Ein Vertreter des Landkreistages hat einen wunderschönen Begriff verwendet - ich betreibe gern Kommunalpolitik -; er hat von „weichen Pflichtaufgaben“ gesprochen. Weiche Pflichtaufgaben können von der Kommunalaufsicht wieder als freiwillige Aufgaben deklariert werden. Die sind einfach weg.
Noch eines fand ich gestern bemerkenswert. Mittlerweile bekommen auch die Jugendverbände mit, was mit dem Feststellenprogramm passieren soll. Wir haben ja noch eine Warteschleife bis Ende 2004; da müssen wir uns damit noch nicht beschäftigen.
Aber der Abteilungsleiter Herr Dr. Schunke hat schon angekündigt, auch in diesem Bereich will man möglicherweise prüfen, ob man von der Strukturförderung zu einer Projektförderung übergeht. Das ist alles noch in der Diskussion; man weiß es noch nicht genau. Aber davon geht man auch aus.
Was lernt man daraus? - Man lernt daraus, dass Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in diesem Land, solange es keinen wirtschaftlichen Aufschwung um etliche Prozente gibt, nicht stattfindet.
Frau Grimm-Benne, wenn ich richtig informiert bin, sind Sie kommunalpolitisch in Schönebeck engagiert. Haben Sie vor, falls die Mittel für die Jugendpauschale den Kommunen im Rahmen der allgemeinen Ausgleichsmasse zur Verfügung gestellt werden, diese Mittel zu kassieren? Letztlich entscheiden immer noch die Kommunalpolitiker vor Ort, was sie damit machen.
(Frau Budde, SPD: Wenn sie etwas haben! - Herr Dr. Püchel, SPD: Sie haben die Kommunalfinan- zen gekürzt! - Herr Reck, SPD: Sie haben keine Ahnung! - Weitere Zurufe von der SPD und von der PDS - Unruhe)
Herr Kollege Scharf, ich finde es sehr schön, dass Sie sich kommunalpolitisch nicht engagieren. Sie haben die Not nicht, im Stadtrat bzw. im Kreistag darzustellen, dass Sie auf der Grundlage eines desolaten Haushalts
versuchen müssen, für die Jugendpolitik etwas zu machen. Die Jugendpauschale - deswegen ist der Landkreistag so dafür - soll eindeutig zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden.
Ich habe gestern im Landesjugendhilfeausschuss schon gesagt, ich empfehle dem Jugendhilfeausschuss, demnächst Messer mitzunehmen; denn man wird sich um die wenigen noch vorhanden Mittel für die verschiedenen Projekte dermaßen streiten, um eine Finanzierung hinzubekommen.
(Herr Gürth, CDU: Was ist denn das für eine Streitkultur? - Herr Dr. Schellenberger, CDU: In Schönebeck nicht!)
- Nein, nicht in Schönebeck. Ich denke, Herr Dr. Schellenberger, Sie werden das sehr souverän lösen; das wird in unserem Kreis nicht passieren.
(Heiterkeit bei der SPD - Herr Gürth, CDU: Sehr aufschlussreich! - Zuruf von Frau Feußner, CDU - Unruhe)
Der zweite Punkt, Herr Scharf ist doch ein ganz anderer. Wir können uns sicherlich für die Mittel für die Jugend einsetzen. Aber Sie wissen, dass die Jugendpauschale kofinanziert werden soll. Und woher soll eine Kofinanzierung kommen?
(Herr Dr. Püchel, SPD: Ja! - Frau Budde, SPD: Woher kommt die? - Herr Dr. Püchel, SPD: Die haben Sie im letzten Jahr gestrichen! - Herr Gürth, CDU: Das ändert doch nichts an der Tat- sache! Das ist doch kein Argument! Die Frage ist nicht beantwortet!)
Frau Grimm-Benne, ein weiterer Abgeordneter hat den Wunsch, eine Frage zu stellen. Sind Sie bereit, auch die Frage des Abgeordneten Herrn Lukowitz zu beantworten?
Frau Grimm-Benne, ich habe eine Frage zur Klarstellung. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie, Frau Grimm-Benne, zu Anfang Ihrer jetzigen Rede festgestellt: Es gibt in Sachsen-Anhalt für Kinder, Jugendliche und Familien keine Perspektive. Ich möchte Sie fragen, ob das auch die Haltung der Landes-SPD ist oder nicht.
Ich habe gesagt, wenn man die Antwort der Landesregierung mit der Debatte kombiniert, dann gibt es hier
Herr Lukowitz, ich möchte noch eines deutlich machen: Unser Finanzexperte Jens Bullerjahn hat auf unserer Klausurtagung in Naumburg hinsichtlich der Finanzpolitik einen Ausblick bis zum Jahr 2020 gegeben. Komischerweise hat die Fraktion dennoch anerkannt, dass die Familienpolitik einer der wesentlichen Schwerpunkte neben der Bildungspolitik wird, die wir beackern und wofür wir vor allem finanzielle Mittel zur Verfügung stellen wollen.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Beschlüsse zur Sache werden nicht gefasst.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Röblingen am See.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen in der Drs. 4/1020 vier Kleine Anfragen vor.
Zur Frage 1 hätte ich die Abgeordnete Frau Barbara Knöfler zu der Problematik der Schulentwicklungsplanung aufrufen müssen. Bei einer Abwesenheit des Fragestellers - Abgeordnete Frau Knöfler ist aus einsichtigen Gründen entschuldigt - wird die Antwort zu Protokoll gegeben.∗
Die Frage 2 wird von dem Abgeordneten Herrn Harry Czeke gestellt und betrifft das Thema Entschädigung des Hauses Anhalt. Bitte sehr, Herr Czeke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - In der „Volksstimme“ vom 30. August 2003 wird darüber berichtet, dass es im Haus Anhalt einen Katalog der Gemäldesammlung von 1937 gab, der allein 2 000 Positionen umfasste, und dass das bewegliche private Eigentum des letzten regierenden Herzogs zwischen 1945 und 1949 durch entschädigungslose Enteignung, Plünderung und Sequestrierung dezimiert worden ist. Auf der Basis des 1994 verabschiedeten Ausgleichsleistungsgesetzes ist dieses Eigentum der Familie zurückzugeben. Außerdem wird das Land laut Presse 1,23 Millionen € in Raten als Ausgleich zurückzahlen.
1. Wird bei der Erstattung von Ausgleichsleistungen auch der durch Plünderung dezimierte Wert des Familienbesitzes berücksichtigt?
2. Wird der Ausgleich ausschließlich über die erwähnten 1,23 Millionen € und/oder auch durch eine Übereignung von Waldflächen realisiert?
Vielen Dank, Herr Czeke. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Kultusminister Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Am 29. August 2003 wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und dem Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt eine gütliche Einigung entsprechend § 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes im Schloss Oranienbaum unterzeichnet.
Dieser Rückübertragungsvertrag regelt den einvernehmlichen und dauerhaften Ausgleich des öffentlichen und des privaten Interesses an 66 restitutionsbelasteten Gemälden und dem mehrbändigen herzoglichen Gemäldebestandskatalog in der Verfügungsberechtigung des Landes.
Die im Zeitraum von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Gegenstände befinden sich zu diesem Zeitpunkt in der Staatlichen Galerie Moritzburg in Halle und in der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.