Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag und zu dessen Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Den Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/29 bringt der Abgeordnete Herr Czeke ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer anderen eine Grube gräbt, fällt manchmal selbst hinein. Zur Erinnerung: Der vom Kollegen Oleikiewitz eben erwähnte ähnlich lautende Antrag wurde am 22. Februar dieses Jahres in das Hohe Haus eingebracht. Die Abgeordneten aus der letzten Legislaturperiode können sich sicher noch daran erinnern, warum und vor allem wie wir uns darüber sachlich gestritten haben.
Damals geschah das allerdings vor dem Hintergrund des in Sachsen-Anhalt gerade aufgekommenen ShrimpsSkandals. Es traf Landwirte und Verbraucherinnen und Verbraucher, angezettelt von einer Lobby. Ich hatte es in der damaligen Rede gesagt: Es war eine RecyclingFirma, die das durch die Gegend schipperte, und die Shrimps stammten nachweislich aus dem asiatischen Raum.
Wir forderten damals von der Landesregierung, von allen in Sachsen-Anhalt Futtermittel produzierenden bzw. mit Futtermitteln handelnden Unternehmen Garantieerklärungen zu erwirken, um die Unbedenklichkeit der angebotenen Futtermittel bescheinigen zu können.
Das ist, denke ich, ein Zusatz zu dem Antrag der SPDFraktion. In diesem geht es nur um Lebensmittel. Wir erweitern ihn auf Futtermittel, weil - ich habe es auch im Februar bereits gesagt - wir uns als Landwirte ebenso als Verbraucher sehen, als Verbraucher von Futtermit
Die Abgeordneten, die damals dabei waren, kennen die Diskussion und vor allem das Schicksal unseres Antrags. Er ist zwar in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen worden. Eine Mehrheit bewertete zwar die Intention des Antrags als begrüßenswert und verständlich, meinte aber, durch die Landesregierung sei dieser Intention bereits entsprochen worden.
An dieser Stelle geht auch der Antrag der Kollegen aus der SPD-Fraktion einfach nicht weit genug. Es geht wiederum nur um eine Berichterstattung. Ich muss nach der Tätigkeit in zwei Legislaturperioden im Landtag sagen, dass mir eine Berichterstattung zu so einem Thema einfach viel zu flach ist.
Es gab damals den Hinweis, dass es überall schwarze Schafe gebe und letztendlich die Gerichte die Schuldigen in die Pflicht nehmen müssten.
Ich unterstütze das Ansinnen, wie es eben auch von Herrn Oleikiewitz genannt wurde, gerade das Verbraucherinformationsgesetz in Gang zu bringen, um bei dieser Problematik noch Abhilfe zu schaffen.
Der entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses seinerzeit haben die CDU und die SPD ihre Zustimmung gegeben. Frau Wernicke hatte den Antrag damals als agrarpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ebenfalls begrüßt, meinte aber, dass der Intention des Antrages mit der Berichterstattung durch die Landesregierung im Ausschuss schon Rechnung getragen worden ist. Die SPD-Fraktion berief sich ebenfalls darauf, dass es einer weiteren Garantieerklärung für die Futtermittelindustrie nicht bedarf.
Ich sage es vor diesem Hintergrund jetzt noch einmal: Das Land Niedersachsen hat es in der Weise geklärt, dass die Garantieerklärung in der Milchlieferordnung festgeschrieben ist und eine Vergabekommission, von der Kammer in Niedersachsen angeführt, darüber entscheidet, dass es dann eben eine Positivliste gibt. Aufgrund der Fusionierung der Verbandsgebiete ist auch Schleswig-Holstein daran beteiligt. Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet so etwas, sodass unsere Idee einfach dahin gehend war, das auch für Sachsen-Anhalt zu initiieren.
Wie gesagt, es ist im Februar dann mehrheitlich abgelehnt worden. Wir können heute feststellen, es ist aktueller denn je. Wir wussten zu der damaligen Zeit noch nichts von Nitrofen.
Ich sagte es bereits: Mit einer Berichterstattung ist uns nicht geholfen. Die Frage, wie viele Gefahrensituationen und Skandale wir im Land eigentlich noch brauchen, damit die Politik, besser gesagt: wir Politiker endlich bereit sind, tatsächlich durchgreifend zu handeln, stelle ich hier zur Diskussion.
Es geht um eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher, wenn ich Nahrungsmittel anspreche, und es geht ebenso um saubere Futtermittel. Dort nämlich, wo die Futtermittel in großem Umfang produziert, gemischt und gehandelt werden, muss angesetzt werden. Frau Künast spricht in diesem Zusammenhang immer noch von einer Agrarwende. Da wird mir als praktizierendem Landwirt natürlich Angst und Bange, weil eine Wende immer bedeutet, dass man etwas komplett abdrehen muss. Das
Wie gesagt, die Opposition im Bund, die das Verbraucherinformationsgesetz zurzeit noch blockiert, muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie hier tatsächlich im Sinne unserer Menschen vor Ort handelt.
Ich habe schon in der konstituierenden Sitzung des Agrarausschusses gesagt - ich möchte es an dieser Stelle wiederholen dürfen -, dass diese Halle in Malchin durch die Treuhand privatisiert wurde. Fakt ist auch - das wird überall festgestellt -, dass alle Mieter dieser Halle von vornherein wussten, welche Nutzung dort vorgegeben gewesen ist. Das konnte man im Grundbuch bzw. im Treuhandvertrag nachlesen.
Nun stellt sich die Frage, wenn schon die Treuhand dieses Wissen hatte, wie man ganz sorglos damit umgehen kann, wenn man weiß, dass diese Halle für so etwas genutzt werden soll. Ich denke, das ist nicht nur ein „billigendes In-Kauf-Nehmen“, sondern es ist eine Gefährdung sondergleichen. Wenn die Treuhand als staatliche Organisation dort involviert ist, muss man sich das schon fragen.
Jeder weiß, dass die Firma, die ich an dieser Stelle nicht nennen werde, der Rechtsnachfolger der VdgB und der BHG der ehemaligen DDR, also der neuen Bundesländer ist. Wir wissen, dass die BHG nicht nur Düngemittel, sondern eben auch Pflanzenschutzmittel gehandelt hat.
Ich kann Ihnen sagen: Erst vor 14 Tagen hatte die untere Naturschutzbehörde in meinem Unternehmen wieder eine Kontrolle der Außenlagerstätten angesetzt, da wir keine Unterdachlagerung in dieser Art und Weise hatten, wir es also über die BHG bezogen haben. Bei uns funktionierte das. Es stellt sich die Frage, warum das bei einer namhaften, renommierten Firma in großem Stil nicht funktioniert.
Ich denke, wenn man das billigend in Kauf nimmt, dann muss man sich einfach auch - ich muss es so sagen - dieser „Krücke“ bedienen, eine Garantieerklärung abzufordern; denn mit der Selbstverpflichtung der Wirtschaft, wie wir sie im Februar hier diskutiert haben, - das können wir doch jetzt feststellen - sind wir nicht weitergekommen.
Herr Präsident, ich möchte mit Ihrer Erlaubnis aus der „Wirtschaftswoche“ vom 6. Juni dieses Jahres kurz zitieren.
„Was im Regal liegt, darf keine lebensmittelrechtlichen oder gesundheitlichen Gefahren bergen. Wo ‚Öko‘ draufsteht, muss ‚Öko‘ drin sein.“
Ansonsten gefährdet es Existenzen und die Gesundheit. Hier darf man keinen Etikettenschwindel zulassen.
Hierbei ist der Ansatz von Frau Künast - es ist selten, dass ich sie als Verbraucherschutzministerin lobe - durchaus richtig, dass hier auch Ross und Reiter genannt werden müssen.
Wenn sie sich dann aber dem Druck des Bundeswirtschaftsministers und des Bundeskanzlers beugen muss und sich die Auskunftspflicht tatsächlich auf die Behörden beschränkt, dann ist es nicht nachzuvollziehen; denn wir wissen auch, dass die Institute eben nicht verpflichtet waren, die Informationen weiterzuleiten, obwohl sie eine Überschreitung des Grenzwertes bei Nitrofen festgestellt haben. Wenn es sich dabei noch um eine Bundesinstitution handelt, dann ist es umso bedenklicher.
Fakt ist auch eines: Der Giftweizen-Skandal hätte auch aufgrund des neuen Gesetzes, das vorgelegt wurde, kaum verhindert werden können; denn ich sagte es eben schon: Die Behörden waren von den Prüflabors nicht informiert worden.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie so weit sensibilisiert zu haben, dass Sie unserem Antrag stattgeben können. Wir bitten darum, ihn in den Agrarausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in eine verbundene Debatte über die beiden eingebrachten Anträge ein. Jede Fraktion hat fünf Minuten Redezeit. Zunächst nimmt jedoch Ministerin Frau Wernicke das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung sieht einen umfassenden, effizienten und gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz als eine ihrer zentralen politischen Aufgaben an. Transparenz, Vorsorge, Kontrolle und Eigenverantwortung sind für uns hierbei wichtige Kriterien.
Der aktuelle Nitrofen-Skandal im Ökolandbau zeigt, die staatliche Kontrolle muss funktionieren und Bund und Länder müssen optimal zusammenarbeiten. Dann kann schnell und sensibel reagiert werden. Nur so kann Schaden vom Verbraucher, aber auch von den redlich wirtschaftenden Betrieben abgewendet werden.
Dazu haben wir unser Möglichstes getan. Herr Czeke, Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt haben gehandelt. Die Behörden haben unverzüglich eingegriffen. Dadurch sind die im Land selbst ermittelten Herkünfte nitrofenhaltiger Lebensmittel vom Lebensmittelverkehr unverzüglich ausgeschlossen worden. Somit können wir sagen: Für unsere Verbraucher im Land bestand nach derzeitigem Kenntnisstand seit dem offiziellen Bekanntwerden des Problems keine Gesundheitsgefährdung durch im Land erworbene Lebensmittel.
Ich bitte darum, wenn man über dieses sensible Thema diskutiert, dann auch tatsächlich sachlich im Interesse der Verbraucher und der landwirtschaftlichen Betriebe zu diskutieren.
Das Nitrofen-Problem ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ein singuläres Ereignis. Die Ursachen sind bekannt und wurden auch schon genannt. Es sind die Bioweizenkontamination in Malchin und der Vertrieb von nitrofenkontaminierten Futtermitteln über den Futtermittelhersteller „gs agri“ Niedersachsen.
Der Wirkstoff - das wissen wir auch - war im Übrigen seit dem Jahr 1988 in der Bundesrepublik Deutschland verboten. In der ehemaligen DDR war er seit dem Beitritt verboten.
Eine zusammenfassende Bewertung ergibt, Nitrofen wurde in der Nahrungskette Futtermittel/Tier/Lebensmittel im Rahmen der amtlichen Überwachung nicht mehr nachgewiesen.
Pflanzliche Lebensmittel sind in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 1992 regelmäßig im Rahmen der Rückstandskontrolle auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel amtlich untersucht worden. Es liegen 7 800 negative Untersuchungsergebnisse vor. Darunter waren unter anderem aus den Jahren 2000 und 2001 auch 134 negative Untersuchungsergebnisse von Getreide für Nahrungsmittel. In keinem Fall wurden auffällige NitrofenRückstände bei diesen Untersuchungen festgestellt.
Der Wirkstoff Nitrofen ist seit dem Bekanntwerden des Nitrofen-Problems sofort in das koordinierte Futtermitteluntersuchungsprogramm des Landes aufgenommen worden.
Ich versichere Ihnen, die Landesregierung nahm und nimmt das Problem Nitrofen in Futtermitteln und Lebensmitteln sehr ernst. Das zuständige Ressort reagiert unverzüglich auf alle Warnmeldungen und leitet die notwendigen Maßnahmen unter Einbeziehung der zuständigen Behörden ein. Wir sorgen dafür, dass der gesundheitsbezogene Verbraucherschutz oberste Priorität hat. Übergreifend werden dabei alle relevanten Bereiche einbezogen.
Sowohl in der BSE-Krise als auch bei dem jetzigen Nitrofen-Problem hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, der Futtermittelüberwachung, der für Ökokontrollstellen zuständigen Agrarverwaltung und der ebenfalls einzubeziehenden Umweltverwaltung einschließlich der notwendigen Labore bewährt.