der Schüler stehen. Es muss versucht werden, unnötige Härten abzuwenden.
Der Organisation bzw. einer optimalen Logistik des Schülertransportes ist dabei eine wesentliche Rolle zuzuordnen. Selbstverständlich ist es jedem Abgeordneten freigestellt, diese Planungen in seinem jeweiligen Wahlkreis zu begleiten und zu verfolgen. Ich halte es aber nicht für angebracht, dass sich der Landtag in die Planungshoheit der Kommunen einmischt, zumal die Verantwortlichkeiten klar definiert sind.
Die politisch Verantwortlichen vor Ort kennen die regionalen Besonderheiten, die jeweils zu beachten sind. Dies würde ich mir persönlich nicht anmaßen wollen. Außerdem ist eine Verordnung eine klare Aufgabe der Exekutive. Das wissen Sie alle. Das Kultusministerium hat eine klare und unmissverständliche Position bezogen,
Im Kern sind die Regelungen der alten Verordnung - das sagte der Minister bereits - aus dem Jahre 1999 unverändert geblieben, sodass keine wesentlichen Veränderungen zu neuen Tatbeständen führen, um diese Planung zu erstellen. Es handelt sich übrigens lediglich um eine fortschreibende Planung. Auch das hat der Minister erläutert.
Wenn das Kultusministerium aber im Vorfeld bzw. bereits in der Verordnung die Frage der Standortschließung eher von der Ausnahme her betrachten würde und nicht vom Grundsatz her, wird kein solider Planungsentwurf in den einzelnen Landkreisen entstehen. Damit ist am Ende niemandem gedient. Die Unsicherheit der einzelnen Schulstandorte würde sich eher erhöhen.
Dies spiegelt zum Teil die derzeitige Situation wider, dass einige Eltern die Entscheidung für eine Schulform für ihr Kind nicht vom Leistungsvermögen bzw. von der Begabung abhängig machen, sondern von der Sicherheit des zukünftigen Schulstandortes. Ich kann es zum Teil sogar nachvollziehen, dass Eltern ihren Kindern einen mehrmaligen Schulstandortwechsel ersparen möchten. Dieser Umstand spricht umso mehr dafür, dem zwingenden Handlungsbedarf gerecht zu werden, um eine optimale Entwicklung der Kinder nicht zu behindern.
Darüber hinaus sollte im Einzelfall, wenn die unter den §§ 1 und 2 der Verordnung aufgeführten Anforderungen nicht erfüllbar sind, vonseiten des Ministeriums genau geprüft werden, ob eine Ausnahme notwendig ist, um gerade diese Härtefälle zu vermeiden. Der Herr Minister ist auf ein Beispiel eingegangen. Dies sollte aber nicht der Regelfall sein.
Der Alternativantrag der SPD stimmt in Punkt 1 annähernd mit dem PDS-Antrag überein. Diesen PDS-Antrag werden wir, wie gesagt, ablehnen. Auch wenn dies bei Ihnen nicht die zwingende Ausnahme ist, sondern sozusagen nur eine Ausnahmeverlängerung, kann ich nicht mitgehen. Der Minister hat das ausreichend begründet und ich habe das in meinem Redebeitrag auch getan. Ein Sterben auf Raten halte ich nicht für angebracht.
Wenn glaubwürdige Tatbestände vorliegen, wird das Ministerium, denke ich, mit Sicherheit nicht restriktiv handeln. Wenn die Mindestschülerzahlen kurzfristig unterschritten werden, kann man ja darüber reden, und ich denke, dann wird das Ministerium auch entsprechende vernünftige Entscheidungen treffen. Dies muss aber von Fall zu Fall betrachtet werden.
Ich denke, dass glaubwürdige Tatbestände dabei eine Rolle spielen müssen. Sonst fangen wir wirklich an, an einer Stelle zu diskutieren, und jeder erklärt, wir haben ein neues Wohngebiet und dort werden soundso viele hinziehen; deshalb brauchen wir unseren Schulstandort auf Dauer. - Das kann nicht ausdrücklicher Bestandteil der Verordnung sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir von den Schulen in unserem Land eine hohe Qualität erwarten, müssen wir auch die entsprechenden Grundlagen dafür schaffen. Wir sind nicht eine Fraktion - das sage ich noch einmal -, die Schulen partout platt machen will. Das ist nicht der Fall.
Aber wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen. Die demografische Entwicklung hat sich im Vergleich zu der Diskussion im Jahr 2000 nochmals verschärft. Schul
standorte, die aus damaliger Sicht noch Bestand haben konnten, haben heute zum Teil schon keinen Bestand mehr. Auch diesen Tatsachen muss man ins Auge sehen.
Ich denke, wenn bestimmte Wahlmöglichkeiten oder auch Unterrichtsfächer aufgrund der Schulgröße, zum Beispiel bei der so genannten Einzügigkeit, nicht mehr angeboten werden können, werden wir uns ein wesentliches zusätzliches Problem schaffen, welches nicht nur den einzelnen Schüler dieser Schule gegenüber anderen benachteiligt, sondern wir werden die Problematik der Unterrichtsversorgung gerade in den Mangelfächern noch weiter verschärfen. Ich glaube, das wäre ein weiterer qualitativer Einschnitt, den zumindest wir als Fraktion nicht wollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zur Neufassung. Ich denke, wenn der Planungszeitraum von 2001 bis 2006 auf 2004 bis 2009 - ich spare mir die Schrägstriche - verschoben wird, handelt es sich in diesem Falle einfach wegen der weiter zurückgehenden Schülerzahlen um einen qualitativen Sprung. Das ist hier mit einer Neufassung gemeint.
Ich will mich zunächst auf den zweiten Punkt des SPDAntrags beziehen, den wir nicht teilen können. Er geht nämlich an dem Problem komplett vorbei. Sie fordern einen Übergang bei Unterschreitung der Schülerzahlen bis zum Jahre 2005/2006. Die niedrigsten Gesamtschülerzahlen kommen aber in den Jahren 2007 bis 2010. Dort haben wir das Tal.