Petra Weiher

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Jahre nach der Errichtung der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt als Förderbank legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der auf den ersten Blick auf eine bloße Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit einer Bank gerichtet zu sein scheint.
Aber es geht uns doch um etwas mehr, nämlich um die Frage, wie die Erwartungen und Hoffnungen von Politik und Wirtschaft, von Unternehmen sowie von Bürgerinnen und Bürgern des Landes in den vergangenen zwei Jahren erfüllt worden sind und welche Weichenstellungen im Förderwesen getätigt werden müssen, um auch zukünftig den Genannten als Partner und Dienstleister Angebote zu unterbreiten und vor allen Dingen konkrete Hilfe zu leisten.
Bereits im März 2005 spielten im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit aufgrund eines Selbstbefassungsantrages der Verlauf und die Ergebnisse des ersten Geschäftsjahres der Investitionsbank eine Rolle. Wir meinen aber, dass gerade vor dem Hintergrund, dass das Parlament in Gänze durch die Errichtung der Investitionsbank ein Stück weit außen vor bleibt, die Tätigkeit, die strategischen Konzepte und natürlich auch die Ergebnisse der Investitionsbank im Plenum eine Rolle spielen sollten. Vor diesem Hintergrund geht es in diesem Antrag um mehr als eine Berichterstattung in Form eines Geschäfts- oder Tätigkeitsberichtes, zumal diese Berichte dem Finanzausschuss gemäß § 10 Abs. 4 des Statuts der Investitionsbank ohnehin jährlich vorzulegen sind.
Wir alle wissen, dass wir im Jahr 2003 mit dem Investitionsbankbegleitgesetz die Grundlage dafür gelegt haben, dass die Landesregierung mittels einer Verordnung die Investitionsbank als Anstalt in der Anstalt errichten konnte. Es gab damals eine umfassende Debatte über die Art und Weise der Errichtung, zumal tatsächlich etwas völlig Neues entstand und es im Vergleich zum Landesförderinstitut eine Reihe gravierender Änderungen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse, der Strukturen, der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse, aber auch der Aufgaben und der Ausrichtung der Tätigkeit gab.
Unumstritten war unter allen Fraktionen die Schaffung eines Kreditinstitutes, das besser und effektiver als bisher eine Schnittstelle zu den Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt bilden könnte.
Der Finanzminister Professor Paqué sprach in der Landtagssitzung am 12. Juni 2003 von der Investitionsbank als Fortentwicklung des Landesförderinstitutes, um die begrenzten Ressourcen des Landes besser nutzen zu können. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass die Ressourcen des Landes zukünftig noch viel knapper werden könnten, sowohl die eigenen Mittel als auch die Mittel von EU und Bund betreffend.
Bei beiden ist nicht klar, ob und vor allem wie es weitergehen könnte. Auf EU-Ebene ist die Förderperiode ab dem Jahr 2007 noch nicht geklärt. Im schlimmsten Fall gibt es eine jährliche Entscheidung. Was das bedeutet, wissen wir alle. Aber auch auf Bundesebene wird es aufgrund der erneuten Föderalismusdiskussion zu Änderungen kommen, die die finanziellen Zuweisungen an das Land in erheblichem Maße betreffen könnten.
Umso wichtiger erscheint es, zwei Jahre nach der Errichtung einer Landesförderbank, die mit hohen Ansprüchen verbunden war und ist und die im Übrigen auch durch die Übertragung des Wohnungsbaufördervermögens einen nicht unbedeutenden Betrag als Eigenkapitalbasis bekommen hat, ein Resümee zu ziehen und über notwendige Weichenstellungen für die Zukunft zu beraten.
Wir wollen mit unserem Antrag daher zuallererst eine Einschätzung bezüglich der Erfüllung der hohen Erwar
tungen bei der Übertragung der Förderprogramme und Aufgaben erhalten, die sich mit solchen Schlagworten wie „Bündelung“, „Straffung“, „Verzicht auf Kleinteiligkeit“, „Verkürzung von Bewilligungszeiträumen“, „effektive Prüfung“, „Beratung aus einer Hand“ etc. beschreiben lassen.
So wäre es für uns wichtig zu erfahren, welche Aufgabenbereiche aus § 4 der Errichtungsverordnung tatsächlich bereits durch die Investitionsbank mit Leben erfüllt werden, wie mit anderen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung im Vergleich zu vergangenen Zeiten umgegangen wird - ein Stichwort wäre an dieser Stelle die Tourismusförderung - und wie sich zum Teil auch neue und andere Anforderungen in der Gestaltung von Programmen niederschlagen. Ein Stichwort hierzu lautet zum Beispiel Wohnungsbau. Hierbei geht es tatsächlich weniger um Neubau als vielmehr um Abbau und Umbau.
Welche Instrumentarien werden im Vergleich zum Landesförderinstitut von der Investitionsbank neu eingesetzt, um die oben beschriebenen Zielstellungen zu erreichen?
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil, der zur Errichtung der Investitionsbank führte, war und ist die hohe Erwartungshaltung der Politik und insbesondere der Wirtschaft, der Klein- und Kleinstunternehmen, der Existenzgründer und Dienstleister in die neuen erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten der Investitionsbank im Vergleich zum Landesförderinstitut, aber auch im Vergleich zu Sparkassen und anderen Instituten.
Vom Ausschöpfen eines Spielraums war bei der Errichtung der Bank die Rede. Wie groß ist dieser Spielraum in den vergangenen Jahren gewesen? Gibt es ihn tatsächlich oder ist er nur eine Fata Morgana? Welche Chancen, aber auch welche Risiken, zum Beispiel für das Land, sind in den vergangenen Jahren entstanden? Wie hoch sind die Bürgschaftsverpflichtungen, für die wir im Falle eines Falles einstehen müssen?
Führt das Ausnutzen eines Spielraumes tatsächlich zu dem angestrebten Effekt der Förderung von Unternehmen, die sonst nicht gefördert würden, weil sie zu klein sind oder weil das Risiko zu hoch wäre? Oder führt es bei anderen Kreditinstituten möglicherweise auch zur Frustration - das schimmert in Gesprächen mit diesen durch -, weil aufgrund besserer Zinskonditionen durch das Rating des Landes Sachsen-Anhalt Kunden zur Investitionsbank abwandern, die sonst zum Beispiel bei den Sparkassen geblieben wären?
Oder aber ist der Spielraum doch viel kleiner als erhofft; denn wie sonst erklärt sich der offensichtliche Frust von Handwerksbetrieben, der dazu führte, dass die Handwerkskammer Magdeburg die Gründung einer Mittelstandsbank befürwortete, wie im November in der „Volksstimme“ zu lesen war?
Zumindest ist es für uns durchaus als Warnsignal aufzufassen, dass möglicherweise die Hoffnung auf eine weniger bürokratische und stärker risikobereite Kreditvergabe zu hoch gegriffen war oder dass die angebotenen Produkte den Markt, zumindest in Sachsen-Anhalt, nicht treffen. 5 Wir halten es deshalb für notwendig und geboten, dass man sich über die Produktpalette in diesem Bereich unterhält und vielleicht auch über neue Ideen und Anregungen diskutiert, zum Beispiel über die Vergabe von Übernahmekrediten, von denen am 4. November 2005 Professor Blum vom IWH auf der Zukunftskonferenz des
Landes Sachsen-Anhalt sprach. Er meinte damit die Vergabe von Krediten an kleine Unternehmen, die damit noch kleinere Unternehmen in der Branche aufkaufen könnten, um damit letztlich wettbewerbsfähiger zu werden.
Das ist kein ganz abwegiger Gedanke, wenn man sich einmal vor Augen führt, wie hoch die Zahl der Insolvenzen oder Unternehmensaufgaben zurzeit ist. Das Land Sachsen-Anhalt bildet in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Im Gegenteil: Der Anteil der Unternehmensinsolvenzen beträgt hochgerechnet auf 1 000 Unternehmen im ersten Halbjahr 2005 ca. 11,7. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 6,6 Unternehmensinsolvenzen auf 1 000 Unternehmen. Das Land Sachsen-Anhalt führt die Riege der Bundesländer mit Abstand an.
Lassen Sie mich kurz einige Punkte ansprechen, die auch mit der Neuausrichtung des Förderinstitutes zu tun haben. Durch die veränderte Aufgabenstruktur insgesamt, aber auch durch die damit einhergehende veränderte Förderstruktur in den Ressorts der Landesverwaltung, die sich aus der Übernahme der Aufgaben nach § 4 der Errichtungsverordnung ergeben müsste, müsste sich das auch in veränderten Personalstrukturen sowohl bei der Investitionsbank als auch in den Ministerien widerspiegeln.
Das Ziel muss es doch insgesamt sein, durch ein strafferes Fördermanagement und durch die Vermeidung von Doppelförderungen auch Einsparungen im Personalbereich der gesamten Förderpalette zu erreichen. Auch darüber muss diskutiert werden, wie im Übrigen natürlich auch über die Zusammenarbeit mit den Sparkassen, den Hausbanken, der KfW und natürlich auch der NordLB. Immerhin ist die Investitionsbank ein für uns wohl nicht unbedeutender Teil der Landesbank.
Die Anforderungen der Zukunft an öffentlich-rechtliche Kreditinstitute sind höher geworden. Der Wettbewerb mit anderen wird in Zukunft härter werden.
Wir erwarten und erhoffen uns eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Wirtschaft und Arbeit. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag, auch wenn ich selbst - gestatten Sie mir an dieser Stelle diese Bemerkung - leider nicht mehr als Abgeordnete an diesen Diskussionen teilnehmen werde.
Zu dem Änderungsantrag so viel: Natürlich ist es kein Problem, das um ein oder zwei Monate zu verschieben. Damit ist aber die Hoffnung verbunden, dass dieses Thema spätestens im Februar 2006 in den Ausschüssen diskutiert wird. - Herzlichen Dank für Ihr Zuhören.
Das wird jetzt noch kürzer als der Redebeitrag des Herrn Ministers; ich kann es wirklich kurz machen.
Herr Gürth, die Beiratsgeschichte ist die eine Seite, aber die Befassung der Abgeordneten im Finanzausschuss und in den anderen Ausschüssen, die sich damit befassen sollten, ist die andere Seite. Aus Diskussionen in diesem Bereich entstehen möglicherweise doch neue Ideen, die mit aufgenommen und die auch im Beirat noch einmal diskutiert werden können. Die Einbeziehung des Hohen Hauses ist nicht nur über den Beirat zu regeln.
Ansonsten würden wir Ihren Änderungsantrag übernehmen und sehen einer hoffentlich einstimmigen Abstimmung gern entgegen.
Den Punkt, den Frau Dr. Klein angesprochen hat, brauche ich sicherlich nicht zu wiederholen. Aber für mich gibt es eine Frage, die sich daran anschließt. Es gab den Antrag der SPD-Fraktion im Finanzausschuss, die Beratung im Ausschuss zu verschieben, bis uns die Unterlagen zugestellt werden und wir tatsächlich eine finanzmäßige und haushaltstechnische Grundlage haben, um darüber zu befinden und zumindest den Gang der Beratung im ordnungsgemäßen Verfahren weiterzuführen. Das ist abgelehnt worden.
Können Sie mir sagen, aus welchem Grund es unbedingt notwendig ist, dieses Gesetz heute zu beschließen und warum man nicht auch bis Dezember hätte warten können, um im dann nach einem ordnungsgemäßen Verfahren - zumindest des mitberatenden Ausschusses - tatsächlich darüber befinden zu können?
Ich möchte auch noch eine Kurzintervention machen. Wir hatten keine Unterlagen. Es ist auch nicht möglich gewesen, die Sitzung des mitberatenden Ausschusses zu verschieben, um dem mitberatenden Ausschuss diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte auch gern die Antwort des Staatssekretärs Aeikens wiedergeben, der auf unsere mehrmalige Nachfrage, warum es nicht möglich gewesen sei, die Beratung zu verschieben, in der Form geantwortet hat: Man möchte nicht im nächsten Jahr mehrere Wirtschaftspläne für den Landesbetrieb aufstellen; deshalb könne man einer späteren Beratung nicht zustimmen. - Wenn das zukünftig die Begründung sein soll, dass die ordnungsgemäße Beratung von Gesetzentwürfen praktisch außer Kraft gesetzt wird, nur um möglicherweise nicht mehr als einen Wirtschaftsplan aufstellen zu müssen, dann ist das zumindest für alle Seiten nachdenkenswert. Das kann nicht der Maßstab für die zukünftige Arbeit sein.
Ich kann es auch an dieser Stelle als Kurzintervention machen. - Frau Ministerin, ich muss es wiederholen. Bis jetzt war es zumindest in allen Beratungsgängen, die ich erlebt habe, Usus, dass der Finanzausschuss zu Haushaltsfragen, zu haushaltsrelevanten Auswirkungen eine Stellungnahme abgegeben hat, die sich aus der Beratung ergeben hat.
Diese Praxis ist hier zum ersten Mal durchbrochen worden. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar. Ich denke, das eine ist, dass die Ministerin ein Papier an die Fraktionsvorsitzenden gegeben hat. Das andere ist, dass wir als mitberatender Ausschuss keinerlei Papiere erhalten haben und demzufolge auch nicht über die Wirtschaftlichkeit, auf die die Landesregierung zu Recht immer großen Wert gelegt hat und großen Wert legt, beraten konnten. Uns dann zu unterstellen, dass der Gesetzentwurf nur deshalb abgelehnt wird, weil man dagegen ist, ist ein Stück weit zu einfach gedacht.
Herr Wolpert, ich kann es mir jetzt doch nicht verkneifen, eine Nachfrage zu stellen, weil Sie an zwei Stellen auf die Position von Dessau eingegangen sind. Ist es nicht gerade so, dass durch die Zusicherung der Kreisfreiheit für die Stadt Dessau, die schon längst weniger als 100 000 Einwohner hat, die nachhaltige Entwicklung im Raum Anhalt verhindert wird, einem Gebiet, das kurzfristig zumindest Anhalt-Zerbst, Köthen und Dessau und langfristig dann auch noch Wittenberg und Bitterfeld umfassen sollte, womit Sie nicht zu einer nachhaltigen Stärkung dieses Gebietes beitragen, sondern eine solche Entwicklung im Grunde genommen verhindern, indem Dessau eine Sonderposition zugestanden wird?
Herr Minister, ich will nicht in Abrede stellen, dass in einigen Bereichen die Kinder- und Jugendarbeit weiter qualifiziert worden ist. Es wäre schlecht, wenn das nicht passieren würde. Es gibt trotzdem eine Reihe von Dingen, die sowohl im Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung angesprochen worden sind, als auch in der Antwort auf die Große Anfrage mit Zahlenmaterial hinterlegt worden sind, die einen sehr nachdenklich machen.
Sie haben am Anfang Ihrer Rede sinngemäß gesagt, dass es, wenn man von dem Redebeitrag von Frau von Angern ausgeht, nur auf die Menge des Geldes ankomme; dann wäre alles gut.
Sind Sie mit mir einer Meinung, dass das Land im Bereich der Jugendpauschale erst jetzt den gesetzlichen Rahmen dazu gelegt hat, dass die Mittel tatsächlich ab diesem Jahr und in den nachfolgendenden Jahren nicht mehr die Höhen erreichen werden, die sie bisher erreicht haben? Die 50-prozentige Finanzierung durch die Kommunen ist durch den Landesgesetzgeber initiiert und durch die Landesregierung an dieser Stelle faktisch abgeschafft worden. Können Sie das bestätigen?
Die zweite Sache, die für mich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hinterfragt werden muss, ist der Punkt der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit. Können Sie mir zustimmen, dass noch vor fünf Jahren, im Jahr 2000, der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit einer Summe von etwa 9 Millionen DM gefördert worden ist? Davon stammten ein Viertel aus Lotto-Toto-Mitteln und drei Viertel aus Landesmitteln. Im Jahr 2005 umfasst die Summe etwas mehr als 3 Millionen € insgesamt, wovon drei Viertel Lotto-Toto-Mittel und ein Viertel Landesmittel sind. Können Sie dieses Verhältnis bestätigen?
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Den Rest spare ich mir tatsächlich für die Ausschusssitzung in der nächsten Woche auf. Ich denke, diese beiden Fragen müssen Sie heute schon beantworten.
Zur ersten Frage. Der Landesrechnungshof hat uns am 25. August 2005 den Brief des Landesrechnungshofes an Ihr Ministerium vom 6. Juli 2005 zur Verfügung gestellt. In diesem Brief hat der Präsident des Landesrechnungshofes deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er weder die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Verpflichtungsermäßigung noch in irgendeiner Weise Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen als gegeben sieht. Das steht völlig im Gegensatz zu dem, was Sie uns jetzt erzählen.
Im Übrigen liegt der Bericht des Finanzministers dem Ausschuss seit gestern vor - das möchte ich an dieser Stelle hervorheben -; somit ist er allen kundgetan.
Der Präsident des Landesrechnungshofes bittet Sie in dem Brief an Sie eindringlich, den Abschluss eines Vertrages so lange aufzuschieben, bis zum einen im Finanzausschuss darüber berichtet worden ist und bis zum anderen entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorliegen. Würden Sie uns bitte erklären, warum Sie den Finanzausschuss nicht selbst umgehend unterrichtet haben und auch nicht den Finanzminister gebeten haben, dies zu tun.
Der Brief des Präsidenten des Landesrechnungshofes stammt, wie gesagt, vom 6. Juli 2005. Wir hatten am 7. und am 8. Juli 2005 Landtagssitzungen. Wir hatten am 14. Juli 2005 und am 25. August 2005 Sitzungen des Finanzausschusses. Es ist aber nichts passiert. Warum haben Sie an dieser Stelle so gehandelt, wie Sie gehandelt haben, also Stillschweigen bewahrt? Das ist die erste Frage.
Nun zur zweiten Frage.
Ich kann Ihnen das jetzt nicht ersparen. Wenn Sie hier schon den Bericht des Finanzministers zitieren, der auf der Seite 2 oder 3 auf die Verwaltungsvorschrift 3.1 zur LHO abhebt, würde ich Sie gern fragen: Kennen Sie die Verwaltungsvorschrift 3.2 der LHO? Wie stehen Sie zur Einhaltung dieser Verwaltungsvorschrift in diesem Fall?
Frau Dr. Hüskens, ich möchte jetzt nicht noch einmal Artikel 95 der Landesverfassung anbringen;
den kennen Sie, gerade in diesem Fall, mit Sicherheit ohnehin. Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben, wenn es tatsächlich zu einer Notsituation kommt, wenn Dinge, die aus gesetzlichen Verpflichtungen heraus bestehen, nicht abgewendet werden können. Er ist aber nicht gegeben, wenn die Dinge zeitlich sozusagen aufgeschoben werden können.
Es ist völlig klar, dass wir in dem Bereich bestehende Mietverträge für die Jahre 2005 und 2006 haben. Die Mittel dafür sind durch das Parlament bewilligt worden. Aus diesem Grund bestand keinerlei zeitliche Unabweisbarkeit. Ein neuer Mietvertrag hätte also ohne weiteres bis zur Aufstellung des nächsten Haushaltsplans geschoben werden können. Es bestehen doch Mietverträge für die Zeit; diese waren abgeschlossen worden.
Es fielen weder irgendeinem Kollegen die Balken zusammen noch sind Verträge sozusagen aufgekündigt worden. Das Argument zieht an der Stelle also nicht richtig. Ich denke, eine zeitliche Unabweisbarkeit ist in diesem Fall überhaupt nicht gegeben. Es wäre anders gegangen, wenn Sie es denn gewollt hätten.
Sie sagen jetzt, dass wir an dieser Stelle ein Geschrei machen. Möglicherweise hätten wir auch vor einem halben Jahr im Finanzausschuss ein Geschrei machen können; darin gebe ich Ihnen durchaus Recht.
Allerdings wäre es der haushaltsrechtlich und vor allen Dingen verfassungsrechtlich vernünftige und richtige Weg gewesen, wenn die Landesregierung vorher mit einem Nachtragshaushalt an das Parlament herangetreten wäre und dafür entsprechende Ausgaben festgelegt hätte. Dann hätten wir uns vielleicht im Ausschuss gekabbelt, vielleicht auch hier im Parlament. Aber wir hätten an dieser Stelle nicht die gesamte Landesverfassung ausgesetzt. Ich denke, das wäre für uns alle gut gewesen. Geben Sie mir an dieser Stelle Recht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegnehmen: Die PDS-Fraktion wird sich im Rahmen der Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag und die damit im Zusammenhang stehende Beteiligung an den Kapitalmaßnahmen in Höhe von 150 Millionen € der Stimme enthalten.
Wir sind uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass am 19. Juli 2005 für das öffentlich-rechtliche Bankenwesen ein neues Zeitalter beginnen wird. Bisherige Grundlagen in Form der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung entfallen grundsätzlich bis auf einen relativ kurzen Übergangszeitraum. Damit entfällt auch der von außen wahrgenommene starke Rückhalt durch die bisherigen Träger.
Für die Sparkassen und die öffentlich-rechtlichen Banken beginnt somit im Vergleich mit den Privatbanken
und Genossenschaftsbanken ein härterer Wettbewerb als bisher. Das Ansinnen, sie für diesen Wettbewerb fit zu machen und ihre Eigenkapitalbasis zu stärken, ist deshalb absolut legitim und aus der Sicht der Banken auch unbedingt notwendig.
Für die Träger allerdings verbinden sich mit diesem Schritt auch Überlegungen für die Zukunft und die Gegenwart. Für die Gegenwart ergibt sich insbesondere die Überlegung, ob eine Kapitalerhöhung angesichts der gegenwärtigen Verschuldungssituation der Länder überhaupt möglich ist. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Frage mit Nein beantwortet und wird als Träger aus der Landesbank aussteigen.
Für die Zukunft stellt sich die Frage, wie hoch das Risiko für weitere Kapitalmaßnahmen in den nächsten Jahren und wie hoch das Risiko einer Insolvenz sein wird.
Es stellt sich auch die Frage, ob zukünftig überhaupt ein öffentliches Interesse an einer Trägerschaft vorliegt, das nicht auf andere Weise als bisher befriedigt werden kann. Bisher ist dieses öffentliche Interesse von allen Beteiligten nicht nur verbal bejaht worden. Der bisherige Staatsvertrag enthielt ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Auftrag, ein klares Ja zum Gemeinwohlprinzip und zu der Verpflichtung, bestimmte gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Das beinhaltet im Übrigen auch die Möglichkeit, dass dieser öffentliche Auftrag historisch gesehen veränderbar ist, aber auch heute regionale und strukturpolitische Zielsetzungen enthält, die für Privatbanken und Genossenschaftsbanken in dieser Form eben nicht gelten.
Darüber hinaus halten wir das Drei-Säulen-Modell im Bankenbereich in Deutschland generell für notwendig, weil infolge des bestehenden Wettbewerbs auf dem Markt der Finanzdienstleistungen zumindest in Deutschland - anders als in manchen anderen europäischen Ländern - keine oligopolistischen Marktstrukturen mit all ihren Nachteilen für den Verbraucher entstanden sind.
Mit dem jetzigen Staatsvertrag, an dem wir, das Parlament, praktisch nichts mehr ändern können, verliert das Prinzip des Gemeinwohls die Priorität. Man geht bei der Formulierung des Staatsvertrages noch einen Schritt weiter: Ohne weitere Zustimmung des Parlaments kann die öffentlich-rechtliche in eine privatrechtliche Form, zum Beispiel in eine Aktiengesellschaft, umgewandelt werden. Es wurden auch keinerlei Pflöcke eingeschlagen, um eine zukünftige Anteilsmehrheit öffentlich-rechtlicher Träger festzuschreiben.
Das ist der entscheidende Punkt für unsere Fraktion. Können und sollen wir weitere 150 Millionen € in eine Bank investieren, deren Weg von der öffentlich-rechtlichen Ebene in die privatrechtliche Ebene durch diesen Staatsvertrag nachdrücklich geebnet wird?
Auch wenn in den letzten Wochen vom Finanzminister beteuert wurde, dass im Augenblick niemand diese Rechtsform ändern will, ist diese Frage damit für uns nicht beantwortet. Wir nehmen die persönliche Versicherung des Finanzministers ernst und halten sie auch für glaubwürdig. Aber ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass der scheinbar äußere Druck diese Entwicklung vorantreibt. Ich denke zum Beispiel nur an Nordrhein-Westfalen und die WestLB mit ihren Kaufabsichten in Bezug auf Teile der NordLB.
An dieser Stelle müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass mit der Verschlankung des Vertrages leider auch die parlamentarischen Eingriffsmöglichkeiten stark ein
geschränkt wurden, und zwar nicht nur die von Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das ist der zweite wesentliche Grund für uns, weswegen wir dem Staatsvertrag nicht unsere Zustimmung geben können.
Weil wir aber eine öffentlich-rechtliche Bank für das Land Sachsen-Anhalt für wichtig erachten, haben wir uns entschlossen, einen Entschließungsantrag zu dem Staatsvertrag zu formulieren. Natürlich ist uns völlig klar, dass wir mit diesem weder in den Staatsvertrag noch in die Satzung eingreifen können. Er ist im Grunde nicht mehr als ein Appell an die Landesregierung, die auch zukünftig ihren Platz in den Organen der Landesbank haben wird.
Aber er ist für uns ein wichtiger Appell und er enthält aus unserer Sicht - ich meine, auch aus der Sicht der anderen Fraktionen - genau die Punkte, die nachhaltig das Interesse des Landes Sachsen-Anhalt an einer Landesbank manifestieren. Das reicht von der Zukunft der Investitionsbank bis zum Sparkassenverbund, vom Regionalbeirat bis zum Sponsoring-Etat.
Darüber hinaus wird nachdrücklich der öffentliche Auftrag als Bindeglied zwischen dem Land als Träger und der Landesbank hervorgehoben. Wir wollen stärker als bisher - auch weil es dringender notwendig ist als bisher - regelmäßig über die Entwicklung in der und vor allem durch die Landesbank informiert werden, damit trotz allem das Parlament die Chance hat, zukünftige Entscheidungen zur NordLB abzuwägen und inhaltlich mitzugestalten.
Daher sind wir sehr dankbar dafür, dass die Koalitionsfraktionen den Entschließungsantrag durch ihre Überarbeitung weiter qualifiziert haben, und werden diesem natürlich auch zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben seit einigen Jahren regelmäßig im Frühjahr und im Herbst die Diskussion über die Steuereinnahmen. Das sind im Wesentlichen keine positiven Diskussionen mehr. Sie sind von Resignation und Enttäuschung darüber geprägt, dass sich die Steuereinnahmen nicht so entwickeln, wie wir sie in unseren Haushalten geplant hatten.
Die Ursache dieser Diskussion liegt darin, dass die MaiSteuerschätzungen seit 2001 dem Bund, den Ländern und den Kommunen regelmäßig Steuerausfälle in Größenordnungen prognostizieren und dass die Prognose durch die November-Steuerschätzung noch einmal kräftig heruntergefahren wird. Die Krönung des Ganzen ist dann, dass die tatsächlichen Einnahmen in der Regel um weitere Milliarden Euro darunter liegen.
Es ist zum Ritual mutiert. Die Politik und besonders die Regierungen setzen ihre Einnahmeerwartungen aufgrund eines erhofften Wirtschaftswachstums in den Haushalten um und planen mit Geld, das sie herbeisehnen, und zwar sehnlichst. Wie das bei Ritualen so ist, wiederholt sich dann alljährlich das Erstaunen darüber, dass sich die konjunkturelle Entwicklung eben nicht nach
diesen Wunschvorstellungen richtet und die Einnahmen einfach ausbleiben.
In dieses Ritual, Herr Minister, passt die von Ihnen soeben vorgebrachte Bemerkung hinein, dass das Tal erreicht und ein weiteres Absinken nicht zu befürchten ist. - Das hören wir seit Jahren. Genau das Gegenteil ist seit Jahren der Fall.
Jahr für Jahr wurde in den Prognosen ein weiteres Absinken vorhergesagt.
- Herr Kosmehl, ich prognostiziere Ihnen schon heute: Die November-Schätzung in diesem Jahr wird das gleiche Spiel wieder bringen.
In der Steuerschätzung vom Mai des laufenden Jahres werden für die nächsten vier Jahre Steuerausfälle in Höhe von 66 Milliarden €, davon 28 Milliarden € allein für die Länder prognostiziert.
Das Land Sachsen-Anhalt kommt unter den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlins tatsächlich - wenn man das so sagen kann - am besten weg. Es hat nach der Prognose zumindest für das Jahr 2005 die geringsten Steuerausfälle zu erwarten. Es sind 79 Millionen € an Steuermindereinnahmen, die, wenn sie nicht über eine Nettokreditaufnahme kompensiert werden sollen, eingespart werden müssen. Auch 79 Millionen € sind keine Peanuts, wie man es vielleicht darstellen könnte.
Frau Fischer hat darauf aufmerksam gemacht, welche Risiken bestehen. Ich kann diese Risiken nur wiederholen: Das ist die Tarifentwicklung, von der wir nicht wissen, wie sie ausgehen wird. Das sind die Erlöse aus der Veräußerung von Landesbeteiligungen, von denen wir nicht wissen, in welcher Höhe sie erzielt werden. Es sind die Haushaltsreste - der Abschluss liegt vor -, von denen wir nicht wissen, in welchen Größenordnungen sie in das Jahr 2005 übernommen werden sollen. Dazu gab es bisher keinerlei Äußerung der Landesregierung.
Die mögliche Kapitalerhöhung von 150 Millionen € bei der NordLB ist im Haushalt über eine Kreditermächtigung als investive Ausgabe bereits verankert und würde im Falle der Notwendigkeit zumindest nicht zu einem verfassungswidrigen Haushalt führen. Das ist ein äußerst schwacher Trost angesichts der Verschuldung, die damit zusammenhängt; Frau Fischer hat die Zahl bereits genannt. Darüber werden wir aber dann im Juli sicherlich reden müssen.
Wir meinen allerdings, dass die 79 Millionen € in diesem Jahr tatsächlich über den Haushaltsvollzug eingespart werden können. Der Finanzminister hat von Anfang an haushaltswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt. Ich habe den Pressemeldungen entnommen, dass auf der einen Seite die Einsparungen im Personalbereich noch kommen sollen und auf der anderen Seite - Herr Tullner hat das in seiner Pressemeldung genannt - mögliche Mittelverteilungen zwischen EU- und Landesmitteln zu erwarten sind. Darauf sind wir sehr gespannt. Ich hoffe, dass uns das am Donnerstag ordentlich dargestellt werden wird.
Für das Jahr 2006 sehen wir das allerdings anders. Nach heutigem Wissen stehen dort Steuerausfälle in Höhe von 173 Millionen € auf der Tagesordnung und es steht, wie gesagt, die Steuerschätzung im November aus. Wenn die Rituale so bleiben, wie sie nun einmal sind - auch die vorgezogenen Bundestagswahlen werden daran überhaupt nichts ändern -,
dann werden die Erwartungen auch im November wieder weiter nach unten korrigiert werden. Ob möglicherweise die geplanten Änderungen bei der Kfz-Steuer, bei der Erbschaftsteuer dann zu weiteren Steuerausfällen für die Länder führen werden, das werden wir dann erleben. Ob die Unternehmenssteuerreform zum 1. Juli kommt, darauf sind wir ganz gespannt, ob das wirklich so kommt, wie es geplant ist. Schauen wir mal.
Spekulationen über eine Mehrwertsteuererhöhung, über Eigenheimzulage, Pendlerpauschale, Subventionsabbau etc. pp. führen uns heute nicht weiter. Allerdings bin ich schon sehr verwundert über die Wendungen, die insbesondere die CDU in diesen Punkten zurzeit auf Bundesebene vornimmt. Es ist schon etwas merkwürdig.
Fakt ist allerdings - deshalb sage ich: Wir werden im November wieder nach unten gehen -: Der ifo-Index ist zum vierten Mal in Folge nach unten korrigiert worden. Die Erwartungen hinsichtlich einer konjunkturellen Belebung sind äußerst gering. Es können also noch mehr als die bisher genannten 173 Millionen € werden. Unsere Warnung, dass die Haushaltsansätze für das Jahr 2006 heiß gestrickt waren, sind berechtigt.
Im Übrigen hat die CDU dies bereits vor einem Jahr erkannt. Herr Tullner hat am 5. März 2004 auf den Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage eines Nachtragshaushalts 2004 und den Verzicht auf den Doppelhaushalt 2005/06 folgendermaßen reagiert - nachzulesen im Plenarprotokoll 4/36, Seite 2662; ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis -:
„Es ist auch für die CDU-Fraktion unumstritten, dass ein Doppelhaushalt wegen der konjunkturellen Entwicklung Risiken birgt. Die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes führt in der Regel zu Nachtragshaushalten,... mit denen der Haushaltsgesetzgeber aber punktgenau auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren kann, wenn es denn notwendig sein sollte.“
Dem können wir nur beipflichten, Herr Tullner. Die Notwendigkeit für das Jahr 2006 besteht und wir erwarten, dass die CDU-Fraktion diese ihre Aussage als Forderung gegenüber der Landesregierung offensiv vertritt. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bestehende Staatsvertrag zur NordLB geändert werden, der im Jahr 2002 mit dem Wegfall von Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und einer Übergangszeit bis zum 18. Juli dieses Jahres grundlegende Änderungen erfuhr.
Im Jahr 2002 war allen Beteiligten klar, dass das mit diesen Haftungsgrundlagen verbundene A-Rating und die besseren Refinanzierungsgrundlagen der Bank zukünftig auf andere Weise untersetzt werden müssen. Mit anderen Worten ausgedrückt: Landesbanken und Sparkassen sind spätestens ab 19. Juli 2005 auf eine bessere Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Einrichtung angewiesen und müssen eine Geschäftspolitik betreiben, die stärker als bisher gewinnorientiert ist.
Beide Punkte - Eigenkapital und Geschäftspolitik - werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Ermächtigungsantrag über 150 Millionen € als Kapitalzuführung an die NordLB maßgeblich geändert. Deshalb will ich auf diese beiden Punkte etwas näher eingehen.
Im Jahr 2002 waren konkrete Anforderungen an die Träger im Zusammenhang mit einer stärkeren Eigenkapitalausstattung noch nicht bekannt. Das änderte sich faktisch erst im Sommer 2004, als den Landesbanken und ihren Trägern durch die Rating-Agenturen sehr drastisch klar gemacht wurde, welche Position sie zukünftig ohne die bisherigen Haftungsbedingungen einnehmen würden, wenn sie nicht dringend für eine stärkere eigene Kapitalbasis sorgen würden. Was die NordLB angeht, würde ihr Absinken auf ein B-Rating ihre bisher sehr gute Position und damit natürlich auch die Bedingungen für ihre Klientel eindeutig verschlechtern.
Deshalb wurde von allen bisherigen Trägern die enorme Summe von 2 Milliarden € - der Minister hat sie schon genannt - zur Kapitalaufstockung und Kapitalumwandlung abverlangt, um die Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich belastet wird diese Diskussion nach unserer Meinung durch den Verlust von 1 Milliarde € durch die Beteiligung der NordLB an der Berliner Bankgesellschaft.
Mecklenburg-Vorpommern hat sehr schnell deutlich gemacht, dass es die Erwartungen nicht erfüllen kann und will und deshalb aussteigt. Ob das zukünftig für das
Land problematisch wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall war unserer Meinung nach mit dieser Entscheidung keine Wahlfreiheit für Sachsen-Anhalt gegeben, über Verbleib oder Nichtverbleib in der NordLB zu bestimmen, weil einem weiteren Ausstieg durch die anderen Träger nicht zugestimmt worden wäre.
Aber es gab in zweierlei Hinsicht Möglichkeiten des Verhandelns. Das betraf einerseits die Höhe der zukünftigen Kapitalzuführung Sachsen-Anhalts in Höhe von 150 Millionen €. Das ist für ein Land, das finanziell ohnehin in einer desolaten Lage ist, kein Pappenstiel. Trotz dieser Aufstockung sinkt die Beteiligungsquote am Stammkapital von 10 % auf 8,25 %. Es stellt sich dann durchaus die Frage, ob eine Zuführung von weniger als 150 Millionen € an die NordLB am jetzigen Verhandlungsergebnis Entscheidendes geändert hätte.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Status der NordLB und den vorgesehenen Änderungen. Entscheidend war und ist für die PDS bei der Befürwortung öffentlich-rechtlicher Banken und Sparkassen der mit diesem Status verbundene öffentliche Auftrag.
Man kann lange darüber diskutieren, ob und in welcher Quantität und Qualität der öffentliche Auftrag bisher von der NordLB in Sachsen-Anhalt erfüllt wurde. Natürlich ist er verbunden mit der Förderung einer regionalen Wirtschaftsstruktur, mit der Modernisierung von Land und Kommunen über die Ausgabe von Krediten oder auch über die Übernahme von kultureller Verantwortung. Das ist bisher in Sachsen-Anhalt sicherlich auch geschehen, auch wenn wir uns einig sind, dass das eine oder andere stärker hätte ausgeprägt sein können.
Für uns heißt öffentlicher Auftrag aber nach wie vor: Priorität des Gemeinwohlprinzips vor dem Prinzip der Gewinnmaximierung.
An dieser Stelle werden sowohl im Staatsvertrag als auch in der uns bekannt gegebenen Satzung die Optionen eindeutig verschoben - verschoben vom bisherigen öffentlich-rechtlichen Weg über die Möglichkeit der Beleihung und der Gründung einer Aktiengesellschaft in Richtung privatrechtliche Bank.
Wie unter diesen wesentlichen Änderungen, die im Übrigen in keiner Beratung genannt worden sind, der öffentliche Auftrag künftig noch erfüllt werden kann, muss uns vom Finanzminister noch erklärt werden. Zumindest kann der Wegfall der Priorität des öffentlichen Auftrags aus dem § 5 des alten Staatsvertrags nicht mit dem Hinweis auf den § 4 des neuen Staatsvertrags begründet werden. Aufgaben und Grundsätze einer Bank sind nicht per se identisch und die Übernahme von wirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben wird zudem als Kannbestimmung beschrieben.
Als problematisch erweisen sich darüber hinaus einige Details im Staatsvertrag und in der Satzung, die das Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative sehr plastisch darstellen, so die Regelungen zu den Organen und ihren Aufgaben, zur Stammkapitalhöhe und den Beteiligungsverhältnissen, die Frage der Überschussverwendung - die allein Niedersachsen bestimmen kann -, der Beiräte oder der Umwandlung in eine andere Rechtsform. Diese wesentlichen Regelungen sind in eine Satzung aufgenommen worden, auf die das Parlament überhaupt keinen Einfluss hat. Wichtige Entscheidungsmög
lichkeiten sind damit der Legislative heute und künftig aus der Hand genommen.
Für die PDS-Fraktion wird am Ende ein Abwägen und eine Entscheidung zwischen den Notwendigkeiten und Chancen eines Verbleibs in der NordLB einerseits und den Risiken und Verlusten für das Land und das Parlament bei einer Trägerschaft andererseits stehen. - Ich bitte um die Überweisung beider Anträge in den Finanzausschuss.
Frau Dr. Hüskens, ich habe eine Frage zu der künftigen Übernahme von Sponsoring in Sachsen-Anhalt in stärkerem Maße als bisher. Ich gehe davon aus, dass Ihnen
die alte Satzung bekannt ist, nach der über die Verwendung des Überschusses, was für das Sponsoring wichtig ist, mit der Dreiviertelmehrheit der Trägerstimmen beschlossen werden musste. Nach der jetzigen Satzung, die uns vorliegt, wird mit der einfachen Mehrheit des stimmberechtigten Stammkapitals über die Verwendung des Bilanzgewinns, also des Überschusses, entschieden und damit auch über das Sponsoring.
Die einfache Mehrheit erreicht Niedersachsen, das Land und der Sparkassenverband, locker allein. Alle andere erreichen sie nicht. Wie wollen wir als Land diese beiden dahin bewegen, dass sie sich tatsächlich stärker als bisher in Sachsen-Anhalt engagieren?
Herr Minister, ich bin stellvertretendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss und war an der Erarbeitung der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses beteiligt. Ich war etwas irritiert, als Anfang des Jahres der Bericht der Landesregierung und die Stellungnahme, die vom Landesjugendhilfeausschuss erarbeitet worden war, nicht kamen. Nach der Erklärung, dass eine kurze Beantwortung der in der Stellungnahme aufgeworfenen Fragen anhängig sei, war ich gestern sehr gespannt auf das, was in dieser kurzen Antwort enthalten ist.
Ich musste feststellen - diese Aussage haben Sie eben schon getroffen -, dass einige Darstellungen aus der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses in den Bericht der Landesregierung aufgenommen bzw. dass die ursprünglichen Darstellungen geändert worden sind und somit eigentlich nicht mehr den Bericht der Landesregierung darstellen.
Meine Frage lautet: Kann man, wenn man sich die Stellungnahme ansieht und den ursprünglichen Bericht nicht kennt, an manchen Stellen überhaupt einen Bezug zu dem Bericht der Landesregierung herstellen? Wie wollen Sie mit dieser Problematik umgehen?
Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie geäußert, dass der Gender-Mainstreaming-Ansatz im Haushaltsbereich speziell beim Jugendbereich schon angewendet wird. Das ist mir neu. Ich würde gern von Ihnen wissen, in welchen Bereichen er in diesem Jahr oder im letzten Jahr schon spezifisch angewendet worden ist.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag gern mit einem Zitat der Präsidentin des Deutschen Städtetages Frau Petra Roth beginnen, wenn Sie gestatten, Herr Präsident:
„Drei traurige Rekorde bereiten den Städten besonders große Sorgen: Ein Rekordtief bei den Investitionen sowie ein Rekordhoch bei den Kassenkrediten und den Sozialausgaben. Diese Fakten machen deutlich, dass die ausgefallene Gemeindefinanzreform nachgeholt werden muss.“
Diese Worte sind nicht etwa vor einem Jahr nach dem Scheitern der Gemeindefinanzreform gefallen, sondern vor einigen Tagen, am 9. Februar 2005. Das macht auf der einen Seite die Aktualität der Feststellungen und Forderungen sowohl unseres Ursprungsantrages als auch der Beschlussempfehlung deutlich, die offenbar heute genauso zutreffend sind wie vor einem Jahr. Auf der anderen Seite macht es die Ohnmacht der Politik
deutlich, dass sich bis heute, nach einem Jahr, fast gar nichts an der prekären Situation in Bezug auf die kommunale Finanzausstattung geändert hat.
Herr Doege, Sie können mir glauben, dass mich als Kommunalabgeordnete das Defizit unseres Kreises wirklich bewegt und ich nicht gewillt bin, Schaufensteranträge in das Parlament einzubringen.
Die Abhängigkeit vom Bund und den Ländern bezüglich der Finanzausstattung, der Steuergesetzgebung und der Zuweisungen ist nach dem Scheitern der Gemeindefinanzreform und der Föderalismusreform geblieben. Die Kommunen sind nach wie vor faktisch außen vor. Die schriftliche und mündliche Anhörung als Instrument der Teilhabe an den Prozessen der Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabengestaltung sind ungenügend. Kompetenzen allein für die Länder reichen eben nicht aus.
Die Feststellungen von Frau Roth gelten im Übrigen genauso für Landkreise und die kleineren Städte und Gemeinden, obwohl sich die Einnahmesituation der Kommunen zumindest steuerseitig im Jahr 2004 etwas gebessert hatte. Der Minister hat schon darauf hingewiesen. Immerhin sind im letzten Jahr bundesweit die Gewerbesteuereinnahmen gestiegen; diese wurden zusätzlich erhöht durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage. So waren in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 die Gewerbesteuereinnahmen um 45 % höher als im vergleichbaren Zeitraum im Jahr 2003 in Sachsen-Anhalt. Damit sind aber die Probleme der Kommunen in keiner Weise gelöst worden.
Im Jahr 2004 hatten in Sachsen-Anhalt gerade noch zwei Landkreise ausgeglichene Haushalte. Das bundesweite Defizit ist zwar auf 4,1 Milliarden € gesunken. Aber - so die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände - es wird befürchtet, dass es im Jahr 2005 insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 7 Milliarden € ansteigen wird.
Als Ursachen lassen sich sicherlich mehrere Problemkreise ausmachen, etwa das geringe Wirtschaftswachstum, die hohe Arbeitslosigkeit, die Absenkung des Spitzensteuersatzes und natürlich die Probleme um Hartz IV. Insbesondere die Probleme im Zusammenhang mit Hartz IV könnten dazu führen, dass auch der zweite Teil der Gemeindefinanzreform als gescheitert betrachtet werden muss, da die Kommunen dadurch auf der Ausgabenseite stärker als angenommen und prognostiziert belastet werden.
Nach den ersten Wochen und Monaten mehren sich die Forderungen der Kommunen an den Bund, dass unbedingt nachgesteuert werden muss, da ihrer Meinung nach die Entlastung geringer ausfallen wird als die Summe von 2,5 Milliarden €, die ihnen versprochen worden ist. Der Bund dagegen meint, dass die Unterkunftskosten viel zu hoch angesetzt sind, und will seinen Anteil von 29,1 % drastisch senken. Die Verlierer dieses Hin und Her sind in jedem Fall die von ALG II betroffenen Menschen, auf deren Rücken dieser Streit ausgetragen wird.
Insofern ist auch die Forderung nach weiteren Regelungen bezüglich Hartz IV, die höhere Belastungen der Kommunen ausschließen, durchaus aktuell und keineswegs einfach mit dem Hinweis auf die Annahme einer Revisionsklausel aus dem Antrag zu streichen.
Das betrifft nach unserer Auffassung auch die Frage eines kommunalen Investitionsprogramms. Wir wissen, dass dieses Thema in anderen Parteien umstritten ist. Es wird aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert und wäre notwendig angesichts der Tatsache, dass Investitionen im kommunalen Bereich kaum mehr möglich sind, es sei denn, das Land schafft über Landeszuweisungen auch noch die Möglichkeit der Kofinanzierung, so geschehen, wie wir alle wissen, in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 bei der Kofinanzierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes durch Vorwegabzug von Investitionshilfen aus dem Finanzausgleich.
Damit wird eine ganz neue und noch stärkere Abhängigkeit der Kommunen von Landeszuweisungen geschaffen. Selbstbestimmtes Handeln bleibt auf der Strecke.
Auch ein bundesweites Investitionsprogramm erfüllt nicht alle Wünsche der Kommunen, aber damit wäre es möglich, die in den letzten Jahren stetig gesunkenen Investitionszuweisungen des Landes zu ergänzen oder zu kofinanzieren und eigene sinnvolle Akzente zu setzen.
Nach fast einem Jahr bleibt mir heute nur die Feststellung, dass zwei unserer Forderungen in der Beschlussempfehlung nicht mehr enthalten sind. Gleichwohl ist die Grundforderung nach einer Gemeindefinanzreform aktueller denn je. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Herr Ministerpräsident, ich bin etwas irritiert wegen des Spielraums, den Sie anführen. Soweit mir bekannt ist, gibt es die - ich nenne sie einmal so - Antikorruptionsrichtlinie der Landesregierung schon seit einigen Jahren. In dieser werden ganz klare Feststellungen zum VierAugen-Prinzip getroffen.
An dieser Stelle würde ich schon fragen, wer die zwei anderen Augen waren, wer an der Stelle bei der Vergabe mitgewirkt und gegengezeichnet hat. Bei dem VierAugen-Prinzip ist es so, dass die Hausspitze oder ein von ihr eingesetzter Mitarbeiter aus dem Bereich Haushalt solche Dinge gegenzeichnen muss. Dafür gibt es, zumindest nach meinem Ermessen, keinen Spielraum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Beratung des federführenden Ausschusses für Inneres ergaben sich, wie Herr Kosmehl berichtet hat, einige gravierende Änderungen. So sind zum Beispiel die Übergangszeiten der ebenfalls neuen prozentualen Verteilung von allgemeinen Zuweisungen und Investitionshilfen verlängert worden. Die prozentuale Neuverteilung resultiert aus einer Verschiebung in der Höhe der allgemeinen Zuweisungen zugunsten der Landkreise und aus einer im nächsten Jahr noch höheren Zuweisung der Investitionshilfen zugunsten der Gemeinden. Man kann also von einer ausgleichenden Gerechtigkeit sprechen.
Auch die Einzahlung in die Finanzausgleichsumlage wurde offensichtlich aufgrund des Druckes der Kommunen eingeschränkt, was auch sinnvoll ist. Wie sollen auch Kommunen ihre eigenen, teilweise hohen Schulden abbauen können, wenn sie bei deutlich höheren Steuereinnahmen diese abführen müssen, um anderen finanzschwachen Kommunen zu helfen? An sich ist der solidarische Gedanken zu begrüßen, aber es muss für die Kommunen auch die Chance bestehen, sich aus eigener Kraft zu entschulden. An unserer bei der Einführung dargestellten grundsätzlichen Kritik am Finanzausgleichsgesetz ändert das allerdings nicht wirklich etwas.
Ich habe im Oktober den Vergleich mit der Bettdecke gewählt. Sie können sich auch eine Mutter mit vielen hungrigen Kindern vorstellen, denen Kuchenstücke zugeteilt werden sollen. Egal wie das Messer angesetzt wird, immer schreien einige „Mehr!“. Wenn dann erneut einige Kuchenkrümel aufgeteilt werden, schreien die anderen „Mehr!“. Aber reichen tut es so und so nicht. Der Kuchen ist einfach zu klein. Nach den Haushaltsberatungen ist der Kuchen FAG noch ein ganzes Stück kleiner geworden, was alle Kommunen besonders im Jahr 2006 spüren werden.
Wir hatten sowohl bei der Einbringung als auch in den Beratungen einige Änderungen des jetzt geltenden FAG kritisch hinterfragt und sehen dort auch heute Änderungsbedarf.
Das betrifft in hohem Maße § 11a Abs. 2, den Vorwegabzug von 10 Millionen € für die Kofinanzierung des GVFG. Statt, wie seit langem von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, die Zweckzuweisungen deutlich einzuschränken und dafür mehr allgemeine Zuweisungen an die kommunale Ebene zu geben, passiert hier genau das Gegenteil. 10 Millionen €, die aufgeteilt nach den entsprechenden Ansätzen allen - ich betone: allen - Kommunen des Landes zur Verfügung stehen würden, werden nun wenigen, auf der Prioritätenliste des Landes ganz oben stehenden Gemeinden mit der alleinigen Zweckverwendung zugeteilt.
- Das ist nicht falsch. Herr Daehre, das haben Sie selber - -
- Der Betrag steht tatsächlich an der entsprechen Haushaltstelle im Haushalt des Landes - das können wir uns nachher gern anschauen - mit der alleinigen Verwendung für den Straßenbau - nicht etwa für Schulen, marode Freizeiteinrichtungen oder Schwimmbäder, nein, der goldene Zügel des Landes heißt Straßenbau.
Wer sich in der Kommunalpolitik auskennt, der weiß, dass es kaum Bürgermeister und Landräte gibt, die sich diesem goldenen Zügel entziehen können und werden.
Nur, die kommunale Selbstverwaltung bleibt auf der Strecke und wird wieder ein Stück eingeschränkt. Eine Entscheidungsfreiheit, wie diese 10 Millionen € tatsächlich eingesetzt werden, hat keine Kommune mehr. Sie hat nur noch die Freiheit zu entscheiden: Straße A oder Straße B. Das ist für uns als PDS-Fraktion, trotz vieler Autofahrerinnen und Autofahrern unter uns, nicht akzeptabel und wir wollen eine Rücknahme.
Als zweiten nach wie vor kritischen Punkt sehen wir die ungleiche Behandlung der kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau im Verhältnis untereinander. Wenn man, wie zumindest ersichtlich ist, die Kreisfreiheit dieser Städte will und sie auch für Städte unter 150 000 Einwohnern vorsieht, dann stellt sich die Frage, warum es eine andere Behandlung der kleineren Stadt bei der Aufteilung der finanziellen Zuweisungen gibt. Die Aufgaben von Halle und Magdeburg sehen doch nicht anders aus als in Dessau, sondern es sind die gleichen, und Dessau erhält ohnehin eine geringere Zuweisung aufgrund der geringeren Einwohnerzahl.
Wenn man also schon Änderungen am FAG vornimmt und das zentralörtliche Prinzip auch bei den Gemeinden als Faktor anwendet, wäre es an der Zeit, die ungleiche Behandlung der kreisfreien Städte zu beenden und diese einheitlich mit einem Faktor zu versehen.
Als dritten Änderungsantrag finden Sie die Einführung und damit gesetzliche Verankerung und Institutionalisierung eines Beirates. Man kann diesen auch Finanzstrukturkommission nennen; der Grund und Zweck ist der gleiche. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es einen Beschluss zur Einrichtung einer solchen Kommission, der sowohl das Aufgabenspektrum als auch die Zusammensetzung dieses Gremiums regelte.
Wie uns durchaus bekannt ist, gibt es eine solche Kommission, bestehend aus Vertretern der Exekutive und der kommunalen Spitzenverbände; nur offensichtlich arbeitet sie weder einigermaßen verbindlich, noch berät sie wirklich alle Probleme, die aus der Sicht der Exekutive finanziell neu geregelt werden sollen. Ich erinnere nur an die beabsichtigte Änderung des FAG bezüglich der Schülerbeförderung, als die kommunalen Spitzenverbände klar erklärten, dass sie davon weder informiert noch dazu befragt worden sind.
Ein Beirat wird auch zukünftig nicht alles richten können, aber er kann und sollte auf gesetzlicher Grundlage im Vorfeld von Entscheidungen nach Lösungsmöglichkeiten suchen, langfristig an Problemen arbeiten und der Politik Empfehlungen geben. Das wäre aus unserer Sicht im Miteinander von Land und Kommunen, von Exekutive
und Legislative bei so wichtigen Beziehungen wie denen zwischen Land und Kommunen nötig.
Damit komme zu unserem Entschließungsantrag. Gleich vorneweg: Wir haben nicht vor, all das zu fordern, was aus unserer Sicht für ein neues Finanzausgleichsgesetz wünschenswert und notwendig wäre. Wir sehen die Diskussion darüber aber noch nicht als so abgeschlossen an, dass bereits jetzt für die Zukunft alles klar wäre. Wir halten gerade im Hinblick auf die Fortführung der Funktional- und Kommunalreform auf Landes- und kommunaler Ebene strukturelle und damit verbunden finanzielle Änderungen für diskutabel. Dafür wollen wir Anstöße geben.
Wir wissen, dass sich längst alle oder fast alle kommunalen Haushalte im defizitären Bereich befinden. Das zu ändern wird uns auf Landesebene allein nicht gelingen, sondern dazu werden umfassende Änderungen auf Bundesebene notwendig sein. Ein entsprechender Entschließungsantrag ist von diesem Hohen Hause im Januar 2003 verabschiedet worden.
Aber ändern und beeinflussen können wir auf Landesebene die kommunalen Beziehungen über den Finanzausgleich. Es muss in den nächsten Jahren gelingen, den Kommunen trotz angespannter Haushaltslage wieder zu Freiräumen zu verhelfen, die es ihnen ermöglichen, freiwillige und pflichtige Aufgaben gleichermaßen auszuführen.
Wenn es also mit weiteren Gesetzen und Reformschritten zur Übertragung neuer Aufgaben kommt, muss ein Ausgleich der Mehrbelastung stattfinden. Es kann nicht sein, dass man sich jedes Mal vor dem Richter wiederfindet, sondern man muss diese neuen Aufgaben tatsächlich verbindlich, auch finanziell, regeln. Es wird in den nächsten Jahren Neuzuschnitte von Landkreisen und Kommunen geben. Es wird eine Regelung zur Stadt-Umland-Problematik geben müssen und andere, neue Fragen werden auftreten.
Überdenkenswert ist aus unser Sicht - angesichts der zum Teil sehr unterschiedlichen kommunalen Gegebenheiten - die Frage nach der Verteilung der Schlüsselzuweisungen. Natürlich kann man den einfachen Ansatz von Einwohner und Fläche akzeptieren. In vielen anderen Bundesländern sind allerdings Veredelungsfaktoren aufgenommen worden, die den Ausgleich verschiedener Strukturprobleme möglicherweise besser bewältigen helfen, zum Beispiel Belastungen durch Arbeitslosigkeit, Armut, Anzahl der Studierenden, Bevölkerungsstrukturen, wirtschaftliche Ausprägung und anderes mehr.
Bayern zum Beispiel veredelt seine Ansätze sogar mit einem Prozentsatz bezüglich der Kinder und Jugendlichen. Bayern belohnt die Kommunen, in denen mehr junge Leute als im Landesdurchschnitt leben. Ob das der richtige Weg hin zu mehr Jugend im Land ist, kann ich schlecht beurteilen. Offensichtlich aber werden die Kommunen belohnt, die kinder- und familienfreundlich sind. Wir dagegen haben selbst aus der Jugendpauschale diesen Strukturansatz herausgenommen und stellen nur noch auf Einwohner und Fläche ab.
Geben wir uns als Parlament die Chance, über neue Ansätze eines tatsächlichen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen und zwischen den Kommunen im positiven Sinne zu streiten und nach tragfähigen langfristigen Lösungen zu suchen.
Herr Madl, ich bin gern bereit, Ihnen den fünften Anstrich unter Punkt 2 noch einmal zu erklären, wenn Sie ihn nicht verstehen. Ich denke, es steht alles drin, aber ich
kann es Ihnen, wie gesagt, am praktischen Beispiel noch einmal erläutern.
Ich hatte es eigentlich in meinem Redebeitrag mit angerissen. Deswegen bin ich jetzt ein bisschen verwirrt darüber, dass Herr Madl offensichtlich mit diesem Punkt Schwierigkeiten hat. Aber wie auch immer, ich mache es dann noch einmal persönlich.
Ich hatte noch eine Frage zu Punkt 4 - Überprüfung des Verhältnisses von allgemeinen und Zweckzuweisungen. Sie geben mir doch sicherlich Recht in der Annahme, dass die Koalitionsfraktionen ihre Legislaturperiode mit dem Ziel angetreten haben, die allgemeinen Zuweisungen zu erhöhen und die Zweckzuweisungen zu verringern, und aufgrund dessen sogar eine entsprechende Änderung im Finanzausgleich vorgenommen haben. Nun ist das Ziel ja gescheitert. Zum 1. Januar 2004 gab es keine weiteren Zweckzuweisungen, die in die allgemeinen Finanzzuweisungen geflossen sind.
Wie wollen Sie Ihr ursprüngliches Ziel mit der jetzigen Situation vereinbaren, dass Sie jetzt genau den umgekehrten Weg gehen, nämlich aus allgemeinen Zuweisungen, sprich Investitionshilfen, zweckgebundene Zuweisungen machen? Das hätte ich gern einmal von Ihnen erklärt bekommen.
Das habe ich nicht verstanden. Ich frage auch gleich noch einmal danach.
Ich habe zwei Fragen. Zur ersten Frage. Sie haben mit dem Gesetz, das heute sicherlich mehrheitlich verabschiedet wird, zwar keine Lex Schlachthof Halberstadt geschaffen, aber ein Stück weit eine Lex Halberstadt. Das muss man an dieser Stelle eindeutig sagen. Es ist auch in den Anhörungen deutlich geworden, dass die Gebührenspreizung mit den oberen Spannen aufgrund
einer Intervention zustande gekommen ist. Die kann man klar und deutlich mit Namen benennen. Das ist an der Stelle auch eine Lex.
Mich würde interessieren, was Sie dazu geführt hat, von Ihrer ursprünglichen Beschlussempfehlung, die auf eine Rückwirkung auf das Jahr 1997 abstellte, wie auch die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, aus Gründen der Rechtssicherheit im Übrigen, abzuweichen und wieder zu einer Rückwirkung auf das Jahr 1992 zurückzugehen. Das ist im Finanzausschuss nämlich nicht erklärt worden. Dort ist einzig und allein gesagt worden, dass das aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt ist. Welches sind denn nun diese Gründe der Rechtssicherheit? Das ist meine erste Frage.
Zur zweiten Frage. Ich habe jetzt vernommen, dass es eine Lösung zwischen dem Schlachthof, dem Landkreis und dem Land geben soll. Wie sieht die Lösung für das Land aus? Soll es sich an irgendeiner Stelle finanziell beteiligen? Wenn ja, dann würde ich gern wissen wollen, in welcher Form und an welcher Stelle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zu den einzelnen Punkten der Großen Anfrage und ihrer Beantwortung komme, einige grundsätzliche Bemerkungen zu Landesbetrieben zu machen.
Zunehmend werden in öffentlichen Verwaltungen Aufgaben und das damit im Zusammenhang stehende Personal und die Einnahmen und Ausgaben ausgelagert und mittels Budgetierung, Landesbetrieben oder Ähnlichem bis hin zur Privatisierung erfüllt. Die Entwicklung ist in allen Bundesländern nachvollziehbar, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Als Zielstellung werden überall die Zauberworte Effizienz und Effektivität angegeben, denen man sich als Budgetgeber nur schwerlich entziehen kann.
Man verspricht sich von mehr eigenständig agierenden Verwaltungsteilen faktisch ein wirtschaftlicheres und flexibleres Arbeiten als in den bisherigen Behördenstrukturen. Man setzt auf Synergieeffekte bei Zusammenlegungen mehrerer bisher getrennter Verwaltungsteile. Es ließen sich noch weitere gute Gründe für Auslagerungen finden, die oftmals als Vorstufe einer Privatisierung angesehen und angegeben werden. Überall aber mündet es in der Hauptaussage: Haushalte von Kosten entlasten.
Auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP sind solche Zielstellungen aufgezeigt worden. So heißt es unter Punkt 1.1:
„Die Koalition wird deshalb prüfen, welche Dienstleistungen und Aufgaben verstärkt Selbständigen und Privaten übertragen werden können. Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sollen von der öffentlichen Hand wahrgenommene Aufgaben privatisiert werden.“
Privatisierungen und ihre Vorstufen sind also für die jetzige Landesregierung kein Tabuthema.
Das Personal gehört natürlich in die Betrachtung mit hinein. Für uns war die Entwicklung des Personals in den Landesbetrieben tatsächlich eine der größten Triebfedern für die Anfrage an die Landesregierung bezüglich des jetzigen Standes und vor allem bezüglich der Zukunft der derzeitigen oder auch neu zu bildenden Landesbetriebe. Deshalb will ich diese Personalentwicklung hier noch einmal ganz kurz ansprechen.
Im Jahr 2001 gab es einen noch überschaubaren Personalbestand von ca. 7 000 Stellen in Landesbetrieben. Bei einer Gesamtzahl von 81 100 Stellen im Landes
dienst waren das 8,6 %. Seit drei Jahren haben wir nun die Tendenz zu einer verstärkten Bildung von Landesbetrieben. So sind seit dem Jahr 2002 sieben neue Landesbetriebe hinzugekommen. In den Jahren 2005 und 2006 werden weitere folgen.
Die Anzahl der Stellen in den Landesbetrieben hat sich bis zum Jahr 2004 auf immerhin 9 200 Stellen erhöht. Das sind bei einem Gesamtbestand von 73 600 Stellen etwa 12,5 %. Ende des Jahres 2006 sollen bereits 11 600 Stellen in Landesbetriebe ausgelagert sein. Bei noch geplanten 69 300 Stellen im Landesdienst sind das dann 16,7 %. Der prozentuale Anteil der Beschäftigten in Landesbetrieben am Gesamtbestand wird sich also innerhalb von nur fünf Jahren verdoppelt haben.
Dabei erscheinen neben der generellen Tendenz der Zunahme der ausgelagerten Stellen mindestens zwei Bereiche problematisch. Erstens steigt der prozentuale Anteil der Beamtenstellen auf 13 % an. Unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Privatisierung ist das mehr als fragwürdig. Zweitens wird die Anzahl der Personalstellen in Landesbetrieben die Anzahl der Stellen in der allgemeinen Verwaltung erreicht haben, wie der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2004 - Teil 1 - treffend feststellt.
Diese allein unter dem Gesichtpunkt des Personals sehr nachdenklich stimmende Entwicklung der letzten drei Jahre hat uns zu der Fragestellung geführt, was die Landesregierung in den einzelnen Fällen zur Ausgliederung bewog, wie sich künftig die Entwicklung in den einzelnen Landesbetrieben gestalten wird, welche tatsächlichen Einspareffekte sich für den Landeshaushalt erschließen, wie die Landesregierung steuernd und kontrollierend in das Geschehen eingreifen kann und wird und welche Schlussfolgerungen aus der derzeitigen Sicht für zukünftige Entscheidungen zu erwarten sind.
Dass wir nicht die Einzigen und Hartnäckigsten beim Nachfragen sind, kann man, wenn man sich die Mühe macht, in den einzelnen Jahresberichten des Landesrechnungshofes nachlesen. Hierin gibt es eine Vielzahl von konkreten Hinweisen, Kritiken und Vorschlägen, die im Jahr 2003 in dem Beschluss des Parlaments selbst in Drs. 4/28/1099 B gipfelten, dessen vier Grundaussagen bei der Gründung von Landesbetrieben nach der Beschlusslage Konsens im Parlament sind und auch von der Landesregierung geteilt werden. Da diese Punkte ebenfalls Grundlage der Anfrage, aber sicherlich nicht jedem erinnerlich sind, seien sie hier kurz benannt:
Erstens geht es um die Schaffung von Flexibilität für ein betriebswirtschaftliches Handeln, insbesondere wenn es sich um eine Privatisierung handelt.
Zweitens sind die angestrebten Ziele bei der Gründung von Landesbetrieben schriftlich zu fixieren.
Drittens sind die mit den persönlichen Verwaltungsausgaben im Zusammenhang stehenden Fragen zu klären.
Viertens sind keine Transparenzverluste zuzulassen.
Diese Bemerkungen sind notwendig, bevor ich mich nun der Antwort der Landesregierung zuwende. Der Umgang mit der Antwort erscheint mir mehr als schwierig, wenn ich allein an die Zielstellung im Koalitionsvertrag denke. Die Antworten selbst sind zum Teil sehr luschig, widersprüchlich und unvollständig - um es milde auszudrücken.
Ein erster Komplex der Fragen widmet sich der Zielstellung bei und den Kriterien für die Gründung einzelner
Landesbetriebe. Die Landesregierung versucht insbesondere anhand der auf Beschluss des Kabinetts erst im Jahr 2002 gegründeten Betriebe ihre Positionen dazu unter den Antworten auf die Fragen 7 und 8 - zum Teil sehr kurz angebunden - aufzuzählen.
Bei der Antwort auf die Frage 4 wird sichtbar, dass die Landesregierung bei der Gründung von LHO-Betrieben ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament bezüglich der Transparenz und Einbindung nur sehr schwer und zögerlich nachgekommen ist. Anders kann man es nicht bezeichnen, wenn dem Landtag, wie beim LIZ, die Gründung nur 13 Tage vor derselben bekannt gegeben wird oder, wie beim Limsa, nur aufgrund ständiger Nachfragen den Abgeordneten die Zielstellungen überhaupt kundgetan werden. Das ist allein schon deshalb unverständlich, weil das Parlament wegen seines Budgetrechts davon Kenntnis haben sollte, weswegen Gründungen dieser Art nicht einfach nur exekutives Handeln sein können.
Bei der Zielstellung bleibt man zum Teil bei sehr allgemeinen Aussagen wie der Minimierung der Landeszuschüsse, der effektiven und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung sowie der Erhöhung des Kostendeckungsfaktors, wie beim LAV beschrieben. Diese Ziele, so meinen wir, sollten bei jeder Einrichtung eines Landesbetriebes eine Rolle spielen und konkret untersetzt werden. Sie wären möglicherweise auch noch in ihrer Allgemeinheit zu akzeptieren, wenn sie denn tatsächlich umgesetzt würden. Betrachtet man beim LAV aber den Wirtschaftsplan, dann sieht man sinkende Erlöse bei stark ansteigender Personalstellenzahl. Dazu muss man keinen Landesbetrieb gründen.
Die gleiche Tendenz zeigt sich auch beim Limsa. Der Landeszuschuss soll in den nächsten Jahren steigen, obwohl beim Limsa als einzigem Landesbetrieb Privatisierungsabsichten angezeigt werden. Wie diese aber allein personalrechtlich mit dem Beamtenrecht in Übereinstimmung gebracht werden sollen - immerhin gibt es bei 36 Stellen 16 Beamte -, ist mir etwas schleierhaft.
Auch bei den geplanten Landesbetrieben wird nicht sichtbar, ob es tatsächlich Untersuchungen darüber gegeben hat, welche der Möglichkeiten, wie Flexibilisierung, Budgetierung oder auch Auslagerung, die gewünschten Ziele am effektivsten erreichen lassen. Das war, wie der Antwort auf die Frage Nr. 9 zu entnehmen ist, auch nicht geplant.
Beim Umgang mit dem LIZ ist die Frage nach der Effizienz noch schwieriger zu beantworten, wenn man in der Antwort auf die Frage 30 erfährt, dass das LIZ bei den Behördenstrukturen für seine Leistungen Preise nimmt, die die Kosten des LIZ decken und sich nicht am Marktniveau orientieren. Das heißt im Klartext, dass sich die Landesverwaltung die Angebote eigentlich woanders viel günstiger einkaufen könnte als beim LIZ. Beim LIZ sind die Kosten so hoch, weil die Personalkosten trotz gleich bleibender Personalstellenzahl ansteigen. Das kann man doch aber nicht ernsthaft als effizienter und wirtschaftlicher bezeichnen.
Ein zweiter Komplex war der Frage der Privatisierung gewidmet. Ich will mich hier nicht auf den uneffektiven Streit über die Begrifflichkeit „unechter“ oder „echter“ Landesbetrieb einlassen. Wichtig und wesentlich erscheint mir doch allein die Beantwortung der Frage, ob die Landesregierung Privatisierungsabsichten hat, woran
sie diese festmacht und bei welchen Landesbetrieben sie diese umzusetzen gedenkt.
Bis auf Limsa soll kein derzeitiger oder geplanter Landesbetrieb für eine Privatisierung infrage kommen, obwohl nur drei der nach dem 1. Januar 2002 gegründeten Landesbetriebe als solche eingestuft werden, die nicht am freien Wettbewerb teilnehmen können. Allerdings hat man ausgerechnet bei der LLG, die dieser Kategorie zugeteilt wurde, die Einnahmen bringenden Laboranalysen privatisiert - wie wir erfahren durften -, sodass die Zielstellung der Kostendeckung erst nach Abbau des Personals etwa im Jahr 2010 erreicht werden könnte. Selbst das wird aber infrage gestellt, wenn man weiß, dass die einzelnen Bereiche der LLG wie Iden oder auch das Landesweingut Verluste in zweistelliger Millionenhöhe vor sich herschieben.
Für die Gründe der Landesregierung, Dienstleistung als Aufgabe eines Landesbetriebes stärker in den Vordergrund zu schieben, werden die neuen Steuerungsinstrumente wie Kosten- und Leistungsrechnung, Doppik und Controlling für die Transparenz des Ressourcenverbrauchs bemüht, zu lesen unter den Antworten auf die Fragen 11 und 12.
In den Antworten auf die Fragen 10, 18 und 35 ist allerdings nachzulesen, dass die Kosten-und-LeistungsRechnung erst in einem Betrieb existiert, Zielvereinbarungen als wesentliches Element des Controllings bisher mit keinem Landesbetrieb abgeschlossen sind und das Controlling selbst eigentlich nur unter dem Gesichtspunkt der Dienst- und Fachaufsicht gesehen wird. - So weit zur Transparenz, Steuerung und Kontrolle.
Ein dritter Komplex wendet sich der Frage des Finanzstatus der einzelnen Betriebe zum Gründungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Fragestellung sowie den möglichen Schlussfolgerungen aus einem Vergleich zu. Abgesehen davon, dass zu den seit dem 1. Januar 2002 bestehenden Betrieben außer dem LIZ, dem LAV und dem Limsa auch noch das LHW, das Landeseichamt und der Landesforstbetrieb gehören, heißt die Antwort kurz und bündig: Es gibt keine Besonderheiten, es gibt keine Schlussfolgerungen, es gibt auch keine Aussagen zum zukünftigen Zuschussbedarf und zur Personalentwicklung, weil es keine Zielvereinbarungen gibt.
Das kann doch die Landesregierung nicht ernsthaft als Antwort ansehen. Wenn ich mir zum Beispiel den Finanzstatus des LIZ bei Gründung ansehe, dann frage ich mich schon, wovon diese 47 Stellen bezahlt worden sind. Es gab keine Einnahmen und Zuschüsse, merkwürdigerweise auch keine Personalausgaben. Nach meiner zugegeben schlichten Denkweise hätten doch wohl die entsprechenden vorherigen Titel oder Titelgruppen als Ausgangsstatus angegeben werden müssen.
Provoziert wird man mit zwei Bemerkungen der Landesregierung in der Antwort auf die Frage 23. Dort wird festgestellt, dass im Rahmen eines LHO-Betriebes den Bediensteten das betriebswirtschaftliche Denken und Handeln besser vermittelbar sei. Wie, sagt die Landesregierung allerdings nicht. Das ist auch schwierig, wenn nicht einmal eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung vorhanden ist.
Außerdem sollen Landesbetriebe, die nicht dauerhaft vollständig privatisierbar sind, mit der Zielstellung der Zuschussverringerung nicht in die alte Verwaltungsform
zurückgeführt werden. Was aber passiert mit den Betrieben, die einen steigenden Zuschussbedarf haben oder steigende Verluste nachweisen? Soll dabei auch nichts passieren?
Die beiden letzten Komplexe enthalten Fragen zum Personal und zu personalrechtlichen Problemen sowie Fragen unter anderem nach der Steuerung und dem Controlling, zu denen die Antworten mehr als mager ausfallen. Insgesamt gesehen ist die Anzahl des Personals durch die höhere Anzahl der Landesbetriebe gestiegen. Vergleiche der Jahresscheiben zeigen für einzelne Betriebe, dass es zu Personalaufwüchsen gegenüber dem Gründungsstatus kam und weiter kommen wird.
Von daher ist die Aussage der Landesregierung in der Antwort auf die Frage 25 anzuzweifeln und die Frage zu stellen, ob diese Ausgliederungen nicht Teil ihres Stellenkonzeptes sind. Im Planpersonal sind diese Stellen nicht mehr enthalten und die Vergleiche der Landesregierung mit anderen Ländern im Hinblick auf ihre Zielzahl von 21,6 Stellen auf 1 000 Einwohner beziehen sich allein auf das Planpersonal.
- Das machen eben nicht alle, Herr Tullner. Das ist sehr unterschiedlich in den Ländern.
Schwieriger ist generell die Frage zu beantworten, inwieweit mit dem derzeitigen Personal aufgrund des geltenden öffentlichen Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes, des Tarif- und Besoldungsrechtes und des Vergaberechts tatsächlich effektiver und besser gearbeitet werden kann als in den alten Strukturen. Den Nachweis ist die Landesregierung bisher schuldig geblieben. In Einzelfällen wie bei dem Limsa ist sogar externes Personal nötig, um gewünschte Zielstellungen vor und nach der Gründung des Landesbetriebes zu erreichen.
Ungeklärt ist darüber hinaus die Übernahme der Pensionsverpflichtungen für die beschäftigten Beamten. Bei ca. 1 500 Personen im Jahr 2006 ist das keine unbedeutende Summe, die faktisch als weiterer Zuschuss zu rechnen wäre.
Unbefriedigend sind auch die Antworten zur Eingruppierung der Geschäftsführer und deren Gehälter. Aus der Antwort auf Frage 29 wird deutlich, dass keine Eingruppierung in eine vergleichbare Tätigkeit nach BAT geschehen ist. Das mag begründbar sein, aber nicht mit dem kurzen Satz in der Antwort auf Frage 28: „Die Landesregierung strebt eine in stärkerem Maße leistungsbezogene Vergütung an.“ Es gibt weder Ziel- noch Leistungsvereinbarungen mit den Landesbetrieben. Auf welcher Grundlage soll also hier eine leistungsbezogene Vergütung angestrebt werden?