Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten brauchen dies nicht unbedingt zu tun. Sie können schließlich aus einem reichen Gebührenaufkommen etwaige Verluste ausgleichen und auch bei mageren Werbeeinnahmen weiter existieren. Ein derartig unfairer Wettbewerb ist, wenn auch nur auf diesem Nebenschauplatz, durch diesen Vertrag endlich unterbunden.
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern wird zudem das Anbieten von kostenpflichtigen Diensten wie Video on demand untersagt, beispielsweise die Möglichkeit des Downloads von Sendematerial über das Internet, was eben kein Rundfunk ist.
Auch das ist meiner Meinung nach nur recht und billig. Die Bürger dürfen für Medienangebote - Herr Kühn hat das bereits zutreffend gesagt -, für die sie bereits gezahlt haben, nicht noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Ebenfalls ist hervorzuheben - das wurde auch schon gesagt -, dass internetfähige PCs, die in der Lage sind, öffentlich-rechtliche Rundfunkinhalte zu empfangen, zumindest bis Ende 2006 gebührenfrei bleiben. Den Bürgern und den Unternehmern bleibt diese zusätzliche Belastung zunächst einmal erspart. Das ist nicht zuletzt ein Vorteil oder zumindest kein weiterer Nachteil für den ITStandort Deutschland.
Die Landesmedienanstalten sollen künftig mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - auch das wurde gesagt - und dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, und werden, sofern es erforderlich ist, beiden Behörden entsprechende Erkenntnisse übermitteln. Das ist ein Vorgang, der zumindest schwierig ist. Jedoch dürften sich im Moment die Auswirkungen auf das Land Sachsen-Anhalt in Grenzen halten.
Des Weiteren wird der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend den Erfordernissen des Heilmittelwerbegesetzes geändert.
Zu guter Letzt möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Aussage der Landesregierung, dass dieses Gesetz für Sachsen-Anhalt kostenneutral ist, genauso für die Bürger des Landes gelten wird. Die ernsthafte Debatte um eine grundlegende Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat jedenfalls gerade erst begonnen. - Vielen Dank.
Wir stimmen über den Antrag ab, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Wer stimmt zu? - Das sind fast alle. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall.
Weitere Überweisungen sind nicht beantragt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Wir sind am Ende der 27. Sitzung des Landtages angekommen.
Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wie vereinbart, beginnen wir mit dem Tagesordnungspunkt 3 - Aussprache zur Großen Anfrage. Es folgt der Tagesordnungspunkt 23, dann geht es weiter mit dem heute nicht mehr aufgerufenen Tagesordnungspunkt 14 und den folgenden Tagesordnungspunkten.
Ich darf Sie daran erinnern, dass wir von den Wohnungsgenossenschaften zu einem parlamentarischen Abend eingeladen wurden. Sie warten bereits seit 19 Uhr. Das ist aber nicht unsere, sondern deren Schuld. Die Ver