Protokoll der Sitzung vom 13.06.2003

Darüber kann man heute nur spekulieren. Aber eines ist anzumerken: Eine solche Gegenüberstellung ist mit Sicherheit nicht einfach - das ist mir klar -, da hierbei viele Parameter Berücksichtigung finden müssen.

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/5057 vom 9. Oktober 2001 zu der Frage 8.23 ist aber wiederum mehr als fragwürdig. Ich möchte die Antwort zitieren:

„Bisher konnte auf der Grundlage des § 18g des Schulgesetzes kein entsprechender Bericht vorgelegt werden, der differenziert nach den einzelnen Schulformen die im öffentlichen Schulwesen tatsächlich entstehenden Kosten den jeweils entsprechenden Finanzhilfebeträgen für Schulen in freier Trägerschaft gegenüberstellt. Ursächlich hierfür ist,“

- das ist hochinteressant -

„dass die Personalkosten im öffentlichen Schulwesen nicht schulformbezogen ermittelt werden können.“

Der Umstand, dass man die Personalkosten im öffentlichen Schulwesen nicht schulformbezogen ermitteln konnte, ist für die Vorgängerregierung symptomatisch gewesen. Was man in diese Antwort alles implizieren könnte, will ich aus Zeitgründen gar nicht erst ausführen. Auch Ministerpräsident Herr Professor Böhmer hat gestern bereits im Rahmen der Aktuellen Debatte darauf hingewiesen, dass die damals zuständigen Ministerien in der Vergangenheit mit jeweils unterschiedlichen Zahlen hantiert haben.

Da wir von unserer Landesregierung eine gesetzeskonforme Umsetzung erwarten, erwarten wir auch die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß § 18g des Schulgesetzes. Eine solche Gegenüberstellung wird schon seit langem von den öffentlichen sowie von den Schulen in freier Trägerschaft gefordert. Sie wird auch der Chancengleichheit und der Transparenz zwischen diesen Schulen dienen.

Wir haben die Vorgängerregierung für den fehlenden Bericht oft kritisiert. Ich bin aber guter Hoffnung, dass die derzeitige Regierung dies erfüllen wird und kann. Aus Zeitgründen möchte ich meinen Redebeitrag an dieser Stelle beenden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Feußner. - Für die Landesregierung hat Herr Professor Dr. Olbertz ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Diese Landesregierung wird den geforderten Bericht vorlegen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Vielen Dank. - Nun bitte Frau Mittendorf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selten war ein Antrag so überflüssig wie dieser. Der Minister hat es bestätigt. Er hat gesagt, er wird den Bericht vorlegen. Erlauben Sie mir aber trotzdem einige Bemerkungen.

(Oh! bei der CDU und bei der FDP)

Da sich die Antragsteller selbst auf den § 18g des Schulgesetzes berufen, wäre es eben doch ein Leichtes gewesen, dass die Landesregierung auch ohne diesen Antrag diesen Auftrag erfüllt hätte. Aber die Landesregierung brauchte wahrscheinlich doch - -

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Es ist so viel zu tun!)

- Ja, mir kommen die Tränen.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS)

Aber die Landesregierung brauchte wahrscheinlich doch diese Aufforderung, um der im Schulgesetz festgelegten Berichtspflicht nachzukommen. Das ist ja kein ganz neuer Vorgang. Ich bin ehrlich. Wir kennen das ja.

Dennoch ist dies verwunderlich, war es doch in ganz starkem Maße der jetzige Staatssekretär Willems, der in seiner damaligen Funktion als Rektor des Ökumenischen Domgymnasiums lautstark und immer wieder die Berichtspflicht der Landesregierung einforderte.

(Frau Feußner, CDU: Genau!)

Vielleicht hat er jedoch mittlerweile gemerkt - Herr Olbertz, das kann ja sein -, dass ein objektiver und vor allem seriöser Kostenvergleich öffentlicher und privater Schulen eben keine Kleinigkeit und vielleicht sogar gar nicht möglich ist.

(Frau Feußner, CDU: Dazu haben wir doch schon viele Reden gehört!)

Der Kultusminister, meine Damen und Herren, hat uns mit seiner Sinneswandlung zu den Standorten der Lehrerausbildung gelehrt, wie erkenntnisbringend die Arbeit im Kultusministerium sein kann. Das haben wir heute früh erlebt. Es ist also erkenntnisgewinnend und -bringend, vorausgesetzt das System ist lernfähig. Und das scheint es zu sein.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das ist der Kul- tusminister auch!)

- Wunderbar! - Vielleicht hat Ihnen, Herr Minister, das Fachreferat Ihres Hauses auch eine Vielzahl von Argumenten vorgetragen, die eine Umsetzung des § 18g des Schulgesetzes erschweren. Mir oder uns liegen verschiedene Stellungnahmen aus dem Kultusministerium vor, die noch gar nicht so alt sind, nämlich aus dem Jahr 2002.

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU im Jahr 2001 widmet sich in einem Punkt diesem Thema. Die dort aufgeführten Argumente sind durchaus nachzuvollziehen. Viele Privatschulen verweisen darauf, dass sie kostengünstiger wirtschaften würden. Der Aussagegehalt solcher Vergleiche ist jedoch in der Regel dadurch eingeschränkt, dass statt der Gesamtkosten nur die budgetwirksamen Ausgaben gegenübergestellt werden.

Eine Vergleichbarkeit, denke ich, ist aber auch aus einem ganz anderen plausiblen Grund mehr als schwierig. Es bleibt dabei nämlich unberücksichtigt, dass sich private Schulen und öffentliche Schulen aufgrund einer qualitativ unterschiedlichen Aufgabenstellung, die mit unterschiedlichen Schülerpopulationen zusammenhängt, in ihrem Angebot unterscheiden.

Das führt auch zu Fragen bei den Personalkosten; denn öffentliche Schulen haben Belastungen, die bei Privatschulen eben regelmäßig nicht anfallen. So können sich Privatschulen ihre Schüler trotz umfangreicher öffent

licher Zuschüsse überwiegend aussuchen. Die Probleme und Kosten besonderer Fördermaßnahmen für bestimmte Schülergruppen entfallen. Ich sage nur: besondere Förderung für Aussiedlerkinder, Förderklassen, Vorbereitungsklassen, Förderfragen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und vieles mehr.

Sie haben auch keine Kosten für das Vorhalten eines wohnortnahen Schulangebotes und eines flächendeckenden Schulnetzes. Last, but not least wäre auch die teilweise erheblich niedrigere Gehaltsstruktur bei privaten Schulträgern zu berücksichtigen. Auch darüber muss man reden.

Außerdem, meine Damen und Herren, wird in jeder Untersuchung zu Ausgaben im Schulwesen darauf hingewiesen, dass sowohl die Mängel in der unvollständigen Rechnungslegung des öffentlichen Haushalts und der öffentlichen Finanzwirtschaft einerseits und die unpräzise Dokumentation schulrelevanter Fakten in der Schulstatistik andererseits methodisch überzeugenden Rechnungsgrundsätzen entgegenzustehen.

Völlig ungeklärt, meine Damen und Herren, ist auch die Frage, wie man mit Ausgaben umgeht, die eindeutig als schulrelevant erkannt werden, die aber nicht im unmittelbaren Zusammenhang hiermit stehen. Hierzu gehören zum Beispiel der Schülertransport und der schulärztliche Dienst.

Wie gesagt, Herr Minister, wir kennen diese Argumente. Ihnen kommen Sie inzwischen sicher auch bekannt vor. Sie sind nicht ganz von der Hand zu weisen.

Meine Fraktion spricht sich nicht gegen einen Kostenvergleich aus. Das kann sie nicht. Es ist Gesetzeslage. Darum geht es nicht. Wir werden dem Antrag auch zustimmen. Es erscheint uns aber legitim und notwendig, auf die durchaus vorhandenen Probleme einer objektiven Kostenanalyse hinzuweisen.

Meine Damen und Herren! Einen Kostenvergleich anzustreben ist das eine. Entscheidend ist aber - darauf möchte ich hinweisen -, was man dann daraus macht. In dieser Hinsicht, meine Damen und Herren, habe ich sehr wohl meine Bedenken.

Ich unterstelle Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, schlichtweg eine Absicht, wenn Sie trotz bestehender Gesetzeslage diesen Antrag in den Landtag eingebracht haben. Vor allem bin ich gespannt auf Ihre Schlussfolgerungen.

Wir erwarten jedenfalls zu dem entsprechenden Zeitpunkt eine transparente Darstellung. Dann werden wir sehen, wie die Schwierigkeiten dargestellt werden, wie man das Erfassen kann. Wir erwarten also eine transparente Darstellung der Berechnungskriterien im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft. Wir beantragen, dass über diese Berechnung ebenfalls im Finanzausschuss informiert wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Frau Mittendorf, möchten Sie eine Frage von Frau Feußner beantworten?

(Unruhe)

Frau Mittendorf, ich habe lediglich eine Frage. Und zwar geht es mir darum, dass Sie im Jahr 1996, als Sie noch in der die Regierung tragenden Fraktion saßen, genau diesen Passus in den § 18g des Schulgesetzes eingebracht haben. Eben haben Sie sehr klar und deutlich alle möglichen Unwägbarkeiten dargelegt, warum es nicht geht, einen solchen Bericht vorzulegen. Meine Frage ist: Warum haben Sie das dann überhaupt in das Schulgesetz aufgenommen?

Ich denke, die Frage ist durchaus berechtigt. Es ist natürlich ein richtiger und notwendiger Ansatz, solche unterschiedlichen Systeme zu vergleichen. Ich kann mir vorstellen - ich habe das damals nicht formuliert; wir haben es natürlich diskutiert -, dass, als man so etwas formuliert hat - ich sage einmal, im Vorfeld -, sicher nicht jedem klar gewesen ist, welche Bereiche alle erfasst werden müssen und unter welchen Schwierigkeiten das überhaupt berechnet werden kann.

Dass eben diese Berechnung - auch unter der massiven Kritik der damaligen Opposition - bis heute nicht erfolgt ist, zeigt ja, dass es objektive Schwierigkeiten gab. Umso mehr bin ich froh, wenn wir das einmal hinbekommen. Die Frage ist aber, was dabei herauskommt, und vor allen Dingen, mit welchen Schlussfolgerungen wir dann umgehen. Das muss man sehen.

Frau Mittendorf, möchten Sie noch eine Frage von Herrn El-Khalil beantworten?

Bitte, Sie dürfen fragen.

Sehr geehrte Frau Mittendorf, obwohl wir diesen Vergleich noch nicht haben, haben Sie schon Versuche unternommen, die wahrscheinlich viel höheren Kosten in staatlichen Schulen zu rechtfertigen.