- Herr Gallert, Sie sollten mich ausreden lassen. - Die Antwort der Stadtwerke war eigentlich keine; denn das befindet sich anscheinend in einer intensiven internen Diskussion.
Sie können doch den Leuten nicht erklären, dass die Ideologie, die Sie vertreten - selbstverständlich haben wir hier ein Stück Ideologie -, die richtige ist. Diese Ideologie haben wir durch. Da musste auch ich durch. Ich erinnere mich auch gern an diese Zeit, aber ich möchte sie nicht zurück haben. Wir wollen keine Staatswirtschaft mehr haben, wir wollen Privatwirtschaft.
Meine Damen und Herren! Es gab noch eine Frage zum Bildungsfreistellungsgesetz. Ich will es einmal so formulieren: Es gibt Situationen und Konstellationen, in denen man sensible politische Kompromisse schließen muss. - Punkt.
Herr Kollege Schrader, ist Ihnen bei der etwas aufgeregten Debatte zum Zweiten Investitionserleichterungsgesetz, die sich völlig zu Unrecht auf lediglich eine Re
gelung im Gemeindewirtschaftsrecht konzentriert, aufgefallen, dass ein ganz wesentlicher Aspekt vermutlich bewusst ausgeblendet wurde, nämlich der Aspekt, dass bei der Diskussion über die Ausweitung geschäftlicher Tätigkeiten von kommunalen Unternehmen permanent unterstellt wird, dass damit in jedem Fall Gewinne eingebracht werden, und dass das Risiko, das mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit verbunden ist, völlig ausgegrenzt wird, dass also vergessen wird, dass eine Ausweitung geschäftlicher Tätigkeiten nicht automatisch mehr Gewinne, sondern auch mehr Risiken bedeutet und dass die Gemeinden dann auch diese Risiken tragen müssen?
Herr Kollege Schrader, sind Sie mit mir der Auffassung, dass der Begriff „wirtschaftliche Betätigung“, so wie er momentan in der Übergangsvorschrift steht, ein rechtlich sehr weit auslegbarer Begriff ist, sodass Klarheit, was sozusagen künftige Wirtschaftstätigkeit oder jetzige Nebentätigkeit betrifft, damit nicht geschaffen wird?
Nein, da bin ich nicht Ihrer Auffassung. Bestehende wirtschaftliche Betätigungen sind für meine Begriffe klar definiert. Sie können sie ganz klar einordnen. Da muss man nicht hin und her wanken. Man kann an der einen oder anderen Stelle zu- und nachgeben, aber es ist klar definiert: Eine Tätigkeit, die zum Zeitpunkt des In-KraftTretens durchgeführt wird, kann weiter durchgeführt werden.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Schrader. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. - Herr Dr. Püchel hat als Fraktionsvorsitzender um das Wort gebeten.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/872 und 4/886 bis 4/888 ein. Wir haben insgesamt drei Änderungsanträge vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber werden wir zunächst über diese Änderungsanträge und danach über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Das werde ich nachher noch einmal erklären.
Die Grundlage für die Abstimmung über die Änderungsanträge bildet die Beschlussempfehlung des Ausschus
Ich stelle den Änderungsantrag in der Drs. 4/887 zur Abstimmung. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion hat eine namentliche Abstimmung verlangt. Erhebt sich dagegen Widerspruch, dass wir über Nr. 1 - es geht darin um die Streichung des Artikels 2 Nr. 6 - und über Nr. 2 - es geht darin um die Streichung des Artikels 2 Nr. 8 - zusammen abstimmen? - Einzeln?
- Zusammen. Dann treten wir in die Abstimmung über Drs. 4/887 ein, weil das der weitergehende Antrag ist. Zu Nr. 2 haben wir noch einen Antrag der PDS-Fraktion vorliegen, zu dem ebenfalls namentliche Abstimmung verlangt worden ist.
Wir stimmen jetzt über Drs. 4/887 ab. Der Abgeordnete Herr Kehl wird die Namen aufrufen. - Bitte sehr.