Protokoll der Sitzung vom 10.04.2003

(Zustimmung von Frau Dr. Sitte, PDS)

Ein zweiter Punkt, den ich unbedingt noch ansprechen möchte, betrifft die Frage der Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörden. Hier wird die ganze Zeit darauf abgehoben, dass diese Cross-Border-Leasing-Geschäfte nicht zu den genehmigungspflichtigen Geschäften gehörten, weil sie keine kreditähnlichen Geschäfte seien. Dass das Land Thüringen das völlig anders beurteilt, ist Ihnen sicherlich auch bekannt. Auch in Sachsen wird damit anders umgegangen. Dort müssen diese Geschäfte nach einem Erlass zumindest dem sächsischen Innenministerium vorgelegt werden.

Es gibt seit Ende Januar ein Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem Aktenzeichen II ZR 201/01. Aufgrund dieses Urteils des Bundesgerichtshofs geraten möglicherweise auch die Rechtsaufsichtsbehörden unter Druck.

Es ging bei diesem Urteil darum, dass eine kleine Gemeinde in Sachsen mit dem Namen Oderwitz vor Jahren ein Leasinggeschäft getätigt hatte, um eine Turnhalle zu bauen. Dieses Leasinggeschäft ist von der entsprechenden Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt worden, ohne der Sorgfaltspflicht als Rechtsaufsichtsbehörde nachzukommen. Oderwitz hat sich mit dem Leasingvertrag völlig übernommen, ist pleite. Wer zahlen muss, ist die Rechtsaufsichtsbehörde, sprich der Landkreis. Genau das hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil festgelegt.

Wir denken, dass wir uns hierbei nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen können, wenn wir sagen, das sei allein eine kommunale Angelegenheit. Möglicherweise trifft es uns in zehn Jahren auch, dass wir dann als Land für genau solche Geschäfte aufkommen müssen und dann mit den Risiken und Folgen zu leben haben. Das wollen wir verhindern, und deshalb sind wir froh, dass wir im Ausschuss Gelegenheit haben werden, uns über die einzelnen Dinge zu unterhalten. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank. Möchten Sie zwei Fragen beantworten? - Sie möchte nicht.

Damit ist die Debatte abgeschlossen. Es erübrigt sich jetzt die Frage, welche Teile des Änderungsantrages von Ihnen übernommen werden, wie Sie es angedeutet haben, wenn denn der Überweisungsantrag eine Mehrheit findet.

Es ist beantragt worden, den Antrag samt Änderungsantrag in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind offenbar alle. Stimmt jemand dagegen? - Einige Gegenstimmen von der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag in den Fi

nanzausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist beendet.

Damit ist auch das Ende dieser Sitzung erreicht. Die morgige 18. Sitzung beginnt um 9 Uhr wie vereinbart mit dem Tagesordnungspunkt 3.

Ich darf Sie jetzt nur noch einmal daran erinnern, dass wir eingeladen sind zum Verband der Angestelltenkrankenkassen, und zwar um 19.30 Uhr ins Roncalli-Haus. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 19.02 Uhr.