Protokoll der Sitzung vom 11.04.2003

Ich denke, ich habe klar gemacht, worin der Unterschied zwischen Ihrer Position und unserer Position besteht.

(Frau Fischer, Merseburg, CDU: Das müssen Sie uns nicht klar machen! Das wissen wir! - Frau Feußner, CDU: Wir kennen unsere! Das brau- chen Sie uns nicht zu erzählen! - Zuruf von Herrn Kosmehl, FPD)

Sie sehen Rechtsextremismus als ein Randproblem, als allgemeine Extremismusthese. Wir sagen, es ist ein gesellschaftliches Problem, welches wir gesellschaftlich bearbeiten müssen. - In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der PDS - Unruhe bei der CDU)

Herr Gärtner, sind Sie jetzt bereit, zwei Fragen zu beantworten? - Nein. Danke, Herr Gärtner.

(Anhaltender Beifall bei der PDS - Zustimmung von Herrn Reck, SPD, und von Herrn Metke, SPD - Zurufe von der CDU und von der FDP)

Herr El-Khalil, Sie möchten eine Zwischenbemerkung abgeben? - Bitte sehr.

Meine Damen und Herren! Ich sehe die Sache jetzt mit wenig Aufgeregtheit. Das Problem sehe auch ich. Rechtsextremismus ist sehr verwerflich. Er ist zu ächten - keine Frage. Ich möchte nicht auf das Thema „ein Auge“ oder „beide Augen“ eingehen. Ich möchte nur grundsätzlich Folgendes sagen:

Ich bin seit etwa zehn Jahren in Sachsen-Anhalt; seit sieben Jahren wohne ich ständig hier. Ich bin im klas

sischen Sinne nun einmal ein Fremder. Ich komme aus einem anderen Land, aus einer anderen Kultur. Ich habe mich allerdings hier angepasst und fühle mich sehr integriert.

Ich habe für dieses Hohe Haus kandidiert. Meine Mitbewerber waren Herr Dr. Köck, Herr Felke und Herr Scholze. Ich bin in Halle-Neustadt, also einer Plattensiedlung, direkt vom Volk und nicht über die Liste gewählt worden.

Deshalb kann ich sagen: Man muss auf die Leute zugehen; man muss zeigen, wo man steht. Dann merkt man, dass dieses gesellschaftliche Problem auch in einer solchen Gegend nicht so schlimm ist.

Ich weiß definitiv: Ich bin in Sachsen-Anhalt der einzige Landtagsabgeordnete, der nicht in Deutschland geboren ist und der direkt in ein Parlament gewählt worden ist. Das sollten wir darstellen, damit das Image SachsenAnhalts von außen richtig gesehen wird. Das ist mir ein Anliegen. - Danke.

(Starker Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Meine Damen und Herren! Wir hatten uns darauf verständigt, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion unter der Voraussetzung, dass von der Einbringungsfrist abgesehen wird, als Alternativantrag gewertet wird. Das bestimmt nun die Abstimmungsprozedur.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/659 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der CDU- und der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Alternativantrag der CDU- und der FDP-Fraktion in der Drs. 4/685 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich sehe Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der PDS-Fraktion.

(Oh! bei der CDU und bei der FDP)

Enthaltungen? - Bei der SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Antrag mehrheitlich beschlossen worden.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 16:

Beratung

Gebührentatbestände der Kommunen

Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/662

Einbringer dieses Antrags ist der Abgeordnete Herr Wolpert. Bitte sehr, Herr Wolpert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der vorliegende Antrag zielt zunächst auf die Berichterstattung der Landesregierung über die Gebührentatbestände bzw. über die Frage, ob die Gebührentatbestände für die Kommunen ausreichend und

auskömmlich sind. Dabei ist zu sehen, dass ein solcher Bericht letztlich nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben wird, sondern es danach weiterhin zu prüfen gilt, ob aufgrund des Berichts Maßnahmen zu treffen sind.

Zur Grundlage des Berichts muss zum einen das Gutachten der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung aus dem Jahr 2002 gemacht werden. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass zwischen den im § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgesetzten Vergütungssätzen für eine geleistete Stunde an Verwaltungsaufwand und den tatsächlich gezahlten Vergütungen eine Differenz für den mittleren Dienst von 27,2 %, für den gehobenen Dienst von 34,5 % und für den höheren Dienst von 29,9 % gegeben sei.

Selbstverständlich ist hierbei auch zu fragen, ob die von der KGSt angesetzten Zeiten für die Erledigung eines Gebührentatbestands angemessen gewählt wurden. Es könnte sich bereits an dieser Stelle herausstellen, dass ein Unterschied dadurch gegeben ist, dass aufgrund der bisher ermittelten Erfahrungswerte die Stunden angesetzt worden sind, ohne zu prüfen, inwieweit eine Produktivitätssteigerung zu berücksichtigen ist.

Wenn also festgestellt wird, dass rund ein Viertel des Verwaltungsaufwandes nicht gebührenwirksam wird, kann nicht automatisch die Erhöhung der Gebühren die Folge sein. Es ist vielmehr zu hinterfragen, inwieweit durch Aufgabenreduzierung bzw. Produktivitätssteigerung der Verwaltungsaufwand dem Gebührenaufkommen angeglichen werden kann.

Auf der anderen Seite ist durchaus auch zu hinterfragen, ob neue Gebührentatbestände noch erfasst werden müssen. Mit Sicherheit sind auch einige dabei, die schon erfasst sind, aber abgeschafft werden müssen. Dazu dürfte die Änderung in Verbindung mit der Aufhebung der Rasenmäher-Lärmschutzverordnung ebenso gehören wie die Änderung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24. August 2002. Nur zur Erläuterung: Die Rasenmäher-Lärmschutzverordnung ist in der Baumaschinen-Lärmschutzverordnung aufgegangen. Also besteht ein Gebührentatbestand, für den es keine Verordnung mehr gibt.

Überzeugend scheint mir der Hinweis des Landkreistages von Sachsen-Anhalt bezogen auf den Gebührentatbestand des Fleischhygienegesetzes zu sein. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2001 finden sich im Entwurf der Neufassung der Allgemeinen Gebührenordnung Regelungen, um kostendeckende Gebühren für Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchungen erheben zu können.

(Eine Reihe von Abgeordneten verlässt den Ple- narsaal)

- Meine Damen und Herren! Das ist zwar langweilig, aber dennoch möchte ich es auf den Punkt bringen: Die Höchstgebühr für den Verwaltungsaufwand bei der Fleischbeschau beträgt 2,50 €. Dabei darf keine gesonderte Gebühr für die Trichinenschau erhoben werden, die zusätzlich gemacht wird. Es dürfte jedem klar sein, dass bei einer noch so starken Produktivitätssteigerung an dieser Stelle kein auskömmliches Gebührenaufkommen mehr erzielt werden kann.

Vor dem Hintergrund der knappen kommunalen Kassen ist es berechtigt zu fragen, ob den Kommunen eine aus

reichende Möglichkeit eröffnet wird, ihre Einnahmen zu vervollständigen. Gleichzeitig ist auch das Ziel zu beachten, dass die Bürger nicht unnötigerweise mit Steuer- und Gebührenerhöhungen belastet werden sollen.

Die Anfrage an die Landesregierung zur Berichterstattung dient der Ermittlung der Grundlage für eine faire und ordnungsgemäße Interessenabwägung. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Besten Dank, Herr Wolpert, für die kurze Einführung. - Meine Damen und Herren! Wir treten in eine Fünfminutendebatte in folgender Reihenfolge ein: SPD, PDS, CDU und FDP. Zunächst erteile ich für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Dr. Polte das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Polte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es um das Geld der Kommunen geht, werde ich erst einmal hellhörig. Und wenn jemand einen Vorschlag unterbreitet, um den Not leidenden Kommunen zu mehr Geld zu verhelfen, dann trifft man bei mir auf offene Ohren. Für den vorliegenden Antrag, der einen in diese Richtung gehenden Weg aufzeigen soll, gibt es meines Erachtens offenbar zwei Motive.

Das erste Motiv ist die Erkenntnis: ohne starke Kommunen kein starkes Land.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Die Finanzen sollen gestärkt werden, damit die Kreise, Städte und Gemeinden ihre gesetzlichen und darüber hinausgehenden Verpflichtungen im Interesse der Bürger erfüllen können. Je mehr Finanzmittel dort ankommen, wo die Menschen leben, desto besser für die Wohlfahrt von Land und Bürgern.

(Zustimmung bei der SPD)

Das zweite Motiv scheint mir aber das schlechte Gewissen zu sein. Da heißt es in der Begründung zu dem Antrag: Die Finanzlage der Kommunen hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. In der Tat wurden die Kommunalfinanzen im Haushalt 2003 in einem Maße gekürzt, wie es das noch nie gegeben hat, seit das Land Sachsen-Anhalt neu gegründet wurde.

(Zustimmung bei der SPD)

Sage und schreibe 350 Millionen € sind im Haushalt 2003 weniger beschlossen worden.

(Zuruf von Herrn Dr. Heyer, SPD)

Das bedeutet, dass mindestens 50 % der kommunalen Haushalte in diesem Jahr nicht auszugleichen sind.

(Herr Dr. Heyer, SPD: Furchtbar!)

Das heißt, Kredite können nur noch wenige aufnehmen, weil der Kreditrahmen ausgeschöpft ist. Die Fördermittel fließen nicht ab, weil die Kommunen die Mittel für die Kofinanzierung nicht aufbringen können.

Nun kommt vielleicht ein Rettungsanker für die Kommunen: Die durch die Kommunen wahrzunehmenden Amtshandlungen im übertragenen Wirkungskreis werden gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung bezahlt. In Anbetracht der Lohn- und Kostenentwicklung ist eine An