Ich bedanke mich sehr herzlich, Herr Präsident. - In der „Volksstimme“ vom 7. November 2003 forderte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Eva Feußner, bei der Haushaltsaufstellung radikal umzudenken und Schwerpunkte unter anderem in der Bildungspolitik zu setzen. Dazu sollen Finanzmassen aus Bereichen umgelenkt werden, in denen ihrer Meinung nach viele Mittel in ineffizienter Weise eingesetzt werden, vor allem im Sozialhaushalt und „anderen subventionierten Haushalten“. Sie fordert alle auf, somit auch die Landesregierung, die notwendigen Antworten zu geben.
1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Abgeordneten Frau Feußner und bei welchen Haushaltsstellen bzw. Projekten und Maßnahmen, die aus dem Landeshaushalt gefördert werden, sieht sie Ineffizienzen, die zur Mittelverlagerung führen sollten?
2. Welche Vorschläge hat die Landesregierung für die laufenden Haushaltsberatungen sowie die nächste Haushaltsplanaufstellung, um - wie von der Abgeordneten Frau Feußner gefordert - die Bereiche Bildung und Wissenschaft „mit der nötigen Finanzmasse“ auszustatten?
Vielen Dank, Frau Dr. Kuppe. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Kultusminister Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage im Namen der Landesregierung wie folgt. Ich bitte aber um Erlaubnis, eine Vorbemerkung machen zu dürfen. Es ist schon ungewöhnlich, dass die Landesregierung von einer Abgeordneten dieses Hohen Hauses nach einer Äußerung einer anderen Abgeordneten desselben Hohen Hauses befragt wird.
Denn Sie haben sicherlich Gelegenheit, auf kürzestem Wege Frau Feußner selbst über den Hintergrund ihrer Wortmeldung in der „Volksstimme“ zu befragen.
Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Frage, Frau Dr. Kuppe, die nicht zu den stärksten gehört, die bisher hier gestellt worden sind,
Der Beschluss über den Landeshaushalt obliegt dem Parlament. Das Parlament entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel und setzt dabei die Prioritäten. Die von der Landesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen gesetzten Schwerpunkte sind dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen.
Zu der zweiten Frage: Die Landesregierung hat ihren Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 vorgelegt. Prioritätensetzungen für das darauf folgende Jahr werden Gegenstand der Erörterungen zum nächsten Haushaltsplanentwurf sein. Da die zitierte diesbezügliche Anregung aus dem Parlament kam, kann die Landesregierung hierzu keine Aussage treffen. Sie beobachtet die Diskussion darüber aber mit Aufmerksamkeit und Interesse.
Herr Präsident, ich will zunächst meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass ein Minister der Landesregierung die Fragen von Abgeordneten dieses Hohen Hauses bewertet und in die Kategorie „gut“, „schlecht“ oder sonstige Kategorien einordnet.
Herr Minister Olbertz, Sie haben sich mit Bravour darin versucht, die Antwort auf meine beiden Teilfragen zu umgehen. Ich frage Sie aber nochmals: Wird die Landesregierung die Anregung der Abgeordneten Frau Feußner bzw. der CDU-Fraktion aufgreifen und bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans derartige Umschichtungen, wie sie vorgeschlagen worden sind, in Angriff nehmen? Welche Posten des Landeshaushaltes würden Sie persönlich dafür für geeignet halten?
Sehr geehrte Frau Kuppe, es würde mir erstens Leid tun, wenn ich Ihnen mit meiner Antwort zu nahe getreten wäre. Das war zugegebenermaßen nur Hilflosigkeit, mit einer solchen Frage umzugehen.
Denn oberster Souverän über den Haushalt ist nun einmal das Parlament. Insofern kann ich schlecht darüber befinden, aus welchen Titeln bzw. Einzelplänen des Haushalts die Anregungen der Abgeordneten Frau Feußner kompensatorisch bestritten werden sollen. Es ist in der Tat Aufgabe des Landtages, hierfür entsprechende Vorschläge zu machen.
Ich verhehle nicht - das darf ich vielleicht noch sagen -, dass mir die Anregung von Frau Feußner keineswegs
unsympathisch ist. Aber mehr kann ich dazu nicht sagen. Sie haben mich mehrfach ermahnt, dass die Landesregierung ja keinen Versuch unternehmen möge, die Handlungsautonomie des Parlaments infrage zu stellen. Somit muss ich diese Frage an das Hohe Haus zurückgeben. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde beendet und wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 5:
Die erste Beratung fand in der 21. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2003 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Dr. Schrader. Bitte sehr, Herr Dr. Schrader.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP ist in der 21. Sitzung des Landtages am 12. Juni dieses Jahres an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Die erste Beratung im Landwirtschaftsausschuss fand am 29. August dieses Jahres statt. In ihr wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet.
Während der Beratung über den Gesetzentwurf stellten die Fraktionen der CDU und der FDP heraus, dass die Erhebung dieser Aufwandssteuer heutzutage nicht mehr gerechtfertigt sei. Der ohnehin geringe Steuerertrag sollte den Jagdpächtern besser für die Hege und Pflege des Waldes überlassen werden. Der Verwaltungsaufwand stehe in keinem Verhältnis zu den Einnahmen. Hinzu komme, dass die Jäger, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, zahlreichen Behörden kostenlose Amtshilfe leisteten. Die Abschaffung der Steuer stelle damit eine Anerkennung der Leistungen der Jäger dar.
Die Fraktion der SPD meinte, dass es in ihrer Fraktion ein Für und Wider im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer gebe. Nicht unerhebliche Einnahmen aus der Jagdsteuer bei einigen Landkreisen stünden der Absicht gegenüber, die von der Jägerschaft erbrachten Leistungen zu honorieren. Letztlich habe sich die SPD-Fraktion der Argumentation zur Abschaffung der Jagdsteuer nicht verschlossen.
Die gleiche Meinung hinsichtlich des Für und Wider zur Abschaffung der Jagdsteuer vertrat die Fraktion der
In der vorläufigen Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Inneres empfahl der Landwirtschaftsausschuss mit 7 : 0 : 2 Stimmen, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zuzustimmen. Der Innenausschuss wurde zusätzlich gebeten, darauf zu achten, dass bei dem Termin für die In-Kraft-Setzung der steuerliche Erhebungszeitraum, der an das Jagdjahr gekoppelt ist, berücksichtigt wird, um Mehraufwand für die Verwaltung zu vermeiden.
Der Innenausschuss nahm sich dieser Bitte an und empfahl dem federführenden Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung vom 25. September 2003, den Termin für die In-Kraft-Setzung des Gesetzes vom 1. Januar 2004 auf den 1. April 2004 zu ändern.
In der Sitzung am 17. Oktober 2003 stimmte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Inneres dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung mit 9 : 0 : 1 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Schrader. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte zu dieser Beschlussempfehlung ist nicht vorgesehen. Somit können wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1111 eintreten. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an einer Stelle getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall.
Wer den selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Eine große Anzahl von Zustimmenden. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der SPD-Fraktion. Enthaltungen? - Eine ganze Reihe von Enthaltungen bei der PDS-Fraktion. Insgesamt ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Wer der Gesetzesüberschrift in der vorliegenden Fassung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU und der FDP und bei Teilen der PDS. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der SPD-Fraktion. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen bei der PDS-Fraktion. Insgesamt wurde der Gesetzesüberschrift mehrheitlich zugestimmt.