Helga Paschke

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen des Landesbündnisses für Familien hat Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer zugesagt, Beamtinnen und Beamte bei der Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung erkrankter Kinder unter zwölf Jahren nach dem Vorbild der Sonderurlaubsverordnung des Bundes Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Wesentlichen gleichzustellen. Die Landesregierung hat auf Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes und der Tarifunion Sachsen-Anhalt eine Änderung der Urlaubsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Besteht der Anspruch gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 des Entwurfes einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung für jedes Kind?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, entsprechende Hinweise zur Umsetzung zu erlassen, um eine einheitliche und rechtskonforme Anwendung der Vorschrift durch die Dienstvorgesetzten sicherzustellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rothe, Ihr Wunsch hat sich offensichtlich nicht erfüllt. Es ist ja
auch noch nicht Weihnachten. Die einen sind weg und die anderen sind noch nicht wieder da.
Dennoch ist es die Pflicht des Landtages, erneut und gerade unter dem Eindruck des Vormittags zu diesem Zeitpunkt über die Funktionalreform zu debattieren, um die es regierungsseitig sehr, sehr ruhig geworden ist.
Ich möchte im Gegensatz zu heute früh, wo es doch ins Konkrete ging, grundsätzlich zu den Fragen der Funktionalreform reden, auch wenn das einige offensichtlich nicht mehr hören können.
Betrachtet man die gesamte Legislaturperiode, so hat sich die Landesregierung - natürlich unter Duldung durch die regierungstragenden Fraktionen - in Bezug auf die kommunale Strukturreform und die davon nicht zu trennende Funktionalreform um 180 Grad gedreht. Wurde sowohl zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag als auch noch in den Landtagsdebatten im Verlauf des ersten Regierungsjahres immer wieder vorgetragen, dass es zwar keine Kommunalneugliederung von oben und nur eine freiwillige geben werde, es aber außer Zweifel stehe, dass alle Aufgaben aus dem Landtagsbeschluss 3/68/5522 noch zur Jahreswende auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen würden, so drehten sich in der Folgezeit, teils dem äußeren Druck geschuldet, was die Kreisgebietsreform betrifft, teils aus innerkabinettlicher Überzeugung, was die Funktionalreform betrifft, die Koordinaten.
Von der Vielzahl der Aufgaben, deren Übertragung bereits für das Jahr 2003 vorgesehen war, wurde vergleichsweise nur ein Bruchteil übertragen. Eigentlich waren es nur die ohnehin schon zu diesem Zweck in den Regierungspräsidien und später im Landesverwaltungsamt zwischengelagerten Aufgaben aus dem Umweltbereich. Stattdessen begann ein im Land bisher beispielloser Zentralisierungsprozess von Aufgabenkomplexen und Behörden, verbunden mit einer, sagen wir einmal, regelrechten „Landesbetriebereteritis“. Sehr einprägsame und folgenschwere Beispiele waren und sind die Sozialagentur und die staatlichen Schulämter unter dem Dach der Landesverwaltung. Auf das Letztere werde ich zurückkommen.
Meine Damen und Herren! Herr Gallert hat es schon kurz erwähnt; aber ich muss einfach noch einmal auf das zurückkommen, was der CDU-Landrat im Landkreis Stendal zu der Situation der Funktionalreform gesagt hat. Es ist mir hinterher in Erinnerung geblieben. Ich habe erst einmal gestutzt, als er gesagt hat: Wissen Sie, die Vorgängerregierung hatte gar kein Konzept für die Funktionalreform und unsere, die hat ein Konzept, sie zentralisiert und wird überhaupt nichts runtergeben.
Ich bin nach Überlegung zu dem Schluss gekommen, dass er in beiden Fällen Recht hat: Was die Vorgängerregierung betrifft, so hatten wir in harter Arbeit als Mehrheit des Landtages ein Konzept zur Funktionalreform erarbeitet. Wir haben die Landesregierung, federführend mit dem Instrument des Zeitweiligen Ausschusses Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform, im wahrsten Sinne des Wortes zum Jagen getragen.
Dieses zähe Festhalten an Aufgabenkomplexen ist nun wirklich kein Alleinstellungsmerkmal der damaligen Landesregierung. Schaut man sich in anderen Ländern um, so stellt man fest, dass eine tiefgreifende Funktionalreform immer nur unter maßgeblicher Mitwirkung des Parlaments gelingt. Deshalb hatten wir von Anfang an
immer wieder die Mitwirkung des Parlaments eingefordert.
Nun können Sie sagen, das ist Schnee von gestern. Nun bitte, aber die Quittung liegt auf dem Tisch. In Sachen Funktionalreform passiert nichts mehr. Fazit: Solange das Problem nicht gelöst ist, müssen wir versuchen, in unserem Verantwortungsbereich, um im Wort zu bleiben, zu kehren.
Ich kann Sie nur alle aufrufen: Es wird höchste Zeit, der jetzigen Landesregierung ein konkretes Bekenntnis zur Funktionalreform abzutrotzen. Es kann dem Landtag doch nicht egal sein oder auch genügen, wenn als Ergebnis einer Legislaturperiode bei der Funktionalreform in jenen Aufgabenblöcken, die der Landkreistag angesprochen hat und die in den meisten Fällen seit Jahren in der Diskussion stehen, herauskommt, dass der Innenminister zusagt, dass er weiter verhandeln wird.
Aus diesem Grund haben wir unter Punkt 2 des Antrages gefordert, dass sich die Landesregierung zu dem Positionspapier „Größere Landkreise, mehr Verantwortung“ positioniert. Dies soll in Verbindung mit einer Position zu der Denkschrift des Städte- und Gemeindebundes erfolgen, die seit Monaten im Innenausschuss schmort.
Werte Abgeordnete! Natürlich wissen auch wir, dass die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode sehr knapp wird, insbesondere was den dritten Punkt des Antrages anbetrifft. Das müssen wir aber bewältigen. Das sind wir all jenen schuldig, die unseres Erachtens ein Recht auf bürgernahe Dienstleistungen haben. Wir sind es auch jenen schuldig, die bereits jetzt Vereinbarungen zum Personaleinsatzplan getroffen haben, und letzten Endes sind wir es auch dem Landespersonal schuldig, das in großer Anzahl nicht weiß, wohin die Reise geht.
Wenn man es ernst nimmt und den politischen Willen hat - in dieser Hinsicht schwant mir Schlimmes, weil kein Änderungsantrag vorliegt und unser Antrag dann sozusagen kommentarlos abgeschmettert wird -, dann ist es möglich - das haben gerade die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen gezeigt -, innerhalb kürzester Zeit sogar Gesetze durch den Landtag zu jagen.
Lassen Sie mich nunmehr einige Worte zu dem Punkt 1 des Antrages sagen. Unter Punkt 1 beantragen wir, dass sich der Landtag grundsätzlich dazu bekennt, dass die neuen Landkreisstrukturen die Chance eröffnen, weitere Aufgabenkomplexe auf die Landkreise zu übertragen. Dieser Punkt beinhaltet ausdrücklich nicht, dass wir beantragen, dass alle in dem Positionspapier aufgeführten Aufgaben zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Strukturen - so wie sie heute durch die Kreissitzbestimmung erst einmal ihren gesetzlichen Abschluss fanden - im Verhältnis 1 : 1 auf die Landkreise übertragen werden. Wohl aber sind in diesen Strukturen weitere Aufgaben effizienter und bürgernäher zu erfüllen.
Grundsätzlich teilen wir die in der „Volksstimme“ vom 14. Oktober 2005 vom Präsidenten des Landkreistages geäußerte Auffassung, dass Landkreise die Aufgaben bürgernäher erfüllen können. Inwiefern sie kostengünstiger und besser erfüllt werden, hängt jedoch nicht nur von der Klärung der Personalübergänge, sondern insbesondere auch von der konkreten Größe der Landkreise ab.
Um es einmal deutlicher zu sagen: Beim Landkreis Harz haben wir diesbezüglich keine Bedenken. Vielleicht sollte man bei einzelnen Aufgaben den Harz auch als Modellregion für vorgeschaltete Aufgabenverlagerungen zulassen, sofern eine Mehrheit des Landkreises dies denn will.
Nicht konform gehen wir mit der in demselben Artikel geäußerten Meinung, dass man das Landesverwaltungsamt und auch einige Fachämter, zum Beispiel die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung, generell nicht infrage stellen sollte. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Position der Linkspartei.PDS wiederholen, auch wenn wir sie hier schon x-mal vorgetragen haben:
Wir sind konsequent für einen zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung. Das heißt, es dürfte dann kein Landesverwaltungsamt als Bündelungsbehörde mehr existieren. Der Staat würde sich aus der Fläche zurückziehen, indem er Aufgabenkomplexe, günstigerweise ganze Behörden kommunalisiert. Das verstehen wir unter einer konsequenten Funktionalreform. Etwas anderes könnte eigentlich auch der Landkreistag darunter nicht verstehen. Nur so würde es sich auch auf Dauer rechnen und bürgernäher sein.
In der gesamten vierten Legislaturperiode war die Tendenz trotz großer Ankündigungen umgekehrt. Die Landesregierung hat einerseits die Fläche durch Behörden- und Aufgabenentzug vom Staat entleert und andererseits in Größenordnungen staatliche Bürokratie, Doppelarbeit und Aufsichtsmaßnahmen erhöht.
Es ist also hohe Zeit, über alle angeführten Aufgabenkomplexe zu reden, wenngleich sich die Linkspartei.PDS auch aufgrund der Erfahrungen in der Diskussion in der dritten Legislaturperiode darüber im Klaren ist, dass die beschlossenen Größenordnungen mit Kreisen mit weniger als 150 000 Einwohnern eine konsequente Funktionalreform nicht zulassen.
Wenn beispielsweise die gesamte Schulverwaltung im Landkreis gebündelt werden würde, was bei 14 kommunalen Einheiten schon sehr an die Effizienzgrenze geht, steht es völlig außer Frage, dass man das pädagogische Personal in dieser Struktur nicht mit heruntergeben könnte. - Wollen wir ja nicht, werden auch viele hier im Landtag sagen. Wenn man sich aber international ansieht, wie sich Verwaltung in die Schulen begibt, dann steht dieser Aufgabenblock auch mit aller Konsequenz bis hin zum Personal zur Disposition.
Wenn wir die Diskussion im Innenausschuss ernsthaft führen würden, würden wir bei einigen Aufgabenkomplexen genau an die Grenze stoßen, die uns unter anderem damals zu der Überzeugung gebracht hat, dass es Regionalkreise geben müsse.
Das trifft zum Beispiel auch für den Forstbereich zu. In einem Regionalkreis wären diese Aufgaben zukunftssicher und strukturseitig ziemlich veränderungsresistent aufgehoben. Im Hinblick darauf kann man nur hoffen, dass wir die Forstverwaltung nicht mit dem heute noch anstehenden Beschluss irreversibel der kommunalen Ebene entziehen.
Herr Gallert hat es schon erwähnt und in dem Positionspapier wird es wieder angemahnt: Auch die interkommunale Aufgabenverteilung muss weitergeführt werden. Das geht aber nur, wenn wir uns landesseitig bewegen.
Ich bitte Sie im Namen der Linkspartei darum, dass wir auch unter dem Eindruck des heutigen Vormittags ein deutliches Zeichen setzen und den Antrag zum Landtagsbeschluss erheben. - Danke sehr.
Herr Staatsminister, können wir davon ausgehen, dass das von Ihnen angekündigte zweite Funktionalreformgesetz in der Landtagssitzung im Dezember debattiert wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der Ausführungen von Herrn Rothe, denen ich vollinhaltlich zustimme, möchte ich jetzt nicht noch einmal die zehn Minuten meiner Redezeit voll ausnutzen. Ich möchte insgesamt sechs Anmerkungen machen.
Herr Robra, bei allem Respekt, aber nach Ihren Ausführungen muss man sich fragen: Warum verabschiedet der Landkreistag ein solches Papier und schickt nicht ein Dankschreiben an die Landesregierung?
Herr Robra, warum tut die Landesregierung so, als würde ihr von Anfang an ein völlig logisches, inhaltlich und konzeptionell durchgestyltes Konzept für eine Funktional-, Verwaltungs- und Kommunalstrukturreform vorliegen? Warum sagen Sie nicht einfach: Okay, wir haben einen Koalitionsvertrag, was diesen Punkt betrifft; damit sind wir zu weit gesprungen. Wir wollen das nicht. Okay, wir haben mit dem Beschluss vom Januar 2002 einen verkehrten Beschluss zu unserer Regierungssache gemacht.
Dann hätte man gesagt: Gut, Sie haben jetzt eine Weile regiert und gemerkt, dass es so nicht geht. Warum aber leugnet man permanent, dass man das nicht umsetzen kann?
Ein klassisches Beispiel - Herr Rothe, da muss ich noch eins draufsetzen -: Es ist nicht nur so, dass man die Aufgaben, die man in dem Gesetz zur Bildung der Sozialagentur festgeschrieben hat, irgendwann einmal kommunalisiert und erst einmal den Kommunen Aufgaben entzogen hat. Vielmehr ist es so - in dieser Art und Weise hat sich Herr Minister Kley im Sozialausschuss geäußert -, dass Finito ist, dass es das also überhaupt nicht mehr geben soll. Man sagt hier zu etwas, was man schon zum Gesetz erhoben hat, ohne Gesetzesänderung einfach: Gibt’s nicht! - Dann muss man sich auch hier und heute dazu bekennen. - So viel zu Punkt 3.
Wenn Sie sagen, dass Sie gern bereit sind zu informieren, dann muss ich fragen: Warum beschließt man denn nicht per Änderungsantrag, dass in den Fachausschüssen und im Innenausschuss vernünftig darüber informiert wird, welche Position die Landesregierung zu den Beschlüssen des Landkreistages hat?
Sie haben hier gesagt: Wir müssen es zeitnah beschließen. Abgesehen davon, dass heute schon ausgeführt wurde, dass sich die CDU in der gesamten letzten Legislaturperiode vehement dafür eingesetzt hat, dass es vorher festgelegt wird und dass vorher eine Funktionalreform durchgeführt wird, müssen wir doch heute ehrlich zugeben und vor Ort begründen, warum wir größere Landkreise bilden. Dabei ist egal, ob es ein Großkreis
wird wie im Harz oder ob es ein kleinerer Kreis wird, bei dem mindestens eine Partei heute die Abstimmung über den Kreissitz verloren hat. Wir müssen es jetzt sagen.
Jetzt schließen auch die Landkreise ihre Kooperationsverträge ab; das wollten wir auch so. Wenn sich ganze Verwaltungen verschieben, dann muss man wenigstens schon annähernd wissen, wo welche Aufgaben wahrgenommen werden sollen.
Herr Madl, was den Punkt 1 betrifft, muss ich Ihnen sagen: Offenbar haben Sie zumindest beim zweiten Teil meiner Rede einfach nicht zugehört. Ich habe gesagt - so ähnlich hat es auch Herr Rothe ausgeführt -, dass es sich, wenn wir über diese Punkte diskutieren würden, beweisen würde, dass wir nicht alle Forderungen des Landkreistages in dieser Struktur, wie sie jetzt beschlossen wurde, erfüllen können, dass es aber sehr wohl Aufgaben gibt, die man auch den jetzt beschlossenen Einheiten übertragen könnte, und andere, die man perspektivisch dafür vorsehen kann.
Ich finde es politisch fatal, dass sich das Parlament eigentlich fast die ganze Legislaturperiode über aus diesem wichtigen Punkt herausgehalten hat. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rauls, ich war heute und auch schon an den Tagen davor richtig gespannt, was diese Aktuelle Debatte vor allen Dingen in Abhebung von dem Koalitionsantrag bringen wird. Im Unterschied zu den Regierungserklärungen, die man wenigstens einen Tag vorher in die Hand bekommt, musste man jetzt einfach abwarten, was Sie hier vortragen. Denn angesichts der Begründung bin ich davon ausgegangen, dass wir über die brandaktuelle Maßnahme des Regierenden Bürgermeisters von Berlin diskutieren oder dass wir die Hessen-Studie auswerten.
Sei es, wie es sei. Man kann darüber unterschiedliche Vermutungen anstellen. Auf alle Fälle - da teile ich Ihre
Auffassung - ist bürgerschaftliches Engagement immer so wichtig, dass man es auch in einer Aktuellen Debatte am frühen Morgen platzieren kann.
In dem Antrag ist zumindest in einem Punkt enthalten, dass Sie die Medien auffordern wollen, mehr über das Ehrenamt zu berichten. Das ist sozusagen schon eine aktive Maßnahme, damit es eventuell klappt. Schauen wir einmal.
Das ist auch nicht böse gemeint. Wir nehmen die Botschaft auf. Unser Antrag wartet seit Juli 2005 im Ausschuss für Kultur und Medien darauf, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen zu ihm stößt und dass dann gemeinsam darüber diskutiert wird.
Dazu dient es auch. Er sollte schon im September kommen; jetzt ist er im Oktober gekommen. Nun gucken wir einmal.
Herr Ministerpräsident, ich danke für die doch ziemlich detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Punkten, die in den Koalitionsantrag aufgenommen worden sind. Dies war in der Rede des Herrn Staatsminister Robra im Juli 2005 nicht so. Nehmen Sie es mir aber nicht übel, dass ich sage: Ein bisschen mehr Engagement hätte bei der Rede schon dazugehört.
- Okay. - Wir schaffen das alles - das habe ich Ihrer Rede entnommen - bis zum 5. Dezember, bis zum Tag des Ehrenamtes. Ich meine wirklich allen Ernstes, das ist ein wichtiges Datum. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir den Antrag der Koalitionsfraktionen in die Ausschüsse überweisen - denn das Ehrenamt ist eine Querschnittsaufgabe, das wird von jedem so betont -, bis Dezember auch noch einiges von dem auf den Weg bringen können, was der Ministerpräsident jetzt angekündigt hat. Es soll einiges geprüft werden usw. Aber vielleicht können wir die Prüfung auch abschließen.
Er hat in seinen Ausführungen auch gesagt, dass jetzt wohl auch ein Ländervergleich stattfindet. Es gibt Beispiele dafür, etwa der Nachteilsausgleich, die konzeptionelle Arbeit mit Leitbildern in Nordrhein-Westfalen und Ähnliches.
Ich freue mich auch, dass Herr Rauls unseren Antrag noch einmal erwähnt hat. Ich verkneife mir das auch nicht; denn ich gehe nach wie vor davon aus, dass diejenigen Länder am weitesten vorangekommen sind, die im Bundesnetzwerk organisiert sind. Vielleicht kriegen wir es bis zum Dezember auch hin, unsere Mitgliedschaft zu erklären.
Meine Damen und Herren! In Vorbereitung des heutigen Tages habe ich, auch im Zusammenhang mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen - das war greifbar, darüber kann man diskutieren -, noch einmal geschaut, was die Enquete-Kommission des Bundestages sozusagen als Schlussfolgerung aus ihrer Befassung mit diesem Problem in Form von Handlungsrichtlinien auf den Tisch gelegt hat. Ich möchte auch erwähnen, dass die Ergebnisse dieser Enquete-Kommission so wichtig waren, dass sich der Bundestag entschlossen hat, einen Unterausschuss zum bürgerschaftlichen Engagement ins Leben
zu rufen. Dieser soll auch in dieser nächsten Legislaturperiode arbeiten. Man kann prüfen, wie man sich in geeigneter Weise einbringen kann.
Ich habe mir die Handlungsempfehlungen noch einmal angesehen. Sie decken sich im Wesentlichen mit den Dingen, die Sie in Ihren Antrag geschrieben haben. Das ist gut dreieinhalb Jahre her. Ich denke, jetzt, da die Handlungsaufforderung besteht, staatliche Institutionen konsequent in Richtung Bürgerorientierung zu öffnen, kommt es darauf an, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren, wie man das eigentlich machen kann. So einfach ist es nicht. Ich muss sagen: Auf der Kreisebene haben wir in Stendal auch schon darüber diskutiert. Das ist nicht einfach. Sicherlich kann man es bei dem Appell belassen. Aber wenn man es umsetzt, ist es im Alltag eine verdammt harte Arbeit.
In dem nächsten Punkt steht etwas, das ich immer so herrlich fand. In der letzten Legislaturperiode habe ich mich immer mit dem Kollegen Justizminister auseinander gesetzt, wenn es um die Bürgerinnen und Bürger ging. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Gebiets- und Funktionalreform und dabei wurde immer gesagt: Der Bürger ist der Kunde der Verwaltung und er muss auch wie ein Kunde behandelt werden. Dabei haben wir immer gebetsmühlenartig gesagt: Der Bürger ist nicht nur Kunde der Verwaltung, sonst ist er bald der letzte Kunde,
sondern er ist auch sozusagen der Koproduzent von Dienstleistungen. So etwas Ähnliches steht jetzt auch in Ihrem Antrag.
Direkt unter der Aufforderung, die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger zu öffnen, kommt dieser ganze Teil, der aufgezählt wird, der jetzt in Ihrem Antrag ganz detailliert enthalten ist, in dem es um das Zuwendungsrecht und dessen Vereinfachung geht.
Wenn wir unseren Haushalt angucken - ich bin keine Finanzpolitikerin, aber wir haben im Vorfeld über diesen Antrag gesprochen -, dann muss man auch sagen, dass man zum Teil damit auch einmal etwas bewegt hat. Wenn wir die VE beim Sportbund in Höhe von 40 Millionen € betrachten, ist festzustellen, dass dies etwas Verstetigendes ist.
Aber wir haben auch schon regelrecht gegen eine solche Handlungsmaxime verstoßen, wenn man nur an das Feststellenprogramm denkt, das im Jahr 2003 ausgelaufen ist. Die VE wird nicht eingestellt. Ehe das Fachkräfteprogramm angelaufen ist, verging eine ganze Zeit und es konnte tatsächlich nicht ausgeschrieben werden. Es ging erst im März bzw. April los. Insgesamt muss man wirklich abgleichen, an welcher Stelle dem entsprochen wird.
Im Wesentlichen gehen wir aber immer mehr zur Projektförderung über, bei der diese Verstetigung ein ganz schwieriges Problem ist. Wenn man sich den Haushaltsansatz im Kinder- und Freizeitbereich anschaut, der nur noch aus Einnahmen nach dem Lotto-Toto-Gesetz gespeist wird, dann kann man dem Parlament zunächst keinen absoluten Vorwurf machen. Vielmehr muss man feststellen, dass das die realen Bedingungen sind. Man muss aber auch fragen, was man abgesehen von Geld und von vielen anderen Dingen, von denen der Ministerpräsident bereits einige aufgeführt hat, dagegensetzen kann.
Ich denke, ein Appell ist gut. Das ist Kür; die Pflicht ist tatsächlich der nächste Haushalt. An dieser Stelle kann man sagen: Sie haben Gott sei Dank einen Doppelhaushalt und brauchen das jetzt nicht zu machen. Wir müssen dann einmal gucken, wie es in der nächsten Legislaturperiode sein wird. Aber dann sollte der Landtag schon eine ziemlich feste Position haben, wie er damit umgehen will.
Meine Damen und Herren! Wenn wir uns im Ausschuss darüber verständigen, die Fachbereiche detaillierter betrachten und sehen, was die Landesregierung dazu tut, kann der Maßstab auch der Koalitionsvertrag sein. Wir hatten in Vorbereitung des heutigen Tages einmal dort hineingeschaut. Dort gibt es an vielen Stellen zum Kultur- und Jugendbereich und zu anderen Bereichen ziemlich eindeutige Aussagen darüber, was man alles machen möchte, um das zu fördern.
Der Ministerpräsident hat auch gesagt, dass im Kultusministerium einiges passiert ist. Andererseits bekommen wir gerade aus dem Kinder- und Jugendbereich signalisiert - man muss prüfen, ob das stimmt -, dass manche Anträge zwei Seiten länger geworden sind. Das muss man einfach prüfen. Das liegt sehr häufig nicht an der Politik, sondern daran, dass sich manche Bereiche ein bisschen verselbständigen, wenn man nicht aufpasst.
Abschließend möchte ich als Mitglied des Ausschusses für Inneres und weil mir das Thema sehr am Herzen liegt, auf Folgendes hinweisen: Wir haben alle von der Bürgergesellschaft und von bürgerschaftlichem Engagement gesprochen. Nicht alle sprechen von einer Bürgerkommune. Der Städte- und Gemeindebund hat es in seiner letzten Denkschrift gemacht. Die Linkspartei.PDS spricht auch schon eine ganze Weile von der Bürgerkommune und muss dafür arbeiten, dass es umgesetzt wird und dass man dafür auch Partner findet. Der Städte- und Gemeindebund spricht - darauf habe ich bereits in der Anhörung aufmerksam gemacht - nach meiner Meinung sehr konservativ von der Bürgerkommune.
Auch darüber sollten wir diskutieren. Wir haben jetzt eine gute Gelegenheit dazu. Wir ändern nämlich das Kommunalrecht. Spätestens bei der Diskussion über die Gleichstellungsbeauftragten haben wir gemerkt, dass wir doch ganz schön an der Oberfläche schwimmen, wenn es um aktuelle Prozesse geht. Die Frage ist nicht nur: Gleichstellungsbeauftragte, ja oder nein? Die Frage lautet vielmehr: Wie manage ich innerhalb einer Kommune Ehrenamtsarbeit? Das sind nämlich auch die Rahmenbedingungen.
Mir bleiben noch die letzten vier Sekunden, um Ihnen zu sagen, dass wir von der Oberfläche in die Tiefe abtauchen sollten. Dann haben wir vielleicht noch einmal einen Grund, zu medienwirksamer Zeit über das Ehrenamt zu reden. - Danke schön.
Ich denke, es ist weder das eine noch das andere. Das muss man sehr wohl im Blick haben. Diese Frage, ob das überhaupt deren Aufgabe ist, wurde auch während der Anhörung im Innenausschuss gestellt. Zunächst sind in weiten Teilen Selbsthilfe und Selbstorganisation ansagt. Aber wir haben Bereiche des Ehrenamtes, die Rahmenbedingungen brauchen, in denen vernetzt und geholfen wird.
Ich sehe zum Beispiel, was die Selbsthilfegruppen leisten. Sie haben aber definitiv nur die Möglichkeiten, die sie sich selber organisieren. Sie haben zu großen Teilen nicht die Kraft, Qualifizierung zu organisieren, sich untereinander zu vernetzen und Ähnliches. Wenn dieses Bedürfnis da ist - am Tag des Ehrenamtes wurden im Landtag immer solche Fragen angesprochen -, dann brauchen sie einfach Ansprechpartner.
Wir dürfen, so glaube ich, auch nicht so tun, als ob die Verwaltung und die Politik - damit meine ich auch die Kommunalpolitik - schon immer erkannt hätten, wie wichtig Bürgerengagement ist. In der Verwaltung und in der Politik blockiert man häufig auch Bürgerengagement. Ich denke, an dieser Stelle braucht man Leute, die von dem, was sie sagen, wirklich Ahnung haben, und die sich auch innerhalb der Struktur durchsetzen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr viel gesagt worden, was wir teilen. Deshalb kann ich mich kurz fassen.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf vor allem dahin gehend, dass das Disziplinarverfahren nunmehr dem Verwaltungsrechtsverfahren angepasst, sozusagen angedockt wurde und dass man dadurch effizienter werden kann. Das ist sicherlich der Kern des Gesetzes.
Wir haben ebenso wie die SPD-Fraktion zu einigen Dingen, die von den Angehörten vorgetragen worden sind, noch Klärungsbedarf. Das betrifft zum Beispiel die Zuständigkeitskonzentration, aber es betrifft zum Beispiel auch das Hochzonen des Disziplinarverfahrens bis in die oberste Dienstbehörde. Wir sagen nicht, dass wir das ablehnen, aber wir haben noch Nachfragen, die im Anhörungsprozess sicherlich zu klären sind.
Eine andere Sicht auf die Dinge als der Innenminister und der Vertreter der CDU-Fraktion haben wir zum Ausschluss der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es geht dabei nicht nur darum, dass man Verfahren verkürzt und dass man Kosten spart. Man muss auch sagen, dass es eindeutig eine Rechtsbeschneidung ist.
Der Beamte hat dann im Unterschied zu den Angestellten keine Möglichkeit der Revision. Wir sind sowieso gegen diese Statusgruppen, aber die Angestellten haben eine Möglichkeit der Revision. Bei anderen schneiden wir sozusagen dieses Recht ab. Diese Auffassung teilen wir eindeutig nicht und wir werden im Ausschuss darüber noch umfänglich diskutieren müssen.
Ein Problem ist für uns auch § 15. Dort geht es um das Problem der Verjährung. Wenn wir es so machen, dass es zu keiner Verjährung kommt, wie ich den Gesetzentwurf im Moment verstehe, dann muss man auch zugeben und eindeutig sagen, dass das härter als das Strafrecht ist, wo es Verjährungsparagrafen gibt. Diese Dinge müssten wir also noch klären.
Ich teile auch die Auffassung, dass es zu den Zahlen und Fakten, die zu bisherigen Disziplinarverfahren vorliegen, günstig wäre, ein paar Nachfragen zu stellen. Wenn von 956 Verfahren nur 443, also nicht einmal die Hälfte, Maßnahmen nach sich ziehen, dann könnten zwei Schlussfolgerungen gezogen werden: Entweder werden Disziplinarverfahren vielleicht zu leichtfertig eingeleitet und zerschlagen sich dann oder man führt das Verfahren nach der Eröffnung nicht konsequent zu Ende. Beide Dinge will ich nicht behaupten. Dazu stehe ich wirklich nicht genügend im Disziplinarrecht. Aber wir sollten das schon einmal prüfen, vor allem, weil es in der Öffentlichkeit oft die unberechtigte Diskussion gibt: „Als Beamter kannst du fast alles machen, da passiert nichts“.
Ansonsten sind wir dafür, dass der Gesetzentwurf federführend im Innenausschuss, aber mitberatend unbedingt auch im Ausschuss für Recht und Verfassung diskutiert werden sollte. - Danke schön.
Das Kultusministerium hat im Zusammenhang mit der künftigen gymnasialen Ausbildung in Havelberg angekündigt, eine für die Region „maßgeschneiderte Sonderregelung“ zu ermöglichen. Danach sollen Schülerinnen und Schüler der Region Havelberg, die eine gymnasiale Ausbildung wählen, in einer Außenstelle des Gymnasiums Tangermünde mit organisatorischer Anbindung an die Sekundarschule Havelberg in den Schuljahrgängen 5 bis 9 unterrichtet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es richtig, dass auch für diese Außenstelle des Diesterweg-Gymnasiums Tangermünde in Havelberg der Klassenteiler angewandt werden soll?
2. Wie werden die Aussagen der Schulverwaltung im Landkreis Stendal bewertet, wonach laut Anweisung des Landesverwaltungsamtes bei einer Überschreitung der maximalen Schülerzahl für eine Klasse an der Außenstelle in Havelberg die weiteren Schülerinnen und Schüler in Tangermünde unterrichtet werden müssten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, der Antrag, über den jetzt beraten werden soll, passt gut in die politische Landschaft. Das hat sich schon an dem vorangegangenen Antrag gezeigt. Das hat sich auf ganz andere Weise aber auch daran gezeigt, dass die Freiwilligen-Agentur in Halle gestern ihren sechsten Geburtstag feiern konnte, dass gestern der Startschuss für den Freistil-Jugendwettbewerb gegeben wurde und dass vorgestern die Konferenz der Koalitionsfraktionen auf der Grundlage des Arbeitspapiers zum Ehrenamt durchgeführt wurde.
Der Antrag passt aber auch gut in die bundespolitische Landschaft. Anknüpfend an das Internationale Jahr der
Freiwilligen und an die Enquetekommission des Bundestages ist eine Vielzahl von Aktivitäten ausgelöst worden, unter anderem programmatische Aktivitäten, die insbesondere einen Beitrag zur Klärung der zukünftigen Rolle des Ehrenamtes leisteten. Des Weiteren sind strukturellorganisatorische Aktivitäten ausgelöst worden. So wurde unter anderem das heute zur Diskussion stehende - jetzt haben wir es wieder mit einem Netzwerk zu tun - Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement gegründet, das eine Geschäftsstelle in Berlin und mittlerweile 14 Mitarbeiter und 140 Akteure hat und das für sich in Anspruch nimmt, nicht hierarchisch zu sein.
Es hatte aber auch zur Folge, dass in mehreren Bundesländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz, entsprechende Aktivitäten entfaltet wurden; beispielsweise wurden dort Landesnetzwerke zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements geschaffen, die alle Mitglied in dem Bundesnetzwerk sind.
Die Akteure selbst wurden sich ihres Platzes in der Gesellschaft stärker bewusst; immerhin ist das - so kann man es in dem Landesportal von Sachsen-Anhalt nachlesen - mittlerweile jede Dritte bzw. jeder Dritte in Sachsen-Anhalt.
Schließlich passt der Antrag auch in die europäische Landschaft. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Jahr 2005 wurde zum Europäischen Jahr der Demokratieerziehung ausgerufen. Im Kern geht es dabei um eine gezielte Förderung der Argumentationsfähigkeit von Jugendlichen in den Schulen.
Längst werden internationale Konferenzen und Aktionen speziell auf das bürgerschaftliche Engagement ausgerichtet. Führend ist dabei die Engagementförderung in den skandinavischen Ländern, insbesondere deshalb, weil man inzwischen erkannt hat, dass solche Leistungen wie die Evaluierung bürgerschaftlichen Engagements dort fast weltweit auf einem Spitzenniveau sind.
Die skandinavischen Länder, meine Damen und Herren, sind im Übrigen auch ein Beweis dafür, dass starke, sich umfassend für das Wohl des Gemeinwesens verantwortlich fühlende Wohlfahrtsstaaten der Vitalität der Bürgergesellschaft nicht entgegenstehen. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements hat Hochkonjunktur, nicht nur in der Politik, in der Wissenschaft bzw. im dritten Sektor selbst, sondern auch in den Kirchen. Diese leisten auf diesem Gebiet einen unverzichtbaren Beitrag.
Haben wir es hier insgesamt mit einem Modetrend zu tun, der nach den Jahren der Hochkonjunktur wieder ins Schattendasein rückt? - Nein. Die Antwort, die inzwischen von allen Seiten kommt, lautet: Das bürgerschaftliche Engagement und dessen Förderung sind ein langfristiges strategisches Ziel in Richtung Zivilgesellschaft.
Wie jeder einzelne Akteur haben die Bundesländer ihre spezifischen Aufgaben. Das Civitas-Netzwerk, das hier schon in Rede stand, hat diese Länderaufgaben in zwölf Thesen zur Entwicklungsperspektive als Handlungsansätze formuliert. Die Ausgangsthese lautet:
„Die Länder als staatliche Ebene zwischen Bund und Kommunen haben eine besondere Bedeutung, weil vor allem die Länder in der Lage sind, die Ideen und Aktivitäten aus den Kommunen zu bündeln und zu verstetigen. Sie können und sollen“
- so ist es auch bei uns -
„selbständig Programme, Initiativen und Kampagnen entwickeln.“
Einige dieser Maßnahmen erwähnte ich eingangs. Wichtig ist es aber auch, die Evaluierung zu etablieren und die Lernnetzwerke zu koordinieren.
Die primäre Aufgabe der Landespolitik ist es aber, die lokale Ebene zu stärken. Auf der kommunalen Ebene agiert eine Vielzahl von Vereinen, Initiativen und Projekten. Es wurde schon angesprochen: Im kommunalen Bereich werden Zusammenhänge erlebt, erfahren und ausgetragen; dort können sie vermittelt und initiiert werden.
Diese Konzentration, meine Damen und Herren, auf die kommunale Ebene ist insgesamt in der Landespolitik, aber auch in den einzelnen Parteien noch zu stark unterbelichtet. Dieser Aspekt fehlt auch in dem Arbeitspapier der Koalitionsfraktionen zum Ehrenamt. Viele andere Punkte in diesem Papier könnte ich sofort unterschreiben.
Die Entwicklung geht jedoch eindeutig in Richtung einer Herausbildung von Bürgerkommunen. Hier müssen die Akteure vor Ort vor allem selbst aktiv werden. Hier bedarf es aber auch eines deutlichen Qualitätssprunges in den kommunalen Spitzenverbänden, wie das Papier der kommunalen Spitzenverbände und des Städte- und Gemeindebundes zum Thema „Kommunen 2020“ zeigt. Aus unserer Sicht wird das Problem Bürgerkommune darin eindeutig zu kurz abgehandelt. Hierzu bedarf es bestimmter Rahmenbedingungen und gezielter Impulse aus der Landesebene heraus. Die Engagementfreundlichkeit ist bei allen Reformprojekten zu berücksichtigen, so lautet eine Zielstellung in unserem Antrag.
Unter den Nrn. 2 und 3 des Antrages wird vor allem der Tatsache Rechnung getragen, dass der Länderaustausch für die Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements gerade jetzt von großer Bedeutung ist, handelt es sich doch um ein relativ junges Handlungsfeld in der Landespolitik. Ein Blick auf die unterschiedlichen Aktivitäten der 16 Bundesländer zeigt, dass dies fruchtbringend ist.
Hierbei fällt auf, dass die im Bundesnetzwerk engagierten Länder eindeutig die Nase vorn haben. Sie haben die Nase in der Leitbildentwicklung vorn. Sie haben - da ist bundesweit Baden-Württemberg führend - die Nase auch deshalb vorn, weil sie anerkennen, dass bürgerschaftliches Engagement nicht nur eine Frage der einzelnen Ministerien, sondern eine Querschnittsaufgabe ist und deshalb interministeriell vernetzt werden muss.
Nicht zuletzt kann jedes Bundesland von den unterschiedlichen Formen der Anerkennungskultur, die in den einzelnen Bundesländern praktiziert werden, profitieren. Die Vielfalt ist wirklich groß. Man könnte einige Anerkennungsformen von uns einbringen oder übernehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Nr. 3 des Antrages wird der Beitritt Sachsen-Anhalts zum Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement beantragt. Ich habe bereits gesagt, dass darin mittlerweile 140 Akteure aktiv sind und dass seit der Gründung des Bundesnetzwerkes im Jahr 2001 eine hervorragende Arbeit geleistet wurde.
Das Bundesnetzwerk arbeitet in acht Arbeitsgruppen, die sich mit den wichtigsten Herausforderungen befassen, die die Förderung des bürgerschaftlichen Engage
ments stellt. So bearbeitet die Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen“ rechtliche Aspekte der Förderung. Darin wird diskutiert. Einige Bundesländer haben inzwischen zum Beispiel Rahmenvereinbarungen zum Schließen von Versicherungslücken abgeschlossen. Eine andere Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Qualifizierung und Bildung.
Allein aus der Tatsache des so genannten neuen Ehrenamtes erwachsen ganz andere Herausforderungen als bei den inzwischen hoch organisierten Bereichen des so genannten traditionellen Ehrenamtes, zum Beispiel im Sport.
Wichtig ist es ferner, ein stärkeres Augenmerk auf den Bereich der kommunalen Ebene zu lenken. Das habe ich bereits ausgeführt. - Kurzum, es lohnt sich, aktiv zu werden, Erfahrungen einzubringen und von anderen zu profitieren.
Abschließend sei noch einmal betont, die Annahme des Antrags wäre nur ein kleiner Schritt auf dem Weg hin zu einer noch qualifizierteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements seitens der Landespolitik. Es ist nicht der erste und es kann auch nicht der letzte Schritt sein. Der vor Ihnen liegende Antrag soll dazu beitragen, den Partizipationsgedanken insbesondere auch in der Landespolitik noch weiter zu etablieren.
Meine Damen und Herren! Auf dem Landesportal von Sachsen-Anhalt ist ein Link zum Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement zu finden. Es wäre schön, wenn man anklickt - dort steht dann „Mitstreiter“ - und Sachsen-Anhalt würde unter den beschließenden oder unter den kooperierenden Mitgliedern aufgeführt sein. - Danke sehr.
Wo nimmt Ihre interministerielle Koordinierungsgruppe die Anregungen her? Kommen diese ausschließlich aus unserem Bundesland? Welche Vernetzung mit anderen Bundesländern und Ideen haben Sie zum ständigen Arbeitsgremium hergestellt?
Ich habe noch eine Frage. Darf ich? - Sehen Sie wirklich so unwahrscheinlich große Schwierigkeiten darin, in einer oder mehreren der acht Arbeitsgruppen, die ständig arbeiten und in denen man völlig unkompliziert mitarbeiten kann, mitzumachen? Meinen Sie, dass damit ein so hoher bürokratischer Aufwand an Koordinierung verbunden ist?
Ich habe in meinem Beitrag erwähnt - auch Sie haben das gesagt -, dass man sich um Rahmenverträge zur Schließung von Versicherungslücken bemüht. Meinen Sie nicht, dass man in der Zusammenarbeit mit einigen Ländern, die das schon gemacht haben oder die das schon länger haben, auf eine ganz unkomplizierte Weise zu einem Ergebnis kommen kann?
Meine allerletzte Frage ist: Wer ist in dieser Koordinierungsgruppe sozusagen der Ansprechpartner für die interessierte Öffentlichkeit?
Den geäußerten Vorwurf, dass das alles ziemlich abstrakt sei, nehme ich für unsere Fraktion gern an. Wir hatten tatsächlich überlegt, ob wir nicht fordern sollten, dass ein „Leitbild Förderung bürgerschaftliches Engagement“ erstellt wird. Das haben wir dann aber nicht gemacht, weil wir a) mit Leitbildern und deren Forderungen schon schlechte Erfahrungen gemacht haben und erst einmal ein solches Leitbild vorliegen haben wollten und b) eine Voraussetzung schaffen wollten, die allgemein gehalten wird, damit sich einige Fraktionen bereit erklären - wie es auch jetzt passiert -, darüber im Ausschuss zu beraten.
Wäre es ein zu komplexer Antrag geworden, wäre er abgelehnt worden. In den Punkten, in denen der Antrag konkret ist, weiß es die Landesregierung nicht genau und die anderen wissen es auch nicht genau. Das betrifft die konkrete Forderung, in das Bundesnetzwerk einzutreten.
Der Vergleich mit dem fahrenden Zug hat eine große Rolle gespielt. Herr Schomburg hat gesagt, wir wären aufgesprungen. Der Staatsminister sagte, er wisse nicht, ob es richtig wäre, auf einen solchen Zug aufzuspringen. Ich sage: Lieber auf einen Zug aufspringen und mit die Weichen stellen, als sich hinter dem Zug als Bedenkenträger auf die Gleise zu setzen.
Ein weiterer Punkt, der hier angesprochen wurde, betraf die Kreisgebietsreform. Wir haben ein Konzept zu den Regionalkreisen. Auf unserer Internetseite kann man den gerade verabschiedeten Parteitagsbeschluss nachlesen; dazu haben alle Fraktionen auch die Unterlagen bekommen. Anlässlich der Konferenz, die wir am 28. Mai 2005 zu den Fragen bürgerschaftliches Engagement, Bürgerkommune und kommunale Politikreform einberufen haben, haben auch die Fragen des kommunalen Ehrenamts eine Rolle gespielt. Der Geschäftsführer des Bundesnetzwerkes war anwesend und hat die Arbeitsweise erklärt. Er hat ausgeführt, wie unkompliziert man zum Beispiel in den Arbeitsgruppen als Land arbeiten kann.
- Herr Schomburg, ich finde Ihre Initiative mit der Konferenz gut, aber bilden Sie sich nicht ein, dass wir den Antrag deshalb gestellt haben, weil Sie eine Konferenz durchgeführt haben. Uns war Ende Mai klar, dass wir diesen Antrag stellen.
Ferner wurden Bedenken geäußert, dass es wieder zu einer Verstaatlichung kommen könnte. Auch über solche Dinge muss man diskutieren. Die PDS-Fraktion erkennt an, dass bestimmte Grenzen gesetzt werden müssen; aber es gibt auch neue Herausforderungen wie zum Beispiel die, dass man Gruppen Chancen einräumt, die neben dem Ehrenamt stehen. Darüber muss intensiv diskutiert werden. Das können wir gemeinsam tun.
Wir sind bereit, den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung mitzutragen. Ich bitte Sie nur, den Innenausschuss nicht auszusparen. In diesem Bereich gibt es sehr viel kommunales und anderes ehrenamtliches Engagement.
Was die Überweisung in den Sozialausschuss betrifft, so hat Herr Dr. Fikentscher nach meiner Meinung eine gute Begründung gegeben. Wir müssen uns tatsächlich darüber Gedanken machen, wie wir mit Rahmenvereinbarungen und besseren Rahmenbedingungen umgehen. Dazu wäre dieser Ausschuss am besten geeignet. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legte uns heute einen Gesetzentwurf zur Neugliederung der Kreise vor. Es ist kein Geheimnis, dass die PDS-Fraktion die Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform nachdrücklich unterstreicht und lange darum gekämpft hat, diese Reform bereits 2004 umzusetzen.
Die derzeitige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mussten erst über massiven öffentlichen Druck zu der Erkenntnis geführt werden, dass eine Neugliederung der Kreise unvermeidlich ist,
so wie es der Herr Minister heute gesagt hat. Nicht zuletzt weil es erst einen massiven öffentlichen Druck geben musste und die Landesregierung sozusagen zum Jagen getragen werden musste,
ist dieser Gesetzentwurf in seiner Konsequenz doch halbherzig geblieben. Wir können - damit komme ich zur grundsätzlichen Kritik an dem vorliegenden Entwurf - Ihrer Einschätzung nicht folgen, dass mit diesem Gesetz zukunfts- und leistungsfähige Strukturen geschaffen werden. - Warum ist das so?
Erstens. Mit dem Gesetz wird der wachsenden nationalen und vor allem der internationalen Bedeutung von Regionen kaum Rechnung getragen. Zudem entspannt weder das vorliegende noch das zuvor verabschiedete Grundsätzegesetz nachhaltig die Stadt-Umland-Probleme, was zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Entwicklung einer Region zählt.
Zweitens. Das vorliegende Gesetz mit der darin teilweise immer noch enthaltenen Kleingliedrigkeit von Kreisstrukturen manifestiert - das wurde heute bereits angesprochen - den dreistufigen Verwaltungsaufbau. Über diese Frage ist schon oft gestritten worden, die Argumente sind ausgetauscht. Leider wird nun erst die Zeit beweisen, dass die Vertreter der Zweistufigkeit Recht
haben. Bis dahin ist aber schon viel Zeit und Geld verpulvert.
Fakt ist und bleibt - das steht für Sachsen-Anhalt seit Anfang der 90er-Jahre fest -, dass die Landkreise in ihrer Anzahl mindestens unter zehn gegliedert werden müssen, um eine Zweistufigkeit zu erreichen. Auch wenn es der derzeitige Wille der Koalition ist, am dreistufigen Verwaltungsaufbau festzuhalten, warum schafft man nicht wenigstens die Voraussetzung, dass man in einen zweistufigen Verwaltungsaufbau übergehen kann? Das wird uns auf europäischer Ebene - das wird die Zeit zeigen - von außen aufgedrückt.
Drittens. In dem Gesetzentwurf wird nur allgemein formuliert, dass die Leistungsfähigkeit zur Aufnahme weiterer Aufgaben gestärkt werden muss. Nun aber heraus mit der Sprache: Was sollen diese Aufgaben sein? Wenn man sich allein die kreisfreie Stadt Dessau mit ihren 77 000 Einwohnern im Jahr 2015 anschaut, dann hat man die Größenordnung fixiert, in deren Rahmen Aufgabenübertragungen stattfinden könnten. Was soll das noch Wesentliches sein? Sie haben es nicht genannt.
Viertens. Im gerade erst verabschiedeten Grundsätzegesetz wird die für zwingend notwendig erachtete Einwohnerzahl von 150 000 mit wenigen Ausnahmeregelungen festgeschrieben. Im vorliegenden Gesetzentwurf erreichen sechs von elf Körperschaften die Einwohnerzahl von 150 000 Einwohner nicht. Manche Körperschaft liegt deutlich darunter.
So wird die Ausnahme fast zur Regel. Aus dem Gesagten wird zwingend folgen - im Gegensatz zu Ihnen haben wir eine andere Auffassung dazu -, dass die Diskussion um die Kreisstrukturen bei Umsetzung dieses Konzeptes in wenigen Jahren erneut aufbricht. Im Grunde genommen wird der Fehler aus dem Jahr 1994 zehn Jahre später von der gleichen Koalition wiederholt. Deshalb wird es noch eine dritte Reform der kreislichen Ebene geben.
Ob das so zutrifft oder nicht, darüber können wir uns hier noch ewig streiten. Dem Land nützt das gar nichts. Es kostet nur eine Menge Geld und bindet Kraft in den Kommunen.
Dieser grundsätzlichen Kritik sei ein exemplarisches Beispiel beigefügt. Wie kann es anders sein, ich beziehe mich hierbei auch auf die Region Anhalt. Es ist wohl unstrittig, dass durch das Interview des Ministerpräsidenten in der „Volksstimme“ vom 20. Mai 2005 das Herangehen der Landesregierung nicht plausibler wurde.
Die Überschrift des Artikels „Lieber eine unbarmherzige Wahrheit als eine barmherzige Lüge“ trifft bei dem Problem Anhalt nach unserer Meinung in umgekehrter Weise den Nagel auf den Kopf. Statt im Interesse einer ganzen Region unbarmherzig die Wahrheit zu sagen, die da lautet: „mit einer kreisfreien Stadt Dessau wird weder das Oberzentrum Dessau noch die Region stark sein“, trifft man die nur scheinbar barmherzige Lösung der Kleinteiligkeit.
Mit der Zusicherung der Kreisfreiheit Dessaus unter den Bedingungen der Fusion mit Roßlau noch vor der end
gültigen Entscheidung über neue Kreisstrukturen wurde einer gesamten Region die Chance genommen, sich nachhaltig zu entwickeln,
einer Region, die von ihren Voraussetzungen her die Musterregion Sachsen-Anhalts werden könnte: Dessau in idealer Mittellage, dazu die Achsen der Region, die Mittelzentren Köthen, Zerbst, Wittenberg und Bittelfeld. Aber nein, man schafft drei Gebilde, die alle nicht leistungsfähig sind.
Hinzu kommt, dass über zwölf Jahre gewachsene raumordnerische Beziehungen und Zielstellungen regelrecht auseinander gesprengt werden. Wir sollten das als Parlament in der Gesetzesberatung nicht zulassen.
Ich möchte einen zweiten Aspekt erwähnen, der den § 21 - Wahl und Einberufung der Kreistage - betrifft. Wir sehen bei einer Verkürzung der Wahlperiode der kommunalen Mandatsträger rechtliche, aber auch politische Probleme. Eine Abkürzung der Wahlperiode ist aus unserer Sicht nur rechtsfest, wenn die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen vor Beginn der Aufstellungsverfahren gesetzlich geregelt sind. Auch aus diesem Grund wurde in der letzten Legislaturperiode recht zügig das Erste Vorschaltgesetz verabschiedet.
Da das nun nicht erfolgte, hat man im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt die Reform auf den Zeitpunkt der Kommunalwahlen oder man führt die Kreistage zusammen. Letzteres, die Zusammenführung der Kreistage für die Dauer von zwei Jahren, ist die politisch bessere Variante. Das ist man den kommunalen Ehrenamtlern schuldig. Zudem ist das Zusammenwachsen der Kreise mit der Gesamtheit der Erfahrungsträger zweifelsfrei von Vorteil.
Die Vielzahl der Mandatsträger stellt eine für die Zeit des Zusammenwachsens wichtige Brücke zu den Bürgerinnen und Bürgern dar. Letztlich wird damit die Chance für jeden kommunalen Mandatsträger eröffnet, sich in dem großen Gebilde auszuprobieren und dann auf diese Erfahrung zurückgreifend sich zu entscheiden, ob man in größeren Strukturen dauerhaft tätig sein will. Sie wollen von null auf sieben Jahre. Das ist problematisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion verfolgt nicht zuletzt durch die aktuellen Entwicklungstendenzen und aufgrund der Erfahrungen langer Debatten und konzentrierter Arbeit am Thema ein viel weiter reichendes Konzept als das vorliegende. Die Eckpunkte sind:
Erstens die Bildung von fünf Regionalkreisen bis zum Jahr 2009, angelehnt an die Planungsregionen, einschließlich einer Neuausrichtung der Kommunen zu Bürgerkommunen, einer kommunalen Politikreform und einer Neuausrichtung des Ehrenamtes;
zweitens den Abbau des Landesverwaltungsamtes als Mittelbehörde bis zum Jahr 2011;
drittens die Aufgabenverlagerung in die Landkreise in solch wichtigen Bereichen wie der Schulverwaltung einschließlich der Personalverwaltung, der Forstverwaltung, der Regionalplanung, im Bereich der Sozialverwaltung, um einige wichtige zu benennen, die im Wesentlichen Bürgernähe ausdrücken, Herr Wolpert.
Viertens. Es sollen konkrete Schritte zur Länderfusion eingeleitet werden.
Fünftens. Wir streben an, die Anzahl der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften zu begrenzen und eine freiwillige Übertragung überörtlicher Aufgaben in den Gemeinschaftsausschuss zur Voraussetzung für den Bestand dieses Modells zu machen.
Dazu, meine Damen und Herren, bedarf es politischer Mehrheiten. Das wissen wir. Darum werden wir kämpfen und auch um die Akzeptanz. Aber seien Sie ehrlich: Es ist immer noch besser, erst das Konzept zu haben und dann die Mehrheit, als wenn es so ist wie jetzt bei Ihnen, nämlich erst die Mehrheit zu haben und immer noch nach einem schlüssigen Konzept zu suchen.
Bis zu diesem Zeitpunkt - das hat Herr Gallert bereits erwähnt - stehen wir vor der Frage, wie wir mit Ihren Gesetzen umgehen. Begibt man sich in eine Art Flickschusterei?
Die PDS-Fraktion wird im Innenausschuss Änderungsanträge zur Region Anhalt und zur Region Halle einbringen. Diese Vorgehensweise resultiert aus den Beschlüssen innerhalb der Parteistruktur. Wir werden alles unternehmen, um Entscheidungen herbeizuführen, die den Weg für eine tiefgreifende Reform nicht verbauen. - Danke sehr.
Es ist die gleiche Frage, die Sie aber nicht beantwortet haben: Ist es nicht auch ein raumordnerisches Problem?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Presse in den Tagen nach dem 9. Februar 2005 verfolgt hat, fand in der Beurteilung des Abschlusses eines neuen Tarifrechtes ein selten homogenes Bild der sonst doch sehr ausdifferenzierten Medienwelt - sicher nicht in jedem Detail, aber doch in der Gesamtbewertung.
Da waren bemerkenswert oft Superlative im Spiel. Einige der Überschriften will ich nennen: „Eine Radikalreform“, „Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erleben eine Revolution“, „Krempelt alles um, was bisher
typisch war“, „Eine Jahrhundertreform ist auf den Weg gebracht“, „Tarifabkommen ist Meilenstein“, „Potsdamer Abkommen ist historisch“, „Gewerkschaften haben bemerkenswerte Reformbereitschaft gezeigt“, „Das war der große Wurf“, schließlich und letztlich - das hat man schon lange nicht mehr gehört -: „Dies war eine Neuerung, die das Wort Reform verdient“.
Warum hat nach der Ansicht der medialen Öffentlichkeit der Abschluss solche Superlative verdient? Was haben der Bund, die VKA, also die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber, und die Gewerkschaft ver.di in Potsdam in zwei Tagen nach zweijähriger Vorbereitung alles an Ergebnissen vorgelegt? - Ich möchte einige Ergebnisse nennen.
Ein einheitliches Tarifrecht für Arbeiter und Angestellte, eine einheitliche Tabelle für Arbeiter, Angestellte und Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege einschließlich der Krankenhäuser wurden geschaffen. Das bedeutet, nach mehr als 40 Jahren wird der BAT abgelöst. Das bedeutet aber auch, den ersten Schritt zu gehen, mit dem die von uns schon immer kritisierten Statusgruppen abgeschafft werden.
Ab 2007 soll eine zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung erfolgen, die, zunächst beginnend bei 1 % des Gehalts, in den Folgejahren bis zu 8 % gesteigert wird. Dass dies bis zum Jahr 2007 gestreckt wurde, ist ein kleiner Rückzug vom ursprünglichen Ansatz, aber es ist ein Anfang, der auch von uns immer schon im Beamtenrecht eingeklagt und gefordert wurde. Eine leistungsorientierte Bezahlung ist nach dem Beamtenrecht bereits möglich. Aber das haben wir bisher im Land nicht hinbekommen.
Die Zeit bis 2007 wird alles in allem auch gebraucht werden; denn in den Hierarchien im öffentlichen Dienst sind solche Fragen wie eine leistungsorientierte Bezahlung sicherlich zunächst einmal durchzudeklinieren. Dazu gehören Führungsqualitäten genauso wie nachvollziehbare Kriterien. Das wird schwer genug werden.
Darüber hinaus wurde eine einheitliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden vereinbart. Das bedeutet eine halbe Stunde mehr in den alten Bundesländern und eine Verkürzung um 60 Minuten bei vollem Lohnausgleich in den neuen Bundesländern. Eine landesbezirkliche Aushandlung von 40 Stunden ist jedoch möglich.
Des Weiteren wurden Arbeitszeitkorridore eingeführt. Kinder- und Verheiratetenzuschläge fallen weg und - das ist bemerkenswert - Jüngere werden besser gestellt als Ältere. Da im öffentlichen Dienst mehr als die Hälfte der Beschäftigen älter als 50 Jahre ist, ist das sicherlich dringend notwendig. Die so genannten Sitzprämien werden durch Erfahrungsprämien abgelöst. Es zählt insbesondere die Qualifikation.
Bemerkenswert ist auch die Vereinbarung einer Einmalzahlung statt linearer Tarifsteigerungen. Dies wird allgemein als ein erstaunlicher Schritt bezeichnet. Dies war aus meiner Sicht längst überfällig. In den ausgehandelten Konditionen trägt das dazu bei, die bis zum Jahr 2009 geplante Ost-West-Angleichung etwas leichter zu schultern.
Es gibt noch viele andere Punkte, die ich nicht alle aufzählen will. Über vieles wird auch erst in den nächsten Monaten verhandelt werden. Natürlich gibt es auch Re
formpunkte in diesem Paket, die einzelnen Gruppeninteressen entgegenlaufen - das ist bei Reformen immer so - und die zu Auseinandersetzungen sowohl innerhalb der Gewerkschaften als auch zwischen den unterschiedlichen Parteien und der Arbeitgeberschaft führen werden.
Sehr kritisch sieht die PDS beispielsweise die Einführung eines Niedriglohnsektors. Dadurch rutscht die untere Gehaltsgruppe auf 1 286 € ab, das bedeutet 300 € Einkommen weniger als zuvor. Als kritisch ist auch die Begründung, die für diesen Einschnitt im niedrigsten Vergütungsniveau gegeben wurde, zu betrachten. Man vertritt die Auffassung, dadurch die Auslagerung kommunaler Dienstleistungen in die Privatwirtschaft zu verhindern.
Bei dem gegenwärtigen Stand der Privatisierungen muss man sich sehr wohl fragen, was in diesem Qualifikationsbereich denn überhaupt noch auszulagern ist. Die Aufgaben Reinigung, Küche und dergleichen sind fast alle ausgelagert. Dieser Punkt ist nach unserer Meinung sehr kritisch zu sehen.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Öffnungsklauseln sehen wir dabei nicht ganz so kritisch wie andere Länder. Mit Augenmaß behandelt, bietet diese Flexibilisierung die Möglichkeit, eine bestimmte Starre zu lösen. Das setzt allerdings voraus, dass der Umgang mit diesen Möglichkeiten sehr bewusst erfolgt, dass noch einige Hausaufgaben erledigt werden und dass es den Arbeitgebern nicht nur darum geht, das Maximale herauszuholen.
Das Fazit ist: Superlative sollte man sparsam benutzen. Aber wir halten diesen Abschluss alles in allem für einen Schritt in die richtige Richtung.
Dies sieht nun die Tarifgemeinschaft der Länder bislang nicht so. Gleich am Tag des Abschlusses der Tarifvereinbarung teilte ihr Vorsitzender mit, dass das Verhandlungsergebnis in dieser Form nicht zu übernehmen ist.
Die entscheidende Begründung lautet: Zu teuer; das können die Länder nicht bezahlen. Es wurden Beispiele angeführt, dass es Mehrkosten insbesondere im Hochschulbereich gebe, die sich auf etwa 200 Millionen € belaufen würden.
So gab es in den ersten Tagen nach dem Abschluss fast durchweg negative Signale aus der Länderfront. Dann erkannten SPD-geführte Länder durchaus bemerkenswerte Vereinbarungspunkte im Tarifabschluss. Am 23. Februar mahnte der Ministerpräsident Böhmer eine Einigung im öffentlichen Dienst an.
Gestern wurden die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und der TdL aufgenommen. Der Presse war zu entnehmen, dass nun Arbeitsgruppen gebildet wurden. Es ist zu befürchten, dass es recht langwierige Verhandlungen werden. Gleichwohl meinen wir, dass die Angestellten im öffentlichen Dienst ein Recht darauf haben zu erfahren, wie ihre Zukunft aussehen wird.
Die PDS-Fraktion fordert in ihrem Antrag zu fünf Punkten die Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss und im Finanzausschuss über die konkreten Auswirkungen der einzelnen Reformpunkte und die Position der Landesregierung. Ich will nicht verschweigen, dass wir zunächst beabsichtigten, die Landesregierung zur Übernahme aufzufordern, wie das jetzt auch in anderen Ländern geschieht. Inhaltlich sehen wir das als eine
unbedingt anzustrebende Lösung, zumindest in Bezug auf die großen Reformfortschritte.
Vermeiden wollten wir allerdings, der Landesregierung die Chance zu nehmen, die konkreten finanziellen Auswirkungen für unser Land zunächst darzustellen und Lösungswege anzubieten. Des Weiteren wollten wir vermeiden, dass unser Antrag von dem Hohen Haus sofort mit der Begründung, es sei zu teuer, abgelehnt wird. Wir brauchen dazu eine ausführliche Diskussion, wir brauchen finanziell verlässliche Zahlen und belastbare Positionen der Landesregierung. Wir erwarten eine zeitnahe Vorlage dieser Zahlen.
Bislang war das Motto des Staatsministers im Parlament stets: Warten wir mal ab, was zum Schluss herauskommt; dann fangen wir an. Nein, auch hier geht es um die Zukunft des öffentlichen Dienstes.
Wir können es uns als Länder nun nicht mehr leisten, den Verdacht erhärten zu lassen, dass wir die Lobbyisten verkrusteter Strukturen sind, erst eine Föderalismusdebatte nach großem Wirbel in den Sand setzen und dann bei Zukunftsdiskussionen - dazu zähle ich den Tarifabschluss - allein die Sicht des Kassenwartes haben.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Danke sehr.
Nur stichpunktartig: Es stimmt. Der Antrag ist da unscharf formuliert. Es geht um den bis zum Jahr 2009 vom Land abgeschlossenen Tarifvertrag.
Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, dass da natürlich auch immer der Blick auf die Beamten zu richten ist, wenn man jetzt innerhalb des Landes darüber redet. Da muss ich sagen: Das ist eben das Problem dieser Statusgruppen. Deshalb müssen sie auch wirklich über kurz und nicht über lang verschwinden,
weil es ein Unding ist, dass wir über Jahrzehnte über solche Fragen reden und niemand geht da richtig ran.
Was mir nicht ganz einleuchtend ist - deshalb hätte ich eigentlich erwartet, dass dieser Antrag überwiesen wird -: In allen bisher veröffentlichten Dokumenten stand, dass es mittel- und langfristig zu einer Entlastung der Länder kommen wird. Sie haben das umgekehrt dargestellt. Ich kann das jetzt hier nicht ausdiskutieren. Ich hatte erwartet, dass wir das im Finanzausschuss machen.
Frau Rotzsch, Sie haben jetzt gesagt: Die PDS kommt zu früh. - Hmm. Manchmal kommen wir zu spät. Wie ist das Problem jetzt zu klären? Wenn Sie uns immer sagen würden, wann wir kommen können, dann würde es ja gehen.
Aber da Sie das nicht machen, werden Sie hier auch immer mit zu frühen oder zu späten Anträgen von uns leben müssen.
Frau Röder, dass Sie mir jetzt noch diesen Superhappen von Leitbild zugeworfen haben, finde ich ganz toll. Wir haben in der letzten Innenausschusssitzung die Arbeitsebene zu dieser Problematik gehört. Da ging es - - Das ist eine typische Form von zu spät: Wir haben den Antrag behandelt, als es um Föderalismus und Dienstrecht ging. Da saß die Arbeitsebene da und sagte: Tja, Föderalismus und Dienstrecht haben sich erledigt. Die Föderalismusdebatte ist gestorben. Wir waren zu spät.
Dann gab es die Nachfrage im Innenausschuss, wie das Leitbild behandelt wird. Herr Kosmehl ist sofort rausgegangen, weil er es nicht hat ertragen können, was da abgelaufen ist.
Die Arbeitsebene hat gesagt: Wissen wir nicht.
Wir haben gefragt: Gibt es eine Arbeitsgruppe, die das Leitbild erarbeitet? Da wurde definitiv gesagt: Nein, es gibt keine Arbeitsgruppe, die das Leitbild erarbeitet. Es gab null Aussage und eigentlich gab es sogar eine negative, nämlich die, dass im Moment gar nicht daran gearbeitet wird, was die Koalitionsfraktionen auf den Plan rief, die gesagt haben: Beim nächsten Mal wollen wir hier die politische Ebene haben und dann sollen sie einmal sagen, wie sie angefangen haben.
Wenn Sie jetzt sagen: Sie sind jetzt so intensiv dabei und arbeiten jetzt wie die Wilden, um dieses Leitbild zu erarbeiten, dann kann es ja nur ganz positiv sein.
Dann hat man es sozusagen innerhalb von 14 Tagen geschafft. - Danke schön.
Gab es im Anhörungsprozess Stellungnahmen, die diesem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüberstanden? Ich habe das aus der Begründung nicht herausgelesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sollte nicht verwundern, dass unsere Bewertung dieses Gesetzentwurfs in weiten Teilen der Bewertung der SPD-Fraktion nahe kommt. So wie die SPD hat die PDS vom Beginn der Gesetzesdebatte an deutlich gemacht, wie sie zu grundsätzlichen Fragen der Funktional- und Verwaltungsreform steht.
Der Grundsatz war: Alle Aufgaben, die auf die kommunale Ebene verlagert werden können, sollen und müssen dort erfüllt werden. Noch besser aber soll dort darüber entschieden werden. Alle im Gesetz festgeschriebenen Aufgaben entsprechen diesem Grundsatz. Aus diesem Grunde wird die PDS-Fraktion nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, sondern sich der Stimme enthalten. Warum wollen wir uns der Stimme enthalten? - Dazu möchte ich zwei wesentliche Gründe nennen.
Erstens. Seit der letzten Legislaturperiode vertritt die PDS-Fraktion die Auffassung, dass es darauf ankommt, ganze Aufgabenbereiche und die dazu gehörenden Verwaltungsstrukturen vorrangig auf die kreisliche Ebene zu verlagern. Das ist mit diesem Funktionalreformgesetz nicht im Ansatz gelungen. Nun heißt dieses Gesetz, wie der Innenminister schon sagte, Erstes Funktionalreformgesetz. So können noch größere Würfe kommen. Dafür werden die Wege aber strukturell immer mehr verbaut. Einige Stichworte dazu: Sozialagentur, Landesbetrieb für
Verbraucherschutz, Errichtung des Landesbetriebes für Straßenbau, das Hochzonen der Schulverwaltungsämter. Die Gesamtentwicklung geht tendenziell auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzes in die falsche Richtung.
Der zweite Grund für die Enthaltung besteht darin, dass die PDS eine andere Sichtweise auf den Zusammenhang zwischen der Funktionalreform und den Gebietsstrukturen hat. Herr Kosmehl, wenn Sie sagen, dass Herr Rothe zu fremden Inhalten gesprochen hat, dann zeigt das genau diesen Unterschied bei der Bewertung des Zusammenhangs zwischen der Funktionalreform und der Gebietsreform.
Eine Gebietsreform und eine Funktionalreform stehen in engem Zusammenhang. Die Ablehnung des Kreistags von Salzwedel zum Theater in der Altmark ist ein Beweis dafür, dass immer mehr nicht nur in Gebietskörperstrukturen gedacht werden soll, sondern in Strukturen, die eine ganze Region betreffen. Es wird immer deutlicher: Wir müssen weniger nach Fläche und Einwohnerzahl beurteilen, als vielmehr eben nach diesen Kriterien. Das schließt die Überlegung der Bildgung von Großkreisen ein und macht eine Deckelung von Kreisgrößen völlig kontraproduktiv.
Ja, es dient letztlich der Manifestation veralteter dreistufiger Verwaltungsstrukturen. - So weit zum Grundsätzlichen.
Lassen Sie mich stichpunktartig auf einige wenige Einzelbestimmungen im Gesetz eingehen. Die Finanzregelungen in Artikel 12 stießen auch bei uns auf große Akzeptanz. Ein entscheidender Fortschritt ist die Verlagerung der Konzessionsvergabe im ÖPNV auf die Kreisebene. Die Übertragung aus dem Umweltbereich verdeutlicht unseres Erachtens das Problem kleingliedriger Strukturen, weil man nämlich oftmals zur Krücke von Zweckverbänden greifen muss.