Protokoll der Sitzung vom 15.05.2003

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/725

Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2002 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Schomburg.

(Herr Hacke, CDU: Der ist jetzt nicht hier!)

- Ja, das ist jetzt schon durch diese zeitliche - -

(Herr Gürth, CDU: Der ist unten bei den aufge- weckten Studenten!)

- Dann möchte ich vorschlagen, dass die Berichterstattung zu Protokoll gegeben wird.

(Zu Protokoll:)

Auf Antrag von CDU und FDP beriet der Landtag von Sachsen-Anhalt erstmals am 13. Dezember 2002 über die Errichtung eines Kultursenats. Während dieser Sitzung überwies der Landtag den Antrag einstimmig in den Ausschuss für Kultur und Medien zur weiteren Beratung.

Im Rahmen der Ausschussberatungen fand unter anderem eine Anhörung des Präsidenten des Sächsischen Kultursenates Dr. Freiherr von Loeffelholz am 27. März in Quedlinburg statt. Im Rahmen dieser Anhörung wurde deutlich, wie der Kultursenat in Sachsen arbeitet und welche Vorteile die Errichtung eines solchen Gremiums auch für Sachsen-Anhalt haben kann.

Am 24. April 2003 beriet der Ausschuss für Kultur und Medien dann nochmals über die Errichtung eines Kultursenats und wertete die Schilderungen von Freiherr von Loeffelholz aus. Der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Professor Olbertz, erläuterte seine Vorstellungen von der Funktionsweise eines Kultursenats.

Abschließend empfahl der Ausschuss dem Landtag, der Errichtung eines Kultursenats zuzustimmen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/725 ein. Wer mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses einverstanden ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9:

Beratung

Änderung der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Beschluss des Landtages vom 16. Mai 2002 - Drs. 4/1/3 B)

Antrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 4/675

Einbringerin des Antrags ist die Abgeordnete Frau Knöfler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegenden Drs. 4/675 ist zu entnehmen, dass die Grundsätze des Petitionsausschusses über Behandlungen von Bitten und Beschwerden am 16. Mai 2003 außer Kraft treten. Für die Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses ist das Fortgelten dieser Grundsätze jedoch erforderlich, notwendig und unumgänglich. Es bedarf darum einer heute im Plenum beschlossenen Verlängerung der Geltung dieser Grundsätze. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben sich darauf verständigt, die Nr. 10 der Grundsätze aufzuheben und damit eine Verlängerung zu erwirken.

Ich gestatte mir zwei, drei Anmerkungen zu diesem Thema. Die Grundsätze des Petitionsausschusses sind für die Arbeitsweise des Ausschusses durchaus noch angemessen, wenn auch meines Erachtens wenig transparent für die Bürger und Bürgerinnen. Ohnehin wird im Zuge des Zusammenwachsens Europas und der daraus resultierenden Sichtweisen und neuen Erkenntnisse sowie gegebenenfalls neuen rechtlichen Probleme für die Menschen eine Überarbeitung der Grundsätze stattfinden müssen. Sie sollten im Resultat nicht umfänglicher, sondern konkreter sein als die aktuelle Version und müssen den neuen Gegebenheiten - um Stichworte zu nennen, seien hier Europäische Gemeinschaft und Privatisierungsboom genannt - Rechnung tragen.

Es ist angebracht, dass ich an dieser Stelle einige Eindrücke wiedergebe, die wir während eines Seminars in Valencia sammeln konnten. Einladender war das Europäische Ombudsmann-Institut, dem der sachsen-anhaltinische Petitionsausschuss nunmehr seit fast vier Jahren angehört.

Die gewonnenen Erfahrungen passen wie ein Mosaikstein in unser Vorhaben, die Arbeit im Ausschuss zu qualifizieren und zu lernen, den Blickwinkel über den eigenen Tellerrand erheblich zu erweitern. Der Abgeordnete Herr Geisthardt, der ebenfalls an diesem Seminar in Valencia teilgenommen hat, kann Ihnen das gern bestätigen.

Wenn wir uns auch heute über die Verlängerung der Geltung der Grundsätze verständigen, wird es früher oder später unumgänglich sein, sich den europäischen und den territorialen Gegebenheiten zu stellen. Durch die umfänglichen Möglichkeiten in der Gesetzgebung lassen sich Netzwerke europaweit besser verknüpfen. Im Umweltbereich - das wurde in den Erfahrungsberichten anderer Teilnehmer in Valencia deutlich gemacht - wird das Vernetzen eine sehr große Rolle spielen.

Einige Stichworte möchte ich nennen: die Wahrung der Menschenrechte, die durch Menschen verursachten Umweltkatastrophen, die Wasserverschmutzung, das Aussterben bedrohter Tierarten und andere unumkehrbare Probleme, die regional nicht einzugrenzen und somit auch nicht ausschließlich regional zu händeln sind.

Die Prüfung von Bitten, Beschwerden und Petitionen braucht und wird im Hinblick auf einen Informationsaustausch innerhalb der in den Mitgliedstaaten und auf der Gemeinschaftsebene eingebrachten Petitionen europäische Rechtsvorschriften benötigen, die sich bis in die Bundesländer rechtlich verankern lassen.

Kurzum: Der Ausschuss wird neue Handlungsspielräume brauchen, um den Bürgern und Bürgerinnen des Landes Sachsen-Anhalt größere Rechtssicherheit zu gewähren. Ob das, sehr geehrte Damen und Herren, in eine Erweiterung der Geschäftsordnung des Landtages oder der Grundsätze mündet oder, wie in anderen Bundesländern gehandhabt, mittels eines Petitionsgesetzes praktiziert wird, ist derzeit in verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Partnern bundes- und europaweit in Prüfung.

Das ist aber heute nicht Diskussionsgrundlage, weil wir den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun sollten. Vielmehr darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, hier und heute bitten, dem Antrag aus praktischer und zwingend notwendiger Sicht zuzustimmen, um die Arbeitsfähigkeit des Petitionsausschusses aufrechtzuerhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Frau Abgeordnete Knöfler. Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/675 ein. Wer mit dem vorliegenden Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. Wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 9 ab.

Als nächsten Tagesordnungspunkt würde ich der Reihenfolge nach Tagesordnungspunkt 11 aufrufen. Wir sind in der Tagesordnung aber sehr schnell vorangekommen und haben noch große Zeitreserven. Deshalb sind einige Debattenredner nicht anwesend, weshalb ich die Sitzung für zehn Minuten unterbrechen möchte. Ich bitte darum,

dass wir dann den Tagesordnung 11 aufrufen können und sich auch die Redner zum Tagesordnung 12 im Saal bereithalten.

(Minister Herr Dr. Daehre: Frau Vorsitzende, ru- fen Sie doch die Mittagspause aus!)

- Das geht jetzt noch nicht. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten und bitte darum, sich zu bemühen, dass die Redner anschließend im Saal sind.

Unterbrechung: 11. 22 Uhr.

Wiederbeginn: 11.36 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wenngleich unser Zeitvolumen etwas ungewöhnlich ist, bitte ich doch, jetzt die Plätze einzunehmen. Wir fahren mit dem Tagesordnungspunkt 11 fort:

Beratung

Zukünftige Regional- und Strukturpolitik in SachsenAnhalt

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/703

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/766

Einbringer für die SPD-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Metke. Herr Metke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um von Anfang an gewollte oder auch tatsächliche Missverständnisse zu vermeiden: Dieser Antrag ist kein Antrag gegen die Initiative Mitteldeutschland, er ist auch kein Antrag gegen die Bildung einer Kernregion Leipzig/Halle/ Dessau oder wie immer sie heißen mag. Mit unserem Antrag wollen wir Klarheit - Klarheit im Interesse der Regionen des Landes. Natürlich wollen wir aber auch wissen, wie es in der zukünftigen Regional- und Strukturpolitik weitergehen soll.

Vielleicht erklärt uns die Landesregierung ja auch, dass die Regional- und Strukturpolitik der neoliberalen Auffassung des noch amtierenden Wirtschaftsministers zum Opfer gefallen ist, nach dem Motto: „Wirtschaft findet in der Wirtschaft statt“. Aber auch das würde erheblich zur Klärung beitragen.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

- Ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt sind. Lesen Sie keine Zeitung, oder was?

(Herr Gürth, CDU: Nein, wir erwarten einen sau- beren Redebeitrag!)

Warum sind klare Perspektiven und eindeutige Signale für die Regionen so wichtig? - Mit dem Politikansatz der regionalisierten Strukturpolitik hat die damalige Landesregierung im Jahr 1995 die Grundlage zur Herausbildung von Regionen im Land Sachsen-Anhalt geschaffen, und viele Verantwortliche in den Wahlkreisen waren daran, denke ich, auch direkt beteiligt.

In einem freiwilligen Selbstfindungsprozess sind seitdem fünf Regionen entstanden. Durch regionale Schwäche- und Stärkeanalysen sowie regionale Entwicklungskonzepte und Aktionsprogramme sind mittlerweile unter

schiedliche regionale Kompetenzen sichtbar geworden, die zwischenzeitlich von den regional Verantwortlichen weiterentwickelt worden sind und weiterentwickelt werden.

Bezogen auf die einzelnen Regionen ergeben sich aus unserer Sicht die nachfolgend kurz skizzierten regionalen Kompetenzen:

In der Altmark zeichnen sich die Schwerpunkte Ernährungsgewerbe, nachwachsende Rohstoffe, Grundstoffindustrie sowie Landwirtschaft ab. Aber auch im Bereich der Metall- und Elektroindustrie und in der Automobilzulieferindustrie gibt es sehr gute Ansätze.