als die Rechtswissenschaft manchmal etwas verwirrend ist. Aber das klären dann in der Regel die Gerichte und dafür gibt es auch die Gesetze.
Das Land Sachsen-Anhalt hat jedenfalls unter der SPDRegierung am 26. Februar 2002 den Entwurf eines Vorleistungssicherungsgesetzes als Bundesratsinitiative eingebracht. Das ist zutreffend, das ist auch positiv zutreffend. Durch diesen Antrag sollte das geltende Recht in einigen Punkten technisch verbessert werden.
Im Einzelnen ging es bei Ihrer Bundesratsinitiative um folgende Punkte - lassen Sie mich diese im Kern kurz zusammenfassen, auch wenn Sie sich gerade so freuen -: Angleichung der Abschlagszahlungsregelung des § 632 a BGB an § 16 Nr. 1 VOB - ich wiederhole das, was Sie gemacht haben -, Erweiterung der Durchgriffsfälligkeit, Verbesserung der Fertigstellungsbescheinigung
- ich muss das schon erwähnen, weil wir über Recht reden - und durchsetzbares Verlangen einer Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft für die Zeit nach der Abnahme.
Sie haben zutreffend festgestellt, dass zeitlich vor dieser Gesetzesinitiative die Freistaaten Thüringen und Sachsen das Problem eher als Sie erkannt haben und zur Lösung des eingangs genannten Problemes den Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen eingebracht haben. In dieser Gesetzesinitiative wird der Tatsache, dass der Unternehmer eines Bauwerkes oder eines Teils eines Bauwerkes einer besonderen dinglichen Sicherung seiner Werklohnforderung unabhängig davon bedarf, ob er in einer vertraglichen Beziehung zum Bauherrn steht oder nicht, Rechnung getragen.
Im Einzelnen und im Wesentlichen geht es hierbei um folgende Punkte: Den ersten Punkt, Frau Budde, haben Sie zum Gegenstand Ihrer Rede gemacht. Ich fasse mich dabei kurz: Eigentumsvorbehalt an eingebauten Sachen.
Zweitens - das haben Sie nicht erwähnt - soll dem Subunternehmer gegenüber dem Generalunternehmer ein gesetzliches Pfandrecht an dessen Forderung gegen den Besteller eingeräumt werden.
Drittens - auch das haben Sie nicht erwähnt - soll der Bauunternehmer künftig leichter eine Sicherungshypothek erlangen können.
Und viertens und letztens soll es nunmehr möglich sein, einen notorisch säumigen Schuldner zur Fahndung auszuschreiben und notfalls per Haftbefehl vor Ort zu bringen. Das hat, glauben Sie mir, eine ganz wesentliche psychologische Wirkung auch auf den Schuldner.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Gesetzentwurf ist in der Tat weitreichender als das von Ihnen eingebrachte Vorleistungssicherungsgesetz und schafft endlich hinreichende rechtliche Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Lage der Werkunternehmer im Hinblick auf den schleichenden Verlust der Zahlungsmoral zu stärken. Aus diesem Grund ist die Entscheidung der Landesregierung, dem Gesetzesantrag der Freistaaten Thüringen und Sachsen beizutreten, eindeutig zu begrüßen.
Diese Entscheidung, ob Sie mir das nun glauben oder nicht, hat eine ganz wesentliche psychologische Wirkung auf die Baubranche und den Mittelstand, weil sie ihr Anliegen endlich ernst genommen sehen.
Ich darf Sie nach diesen kurzen Erläuterungen bitten, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir bitten um die Zustimmung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Werkunternehmer. - Ich bedanke mich.
Für die PDS-Fraktion spricht Herr Dr. Thiel, wenn er es denn möchte. - Er verzichtet. Dann ist für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Herr Kosmehl an der Reihe. Herr Kosmehl, möchten Sie sprechen? - Er verzichtet auch. Dann wäre Frau Budde noch einmal dran, wenn sie es möchte. - Sie möchte es nicht. Dann hatte sich für die Landesregierung Herr Minister Becker zu Wort gemeldet. - Er verzichtet ebenfalls. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mir zu Beginn meiner Ausführungen zu unserem Antrag nicht verkneifen, auf einige Formulierungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP einzugehen.
Zunächst begrüße ich es natürlich sehr, dass Sie offensichtlich die von uns begonnenen Maßnahmen zur Lösung des Abwasserproblems in unserem Lande fortführen wollen. Zugleich hätte ich mir aber auch gewünscht, dass Sie solche Formulierungen zur Richtlinie Ihres Handelns auch in der ersten Wahlperiode gemacht hätten.
Wenn Sie damals - ich zitiere aus Ihrer Koalitionsvereinbarung - „ökonomische und ressourcenschonende Aspekte insbesondere bei der Auslegung der Kapazität
auf der Basis eines perspektivisch realistischen Verbraucherniveaus bei der Planung und Sanierung von Abwasseranlagen“ zugrunde gelegt hätten, dann wäre uns in der Tat viel erspart geblieben. Leider mussten wir dann diese schwere Hypothek, resultierend aus Ihren damaligen Fehleinschätzungen, übernehmen. Aus heutiger Sicht und insbesondere in Bezug auf dieses Problem war es trotzdem gut, dass wir im Jahre 1994 die Verantwortung dafür übernommen haben.
Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt hat, beginnend mit dem Jahr 1995, jährlich ca. 50 Millionen DM allein an Sanierungshilfemitteln für die besonders Not leidenden Abwasserverbände bereitgestellt. Das geschah zusätzlich zu den Investitionsfördermitteln in Höhe von ca. 80 bis 90 Millionen DM pro Jahr. Somit hat das Land jährlich insgesamt ca. 160 Millionen DM zur Lösung des Problems aus der Haushaltskasse des Landes zur Verfügung gestellt.
Dieser Aufwand trug nicht unwesentlich dazu bei, die Situation in der Abwasserentsorgung zu verbessern. Er verbesserte signifikant die Situation in unseren Oberflächengewässern und auch im Grundwasser. Er führte nicht unwesentlich zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von unzumutbaren Abwassergebühren und -beiträgen.
Ich will allerdings nicht verhehlen, dass trotz dieser Anstrengungen seitens des Landes in einigen Regionen von Sachsen-Anhalt noch heute vergleichsweise hohe finanzielle Belastungen zu tragen sind. Aus diesem Grund und weil noch weitere Investitionen notwendig und Schulden abzutragen sind, werden auch in den nächsten Jahren enorme finanzielle Mittel notwendig sein. Nach Ermittlungen der Regierungspräsidien und des Umweltministeriums belaufen sich die notwendigen Ausgaben allein für Investitionen für den Zeitraum Ihrer Regierungsverantwortung bis zum Jahre 2006, meine Damen und Herren der Koalition, auf mehr als 400 Millionen €.
Der Unterausschuss zur Lösung der Abwasserfrage, der in der dritten Legislaturperiode installiert worden ist, hat in seiner vierjährigen Arbeit die Situation in den Abwasserverbänden des Landes analysiert und zusammen mit dem Umweltministerium Lösungsvorschläge zur weiteren Gesundung der Abwasserverbände und zur Lösung des gesamten Problems erarbeitet. Verschiedene Maßnahmen, die zum Teil auch heute noch laufen, wie die Organisationsuntersuchungen und die Unterstützung der Verbände durch technisches und kaufmännisches Fachpersonal, resultieren unter anderem aus dieser Arbeit.
Meine Damen und Herren! In unserem Antrag sind die Fragen formuliert, die sich zwangsweise ergeben, wenn man einerseits die erfolgreiche Arbeit der letzten Landesregierung bei der Lösung der Abwasserfrage betrachtet und andererseits die Zwänge sieht, die sich aus der angespannten Haushaltslage ergeben. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass das Land SachsenAnhalt die Abwasserverbände weiterhin in der gewohnten Weise und bei Beachtung von Wirtschaftlichkeit und optimaler Verbandsstruktur unterstützt.
Nachdem wir heute von Herrn Ministerpräsident Böhmer in seiner Regierungserklärung gehört haben, dass die Regierung beabsichtige, den begonnenen Weg fortzusetzen, habe ich erst einmal nicht die Absicht, diese Aussagen in Zweifel zu ziehen. Die SPD-Fraktion jedenfalls wird dieses Vorhaben konstruktiv begleiten und die
Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren bei der Bearbeitung dieses Themas gewonnen haben, in die Arbeit des Umweltausschusses einbringen.
Ich habe die Hoffnung, dass wir die erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Lösung dieses Problems, die die Abgeordneten des Unterausschusses in den letzten Jahren geleistet haben, auch künftig fortsetzen werden, und bitte Sie um die direkte Annahme unseres Antrages. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Die Debatte wird eröffnet durch den Beitrag der Landesregierung. Es spricht Frau Ministerin Wernicke. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Probleme im Bereich des kommunalen Abwassersektors liegen klar auf dem Tisch und sind allen sattsam bekannt. Ich erinnere nur an den Investitions- und Unterhaltungsstau aus DDR-Zeiten.
Damit haben Sie wohl Recht. Zu optimistische Prognosen zum Ausmaß von Gewerbeansiedlungen, verminderter, damals nicht entsprechend kalkulierter Wasserverbrauch aufgrund des Zusammenbruchs bestehender Industrien - das sind ebenso Ursachen der jetzigen Situation wie das Nichtvorhandensein von qualitativ und quantitativ ausreichenden Geschäftsführungen.
Die Investitionen wurden in einer Phase mit hohen Baupreisen und einem hohen Zinsniveau durchgeführt. Das Bemühen um eine schnelle Erhöhung des Anschlussgrades, der Rückgang von Fördermitteln, fehlerhafte Zweckverbandsgründungen und mangelhafte Abgabensatzungen mit daraus resultierenden Einnahmeverzögerungen und -verlusten - all das hat die jetzige Situation verursacht. - Ich will aber gar keine Schuldzuweisungen vornehmen oder polemisch wirken.
Diese Ursachen hatte bereits der Unterausschuss Abwasser ermittelt. Er wurde im Jahr 1994 vom Landtag gebildet und ist auch in der dritten Legislaturperiode weitergeführt worden. Die vom Unterausschuss aufgezeigten Lösungswege hat die CDU-Fraktion im Wesentlichen einvernehmlich mitgetragen. Der Aspekt der Privatisierung ist uns auf diesem Feld allerdings zu kurz gekommen.
Wir wissen alle, dass Not leidende Verbände seit dem Jahr 1995 zinslose Darlehen als Sanierungshilfen erhalten. Insgesamt sind dafür pro Jahr 25,5 Millionen € bereitgestellt worden. Herr Oleikiewitz hat bereits darauf hingewiesen und auch darauf, dass das Land daneben rechtliche, organisatorische und ingenieurtechnische Unterstützung innerhalb der Verwaltung und durch Externe mobilisiert hat. Im Jahr 1999 hat das Land eine Managementunterstützungsgruppe eingerichtet. Sie kommt bei besonderen Problemverbänden zum Einsatz und leistet Hilfe vor Ort.
Das Land hat sich auch bemüht, die Qualifikation des zur Verfügung stehenden Personals zu verbessern. Seit
Jahren werden Geschäftsführerseminare mit gutem Erfolg durchgeführt. Für die besonderen Bedürfnisse des Leitungspersonals der Verbände wurden A1- und A2Lehrgänge konzipiert. Auch für die Kommunalaufsicht und für die Wasserbehörden sind Fortbildungsangebote erarbeitet worden.