Ich erinnere daran, dass die Gründung des Vereins und seine großzügige finanzielle Ausstattung in diesem Hohen Haus seinerzeit kontrovers diskutiert wurde. Auch aus der Jugendverbandsszene stieß das Vorhaben auf Unmut. Insbesondere der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt äußerte massive Kritik.
Summiert man die für die Jahre 1999 bis 2002 bewilligten Haushaltsmittel, so ergibt sich eine Summe von etwas mehr als 3 Millionen €. Nach Abzug der Personalkosten sind in den vergangenen Jahren mehr als die Hälfte dieser Mittel in die Förderung von Projekten geflossen. Das verdeutlicht zum einen, dass dem Verein erhebliche Mittel zur Verfügung standen, die zum ande
ren auch der Arbeit vor Ort zugute kamen, den Kommunen, den lokalen Netzwerken für Toleranz und Demokratie sowie den Projekten und Fortbildungsmaßnahmen, die in den letzten Jahren auch in Kooperation mit landesweit tätigen Vereinen und Verbänden durchgeführt wurden.
Soweit mir persönlich bekannt, ist der Verein „Miteinander“ e. V. der einzige institutionell geförderte eingetragene Verein.
Es geht der Landesregierung nicht darum, diese guten Ansätze infrage zu stellen. Es ist aber das gute Recht einer jeden neuen Landesregierung, die bisherige Förderpraxis und die bisherigen Förderstrukturen sowie die Förderinhalte einer kritischen Inventur zu unterziehen und neue Schwerpunkte in der Förderpolitik zu erörtern. Selbstverständlich möchte auch die Landesregierung das zivilgesellschaftliche Engagement stärken und Angriffen auf die Demokratie - unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen - entgegenwirken.
Das muss jedoch Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte sein. Dieses Engagement erwarte ich insbesondere von allen vom Land geförderten Institutionen, Verbänden und Vereinen. „Miteinander“ e. V. ist nicht die einzige gesellschaftliche Kraft im Kampf gegen den Rechtsextremismus.
Dazu gehören ebenso die Kommunen unter anderem als örtliche Träger der Jugendhilfe. In diesen Kontext reiht sich das Engagement des Vereins ein.
Es gilt nun zu prüfen, ob der bisherige Förderrahmen beibehalten werden kann und welche Übergangsfristen erforderlich wären, um den Verein von einer institutionellen Förderung auf eine Projektförderung umzustellen. Die Landesregierung führt darüber zurzeit Gespräche mit dem Vereinsvorstand und ist gern bereit, im Ausschuss über den Stand der Dinge zu informieren. - Vielen Dank.
Danke, Herr Minister Olbertz. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fortgesetzt. Es spricht Herr Kurze. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer heute die Beratung des Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5 verfolgt hat, muss festgestellt haben, dass es hinsichtlich der Förderung des Vereins „Miteinander“ e. V. keine Veränderung im laufenden Haushaltsjahr geben wird.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der FDP haben wir deutlich gemacht, dass wir zu einer engagierten Arbeit gegen jegliche Form von Extremismus stehen und Vereinen und Institutionen dazu zukünftig gleichberechtigte Unterstützung gewähren werden.
Nun haben wir nach der Regierungsübernahme eine Finanzsituation in Sachsen-Anhalt vorgefunden, die nicht defizitärer hätte sein können. Trotzdem halten wir an sozialpolitischen Maßnahmen und Standards fest, die wir für präventiv, innovativ und sinnvoll halten. Zu den Grundsätzen unserer Politik zählen in allen Bereichen der Landesentwicklung Eckpunkte wie Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Freiwilligkeit.
Aus diesem Grund wollen wir den vielen anerkannten Verbänden und Trägern, die sozialpädagogische Jugendarbeit im Lande leisten, das Gefühl geben, dass es für ihren Bereich in unserem Land keine Sonderstellung mehr geben wird.
Fairer Wettbewerb untereinander erzeugt Qualität. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs untereinander werden wir die institutionelle Förderung des Vereins „Miteinander“ e. V. auf eine projektbezogene Förderung umstellen.
Die Förderung für den Verein wird nicht eingestellt werden, wie behauptet wird; sie wird den Förderbedingungen, wie sie für alle anderen Vereine in Sachsen-Anhalt gelten, angepasst werden.
Ich möchte dabei die bisherige Arbeit nicht infrage stellen, aber es sei nochmals gesagt: Wir handeln hier unter anderem gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Gleichheitsgrundsatz. Gerade im Hinblick auf das Wort Toleranz sollte man nicht intolerant sein, sondern sich tolerant in die Reihe aller Träger integrieren und sich auf eine zukünftige Arbeit unter analogen Bedingungen einstellen. Es ist ungerecht und in gewissem Maße auch abwertend gegenüber der Arbeit anderer Träger und Verbände, wenn man auch zukünftig eine Sonderförderung zuließe, die im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Verbänden Zuwendungen in vielfacher Höhe beschreibt.
Seit der ersten Förderung wurde dem Verein empfohlen, sich um einen entsprechenden Eigenanteil zu bemühen.
Fordern ist immer einfach, aber wir können den Euro nur einmal ausgeben. Jugendpauschale, Feststellenprogramme und projektbezogene Förderungen sind wichtig für unser Land
Wäre es nicht sinnvoll, wenn alle Unterzeichner des offenen Briefes an die Landesregierung nicht nur forderten, sondern sich auch aktiv einbrächten und für den Verein spendeten,
der redet unser Land schlecht und drückt uns einen Stempel auf, den wir nicht verdient haben, Frau Dr. Sitte. Wir haben kein „Sonderproblem rechts“.
Extremismus in jeglicher Form muss begegnet und entgegengewirkt werden; aber wenn man fortwährend von Kampf spricht, muss man sich fragen, ob es sich dabei um Jugendarbeit oder um politische Interessen handelt.
Sich kümmern, sich mit Jugendlichen beschäftigen, Freizeit sinnvoll gestalten, Perspektiven durch Ausbildung und Arbeit schaffen gehört zu einer Erfolg versprechenden Jugendarbeit. Ich habe erfolgreiche Jugendarbeit geleistet, Frau Dr. Hein.
Für diese Arbeit stehen viele haupt- und noch mehr ehrenamtliche Kräfte in unserem Land. Ihnen gilt es Dank zu sagen und eine Zusage zu geben, dass wir zukünftig zu unserer Verantwortung stehen und für eine projektbezogene Vereinsarbeit Finanzen wie im bisherigen Maße zur Verfügung stellen. Deshalb empfehle ich die Ablehnung dieses Antrages und eine gleiche Förderung für alle. - Herzlichen Dank.