Guido Kosmehl

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Klein, an Ihrer Rede konnte ich feststellen, dass es noch erheblichen Informationsbedarf hinsichtlich der Zukunftskommission, der Tagung und des Programms Interreg III C gibt.
- Das ist jetzt noch nicht negativ belastet. Sie brauchen sich noch nicht aufzuregen.
Als ich es das erste Mal gehört habe, habe mir dieselbe Frage - -
- Frau Bull, hören Sie bitte einmal zu, wenigstens ein Mal; es ist auch das letzte Mal.
- Ich komme wieder, keine Frage.
Als ich es das erste Mal gehört habe, habe mir dieselbe Frage bezüglich Masowiens gestellt. Wer mit dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten in Masowien war, der hat gespürt, dass eine Partnerschaft heranwachsen kann, in der Sachsen-Anhalt und Masowien gemeinsam an einem Strang ziehen. Seit einer Rückfrage weiß ich aber, dass Masowien im Vorfeld gefragt worden ist und an einer Mitarbeit kein Interesse hatte. Deshalb ist es kein Ausschluss Masowiens, sondern es hat sich bei diesem Projekt die Mitarbeit von einem Partner nicht ergeben. Deshalb ist das nicht negativ zu bewerten.
- Nein. Ich habe doch nur gesagt, dass Informationsbedarf besteht. Den werden wir demnächst, nämlich in der nächsten Legislaturperiode, gern weiter beleuchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Wybrands hat darauf hingewiesen, dass es eine Veranstaltung des Finanzministeriums gab, an der Vertreter des Landtages sehr gern teilgenommen hätten. Ich muss Ihnen sagen, ich hätte auch gern an der Zukunfts
konferenz teilgenommen, wenn nicht zeitgleich Ausschusssitzungen des Landtages stattgefunden hätten.
Frau Wybrands, ich glaube, wir werden gegenüber der Landesregierung noch einmal gemeinsam klar machen, dass der Landtag - das habe ich auch von Frau Dr. Klein vernommen - daran interessiert ist, auf allen Ebenen in diesem Bereich, bei den Strukturfonds usw. mitzureden. Deshalb bitten wir darum, dass wir einbezogen werden.
Ich glaube, wir sind auf einem ganz guten Weg.
Meine Damen und Herren! Interreg-IIIC-Gelder abzurufen, die zusätzlich zu den Geldern der Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 kommen, ist der richtige Weg. Es vertieft auch die Beziehungen mit unseren Partnerregionen. Vielleicht gewinnen wir neue Regionen dazu, wenn wir in diesem Programm beweisen, dass es sich international lohnt, mit Sachsen-Anhalt zusammenzuarbeiten.
In diesem Sinne - und das ist heute mein letzter Satz -
hatte man in den gesamten vier Jahren hinsichtlich der Vertiefung der Partnerschaften auf europäischer Ebene immer einen guten Partner, nämlich im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten. Wir haben mit Masowien Kontakte aufgenommen. Wir haben unsere Kontakte ins Kontaktbüro nach Tallinn - Herr Kollege Metke, vielen Dank - weitergeführt und vertieft und das Vorhaben begleitet. Wir haben natürlich auch die Initiativen der Landesregierung, was beispielsweise Centre betrifft, stets begleitet.
Ich glaube, das Instrumentarium eines Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten in diesem Hohen Hause hat sich bewährt, und meine, das Bewährte sollte man in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam weiterführen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit November 2005 sind in der Bundesrepublik Deutschland Reisepässe mit biometrischen Daten eingeführt worden. Zunächst enthalten die Reisepässe ein digitalisiertes Bild und ab 2007 sollen auch Fingerabdrücke auf einem in dem Reisepass enthaltenen so genannten RFID-Chip gespeichert werden. Dies soll zu einer noch größeren Fälschungssicherheit führen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat das Innenministerium im Erlasswege Regelungen hinsichtlich der Belehrung von Bürgern durch Mitarbeiter der Meldebehörden bei der Beantragung von Reisepässen mit biometrischen Daten erlassen?
2. Inwieweit wurden die Mitarbeiter in den Meldebehörden hinsichtlich der Ausstellung von Reisepässen mit biometrischen Daten geschult bzw., falls dies bisher noch nicht der Fall ist, wird in Zukunft eine besondere Schulung der Mitarbeiter angestrebt?
Frau Kollegin, ich bin ein bisschen über Ihre Bemerkung verwundert, dass das mit den Fraktionen abgestimmt war.
Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres:
Ja.
Bei uns jedenfalls weiß keiner davon; aber vielleicht wissen Sie mehr. Die Frage ist: Haben wir nicht schon eine Neubekanntmachungsklausel in dem Gesetzespaket zur Reform des Kommunalverfassungsrechts, das wir letztens beschlossen haben - ich glaube, im Dezember oder im Januar -, sodass diese obsolet ist?
Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres:
Nein.
Wir tragen die Neubekanntmachung natürlich mit, aber ich glaube, wir hatten das aufgenommen. Ich weiß es aber nicht mehr und bin mir deshalb nicht sicher.
Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres:
Wir haben uns kundig gemacht. Die Gesetze müssten neu bekannt gemacht werden. Im Übrigen ist das unter den parlamentarischen Geschäftführern abgesprochen worden.
- Frau Dr. Hüskens, so wurde es mir gesagt. Ich denke, damit kann man durchaus einverstanden sein.
Herr Präsident! Meinen sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Rothe, ich habe Sie hier in den vergangenen fast vier Jahren als jemanden kennen gelernt, der durchaus pointiert redet und das eine oder andere auch einmal zugespitzt darstellt. Ich sage ganz offen, dass ich das an Ihnen mag. Aber das, was Sie heute hier abgeliefert haben, ist einfach Ihrer nicht würdig, und ich denke, es ist auch des Hohen Hauses nicht würdig.
Herr Kollege Rothe, ich hoffe wirklich, dass Herr Püchel die Zeit finden wird, das Protokoll und die ganzen Lobreden auf seine Person zu lesen. Er konnte sie leider nicht hören. Aber ich glaube, die Fakten - ich werde versuchen, dies in meiner Rede darzustellen - stellen sich doch etwas differenzierter dar.
Wenn man alles über die Jahre betrachtet - vielleicht versuchen wir einmal den Bogen über die vergangenen 15 Jahre zu spannen -, dann werden wir feststellen, dass es über die Jahre allen Innenministern gegenüber den Finanzministern schwer gefallen ist, eine angemessene
Ausstattung für die Polizei zu bekommen. Ich denke, am Ende haben wir im Landtag als Haushaltsgesetzgeber immer eine Lösung gefunden, und ich glaube, das sollte man auch nicht in Abrede stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei weitere Punkte im Rahmen der Vorbemerkung nennen. Ich glaube, es ist richtig, dass sich der Landtag mit der Situation der Polizei beschäftigt. Ich glaube aber, dass es besser gewesen wäre, Frau Tiedge, wenn wir dies im Ausschuss für Inneres gemacht hätten -
nicht weil ich die Öffentlichkeit scheue, sondern weil ich glaube, dass wir uns dann besser, intensiver und vielleicht auch etwas nüchterner dem Thema hätten widmen können - wir können es auch gerne nachholen - und es gerade nicht zu einer Wahlkampfrede, wie Sie sie gehalten haben, gekommen wäre. Das ist nämlich der Polizei nicht angemessen; denn ich glaube, dass man mit der Polizei und mit der Motivation der Polizei keinen Wahlkampf machen sollte.
Die Polizei ist ein wichtiger Punkt. - Frau Kuppe, Sie können gerne eine Frage stellen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar; das verlängert meine Redezeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Polizei ist der Garant für die innere Sicherheit unseres Landes und deshalb ist sie notwendig. Sie ist ein Teil der Kernaufgabe des Staates, den wir erfüllen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sobald die Studie endgültig ausgewertet ist und offiziell auch dem Landtag zugeleitet wird, werden wir uns intensiv mit dieser Studie und den darin angesprochenen Themen beschäftigen müssen. Ich glaube, wir müssen diese Befragung sehr ernst nehmen. Ich bin dem Innenminister sehr dankbar dafür, dass er diesen Weg gewählt hat, dass er eine solche Befragung initiiert hat, weil man daraus durchaus ein Stimmungsbild erhalten kann. Ob die jetzige Studie in ihrem Umfang mit ca. 500 Befragten ein belastbares Aussagebild für die gesamte Polizei geben kann, wage ich zu bezweifeln, aber sie kann zu Diskussionen anregen, und ich denke, diese Diskussionen müssen wir auch führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige wenige Punkte, die meine Vorredner angesprochen haben, noch einmal beleuchten. Da ist das Thema Statistiken. Frau Tiedge, Sie haben es ins Gespräch gebracht. Ich glaube - das meine ich sehr ernst -, dass Statistiken auch für die Bewertung polizeilicher Arbeit notwendig sind. Ich glaube aber, dass man sich über den Umfang durchaus unterhalten und streiten kann.
Ich denke, auch wir als Abgeordnete müssen uns das eine oder andere Mal vielleicht selbst die Frage stellen, ob jede der Kleinen Anfragen - dabei gucke ich die Kollegen Gärtner und Rothe an und beziehe mich selbst ein -, die wir in den letzten Jahren in Bezug auf die Statistiken gestellt haben, wirklich notwendig war und ob wir nicht in Zukunft gegebenenfalls auf die eine oder andere
verzichten können, weil es natürlich die Verwaltung und die Polizei insgesamt belastet, diese Statistiken zusammenzustellen. Wir werden Wege finden, um das auszuwerten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz etwas zur sächlichen Ausstattung sagen. Frau Tiedge, in dem von Ihnen hier vorgestellten Wahlprogramm kam die Ausstattung erst an Punkt 5 Ihrer Aufzählung. Ich glaube, das wird der Situation in der Polizei nicht gerecht; denn die Ausstattung ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt, weil es die Hilfsmittel, die Einsatzmittel und auch die Schutzmittel sind, mit denen die Polizei ausgestattet werden muss. Das ist eine Aufgabe, der wir uns widmen müssen, bevor wir uns weiter in Strukturdebatten ergehen. Deshalb muss die Ausstattung nach vorne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt komme ich auf den Punkt, den ich bei Ihnen, Herr Rothe, kritisiert habe. Wenn wir uns den Stand der Ausstattung, beginnend ab dem Jahr 1990 bis heute, anschauen, so ist festzustellen, dass sich die Ausstattung verbessert hat. Wir haben auch in den letzten Jahren weitere Schritte gemacht. Ich kann Ihre Aussage, dass Herr Innenminister Jeziorsky eine gut aufgestellte Polizei von Herrn Püchel übernommen hat, nicht teilen, weil Defizite in der Ausstattung vorhanden waren, die sich über die Jahre bis zum Jahr 2002 angesammelt hatten.
Diese müssen wir auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen Stück für Stück abarbeiten. Das ist von heute auf morgen gar nicht machbar, aber dieser Aufgabe werden wir uns widmen müssen und dabei sind wir vielleicht ein Stück weit vorangekommen. Aber wir sind längst nicht fertig und es wird immer wieder neue Ausstattungsmittel geben, über die wir diskutieren müssen und die wir unseren Beamtinnen und Beamten auch zuteil werden lassen müssen. Wenn ich zum Beispiel an die Schutzwesten denke, dann sollte gelten: Jedem seine Schutzweste!
Das sind die Punkte, an denen wir weiter kontinuierlich arbeiten müssen und bei denen ich glaube, dass die Kritik, die in der Studie geäußert wird, teilweise berechtigt ist, weil man einerseits merkt, es fehlt noch an Ausstattung, was aber andererseits insofern relativiert werden kann, als die Politik in den letzten Jahren kontinuierlich an der Ausstattung gearbeitet hat. Es ist nicht so, dass wir keine Ausstattung angeschafft oder die Ausstattung nicht verbessert hätten.
Das gilt übrigens auch für die Computertechnik. Hierbei haben wir über die Jahre, weil es nach der Anschaffung Anfang der 90er-Jahre nicht prioritär war, dies auszutauschen, weil die finanziellen Nöte natürlich auch schwierig waren, dies ausgewechselt. Aber auch dort muss man Stück für Stück vorangehen und das abarbeiten.
Ich glaube, selbst wenn wir von heute auf morgen alles das, was wir an Arbeitsmitteln haben, austauschen würden, würde man - das gilt nicht für die Polizei allein, sondern für jeden anderen Bereich - in einer Befragung feststellen, dass es immer irgendetwas zu kritisieren gibt und dass es immer möglich sein wird, etwas zu verbessern.
Ich glaube, die Kritik ist nicht falsch. Aber man muss die Kritik - ich denke, dafür müssen wir in der Politik Sorge tragen - auch mit Blick auf das Gesamtkonzept bewerten. Ich meine, wird sind zumindest in Bezug auf die sächliche Ausstattung auf einem guten Weg.
Gleiches gilt, meine Damen und Herren, für das Personal. Frau Tiedge, Ihre Ausführungen zu den Beförderungen konnte ich nicht nachvollziehen. Vielleicht liegt das daran, dass Beförderungen einen sehr hohen Stellenwert haben, dass die Befragungen bereits im Mai, Juni, Juli stattgefunden haben, als die Beförderungen - das gebe ich gern als einen kritischen Punkt zu -, die wir bereits zum Ende des Jahres 2004 angekündigt hatten, noch nicht vollzogen waren.
Aber wenn Sie heute noch einmal Befragungen durchführen würden, dann würden Sie die Äußerungen, dass es keine Beförderungen gibt und dass es einen Beförderungsstau gibt, sicherlich nicht mehr in dem starken Umfang hören. Sie würden eher hören, dass vielleicht die Falschen oder zu wenige befördert worden sind. Aber ich glaube - darauf hat der Minister auch hingewiesen -, dass es im Rahmen des Beförderungskonzeptes durchaus eine beträchtliche Anzahl von Beförderungen gibt.
Herr Rothe, zumindest ich habe in meinem Gesprächen, die ich in verschiedenen Polizeidirektionen mit den Polizeipräsidentinnen und -präsidenten geführt habe, festgestellt: Das ist kein Scheunentor, das man vor der Landtagswahl sozusagen als Goodwill öffnet; vielmehr ist dabei ordentlich bewertet worden und es hat eine Auswahl stattgefunden. Ich glaube, wir haben damit einen großen Schritt getan, um den Beförderungsstau aufzulösen. Das ist auch gut so. An dieser Stelle müssen wir weitermachen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss zwei Punkte herausgreifen.
Erstens zu BSM. Ich als Außenstehender bin in der Diskussion über BSM immer hin- und hergerissen. Von einer Seite hört man, dass man das BSM wieder ganz abschaffen und zu dem alten starren Schichtsystem zurückkehren sollte; die anderen sagen: Wir können das BSM anwenden, aber es braucht eine Flexibilisierung.
Als jemand, der noch nie im Schichtdienst und auch nicht unter BSM-Bedingungen gearbeitet hat, kann ich das schlecht einschätzen. Dazu sind die Meinungen zu verschieden. Ich glaube aber, dass es notwendig ist - daran krankt es aus meiner Sicht -, dass sich die Beteiligten miteinander unterhalten und dass man nach flexibleren Lösungen sucht. Diese muss es geben, damit in der einen oder anderen Polizeidirektion oder in dem einen oder anderen Polizeirevier eine etwas flexiblere Handhabung möglich ist - immer mit dem Ziel - die Belastungen werden aufgrund der Fußball-WM in diesem Jahr nicht geringer, sondern stärker werden -, den Beamten zumindest ein Stück weit Planungssicherheit zu geben, damit sie auch einmal ein freies Wochenende haben oder ihre freien Tage tatsächlich nutzen können.
Ich denke, diesbezüglich müssen wir einfach in eine Diskussion eintreten; denn aus meiner Sicht - der Minister möge mir diese Äußerung nachsehen - scheint die Kommunikation zwischen der Abteilung Polizei im Innenministerium und den Betroffenen mehr als gestört zu sein. Deshalb sollten wir uns dringend darum bemühen, dass diese Kommunikation wieder in Gang kommt.
Ein letztes Wort. Herr Präsident, ich sehe, meine Redezeit ist schon etwas ausgedehnt worden. Wir sollten uns diesem Thema im Innenausschuss, wie wir das über die Jahre hinweg gemacht haben, weiterhin widmen. Wir sollten das ernst nehmen, weil so die Möglichkeit eröffnet wird - erlauben Sie mir diese etwas flapsige Bemerkung -, von der Basis kommende Anregungen direkt zu
bewerten. Wir sollten aber auch dem Innenministerium und den Polizeipräsidenten die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen, damit wir wirklich ein Gesamtbild haben.
Ich möchte nicht, dass wir die Motivation in unserer Polizei, von der ich glaube, dass sie noch vorhanden ist, kaputt reden durch die Versuche, alles nur schwarzweiß zu sehen, und durch Aussagen wie: Jetzt ist es schlecht; früher war alles besser. Ich glaube, wir sollten unsere Polizei weiter bestärken. Sie macht einen guten Job für uns alle und für die innere Sicherheit. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich werde mich bemühen, kurz zu antworten.
Herr Kollege Rothe, ich habe Ihren Selbstbefassungsantrag selbstverständlich zur Kenntnis genommen und ich würde sehr gern weiter über die Situation in der Polizei reden. Darüber, ob wir das aufgrund unserer Tagesordnung bereits am Mittwoch schaffen, sollten wir am Mittwoch sprechen. Ich meine aber, dass dieses Thema durchaus noch in dieser Legislaturperiode im Innenausschuss zur Sprache kommen soll.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Gärtner, ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, wie Sie bei der Vergangenheitsbewältigung Ihre eigenen Verantwortlichkeiten vergessen oder zumindest nicht erwähnen.
Acht Jahre sind ein Zeitraum - Sie meinen sicherlich von der ersten Befassung in diesem Hohen Haus bis zum heutigen Tag -, in dem Sie eine große Zeit lang Verantwortung mitgetragen haben. Das hätte man erwähnen müssen.
Meine Damen und Herren! Der Kollege Borgwardt hat mit seiner Frage auf einen durchaus wichtigen Punkt hingewiesen, nämlich dass es uns trotz der intensiven Verhandlungen mit dem Bund nicht gelungen ist, die Lichtenburg bzw. Teile des Geländes der Lichtenburg in Landesträgerschaft zu überführen, damit wir - das ist das Ziel; der Minister hat darauf hingewiesen - auch den Teil der Lichtenburg, den wir letztendlich als Gedenkstätte nutzen können, in diese Gedenkstättenstiftung integrieren können. Diese Verhandlungen laufen noch, und bevor sie nicht beendet worden sind, können wir die Lichtenburg oder Teile der Lichtenburg nicht in das Gesetz aufnehmen.
Die Öffnungsklausel, Herr Kollege Gärtner, ist aber vorhanden. Ich glaube, es besteht kein Zweifel mehr daran, dass, sobald das Land Träger geworden ist, diese Überführung passieren kann und wird.
Herr Kollege Gärtner, vorweg eine zweite Bemerkung zu § 2. Vielleicht hätte man sich das denken können,
vielleicht aber auch nicht. Ich glaube, es gehört nach 16 Jahren der deutschen Einheit dazu, dass auch die Linkspartei.PDS die Geschichte anerkennt
und an der Aufarbeitung der Geschichte zwischen 1945 und 1989 ein Interesse hat.
Das soll auch bedeuten, dass man in eine solche Stiftung, die die Gedenkstätten des Landes konzentriert, natürlich auch die Gedenkstätten integriert, die an die Opfer erinnern, die während Ihrer, nicht Ihrer persönlichen Verantwortlichkeit, aber in der Verantwortlichkeit der Deutschen Demokratischen Republik verursacht wurden. Auch derer müssen wir gedenken, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nein, Herr Präsident.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb finde ich es richtig, dass wir in der Konsequenz mit zwei Beiräten arbeiten, um das nicht zu vermischen, damit man klar trennen kann und damit man sich intensiv damit befassen kann, damit eben nicht beide Zeitfenster miteinander vermischt werden und eine Gleichmacherei, die Sie befürchten, hervortritt.
Ich glaube aber, dass es notwendig ist, einer Stiftung einen Stiftungszweck zu geben. In diesem Stiftungszweck ist die Aufarbeitung dieser zwei Zeitperioden zu benennen. Ich denke, an § 2 Abs. 1 dürfen wir nicht rütteln.
Meine Damen und Herren! Die neu gewählte Rechtsform der Stiftung ermöglicht eine Organisation der Gedenkstätten, die zum einen die Bedeutung der Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt unterstreicht und zum anderen die Gedenkstättenarbeit dauerhaft absichert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mit den Institutionen, die wir mit dem Gesetz errichten, ist es möglich, die Arbeit unabhängig vom Ministerium zu gestalten, obwohl das Ministerium einen Sitz im Stiftungsrat hat. Sie wird dauerhaft gesichert, und der Landtag wird als Haushaltsgesetzgeber dafür Sorge tragen, dass für die Gedenkstättenarbeit auch in Zukunft genügend finanzielle Mittel sowohl für den Erhalt als auch für die Pflege bzw. auch für Gedenkstättenkonzepte vorhanden sind, damit wir dauerhaft eine Gedenkkultur erhalten können, die es uns, gerade uns Jüngeren, ermöglicht, sich an die Geschichte unseres Landes zu erinnern und tagtäglich anderen die Erinnerung nahe zu bringen, welche Verbrechen in verschiedenen Zeitperioden in unserem Land stattgefunden haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss auf zwei Punkte hinweisen, die für die
FDP-Fraktion im Rahmen der parlamentarischen Beratung von Bedeutung sein werden: Wir werden noch einmal nachfragen, inwieweit sich der Landtag von Sachsen-Anhalt an der Stiftung beteiligen kann, im Sinne einer Einbeziehung in die Arbeit des Stiftungsrates oder Ähnliches. Vorher werden wir die anderen Gesetze etwas genauer daraufhin untersuchen müssen, wie es möglich sein kann, dass der Gesetzgeber weiterhin tätig wird. Ich glaube, dass auch wir gefordert sind, für diesen Bereich unsere Unterstützung zuzusagen.
Die letzte Bemerkung betrifft das Verfahren. Herr Kollege Gärtner, in diesem Punkt gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht. Wir hatten bei der Sitzung in Marienborn angeregt, spätestens im Dezember 2005 das Gesetz einzubringen, damit wir eine abschließende Beratung im Landtag bis Februar 2006 in einem geordneten Verfahren absichern können. Das ist leider nicht geschehen.
Jetzt gilt es für mich festzustellen, ob man es entweder der Diskontinuität zuschiebt, was bedeuten könnte, dass es noch länger dauern wird, oder ob wir uns bemühen, in dem engen Zeitraum mit allen Möglichkeiten, die wir in der parlamentarischen Beratung haben, dieses Gesetz für die Februarsitzung des Landtages vorzubereiten. Ich denke, die zweite Alternative sollten wir nutzen. Wir sollten das versuchen. Wir werden bereit sein, dafür Sondersitzungen zu akzeptieren, damit wir eine möglichst breite Mehrheit bekommen.
Ich glaube - Herr Minister, Ihre Zustimmung vorausgesetzt -, die Landesregierung wird auch die Unterlagen, die im Anhörungsverfahren bei der Landesregierung eingegangen sind, umgehend den Mitgliedern des Innenausschusses zur Verfügung stellen, damit wir uns dort einarbeiten können. Ob darüber hinaus eine Anhörung notwendig sein wird, werden wir im Innenausschuss entscheiden.
- Ich sehe an Ihrem Nicken, dass die Unterlagen in den nächsten Tagen bei uns eingehen werden. - Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich möchte sozusagen zusammenfassend zu beiden Interventionen noch einmal das Wort ergreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linkspartei.PDS! Was ich auf die Kritik, die Herr Gärtner zu § 2 Abs. 1 vorgetragen hat, entgegnen wollte, war die Tatsache, dass man beide Bereiche bearbeiten muss und ihrer gedenken muss. Ich habe jetzt Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie das tun.
Ich lese § 2 Abs. 1 Satz 2 immer im Zusammenhang mit Satz 1. Darin wird nämlich deutlich, dass unterschieden wird. Frau Dr. Klein, wenn Sie insbesondere auf diesen ersten Satz abstellen, so denke ich, dass es uns sicherlich gelingen wird, im Ausschuss eine Formulierung zu finden, die deutlich macht, dass wir die Betrachtung der Zeiträume unabhängig voneinander vornehmen, aber letztlich alle drei Zeiträume - wenn man die sowjetische Besatzung als eigenen nehmen will - als Auftrag für diese Stiftung begreifen wollen. Wenn wir uns auf eine entsprechende Formulierung einigen können, so denke ich, sind die unterschiedlichen Auffassungen ausgeräumt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es nach nunmehr fast einem Jahr nach dem Scheitern der Bundesstaatskommission einen neuen Anlauf zur Reform des Föderalismus geben wird, begrüße ich ausdrücklich und hoffe, dass wir alle gemeinsam diesen Anlauf erfolgreich beenden können. Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist eine Aufgabe, der sich alle politisch Verantwortlichen, ob legislativ oder exekutiv, ob auf Bundesebene oder auch auf der Landesebene, stellen müssen.
Für uns Liberale ist ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, aber auch im Bundesrat ohne eine ausführliche Sachdiskussion nicht denkbar. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine ausführliche Sachdiskussion denn überhaupt gewollt? Ist eine ausführliche Sachdiskussion überhaupt möglich?
Verfolgt man die Presseveröffentlichungen seit Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarungen von Schwarz-Rot, so drängt sich der Eindruck auf, der Katalog der Änderungen ist abgeschlossen und die Abstimmungen zum Gesetz sind eine bloße Formalie, die man alsbald hinter sich gebracht haben will.
Meine Damen und Herren! Wenn ich heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lese, dass der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD die Einbringung im Februar 2006 und die Verabschiedung noch vor der Sommerpause beschlossen hat, bestärkt mich das nur in meiner Befürchtung, dass es keine ausführliche Sachdiskussion geben kann oder geben wird.
Aber, Herr Ministerpräsident, ich konnte Ihrer Rede entnehmen, dass Sie diese Meinung, es werde keine Sachdiskussion mehr geben, nicht teilen, sondern dass Sie eine solche Sachdiskussion führen wollen. Ich hoffe, auch im Interesse dieses Parlamentes, dass Sie sich damit in Berlin durchsetzen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reform des Föderalismus wird nicht daran scheitern, dass das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat erst Ende des Jahres 2006 oder unter Umständen erst zu Beginn des Jahres 2007 abgeschlossen wird. Eine Reform des Föderalismus wird nicht daran scheitern, dass es an der einen oder anderen Stelle eine durch Sachargumente begründete Änderung geben wird. Eine Reform des Föderalismus wird nicht daran scheitern, dass es vielleicht zu einer Sachdiskussion zwischen Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und auch den Landesparlamenten kommt. Und, meine Damen und Herren, eine Reform des Föderalismus soll auch nicht daran scheitern, dass Vorschläge aus den Landtagen oder von der Opposition im Deutschen Bundestag zur Diskussion gestellt werden.
Wir Freien Demokraten sind uns der gesellschaftlichen wie politischen Schlüsselrolle im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren sehr wohl bewusst. Wir sind der festen Überzeugung, dass sowohl die Bundesländer als auch die Bundesrepublik Deutschland durch eine Reform des Föderalismus gestärkt werden können, und
werden ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Föderalismus nicht aus politischen Gründen blockieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Vorschlag, den die Koalition in Berlin gemacht hat, exemplarisch aufgreifen - dieser reiht sich ein in die Punkte, die heute schon angesprochen wurden -, der verdeutlichen soll, dass und warum eine Sachdiskussion notwendig ist. Es ist ein Vorschlag, auf den ich bereits in der Landtagssitzung am 12. November 2004 hingewiesen habe. Er betrifft die innere Sicherheit, konkret die Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei der Terrorismusabwehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Vorschlag wurde auf der letzten Arbeitssitzung der Bundesstaatskommission auf den Tisch gelegt - ohne vorherige Diskussion und ohne Sachverständigenprüfung. Dass dieser Vorschlag, wie es die Koalitionsvereinbarung tut, erneut aufgegriffen wird, sollte für uns alle bedeuten, dass wir uns über diesen Punkt einmal verständigen. Ich glaube, wir haben sogar ein vitales Interesse daran, uns zu diesem Punkt zu verständigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Kampf gegen den Terrorismus gibt es keine Alternative. Wir müssen ihn führen und wir müssen ihn gewinnen. Das kann nur gelingen, wenn wir dem Netzwerk des Terrors ein Netzwerk der Informationen entgegenstellen.
Wer nun aber die dezentrale Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer Zentralisierung zumindest teilweise aufgibt, verhindert, dass Informationen ortsnah ermittelt und ortsnah ausgewertet werden, um diese Informationen sodann zu vernetzen. Es gibt auch kein Mehr an Sicherheit dadurch, dass sich das BKA in Fällen Länder übergreifender Gefahr auf Dauer selbst für zuständig erklären kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zudem entstehen Doppelzuständigkeiten von Sicherheitsbehörden. Deshalb sollte das BKA meiner Meinung nach weiterhin nur als Zentralstelle die Länder unterstützen, anstatt deren Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit ganz an sich zu ziehen.
Eines haben die Anschläge in New York, Madrid und London gezeigt: Einzelne, im Vorfeld durchaus vorhandene Hinweise sind im zentral organisierten Datenhaufen und im Wirrwarr der verschiedenen Sicherheitsbehörden untergegangen und erst im Nachgang wieder aufgetaucht und konnten erst dann verwertet werden. Hier ist die Sicherheitsarchitektur in Deutschland meines Erachtens weniger anfällig. Sie hat sich grundsätzlich bewährt. Wollen wir das zukünftig ändern?
Vielleicht gibt es gute Gründe dafür, die Kompetenz des Bundeskriminalamtes mit den Kompetenzen der Landeskriminalämter zu bündeln. Bisher konnte ich solche in der öffentlichen Diskussion noch nicht vernehmen. Lassen Sie uns darüber diskutieren und nach einem Weg suchen, der aus meiner Sicht nur ein Ziel haben darf, und zwar unsere Bürgerinnen und Bürger und unser Land bestmöglich zu schützen.
Dieses Beispiel, das nur ein Beispiel von vielen sein wird, zeigt: Es lohnt sich, dass sich die Landtagsausschüsse intensiv mit den Vorschlägen beschäftigen und dass wir eine intensive und ausführliche Sachdiskussion führen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir durch die Diskussion in der Sache und um die Sache ein am Ende überzeugendes und tragfähiges Ergebnis zum Wohle unseres Landes erzielen können. Ich freue mich auf die Beratungen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Kollegin Tiedge, ich weiß nicht, ob Sie die Rede von Herrn Gärtner nur abgelesen haben oder ob dies Ihre eigene Rede war.
- Das mag ja sein.
In jedem Fall würde ich mich noch einmal dazu hinreißen lassen, auch Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin Tiedge, folgende Ausführungen, die ich bereits bei der Einbringung gemacht habe, noch einmal entgegenzuhalten. Frau Kollegin Tiedge, Sie können hier vorn an das Pult treten und dem Hohen Haus weismachen wollen, dass Sie für Bürgerrechte eintreten würden. Solange Sie am Ende solche Gesetze wie das Verfassungsschutzgesetz ablehnen, das die Wehrhaftigkeit der Demokratie sichern will, sichern Sie keine Bürgerechte, sondern Sie gefährden sie.
Deshalb war das heute kein Sachbeitrag, der uns weiterhilft. Manchmal merkt man es nach der zweiten oder nach der dritten Wiederholung, Herr Czeke, dass man sich auf dem Irrweg befindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einmal einen Aspekt aufgreifen, den Herr Minister Jeziorsky in seiner Rede ebenfalls deutlich gemacht hat. Terroristen - ich füge hinzu: auch Extremisten - agieren konspirativ. Der Verfassungsschutz muss diese Aktivitäten aufspüren und er muss sie beobachten. Dies ist nach unserer festen Überzeugung notwendig, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu sichern.
Dazu ist es auch notwendig, dass die Verfassungsschutzbehörde sowohl personell wie auch sachlich gut ausgestattet ist, weil nur das am Ende den Erfolg bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch kurz auf die Anmerkungen von Herrn Rothe und von Frau Kollegin Tiedge eingehen.
Frau Kollegin Tiedge, Sie haben von der Ausweitung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes gesprochen. An dieser Stelle sage ich Ihnen: Ja, wir haben das ausgeweitet. Wir haben es nicht nur auf den Terroris
mus, sondern auch auf den Inlandsextremismus bezogen. Auch in dieser Hinsicht soll der Verfassungsschutz tätig werden. Ich finde das auch richtig, weil auch der Inlandsextremismus eine Bedrohung für den Bestand des Staates und seine Bürger darstellen kann. Deshalb ist es notwendig, dass auch dieser berücksichtigt wird.
Das war in dem betreffenden Bundesgesetz nicht zu regeln, denn darin hat man im Januar 2002 auf die Ereignisse von New York reagiert. Insofern gehe ich davon aus, dass es auch im Bund nicht anders diskutiert werden wird, als dass man natürlich auch diesen Bereich einbezieht.
Herr Kollege Rothe hat angesprochen, die von ihm so bezeichneten Rucksackterroristen würden von uns in vorauseilendem Gehorsam - das ist jetzt mein Ausdruck - bereits einbezogen.
Herr Rothe, das Oberlandesgericht Brandenburg hat ein Urteil gefällt - Aktenzeichen 1/5600 OJS 1/2004 -, das sich auf zwölf Jugendliche aus Brandenburg bezog, die Anschläge auf Imbissstände und Restaurants von Menschen aus der Türkei und aus asiatischen Ländern verübt haben. Die Angeklagten waren zwischen 14 und 19 Jahre alt. Das sind zwar keine der von Ihnen genannten jugendlichen Rucksackterroristen; es ist aber die Tätergruppe, die wir mit unserer Regelung einbeziehen wollen, weil wir feststellen, dass immer Jüngere auch für den Verfassungsschutz interessant werden, weil sie Bedrohungen darstellen können und weil sie Taten verüben, die wir alle - in diesem Punkt sind wir wohl wieder einer Meinung - ablehnen und verfolgen wollen.
Deshalb ist es wichtig, dass der Verfassungsschutz durchaus auch in diesem Bereich tätig werden kann. Wir haben eine Klausel eingebracht - -
- Frau Bull, ich hätte es gern gesehen, wenn Sie einmal in den Innenausschuss gekommen wären; dort hätten wir das alles diskutieren können. Um jetzt auf Zwischenrufe einzugehen, habe ich leider keine Zeit. Aber Sie können mir eine Frage stellen, die ich dann sehr gern beantworte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Sätze möchte ich dann doch noch zum Änderungsantrag der SPD in Bezug auf § 17a Abs. 6, zu den so genannten IMSI-Catchern, verlieren. Dies liegt mir sehr am Herzen; denn es war ein langer Findungsprozess innerhalb der FDP-Fraktion, wie wir mit dieser Maßnahme umgehen sollen, einer Maßnahme, die in anderen Ländern auch mit Zustimmung der SPD in den Gesetzen verankert wurde.
Wir glauben, dass man über einen begrenzten Zeitraum - wir haben es befristet; es tritt am 30. Juni 2009 außer Kraft - das Instrument des IMSI-Catchers nutzen muss, weil er die Grundlage bietet, Telefonnummern herauszufinden, auf deren Grundlage wir dann das Verfahren der Telefonüberwachung anwenden können. Wenn wir die Grundlage der Vorfeldermittlungen nicht nutzen, schneiden wir uns dieses Instrumentarium ab, weil immer mehr Verdächtige auf den Gebrauch von Handys ausweichen.
Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, diese Maßnahme mitzutragen. Wir haben sie zeitlich begrenzt und wir haben gefordert, dass evaluiert werden solle, ob das
am Ende erzielte Ergebnis im Verhältnis zu den Kosten und zum Aufwand angemessen ist. Ich halte das für einen guten Kompromiss und glaube, dass der Verfassungsschutz mit dem gesamten Gesetz gut arbeiten kann, weil er damit eine angemessene gesetzliche Grundlage hat.
Herr Präsident, ich habe es gerade gesehen; ich komme zum Schluss. - Ich bedanke mich recht herzlich bei allen, die an der Anhörung und an den Beratungen teilgenommen haben. In diesem Moment, da ich mich bedanke, widerspreche ich auch dem, was der Kollege Rothe gesagt hat. Meines Erachtens haben wir an manchen Stellen doch sehr intensiv diskutiert. Das war vielleicht nicht immer der Fall, aber die meisten Beratungen waren durchaus konstruktiv. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur einige wenige Anmerkungen zu den vorliegenden Änderungsanträgen machen, zunächst zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP.
Im Ausschuss ist, wie wir im Nachgang festgestellt haben, versäumt worden, die genaue Bezeichnung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in dem Gesetzestext zu verankern. Wir hatten das damals angemerkt - ich habe das noch einmal nachgeschaut -, aber der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat dem nicht so Folge geleistet. Ich denke, dass die Klarstellung dennoch erforderlich ist. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Was den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betrifft, stelle ich fest, dass er bereits im Ausschuss gestellt worden ist, unmittelbar - ich glaube, es waren wenige
Tage - nach der Verabschiedung der Koalitionsvereinbarung in Berlin. Der Kollege Rothe hat damals sozusagen sofort Umsetzung gelobt und beantragt, dass man die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auch gleich im Bereich der Bürgermeister umsetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag heute nicht zustimmen.
Zu dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Herr Kollege Grünert, die Änderungen, die Sie heute beantragen, haben Sie auch schon im Ausschuss beantragt. Aber vieles von dem, was Sie zum Ende hin noch einmal aufgezählt haben, was man alles bei der Reform des Kommunalverfassungsrechts hätte berücksichtigen können und sollen, haben Sie in den Beratungen des Ausschusses nicht aufgezählt und auch nicht in der Anhörung aufgegriffen.
Wenn Sie das in der Anhörung gemacht hätten, hätten wir das mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren können. Dann hätten wir vielleicht auch einen entsprechenden Antrag aufgreifen können, wenn Sie ihn denn gestellt hätten; denn über vieles im Bereich der Kommunalverfassung kann man durchaus streiten. Sie haben das aber nicht gemacht. Bei den wenigen Anträgen, die Sie gestellt haben, haben wir im Ausschuss ausreichend begründet, warum wir die entsprechenden Änderungen nicht wollen.
Ich will noch einmal ein Argument zu dem Themenkomplex der Mitwirkung einzelner Gemeinderäte in Ausschüssen sagen. Wir sind der Meinung, dass es sich in diesem Bereich auf Fraktionen konzentrieren sollte und dass die Möglichkeit der Fraktionen, ihre Vertreter in die Ausschüsse zu entsenden, ausreichend ist und es nicht zusätzlich einer Erweiterung für einzelne Gemeinderäte bedarf. Auch im Hinblick auf die sachkundigen Einwohner haben wir uns darauf verständigt, dass diese Erweiterung nicht notwendig ist.
Meine Damen und Herren! Letzte Bemerkung zu dem Antrag der PDS-Fraktion zu den Gleichstellungsbeauftragten: Wenn man die Gesamtdiskussion über Vorschläge zur Änderung der Regelungen zu hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten betrachtet, dann haben wir mit der Regelung in dem Regierungsentwurf, die Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt, eine ausgewogene Regelung gefunden. Diese Regelung werden wir weiterhin unterstützen und Ihren Antrag ablehnen - nicht weil wir die Arbeit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in irgendeiner Weise gering schätzten, sondern weil wir der Auffassung sind, dass es neben den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auch ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte gibt und diese - das Gegenteil haben Sie uns leider in den Ausschusssitzungen nicht klar machen können; darum hatte ich gebeten - die Aufgabe genauso gut wie eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte lösen können. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss kann die Mehrheit sicherlich gut umgehen. - Vielen Dank.
Sehr gern.
Herr Kollege Grünert, zwei Bemerkungen: Erstens. Es ist mir bekannt, dass sich der Gleichstellungsausschuss damit befasst hat und zu welchem Ergebnis er gekommen ist. Wir haben es versäumt, den Gleichstellungsausschuss zur Mitberatung mit anzumelden. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal klarstellend sagen, weil in dem Brief ein bisschen der Eindruck erweckt wird, dass der Innenausschuss den Gleichstellungsausschuss außen vor gelassen hätte.
Jeder hätte doch die Mitberatung beantragen können. Machen wir uns doch gegenseitig keinen Vorwurf. Uns ist es doch allen durchgerutscht, dass der Gleichstellungsausschuss mitberatend sein sollte. Insofern mussten wir das zur Kenntnis nehmen. Ich glaube aber, dass wir auch im Innenausschuss versucht haben, dieses Thema so kompetent wie möglich zu diskutieren.
Die zweite Bemerkung. Ich möchte einen Satz voranstellen. Ich hielte es als Jurist für besser, wenn wir den Rechtsanwendern mehr Zeit gäben, sich auf Änderungen einzustellen und mit Änderungen zu leben, anstatt das Recht stetig fortzuentwickeln und zu ändern. Insofern sind die vielen Änderungen in der Gemeindeordnung in dieser Legislaturperiode, die, jede für sich betrachtet, notwendig waren, sicherlich nicht günstig für den Rechtsanwender, weil fast niemand mehr eine lesbare Fassung der Gemeindeordnung hat. Ich denke aber, mit dem jetzt Abgeschlossenen, auch mit der Doppik, können wir dann wieder einen einheitlichen Text veröffentlichen. Dann ist das wieder lesbar.
Allerdings muss ich Ihnen sagen: Soweit ich mich erinnern kann, haben Sie auch in den vorangegangenen Beratungen zum Beispiel zu dem Stadtteilbeirat keinen Antrag gestellt. Ob Sie das in den Diskussionsbeiträgen einmal angeregt haben, weiß ich nicht. Das möchte ich Ihnen nicht absprechen. Anträge dazu haben Sie aber nicht gestellt. Manchmal helfen aber Anträge, weil man es dann schriftlich hat. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Wybrands, das ist mir sehr wohl bekannt. Ich habe den Landesfrauenrat in der Anhörung ebenfalls erlebt. Auch dort wurde die Regelung immer mit dem Hinweis versehen: Das war ein Kompromiss, diese Regelung ist noch vertretbar, sie sollte deshalb beibehalten werden. Deshalb hat sich auch die Koalition dazu entschlossen, die Regelung beizubehalten. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Tiedge, Sie haben ein paar Ausführungen zum parlamentarischen Verlauf der Diskussionen in dieser Wahlperiode gemacht. Sie haben in der letzten Legislaturperiode Regierungsverantwortung mittragend toleriert. Vielleicht können Sie uns noch einmal sagen, wie in der letzten Legislaturperiode mit dem wörtlich fast gleich lautenden Gesetzentwurf umgegangen wurde.
Herr Präsident, da Sie mir jegliche Spekulation um die stärkste Fraktion verboten haben,
will ich das auch nicht machen. Die FDP verzichtet auf einen Redebeitrag.
Herr Präsident, ich bitte Sie, mir zu erläutern, wie Sie § 45 Abs. 5 hier auslegen, in dem es heißt:
„Der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können mit Genehmigung des Präsidenten bis zu zwei Zusatzfragen stellen.“
Ich habe den Eindruck, dass Herr Felke und Herr Gallert bereits je eine Frage gestellt haben, also zwei Zusatzfragen beantwortet worden sind. Ich frage Sie, ob Sie eine andere Auslegung der Geschäftsordnung bevorzugen.
Herr Minister, ich würde eine Zusatzfrage stellen, nämlich ob Sie uns mitteilen können, ob auch für die zweite geplante Tranche wieder ein Schwerpunkt im mittleren Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst vorgesehen ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin von Angern, ich bin ein Stück weit überrascht, dass Sie offensichtlich die Erfahrungen, die man in Bayern mit dem Projekt „Moses“ gemacht hat, nicht ernst nehmen oder nicht kennen. Dieses Projekt „Moses“ hat, wie ich meine, eindrucksvoll bewiesen, dass eine Pflichtberatung dazu führt, dass sich eine sehr große Anzahl von Müttern für ihr Kind und für das Zusammenleben mit dem Kind entscheidet.
Das ist das Ziel, das wir anstreben müssen.
In dem Moment, wo Sie dieses beiseite wischen und sagen: na ja, beraten, begleiten, freiwillig, nehmen Sie den Müttern die Chance, dass es zu einer nichtanonymen Geburt kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war bei der Einbringungsdebatte am 9. Juli 2004 der festen Überzeugung, dass der Bundesrat alsbald eine Entscheidung treffen wird, auch weil sich in den Beratungen des Bundesrates ein, wie ich finde, sehr ausgewogener Kompromiss mit dem Ergänzungsantrag Bayerns herausgebildet hatte.
Leider muss ich heute feststellen, Herr Minister, dass sich im Bundesrat dafür keine Mehrheit gefunden hat. Ich bin Ihnen aber persönlich sehr dankbar, dass Sie dieses Thema aus der Sicht des Landes und für das Land Sachsen-Anhalt weiter begleiten und anregen, eine Lösung zu finden. Wir brauchen eine Lösung für diese Problematik, eine rechtlich fundierte Lösung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in meiner Rede auch noch einmal betonen, dass die sehr umfangreiche Anhörung eine sehr, sehr gute war, in der wir die vielfältigen Ansätze, die es von den verschiedenen Einrichtungen zur Lösung und zum Umgang mit der Problematik und insbesondere natürlich auch zum Umgang mit den werdenden Müttern und mit Mutter und Kind gibt, kennen gelernt haben. Das hat uns auch in der Erkenntnis gefestigt, dass es sinnvoll, dass es notwendig ist, solche Initiativen zu erhalten und zu fördern, und dass es gleichsam notwendig ist - das ist auch in der Anhörung deutlich geworden -, eine Gesetzesregelung zu schaffen.
Ich möchte auch heute noch einmal herzlich dafür werben, dass wir einen rechtlichen Aspekt in dieser Debatte - wie Sie es getan haben, Frau Kollegin von Angern -
nicht beiseite wischen. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist ein in Deutschland verfassungsgerichtlich festgestelltes und in unserem Grundgesetz verankertes Recht. Ich finde es wirklich - ich sage es mal ein bisschen salopp - daneben, dieses Recht des Kindes gegen das Recht auf Leben abzuwägen.
Diese Situation stellt sich hier nicht. Wir müssen dieses Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sehr ernst nehmen. Das ist übrigens ein Unterschied zum französischen Recht. Deshalb, finde ich, ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch nicht anwendbar auf Deutschland, zumindest nicht im Verhältnis 1 : 1, weil wir in Deutschland einen viel höheren Schutz des Kenntnisanspruchs haben, als es in Frankreich der Fall ist. Wer die Entscheidung des EGMR liest, der weiß auch, dass sich die Lösung im französischen Recht innerhalb des nationalen Rechts, innerhalb der Möglichkeiten des Spielraums der Nationalstaaten bewegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier ist eine genaue Prüfung weiterhin notwendig. Ich denke, dass der Gesetzesantrag von Baden-Württemberg in der Form von Bayern dabei sehr, sehr weit gekommen ist. Deshalb sind wir in den Koalitionsfraktionen auch darüber übereingekommen, dass wir die Landesregierung bitten, im Bundesrat diese Position weiter zu vertreten und vielleicht in den fortlaufenden Gesprächen auch diesen Aspekt der Kenntnis der eigenen Abstammung deutlicher zu verankern.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Es herrscht Einigkeit darüber, dass wir die Problematik der anonymen Geburt, und zwar die Situation der werdenden Mütter, die sich in einer schweren Konfliktlage befinden, ernst nehmen müssen und dass wir ihnen einen rechtlichen Rahmen geben müssen. Das ist übrigens auch zum Schutz derjenigen erforderlich, die sich der werdenden Mütter annehmen, nämlich der Krankenhäuser, die das bereits jetzt schon tun.
Wir dürfen dabei aber nicht das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung außer Acht lassen. Diesen Spagat, der sehr, sehr schwierig ist, den müssen wir leisten. Es lohnt sich, diesen Spagat zu versuchen. Ich glaube, er ist möglich. Herr Minister, ich bitte Sie, dass sich das Land Sachsen-Anhalt auch weiterhin dafür stark macht, gegebenenfalls in einem neuen Gesetzgebungsverfahren. Diese Thematik muss endlich geregelt werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Funktionalreform ist heute im Landtag nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung.
Ich gehe aber davon aus, dass sie zum letzten Mal auf der Tagesordnung des Landtages sein wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meiner Auffassung nach können Schritte zu einem schlanken und gut organisierten Staat nur im Zusammenspiel der veränderten Kreisgrenzen und einer Funktionalreform durch die Übertragung von Aufgaben von der Landesebene auf die Kreisebene gemacht werden. Der Landtag hat sich in
der letzten Legislaturperiode, am 17. Januar 2002, durch den Beschluss in Drs. 3/68/5222 zur Verwaltungsergänzungs- und Funktionalreform klar für die Schaffung einer effizienten, bürgernäheren und leistungsfähigen Landes- und Kommunalverwaltung ausgesprochen.
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode haben CDU und FDP diesen Faden aufgegriffen. Wir haben mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz eine umfassende Erneuerung aller Zweige der öffentlichen Verwaltung eingeleitet. Der darin enthaltene klare Aufgabenverzicht, die Aufgabenprivatisierung und -kommunalisierung, also die Schritte, die wir für richtig erachten, um mit dem Aufgabenbestand des Staates umzugehen, werden konsequent und vor allen Dingen fortlaufend überprüft und umgesetzt.
Ein erster, wenn auch nur sehr kleiner Schritt der Übertragung von staatlichen Aufgaben von der Landesebene auf die Landkreise und kreisfreien Städte wurde im Teilbereich Umwelt im Rahmen des Ersten Funktionalreformgesetzes bereits durchgeführt.
In Auswertung des Ablaufs - der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen - müssen wir auch den Versuch des freiwilligen Personalübergangs noch einmal näher, genauer beleuchten. Den von uns vorgeschlagenen Weg, dass es zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten zu einem freiwilligen Personalübergang als vorrangige Form gegenüber einem gesetzlich verordneten Personalübergang kommen soll, halte ich nach wie vor für richtig. Er muss aber auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn das nicht der Fall ist, muss man sich über Alternativen - in diesem Fall den gesetzlichen Personalübergang - Gedanken machen. Das müssten wir aber näher beleuchten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Kreisgebietsreform und den ihr zugrunde liegenden Beschlüssen vom Oktober und vom heutigen Tag sind nun auch die Strukturen der neuen Landkreise sowie die Kreisstädte festgelegt. Aus unserer Sicht - also der CDU und der FDP - sind diese neuen Strukturen leistungsfähig und können weitere Aufgaben zur Erfüllung übernehmen.
Auch mit dem Thema Funktionalreform, das in der heutigen Sitzung von der Linkspartei erneut auf das Parkett des Landtages gehoben wurde, hat sich die FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode schon früher auseinander gesetzt. So hat letztlich - das ist das Ergebnis - die Übertragung von Aufgaben von der Landes- auf die Kreisebene bereits Eingang in unser Leitbild für die Kreisgebietsreform vom März 2004 gefunden. Das war keine abgeschlossene Aufzählung, es war aber in Anlehnung an den Beschluss des Landtages ein erneutes Bekenntnis zur Funktionalreform.
Auch heute, meine Damen und Herren, halten wir an dem liberalen Grundsatz fest, dass staatliche Aufgaben, wenn möglich, auf der untersten und somit ortsnächsten Ebene wahrgenommen werden sollen. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist natürlich die Leistungsfähigkeit der Kreise und der kreisfreien Städte. Denn selbstverständlich ist eine Aufgabenübertragung nicht sinnvoll, wenn sie, anstatt Qualitätsverbesserungen und Synergieeffekte zu bringen, einen unverhältnismäßigen zusätzlichen Kostenaufwand im Bereich Personal und Sachausstattung nach sich ziehen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Landkreisversammlung hat sich kürzlich auch der Landkreistag erneut zur Frage der Funktionalreform positioniert.
- Sehr deutlich, Herr Gallert, wenn Sie das so möchten. - Er fordert, in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform am 1. Juli 2007 eine umfassende Funktionalreform durchzuführen, deren Ziel das Bündeln der Zuständigkeiten bei Genehmigungs- und sonstigen Entscheidungen auf der Kreisebene ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass sich die kommunalen Spitzenverbände seit dem Landtagsbeschluss vom Januar 2002 mehr als nur einmal mehr oder weniger stark vom damaligen Landtagsbeschluss distanziert haben, ihn zumindest aber infrage gestellt haben. Wir nehmen nunmehr also zur Kenntnis, dass der Landkreistag weiterhin für eine umfangreiche Funktionalreform steht und wir deshalb Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende ganz kurz auf den zeitlichen Rahmen der Funktionalreform etwas genauer eingehen. Es stellt sich hierbei nämlich die Frage, ob wir es, wie ich es dem Antrag der Linkspartei entnehme, leisten können, die Funktionalreform in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Damit meine ich nicht einen erneuten Beschluss, weil ich glaube, dass der Beschluss vom Januar 2002 eine sehr gute Grundlage dafür ist, Aufgaben und die Beschreibung von Aufgaben, die einer Funktionalreform zugrunde liegen sollte, zu bestimmen.
Es geht jetzt darum, diese Funktionalreform in ein Gesetz zu kleiden. Ich meine, dass aufgrund der zeitlichen Nähe zum Ende der Legislaturperiode eine in der thematischen Breite notwendige Diskussion und Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr möglich sein wird.
Wir würden es etwas blind angehen, wenn wir sozusagen noch kurz vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einbringen, den wir nicht mehr mit einer ausreichenden Beratung verabschieden können. Das würde Ihnen auch nicht gefallen. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wären die Ersten, die sich in diesem Fall zu Recht über abgekürzte Beratungsverfahren beschweren würden.
Lassen Sie uns also gemeinsam in der nächsten Legislaturperiode eine Funktionalreform als erste und vordringliche Aufgabe angehen. Ich meine, damit schließt sich der Kreis auch zum Landkreistag, der einen engen zeitlichen Zusammenhang zum In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform am 1. Juli 2007 fordert.
Das bedeutet nicht, dass wir die Funktionalreform heute beschließen müssen, dass sie aber jedenfalls zum 1. Juli 2007 fertig sein muss. Je eher wir damit fertig sind, desto besser ist es natürlich. Aber es besteht keine Not, ein abgekürztes Verfahren zu wählen und die Diskussion, die, wenn man sich den Beschluss anschaut, in thematischer Bereite zu führen ist, abzuschneiden.
Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen, aus den Diskussionen, die in den letzten dreieinhalb Jahren mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber natürlich auch mit Funktionsträgern vor Ort geführt wurden, ist eines ganz klar geworden: Wir werden in der Diskussion auch darüber reden müssen, ob wir einzelne Punkte des Be
schlusses so umsetzen können. Deshalb scheidet auch - daran könnte man vielleicht denken - die schnelle Übernahme des Beschlusses in ein Gesetz aus unserer Sicht aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fasse zusammen. Die FDP-Fraktion spricht sich ganz klar für eine umfangreiche Funktionalreform aus. Dies ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode, um rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten der neuen Kreisgebietsstrukturen den Kreisen weitere Aufgabe übertragen zu können - wir wollen sie auch umfangreich übertragen -, sodass die aus unserer Sicht leistungsfähigen Landkreise die Aufgaben, die sinnvollerweise auf der unteren Ebene zu erfüllen sind, auch erfüllen können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gärtner, die Fachhochschule der Polizei soll wissenschaftlich arbeiten, sie soll vor allen Dingen aber auch eines: Sie soll unsere Polizeibeamtinnen und -beamten praxisnah für den Dienst ausbilden. Wir werden in der Novelle zum Gesetz zur Fachhochschule der Polizei sehr genau darauf achten, wie wir dieses Ziel der praxisnahen und guten Ausbildung am besten erreichen können. Darüber werden wir uns sicherlich noch in den Ausschusssitzungen streiten. Der Gesetzentwurf liegt derzeit noch im Bildungsausschuss.
Der heute vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine bloße Zustimmung des Landtags vor. Wir haben über das Abkommen nicht mitverhandeln können. Ich habe beim Lesen des Gesetzentwurfes nichts Wesentliches gefunden,
das daran auszusetzen wäre. Deshalb wird die FDPFraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Minister, damit es eine reibungslose Beratung im Innenausschuss geben kann, in den ich den Gesetzentwurf überwiesen haben möchte, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Fachabteilung jetzt schon über die Daten der Unterzeichnung des Abkommens Gedanken macht, die in dem Gesetzentwurf noch fehlen, damit wir, wie bei der Beratung des Gesetzentwurfes über den Oddset-Staatsvertrag, die Ausschusssitzung nicht unterbrechen müssen. Ich bitte darum, dass das noch ergänzt wird. Ich denke, dass die Bayern das Abkommen inzwischen auch schon unterzeichnet haben werden.
Ansonsten stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil wir glauben, dass die Hochschule wie auch die Führungsakademie für den höheren Dienst eine geeignete Ausbildungsstätte ist. Wir brauchen eine solche Ausbildungsstätte für den höheren Dienst für unsere Führungskräfte von morgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird dem Änderungsantrag von CDU und FDP zustimmen. Wir haben uns in der Vergangenheit in einer breiten Mehrheit dieses Hohen Hauses gegen Extremismus ausgesprochen. Ich gehe davon aus, dass wir auch heute ein solches Signal senden werden.
Inhaltlich kann ich zum Thema Extremismus auf den Redebeitrag meines verehrten Kollegen Rauls in der Landtagssitzung am 3. März 2005 verweisen. Dem schließe ich mich ausdrücklich an.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, bei Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren der Opposition, dafür zu werben, ebenfalls dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal - diesmal hat sich auch die SPD-Fraktion dem angeschlossen - wird in einem Antragsentwurf
- Herr Bischoff, hören Sie doch erst einmal mein Argument zu Ende; vielleicht wird es dann klar - eine Form des Extremismus bewusst oder unbewusst ausgegliedert. Anders als die Koalitionsfraktionen, die sich gegen jegliche Art - das haben Sie in der Vergangenheit ja mitgetragen; das ist ja vollkommen richtig - von Extremismus aussprechen, hat der Antrag von Linkspartei.PDS und SPD nun den Linksextremismus ausgeklammert, bewusst oder unbewusst.
Ich denke, dieses Hohe Haus sollte ein Zeichen gegen jegliche Form des Extremismus setzen. Dies ist auch notwendig. Herr Minister Jeziorsky hat hier dargestellt, dass es eben den größten prozentualen Anstieg im Bereich des Linksextremismus gibt. Wenn man sich das genauer anguckt, stellt man fest, dass das Gegenreaktionen sind gegen eine steigende Zahl von Vorfällen des Rechtsextremismus, die wir bekämpfen müssen.
Aber wir dürfen es auch im Bereich des Linksextremismus nicht zulassen, dass Gewalt ein Mittel der Auseinandersetzung wird.
Deshalb müssen wir diesen Bereich auch verurteilen, den müssen wir aufnehmen.
Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren von der SPD, die Sie in der Vergangenheit ein Zeichen gegen jegliche Art des Extremismus gesetzt haben, dies auch heute zu tun, weil der Linksextremismus genauso zu verurteilen ist wie der Rechtsextremismus.
Meine Damen und Herren! Ich will das an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich sagen: Die Vorfälle von Tanne und Wernigerode lehnen wir ab. Wir müssen im Bereich des Rechtsextremismus weiterhin verstärkte Aktivitäten durchführen, weil es eine viel zu große Anzahl von Vorfällen ist und weil wir dies auf null fahren müssen.
Aber Gleiches gilt eben auch für die 77 Straftaten im Bereich des Linksextremismus. Die darf man nicht ausklammern. Wer versucht, mit Anträgen diesen Bereich auszuklammern und ihn dadurch sozusagen salonfähig zu machen - - Das geht nicht. Wir müssen ein Zeichen gegen jegliche Art des Extremismus setzen.
- Herr Dr. Thiel, wer die Debatten in der Vergangenheit verfolgt hat, der weiß genau, dass es durchaus die Intention ist,
dass man den Linksextremismus nicht mit in die Anträge hineinnimmt. Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir das haben.
- Frau Bull, natürlich haben Sie beim letzten Mal zugestimmt. Aber wer den ersten Entwurf kennt, weiß, dass da der Linksextremismus nicht erwähnt war. Und Sie wissen: Beim letzten Mal haben wir lange versucht, zwischen allen vier Fraktionen zu verhandeln.
- Mit einem Ergebnis, das sich gegen jegliche Art des Extremismus richtet.
Sehen Sie, weil Sie sagen, dass das richtig ist, bitte ich Sie einfach, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Denn der sagt nämlich: Wir sprechen uns gegen jegliche Art von Extremismus aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Zeichen, dass wir uns gegen jegliche Art von Extremismus aussprechen und dass wir weiterhin die Arbeit des Netzwerkes unterstützen wollen, was wir auch hier gemeinsam beschlossen haben, zeigt doch, dass wir in diesem Bereich gemeinsam aufgestellt sind und dass wir ein Zeichen setzen können für mehr Engagement und für eine größere Zivilgesellschaft. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Vorbemerkung beginnen: Herr Rothe, Sie haben die Landesregierung angesprochen, sie hätte das beschleunigen können. Sie hätten der ganzen Angelegenheit noch eins draufsetzen und die neun Monate seit Verabschiedung der Bundesdisziplinarordnung bis zu Ihrer Abwahl dazu nutzen können, einen Gesetzentwurf einzubringen und ihn hier zu verabschieden.
Dann wären Sie in neun Monaten fertig gewesen. Ich glaube, den Vorwurf können wir uns hier sparen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an erster Stelle dem Ministerium danken, dass es dem Gesetz eine solche umfangreiche und detaillierte Darstellung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens beigefügt hat. Ich meine, das gesamte Gesetz ist konsequent. Es bedarf allerdings in den Ausschussberatungen des Blicks in das Detail, in die einzelnen Vorschriften. Ich denke, wir werden das in einer Anhörung noch einmal mit den Betroffenen besprechen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht zwei Punkte herausgreifen, die aus unserer Sicht derzeit noch offen sind bzw. zu denen wir ein gesteigertes Interesse daran haben, sie einer Klärung zu unterwerfen.
Das ist zunächst die Frage der Zuweisung der Richterdienstgerichte in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aus der Anhörung sind die Bestrebungen des Richterbundes sehr deutlich geworden. Dieser sträubt sich dagegen. Nun kann man sagen, man sträubt sich immer gegen das, was neu ist. Aber wir nehmen das sehr ernst, Herr Justizminister, und werden das noch einmal überprüfen und werden gegebenenfalls über diesen Punkt noch einmal intern beraten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hoffen, dass mit der Neufassung des Disziplinarrechts in Sachsen-Anhalt tatsächlich eine Verfahrensstraffung, aber auch eine bessere Handhabbarkeit verbunden ist, und würden - das ist der zweite Punkt - die gerade angesprochene Frage der Nichteinführung einer Revisionsinstanz noch einmal überprüfen. Das wird mit uns nur dann zu machen sein, wenn die Berufungsinstanz eine vollwertige Tatsacheninstanz ist, damit nicht Rechte der Betroffenen abgeschnitten werden. Nur dann könnte man auf eine dritte Stufe verzichten, wenn die zweite Stufe die Möglichkeit der allumfassenden Prüfung bietet. Aber das können wir im Detail noch in den Ausschüssen beraten.