Rainer Metke
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich gibt es immer mehrere und zum Teil auch unterschiedliche Sichtweisen auf die Dinge. Das ist auch bei der Beurteilung der aktuellen Ausbildungssituation nicht anders. Es gibt zunächst die regierungsamtlichen Gesundbeter, die uns schon seit Wochen über die veröffentlichte Meinung einreden wollen, dass es keine Probleme bei den Berufsperspektiven für junge Menschen in unserem Land gibt.
- Herr Gürth, Sie dürfen sich gerne in diese einreihen.
Die Zahlen scheinen Ihnen Recht zu geben, waren doch am 30. September 2005 lediglich knapp 3 % der gemeldeten Bewerber noch nicht vermittelt. Richtig ist sicherlich auch, dass durch zusätzliche Anstrengungen der Wirtschaft in Teilbereichen neue Ausbildungsplätze entstanden sind.
Sieht man sich die aktuelle Situation allerdings unter dem Blickwinkel der strukturellen Entwicklung an, dann wird die gesamte Misere in dem Bereich der Erstausbildung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für junge Menschen deutlich, oder um es anders auszudrücken: Wir sind gerade dabei, uns ein gravierendes Problem für die Zukunft zu organisieren.
Gerade das angelaufene Ausbildungsjahr 2005/2006 zeigt dies deutlich. Lediglich 30 % der vermittelten Bewerber haben einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten - eine haarsträubende Zahl im Hinblick auf die noch für dieses Jahrzehnt prognostizierte Fachkräftelücke. Knapp 20 % sind auf außerbetriebliche Maßnahmen angewiesen, um überhaupt noch eine Chance auf Ausbildung zu bekommen, und - das ist die alarmierendste Zahl - 49 % der ursprünglichen Bewerber sehen offenbar im Bereich der beruflichen Bildung keine Perspektive mehr. Sie wenden sich ab, gehen weiter zur Schule, treten ohne Ausbildung eine Arbeitsstelle an, verlassen das Land oder absolvieren eine Berufsvorbereitungsmaßnahme. Genau diese Entwicklung hat zwischenzeitlich dazu geführt, dass wir in Sachsen-Anhalt bei den so genannten Altnachfragern eine Quote von mehr als 40 % haben.
Meine Damen und Herren! Zur Verbesserung der angespannten Ausbildungssituation gibt es zahlreiche Vorschläge. Einer davon bezieht sich auf das neue Berufsbildungsgesetz. Diskutiert werden vollzeitschulische Ausbildungsmaßnahmen mit der Möglichkeit der Kammerprüfung.
Ich halte diesen Weg für falsch: Einerseits kann eine noch so gute schulische Maßnahme nicht die praxisori
entierte betriebliche Ausbildung ersetzen und zum anderen werden die Gewichte damit noch stärker in Richtung einer staatlich finanzierten Berufsausbildung verschoben. Dies ist angesichts der finanziellen Lage des Landes nicht leistbar und würde darüber hinaus das duale Ausbildungssystem weiter aushöhlen.
Kurzfristig gelöst werden müssen aber aus unserer Sicht auch die Probleme, die sich im Bereich der Benachteiligtenausbildung abzeichnen. Die örtlichen und regionalen Bildungsträger haben in den vergangenen Jahren eine entscheidende Rolle bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher gespielt. Die technischen, räumlichen und sächlichen Ausstattungen der Einrichtungen wurden mit einem erheblichen Betrag an Landesmitteln gefördert.
Durch die aktuelle zentrale Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen erhalten zunehmend überregionale und bundesweit agierende Bildungsträger den Zuschlag mit der Folge, dass bewährte Einrichtungen aus Sachsen-Anhalt leer ausgehen, weil offenbar rigoros nach Preis und nicht nach Qualität entschieden wird.
Es muss über Vergabepräferenzen nachgedacht werden, damit vorhandene und auch in Zukunft noch dringend benötigte Bildungseinrichtungen erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren! Die Frage der Ausbildung und der Berufsperspektiven junger Menschen hat für uns als SPD-Fraktion einen hohen Stellenwert, weil davon die Zukunftsfähigkeit unseres Landes abhängt. Mit ihr verbinden sich die Fragen der demografischen Entwicklung, der Abwanderung, des Fachkräftemangels und der wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Jahren, um nur einige Stichworte zu nennen.
In unseren Zukunftspapieren haben wir deshalb auch für diesen Bereich Vorschläge gemacht. Dazu gehören unter anderem gezielte Vereinbarungen zur Ausweitung der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze gerade in Branchen, die derzeit unterdurchschnittlich ausbilden, oder der Ausbau der Verbundausbildung, wobei Sachsen-Anhalt gegenüber anderen Bundesländern nach wie vor unterbelichtet ist, weiterhin die Entwicklung und Unterstützung von Ausbildungskooperationen zwischen Schulen, Bildungsträgern und Betrieben, die Einrichtung regionaler Nachwuchskräftepools und deren verstärkte Nutzung zur innerbetrieblichen Fort- und Weiterbildung sowie branchenspezifische Lösungen für die Erhöhung betrieblicher Übernahmequoten.
Auch zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufsorientierung machen wir Vorschläge. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung niederschwelliger modularer Schul- bzw. Berufsabschlüsse für schulmüde Jugendliche oder die Ergänzung der bereits obligatorischen Betriebspraktika durch regelmäßige Unterrichtstage in örtlichen und regionalen Unternehmen. Wir wollen außerdem unter Nutzung der Kooperation von Schule und Wirtschaft spätestens ab der Klassenstufe 9 verbindliche Beratungen zur Berufs- und Studienorientierung.
Meine Damen und Herren! Wir halten den Antrag der Linkspartei.PDS für eine gute Grundlage, in den genannten Ausschüssen über alle Vorschläge zur Verbesserung
der Berufsperspektiven junger Menschen zu beraten, und werden dem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich dem Vorgang nähert, der Anlass für die von uns beantragte Aktuelle Debatte ist, dann ist es sicherlich hilfreich, die Dinge zu sortieren. Man läuft sonst Gefahr, bei den zahlreichen Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und dubiosen Begleitumständen den Blick auf das Wesentliche zu verlieren.
Ich beginne deshalb mit den Punkten, die offenkundig unstrittig sind. Am 19. Juli dieses Jahres ersteigerte die Fürstin Maria zu Stolberg-Wernigerode in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Stiftung Kloster Ilsenburg vor dem Amtsgericht Wernigerode das Hotel Schloss Ilsenburg zu einem Preis von 385 000 €.
- In ihrer Eigenschaft als Stiftungsvorsitzende; das habe ich doch gerade gesagt. Hören Sie doch einfach zu. Das Thema wird schon schwierig genug. Hören Sie einfach zu.
Unstrittig ist auch, dass die Stiftung erst durch die Spende der NordLB in Höhe von 360 000 € in die Lage versetzt wurde, das Hotel Schloss Ilsenburg zu ersteigern. Fest steht ebenfalls, dass Minister Rehberger als Mitglied dieser Landesregierung mehrfach massiv tätig geworden ist, um diese Spende zu akquirieren.
Damit haben sich die Abläufe, die man als unstrittig bezeichnen kann, aber bereits erschöpft. Die Dinge, die jetzt angesprochen werden müssen, erinnern mich teilweise in ihrer Fragwürdigkeit an Vorgänge, die man sonst nur aus latein- oder mittelamerikanischen Ländern kennt.
- Verausgaben Sie sich nicht jetzt schon, sondern teilen Sie sich Ihre Kräfte ein. - Da ist zunächst die Zwangsversteigerung vom 19. Juli 2005 selbst. In einer Pressekonferenz am 12. September 2005 sowie einer Pressemitteilung vom selben Tag behauptet Minister Rehberger mehrfach, dass bei der Versteigerung ein Mindestgebot von 385 000 € festgelegt war. Er leitet daraus ab, dass selbst bei Vorhandensein eines weiteren Bieters mit ei
nem Gebot in Höhe 200 000 € das Mindestgebot unterschritten worden wäre und damit kein Zuschlag hätte erteilt werden können.
Die Tatsachen aber sehen anders aus. Das Protokoll des Amtsgerichts Wernigerode weist als Mindestgebot einen Betrag in Höhe von 78 918 € aus. Selbst die NordLB als Gläubigerbank hat zwischenzeitlich einräumt, dass eine Ersteigerung des Hotels sehr wohl zu einem geringeren Gebot als 385 000 € möglich gewesen wäre.
Weiterhin erklärt die Landesregierung in der Antwort vom 14. September 2005 auf meine Kleine Anfrage, dass zu keinem Zeitpunkt von einem Bieter im Vorfeld der Versteigerung eine Sicherheitsleistung verlangt wurde. Mehr noch: In der Antwort wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorsorgliche Sicherheitsleistungen unzulässig sind. - So weit die Theorie.
Die Praxis zeigt etwas völlig anderes. So verlangte die Gläubigerbank im Vorfeld der Versteigerung von einem anderen Bieter eine Sicherheitsleistung in Form eines Barschecks. Erst nach mehreren Gesprächen zwischen dem Anwalt des Interessenten und der NordLB begnügte diese sich mit einer Bankbürgschaft. Ganz offensichtlich sollte ein weiterer Bieter bereits im Vorfeld der Versteigerung aus dem Rennen geworfen werden.
Wichtigstes Prinzip einer Zwangsversteigerung ist die Transparenz des Verfahrens für alle Beteiligten. Diese wurde aber nur für einen kleinen Teil der Beteiligten hergestellt.
Bei den Vorgesprächen, die zu der Versteigerung zwischen der NordLB, Herrn Rehberger und der Stiftungsvorsitzenden geführt wurden, muss davon ausgegangen werden, dass die Vorsitzende der Stiftung genauestens über einen weiteren Bieter informiert war und durch die verlangte Bankbürgschaft auch wusste, welchen Betrag dieser bieten würde.
Das erklärt im Übrigen auch, warum die Stiftungsvorsitzende unmittelbar nach der Eröffnung der Versteigerung nach vorn stürzte und sofort ein Gebot von 385 000 € abgab.
Allen anderen dagegen blieb verborgen, dass dieses Gebot erst durch die Spende der NordLB möglich war. An der Börse wären derartige Absprachen unzulässige Insidergeschäfte und würden sofort Ermittlungen der BaFin auslösen.
Die Krönung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Versteigerung ist aber Ihre Behauptung, Herr Rehberger, dass Sie erst durch meine Kleine Anfrage davon erfahren haben, dass es einen weiteren Interessenten gibt.
Diese Behauptung ist schlichtweg skandalös, weil Sie genau wissen, dass es vor der Versteigerung mehrere Gespräche gab, an denen unter anderem auch der Bürgermeister der Stadt Ilsenburg Wilfried Obermüller teilgenommen hat; zu dem komme ich jetzt.
- Bleiben Sie doch ganz ruhig! - Dazu Obermüller in einer Erklärung wörtlich - ich zitiere -:
„Minister Rehberger war durch mehrere persönliche Unterredungen mit mir genauestens über die gesamte Situation unterrichtet. Er wusste auch, dass sich ein finanzstarker Bewerber, der sich sowohl in Ilsenburg als auch in Schierke bereits wirtschaftlich positiv hervorgetan hat, an der Versteigerung beteiligen wird.“
Obwohl alle Gespräche auf Ihren, Herr Minister, ausdrücklichen Wunsch zustande gekommen sind, will ich Ihnen gern bei den Terminen behilflich sein. So fand ein erstes Gespräch bereits am 17. März dieses Jahres statt - man höre und staune -, ein weiteres am 8. Juli und ein drittes Gespräch am 15. Juli, also vier Tage vor der Versteigerung.
Bei all dem bleibt mir nur festzustellen: Herr Minister, Sie haben das Parlament belogen.
Meine Damen und Herren! Welche Energien Herr Rehberger in diesen Vorgang investiert hat, wird erst deutlich, wenn man weiß, dass er auch bei anderen Unternehmen angeklopft hat, um eine Spende für den Hoteldeal zu erhalten.
Das machen wir zum Schluss.
So beispielsweise bei der Salzgitter AG, die in Ilsenburg mit einem Tochterunternehmen vertreten ist. Hier wird die ganze Geschichte vollends fragwürdig, weil in diesem Fall ein Fördermittelgeber, nämlich der Minister, bei einem potenziellen Fördermittelnehmer, nämlich der Salzgitter AG, eine Spendenbereitschaft abfragt.
Beide wissen, in welchem Verhältnis sie im Fördermittelgeschäft zueinander stehen. Was ich meine, will ich an einem Beispiel deutlich machen: Ein Bürgermeister lässt seine Sekretärin bei einem örtlichen Autohändler anrufen. Sie verlangt den Geschäftsführer und teilt die
sem mit, dass der Bürgermeister ein neues Auto benötigt. Gleichzeitig fragt sie nach, was denn ein bestimmtes Fahrzeug mit einer ganz bestimmten Ausstattung kosten würde.
Dieses Beispiel stammt aus dem Buch „Korruption und Untreue im öffentlichen Dienst“, das von einem Rechnungsprüfungsamtsleiter und einem Oberstaatsanwalt herausgegeben wurde. Natürlich ist dieser Vorrang strafrechtlich nicht relevant. Er verstößt aber bereits eklatant gegen notwendige Ethikgrundsätze für Führungskräfte, die bei der Korruptionsprävention unverzichtbar sind.
Interessant ist im Übrigen auch, dass die Salzgitter AG nach anfänglicher Spendenbereitschaft ihre Ablehnung damit begründet hat, dass ein wirtschaftliches Nutzungskonzept fehlt.
Dieses Wirtschaftskonzept fehlt bis heute. Es fehlt aber auch ein Finanzierungskonzept, da die Stiftung über keine ausreichenden Eigenmittel verfügt. Auch hierbei soll offenbar der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.
So ist in der Antwort auf meine Kleine Anfrage nachzulesen, dass durchzuführende Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ gefördert werden sollen.
Das ist ein weiterer bemerkenswerter Sachverhalt, der im Übrigen von langer Hand vorbereitet wurde. So nahmen Spitzenbeamte von Herrn Daehre an einer Besprechung mit Herrn Rehberger und der Fürstin bereits am 17. März 2005, also vier Monate vor der Versteigerung, teil.
Der erstaunliche Arbeitseifer der Ministerialbürokratie setzte sich fort. Knapp eine Woche nach der Versteigerung standen wiederum zwei Spitzenbeamte aus dem Wohnungsbauministerium beim Bürgermeister in Ilsenburg auf der Matte, um zu klären, wie mehrere Hunderttausend Euro möglichst problem- und geräuschlos für die Hotelsanierung durchgeschleust werden könnten.
Besonders makaber ist: Am selben Tag erhielt der Bürgermeister den Bescheid vom Landesverwaltungsamt, dass die von der Stadt Ilsenburg benötigten Städtebaufördermittel für das Jahr 2005 komplett gestrichen worden sind.
Meine Damen und Herren! Wer mir jetzt noch erzählen will, dass dies normales Verwaltungshandeln ist, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Ich kann nur hoffen, dass derartige Verfahrensweisen ohne Wissen der Hausspitze erfolgt sind; denn bisher hatte ich in diesen Fragen ein anderes Bild von Herrn Daehre.
Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite die Stiftung, kein Wirtschaftskonzept, keine Finanzierung - auf der anderen Seite ein finanzstarker privater Investor,
der mit einem regulären Hotelbetrieb 20 Dauerarbeitsplätze schaffen will. Und letztlich gibt es einen Wirtschaftsminister, der mit seiner massiven Einflussnahme zugunsten der Stiftung in eklatanter Weise gegen seine Amtspflichten, nämlich gegen die Pflicht hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, verstößt.
- Sie können all das gleich aufgreifen. Wir können gern darüber diskutieren. Darauf freue ich mich schon.
Natürlich fragt man nach den Motiven. Vielleicht findet sich das Motiv in der Pressemitteilung vom 12. September 2005. Dort wird zur Historie ausgeführt, dass der Klosterkomplex bis zur Enteignung durch die sowjetische Besatzungsmacht im Jahr 1945 im Familienbesitz der Fürstenfamilie zu Stolberg-Wernigerode war.
Herr Rehberger, ist das vielleicht Ihr Verständnis von Eigentum, bezogen auf die Enteignungen in den Jahren von 1945 bis 1949?
Vielleicht sehen Sie ähnlich wie der Ministerpräsident von Niedersachsen die Notwendigkeit, die Bodenreform über eine Bundesratsinitiative noch einmal zum Thema zu machen.
- Sparen Sie sich Ihre Kräfte!
Wenn dies Ihre Motivation ist, Herr Rehberger, dann sollten Sie damit nicht länger hinter dem Berg halten und den Menschen in Sachsen-Anhalt deutlich sagen, was wir in Sachen Bodenreform von Ihnen zu erwarten haben.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rehberger, lassen Sie es mich zum Abschluss auf den Punkt bringen:
Sie haben sich durch Ihre Verhaltens- und Verfahrensweise als Wirtschaftsminister dieses Landes selbst diskreditiert.
Für uns ergibt sich daraus nur eine Konsequenz: Treten Sie zurück!
Zum ersten Punkt. Es gibt eine schriftliche Erklärung, die im Übrigen auch den Medien vorliegt. Leider ist sie bisher noch nicht veröffentlicht worden.
Sie ist also auch jederzeit einsehbar.
Es gibt auch überhaupt kein Problem damit, dass Herr Obermüller das bestätigt. Es gibt also eine schriftliche Erklärung und darin wird - -
Wenn Sie vor Ort beim Bürgermeister gewesen wären, hätte er Ihnen diese Erklärung sicherlich mitgegeben. Ich kann mich nicht entsinnen, dass dort überhaupt jemand von Ihrer Fraktion nachgefragt hätte.
Die zweite Frage möchte ich auch beantworten. Es geht gar nicht darum, dass sozusagen ein aktueller Fördermittelantrag läuft. Ich habe deutlich gesagt, dass es ein potenzieller Fördermittelnehmer ist.
- Ja, selbstverständlich. - Diese Unternehmen stellen im Übrigen des Öfteren Fördermittelanträge. Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob es dort einen konkreten Antrag gibt, sondern es geht um das Verhältnis zwischen Fördermittelgeber und Fördermittelnehmer.
Das ist bereits genau der Punkt, an dem die Ethikgrundsätze nach unserer Auffassung nicht eingehalten werden.
Gern.
Herr Rehberger, zunächst will ich noch einmal feststellen, dass es in der Aktuellen Debatte und in meinen Ausführungen in der Tat nicht um das Engagement der Fürstenfamilie ging; vielmehr ging es um Ihre Verhaltensweisen,
um Ihre Herangehensweise an die Dinge. Wir werden das im Ausschuss sicherlich noch vertiefen; denn auch ich konnte nur einen Bruchteil der Informationen, die ich habe, in den Redebeitrag hineinnehmen. Insofern wird es sicherlich eine aufschlussreiche Ausschusssitzung.
Zu dem letzten Punkt - es passt sehr gut, dass ich mich dazu noch einmal zu Wort melden kann -, in dem Sie mir sozusagen rechtliche Konsequenzen androhen. Sie haben vorhin gerade das Bild vom begossenen Pudel gebraucht. Ich hoffe, dass dieses Bild nicht auf Ihre eigenen Füße fällt.
Ich möchte gern aus einem Brief, der vom 20. Juli 2005 datiert, an den Bürgermeister der Stadt Ilsenburg zitieren. Darin ist unter Punkt 3 zu lesen:
„Der Erlös, den die Bank bei der Versteigerung am 19. Juli 2005 durch den Verkauf an einen Dritten hätte erzielen können, betrug genau 210 000 €.“
Das wurde geschrieben am 20. Juli 2005, einen Tag nach der Versteigerung,
aber fast zwei Wochen vor meiner Kleinen Anfrage, die ich am 2. August 2005 gestellt habe. Darauf bezieht sich der Vorwurf, nämlich darauf, dass meine Kleine Anfrage beantwortet worden ist mit dem Hinweis darauf, dass der Investor erst durch meine Kleine Anfrage bekannt geworden ist.
Das ist der Punkt, an dem ich Ihnen vorwerfe, dass Sie das Parlament belogen haben.
Deshalb sehe ich der Auseinandersetzung sehr gelassen entgegen.
Frau Hüskens, Sie haben mir empfohlen zu lesen. Ich will Ihnen einmal den Wortlaut der Kleinen Anfrage vortragen. Ich denke, dass dies doch notwendig ist. Ich hatte unter Punkt 4 gefragt:
„Ist der Landesregierung bekannt, dass ein weiterer ernsthafter Investor am Erwerb des Hotels ‚Schloss Ilsenburg’ interessiert ist und das Hotel für einen regulären Hotelbetrieb mit 20 Arbeitsplätzen ausbauen will?“
Antwort der Landesregierung:
„Der Landesregierung ist anlässlich der Kleinen Anfrage bekannt geworden, dass es einen weiteren Interessenten an der Liegenschaft gibt.“
„Anlässlich der Kleinen Anfrage“ - die habe ich am 2. August 2005 gestellt. Wir haben gerade von Herrn Minister Rehberger gehört, dass er auf jeden Fall schon am 20. Juli 2005 Bescheid wusste, dass es einen Investor gegeben hat. Ich behaupte, dass er es auch schon vorher gewusst hat. Insofern sehe ich nicht, wofür ich mich entschuldigen soll.
Wenn Sie sich diese Antwort der Landesregierung noch einmal vergegenwärtigen, ist dann nicht auch aus Ihrer Sicht der Vorwurf gerechtfertigt, dass der Minister das Parlament an dieser Stelle belogen hat?
Herr Minister, Sie haben im ersten Teil Ihrer Ausführungen noch einmal darauf hingewiesen, dass die Landesregierung im Dezember 2003 entschieden hatte, eine Konzentration der Nebenstellen in Magdeburg vorzunehmen. Sie haben die Formulierung „nach Magdeburg“ soeben auch noch einmal rhetorisch besonders hervorgehoben. Zugleich haben Sie gesagt, es seien zu diesem Zeitpunkt keinerlei Standorte festgelegt worden.
Ist Ihnen bekannt, dass ich im Dezember 2003 genau zu dieser Unterbringungsfrage eine Kleine Anfrage gestellt habe und dass mir die Landesregierung geantwortet hat, dass die landeseigenen Liegenschaften in der Tessenowstraße 12 sowie in der Halberstädter Straße 69 für die Unterbringung vorgesehen seien. Würden Sie mir vor diesem Hintergrund darin zustimmen, dass das, was Sie gerade ausgeführt haben, nicht den Tatsachen entspricht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Kollegin Rogée hat den Inhalt des Enterprise-Projektes schon dargestellt. Deshalb will ich es nicht wiederholen. Es ist ausführlich erläutert worden. Ich will bereits an dieser Stelle deutlich sagen, dass wir als SPDFraktion dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen werden, weil wir ihn für sinnvoll halten.
Für unsere Zustimmung gibt es drei wesentliche Gründe, auf die ich kurz eingehen will. Der erst Grund ist nahe liegend. Enterprise wird seit 2002 durch das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt und finanziert. Auch die Landesregierung in Brandenburg ist seit fünf Jahren an dem Thema dran.
Der zweite Grund ergibt sich aus der Tatsache, dass Sachsen-Anhalt bei der Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich der Bundesländer einen traurigen Negativrekord hält. Am Stichtag 31. Dezember 2004 war die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen unter 25 Jahren in Ostdeutschland doppelt so hoch wie in Westdeutschland. SachsenAnhalt aber liegt sogar noch einen Prozentpunkt über dem ostdeutschen Durchschnitt.
Der dritte Grund war gestern in den Medien nachzulesen. Frau Rogée hat es auch schon angesprochen. In einer aktuellen Ausbildungsplatzbilanz für das bevorstehende Ausbildungsjahr stellt der deutsche Gewerkschaftsbund fest: Es gibt wiederum weniger betriebliche Ausbildungsplätze als im Vorjahr. Man muss sich fast schon wundern, dass die Negativrekorde in dieser Frage auch noch unterboten werden.
Aktuell müssen sich drei Schulabgänger auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz bewerben. Damit ist bereits jetzt klar, dass der überwiegende Anteil der Jugendlichen wiederum auf Ersatzprogramme, auf schulische Vollzeitausbildung und auf Überbrückungsmaßnahmen angewiesen sein wird.
Genau das hat zur Folge, dass Jugendliche aus diesen Maßnahmen sich im Folgejahr erneut auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz bewerben mit dem bekannten
Ergebnis, dass der Anteil der so genannten Altnachfrager weiter anwachsen wird. Er beläuft sich bereits heute auf ca. 40 %.
Meine Damen und Herren! Damit keine Missverhältnisse entstehen, möchte ich sagen: Natürlich beseitigt das Projekt Enterprise die hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht. Aber es kann ein Mosaikstein sein, um Jugendlichen eine Perspektive zu geben. Auf jeden Fall ist es aber eine zusätzliche Maßnahme gegen die Abwanderung. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch notwendig, über eine mögliche Fortführung im Wirtschaftsausschuss zu beraten. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit scheint sich zu einem Markenzeichen dieser Landesregierung zu entwickeln. Das gilt leider auch für den Bereich der beruflichen Erstausbildung. Dies ist umso fataler, als bei jungen Menschen Hoffnungen geweckt wurden, die zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingelöst worden sind.
Bei der Vorstellung des Paktes für Ausbildung in Sachsen-Anhalt am 28. Juni 2004 erklärte der Ministerpräsident: „10 500 betriebliche Ausbildungsplätze sind das Minimum.“ Die aktuell vorliegenden Zahlen der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen zum 30. September 2004 zeigen deutlich: Dieses Ziel wurde verfehlt.
Zum Abschluss des Ausbildungsjahres 2003/2004 wurden lediglich 9 935 betriebliche Ausbildungsplätze gemeldet. Dies ist ein Rückgang um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr und ein erneuter historischer Tiefststand. Anders ausgedrückt: Noch nie gab es so wenige betriebliche Ausbildungsplätze in Sachsen-Anhalt.
Selbst das Gesamtangebot an betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsstellen liegt unter dem der Vorjahre. Es stellt mit insgesamt 16 778 Ausbildungsstellen einen traurigen Negativrekord dar. Obwohl die Zahl der Bewerber mit minus 2,2 % leicht rückläufig war, konnten 1 176 Jugendliche zum 30. September 2004 noch nicht
vermittelt werden. Das sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr.
Auch die Zahl der so genannten Altnachfrager hat sich nochmals auf 42,4 % erhöht. Hinter diesem technokratischen Begriff verbergen sich Jugendliche und Schulabgänger aus den vergangenen Jahren, die noch einen Ausbildungsplatz suchen und die bisher nur die Chance hatten, in einer der zahlreichen Warteschleifen unterzukommen.
Letztlich setzt sich die Abwanderung fort. Über 2 300 Schulabgänger haben auch in diesem Jahr das Land verlassen und haben ihre Erstausbildung in den westlichen Bundesländern aufgenommen. Wir haben hierüber in der Vergangenheit schon des Öfteren diskutiert.
Meine Damen und Herren! Die Ausbildungsmisere in Sachsen-Anhalt setzt sich nicht nur fort, sie spitzt sich sogar weiter zu, und dies, obwohl sicherlich alle Beteiligten im Rahmen des Paktes für Ausbildung zahlreiche Bemühungen an den Tag gelegt haben. Ich möchte diese Bemühungen niemandem absprechen.
Gleichwohl sprechen die Zahlen der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen eine deutliche Sprache. In keinem der Wirtschaftszweige konnte ein Zuwachs an betrieblichen Ausbildungsplätzen erreicht werden. Im Handwerk sind es minus 1,7 %, im Bereich der Industrie- und Handelskammern minus 3,5 %, im öffentlichen Dienst minus 5,5 %, bei den freien Berufen minus 10,4 %, jeweils bezogen auf das vergangene Jahr. Besonders alarmierend ist der Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze in den neuen IT-Berufen. Hier wurden 8,1 % weniger betriebliche Ausbildungsstellen als im Vorjahr gemeldet.
Dass es auch anders geht, zeigen zum Beispiel der Agenturbereich Dessau mit dem Standort Bitterfeld und der Agenturbereich Merseburg. Hier wurden echte Zuwächse bei der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze erreicht, die allerdings durch den Rückgang in allen anderen Agenturbereichen unter dem Strich zu einer negativen Entwicklung geführt haben.
Meine Damen und Herren! Nun gibt es im Zusammenhang mit den von mir zitierten und vorgetragenen statistischen Zahlen der Arbeitsverwaltung eine neue und aus meiner Sicht kuriose Diskussion. So erklärte der Wirtschaftsminister in einer Pressemitteilung vom 5. Oktober 2004, dass es zwar richtig sei, dass die Zahl der unversorgten Bewerber höher sei als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Auch sei zutreffend, dass ein Rückgang von betrieblichen Ausbildungsstellen gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden müsse. Diese Zahlen könne man aber getrost vernachlässigen, weil es bei den Kammern eigene Statistiken gebe, die ein anderes Bild vermittelten.
Wenn er jetzt da wäre, dann hätte ich gesagt: Mit Verlaub, Herr Minister, wir sollten schon seriös miteinander umgehen.
Auch im Wirtschaftsministerium wird seit Jahren bei der Erstellung des Berufsbildungsberichtes auf die Zahlen der Arbeitsverwaltung exakt Bezug genommen. Dies ist auch gut so. Wenn sich jetzt Beteiligte am Ausbildungspakt ihre eigenen Statistiken basteln, dann ist das mehr
als fragwürdig und hat etwas von dieser Pseudoobjektivität nach dem Motto: Rauchen ist nicht gesundheitsschädlich. Gezeichnet: Dr. Marlboro.
Meine Damen und Herren! Normalerweise müsste man davon ausgehen, dass die Landesregierung im Rahmen des Ausbildungspaktes mit gutem Beispiel vorangeht. Aber auch hierbei klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo es darum geht, das Angebot betrieblicher Ausbildungsplätze auszuweiten, werden Ausbildungsplätze gestrichen.
Bei der Salus gGmbH, einer 100-prozentigen Tochter des Landes, wurden noch in den vergangenen Jahren bis zu 24 Ausbildungsplätze angeboten. Diese 24 Ausbildungsstellen sind auf ein Minimum zusammengestrichen worden. Der eigene Ausbildungsbetrieb wurde eingestellt. Man überlässt die auch zukünftig notwendige Fachkräfteausbildung jetzt einzelnen Kreiskrankenhäusern.
Ähnliches gilt für den Bereich des Landesforstbetriebes. Dort werden aktuell nicht nur Ausbildungsplätze gestrichen, sondern sogar eine Ausbildungsstätte im Forstamt Harzgerode geschlossen. Wer sich im Rahmen des Ausbildungspaktes so verhält, der muss sich nicht wundern, wenn er nicht mehr ernst genommen wird.
Meine Damen und Herren! Im Pakt für Ausbildung Sachsen-Anhalt haben die Beteiligten schriftlich festgelegt, verbindliche Eckpunkte umzusetzen. So hat sich die Landesregierung unter anderem verpflichtet, im Rahmen des Förderinstrumentariums die Verbundausbildung besonders zu fördern. - So weit die Theorie. Die Praxis sieht völlig anders aus.
Gemäß Haushaltsplanentwurf 2005/2006 werden die vorgesehenen Mittel im Vergleich zu 2004 genau in diesem Bereich um 18 bzw. 20 % gekürzt. Damit wird im Rahmen des Ausbildungspaktes ein schriftlich gegebenes Versprechen gebrochen. Dazu passt dann auch die Diskussion der vergangenen Wochen und Monate, in der frei nach dem Motto „Die Jugendlichen sind doch selbst schuld, wenn sie nicht vermittelt werden können“ aus negativ Betroffenen Verantwortliche gemacht werden.
Da geht es zum Beispiel um die Höhe der Ausbildungsvergütungen. Gerade der zuständige Ressortminister wird nicht müde zu behaupten, dass die Ausbildungsvergütungen schuld an den fehlenden Ausbildungsplätzen seien, obwohl diese Behauptung mehr als einmal widerlegt worden ist. So hat das Berufsbildungsinstitut schon vor Jahren errechnet, dass gerade in den Branchen, in denen höhere Ausbildungsvergütungen gezahlt werden, diese Vergütungen spätestens ab dem zweiten Ausbildungsjahr von den Auszubildenden selbst erwirtschaftet werden.
Nehmen Sie ein Beispiel aus dem Bereich des Handwerks. Ohne Auszubildende hätte manche Kfz-Werkstatt schon längst ihre Tore schließen müssen.
Besonders unerträglich wird es aber, wenn ausgerechnet der Ressortminister die Diskussion führt, der seinerseits Gesetzeslücken genutzt hat, um Trennungsgeld zu
kassieren, und der sich mit dem Dienstwagen vom Flughafen in Paris abholen ließ.
Hier klaffen dann nicht nur Anspruch und Wirklichkeit auseinander, es fehlt ganz offensichtlich jeglicher Bezug zur Realität.
Vielleicht am Schluss. Dann ist das sicherlich denkbar.
Meine Damen und Herren! Es wird sicherlich niemanden überraschen, wenn ich sage, dass ich kein Befürworter des Weges der Ausbildungspakte bin, schon deshalb nicht, weil keine Ausbildungsplatzgarantien vereinbart worden sind.
Dennoch kommt es jetzt darauf an, im Interesse der betroffenen Jugendlichen, aber auch im Sinne einer mittelfristigen Sicherung des Nachwuchses an Fachkräften die Nachvermittlungszeit bis zum Ende des Jahres offensiv zu nutzen. Dabei muss es dann aber um die Ausweitung des völlig unzureichenden Angebotes an betrieblichen Ausbildungsplätzen gehen.
Die so genannten Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat sind keine Alternative zu regulären betrieblichen Ausbildungsplätzen. Sie laufen darauf hinaus, dass die bestehenden Defizite bei der beruflichen Erstausbildung wieder einmal über staatliche Finanzen ausgeglichen werden müssen.
In diesem Zusammenhang erinnere ich ausdrücklich daran, dass sich lediglich 25 % der ausbildungsfähigen Betriebe an der beruflichen Erstausbildung beteiligen, während 75 % der Betriebe so tun, als ginge sie das Qualifikationsniveau der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt überhaupt nichts an.
Ändert sich daran im Rahmen des Ausbildungspaktes Sachsen-Anhalt, aber auch auf Bundesebene nichts, wird dies Konsequenzen haben müssen. Das Gesetz zur Ausbildungsplatzumlage liegt derzeit auf Eis.
Die an den Ausbildungspakten Beteiligten haben es also selbst in der Hand, wie mit dem Gesetz weiter verfahren wird.
Meine Damen und Herren! Aktuell wird auf allen Ebenen die Zukunftsdebatte geführt. Ich kann nur hoffen, dass sich die Erkenntnis durchsetzt, dass wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes verspielen, wenn wir unseren
Jugendlichen keine Berufs- und Lebensperspektiven aufzeigen können, und zwar nicht irgendwann und irgendwo, sondern hier und jetzt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gerne.
Die Diskussion hatten wir hier ja schon. Ich habe darauf ausführlich geantwortet. Es gibt da auch Ausbildungsplätze, das wissen Sie genau. Es ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Das bedeutet, es muss ergänzend ein Studium absolviert werden, es müssen arbeitsrechtliche Ausbildungsgänge beschritten werden. Es gibt in einzelnen Gewerkschaften beispielsweise eine Trainee-Ausbildung. Das ist nicht vergleichbar mit dem Bereich, über den wir jetzt sprechen. Ich denke, es ist sehr fruchtlos und bringt überhaupt nichts, diese Debatte hier noch einmal zu führen.
Gerne.
Meinen Sie jetzt Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze?
Ich habe das schon mehrfach gesagt: Es geht um Ausbildungsplätze nach dem Bildungsgesetz.
Die können gar nicht vorgehalten werden, weil es kein Ausbildungsberuf ist, genauso gut wie Abgeordneter kein Ausbildungsberuf ist, Frau Hüskens. Auch Sie haben keine Ausbildung als Abgeordneter gemacht und sitzen hier. Sehen Sie!
Das ist nun wirklich eine Debatte, die an dem Thema absolut vorbeigeht. Ich bin auch nicht bereit, auf dieser Ebene mit Ihnen zu diskutieren.
Mich persönlich hat das nicht überrascht - das kann ich auch ganz freimütig erklären -, weil ich schon ein Problem damit habe. Ich habe es in meiner Rede bereits gesagt: Ein Ausbildungspakt kann nach meiner Auffassung nur wirksam sein, wenn Ausbildungsplatzgarantien vereinbart werden. Das ist nicht der Fall. Das heißt, wir bewegen uns immer noch auf der Ebene der Freiwilligkeit.
Allerdings will ich schon dazu sagen, dass die Nachvermittlungszeit, die auch in der Diskussion ist, genutzt werden soll. Denn ich halte nichts davon, jetzt schon zu erklären, der Ausbildungspakt sei gescheitert. Dann würde man es den Unternehmen und der Wirtschaft auch zu leicht machen. Ich setze zumindest darauf, dass diese Nachvermittlungszeit Erfolg versprechend genutzt wird, im Übrigen auch im Interesse der Jugendlichen.
Wenn das allerdings nicht der Fall sein wird, dann bin ich schon der Auffassung, dass die Diskussion über die weitere Zukunft im Bereich der Berufsausbildung geführt werden muss. Aber ich denke, diese Diskussion wird sich ohnehin nicht vermeiden lassen. Von daher kann ich Ihre Frage nur eindeutig beantworten: Ich war von vornherein skeptisch, bin aber bereit, mir die Ergebnisse des Ausbildungspaktes erst dann anzuschauen, wenn sie endgültig vorliegen. Dann werden wir sicherlich auch hier wieder darüber diskutieren. - Schönen Dank.
Herr Minister, Sie haben kritisiert, dass ich kein Argument zu den unterschiedlichen Zahlenwerken vorgebracht habe. Ich werde es einmal in eine Frage kleiden: Ist Ihnen bekannt, dass gerade zu Beginn des Ausbildungsjahres einige Jugendliche, die aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen gern von den Betrieben eingestellt werden, auch mehrere Ausbildungsverhältnisse eingehen und sich dann sozusagen erst im zweiten Schritt klärt, welcher Ausbildungsvertrag aufrechterhalten wird?
Könnten Sie sich vorstellen, dass beispielsweise diese Tatsache auch dazu beiträgt, dass es offensichtlich erhebliche Unterschiede zwischen dem, was die Kammern ermitteln, und dem, was die Bundesagentur ermittelt, gibt? - Das ist ein Nachtrag zu der Argumentation dafür - wenn Sie mir folgen können -, warum es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Zahlen gibt.
Herr Dr. Schrader, ich muss doch eine Nachfrage stellen. Wir wollen das Problem nicht verniedlichen. Wir kennen uns in der Tat aus der Zusammenarbeit im Wirtschaftsausschuss.
Ich gehe einmal davon aus, dass Ihnen die Zahlen, die Sie wiederum nicht erwähnt haben, bekannt sind. Wir haben 33 638 Bewerber um einen Ausbildungsplatz. Das ist die aktuelle Zahl in diesem Jahr für Sachsen-Anhalt.
Sind Sie mit mir der Auffassung, dass 9 935 oder - sagen wir es ruhig so - ca. 10 000 betriebliche Ausbildungsplätze eher ein Tropfen auf den heißen Stein sind? Sind Sie mit mir ferner der Auffassung, dass man in der Tat von einer Ausbildungsmisere sprechen muss, wenn so wenig betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden?
Wir brauchten eigentlich dreimal so viele betriebliche Ausbildungsplätze. Ich denke, vor diesem Hintergrund sollten wir nicht der Gefahr unterliegen, das Problem zu verniedlichen. Die Ausbildungssituation ist nach wie vor brisant. Ich denke, es steht einem Landesparlament gut zu Gesicht, dies auf den Punkt zu bringen und zu benennen.
Frau Fischer, wir sind uns darüber einig, dass 1 176 Jugendliche bisher nicht vermittelt worden sind. Bezüglich dieser Zahl gibt es wohl keinen Dissens.
Sie haben die Frage der Eingangsqualifikation von Schulabgängern angesprochen und gesagt, dass dies ein Einstellungshemmnis gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sei. Können Sie mir erklären, warum Jugendliche nicht eingestellt werden, obwohl von den 1 176 Bewerbern 339 einen Hauptschulabschluss, 611 einen mittleren Abschluss, acht die Fachschulreife und 29 die Hochschulreife vorweisen können?
Das bedeutet, dass weit mehr als 80 % der Jugendlichen einen qualifizierten Schulabschluss haben und dennoch nicht in Ausbildungsplätze vermittelt werden konnten. Zumindest nach den von der Bundesagentur veröffentlichten Daten über die Abschlüsse kann es offensichtlich nicht an der Eingangsqualifikation liegen, dass diese Jugendlichen nicht vermittelt werden konnten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Plant die Landesregierung eine Änderung der kommunalwirtschaftlichen Vorschriften mit dem Ziel einer Ausweitung der Kontrollrechte der Kommunalaufsicht und anderer Institutionen für kommunale Unternehmen?
2. Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant und zu welchem Zeitpunkt soll ein entsprechender Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt werden?
Ich habe nach dem Zeitpunkt gefragt. Er ist von Ihnen nicht genannt worden.
Außerdem habe ich eine inhaltliche Nachfrage. Es geht dabei um die Kontrollrechte. Welche Institutionen über die Kommunalaufsicht hinaus sollen gegebenenfalls nach Ihren Vorstellungen weitere Kontrollrechte in diesem Bereich erhalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass insbesondere die Redebeiträge von CDU- und FDP-Fraktion deutlich gemacht haben, dass wir sehr wohl im Ausschuss darüber hätten diskutieren müssen; denn in einer Fünfminutendebatte kann man in der Tat dieses Thema nicht behandeln. Das hat man insbesondere bei Herrn Laaß gesehen, der einiges durcheinander geworfen hat. Das war zumindest mein Eindruck.
Meine Damen und Herren! Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen zur Einführung von Mindestlöhnen gab, hat der Gesetzgeber auf der Bundesebene auf gesetzlich geregelte Mindestlöhne bisher verzichtet. Die geplante Zumutbarkeitsanordnung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV hat aktuell eine erneute Diskussion ausgelöst.
Noch fehlen die konkreten Erfahrungen, da die verschärfte Zumutbarkeitsanordnung erst zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll; aber bereits jetzt ist absehbar, dass bei einer konsequenten Anwendung durch die Arbeitsverwaltung ein freier Fall der Löhne nach unten befürchtet werden muss. Das ist in der Debatte noch einmal deutlich geworden.
Ursprünglich war von der Bundesregierung geplant, die Tarifentgelte der jeweiligen Branchen bzw. das ortsübliche Entgeltniveau als untere Grenze für die Zumutbarkeit eines Arbeitsplatzes festzulegen. Zur Wahrheit gehört deshalb die Tatsache,
dass Union und FDP im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt haben, dass diese Regelung ersatzlos gestrichen wurde.
Die verschärfte Zumutbarkeitsanordnung wird sich insbesondere in Ostdeutschland in erheblichem Umfang negativ auswirken. So können beispielsweise junge Menschen, die nach ihrer Ausbildung nicht übernommen werden und familiär ungebunden sind, bereits nach kurzer Zeit auf Billigjobs und dann sehr wahrscheinlich in die westlichen Bundesländer vermittelt werden. Das Problem der Abwanderung aus Sachsen-Anhalt wird damit zusätzlich potenziert.
Um es anders auszudrücken: Mit dieser Regelung treiben wir junge Leute geradezu aus dem Land.
Ich halte diesen Punkt bei der Umsetzung von Hartz IV übrigens für eine Frage, die im Rahmen der so genannten Monitoring-Gruppe weiter verfolgt werden muss, da nach meiner Auffassung hierbei die spezifisch ostdeutsche Situation völlig ausgeblendet wurde.
Meine Damen und Herren! Einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht und dafür gab und gibt es gute Gründe. Politisch und rechtlich galt und gilt: Die Gestaltung von Löhnen und Gehältern ist nicht Sache des Staates,
sondern die Angelegenheit der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Das ist der Kern des Prinzips der Tarifautonomie, die im Übrigen gemäß Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes unter besonderem Schutz steht.
Nachdem die SPD auf der Bundesebene im vergangenen Herbst gerade erst die Tarifautonomie gegen Angriffe der FDP und der Union verteidigen musste, werden wir als Landtagsfraktion keiner Regelung zustimmen, die das Prinzip der Tarifautonomie außer Kraft setzt.
Da mögen Sie murren, aber ich darf Sie daran erinnern, dass das, was dort geplant war, im Rahmen der Betriebsverfassung genau dazu geführt hätte, dass faktisch die Tarifautonomie ausgehöhlt worden wäre. Durch Ihre Vorschläge wäre in der Tat die Tarifautonomie Makulatur geworden. Insofern ist es schon verwunderlich, dass hier jetzt zum Teil Krokodilstränen vergossen werden, wenn es um diese Frage geht. Ich denke, das muss man schon sachbezogen und vernünftig diskutieren.
Zum Schluss gern.
Gleichwohl sehen wir auch die Notwendigkeit, für einige Branchen und Bereiche Mindestentgeltbedingungen zu regeln; denn für uns gilt nach wie vor der Grundsatz, dass Löhne und Gehälter existenzsichernd sein müssen. In vielen Branchen, beispielsweise dem Gartenbau, dem Friseurhandwerk oder dem Bewachungs- und Gaststättengewerbe, mit Stundenlöhnen weit unter 5 € brutto kann davon keine Rede mehr sein.
Vorhin sind schon die Regelungen angesprochen worden, die auf der Grundlage der Allgemeinverbindlichkeit existieren. In der Tat ist hierfür das Tarifvertragsgesetz die Grundlage. Genau hierin sehen wir Möglichkeiten, für einzelne Branchen Mindestentgeltbedingungen zu regeln, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen; denn gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes besteht die Möglichkeit, zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifverträge durch eine Verordnung auf Landes- oder Bundesebene für allgemeinverbindlich zu erklären, sodass alle Unternehmen der Branche an diese Mindestbedingungen gebunden sind.
Wir würden damit das eine tun, nämlich den verfassungsrechtlichen Schutz der Tarifautonomie nicht antasten, ohne das andere zu lassen, nämlich Mindestentgeltbedingungen branchenbezogen und regional festzuschreiben.
Ich will kurz darauf eingehen, wie wir mit dem Antrag der PDS-Fraktion umgehen wollen, das heißt mit der Rücküberweisung des eigentlich nicht beratenen Antrages. Wir wollen dieser Rücküberweisung zustimmen. Sollte die Rücküberweisung nicht die Zustimmung der Mehrheit finden, werden wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses ablehnen. - Schönen Dank.
Ja, gern.
Es ist ganz gut, dass man das im Rahmen der Plenardebatte vertiefen kann. Das ist nämlich genau das Problem; denn man hat im Ausschuss nicht darüber diskutiert. In der Tat wird die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nur dann zukunftsfähig sein und funktionieren, wenn man Änderungen beim Verfahren vornimmt.
Es gibt beispielsweise ein Vetorecht der Arbeitgeberverbände, sowohl beim Bundesarbeitsministerium als auch zum Teil auf der Länderebene. Dieses Vetorecht hat in der Vergangenheit immer dazu geführt, dass die Arbeitgeberverbände, wenn sie etwas nicht wollten, einfach gesagt haben: Nein, das wollen wir nicht. Damit war das Thema vom Tisch.
Wenn man über die Allgemeinverbindlichkeit diskutiert - in dem Antrag ging es darum, dass man das im Bundesrat zum Thema macht -, muss natürlich auch an diesem Punkt eine Änderung vorgenommen werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in der jeweiligen Branche 50 % der jeweiligen Arbeitnehmer tarifgebunden sein müssen. Wenn das so wäre, brauchte man keine Allgemeinverbindlichkeit. Dann würden sie ihre Tarifverträge sozusagen selbst erkämpfen können. Auch hierbei wäre eine Änderung notwendig.
Aber für uns gehört das zum Gesamtkomplex der Frage: Wie regele ich auch nicht existenzsichernde Löhne in diesen Branchen? Das geht nur in Verbindung mit einer Änderung hinsichtlich des Vetorechts und der Quoren. Dann wird ein Schuh daraus und dann kann es auch zukünftig funktionieren.
- Das kann unter Umständen schwieriger werden als ein Mindestlohn, das ist wahr.
Der Angestellten auch.
Ja.
Weil mit solchen Regelungen Lohn- und Einkommensspiralen nach unten geradezu vorprogrammiert sind. Denn wenn ein oder zwei Betriebe in einer Branche damit anfangen, werden die Vorteile der tarifvertraglichen Regelungen ausgehebelt.
Das ist gerade aus Unternehmersicht interessant; denn innerhalb der Branche liegt eine Konkurrenzgleichheit vor. Das heißt, wenn man einen solchen Weg zulassen würde - das ist nur eines der Argumente -, dann würde sich die Einkommensspirale nach unten bewegen. Wenn man das in zwei, drei Betrieben macht, würde sofort der nächste kommen und sagen: Wir müssen das bei uns auch machen, weil sie das in den Betrieben A und B gemacht haben. Dann kommt in der nächsten Runde wieder jemand der sagt: Jetzt müssen wir das noch weiter absenken.
Dann hat man eine Situation, in der innerhalb einer Branche überhaupt keine verlässlichen Konkurrenzregeln mehr gelten. Genau das ist der entscheidende Grund dafür, dass man mit dem Flächenvertrag in der Tat besser fährt. - Schönen Dank.
Ja, gern.
Richtig, bis zu 60 Stunden sind darin festgelegt.
Darin muss ich Ihnen Recht geben. Das ist die Praxis, die sich sozusagen über Jahre hinweg entwickelt hat. Ob das allerdings auf die Frage der Entlohnung übertragbar ist, dabei habe ich meine Zweifel. - Aber auch das gehört zu den Dingen, über die eigentlich im Ausschuss in Ruhe diskutiert werden sollte.
Insofern hoffe ich, dass der kleine Ausschnitt der Argumente deutlich gemacht hat, dass es sicherlich eine Debatte ist, die zu führen sich lohnt. Ich hoffe, dass der
Rücküberweisungsantrag eine entsprechende Mehrheit findet.
Herr Minister Olbertz, es ist ja so, dass sowohl Ihr Staatssekretär als auch Frau Wernicke als Ministerin für das Ressort Landwirtschaft und Forsten im Vorfeld dieses beabsichtigten Tausches - oder wie immer man dieses Geschäft nennen will - sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass die Landesregierung beabsichtige, Wald für den Ankauf von Kunst- und Kulturgütern zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht so sein, muss ich das, was in der Öffentlichkeit bisher gesagt worden ist, falsch verstanden haben.
Vor diesem Hintergrund will ich erstens fragen, wie Sie die Aussage des Landesrechnungshofes bewerten, der festgestellt hat, dass es für ein solches Geschäft überhaupt keine haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gibt, das heißt, dass selbst im Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2004 weder Einnahme- noch Ausgabetitel vorhanden sind.
Zweitens würde ich gern fragen, wie Sie die Aussage des Landesrechnungshofes bewerten, der festgestellt hat, dass zumindest Zweifel daran bestehen, inwieweit ein solches Geschäft, ein solcher Deal, in Übereinstimmung mit den Regelungen des Landeswaldgesetzes steht.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung würde ich gern meine Rede zu Protokoll geben.
Das ist das erste Mal, dass ich Applaus von Ihnen erhalte.
Das sehe ich aber sozusagen eher als ein Kompliment.
Ich will nur sagen, dass auch wir die Ausschussüberweisung beantragen wollen. Ich denke, das ist ein so umfangreiches Thema, das man ohnehin nicht in einer Fünfminutendebatte abhandeln kann.
Ich war jetzt leicht geneigt, noch einmal auf die Äußerungen von Frau Röder einzugehen. Aber das können wir auch im Ausschuss machen. Ich denke, Frau Dirlich hat es schon sehr richtig verstanden. Das ist aber ein Punkt, den wir noch einmal vertiefen müssten; denn wenn schon 20 % Absenkung bei der Ausbildungsvergütung sittenwidrig sind, und nun um 80 % abgesenkt werden soll, dann ist es schon interessant, dass Sie sagen, das wäre kein Problem und der Tatbestand der Sittenwidrigkeit wäre nicht mehr gegeben. Aber auch das sollten wir im Ausschuss behandeln. - Schönen Dank.
Einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Es existieren Mindestlohnvereinbarungen zum Beispiel in der Bauindustrie, im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk und bei Malern und Lackierern. Diese Mindestlöhne sind aber tarifvertraglich vereinbart und anschließend für allgemein verbindlich erklärt worden.
Damit ist auch schon ein besonderer Punkt in der Mindestlohndebatte benannt: Die Tarifautonomie. Politisch und rechtlich galt und gilt: Die Gestaltung von Löhnen und Gehältern ist nicht Sache des Staates, sondern Angelegenheit der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Das ist der Kern des Prinzips der Tarifautonomie.
Obwohl es auch in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen zur Einführung von Mindestlöhnen gab, hat der Gesetzgeber bisher auf gesetzlich geregelte Mindestlöhne verzichtet. Die Zumutbarkeitsanordnung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV hat aktuell eine erneute Diskussion ausgelöst.
Angestoßen wurde diese Debatte von ver.di-Chef Frank Bsirske, der die Einführung eines Mindestlohnes als Antwort auf die Verschärfung der Regelungen für Arbeitslose ins Gespräch gebracht hatte. Aber auch in der SPD wird über gesetzliche Mindestlöhne nachgedacht.
So ist für den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Bundestages Rainer Wend ein gesetzlicher Mindestlohn überlegenswert. Gegenüber der „Financial Times Deutschland“ erklärte er:
„Arbeit muss sich lohnen. Wenn man Leute dazu zwingt, jede Arbeit aufzunehmen, dann muss man ihnen auch einen Lohn zahlen, der über der Sozialhilfe liegt.“
Auch Grünen-Chef Bütikofer hat in den letzten Tagen die Einführung einer Mindestlohnregelung gefordert.