Reiner Schomburg

Sitzungen

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 37. Sitzung des Landtages am 1. April 2004 federführend in den Ausschuss für Kultur und Medien und zur
Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. In seiner Sitzung am 15. April 2004 verständigte sich der Ausschuss für Kultur und Medien darauf, die Beratungen terminlich so auszurichten, dass der Gesetzentwurf im Landtag noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden kann. Weiterhin wurde beschlossen, am 3. Juni 2004 eine Anhörung durchzuführen.
In dieser Anhörung kamen zehn Verbände und Institutionen aus dem Bereich Kunst und Kultur mit ihren Vertreterinnen und Vertretern zu Wort. Im Anschluss an die Anhörung verabschiedete der Ausschuss einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf, die dem Finanzausschuss zugeleitet und vom Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24. Juni 2004 einstimmig bestätigt wurde.
In den Stellungnahmen der Anzuhörenden wurde die Eröffnung einer neuen Fördermöglichkeit grundsätzlich begrüßt. Bedenken wurden vorgetragen hinsichtlich der Ausweitung der Förderung auch auf andere Bereiche außerhalb der eigentlichen Erzeugung von zeitgenössischer Kunst. Außerdem wurde vom Museumsverband und von den kommunalen Spitzenverbänden die Ausweitung der Förderung auch auf andere Bereiche gefordert. Weiterhin wurde die Zusammensetzung der fachlichen Gremien hinterfragt und Kritik am künstlerischwissenschaftlichen Beirat geäußert.
In der Sitzung am 1. Juli 2004 kamen die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien zu einer abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf zusammen und beschlossen im Wesentlichen folgende Punkte: die Einschränkung der Förderung auf das zeitgenössische Schaffen, die Öffnung der Förderung auch für Künstler von außerhalb Sachsen-Anhalts, wenn ihre Werke, ihre Produktionen in Sachsen-Anhalt erzeugt werden, die Erweiterung des Stiftungsrates um einen Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, um einen Vertreter des Landkreistages und um ein Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien sowie die Einführung einer Stellvertreterregelung.
Außerdem war sich der Ausschuss darin einig, die Kulturstiftung künftig „Kunststiftung“ zu nennen, weil durch die Stiftung nicht die Kultur im weiteren Sinne, sondern die etwas enger zu fassende zeitgenössische Kunst in all ihren Sparten gefördert werden soll.
Da auch die Bundeskulturstiftung ihren Sitz in Halle nimmt, wird der Begriff „Kunststiftung“ auch sprachlich eine prägnantere Abgrenzung zwischen den beiden Institutionen vornehmen.
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, den Sitz der zu errichtenden Stiftung in Halle anzusiedeln. Als ein Grund dafür wurde angesehen, dass sich infolge der Existenz der Bundeskulturstiftung in Halle Berührungspunkte zwischen beiden Stiftungen ergeben dürften. Außerdem sah der Ausschuss in Halle mit Blick auf die Ausstattung der Geschäftsstelle der Stiftung Möglichkeiten, diese an eine andere Landesstiftung anzuschließen.
Im Ergebnis der Beratung hatte der Ausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung für den Landtag gegeben. Am 8. Juli 2004 fand vor der 43. Sitzung des Landtags eine Sondersitzung des Ausschusses statt, die auf Bitten der Fraktion der CDU einberufen worden war, um aufgetretene Fragen im Zusammenhang mit der gemäß § 3 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Übertragung des Vermögens der Stiftung Kloster Unser Lie
ben Frauen und der Klosterbergeschen Stiftung an die Kunststiftung zu erörtern.
In der Beratung entschied sich die große Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür, die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung der Landtagssitzung abzusetzen und am 2. September 2004 eine nochmalige Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Der Landtag kam dem zu Beginn der Sitzung durch die Fraktion der CDU vorgetragenen Anliegen nach und nahm die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung.
Im Vorfeld der Sitzung am 2. September 2004 leitete das Kultusministerium dem Ausschuss entsprechend seiner Bitte einen Bericht zu den Rechtsverhältnissen, den Flächenverhältnissen, den Zuordnungsverhältnissen und den Vermögensverhältnissen der beiden Klosterstiftungen zu. Die Beratung des Ausschusses führte schließlich zu dem Ergebnis, dem Landtag die Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen bitte ich, vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfes noch eine redaktionelle Korrektur in der Beschlussempfehlung vorzunehmen. Um eine einheitliche Sprachregelung in dem Gesetz zu gewährleisten, ist in § 3 Abs. 3 Satz 2 der Begriff „Landeskunststiftung“ durch die Bezeichnung „Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt“ zu ersetzen.
Ich bitte Sie seitens des Ausschusses für Kultur und Medien, der Beschlussempfehlung einschließlich dieser Korrektur Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten anwesenden Kolleginnen und Kollegen! Zur Berichterstattung ist Folgendes zu sagen: Mitte Oktober hat die Landesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet und ihn dann dem Landtag zugeleitet, sodass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Kultur und Medien in zwei Sitzungen beraten konnten.
In der zweiten Ausschussbefassung kam es zwischen den Fraktionen der SPD und der PDS und den Koalitionsfraktionen zu einer Diskussion über die Art und Weise, wie die erstmalige Besetzung des Kultursenats von der Landesregierung und dem Ausschuss für Kultur und Medien zu realisieren ist. Es ging hierbei um Quoren, mit denen der Vorschlag der Landesregierung im Ausschuss für Kultur und Medien bestätigt werden sollte.
In einer abschließenden Ausschusssitzung in der Mittagspause der heutigen Landtagssitzung wurde ein Vorschlag für eine Erstbesetzung des Kultursenats durch das Ministerium vorgelegt. Dieser wurde einvernehmlich als Vorschlag akzeptiert. Es wird in einer weiteren Ausschusssitzung das Einvernehmen über die Mitglieder zu erzielen sein, die auf diesen Vorschlag positiv reagieren. Denn erst nach der Verabschiedung des Gesetzes kann das Ministerium handeln. Da der Vorschlag bereits einvernehmlich verabschiedet worden ist, ist davon auszugehen, dass es bei einer einvernehmlichen Regelung bezüglich der abschließenden Liste bleibt.
So weit meine Berichterstattung zu diesem Beratungsgegenstand. - Vielen Dank.
Auf Antrag von CDU und FDP beriet der Landtag von Sachsen-Anhalt erstmals am 13. Dezember 2002 über die Errichtung eines Kultursenats. Während dieser Sitzung überwies der Landtag den Antrag einstimmig in den Ausschuss für Kultur und Medien zur weiteren Beratung.
Im Rahmen der Ausschussberatungen fand unter anderem eine Anhörung des Präsidenten des Sächsischen Kultursenates Dr. Freiherr von Loeffelholz am 27. März in Quedlinburg statt. Im Rahmen dieser Anhörung wurde deutlich, wie der Kultursenat in Sachsen arbeitet und welche Vorteile die Errichtung eines solchen Gremiums auch für Sachsen-Anhalt haben kann.
Am 24. April 2003 beriet der Ausschuss für Kultur und Medien dann nochmals über die Errichtung eines Kultursenats und wertete die Schilderungen von Freiherr von Loeffelholz aus. Der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Professor Olbertz, erläuterte seine Vorstellungen von der Funktionsweise eines Kultursenats.
Abschließend empfahl der Ausschuss dem Landtag, der Errichtung eines Kultursenats zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu einem der kürzesten Gesetze, die wir je verabschiedet haben, auch eine ganz kurze Berichterstattung. Nach einer kurzen Vorstellung des Gesetzentwurfs im Ausschuss durch einen Mitarbeiter der Staatskanzlei gab es unter den Fraktionen im Kulturausschuss keine weitere Diskussion. Mit neun Jastimmen und bei drei Stimmenthaltungen wurde dem Hohen Hause die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. - Vielen Dank.