Die Hürden auf dem Weg zur Fusion sind in einer Zeit knapper Kassen nicht niedriger geworden. Aus dem Gesamtkomplex nehme ich nur einen Komplex heraus, nämlich die Differenzen in den gesetzlichen Grundlagen beider Nationalparke. In diesem Zusammenhang möchte ich einige Dinge zitieren, die abgearbeitet werden müssen.
Ich nenne als Beispiel die Förderung der regionalen Entwicklung. Diesbezüglich gibt zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt durchaus Unterschiede. Bei uns wurde formuliert, dass der Nationalpark zur Strukturförderung im Umfeld beitragen muss. Dies fehlt in Niedersachsen.
Zum Schutzzweck steht bei uns im Gesetz, dass wir mit diesem Nationalpark natürliche Prozessabläufe garantieren. In Niedersachsen heißt es - ich zitiere - „von menschlichem Eingreifen weitgehend ungestörten Ablauf der natürlichen Entwicklung gewährleisten“. Das ist durchaus ein sachlich deutlicher Unterschied.
Gehen wir zur Zonierung. Ich gebe dazu zunächst eine Erklärung: Bei uns haben wir eine Definition der Zonen und der Flächenabgrenzung kartengenau, kartenscharf. Dazu gab es übrigens im Fachausschuss eine Diskussion, die nicht einfach war. Diese Zonierung ist im Nationalpark Harz in Niedersachsen nicht enthalten. Wenn wir aber internationalen Kriterien genügen wollen, wonach ein Entwicklungsnationalpark mit der Zielstellung verbunden ist, dass in der Kernzone eine wie auch immer geartete Bewirtschaftung - dazu gehört auch die Kalkung - nicht stattfindet, dann muss sich Niedersachsen in den nächsten Monaten dazu äußern, wie man das regeln will. Die Zonierung wird aufgrund der teilweisen Zersiedelung zwischen den Nationalparkgebieten in Niedersachsen nicht einfach sein, aber Niedersachsen muss sich deutlich dazu äußern.
Beispiel Sonderzonen: Da gibt es Unterschiede. Wir haben Bildungs- und Erholungszonen geregelt - das ist zum Beispiel § 10 -, Betretungszonen in Ortsnähe oder Sammelgebiete - auch diesbezüglich wurde eine Diskussion geführt, die Sie kennen - an den Hohneklippen bei Ilsenburg. Das ist in Niedersachsen anders geregelt.
Wir können weitergehen zur Erstellung des Nationalparkplans. Auch diesbezüglich gibt es Unterschiede, die deutlich sind.
Nationalparkplan und übergeordnete Behörden: Auch diesbezüglich müssen wir noch Einvernehmen herstellen, ebenso hinsichtlich des Betretungsrechts. Ich sage es ganz einfach, weil das Herrn Czeke immer interessiert. Im Nationalpark Hochharz ist das Reiten grundsätzlich nur auf freigegebenen Wegen gestattet. In Niedersachsen ist es umgekehrt. Da ist das Reiten erlaubt, wo es nicht verboten ist. Das heißt: Wir müssen sehen,
wie wir handeln. Es geht nicht, dass auf der einen Seite der Landesgrenze ein anderes Recht gilt als auf der anderen.
Ausnahmen von Verboten: Bei uns ist im Gesetz geregelt, dass es keine Nutzung mehr gibt. In Niedersachsen haben wir eine Holznutzung. Es gibt auch hinsichtlich des Holzeinschlags noch alte Holznutzungsrechte. Es wird also schwierig, das einheitlich hinzukriegen.
Die Bereiche der Ordnungswidrigkeiten, des Nationalparkbeirats und auch die Funktion der Nationalparkverwaltung sind unterschiedlich geregelt worden. Die Nationalparkverwaltung ist bei uns eine untere Naturschutz-, Forst- und Jagdbehörde, bzw. die untere und obere Naturschutzbehörde in Niedersachsen. Die Nationalparkwacht ist bei uns gesetzlich verankert, während sie in Niedersachsen keine gesetzliche Verankerung hat. - Das ist einmal ein Auszug aus dem Spektrum, das zu bearbeiten ist.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion strukturiert das Thema etwas anders, ermöglicht aber auch die inhaltliche Abarbeitung unseres Antrags. Wir können also diesen Änderungsantrag mittragen.
Zusammenfassend sage ich: Die PDS-Fraktion unterstützt die Bemühungen der Landesregierung zur Zusammenlegung der Nationalparke Hochharz und Harz. Wir fordern die Landesregierung aber auf, diesen Prozess öffentlich zu führen, insbesondere unter Beteiligung der Betroffenen, wie der Beschäftigten, der Kommunen, der Verbände und der Tourismuswirtschaft.
Die Fusion darf nicht zu einem Absenken der international anerkannten Standards führen, insbesondere im Ostharz. Wir haben den Standard Entwicklungsnationalpark nach IUCN-Kriterien erreicht. Eine Zusammenlegung auf Staatssekretärsebene unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist dabei nicht der richtige Weg. Wir unterstützen die Auffassung der Ministerin Frau Wernicke, erst eine sachgerechte Organisationsform zu finden und dann erst über die Verwaltungsstandorte und Ähnliches zu entscheiden.
Wir schlagen vor, den Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Landwirtschaftsausschuss sowie in den Innenausschuss zu überweisen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und auch für die interessanten Bemerkungen während meiner Einbringungsrede.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kasten, Überschrift: Länder übergreifender Nationalpark ist machbar, und diese Landesregierung setzt das um.
Ich freue mich, dass auch die PDS-Fraktion die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen bezüglich der Fusion der beiden Nationalparke begrüßt. Es ist erfreulich, dass sie die Position der Landesregierung unter
stützt. Ich denke, es ist auch berechtigt, dass Herr Kasten den Bogen zur ersten Legislaturperiode geschlagen hat; denn während dieser Zeit gab es schon einmal erste Anläufe. Aber gerade wegen der Erinnerung an die ersten Anläufe möchte ich Sie bitten, den Konsens, der mittlerweile in den beiden Ländern gefunden worden ist, nicht durch das Aufstellen von riesigen Vorbedingungen infrage zu stellen.
Wenn Sie zur Grundbedingung für die Vereinheitlichung der Nationalparke eine alleinige Stärkung des Nationalparkanliegens machen, dann wird schon wieder einiges festgeklopft. Wenn Sie, Herr Kasten, alle diese Sachbereiche, die Sie eben aufgezählt haben, vorher geregelt haben möchten, dann, glaube ich, werden wieder zwölf Jahre vergehen, bis wir zu einer Fusion kommen. Ich denke, manches kann man auch noch im Detail regeln, wenn es zu einer Fusion, Vereinheitlichung oder Zusammenlegung gekommen ist.
Ich bitte Sie auch, Ihre Forderungen nicht so deutlich zu machen, dass Einsparpotenziale die Verhandlungen nicht dominieren dürfen. Das klingt gerade so, als seien organisatorische oder gar finanzielle Überlegungen als Verhandlungsgrundlage bei der derzeitigen Haushaltslage unmoralisch. Ich denke, es muss auch gestattet sein, Organisation und Finanzen dabei mit im Blick zu behalten.
Aber ich informiere den Landtag natürlich gern über die ersten Ergebnisse der Verhandlungen mit Niedersachsen bezüglich der Fusion. Es ist auch überhaupt nicht beabsichtigt, die Öffentlichkeit von den Beratungen auszuschließen. Aber die Diskussion hat auch gezeigt, dass eine zu zeitige Information der Öffentlichkeit auch wieder schädlich sein kann; denn kaum haben sich beide Ministerpräsidenten zu einer Fusion bekannt, wurden die Lokalfürsten überall aktiv, und jeder beanspruchte den Sitz für sich. Ich denke, das ist kontraproduktiv. Deshalb muss man schon den richtigen Zeitpunkt für die öffentliche Diskussion wählen.
Gestern hatte das Nationalparkdirektorium, das aus den Staatssekretären der beiden Umweltressorts, den Leitern der beiden Nationalparke und den für den Naturschutz zuständigen Abteilungsleitern der Landesregierungen besteht, seine zweite Sitzung in dieser Legislaturperiode. Die Verhandlungen verlaufen in einer sehr guten Atmosphäre. Sie sind zielorientiert und sachbezogen. Durch die professionelle Verhandlungsführung beider Seiten konnten bereits zu diesem Zeitpunkt erste substanzielle Ergebnisse erzielt werden.
Die erste Sitzung am 15. April dieses Jahres war von der Diskussion über die benötigten Daten, über die Festlegung erster Schritte und von der Frage geprägt, die internationalen Anerkennung der beiden Nationalparke zu koordinieren. Dazu bekennen sich beide Länder eindeutig. Einigkeit bestand auch hinsichtlich der Frage, dass eine kommunale Trägerschaft, gerade um die internationale Anerkennung nicht zu gefährden, nicht in Betracht kommt. Auch wenn der Vorschlag von unserem Parteifreund Herrn Ermrich kommt, er war nicht sehr zielführend. Das sage ich auch an dieser Stelle.
Selbstverständlich legen beide Landesregierungen großen Wert auf die Anerkennung. Ich denke, einschätzen zu können, dass auch mein Kollege in Niedersachsen zuversichtlich ist, dass die IUCN die beiden Nationalparke in ihrer Herbst-Sitzung in Durban in Südafrika anerkennt. Das wäre schon eine wichtige Voraussetzung.
Hinsichtlich der Frage der Beteiligung der Region haben wir auch ohne Ihre ausdrücklichen Hinweise gehandelt. Wir haben unmittelbar nach der ersten Sitzung des Nationalparkdirektoriums in der Verantwortung der neuen Landesregierung die Beiräte informiert und werden zusätzlich noch in der zweiten August-Hälfte jeweils eine Beiratssitzung durchführen, in denen man sich auf das Thema der Fusion konzentriert. In den beiden Beiräten sind sowohl die Gebietskörperschaften als auch die Interessengruppen der Region vertreten.
In der gestrigen Sitzung des Nationalparkdirektoriums sind die beiden Gesetze näher betrachtet worden. Trotz einiger Unterschiede gibt es viel mehr Übereinstimmungen, als man es im ersten Moment vielleicht denkt. Beide Staatssekretäre kamen überein, den Landesregierungen vorzuschlagen, ein gemeinsames, gleich lautendes Nationalparkgesetz in die beiden Landtage einzubringen. Divergierende Punkte in den beiden Gesetzen wurden besprochen und einer gemeinsamen Formulierung näher gebracht.
Gerade über die Ge- und Verbote ist in der Öffentlichkeit oft diskutiert worden. Es ist auch der Vorwurf erhoben worden, dass das sachsen-anhaltische Gesetz viel restriktiver sei. Das ist während einer näheren Prüfung einfach nicht festzustellen. Bei der Gegenüberstellung aller Ge- und Verbote unter Einbeziehung des übrigen Gesetzesrahmens beider Länder bleiben eigentlich nur wenige deutliche Unterschiede übrig.
Was Sie nannten: Eine deutlich Abweichung ist das Verbot des Reitens im Nationalpark Hochharz, während im Nationalpark Harz keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Wege durch Reiter gelten. Das ist schon ein Beispiel. Im Gegenzug ist in Niedersachsen das Mitführen von Gegenständen zum Tierfang und der Betrieb von lenkbaren Geräten außerhalb von Wegen verboten. Natürlich gelten in Niedersachsen auch keine Spezialregelungen, wie wir sie für den Brocken haben. Das ist auch selbstverständlich, da keine vergleichbare Region im Nationalpark Harz vorhanden ist. Es konnte festgestellt werden, dass der organisatorische Aufbau beider Verwaltungen nahezu identisch ist, was eine Zusammenlegung vereinfacht.
Bezüglich der vielen Gebäude, die von den Nationalparkverwaltungen genutzt werden, soll ein Gebäudenutzungskonzept im Hinblick auf die Fusion erarbeitet werden. Es sind Leitsätze für die Zusammenführung der Nationalparke besprochen worden. Es wurde vereinbart, diese den beiden Kabinetten in einer gemeinsamen Sitzung noch in diesem Jahr vorzulegen.
Die nächste Sitzung des Nationalparkdirektoriums soll Ende September stattfinden. Dort soll Einigkeit zu weiteren Punkten hergestellt werden, etwa zu Fragen der Rechtsform einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung, zur Findung eines gemeinsamen Namens, zum Zeitplan für die weiteren Verhandlungen sowie zu Aufträgen zur Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung bis 2004, zur Abstimmung eines Vorschlages zur Einrichtungsplanung und zu einer gemeinsamen Sitzung der Mitglieder beider Nationalparkbeiräte.
Ich denke, anhand dieser kurzen Ausführungen sehen Sie, dass diese Landesregierung nach nur drei Monaten Verhandlungen mehr Ergebnisse aufweist als alle anderen Vorgängerregierungen vorher.
Einen Satz möchte ich noch sagen zu Ihrem Vorschlag, auch Naturparke zu vereinigen und das in diesen Kontext mit einzubinden. Diesbezüglich sind beide Landesregierungen der Auffassung, dass Naturparke in erster Linie eine Angelegenheit der kommunalen Ebene sind - da verlassen wir unser Grundprinzip überhaupt nicht - und durch die Regionen zu entwickeln und zu tragen sind.
Das Prinzip wenden wir auch für die Dübener Heide und für die Colbitz-Letzlinger Heide an. Das sollte auch für den Harz gelten. Darüber sind wir uns auf beiden Seiten des Brockens einig.
Ich denke, Sie geben mir darin Recht, dass Verhandlungen nicht mit Vorbedingungen vorbelastet werden sollen. Ich erinnere mich noch an die erste gemeinsame Sitzung mit der niedersächsischen Seite. Herr Rauls wird sich auch daran erinnern. Beide Landesregierungen tagten im Jahr 1992. Schon damals wurde über den gemeinsamen Nationalpark beraten. Aber der damalige Ministerpräsident und jetzige Bundeskanzler stellte sofort die Bedingung, der Sitz muss Goslar sein. Damit starb das weitere Bemühen.
Aufgrund dieser Erfahrung sollten wir die Vorbedingungen maßvoll betrachten und die Verhandlungen nicht damit belasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich anbieten, dass die Landesregierung bereit ist, ständig im Ausschuss - das kann ein Auftrag sein, der ständig aufgerufen werden kann - über die Zeitabschnitte oder über die Ergebnisse zu berichten. Ich glaube, es ist unser gemeinsames Interesse, so schnell wie möglich, aber mit Augenmaß und mit dem notwendigen Zeitrahmen diese Fusion herbeizuführen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Ministerin Frau Wernicke. - Nun hören wir den neuen umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Ruden, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So ist das eben, wie der Präsident festgestellt hat. Also werde ich hier einmal öfter stehen und meine Premiere zu Umweltfragen haben.
Uns liegt ein ehrenwerter Antrag vor, ein Doppelantrag - das muss man sagen - vom Bündnis 90/Die Grünen, Niedersachsen, und von der PDS, Sachsen-Anhalt. Es ist gut, wie Sie das hinbekommen haben. Sie können den Streit sicherlich vertragen zwischen der Fraktion der Grünen in Niedersachsen und Ihrer Fraktion. Er wird sich auch wegen des gemeinsamen Anliegens, das gut ist, schnell beruhigen.
Sie wollten die Regierung zum Jagen tragen. Aber irgendwie kam es mir bei den Worten der Ministerin Frau Wernicke vor wie das Märchen von Hase und Igel. Der Igel sagte dann, ich bin schon da. Das gibt es aber öfter bei Anträgen, dass die Regierungen, ob es in der Kommunalpolitik oder in der Landespolitik ist, schon tätig sind. Ich will Ihnen aber in einem Recht geben: Es ist schon wichtig, dass nach zwölf Jahren dieser nicht sehr rühmlichen Vereinigungsgeschichte in Sachen Nationalpark Harz nun endlich - wie Frau Wernicke sagte, nach nur drei Monaten - offenbar ein Konsensweg beschritten wurde, sodass in einer absehbaren Zeit mit einem Ergebnis zu rechnen ist.
Einmal abgesehen davon, worin die Gründe dafür auch immer lagen. In § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass es keine grenzüberschreitenden Nationalparks sein dürfen. Das scheint wohl einer der Gründe zu sein. Der Föderalismus in Deutschland hat uns vielleicht hier ein Bein gestellt, vielleicht die Finanzierung, vielleicht waren auch die unterschiedlichen politischen Verhältnisse in beiden Ländern Schuld, obwohl es über eine lange Zeit SPD-geführte Länder waren.
Aber nun kommen wir einmal zu dem Antrag, den Sie gestellt haben, zu dem wir unseren Alternativantrag gestellt haben. Sie haben vieles hineingeschrieben, was sicherlich die selbstverständliche Verhandlungstaktik unserer Regierung ist. Selbstverständlich müssen die europäischen Rahmenregelungen usw. berücksichtigt werden. Aber es sind auch Formulierungen enthalten, bei denen man sich fragt: Wozu eine solche Einengung wie etwa „Aufrechnung“, „Neubewertung“, „sind zu bewerten“ und „ist zu erarbeiten“?