Die Orte Elbingerode, Königshütte und Rübeland haben sich in den letzten Wochen zur Einheitsgemeinde Stadt Elbingerode zusammengeschlossen,
- jawohl, Herr Schomburg - dank der Reformarbeit aus der dritten Wahlperiode. Von alleine wäre das nichts geworden.
Sie werden doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, dass sich da etwas von alleine bewegt hätte. Nein, das sind noch die Impulse aus der dritten Wahlperiode, die fortwirken.
Davon sind einige auf kommunaler Ebene inzwischen selbst überzeugt. Aber durch diesen Stopp-Beschluss ist erst einmal eine Lethargie eingerissen, die für unser Land nicht gut ist.
(Unruhe bei der CDU - Minister Herr Becker: In Sachsen-Anhalt! - Herr Dr. Püchel, SPD: Hören Sie auf! Quatsch ist das, Herr Gürth!)
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Elbingerode an die Gemeinden gerichtet gesagt: Sie haben gehandelt und haben sich den Herausforderungen der Zukunft gestellt.
Gut so, Herr Minister. Aber was machen wir denn mit den Gemeinden, die nicht bereit sind, sich in dem von Ihnen erkannten Sinne den Herausforderungen der Zukunft zu stellen, und wann stellen Sie sich denn persönlich den Herausforderungen der Zukunft?
Eines dürfte uns doch allen klar sein: Welche Lösungen zur Verwaltungsreform auch immer beschlossen werden, strittig sind sie in jedem Fall, weil sie Erbhöfe einreißen, weil sie in unbekanntes Land vorstoßen und weil Menschen aus ihrem alten Schrittmaß geraten. Wollen Sie die gleichen Reformziele letztendlich erreichen, dann, sage ich Ihnen, ist das Lösungsfeld sehr begrenzt. Es ist sehr begrenzt.
Inzwischen zeigt sich auch in den Diskussionen in den Koalitionsfraktionen, dass Sie um drei wesentliche Fakten nicht herumkommen: Erstens. Die Mindesteinwohnerzahl ist als Richtgröße für die Verwaltungskraft zu nehmen. Zweitens. Eine unmittelbare demokratische Legitimation der größeren Verwaltungseinheit muss erreicht werden bzw. ist vorzusehen.
Drittens. Eine Aufgabenzuweisung aus den originären Zuständigkeiten der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis auf eine höhere, andere Ebene ist vorzunehmen.
Es kann also nicht nur um einen modifizierten Besorgungsauftrag gehen, sondern es muss um die Übertragung von Entscheidungskompetenzen gehen. Die FDP - Herr Wolpert hat es noch einmal gesagt - lehnt - auch nach dem, was in Zeitungsberichten zu lesen war - das Verbandsgemeindemodell ab. Das trifft sich gut, Herr Wolpert. Die SPD hält ohnehin die Einheitsgemeinde für die zu bevorzugende Lösung. Das ist ja sozusagen nur als Zwischenschritt gedacht, wenn es denn kommt.
Wie auch immer, wir müssen vorankommen. Die Gemeinden sollten so strukturiert werden - das wäre zum Beispiel ein Postulat -, dass sie sich als das Portal der Bürger zur Verwaltung verstehen. Mit dem Leitbild von 1999 und den Vorschaltgesetzen ist ein Weg gewiesen worden. Er wurde auch an vielen Stellen im Land mit Erfolg gegangen.
Herr Dr. Polte, ich unterbreche Sie nur ungern. Sie haben Ihre Redezeit bereits um mehr als zwei Minuten überzogen.
Seine Impulse reichen bis in die heutigen Tage hinein. Manche in den Koalitionsfraktionen brauchen unbedingt eine längere Schamphase, und man muss es auch erst einmal verarbeiten, wenn man von den eigenen Parteikollegen als großer Wahlbetrüger bezeichnet wird. - Nicht wahr, Herr Stahlknecht?
Ich denke, zumindest wir Deutschen mit der Ostsozialisation haben doch gelernt: Das Kriterium der Wahrheit ist die Praxis. Die Wahrheit ist hart und bitter, und ich denke, sie liegt jetzt deutlicher vor Ihnen auf dem Tisch als vielleicht noch vor einem Jahr.
Deswegen gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir im Interesse des Landes zum Thema der Verwaltungsreform deutliche, große Schritte vorankommen, und nicht erst im Jahr 2009, sondern möglichst noch recht viel in dieser Legislaturperiode. Die SPD ist jedenfalls vom Grundsatz her bereit, im Interesse der Zukunftssicherung dieses Landes diesen Weg mitzutragen. Dazu wollten wir Ihnen mit unserem Gesetzentwurf sozusagen ein wenig auf die Sprünge helfen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Polte. - Für die PDS-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Grünert das Wort. Bitte sehr, Herr Grünert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach über einem Jahr scheinbarer Ruhe nach dem Gesetz der Regierungsfraktionen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, welches die kommunale Gebietsreform in unserem Land abrupt beendet hatte, gibt es gewaltige Unruhe unter den Kommunen. Nicht die drastischen Kürzungen der Kommunalfinanzen allein, sondern auch der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften sorgen für erheblichen Klärungsbedarf.
Dabei ist derzeit nicht klar, was die Regierung und die sie tragenden Parteien eigentlich inhaltlich wollen. Während sich die Regierung für Einwohnergrößen von 5 000 bis 8 000 Einwohnern bei Verwaltungsgemeinschaften als Ordnungskriterium für eine ausreichende Verwaltungs- und Veranstaltungskraft entschieden hat, gibt es offensichtlich innerhalb der Fraktionen der CDU und der FDP erhebliche Bedenken gegen die Zukunftsfähigkeit der so zu verändernden Verwaltungsgemeinschaften.
So konnten wir der Presse entnehmen, dass die Vertreter der FDP sich größere Zuschnitte bis 10 000 Einwohner, einen Mindestbestand von 6 000 Einwohnern bei Verwaltungsgemeinschaften und von 8 000 Einwohnern bei Einheitsgemeinden vorstellen könnten, was jedoch auch die zügige Veränderung der Kreisstrukturen nach 2006 beinhalte.
Bei der Beratung des Landesarbeitskreises christlichdemokratischer Juristen erinnerte sich Staatsminister Robra an das alte Leitbild der ersten Landesregierung, welches eine Größe von 10 000 bis 12 000 Einwohnern beinhaltete.
Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion Herr Scharf sprach davon, dass zwangsweise Zusammenschlüsse nun nicht mehr auszuschließen seien. Jetzt stellt sich nur die Frage, wer ist eigentlich der Scharlatan? - Vorhin
Dann kam das Machtwort des Ministerpräsidenten, der auf der Beratung des Städte- und Gemeindebundes verkündete, dass man für diesen Prozess viel Zeit brauche, um die Sachargumente abzuwägen und im Landtag möglichst eine breite Zustimmung aller Fraktionen zu erreichen, und nunmehr bis zum Sommer die Gesetze verabschieden wolle. Das Angebot - so war es der Presse zu entnehmen - wurde jedoch nur der SPD-Fraktion unterbreitet, obwohl die Vorschaltgesetze maßgeblich unter Beteiligung der PDS-Fraktion auf den Weg gebracht wurden.
Nun ereilt uns heute in der „Magdeburger Volksstimme“ die Mitteilung, dass die Gebietsreform und eventuelle Zwangseingemeindungen doch erst im Jahr 2006 stattfinden sollen. Fünf Seiten weiter spricht der Ministerpräsident - Herr Gallert ging schon darauf ein - im Zusammenhang mit seinem Besuch in der Altmark noch von einer Gebietsreform. - Was gilt denn nun eigentlich?
Auch sollte man mit der Mär aufhören, dass die Aufhebung der Vorschaltgesetze eine Wohltat für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung gewesen und durch viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungsamtsleiter befürwortet worden sei.
Bei unserer von April bis Mai dieses Jahres durchgeführten Kommunaltour wurden wir gerade in Bezug auf die Gebietsreform von der Mehrzahl der besuchten Gemeinden und Verwaltungen darauf aufmerksam gemacht, dass die Aussetzung der Reform ein entscheidender Fehler gewesen sei. Aber offensichtlich ist es wie bei Wahlen: Im Nachhinein will es keiner gewesen sein.