Matthias Gärtner
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lange haben wir darauf gewartet, dass dieser Gesetzentwurf von der Landesregierung erarbeitet und in das Parlament eingebracht wird. Vor über einem Jahr hat Justizminister Becker in diesem Hohen Haus im Rahmen einer Aktuellen Debatte zur Schließung der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin die Gründung einer Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt und die Eingliederung der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in eine solche Gedenkstättenstiftung angekündigt. Der entsprechende Gesetzentwurf sollte zeitnah erarbeitet werden. Ich denke, das Wort „zeitnah“ hätte bedeutet, dass dies in einem Halbjahresfenster passiert. Dies ist leider nicht geschehen.
Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Wir sind über den heutigen Stand der Umsetzung dieses Vorhabens seit der damaligen Debatte ausgesprochen enttäuscht. Die Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf in der vorletzten - ich wiederhole: in der vorletzten - Sitzungsperiode des Hohen Hauses vor Ablauf der Legislaturperiode in das Plenum eingebracht wird, lässt Zweifel daran aufkommen, ob eine ernsthafte und tiefgründige Beratung dieses Gesetzentwurfes überhaupt gewollt ist.
Es ist angesichts des sehr engen Zeitfensters so gut wie unmöglich, eine Anhörung zu dieser Problematik durchzuführen, obwohl das aus unserer Sicht dringend erforderlich ist. Ich will darauf verweisen, dass im Herbst letzten Jahres Vertreter verschiedener Fraktionen im Innenausschuss darauf gedrängt haben, dass der Entwurf noch im Jahr 2005 in den Landtag eingebracht wird.
So viel zu den formalen Fragen. Nunmehr möchte ich auf einige inhaltliche Aspekte des Gesetzentwurfes eingehen.
Einer der Hauptkritikpunkte unsererseits ist, dass die angekündigte Übernahme der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg nicht in dem Entwurf enthalten ist. Meine Damen und Herren! Dieses Thema beschäftigt das Hohe Haus seit nunmehr fast acht Jahren, doch bis zum jetzigen Zeitpunkt sind außer vielen verbalen Zusagen keine wirklich praktischen Schritte erfolgt. Das ist für alle betroffenen Seiten enttäuschend.
Meine und unsere Befürchtung ist: Was einmal im Gesetz nicht unmittelbar verankert ist, wird mittelfristig nicht in die Stiftung übernommen werden. Da hilft aus unserer Sicht auch keine so genannte Öffnungsklausel. Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, dass die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg schon mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes in die Stiftung aufgenommen wird.
Ein zweiter Aspekt: Aus unserer Sicht findet in § 2 Abs. 1 - Stiftungszweck - eine Gleichsetzung der Zeit von 1933 bis 1945 und der Zeit von 1945 bis 1989 statt. Das halten wir für außerordentlich problematisch. Das ist eine aus unserer Sicht historisch abwegige Gleichsetzung und Gleichstellung und absolut nicht hinnehmbar. Auch aus diesem Grunde wäre eine fundierte Anhörung im Innenausschuss diesbezüglich erforderlich.
Wir halten zum jetzigen Zeitpunkt § 2 Abs. 1 für vollständig verzichtbar. Im Übrigen kann man sich diesbezüglich
an das Brandenburger Stiftungsgesetz anlehnen, das auf eine solche Formulierung verzichtet.
Ein weiterer Punkt ist die in § 11 geregelte Frage der Stiftungsbeiräte. Aus unserer Sicht erschließt sich nicht, weshalb die entsendenden Institutionen und Organisationen ihre Vertreterinnen und Vertreter einer Überprüfung auf der Grundlage des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik unterziehen lassen sollen. Wir sehen darin einen aus unserer Sicht unzulässigen Eingriff in die Rechte der Organisationen und Institutionen. Insbesondere stellt sich mir die Frage, mit welchem Ziel dies erfolgen soll. Dazu ist im Gesetz nichts erwähnt.
Meine Damen und Herren! Entscheidend für die Arbeit der Stiftung ist, dass diese auf einer soliden finanziellen Basis erfolgt. Der Landtag und die Landesregierung stehen im Sinne einer qualifizierten Gedenkkultur im Land Sachsen-Anhalt in der Verantwortung, die Grundlagen dafür zu schaffen. Ich will an dieser Stelle in Auswertung des Besuches des Innenausschusses in der Gedenkstätte Marienborn und der Außenstelle in Hötensleben anregen, dass das Land Sachsen-Anhalt so schnell wie möglich die entsprechenden Grundstücke in Hötensleben käuflich erwirbt, um sie in die Stiftung einfließen zu lassen.
Ich würde gern meine Rede zu Ende führen und danach antworten.
Ja. - Nach mir vorliegenden Informationen ist hierfür ein Betrag von 40 000 bis 50 000 € notwendig. Dieser Betrag sollte in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit auch in Hötensleben die Arbeit qualifiziert fortgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren! Zusammenfassend: Die Grundinhalte, die Aufgaben und die Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzentwurfes entsprechen in keiner Weise den Vorstellungen meiner Fraktion hinsichtlich eines künftigen Stiftungsgesetzes. Diese Kritik wird von Gedenkstätten selbst, von Opferverbänden und von den Betroffenen geteilt sowie durch die Erfahrungen anderer Bundesländer untermauert.
Meine Fraktion wird sich aufgrund der von mir vorgetragenen Kritikpunkte am heutigen Tag bei der Überweisung des Gesetzentwurfes der Stimme enthalten, aber trotzdem aktiv an der Gestaltung des Gesetzes in dem entsprechenden Ausschuss mitarbeiten, auch wenn die Zeit dafür sehr, sehr eng bemessen ist. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Borgwardt, das ist völlig richtig. Nur, ich sage es noch einmal, wir reden seit acht Jahren - seit acht Jahren - über das Thema Lichtenburg.
Das Ergebnis, das nach acht Jahren auf dem Tisch liegt, ist de facto null. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären. Ich denke, hier müssen wir gemeinsam Druck machen.
Das gemeinsame politische Interesse ist doch vorhanden. Wir müssen nur endlich den Druck entwickeln, dass auch etwas passiert. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich auch an dieser Stelle konsequent der Stimme zu dem Gesetzentwurf enthalten, weil ich der Auffassung bin, dass dieser Kreis, der jetzt zustande gekommen ist, keinerlei Zukunftsfähigkeit besitzt. Aus diesem Grunde kann ich auch nicht das i-Tüpfelchen setzen und Wittenberg zur Kreisstadt machen, auch wenn es meine Heimatstadt ist. Ich denke, das ist keine zukunftsfähige Variante. Ich stehe für einen Regionalkreis Anhalt. Dafür werden wir uns nach dem 26. März 2006 hoffentlich einsetzen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. Wir werden diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu überweisen.
Ich will allerdings auf zwei Probleme hinweisen, die nicht unbedingt etwas mit diesem Gesetzentwurf zu tun haben, sondern mit einem Gesetzentwurf, der sich zurzeit in der Beratung befindet, dem Gesetzentwurf zur Ände
rung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.
Wir befürchten, dass wir mit der Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt der Gründung der Deutschen Hochschule der Polizei nicht gerecht werden. Wir befürchten, dass ein Weg eingeschlagen wird, der letztlich dazu führt, dass keine Kompatibilität hergestellt wird und wir schlechtere Voraussetzungen für unsere Absolventen haben werden.
Es ist schon paradox, dass wir im Vergleich zum Bund den umgekehrten Weg gehen: Mit der Schaffung der Deutschen Hochschule der Polizei geht der Bund in die Richtung einer Verwissenschaftlichung, schafft er eine Hochschule, wie es der Name sagt. Demgegenüber gehen wir in Sachsen-Anhalt dahin, die Fachhochschule der Polizei zu einer Abteilung des Innenministeriums zu degradieren, was wir für grundsätzlich falsch halten.
Da sie heute aktuell eingegangen ist, möchte ich mit Ihrer Genehmigung aus der Stellungnahme von Herrn Professor Geiger, dem Rektor der Fachhochschule Magdeburg/Stendal, zitieren, der in der Bewertung der Novelle zum Gesetz zur Fachhochschule der Polizei sagt:
„Der vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt keine der vorstehend genannten Empfehlungen. Vielmehr wird eine auf dem Weg der Annäherung an den allgemeinen Hochschulbereich befindliche FHöD zurückgeschnitten auf eine Ressortausbildungsstätte, die von den Standards des allgemeinen Hochschulrechts weit entfernt ist und den Namen Hochschule nicht ernsthaft für sich reklamieren kann.“
Das sind Dinge, die wir im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs, der heute vorgelegt worden ist, nochmals thematisieren und diskutieren wollen. Ich hoffe, dass Sie vielleicht an dieser Stelle auf Ihren Gesetzentwurf verzichten und der Fachhochschule der Polizei den Rang geben, der ihr zuzuordnen ist, damit sie eine Hochschule im wissenschaftlichen Sinn bleibt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Anlass für die heutige Debatte im Hohen Hause ist mehr als traurig und beschämend. Er macht betroffen und zornig zugleich. In den letzten Tagen und Wochen häuften sich fremdenfeindliche Übergriffe. Ein Hotel in Tanne wurde mit fremdenfeindlichen Parolen beschmiert, selbiges passierte mit einer Ausflugsgaststätte in Wernigerode.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle gleich sehr deutlich sagen: Es ist gut und wichtig, dass sofort nach den Taten ein Bürgerbündnis Flagge gezeigt hat und eine Unterschriftensammlung gegen rechtsextremistische Gewalt, Hass und Intoleranz initiierte.
Gestern wurden dem Landtagspräsidenten 1 450 Unterschriften übergeben. Ich unterstreiche ausdrücklich das, was der Landtagspräsident am gestrigen Tag gesagt hat - ich darf zitieren -:
„Wir dürfen nicht schweigen, wenn Rechtsextremisten rechte Parolen verbreiten. In SachsenAnhalt ist kein Platz für Rassismus und Extremismus.“
Ich denke, der Landtag sollte diese Worte heute unterstreichen, ein einmütiges zivilgesellschaftliches Signal gegen Rechtsextremismus und Gewalt setzen und ausdrücklich zivilgesellschaftliches Engagement würdigen und unterstützen. Davon braucht es mehr in diesem Land.
Die Übergriffe im Harz sind aus unserer Sicht nur die Spitze des Eisberges. Im ersten Halbjahr 2005 müssen wir im Land Sachsen-Anhalt einen deutlichen Anstieg von rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten verzeichnen. Die Zahl der rechtsextremen Straftaten stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 138 auf 404, bei fremdenfeindlichen Straftaten ist für denselben Zeitraum ein Anstieg von 45 auf 48 Delikte zu registrieren.
Aber auch im Bereich der rechtsextremen SkinheadKonzerte müssen wir insbesondere im Raum Sangerhausen eine Vielzahl von Aktivitäten zur Kenntnis nehmen. Allein in Sotterhausen haben im ersten Halbjahr 2004 sieben Konzerte mit zum Teil mehr als 100 Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern stattgefunden. Gerade solche Veranstaltungen dienen dazu, junge Leute aus dem vorpolitischen Spektrum zu binden.
Auch in Sachsen-Anhalt soll in den nächsten Tagen flächendeckend eine neue Auflage der so genannten NPD-Schulhof-CD verteilt werden. Inhaltlich knüpft diese NPD-CD an das aus dem vergangenen Jahr bekannte Projekt „Schulhof“ an. Diese CD war unter maßgeblicher Mitwirkung rechtsextremer Versandfirmen aus Sachsen-Anhalt zustande gekommen. Alle auf der Musik-CD vertretenen Bands veröffentlichten bereits einschlägige rechtsextremistische Musikproduktionen. Darunter befinden sich Bands wie „Faustrecht“ oder „Sleipnir“ und der rechtsextreme Liedermacher Frank Rennicke.
Aber auch in unserem unmittelbaren Umfeld werden wir regelmäßig mit rechtsextremen und fremdenfeindlichen Umtrieben konfrontiert. So wurde in den letzten Wochen das Wahlkreisbüro meines Kollegen Thiel in Weißenfels Opfer von Schmierereien. Aufkleber von NPD und DVU mit rassistischen Parolen und Zeichen „zierten“ das Büro. In dieser Woche wurde die Scheibe eines Schaukastens mit schwarzer Farbe blind gemacht. Auch der Briefkasten wurde in Mitleidenschaft gezogen. Einige Beispiele sind hier auch fotografisch festgehalten.
Die Kollegin von Angern berichtet über eine an sie gerichtete rassistische E-Mail, in der gegen die vor kurzem in Magdeburg eröffnete dreisprachige Grundschule gehetzt wird. Zudem erinnern wir uns alle an die rechtsextremen Aufmärsche in Magdeburg, Halle und in anderen Städten.
Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages aller vier Fraktionen in diesem Hause fand bereits im März dieses Jahres hier im Haus eine ausführliche Diskussion zur Bewahrung von Demokratie und Toleranz, von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit mit dem Ziel der Bündelung aller maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes und damit der Schaffung eines breiten zivilgesellschaftlichen Fundaments gegen Extremismus und Gewalt statt.
Alle Fraktionen betonten die Notwendigkeit der Schaffung eines „Netzwerkes für Demokratie und Toleranz“. Der Landtag beschloss einmütig, dass er es für angemessen hält, dass der Ministerpräsident und der Präsident des Landtages die notwendigen Schritte zur Bildung eines solchen Netzwerkes einleiten. Auch in der letzten Sitzung des Landtages wurde wiederum über dieses Thema diskutiert. Es ging insbesondere darum, wie die Arbeit dieses Netzwerkes qualifiziert werden kann. Ein Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS wurde zu dem damaligen Zeitpunkt als überflüssig betrachtet und deshalb abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Gerade die Entwicklungen der letzten Tage und Wochen sollten Anlass dazu sein, dass die Koalitionsfraktionen ihre Haltung nochmals überdenken. Es muss ein Ruck durch unser Land gehen. Der Landtag könnte hier und heute den Anfang machen, indem er ein klares Signal gegen jede Form von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus aussendet.
Meine Damen und Herren! Wir sollten den Menschen vor Ort, die sich demokratisch und entschlossen gegen Gewalt und Intoleranz auflehnen, den Rücken stärken. Diesen Mut sollten und müssen wir stärken.
Zugleich zeigt sich, dass die Arbeit des „Netzwerkes für Demokratie und Toleranz“ intensiviert werden muss. Hierbei sollte insbesondere nach den Regionalkonferenzen in diesem Monat deutlich an Tempo zugelegt werden. Der Worte sind genug gewechselt. Wir wollen jetzt, denke ich, Taten sehen.
Meine Damen und Herren! Wir müssen jetzt und sofort handeln, ansonsten erleben wir, wie im Jahr 1998 geschehen, ein böses Erwachen. Wir brauchen keine hektischen Reaktionen, sondern wir brauchen kontinuierliches Engagement für den Erhalt unserer Demokratie. Dieses muss parteiübergreifend geschehen. Die rassistischen Gewalttaten der letzten Tage und Wochen sollten uns Warnung genug sein.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir werden den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ablehnen. Ich werde noch einmal versuchen, ruhig zu begründen, warum wir das tun.
Der Ausgangspunkt für unseren Antrag, den wir heute gestellt haben, waren die fremdenfeindlichen Angriffe im Harz auf ein Hotel und auf eine Ausflugsgaststätte. Ich finde, wenn im Harz, in einer der Touristenregionen unseres Landes, sozusagen auf eine Werbeveranstaltung unseres Landes solche Angriffe passieren, dann müssen wir in diesem Landtag ein ganz klares Signal gegen Fremdenfeindlichkeit setzen, nicht allgemein gegen Extremismus. Vielmehr - das war der Ausgangspunkt - brauchen wir hier und heute ein klares Signal gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus.
Das muss das Signal sein, das wir nach draußen senden in die Bundesrepublik Deutschland und nach Europa, damit der Harz seinen Ruf auch weiterhin behält.
Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist die Frage der Gleichsetzung bzw. die Frage, wie bewerten wir Extremismus. Natürlich sagen auch wir ganz klar nein zu Linksextremismus und zu linksextremistischer Gewalt.
Ich sage als Zweites allerdings: Jetzt machen wir erst einmal eine Analyse. Was für ein Problem haben wir denn in diesem Land? - Wir haben - das besagt die Straftatenstatistik, die wir noch einmal bekommen haben - eine deutlich gestiegene Anzahl von Straftaten im rechtsextremistischen Bereich. Schauen Sie sich die Quantität an. Wir haben nicht beim Linksextremismus
ein strukturelles Problem, das sozusagen unsere Demokratie gefährdet.
Wir haben in diesem Land ein rechtsextremistisches Problem. Das ist das Hauptproblem, das unsere Demokratie zurzeit gefährdet. Dagegen müssen wir ein Signal setzen.
Schauen Sie sich all das an. Reden Sie mit den Experten. Sie sagen: Wir haben im strukturellen Bereich kein linksextremistisches Problem, sondern wir haben strukturell in diesem Land ein rechtsextremistisches Problem.
Wir haben eben in bestimmten Regionen eine rechtsextreme Alltagskultur. Das ist etwas völlig anderes. Diese rechtsextreme Alltagskultur hat zum Beispiel die NPD im Jahr 2002 in den Landtag gebracht. Das war die Ausgangslage. Deshalb sage ich, das ist das Hauptproblem. Diesem Hauptproblem müssen wir uns hier stellen. Deshalb müssen wir dieses klare Signal heute aussenden,
ohne dass wir irgendwelche anderen extremistischen Gefahren infrage stellen oder versuchen, sie zu relativieren. Wir haben ein rechtsextremistisches Problem. Dagegen müssen wir vorgehen. Das sollten wir hier und heute deutlich sagen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Schließung der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin haben wir im Hohen Haus Ende letzten Jahres im Rahmen einer von der PDS-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte sehr intensiv über die Zukunft der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg im Konkreten sowie der Gedenkstätten des Landes Sachsen-Anhalt im Allgemeinen diskutiert.
Damals kündigte Justizminister Becker die Gründung einer Gedenkstättenstiftung für das Land Sachsen-Anhalt an. In diesem Zusammenhang - diese Aussage machte er - sollte die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Landesträgerschaft übergehen und der Stiftung zugeordnet werden. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, Ihnen nochmals die Bedeutung dieser Gedenkstätte als eines der ersten Konzentrationslager der Nazis zu vermitteln. Diese dürfte mittlerweile allen hier im Hause klar sein; dazu gibt es bereits eindeutige Beschlüsse.
Was ist nun seit dem passiert? - Nicht allzu viel. Das Problematischste an dem gesamten Sachverhalt ist, dass die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin bis zum heutigen Zeitpunkt geschlossen ist und dass erst vor einigen Wochen nur knapp verhindert werden konnte, dass der Kreistag einen ordentlichen Beschluss zur Schließung dieser Gedenkstätte fasste. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist und bleibt ein ungeheuerlicher Skandal.
Deshalb ist in unserem heutigen Antrag die Forderung enthalten, dass die Landesregierung dafür Sorge tragen soll, dass die Gedenkstätte so schnell wie möglich wieder geöffnet wird und nicht erst dann, wenn sie in Landesträgerschaft übergegangen ist.
Hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung hat die Landesregierung vor kurzem einen Kabinettsbeschluss gefasst. Nunmehr warten wir darauf, dass dieser inhaltlich und finanziell untersetzt wird. Die PDS-Fraktion geht davon aus, dass das Parlament in den Prozess der Errichtung der Stiftung inhaltlich aktiv einbezogen wird. Unser heutiger Antrag soll dazu einen Beitrag leisten.
Nun noch einige Sätze zu unserem Anliegen, die Mahn- und Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in die zu gründende Stiftung zu integrieren. Die Mahn- und Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe befindet sich zurzeit in rechtlicher Trägerschaft der Stadt Gardelegen. Bei dem Erhalt der Gedenkstätte wurde die Stadt bislang teilweise durch Mittel aus dem Landeshaushalt unterstützt.
Die Mahn- und Gedenkstätte ist ein Sonderfriedhof für Häftlinge aus nationalsozialistischen Konzentrationslagern, die dort im April 1945 auf brutale Art und Weise massakriert worden sind. Die Ermordeten waren Angehörige verschiedener europäischer Völker. Besonders viele stammten aus Polen, der Sowjetunion und aus Frankreich. Viele von ihnen waren Jüdinnen und Juden. Die Ermordeten gehörten allen Kategorien der KZ-Häftlinge an.
Die zunächst in den ehemaligen Pferdeställen der Reit- und Fahrschule der Wehrmacht eingesperrten KZ-Häftlinge wurden am 13. April 1945, kurz bevor die amerikanischen Truppen Gardelegen erreichten, auf Verlangen militärischer Dienststellen aus der Remonteschule herausgeführt und schließlich auf ein freies Feld nahe der Stadt geleitet, da sie nicht mehr marschfähig waren. Dort wurden sie in der Feldscheune bestialisch ermordet. Einen Tag später, am 15. April 1945, entdeckte ein Spähtrupp der amerikanischen Truppen die Mordstätte. Unter der Aufsicht der 102. Infanteriedivision der Armee der Vereinigten Staaten wurde ein Militärfriedhof für die 1 016 Opfer errichtet.
Immer wieder hat es in den letzten Jahren Diskussionen über die Gestaltung und den Erhalt der Gedenkstätte gegeben. Dabei spielten überwiegend finanzielle Fragen, insbesondere Probleme der Stadt Gardelegen eine Rolle.
Die PDS-Fraktion vertritt die Auffassung, dass diese Stätte zur Erinnerung an die Gräuel der Nazis nicht Spielball von Finanzen sein darf und deshalb der Erhalt langfristig gesichert werden muss.
Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass auch die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in die Landesstif
tung „Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ eingegliedert werden soll.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die PDS begrüßt die Errichtung einer Landesstiftung „Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“. Diese sollte so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden. Dabei ist das Parlament aktiv inhaltlich einzubeziehen.
Sowohl die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin wie auch die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe sollen in die Stiftung einbezogen werden. Das Parlament ist in diesen Prozess ebenfalls einzubinden. Kurzfristig hat die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg unverzüglich wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Ein Satz noch hinterher: Ich hatte vor einigen Tagen die Möglichkeit, mir in Jerusalem die neue Ausstellung in Yad Vashem anzuschauen. Ich glaube, dass diese Ausstellung sehr deutlich darauf hinweist, wie moderne Gedenkkultur gelebt werden muss, wie moderne Gedenkkultur inhaltlich ausgestaltet werden muss.
Denn wir wissen, die Zeitzeugen werden in den nächsten zehn Jahren versterben und sie werden dann nicht mehr da sein. Gerade in Yad Vashem kann man sehr beispielhaft sehen, wie moderne Gedenkkultur auch gerade für jüngere Leute gestaltet werden kann. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen und daran sollte sich auch die neu zu gründende Stiftung ein Beispiel nehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg drei kurze Bemerkungen. Wir werden dem Überweisungsantrag unsere Zustimmung geben, weil in der Tat Gesprächsbedarf besteht.
Der Anlass unseres Antrages war, dass seit dem Tag der Schließung der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg, was den tatsächlichen Tatbestand anbetrifft, sich nichts getan hat. Herr Borgwardt, Sie verweisen darauf, dass man in die Gedenkstätte hineinkäme, wenn man sich vorher anmelde. Ich denke, Gedenkstätten in diesem Land sollten jeden Tag zugänglich sein und nicht erst nach vorheriger Anmeldung. Wenn jemand aus Hamburg oder aus Berlin kommt und vorher in Prettin anrufen soll, damit er hineinkommt, halte ich das für sehr problematisch. Ich denke, das ist eine Gedenkstätte, die sofort wieder geöffnet werden muss.
Der zweite Punkt betrifft die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe. Ich will darauf verweisen, dass der Wunsch aus der Gruppe des bürgerschaftlichen Engagements an uns herangetragen wurde, diese Gedenkstätte in Landesträgerschaft zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass auch bei Gedenkstätten, die in Landesträgerschaft sind und künftig in der Landesstiftung integriert sind, bürgerschaftliches Engagement gefragt ist. Das, glaube ich, gilt für jede Gedenkstätte in diesem Land. Das gilt auch für die Landesstiftungen. Ich denke, dass es der Staatsminister so nicht gemeint hat. Die Kommune muss in der Tat einbezogen werden. Dazu muss eine Anhörung stattfinden. Insofern begrüßen wir die weitere Beratung im Innenausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Beratungen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes trifft - da widerspreche ich meinen Kollegen Madl und Kosmehl - die alte Weisheit „Was lange währt, wird gut“ ausdrücklich nicht zu. Monatelang lag das Gesetz im Ausschuss und wurde von der Koalition vor sich hergeschoben. Bereits vor einigen Wochen haben wir - Kollege Kosmehl verwies darauf - im Hohen Haus darüber geredet.
Das, was nun bei den Beratungen herausgekommen ist, ist mehr als spärlich. Fast drei Jahre nach der furchtbaren Hochwasserkatastrophe in unserem Land wird mit diesem Gesetz aus unserer Sicht in keiner Weise auf die neuen Herausforderungen reagiert. Die PDS-Fraktion hat sich seit der Katastrophe im Sommer 2002, im Zuge der Beratungen im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser und den Bereisungen vor Ort schon immer für eine Straffung der Führungsebenen im Katastrophenschutzmanagement ausgesprochen. Aus der Sicht der PDS sollte ein zweistufiges Modell des Katastrophenschutzmanagements eingeführt werden.
Eine Zentralisierung der Zuständigkeiten sollte nicht - wie jetzt im Gesetz vorgesehen - im Landesverwaltungsamt, sondern direkt im Innenministerium erfolgen. Untere Katastrophenschutzbehörden sollten die Landkreise bleiben. Damit könnten Fehler - wie beim Management des Deichbruches in Seegrehna geschehen - durch klare Kompetenzzuweisung vermieden werden. Bei kreisübergreifenden und Länder übergreifenden Katastrophen muss aus unserer Sicht eine zentrale Führung erfolgen.
Meine Damen und Herren! Fast drei Jahre nach der Flutkatastrophe werden mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes nur halbherzige Konsequenzen gezogen. Die von der Landesregierung in diesem Bereich gezogenen Schlussfolgerungen aus der Hochwasserflut im Jahr 2002 sind demnach ungenügend. Die PDS lehnt die Beschlussempfehlung in dieser Form ab, da sie an dem dreistufigen ineffizienten Modell festhält. Aus diesem Grund hatten die Mitglieder der PDS-Fraktion bereits in den Ausschussberatungen einen Änderungsantrag gestellt, welcher in der Konsequenz den Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Aufbau des Katastrophenschutzmanagements beinhaltete. Ich will nochmals klar sagen: Katastrophenschutz muss Chefsache sein. Das Innenministerium darf sich dabei nicht hinausmogeln.
Meine Damen und Herren! Ich kann mir an dieser Stelle einen kleinen Seitenhieb in die Richtung der FDP-Fraktion nicht verkneifen. Sie waren es, die, noch bevor der zeitweilige Ausschuss Hochwasser seine Arbeit richtig aufgenommen hatte, in einer Hochglanzbroschüre im Zuge von Anhörungen Schlussfolgerungen gezogen hatten. Eine davon war, dass der Aufbau des Katastrophenschutzes in Richtung Zweistufigkeit - so habe ich das zumindest gelesen - erfolgen muss. Dies war auch immer wieder der Wille, der von der FDP-Fraktion in den Ausschüssen vertreten worden ist.
Offensichtlich konnte sich man sich gegen das Innenministerium nicht durchsetzen. Wenn ich mir die Hochglanzbroschüre noch einmal anschaue, dann muss ich sagen: Was daraus geworden ist, sehen wir heute. Wie ist das mit dem Tiger und dem Bettvorleger?
Wie bereits erwähnt, hat die PDS-Fraktion in den Ausschussberatungen hinsichtlich der Zweistufigkeit entsprechende Anträge gestellt, welche von der CDU und der FDP abgelehnt worden sind. Wir halten dieses auch weiterhin für sachgerecht, um künftig auf Katastrophen wie das Hochwasser 2002 besser reagieren zu können.
Aus diesem Grund werden konsequenterweise dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion heute unsere Zustimmung geben. Sollte der Änderungsantrag nicht be
schlossen werden, werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf hat uns der Innenminister aus unserer Sicht ein wahrlich dickes nachösterliches Ei
ins Nest gelegt. Die darin enthaltenen Verschärfungen haben es aus unserer Sicht in sich. Es erweckt ein wenig den Eindruck, als ob Herr Martell im Innenministerium einmal all das aufschreiben konnte, was er schon immer gern haben wollte.
Aber ganz im Ernst, meine Damen und Herren: Wer noch ein kleines Maß an Bürgerrechtsverständnis hat, der muss aus unserer Sicht dieses Gesetz ablehnen.
Das sage ich insbesondere in Richtung der FDP, die dieses Thema neuerdings wieder für sich erkannt hat. Es wäre gut, wenn die FDP in der ganz konkreten Praxis an die Tradition der Baums oder der Schnarrenbergers anknüpfen könnte. Ich empfehle übrigens, die Ex-Bundesjustizministerin Frau Schnarrenberger zur Anhörung zu diesem Gesetzentwurf einzuladen. Ich denke, sie kann uns den einen oder anderen sachdienlichen Hinweis geben.
Meine Damen und Herren! Die PDS-Landtagsfraktion - die FDP-Landtagsfraktion hoffentlich auch; das werden gleich hören - lehnt das Ansinnen des Innenministers ohne Wenn und Aber ab. Wir erleben erneut den Versuch, unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung eine gläserne Gesellschaft zu schaffen.
Fluggesellschaften, Kreditinstitute sowie Post- und Telefongesellschaften sollen für den Verfassungsschutz offenbar zu offenen Büchern werden. Register von Firmen und Einrichtungen sowie private Datensammlungen sollen ihm zugänglich sein. Bereits Jugendliche ab 14 Jahren könnten in das Raster des Verfassungsschutzes geraten. Die Fristen für das Löschen von Daten sollen verlängert werden.
Ich muss an dieser Stelle eigentlich nur auf die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten verweisen, der dieses Gesetz in seinen einzelnen Artikeln deutlich kritisiert. Herr Minister, ich habe den Eindruck, Sie haben eine andere Stellungnahme gelesen als die, die dem Gesetzentwurf beigefügt ist; denn ich habe aus dieser herausgelesen, dass der Datenschutzbeauftragte insbesondere in den zentralen Bereichen deutliche Kritik an diesem Gesetzentwurf übt.
Begründet wird es damit, dass bereits 14-Jährige als islamistische Kämpfer geworben werden.
Meine Damen und Herren! Wer sich die Verfassungsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt - und darüber reden wir - aus den letzten Jahren etwas genauer angeschaut hat, der wird festgestellt haben, dass alle Berichte im Kapitel Ausländerextremismus aussagen, dass dieser in Sachsen-Anhalt keine erhebliche Rolle spielt. Insofern ist die Begründung an dieser Stelle sehr dünn. Das macht deutlich, dass es gar nicht um die Bekämpfung von Terrorismus geht, sondern einfach darum, Leute noch früher beim Verfassungsschutz registrieren zu können. Ich schließe mich voll und ganz der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten an, der das Prinzip der Verhältnismäßigkeit an dieser Stelle außer Kraft gesetzt sieht.
Meine Damen und Herren! Es erhebt sich auch die Frage, wer wie zu den erhobenen Daten Zugang erhalten kann. Die PDS kritisierte bereits die Schaffung einer
Zentralstelle von Polizei und Verfassungsschutz zum islamistischen Terrorismus in Sachsen-Anhalt, da hierin die große Gefahr besteht, dass das Gebot der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz aufgeweicht wird.
Der Kollege Rothe hat mir dankenswerterweise einen Auszug aus dem geltenden Verfassungsschutzgesetz zugesandt. Darin heißt es in § 2 Abs. 2 - ich darf zitieren -:
„Die für den Verfassungsschutz zuständige Abteilung im Ministerium des Innern nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr.“
Meines Erachtens ist diese Zentralstelle gesetzlich nicht gedeckt und momentan gegen das Gesetz gerichtet. Meines Erachtens muss man dagegen auch vorgehen.
Aus der Sicht der PDS ist das vorhandene Instrumentarium zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten völlig ausreichend. Es gibt keinen Grund, Persönlichkeitsrechte mit der Begründung der Terrorismusabwehr immer weiter einzuschränken.
Wie der Innenminister wehrt sich auch die PDS gegen Bestrebungen, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker richten; allerdings mit einem Unterschied: Die PDS setzt hierbei vor allem auf Prävention, nicht dagegen auf obrigkeitsstaatliche Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten oder Geheimdienste.
Meine Damen und Herren! Mit ihrem Abstimmungsverhalten macht die PDS deutlich, dass sie den Gesetzentwurf aus ganz grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Wir werden auch einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss nicht zustimmen, sondern diese ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl, das Selbstbewusstsein, das Sie hier zutage treten lassen in diesem Punkt, ist schon sehr bemerkenswert. Ich finde, an der Stelle hätte man einfach sagen können: Ja, da ist etwas schief gelaufen; wir haben etwas einfach vor uns hergeschoben und haben es nicht lösen können. Sorry, aber wir werden es so schnell wie möglich nachholen. Aber nicht selbstbewusst hier darauf hinweisen: Am Mittwoch wird es nun endlich passieren. Das Katastrophenschutzgesetz, endlich ist es da. - Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, was Sie hier machen.
Ich finde es gegenüber den Leuten, die von dem Hochwasser damals betroffen waren, noch mal eine Unverschämtheit, weil die Analysen, die wir im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutzmanagement gemacht haben, gezeigt haben, dass es eben nicht funktioniert.
Der Gesetzentwurf des Innenministers ist auch erst Monate später gekommen, als wir es eigentlich erwarten hatten. Insofern sage ich noch einmal: Dieses Selbstbewusstsein haben Sie in diesem Punkt nicht zutage zu tragen. Dazu ist das Thema zu wichtig.
Meine Damen und Herren! Wir unterstützen das Anliegen der SPD-Fraktion voll und ganz. Letztlich kann man zum Thema nur sagen: So schnell, wie das Hochwasser im Jahr 2002 kam, so schnell sind wieder fast alle guten Vorsätze bezüglich eines besseren Katastrophenschutzmanagements die Elbe hinunter geflossen. Nicht anders lässt sich erklären, warum die Koalition, die gesagt hat, im September letzten Jahres kommt das Thema hier auf die Tagesordnung, sich seit Monaten zum Thema Katastrophenschutzgesetz nicht einigen kann und will. Das ist meines Erachtens mehr als fahrlässig.
Der Kollege Rothe hat bereits darauf hingewiesen, dass wir vor zwei Wochen die Diskussion über eine Hochwassersituation hatten.
Schade finde ich auch, Herr Kollege Kosmehl, dass Sie keine Position zum Inhalt des Gesetzes dargelegt haben. Ich hätte gern einmal gewusst, wie sich denn nun die Koalitionsfraktionen geeinigt haben; denn wir wollen am Mittwoch darüber beraten. Insofern wäre es fair gewesen, einmal zu sagen, was denn das Ergebnis sei. Das hätten Sie hier mal auf den Tisch bringen können.
Insofern will ich noch mal unsere inhaltlichen Punkte nennen. Die PDS-Fraktion tritt für eine Straffung der Führungsebenen im Katastrophenschutz ein. Aus der Sicht der PDS sollte ein zweistufiges Modell des Katastrophenschutzmanagements eingeführt werden. Eine Zentralisierung der Zuständigkeit sollte nicht im Landesverwaltungsamt, sondern direkt im Innenministerium erfolgen. Untere Katastrophenschutzbehörden sollten die Landkreise bleiben. Damit können Fehler wie beim Management des Deichbruchs in Seegrehna durch eine klare Kompetenzzuweisung vermieden werden. Bei kreisübergreifenden und Länder übergreifenden Katastrophen muss eine zentrale Führung erfolgen.
Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe sind hierzu immer noch keine Entscheidungen gefällt worden. Die bislang vom Innenministerium aus Hochwasserflut im Jahr 2002 gezogenen Schlussfolgerungen sind aus unserer Sicht ungenügend. Der in Rede stehende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes liegt seit Monaten - hier ist bereits darauf hingewiesen worden - in den Ausschüssen, da sich Regierung und Koalition nicht einigen können.
Die PDS lehnt den Entwurf in dieser Form ab, da er an dem dreistufigen, ineffizienten Modell festhält.
Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn der Redner der CDU-Fraktion etwas zu dem sagen könnte, was wir am Mittwoch verhandeln, damit wir uns in der Fraktion dazu vorbereiten können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es heute relativ kurz machen, da aus meiner Sicht in den letzten Wochen und Monaten alles Nötige zu dieser Thematik bereits gesagt worden ist.
Die PDS-Fraktion hat sich für eine ernsthafte Beratung über den Gesetzentwurf der SPD ausgesprochen und dafür plädiert, dass eine Anhörung im Ausschuss für Inneres dazu stattfindet. Das Ergebnis der Anhörung war eindeutig: Durch die Bank haben fast alle Anzuhörenden den Gesetzentwurf abgelehnt und ihn für praktisch nicht umsetzbar gehalten.
Aus diesem Grund wird auch die PDS-Fraktion heute den Gesetzentwurf der SPD zum Schutz vor gefährlichen Hunden ablehnen. Uns ist klar geworden, dass
man, wie im Entwurf vorgesehen, einzelne Hunderassen nicht mit Verboten belegen kann. Das funktioniert nicht. Notwendig ist vielmehr, dass gegen verantwortungslose Hundehalter härtere Sanktionen verhängt werden.
Das größte Manko dieses Gesetzentwurfs besteht in der überaus hohen Regelungsdichte. Wer soll das bezahlen? Das, was dem Entwurf völlig fehlt, ist eine Kostenfolgenabschätzung, insbesondere für die Kommunen. Das ist auch in der Anhörung deutlich geworden.
Meine Damen und Herren! Es ist zu überlegen, ob in der Bundesrepublik Deutschland eine für jeden Hundehalter bzw. für jede Hundehalterin obligatorische Hundeversicherung eingeführt wird, die in bestimmten Fällen auch genutzt wird. Diese sollte wirklich allgemein für alle obligatorisch sein.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir uns prinzipiell zunächst die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes anschauen sollten, die schon sehr weitreichende Festlegungen zu den uns heute hier interessierenden Fragen enthalten.
Ich wiederhole: Wir schließen uns der Beschlussempfehlung des Innenausschusses an und lehnen den Gesetzentwurf der SPD ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Einführung einer Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission, die uns nun auch zugeleitet worden ist, wurde eine alte Forderung der PDS-Fraktion erfüllt. Die Einrichtung einer solchen Kommission war längst überfällig und wird von der PDS-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Allerdings muss man zum Inhalt dieser Verordnung noch ein paar Sätze verlieren. Wir hätten es als günstig empfunden, die Anträge, die im Innenausschuss behandelt worden sind, nicht für erledigt zu erklären, sondern eine nochmalige Beratung im Ausschuss durchzuführen.
Die Verordnung sieht vor, dass die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig wird. Inwiefern sich ein solches Verfahren in der Praxis bewährt, muss man nach einiger Zeit überprüfen.
Die Zugangskriterien, die im Erlass definiert sind, stellen aus der Sicht der PDS-Fraktion eine zu hohe Hürde dar und sollten verändert werden. So können sich Ausländer
und Ausländerinnen, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, sich nicht an die Kommissionsmitglieder wenden. Da der Beurteilung einer Mitwirkung immer ein subjektives Empfinden von Behörden zugrunde liegt, könnte an dieser Stelle aus unserer Sicht Willkür entstehen; denn wer kann das schon objektiv beurteilen?
Die Annahme eines Härtefalls wird auch ausgeschlossen, wenn der Ausländer bzw. die Ausländerin bereits ausgewiesen ist oder keinen Aufenthaltstitel besitzt. Auch das ist kritisch zu beleuchten. Zugleich kritisiert die PDS-Fraktion, dass die Härtefallkommission nicht in gesetzlicher Form verankert worden ist, sondern dass dies auf dem Verordnungsweg geschieht. Damit hatten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier keine Chance, sich aktiv in die Ausgestaltung der Kriterien einzubringen.
Meine Damen und Herren! Wir sind grundsätzlich erst einmal froh, dass nunmehr eine solche Kommission existieren soll, und hoffen, dass sie gut und gerecht entscheiden wird. Dazu wüschen wir alles Gute. Nach einiger Zeit der Arbeit gilt es, eine Zwischenbilanz zu ziehen, um zu sehen, ob Veränderungen bei der Verordnung notwendig sind. Wir werden uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viel ist in den letzten Wochen über den Tod von Oury Jallow, der am 7. Januar 2005 in einer Zelle im Gewahrsam im Dessauer Polizeirevier verbrannt ist, in der Öffentlichkeit geschrieben und spekuliert worden. Auch heute gibt es noch mehr Fragen als Antworten. Trotzdem steht für die PDS-Fraktion nach allem, was bislang bekannt ist, fest, dass bei pflichtgemäßem Handeln der Polizeibeamten in Dessau am 7. Januar 2005 Oury Jallow heute noch hätte leben können.
Die PDS-Fraktion ist bestürzt und erwartet, dass der Landtag heute sein Bedauern über diesen Tod zum Ausdruck bringt.
Noch ein Satz vorweg. In den letzten Tagen ist der PDS von anderen politischen Kräften in diesem Lande des Öfteren geraten worden, sich nicht als Ermittler aufzu
spielen. In der Tat: Wir sind keine Ermittler. Wir wollen es auch nicht sein. Auch wollen wir die Schuldfrage nicht klären. Aber wenn Wochen nach einem solchen grausamen Tod im Gewahrsam in Sachsen-Anhalt wesentliche Fragen unbeantwortet sind, ist es die Pflicht und Schuldigkeit eines Parlamentes und von Abgeordneten eines Parlamentes, auf vollständige Aufklärung und umfassende Information der Öffentlichkeit zu drängen.
Denn ganz offensichtlich ist es so, dass die Ermittlungen erst forciert worden sind, nachdem in der Öffentlichkeit immer stärker und lauter Fragen gestellt worden sind. Wie ist es denn zu erklären, dass die Simulation der Fixierung, welche uns im Ausschuss für Recht und Verfassung per Video gezeigt worden ist, erst zum 3. Februar 2005 gemacht wurde, wo doch schon am 7. Januar klar war, dass Oury Jallow an Händen und Füßen fixiert war und von der Feuerwehr Reste eines Feuerzeuges gefunden worden sind?
Was ist nun am 7. Januar 2005 in Dessau geschehen? - Auf der Grundlage der Informationen, die wir im Ausschuss für Inneres und im Ausschuss für Recht und Verfassung erhalten haben, versuche ich, das zu rekonstruieren:
Am 7. Januar 2005 wurde Oury Jallow in das Revier in Dessau eingeliefert, weil er sich bei einer Kontrolle der Aufnahme der Personalien verweigert hatte und zudem gewalttätig und angetrunken war. Das führte dazu, dass er in die Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau eingeliefert wurde. Dort wurde er ärztlich untersucht und aufgrund seines Unruhezustandes fixiert. Zuvor war er nach Aussagen von Beamten ordnungsgemäß durchsucht worden. Die Taschen waren umgestülpt worden. Dabei wurde nichts außer Taschentüchern gefunden. Anschließend wurden regelmäßig Kontrollen durch Beamte durchgeführt. Die letzte Kontrolle fand in der Zeit von 11.45 Uhr bis 11.54 Uhr statt. Dabei habe man längere Zeit mit Herrn Jallow geredet.
Kurz vor zwölf Uhr stellte der Dienstgruppenleiter wegen eines Telefonats und störender Geräusche aus der Zelle die Wechselsprechanlage leise. Die anwesende Kollegin habe den Schalter dann sofort wieder laut gedreht.
Anschließend nahm man in der Zeit von 12.04 Uhr bis 12.09 Uhr plätschernde Geräusche wahr. Der Rauchmelder schlug an. Zweimal wurde dieser vom Dienstgruppenleiter ausgeschaltet, ohne dass gehandelt wurde. Der Rauchmelder habe im letzten Jahr mehrmals Fehlalarm ausgelöst, war die Begründung dafür. Allerdings ist dieser Rauchmelder, wie wir informiert wurden, nachweislich am 14. September 2004 repariert worden und hat danach keinen Fehlalarm mehr gemeldet.
Erst als das Plätschern lauter wurde und nun auch der Lüftungsschalter Alarm schlug, begab sich der Dienstgruppenleiter in den Keller. Die im Zimmer gebliebene Kollegin hörte dann das Wort „Feuer“ von Herrn Jallow und einen Schlüssel in der Zellentür. Die Versuche, in die Zelle einzudringen, scheiterten wegen zu starker Rauchentwicklung. Um 12.35 Uhr konnten die Kollegen der Feuerwehr Herrn Jallow nur noch tot auffinden. Das gerichtsmedizinische Gutachten gab als Todesursache einen Hitzeschock an. Bislang geht man davon aus, dass sich Herr Jallow trotz Fixierung mit einem Feuerzeug selbst angezündet hat. Feuer gefangen haben können nur die Innereien der Matratze, da diese von außen feuerfest ist.
Meine Damen und Herren! Ein Mensch ist in einer Zelle auf grausame Art und Weise ums Leben gekommen. Natürlich stellen sich viele Fragen. Die Grundfrage heißt: Warum konnte das geschehen? Nunmehr gibt es eine Reihe von Gutachten, die zum Beispiel klären sollten, ob Herr Jallow bei sofortigem Handeln der Beamten hätte gerettet werden können. Die von der Polizeidirektion Stendal vorgenommene Auswertung der Gutachten vom LKA und vom IdF, die uns mittlerweile vorliegt, ist in ihrer Schlussfolgerung eindeutig. Zitat:
„Aus der Sicht des Unterzeichners“
- also dessen, der den Bericht gemacht hat -
„meldet der Brandmelder der Zelle 5 einen Brand nach durchschnittlich einer Minute 40 Sekunden. Dieser Wert ergibt sich aus den bisherigen Messwerten. Da sich im Dienstgruppenleiterraum zur Meldezeit zwei Beamte befanden, war ein unverzügliches Handeln/Befreiung der Person in der Zelle 5 möglich.“
Deutlicher kann man eine Bewertung nicht vornehmen.
Für die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ergeben sich aus den Erkenntnissen zum Tod von Oury Jallow, der am 7. Januar gestorben ist, folgende Fragen:
Wie konnte das Feuerzeug, mit dem der Brand am 7. Januar angeblich ausgelöst wurde, trotz der Aussage der Beamten, dass sie Herrn Jallow ordnungsgemäß untersucht haben, in die Zelle gelangen?
Wie konnte Herr Jallow trotz einer feuerfesten Matratze diese entzünden?
Warum wurde der Feuermelder zweimal vom Dienstgruppenleiter ausgeschaltet?
Mit wem telefonierte der Dienstgruppenleiter gegen 12 Uhr?
Warum wurde die vorgenommene Fixierung von Herrn Jallow im Laufe der Zeit nicht gelöst?
Welche Beamten haben in der Zeit von 11.45 Uhr bis 11.54 Uhr mit Herrn Jallow gesprochen und worüber haben sie mit ihm geredet?
Warum wurde auf das so genannte Plätschern von den Beamten nicht entsprechend reagiert?
Warum wurde in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr kein Dolmetscher herangezogen, der Herrn Jallow seine Situation dargelegt hätte?
Wer hat gegen 12.09 Uhr den Zellenschlüssel in die Tür gesteckt?
Warum ziehen sich die Ermittlungen seit sieben Wochen ohne wesentliche Erkenntnisse hin?
Aus welchen Gründen wurden der Öffentlichkeit und dem Landtag in den letzten Wochen wichtige Erkenntnisse vorenthalten?
Meine Damen und Herren! Diese Fragen müssen umgehend und umfassend geklärt werden. Die PDS-Fraktion erwartet, dass der Landtag heute sein Bedauern über den Tod von Oury Jallow zum Ausdruck bringt und feststellt, dass dieser vermeidbar gewesen wäre. Zudem fordert die PDS, dass die Umstände und die Hintergründe des Todes von Oury Jallow vollständig und rückhaltlos aufgeklärt werden und die Öffentlichkeit umfassend
informiert wird. Das sind wir den Angehörigen von Herrn Jallow einfach schuldig. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines will ich in dem Zusammenhang klarstellen: Wir werden uns als Oppositionsfraktion nicht das Recht nehmen lassen, Fragen zu stellen. Da
mit werden Sie weiterhin konfrontiert werden. Wir werden weiterhin Fragen stellen, um für Aufklärung zu sorgen.
Den zentralen Unterschied zwischen den beiden Anträgen hat der Kollege Rothe herausgearbeitet. Er besteht darin, dass Landesbedienstete Fehler gemacht haben. Das habe nicht ich und hat auch nicht unsere Fraktion festgestellt, sondern das hat die Staatsanwaltschaft auf ihrer Pressekonferenz festgestellt.
Der Leitende Staatsanwalt Bittmann hat dort nämlich gesagt - ich zitiere -:
„Das Geschehene hätte nicht passieren dürfen. Es gab Fehler. Ob es Fehler im Sinne des Strafrechts sind, ist offen.“
Damit hat er aber gesagt, dass es Fehler gegeben hat. Ich denke, es ist das gute Recht des Parlamentes - das sollte es auch bleiben -, dies dann hier in einem Antrag festzustellen.
Ich will aus dem Gutachten der PD Dessau „Zeittabelle zum Gutachten des IdF und des LKA, Schlussfolgerungen daraus“ - unterzeichnet von Herrn Fabisch, Brandermittler -, das uns als Mitgliedern des Innenausschusses zugegangen ist, kurz etwas zitieren. In dem Gutachten des IdF - das ist Seite 17 des Gutachtens - ist eine Hilfsfrist festgestellt worden:
„Aus dem Gutachten des IdF ergibt sich eine maximale Hilfsfrist von unter drei bis maximal vier Minuten nach In-Brand-Setzung der Matte.
Weg- und Zeitmessungen DGL-Raum bis zur Zelle 5: Im durchschnittlich schnellen Schritt (Gehen) wurde für den Weg vom DGL-Raum bis zur Zellentür Nr. 5 eine Zeit von maximal 1 Minute und 20 Sekunden gemessen. Im Laufschritt würde sich diese Zeit verkürzen.
Weg-Zeit-Messung DGL-Raum bis Lösen der Fesseln in der Zelle 5 - Videoaufzeichnung - Bewegungsversuch: Im durchschnittlich schnellen Schritt (Gehen) wurde für den Weg vom DGLRaum bis in die Zelle 5 und Lösen der vier Fixierungen, bei optimalen Sichtbedingungen in der Zelle, eine Zeit von maximal zwei Minuten und 40 Sekunden gemessen.“
Am Schluss meines Beitrages, bitte.
Ich zitiere aus einer Anlage zu einem Schreiben an die Mitglieder der Ausschüsse für Recht und Verfassung und für Inneres im Hause - nachrichtlich: Referenten der Fraktionen - mit dem Betreff „Ermittlungen zum Tod eines Asylbewerbers“, unterzeichnet von Petra Meier.
Ich gehe erstens davon aus, dass es sich um den chronologischen Ablauf handelt, den der Leitende Oberstaatsanwalt als Pressemitteilung herausgegeben hat. Das ist dieses.
Dem angefügt sind die beiden Schreiben, aus denen ich hier zitiere. Ich gehe davon aus, dass es Materialien sind, aus denen hier zitiert werden kann. Ich weiß nicht, was ansonsten der Sinn dieser Materialien ist.
Herr Präsident, ich kann Sie beruhigen. Da ich mit dem Zitieren bereits fertig bin, hätten wir diese Debatte nicht führen müssen. Das andere Zitat, dass der Brandermittler festgestellt hat, dass man den Betreffenden hätte retten können, ist in meiner Rede bereits gefallen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe abschließend noch einmal den Unterschied zwischen den beiden Anträgen deutlich gemacht. Aus dem Grunde können wir dem so nicht zustimmen.
Wir erwarten ein deutliches und klares Signal. Wir erwarten die vollständige Aufklärung dieses Falles. Wir werden weiterhin das Recht wahrnehmen, hier Fragen zu stellen.
Abschließend möchte ich Folgendes anmerken: Der Generalstaatsanwalt hat kritisiert, dass Gutachten, die durch Behörden erstellt worden sind, bereits bevor sie die Staatsanwaltschaft erreicht haben, in die Öffentlichkeit gegangen sind. Also nicht wir haben diese Gutachten öffentlich gemacht, sondern es ist offensichtlich ein Leck in den Behörden gewesen. Das muss man einfach feststellen. Daher sollte man nicht die Oppositionsfraktion PDS dafür verantwortlich machen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie der Minister schon richtig erläutert hat, geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf letztlich um die rechtliche Umsetzung des im Sommer auf Bundesebene beschlossenen Zuwanderungsgesetzes. Ich will an dieser Stelle kurz etwas zu zwei Aspekten anmerken.
Zum ersten Aspekt: Wie Sie sicherlich wissen, hat die PDS den so genannten Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz abgelehnt. Das möchte ich kurz begründen.
Aus der Sicht der PDS klaffen Anspruch und Lösung bei diesem Gesetz auseinander, wie es selten der Fall war. Als die Debatte über ein neues, modernes Einwanderungsrecht begann, haben wir das begrüßt, weil es darum ging, eine uralte Mauer einzureißen. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland, nur hat die Politik nicht entsprechend darauf reagiert bzw. hat vor dieser Realität die Augen verschlossen.
SPD und Grüne versprachen diesbezüglich einen Durchbruch in den Köpfen und im Recht. Doch schon nach der ersten großen Runde mehrten sich Zweifel. Rita Süßmuth, die Vorsitzende der Regierungskommission, meinte vor mehr als zwei Jahren zu dem damaligen Gesetzentwurf, noch seien wichtige Elemente eines modernen und humanen Rechts vorhanden, aber weit zurückgenommen. Inzwischen loben CDU und CSU, mit der FDP hätten sie niemals ein so restriktives Gesetz hinbekommen wie mit Bundesinnenminister Schily, der SPD und den Grünen.
Die PDS hat sich mit einem eigenen Modell an den Debatten beteiligt. Dabei ging es um einen Paradigmenwechsel: weg vom Zerrbild des kriminellen Ausländers als wirtschaftlichem Lückenbüßer hin zu einem Bürgerrecht, das humanen Ansprüchen folgt.
Davon sind wir nun weiter entfernt als 1998 zu Beginn der rot-grünen Ära; denn selbst die wenigen Lichtblicke im Gesetz sind mitnichten hausgemacht. Die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund zum Beispiel ist inzwischen EU-Recht.
Aus diesem Grund lehnt die PDS-Fraktion dieses Gesetz ab. Es ist weder modern noch human; es ist aus unserer Sicht ein Verhinderungsgesetz.
Nunmehr ist das Land aufgefordert, dieses Gesetz umzusetzen. Da hätten wir erwartet, dass Spielräume genutzt werden. So wünschen wir uns, dass in das Gesetz die Regeln und die Grundsätze für die Arbeit der Härtefallkommission eingearbeitet werden. Diese Härtefallkommission - das haben wir bereits des Öfteren beredet - kann die oberste Landesbehörde in Einzelfällen darum ersuchen, abweichend von den sonstigen Erteilungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer zu erteilen.
Grundsätzlich begrüßt die PDS-Fraktion die längst überfällige Einsetzung einer solchen Kommission. Die Einsetzung einer solchen Härtefallkommission hätte die Landesregierung aber nach Auffassung der PDS in die Änderung des Aufnahmegesetzes einbeziehen können, damit das Parlament bei der Festlegung der inhaltlichen Untersetzung der Arbeit der Kommission eingebunden wird.
Zudem ist zu kritisieren, dass bis zum heutigen Zeitpunkt die inhaltlichen Kriterien der Arbeit der Härtefallkommission von der Landesregierung zumindest gegenüber dem Parlament und dem Ausschuss nicht definiert worden sind. Das ist angesichts der Tatsache, dass das Zuwanderungsgesetz - Frau Fischer hat darauf hingewiesen - seit Monaten beschlossen ist, nicht nachvollziehbar und beweist einmal mehr, dass das Interesse der Landesregierung an einer solchen Kommission zumindest nicht außerordentlich hoch ist.
Aus den genannten Gründen wird sich die PDS-Fraktion bei der Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen: Die PDS-Fraktion unterstützt das Anliegen, das in dem vorliegenden Antrag artikuliert wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der Veranstaltung am gestrigen Tag ist zu konstatieren: Das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei hinsichtlich der Organisation ist ein hohes Gut.
Aber, meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie hier die Landesregierung auffordern, dieses Trennungsgebot einzuhalten, dann möchte ich Ihnen sagen, dass dieses genauso für die Bundesebene gilt. Dazu sage ich später noch etwas.
Der Dezentralisierung und Ausdifferenzierung des staatlichen Machtapparates in der Bundesrepublik Deutschland liegt eine eindeutige verfassungsrechtliche Entscheidung zugrunde, die durch eine bittere historische Erfahrung veranlasst wurde: Am 14. April 1949 schrieben die Militärgouverneure der drei Westmächte einen Brief an den Parlamentarischen Rat, in dem die zukünftige Struktur der deutschen Sicherheitsbehörden festgelegt wurde. Dieser Polizeibrief enthält unter anderem die Vorgabe, dass der künftige Geheimdienst keine Polizeibefugnisse haben soll. Weiter heißt es - ich zitiere -:
„Keine Bundespolizeibehörde darf Befehlsgewalt über Landes- und Ortspolizeibehörden besitzen.“
Hintergrund dieser Vorgaben der Westalliierten sowie der Debatten des Parlamentarischen Rates zu dieser Frage waren die Erinnerungen an den hoch zentralisierten Macht- und Terrorapparat des Nazistaates. Im Jahr 1939 waren Gestapo, Sicherheitspolizei und SD im so genannten Reichssicherheitshauptamt zusammengefasst worden.
Das Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste sowie die Dezentralisierung der Polizeibehörden zielten mithin darauf ab, einer solchen Entwicklung für die Zukunft vorzubeugen. Jegliche Zentralisierung staatlicher
Exekutivgewalt, jegliche Vermengung polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgabenfelder und Befugnisse birgt schließlich die Gefahr eines Machtmissbrauchs auf Kosten der Bürgerfreiheit. Dies gilt auch für den heutigen Rechtsstaat.
Wenn durch ungezügelten Datenaustausch zwischen den verschiedensten staatlichen Behörden den Geheimdiensten Zugriffsrechte auf die personenbezogenen Daten von Banken, von Telekommunikationsunternehmen, von Internetprovidern und so weiter eingeräumt werden, dann bleibt nicht nur der Datenschutz auf der Strecke, das Trennungsgebot gerät zur bloßen Fassade, hinter der die informationelle Einheit der Staatsgewalt und damit eine Totalerfassung der Bürgerinnen und Bürger vollzogen wird. Aus diesem Grund muss man wachsam die Entwicklung der letzten Jahre verfolgen.
Gerade die Schily-Sicherheitspakete nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten zeigen eine Tendenz zum Unterlaufen des Trennungsgebotes auf. In der Tat stellt uns der Terrorismus, der international agiert, vor neue Herausforderungen. Ich sage aber auch: Unsere freiheitliche Grundordnung werden wir nicht dadurch schützen und erhalten, dass wir Freiheits- und Bürgerrechte einschränken.
Meine Damen und Herren! So hat Bundesinnenminister Otto Schily am 14. Dezember 2004 in Berlin das Konzept für das neue Terrorismusabwehrzentrum mit Sitz in der deutschen Hauptstadt vorgestellt. Gemeinsam mit den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, des Bundesverfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes erläuterte er seine Vorstellungen.
Ziel sei es, den internationalen Terrorismus effektiver bekämpfen zu können. Schily sprach von einem Qualitätssprung bei der Zusammenarbeit von Behörden. Diese sollen Vertreter in das Zentrum schicken und täglich zu einer Lagebesprechung zusammenkommen. Die Gefährdungsbewertung, die nahezu täglich eingehenden Hinweise und Warnungen sowie neu gewonnene Erkenntnisse werden umgehend gemeinsam analysiert und bewertet, sagt Schily.
Aus meiner Sicht wird damit ganz klar gegen das Trennungsgebot verstoßen.
Nunmehr ziehen die Länder nach und richten ähnliche Zentren ein. Sachsen-Anhalt baut ein so genanntes Gemeinsames Informations- und Auswertungszentrum „Islamistischer Terrorismus“ - GIAZ - auf. Nicht nur, dass allein schon der Name - ich denke, Herr Kosmehl hat die richtigen Worte dafür gefunden - bedenklich ist - was soll die Reduzierung auf islamistischen Terror? -, viel problematischer ist, dass das Trennungsgebot durch die direkte Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz ausgehebelt wird. Das lehnt die PDS ab.
Ich möchte Ihnen von der SPD trotzdem noch einmal sehr deutlich sagen: Wir unterstützen Ihr Anliegen. Der Anfang wurde aber in Berlin durch Otto Schily gemacht. Der Bundesinnenminister ist Mitglied Ihrer Partei. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zur Rede stehende Thema ist im Zusammenhang mit dem schrecklichen Mord an Rudolph Moshammer in den Mittelpunkt der Debatte gerückt. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Sicherlich teilen alle, die hier im Saal sitzen, das Entsetzen über die Grausamkeit dieser Mordtat.
Mir ist allerdings eines deutlich geworden: Eigentlich braucht diese Republik eine Debatte darüber, warum Personen aus der Generation Moshammer so unterdrückt und anonym mit ihrer Sexualität umgehen mussten, sodass sie natürlich erpressbar waren und sind und Opfer von kriminellen Machenschaften werden können.
Es ist letztlich eine Diskussion über das Klima einer Gesellschaft in den 60er-, 70er- bis in die 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts. Das gilt für beide deutsche Staaten. Das ist letztlich ein wichtiges und notwendiges Stück Geschichtsaufarbeitung.