Herr Gärtner, die Zahl 1 : 365 ist nicht irgendwie entstanden oder gewählt worden. Diese geht auf einen Vergleich mit der Durchschnittszahl der deutschen Flächenländer in Bezug auf die Polizeidichte zurück. Da es eine Durchschnittszahl ist, bedeutet das, dass es auch Länder gibt, die eine noch geringere Polizeidichte als 1 : 365 haben. Wir haben zurzeit eine deutlich höhere Polizeidichte.
Daraus, dass wir uns darauf einstellen wollen, auf diese Durchschnittszahl der Polizeidichte in den Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland zu kommen, machen wir kein Geheimnis. Das ist bereits im vorigen Jahr auch mit meiner Stimme beschlossen worden.
Die weiteren Konsequenzen im Bereich der Polizei insgesamt betreffen den Bereich der Verwaltung. Auch in diesem Bereich gibt es in anderen Bundesländern - diesbezüglich müssen wir uns vergleichen lassen - andere Gewichtungen, die wir erreichen wollen.
Für den Bereich unserer Polizeibeamten im Vollzug brauchen wir natürlich im Hintergrund Verwaltungsleistungen. Ich nenne den Begriff Polizeiverwaltung. Wir haben im Moment im Verhältnis zu der Zahl der Polizeivollzugsbeamten im Bereich der Polizeiverwaltung einen Anteil der Bediensteten von 24 %. Üblicherweise wird
diese Dienstleistung in den anderen Bundesländern mit 14 bis 15 % Personalanteil erbracht. Auch in diese Richtung wollen wir die Personalentwicklung betreiben und damit unseren Beitrag zur Personalkostenentlastung für den Landeshaushalt in Sachsen-Anhalt leisten.
Die Frage ist: Wie erreicht man das? Eine Erläuterung dazu wäre im Innenausschuss im Rahmen eines detaillierten und umfassenden Berichts erforderlich; denn die Lösung ist sehr fassettenreich. Ich will daher nur auf einige Punkte eingehen. In der Polizeiverwaltung wird eine Menge von Dienstleistungen erbracht, die - so sage ich - nicht unbedingt polizeitypisch sind. Dazu zählen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Leistungen der KfzWerkstätten - dies ist bereits angesprochen worden - und andere, wie Handwerkerleistungen normaler Art, Küchenleistungen und Ähnliches. Diese Leistungen kann man auch einkaufen.
Daher sind in den zuständigen Bereichen der Polizei in den letzten Monaten intensive Überlegungen dahin gehend angestellt worden, mit welchen Angeboten wir unter sozialen Aspekten in diesem Zusammenhang arbeiten können. Es geht hierbei nicht in erster Linie um wenig Personal in dem Dienstleistungssektor bei der Polizeiverwaltung. Aber wir müssen den Weg gehen, dass wir solche Dienstleistungen zukünftig in der freien Wirtschaft kaufen. Wir müssen natürlich die jetzigen Einrichtungen entsprechend ausschreiben. Dabei gilt für private Anbieter die Bedingung, dass diese das Personal nach § 613a BGB übernehmen und weiter beschäftigen.
- Herr Kollege Püchel, das ist nach § 613a BGB die normale Regelung. Das ist das Verhandlungsangebot: Wenn wir solche Leistungen einer privaten Firma anbieten, müssen sie zunächst das Personal, das noch beim Land beschäftigt ist, übernehmen.
Dies ist kein leichter Prozess. Es ist auch für die Kollegen und auch für die Personalvertretung sicherlich kein leichter Prozess, diesen Weg mitzugehen. Ich glaube, diesbezüglich brauchen wir uns nichts vorzumachen. Aber dieser Weg ist auch von anderen öffentlichen Arbeitgebern, auch im kommunalen Bereich längst gegangen worden. Darum kommen wir, so denke ich, wenn wir in einem vernünftigen Umfang Personalkostenentlastung betreiben wollen, nicht herum.
Das gilt auch für die Polizeifahrzeuge. Natürlich sind bei uns Polizeifahrzeuge im Einsatz, die in einer eigenen Werkstatt repariert werden müssen. Aber es gibt auch eine ganze Reihe von Polizeifahrzeugen, die schlichtweg Pkws sind. Diese Pkws können auch in einer Werkstatt vor Ort repariert werden. Dort wird nur die Rechnung für die erbrachte Leistung bezahlt und man muss nicht das ganze Jahr einen erheblichen Personalkörper im Bereich der Kfz-Werkstätten vorhalten.
Ich will damit sagen, dass es im Bereich dieser Personalien nur die Überlegung geben kann, dass man outsourct - ein schöner Begriff -, sozusagen die Dienstleistung von außen einkauft und bei diesem Prozess mit den Dienstleistungserbringern, die man gewinnt, Vereinbarungen zur Übernahme von Personal trifft.
Im Bereich der Vollzugspolizei stellt sich die Sache ganz anders dar; Herr Rothe, das wissen Sie auch. Wir haben es mit Beamten zu tun. Für Beamte gibt es so sehr viele Möglichkeiten des Ausscheidens nicht. Man kann vorzeitig auf eigenen Wunsch oder aus anderen Gründen gehen. Üblicherweise geht man als Beamter dann, wenn
man das Pensionsalter erreicht hat. Aber wir haben im Bereich unserer Vollzugspolizei auch Abbaunotwendigkeiten.
Was ist an dem dazu vom Landtag beschlossenen Angebot schlecht? Wir geben dieses Ziel nicht auf, auch wenn von Berlin diese Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamte nicht eingeräumt werden wird. Wir bemühen uns sehr stark darum, dass wir unser Altersteilzeitmodell wirklich fahren können.
Was spricht dagegen, wenn wir über ein solches Altersteilzeitmodell Vollzugsbeamte haben werden, die davon Gebrauch machen wollen? Sie und wir wollen, dass auch junge Polizeikräfte neu hinzustoßen. Das geht nur, wenn ich bei den älteren Mitarbeitern genügend Abgänge habe, um junge Leute einzustellen. Genau das passiert im Augenblick noch nicht. Auch das wissen Sie aus dem Alterskegel.
Die großen natürlichen Abgangszahlen aufgrund der Erreichung der Altersgrenze kommen erst in den nächsten Jahren. In den vergangenen Jahren und aktuell sind kaum Altersabgänge im Polizeivollzug zu verzeichnen gewesen. Das ist keine unbekannte Geschichte. Deswegen ist dieses Angebot, über die Altersteilzeit diesbezüglich eine Erleichterung zu bekommen, eine zusätzliche Möglichkeit, im Polizeivollzug - auch unter dem Aspekt Einstellungskorridor und Übernahme unserer Anwärter - etwas zu tun. Was wir im Blick auf den Haushalt für dieses Jahr und für folgende Jahre machen können, hängt von vielem, auch von diesen Fassetten der Altersteilzeit ab.
Der Ministerpräsident hat Sie heute Morgen im Rahmen der Aktuellen Debatte schon wissen lassen, dass wir in der Frage von Übernahme und Einstellungskorridor für Anwärter in den nächsten Tagen Klarheit, auch in der Gesamtbetrachtung der haushaltsmäßigen Auswirkungen, haben werden, sodass wir sicherlich davon ausgehen können, dass wir auch in diesem Jahr Anwärter übernehmen und neue Anwärter einstellen werden. Auch die Frage von Beförderungen wird in diesem Zusammenhang natürlich beantwortet.
Weitere für uns sich noch erschließende Möglichkeiten, um Personalkosten zu sparen, wenn man von dem Weg des Personalabbaus im Zweifel auch durch eine Kündigung nicht unbedingt Gebrauch machen will, sind natürlich die Möglichkeiten - das gilt natürlich nur für den Tarifbereich -, über Teilzeitarbeit zu Personalkosteneinsparungen zu kommen.
Wenn Sie unterstellen, dass es im Innenministerium Gespräche mit den Gewerkschaften oder den Personalvertretungen nicht gegeben hätte, dann täuschen Sie sich. Es hat eine ganze Reihe von Gesprächen gegeben, die darauf abzielten, über die bisherigen Vereinbarungen, die dieses Jahr auslaufen, weiter zu verhandeln und nachzuverhandeln. Inzwischen - auch aufgrund der Diskussion, die wir haben - gibt es erste Gespräche mit Vertretern der Gewerkschaft, Tarifverhandlungen mit dem Ziel, in der Teilzeitarbeit Regelungen zu finden, die uns helfen, Personalkosten zu sparen, und uns über diesen Weg auch helfen, von bedarfsbedingten Kündigungen weitestgehend Abstand nehmen zu können.
Ich wollte mit diesem kurzen Zusammenschnitt aufzeigen, dass wir erhebliche Anstrengungen und Überlegungen im Bereich des Innenministeriums unternommen haben und dass die notwendigen Konzepte jetzt auch in Bezug auf die Frage gerechnet und abgerundet
sind, wie sich die Personalentwicklung bis zum Jahr 2010 darstellt und welche Potenziale wir für die Neueinstellung und die Übernahme junger Polizeikräfte haben. Das Ziel, auf eine Polizeidichte von 1 : 365 und auf 14 % Polizeiverwaltung im Verhältnis zum Polizeivollzug zu kommen, werden wir mit den Konzepten, die wir uns überlegt haben, erreichen. Daran werden wir festhalten.
Kollege Rothe, zur Neuordnung meines Terminkalenders oder Zeitplans im Hinblick auf Kommunales und Polizei: Diesen netten Hinweis habe ich überhaupt nicht verstanden. Wenn Sie gemeint haben, dass ich in den letzten Monaten in den Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt war und mich dort mit kommunalen Vertretern getroffen habe, dann müssten Sie auch zur Kenntnis genommen haben, dass ich bei allen diesen Bereisungen in jedem Fall den Polizeirevieren der jeweiligen Landkreise meinen Besuch abgestattet habe.
Danke, Herr Innenminister. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rothe, ich hatte bei Ihrer Einbringungsrede zwischenzeitlich fast den Eindruck, es ginge um die Zukunft der Fachhochschule der Polizei und nicht um den eigentlichen Personalabbau bzw. die Personalentwicklung bei der Polizei; so lange haben Sie sich diesem Thema - das sicherlich auch wichtig ist - gewidmet. Sie sind dann aber doch noch zum Thema gekommen. Insofern möchte ich auch auf dieses Thema eingehen.
Meine Damen und Herren! Bei der heutigen Debatte zum SOG, aber auch jetzt bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Rothe und des Herrn Kollegen Gärtner schleicht sich bei mir ein wenig das Gefühl ein, dass Sie meinen, die Bekämpfung der Kriminalität in diesem Land sei aufgrund des geplanten und angestrebten Personalabbaus in Gefahr. Diese Einschätzung ist meines Erachtens falsch.
Vielmehr verstehe ich eine mit ausreichenden und wirkungsvollen Befugnissen und eine personell gut ausgestattete Polizei als zwei Seiten der gleichen Medaille. Beide gehören zusammen. Die innere Sicherheit, die Sicherheit in einem Land wird weder durch das schärfste Polizeirecht noch durch eine größtmögliche Anzahl von Polizisten gewährleistet, vielleicht sogar noch so weit, dass jeder Bürger einen Polizisten zugeordnet bekommt. Nein, meine Damen und Herren, nach meiner Überzeugung können wir ein großes Maß an innerer Sicherheit nur durch eine ausgewogene Balance zwischen materiellem Polizeirecht und personeller Stärke der Polizei erreichen.
Genau diese Balance zu erreichen hat sich die Koalition vorgenommen. In der Koalitionsvereinbarung steht - ich zitiere -: „Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit eine Grundvoraussetzung für ein lebenswertes und liebenswertes Sachsen-Anhalt ist.“
Mit den Strukturänderungen, die im Januar 2003 in Kraft getreten sind, soll und ist die Flächenpräsenz der Polizei erhöht worden. Durch das Schließen der so genannten Kleinstwachen zugunsten der Revierstationen ist in den
vorgesehenen Zeiten eine Besetzung der Station sichergestellt. Der von der Landesregierung eingeschlagene Kurs der Umstrukturierung wird von der FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land SachsenAnhalt hat die innere Sicherheit zu gewährleisten. Doch auch im Bereich der inneren Sicherheit darf es keine Denkverbote im Hinblick auf Einsparmöglichkeiten geben. Dabei geht es nicht nur um den Personalabbau. Wer die Koalitionsvereinbarung liest, wird verschiedene Anregungen, mit denen die Koalition die Polizei insgesamt leistungsfähiger machen will, finden. Dabei ist unter anderem vorgesehen, Umstrukturierungen vorzunehmen und Privatisierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Letztlich werden wir aber auch über einen Personalabbau reden müssen. Es kann festgestellt werden, dass Sachsen-Anhalt eine höhere Polizeidichte aufweist. So kommt in Sachsen-Anhalt ein Polizist auf 321 Bürger, im Bundesdurchschnitt beträgt das Verhältnis 1 : 365. Der Innenminister hat bereits darauf hingewiesen. Das heißt für uns im Umkehrschluss, dass bei einer Senkung der Polizeidichte - darauf lege ich Wert - und der gleichzeitigen Schaffung von Freiräumen durch eine Aufgabenstraffung keine Gefährdung der inneren Sicherheit in unserem Land zu befürchten ist, wie das die Opposition des Öfteren heraufbeschwört.
Meine Damen und Herren von der SPD! Herr Dr. Püchel ist nicht da; Herr Rothe, dann an Sie: Dem Land stehen auch im Bereich der inneren Sicherheit nicht die Mittel bzw. die Möglichkeiten zu wie etwa dem Bund. Wenn ich mich an den sozialdemokratischen Bundesinnenminister erinnere, dann muss ich feststellen: Der erhöht die Steuern, um die innere Sicherheit zu bezahlen. Von Strukturveränderungen oder Einsparungen, die auch nötig und möglich wären, will er jedoch nichts wissen.
Das Ganze wird zulasten der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen. Rauchen für die Sicherheit, rasen für die Rente, neuerdings auch rauchen für das Mutterschaftsgeld - da bekomme ich als Nichtraucher beinahe schon ein schlechtes Gewissen.
Was aber der FDP-Fraktion trotz aller Einsparungen besonders wichtig ist - das ist auch die Intention ihres Antrages -, das ist das Erreichen einer homogenen Altersstruktur innerhalb der Polizei. Die Polizei Sachsen-Anhalts weist im bundesweiten Vergleich mit 42,5 Jahren einen sehr hohen Altersdurchschnitt auf. Das zeigt, dass es notwendig ist, einen Einstellungskorridor für junge Anwärterinnen und Anwärter auch in schwieriger Lage offen zu halten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das noch deutlicher formulieren: Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Einstellungskorridor annähernd eingehalten wird.
Meine Damen und Herren! Den Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir ab. Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Für die CDUFraktion erteile ich Herrn Kolze das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sicherheit zu leben ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Diese Sicherheit zu gewährleisten ist Pflicht des modernen sozialen Rechtsstaates. Daran wollen wir auch nichts ändern. Jedoch ist zu beachten, dass es die prekäre Finanzlage, an der die Vorgängerregierung einen erheblichen Anteil hat, und die immer weiter sinkende Bevölkerungsdichte erforderlich machen, die überdurchschnittliche Personalausstattung im Land an den bundesdeutschen Durchschnitt anzupassen.
Dies erfordert es, dass bei einer Reduzierung des Personals gleichzeitig eine Effizienzsteigerung erreicht werden muss; denn die Sicherheit des Bürgers steht immer im Mittelpunkt. Die Flächenpräsenz muss daher gewährleistet bleiben. Der Personalkörper des Polizeivollzugsdienstes muss trotz anstehender Altersabgänge in größerem Umfang durch junge, leistungsfähige und gut ausgebildete Kräfte aufgestockt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, hat der Minister, wie er es bereits erörterte, organisationsverändernde Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Hierdurch konnten die Qualität und die Effektivität der Polizei in der Fläche deutlich gesteigert werden. Stationen gibt es jetzt zwar nur noch dort, wo sie polizeilich sinnvoll sind, was auch bedeuten kann, dass der Bürger nicht mehr so häufig auf Dienststellenschilder mit der Aufschrift „Polizei“ stößt. Aber dort, wo die Stationen jetzt eingerichtet sind, ist die Polizei auch tatsächlich anzutreffen.
Durch diese Präsenz ist die Polizei in vielen Fällen schneller vor Ort als bisher. Durch die stärkere Besetzung ortsnaher Stationen können Ereignisorte unmittelbar von dort angefahren werden, und nicht, wie bisher zu vielen Tageszeiten, vom weiter entfernten Reviersitz aus.
Statt einer sinnlosen Zersplitterung von Polizeikräften werden nun Synergieeffekte genutzt und die Flächenpräsenz wird verstärkt. Dies bedeutet auch mehr Sicherheit für den Bürger vor Ort. Auch die organisationsverändernden Maßnahmen bei der Landesbereitschaftspolizei stehen unter der Maßgabe der Bündelung von Kräften und Kapazitäten. Dies wird insbesondere deutlich, wenn man eine mögliche Kooperation der drei mitteldeutschen Staaten ins Auge fasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei all diesen Maßnahmen befinden wir uns auf einem guten Weg. Wir dürfen aber nicht aus den Augen verlieren, dass wir für die Zukunft insbesondere junge, hoch motivierte und leistungsfähige Kräfte benötigen, die aufgrund ihrer guten Ausbildung Gewähr für die Schlagkraft und Effizienz der Polizei bieten.
Wie der Minister bereits berichtete, kann dies nur durch einen Einstellungskorridor erreicht werden. Dieser muss den demografischen Entwicklungen in diesem Land Rechnung tragen und sinkende Zahlen bei den Schulabgängern ebenso berücksichtigen wie die strukturbedingten Anstiege bei den Altersabgängen und den zu befürchtenden Bevölkerungsschwund. In dem Bewusstsein all dieser Schwierigkeiten ist die Schaffung eines Einstellungskorridors für die Polizei auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarung.
Meine Damen und Herren! Nicht zuletzt ist auch noch auf den allgemeinen Bereich der Polizeiverwaltung hinzuweisen. In diesem Bereich bewegen wir uns wie auch
mit den anderen Gesetzen, die wir in Bezug auf die Verwaltungsreform bereits auf den Weg gebracht haben, in die richtige Richtung. Unser Ziel ist es, eine schlanke, aber dennoch leistungsfähige Polizeiverwaltung zu schaffen, Kräfte zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Hierbei wollen wir die Landesregierung durch unseren Antrag unterstützen und den bislang erfolgreichen Weg begleiten.
Eines zeigt das bisher Erreichte: Durch die organisationsverändernden Maßnahmen konnte schon jetzt eine größere Flächenpräsenz bei gleichzeitiger Effektivierung und Rationalisierung erreicht werden. Dies bedeutet auch mehr Sicherheit für den Bürger und eine größere Bürgernähe. Dafür werden wir uns trotz der Einhaltung aller Sparziele auch in Zukunft einsetzen.
Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der PDSFraktion ab und bitten Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke.