Protokoll der Sitzung vom 12.06.2003

Die Größe der Klassen aber wird von der obersten Schulbehörde festgelegt. Natürlich kann ein solcher Klassenbildungserlass nicht einer Schulentwicklungsverordnung widersprechen. Das tut er auch nicht. Im Gegenteil, für das kommende Schuljahr wird aus nachvollziehbaren Gründen der Schulgesetznovellierung Rechnung getragen, indem eine Ausnahme von der bisherigen Regelung geschaffen wurde.

Die Sekundarschule zum Beispiel hat einen vorgegebenen Zügigkeitsrichtwert von 2 mit einem festgelegten Richtwert von 20 Schülern pro Zug. Für das kommende Schuljahr allerdings gilt, dass zukünftig die neu

en 5. Klassen in die Berechnung einbezogen werden und dass die Ausnahme mit dem Zügigkeitsrichtwert 1 aufgenommen worden ist. Da aber die 5. und 6. Klassen in der alten Verordnung unberücksichtigt blieben, ist eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in den Landkreisen notwendig. Diese soll bis Ende dieses Jahres erfolgt sein.

Einem Trugschluss darf man dabei aber nicht unterliegen. Mit dieser Änderung haben wir nämlich die Summe der Schüler im gesamten Schulsystem nicht verändert. Es ergeben sich lediglich Verschiebungen zwischen den einzelnen Schulformen.

Sollten trotz dieser Vorgaben Anfangsklassen nicht gebildet werden können, wird die Zuordnung dieser Klassen an andere Schulen erfolgen, was aber die derzeitige Schulentwicklungsplanung keinesfalls aufhebt.

Frau Mittendorf, an dieser Stelle frage ich Sie noch einmal: Warum könnte eine Schule, wenn dort eine Anfangsklasse nicht gebildet werden kann, nicht auch zukünftig auf Dauer Bestand haben? Warum nicht? Wenn die Schulentwicklungsplanung in den Landkreisen das vorsieht und dann Schülerströme entsprechend lenkt, Schulbezirke ändert usw., kann die Schule durchaus weiterhin Bestand haben. Das ist überhaupt nicht die Frage. Sehen Sie einmal, dass das gar nicht unbedingt miteinander verknüpft werden muss.

(Frau Mittendorf, SPD: Natürlich!)

- Nein, das muss es eben nicht. Es ist die Entscheidung der Landkreise, wie sie zukünftig mit den Schülerströmen umgehen.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Frau Mit- tendorf, SPD)

Auch hierbei muss sich nämlich der Landkreis einbringen und ist im Endeffekt nicht außen vor. Über den Fortbestand der Schulen entscheidet eben weiterhin der Kreistag - natürlich unter den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung.

Es bleibt bei der Linie der Landesregierung, die Grundlage ihrer Entscheidung zunächst in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung und in dem Runderlass zu sehen. Erst in einem zweiten Schritt können dann Ausnahmen von der Regel vorgenommen werden, dies aber nur in wirklich begründeten Fällen. Den einen Ausnahmefall, über den der Minister bzw. das Ministerium nachdenkt, haben Sie bereits genannt.

Dass diese Situation für alle, insbesondere für die betroffenen Schüler, nicht gerade angenehm ist, ist uns allen bewusst. Aber dass die Oppositionsfraktionen das jetzt noch schüren, halte ich schon für etwas fatal. Das bringt auch für die Schüler nichts, denn die Schüler werden damit nur noch mehr beunruhigt.

Es ist auch einer geordneten und wieder langfristig bestehenden Schulentwicklungsplanung bzw. einer geordneten Schulstruktur nur dienlich, diesen Prozess nicht auf Dauer hinauszuschieben, sondern zu sagen: In den Landkreisen werden jetzt unmittelbar - bis zum Ende dieses Jahres - Tatsachen geschaffen. Dann haben die Schüler wirklich eine Schulnetzplanung, auf die sie sich verlassen können. Dann können die Probleme, die Sie beschrieben haben, Frau Hein, auch nicht mehr auftreten, sondern können ausgemerzt werden.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Ich denke, dass damit der entstandenen und schon lange schwelenden Unruhe entgegengewirkt und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann.

Den Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir aus den oben genannten Gründen ab.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Frau Feußner. - Zum Abschluss noch einmal Frau Dr. Hein, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Volk, niemand hat durchgängige Einzügigkeit verlangt. Niemand hat bestritten, dass es aufgrund des demografischen Faktors in den nächsten Jahren zu zahlreichen Schulschließungen kommen wird. Den demografischen Faktor können und wollen wir auch nicht außer Acht lassen. Also wollen würde ich schon, aber können kann ich nicht, sodass es wenig Sinn macht, darüber zu diskutieren. - All das ist aber nicht das Problem, um das es hier geht.

(Herr Gürth, CDU: Stimmt!)

Es gab bereits eine Verordnung zur Schulentwicklungsplanung - Frau Feußner hat darauf hingewiesen -, und die Landkreise haben sich darauf eingestellt, dass in den nächsten Jahren in bestimmten Schritten Sekundarschulen zu schließen sind. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass das schon zu erheblicher Unruhe geführt hat. Dann haben Sie nach Ihrem Regierungsantritt verfügt, dass die Schulentwicklungsplanung außer Kraft gesetzt wird.

Das hat zunächst einmal bei vielen die Hoffnung auf eine aufschiebende Wirkung bewirkt. „Aufschiebend“ war aber nicht, sondern es war „vorziehend“. Das heißt, Sie haben durch die Einbeziehung der 5. und 6. Klassen, die sich aus der Notwendigkeit ergab, dass Sie das Schulgesetz geändert, nämlich die Förderstufe abgeschafft haben, diese Situation zeitlich - nicht in der Dimension, darüber sind wir gar nicht im Streit, obwohl wir uns auch diesbezüglich andere Lösungen vorstellen können; das ist etwas anderes -

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

vorgezogen und damit verschärft.

Nun müssen die Planungsträger, die Landkreise, sehen, wie sie mit dieser Situation zu Rande kommen. Dafür haben sie Zeit bis Dezember 2003. Dafür gab es nun den Mindestschülererlass für die Anfangsklassen. Da steht eben in Ihrer Verordnung, dass der durchschnittliche Quotient aus der durchschnittlichen Jahrgangsstärke einbezogen werden soll, und Sie legen die Regelzügigkeit fest, nämlich zwei, in Sekundarschulen - ich nenne es nur am Beispiel - die Jahrgänge 5 bis 10.

Das heißt, für die Jahrgänge 5 bis 10 an einer zweizügigen Schule beträgt der durchschnittliche Zügigkeitsrichtwert 40. Die Zahlen können ausgeglichen werden. Wenn aber die 5. Klassen fehlen, fehlt auch die Ausgleichsmöglichkeit. Wenn diese Zahlen aber einmal fehlen, haben Sie damit sozusagen den durchschnittlichen Wert zum Sollwert gemacht. Das gleiche Problem tritt im nächsten Jahr noch einmal auf, bei einer Zweizügigkeit dann sogar in richtiger Weise mit dem Wert 40.

Solange dieser Erlass nicht geändert wird, wird die durchschnittliche Jahrgangsstärke zur Mindestgröße für die Schulen. Es ist dann kein durchschnittlicher Wert mehr.

(Frau Feußner, CDU: Sie schieben doch das Problem nur unnötig vor sich her!)

- Nein, das hat damit überhaupt nichts zu tun. Das Ministerium hat in seiner Verordnung festgelegt, dass es um eine durchschnittliche Jahrgangsstärke geht. Aber hier geht es um eine Mindestjahrgangsstärke. Das ist ein Unterschied. Sie können nicht mehr ausgleichen.

(Zurufe von Frau Feußner, CDU, und von Herrn Gürth, CDU)

Diesbezüglich muss ich Frau Mittendorf Recht geben. In dem Moment, in dem eine Schule keine 5. Klasse mehr bilden kann, werden Eltern ihre Entscheidung anders treffen. Das wissen wir auch schon von einzelnen Eltern. Sie schicken ihr Kind dann zu der näher gelegenen Sekundarschule statt zum Gymnasium oder umgekehrt, weil die ursprünglich gewünschte Schulformen inzwischen nicht mehr so günstig zu erreichen ist bzw. keiner weiß, ob diese Schule überhaupt weiter bestehen wird.

Damit präjudizieren Sie über diesen Erlass Schulschließungen. Die Landkreise oder die Kreistage haben dann keine Möglichkeit mehr, sich in irgendeiner Weise anders zu entscheiden.

(Frau Feußner, CDU: Natürlich!)

- Nein, um zu ermöglichen, dass die Schülerströme anders fließen, hätte man die Entscheidung danach setzen müssen. Erst müsste der Landkreis über Schulstandorte entscheiden, danach könnte eine Entscheidung hinsichtlich der Anfangsklassen getroffen werden. Das wäre vernünftig gewesen. Dagegen hätte man nichts einwenden können.

(Frau Feußner, CDU: Das geht doch gar nicht!)

So wie es geplant ist, ist es eine Aushebelung der Demokratie.

(Herr Gürth, CDU: Das ist Quatsch!)

Das ist keine Festlegung, die im Schulgesetz getroffen wurde. Diese Mindestgröße haben Sie festgelegt.

(Frau Feußner, CDU: Das gab es vorher schon genauso!)

- Nein, die 5. und 6. Klassen waren bisher nicht betroffen.

(Frau Feußner, CDU: Sie verschieben das Pro- blem nur! - Weitere Zurufe von der CDU)

Für die anderen Klassenstufen gab es den Durchschnittswert. Wie oft soll ich Ihnen das denn noch erklären, Frau Feußner? Das ist doch nicht so schwierig zu begreifen. Die Schüler haben es begriffen. Die Lehrer haben es begriffen. Die Eltern haben es begriffen. Nur Sie begreifen es nicht.

(Zurufe von der CDU: Hey! - So eine Frechheit! - Weitere Zurufe von der CDU)

Ich frage mich, wie Sie das den Leuten vor Ort erklären wollen. Viel Spaß dabei!

(Beifall bei der PDS - Zurufe von der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung.

(Frau Weiß, CDU: Gott sei Dank!)

Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Es wurde auch begründet, weshalb das nicht sinnvoll ist. Daher stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Intensivierung der Aus- und Fortbildung von Katastrophenschutzbehörden