Protokoll der Sitzung vom 03.07.2003

Ab August werden in der Altenpflegeausbildung gemäß Altenpflegegesetz neue Finanzierungsregelungen wirksam. Das Ausbildungsentgelt ist statt wie bisher durch das Kultusministerium nun durch den Ausbildungsträger zu tragen und auf die Pflegekosten umzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Möglichkeiten sieht das Kultusministerium dafür, die eingesparten Summen für die Sicherung des Nachwuchses in der Altenpflege, insbesondere der ambulanten Pflege, einzusetzen?

Vielen Dank. - Die Antwort gibt Herr Minister Olbertz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Ferchland wie folgt:

Bisher wurde die Ausbildung der Altenpflege über das Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert. Förderung wurde ausschließlich den Schülerinnen und Schülern gewährt, die notwendigerweise auswärtig untergebracht werden mussten. Dies ist geregelt in § 12 BAföG.

Die Voraussetzung dafür war, dass die Ausbildungsstätte vom Wohnsitz der Eltern in nicht zumutbarer Weise entfernt ist und deswegen nicht regelmäßig erreicht werden kann: Hin- und Rückweg an mindestens drei Wochentagen mit mehr als zwei Stunden Wegezeit je Tag. Darüber hinaus wurde nach BAföG gefördert, wer einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder in einem eigenen Haushalt mit mindestens einem Kind lebt. Insofern kam sowieso nur ein stark eingeschränkter Kreis von Auszubildenden überhaupt in den Genuss einer Ausbildungsförderung nach BAföG.

Darüber, wie viele Auszubildende in der Altenpflege nach BAföG gefördert werden, liegen dem Kultusministerium keine Zahlen vor. Wir gehen aber angesichts der genannten Rechtslage davon aus, dass nur ein geringer Teilnehmerkreis in den Genuss der Förderung nach BAföG gelangt.

Der Bafög-Höchstsatz betrug in diesen Fällen 348 € im Monat zuzüglich etwaiger geringfügiger Zuschläge, wobei zwei Drittel der Förderung durch den Bund geleistet wurden.

Durch die Umstellung der Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Altenpflege ein Ausbildungsentgelt, das auf die Förderung nach dem Bafög-Gesetz angerechnet werden muss. Ein Einspareffekt aus dem Bafög durch die Umstellung der Altenpflegeausbildung in einer Höhe, die eine Sicherung des Nachwuchses im Sinne der Fragestellung gewährleisten könnte, wird durch das Kultusministerium deshalb nicht gesehen. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Frage 5 auf. Sie betrifft die Errichtung eines Landesverwaltungsamtes und wird von der Abgeordneten Frau Dr. Paschke gestellt. Bitte schön.

Die Landesregierung hat beschlossen, bis zum 1. Januar 2004 das Landesverwaltungsamt mit dem Sitz in Halle und zwei Außenstellen in Magdeburg und Dessau zu errichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgabenkomplexe werden ab diesem Zeitpunkt im Landesverwaltungsamt wahrgenommen und welche derzeit eigenständigen Sonderbehörden werden dort eingegliedert?

2. Wie werden diese Aufgaben an den jeweiligen Standorten verteilt?

Vielen Dank. - Es antwortet Minister Herr Jeziorsky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeiten zur Umstrukturierung der drei Regierungspräsidien und der zur Eingliederung vorgesehenen Sonderbehörden befinden sich derzeit in einer sehr intensiven Phase. Die neue Behörde nimmt zunehmend Konturen an. Einzelheiten unterliegen dabei dem derzeitigen Planungsstand entsprechend noch Veränderungen. Ich kann Ihre Frage daher nur bezogen auf den gegenwärtigen Stand der Planungen und unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen beantworten. Entsprechendes gilt - darauf weise ich jetzt schon hin - auch für die weiteren Fragen hinsichtlich des Landesverwaltungsamtes, die sich in dieser Fragestunde noch anschließen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Mit der Errichtung des Landesverwaltungsamtes als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde zum 1. Januar 2004 werden zum einen die bislang durch die Regierungspräsidien wahrgenommenen Aufgabenbereiche auf das Landesverwaltungsamt übergehen.

Es handelt sich um folgende Aufgabenbereiche: Kommunalaufsicht, Umwelt, Naturschutz, Landschaftspflege, Kultur, Brand- und Katastrophenschutz, militärische Angelegenheiten, Wirtschaft, Landesentwicklung, Raumordnung, Verkehr, Häfen, Schifffahrt, Planfeststellung, Enteignungen, Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Agrarwirtschaft, ländliche Räume, Regelung offener Vermögensfragen, Häftlingsgesetz, Stiftungen des privaten Rechts, Forsten, Hoheitsangelegenheiten, öffentliche Sicherheit, Bau- und Wohnungswesen, Denkmalpflege, Sport, Arbeitsförderung, Rehabilitierung, Aussiedlerangelegenheiten, Integration und Serviceaufgaben für die Landesverwaltung.

Hinsichtlich der Integration von Sonderbehörden ist hervorzuheben, dass die Eingliederung der Schulaufsichtsverwaltung, für die jetzt neun Schulämter existieren, sowie der staatlichen Seminare für Lehrämter von der Landesregierung beschlossen ist. Über die Frage der Eingliederung eines Großteils des Landesamtes für Versorgung und Soziales und der zugehörigen Ämter wird noch beraten. Damit würden zwei große Verwaltungsbereiche, die derzeit in Sonderbehörden strukturiert sind, mit entsprechenden Synergieeffekten im Landesverwaltungsamt aufgehen.

Zu 2: Die bisher in den Regierungspräsidien wahrgenommenen Aufgaben werden künftig grundsätzlich mit zentraler Zuständigkeit für das gesamte Land überwiegend am Sitz des Landesverwaltungsamtes in Halle wahrgenommen werden. Am Standort Magdeburg werden die Aufgabenbereiche Hoheitsangelegenheiten, öffentliche Sicherheit, Ausländerrecht, Bau- und Wohnungswesen sowie Städtebauförderung, Denkmalpflege und Sport bearbeitet werden.

In Dessau werden die Aufgabenkomplexe Arbeitsförderung, Rehabilitierung, Aussiedlerangelegenheiten, Integration und die Serviceaufgaben für die gesamte Landesverwaltung wahrgenommen.

Die Aufgaben der unteren Schulaufsicht werden weitgehend in Halle, Magdeburg und Dessau konzentriert.

Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Rothe.

Herr Minister, nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz wird das Landesverwaltungsamt neben seinem Sitz in Halle Nebenstellen nur in Magdeburg und Dessau haben. Ich frage Sie: Inwieweit ist es mit dieser gesetzlichen Festlegung vereinbar, dass im konkreten Fall der Schulaufsicht einer Pressemitteilung zufolge, die wir vor wenigen Tagen erhalten haben, ein vierter Standort in Gardelegen vorgesehen ist?

In Abstimmung mit dem Kultusministerium für die Betreuung und nicht als Fachaufgabe, also nicht komplett, sondern für eine - - Herr Olbertz weiß besser, wie das fachlich heißt. Für einen Teilbereich wird in Gardelegen für eine befristete Zeit noch eine Nebenstelle vorgehalten werden.

Eine weitere Frage stellt Herr Reck.

Herr Minister, geben Sie mir nicht Recht, dass die Entscheidung für Gardelegen eine kluge Entscheidung ist?

(Heiterkeit bei der CDU)

Für einen Salzwedeler haben Sie das gut formuliert.

(Heiterkeit bei der CDU)

Vielen Dank.

Ich rufe die Frage 6 auf. Sie betrifft die Zukunft des FEW in Blankenburg und wird vom Abgeordneten Herrn Kasten gestellt.

In der Zeitschrift „Bahnzeit“, Ausgabe Januar 2003, ist nachzulesen:

„Die Zukunft des DB-Werks Blankenburg ist gesichert: Zum 1. Januar 2003 erfolgte die Betriebsübernahme durch den neuen Investor GSU (Gesellschaft für Sicherheits- und Umwelttech- nik mbH). Ende November konnte der Sprecher der Geschäftsleitung Fahrzeuginstandhaltung der Bahn, Dr. Johannes Keil, die Belegschaft des Werks informieren. Allen 169 Beschäftigten wurden Übergangsangebote in die neue Gesellschaft unterbreitet.

Über den Verkauf hatten die Bahn und GSU mehr als ein Jahr lang verhandelt. ‚Wir sind sehr zufrieden, mit dem Verkauf des Blankenburger

Werks die Arbeitsplätze in Blankenburg zu sichern. Das war unser vordringlichstes Ziel’, erklärte Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Technik der Bahn.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aktivitäten sind seit der von der PDS-Landtagsfraktion initiierten Berichterstattung der Landesregierung am 22. Januar 2003 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in Magdeburg unternommen worden, um die von der DB AG unterstützte Privatisierung des ehemaligen Forschungs- und Entwicklungswerkes der Deutschen Reichsbahn abzuschließen?

2. Augenscheinlich ist trotz eines für solvent befundenen potenziellen Investors der Privatisierungsprozess abgebrochen worden. Was sind die Ursachen und in welcher Form will die Landesregierung bei der gegebenen Sachlage ihre Infrastrukturverantwortung gegenüber der (fast) ehemaligen Industrieregion Blankenburg/Harz wahrnehmen?

Vielen Dank, Herr Kasten. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Dr. Rehberger. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Kasten namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Seit dem Beginn der Verhandlungen zwischen der Bahn AG mit der Gesellschaft für Sicherheits- und Umwelttechnik mbH (GSU) über den Verkauf des FEW Blankenburg sind die Ministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Bau und Verkehr sowohl auf der Fachebene als auch durch die beiden Minister in die Vertragsverhandlungen zwischen den beiden Unternehmen eingeschaltet.

Eine wichtige Rolle spielt bei diesen Verhandlungen die ursprünglich von der Bahn AG bekundete Absicht, den Start des FEW in privater Trägerschaft dadurch wirtschaftlich zu erleichtern, dass in den Jahren 2003 und 2004 jeweils Aufträge ausgelöst werden sollten, durch die 50 000 Arbeitsstunden pro Jahr gesichert werden könnten.

Die Bahn AG hat diese Pläne allerdings im Laufe der zurückliegenden Monate wiederholt revidiert und die Höhe des Auftragsvolumens nach unten korrigiert, sodass die Kalkulation des Käufers überarbeitet und insbesondere dessen Kreditbedarf neu ermittelt werden musste.

Nachdem sich diese Verhandlungen nicht zuletzt aus Gründen, die nach Auffassung der Landesregierung die Bahn AG zu vertreten hat, über den zum 1. Mai 2003 ins Auge gefassten Termin für den Abschluss des Kaufsvertrages hingezogen haben, hat die Bahn AG erklärt, dass sie die Verhandlungen mit der Firma GSU endgültig als gescheitert betrachtet.

Der Ministerpräsident hat daraufhin mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bahn AG Herrn Mehdorn für den 7. Juli 2003 - das ist der kommende Montag - einen Gesprächstermin vereinbart, um nochmals das nachhaltige Interesse des Landes an einem Erhalt des Betriebs in

privater Trägerschaft deutlich zu machen. Das Ergebnis dieses Gesprächs bleibt abzuwarten.

Zu 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass das FEW als Ganzes erhalten und verkauft werden sollte. Die Bahn AG will demgegenüber neuerdings einen Teilbereich für eine begrenzte Zeit in eigener Regie fortführen und andere Betriebsteile veräußern. Mit Interessenten wird darüber zurzeit verhandelt. Ob die Deutsche Bahn AG an diesen Plänen festhält, wird abschließend erst nach dem Gespräch des Ministerpräsidenten mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG beantwortet werden können.