Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der bzw. den zu Mitgliedern der Landesregierung ernannten und soeben auf die Verfassung vereidigten Dame bzw. Herren möchte ich im Namen des Hohen Hauses sowie persönlich die besten Wünsche zur Übernahme ihres hohen Amtes zum Wohle dieses Landes Sachsen-Anhalt und seiner Bürgerinnen und Bürger übermitteln. - Herzlichen Dank.
In der Regieanweisung steht nun, dass ich nunmehr die Mitglieder der Landesregierung zu bitten habe, auf der Regierungsbank Platz zu nehmen. Dies ist bereits geschehen. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 2 abschließen.
Meine Damen und Herren! In der gestrigen ersten Sitzung hat der Landtag die Geschäftsordnung für die vierte Wahlperiode beschlossen, jedoch ohne die §§ 11 bis 13, die die Ausschüsse betreffen, und ohne den § 17, der die Bildung von Enquetekommissionen betrifft. Der Ältestenrat hat noch am gestrigen Tage in seiner Funktion als Geschäftsordnungsausschuss dazu getagt und für die heutige Landtagssitzung eine Beschlussempfehlung in der Drs. 4/9 vorgelegt.
Bevor ich dem Berichterstatter des Ältestenrates, dem Abgeordneten Herrn Detlef Gürth, das Wort erteile, möchte ich darüber informieren, dass sich der Ältestenrat ursprünglich auf eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion verständigt hat. Mir wurde aber signalisiert, dass man von einer Debatte Abstand nehmen möchte. Ich frage Sie dennoch: Möchte jemand nach der Berichterstattung das Wort ergreifen? - Herr Abgeordneter Bullerjahn, bitte.
Ich möchte es nicht ausschließen. Es hängt ein bisschen von der Einbringung ab, sodass wir eine Debatte nicht von vornherein ausschließen können. Wenn es keinen Grund gibt, wird es auch keine Aussprache geben.
Herr Abgeordneter Bullerjahn, es wird lediglich eine Berichterstattung durch Herrn Abgeordneten Gürth geben. - Ich bitte zunächst den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Detlef Gürth, nach vorn zu kommen und das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschäftsordnung des Landtages ist ja die Arbeitsgrundlage für alle Fraktionen in unserem gesetzgebenden Organ. Wir haben gestern im Ältestenrat über die Vervollständigung der vorläufigen Geschäftsordnung, die wir gemeinsam am 16. Mai 2002 in der konstituierenden Sitzung beschlossen haben, beraten. Ich darf Ihnen jetzt die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen vorstellen, die der Ältestenrat empfiehlt.
Auf Vorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde zunächst die Einrichtung von zwölf Ausschüssen diskutiert. Diese sind:
der Ausschuss für Inneres, der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der Ausschuss für Recht und Verfassung, der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Ausschuss für Gesundheit und Soziales, der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Finanzen, der Ausschuss für Kultur und Medien, der Ausschuss für Umwelt, der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, der Ausschuss für Petitionen sowie der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dieser Vorschlag der beiden genannten Fraktionen fand die Zustimmung aller Fraktionen im Ältestenrat.
Die Fraktion der PDS beantragte darüber hinaus, einen Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport sowie einen Ausschuss für Verwaltungsreform einzurichten. Dieser Vorschlag fand nicht die ungeteilte Zustimmung. Nach einer Diskussion hat sich der Ältestenrat gegen die Einsetzung eines Ausschusses für Verwaltungsreform ausgesprochen. Lediglich die PDS-Fraktion votierte für ihren Vorschlag.
Der Vorschlag zur Einsetzung eines Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, der von den Fraktionen der SPD und der PDS unterbreitet worden war, fand hingegen die Zustimmung aller Fraktionen im Ältestenrat. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde noch der Begriff „Familie“ aufgenommen, sodass Sie im § 11 der Geschäftsordnung in der Fassung der Beschlussempfehlung auch den 13. Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport finden, der somit eingesetzt werden wird, wenn Sie dem heute zustimmen.
Ein weiterer Punkt der Beratungen war die Frage, ob es bei der Anzahl von 13 Mitgliedern in den ständigen Ausschüssen bleibt - wie es die bisherige Übung in diesem Hause war - oder ob es zu einer Erhöhung auf 14 Mitglieder kommt. Es ist bei 13 geblieben.
Damit habe ich Ihnen schon die wesentlichen Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung gegenüber der vorläufigen Geschäftsordnung vorgetragen. Ich darf Sie nun bitten, diesem Vorschlag des Ältestenrates zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage noch einmal, ob eine Debatte im Anschluss an diese Berichterstattung gewünscht wird. - Ich sehe, Herr Abgeordneter Bullerjahn, dies ist nicht der Fall.
Demnach können wir zum Abstimmungsverfahren kommen. Ich frage das Hohe Haus: Erhebt sich Widerspruch dagegen, dass wir über die Beschlussempfehlung als Ganzes abstimmen? - Ich sehe, es erhebt sich kein Widerspruch.
Meine Damen und Herren! Damit stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 4/9. Wer zustimmt, den bitte ich um das Erheben der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstim
me. Enthaltungen? - Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass bei einer großen Anzahl von Enthaltungen und ohne Gegenstimme die Beschlussempfehlung des Ältestenrates angenommen worden ist.
Ich möchte eine Erklärung zu unserem Abstimmungsverhalten abgeben. Der Grund dafür ist aus dem Bericht nicht deutlich geworden.
Wir hatten gestern den Ausschuss für Verwaltungsreform beantragt - er ist uns ein ziemlich wichtiger Ausschuss gewesen - und haben uns aufgrund der Ablehnung dieses Vorschlags bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates der Stimme enthalten. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns heute der Stimme enthalten haben. Nichtsdestotrotz betrachtet natürlich die PDS-Fraktion die Geschäftsordnung als verbindliche Grundlage der Verhandlungen. - Danke.
Herzlichen Dank, Frau Dr. Sitte. - Nach dieser Erklärung zur Abstimmung können wir diesen Tagesordnungspunkt als abgeschlossen betrachten.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 2. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 3. Sitzungsperiode für den 20. und 21. Juni 2002 ein.
Die nächste Sitzung des Ältestenrates findet unmittelbar im Anschluss an diese Landtagssitzung im Raum des Ältestenrats statt.
- Meine Damen und Herren, bitte lassen Sie mich diese wenigen Worte zum Abschluss noch in aller Ruhe sagen. - Darüber hinaus treffen sich die Mitglieder des Ältestenrates zur Vorbereitung der nächsten Sitzungsperiode am 13. Juni 2002. Die Tagesordnung dazu geht Ihnen rechtzeitig zu.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Nachhauseweg und ein frohes Pfingstfest. Damit ist die Sitzung des Landtages geschlossen.