Markus Kurze
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der heute zu diskutierenden Großen Anfrage hat die PDS den untauglichen Versuch unternommen, die Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung als desaströs darzustellen. Wer geglaubt hat, das Ziel der Anfrage sei eine Debatte über die besseren Konzepte in der Kinder- und Jugendpolitik gewesen, der sieht sich in dem Artikel von Frau von Angern in der „Volkstimme“ vom 6. dieses Monats eines anderen belehrt.
Kernpunkt der Kritik an der Arbeit der Landesregierung ist danach, dass die Ausgaben für Kinder und Jugendliche in den vergangenen dreieinhalb Jahren deutlich gesunken seien. Als Beispiel hierfür dienen wieder einmal Kinderbetreuung, Jugendpauschale und Schulsozialarbeit. Ich will die Diskussion darüber nicht von neuem anfangen, aber ich möchte hierzu einige klarstellende Worte sagen.
Natürlich haben wir Strukturveränderungen durchgeführt. Wir hatten keine besondere Freude daran und taten das nicht, weil wir Kinder und Jugendliche gering schätzen. Wir mussten am Anfang unserer Regierungsübernahme feststellen, dass wir eine katastrophale Haushaltslage vorgefunden haben.
Das kann man nicht oft genug sagen. - Ich weiß, dass Sie dann immer aufjaulen, gerade Sie, Frau Bull. Das weiß ich, das weiß ich ganz genau. Deshalb sage ich es noch einmal ganz klar: Acht Jahre rot-grüner, roter oder rot-roter Landesregierung haben uns ein katastrophales Land hinterlassen, meine Damen und Herren!
Wer einen sozialen Euro ausgeben will, muss diesen Euro natürlich erst einmal erarbeiten. Wir können nicht unser Leben lang den Haushalt auf Pump finanzieren. Deshalb sind wir in einer schwierigen Lage. Wir haben deutliche Akzente gesetzt und diese werde ich Ihnen versuchen vorzutragen.
Wir müssen den Kurs der Haushaltssanierung fortsetzen, um das Land nicht in die Handlungsunfähigkeit zu führen; denn anderenfalls würde die Zukunft unserer Kinder nachhaltig gefährdet. Wir können und sollten uns darüber freuen, dass wir in Sachsen-Anhalt die Unterstützung der Familien als einen Kernpunkt unserer Politik für Kinder und Jugendliche definiert haben. Dies tun
wir unter anderem mit einer hervorragenden staatlichen Kinderbetreuung.
Meine verehrten Damen und Herren! Dass wir dafür mehr als 130 Millionen € ausgeben, ist eine Leistung, auf die wir stolz sein können. Wir können heute nicht mehr über unsere Verhältnisse leben; denn die Schulden, die wir heute machen, bezahlen unsere Kinder und Kindeskinder.
Sozialismus mit Euro - auch wenn es sich schön anhört -, weich eingebettet in eine populistische Forderung nach immer mehr und immer mehr - das können wir uns nicht mehr leisten. An dieser Stelle sollten wir ehrlich miteinander umgehen. Jeder Euro, den wir für Sozialpolitik ausgeben, ist gut angelegt, aber er muss erst einmal erwirtschaftet werden.
Das müssen auch wir Sozialpolitiker trotz aller Leidenschaft mittlerweile einmal begreifen.
Nicht nachzuvollziehen vermag ich die Kritik hinsichtlich der - Zitat - „faktischen Abschaffung“ der Jugendpauschale. Richtig ist, dass wir in diesem Bereich Umstrukturierungen vorgenommen haben. Ich will aber ausdrücklich herausstellen, dass es mit der nunmehr gefundenen Lösung nicht nur zu einer dauerhaften Festschreibung der Jugendpauschale im FAG gekommen ist, sondern auch zu einer sicheren und zukunftsfesten Planungsgrundlage für die Kommunen.
Es war immer ein formulierter Wunsch der Kommunen und der Landräte in Sachsen-Anhalt, den vollen Abfluss der Landesmittel zu erhalten, und sie versprachen, ihr Möglichstes hinsichtlich der freiwilligen Gegenfinanzierung zu tun. Viele Kommunen halten sich auch heute noch daran. Magdeburg ist mit 50 % der Kofinanzierung dabei, im Jerichower Land sind es 30 %, um hier nur einige Beispiele anzuführen.
Gern räume ich natürlich ein, dass es uns dabei nicht gelungen ist, die Verpflichtung zur Kofinanzierung rechtlich zu verankern. Das scheiterte am Widerstand der kommunalen Interessenvertreter, was zugegebenermaßen ein Wermutstropfen ist. Sie können mir glauben, dass wir bis zum letzten Tag gekämpft haben, um dort etwas zu verändern. Aber es ist eben schwer, mit Finanzpolitikern über diese Frage zu diskutieren.
Nicht zu teilen vermag ich auch die Behauptung, dass sich die Abschaffung der Schulsozialarbeit besonders negativ ausgewirkt hat. In dieser Diskussion sind bisher die unterschiedlichsten Auffassungen im Landtag dargestellt worden. Fakt ist jedoch, dass die Vorgängerregierung selbst die Schulsozialarbeit als Modellprojekt zeitlich befristet hat. Wir haben dieses befristete Modellprojekt ordnungsgemäß zu Ende geführt. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir an dieser Stelle gestrichen oder gekürzt haben.
Im Übrigen muss herausgestellt werden, dass ein Rückgang der Pro-Kopf-Ausgaben im Berichtszeitraum für die Jugendarbeit und die Jugendschulsozialarbeit ausweislich der Antwort der Landesregierung nicht festzustellen ist. Dass der Grund für den Ausgabenrückgang in der demografischen Entwicklung unseres Landes zu suchen
ist, stimmt uns natürlich auch nicht positiv, stellt aber die Behauptung der Anfragestellerin erheblich infrage. Die Aussage ist nur hinsichtlich der absoluten Höhe der Ausgaben zutreffend.
In dem bereits erwähnten Zeitungsartikel hat die PDS erklärt, sie wolle eine öffentliche Debatte über die Frage anstoßen, was der Gesellschaft die Kinder wert seien. Dieser Diskussion stellen wir uns gern. Aus meiner Sicht ist das nicht nur in Euro und Cent zu definieren. Für uns ist die klassische Familie originäre Keimzelle unserer Gesellschaft.
Ein intaktes Elternhaus ist nicht mit Geld zu ersetzen. Nicht nur wir, sondern auch die Eltern haben Verantwortung.
Mit der Bildungsreform im Land, mit der wir Werte und Inhalte neu definiert haben, beeinflussen wir die Zukunft unserer Kinder. Erste Ergebnisse liegen auf dem Tisch, und ich denke, diese Investition in die Kinder und Jugendlichen ist eine Zukunftsinvestition.
Neben der Bildung ist aber auch der Arbeitsplatz der Eltern ein Kernpunkt. Auch dort haben wir mit unserer Politik angesetzt. Wenn die Menschen Arbeit haben, lösen sich viele soziale Probleme von selbst. Auch auf diesem Gebiet haben wir erste kleine, aber spürbare Erfolge, obwohl die Rahmenbedingungen in Deutschland - das muss man auch in dieser Debatte sagen - in den letzten Jahren unter Rot-Grün nicht leichter, sondern für die mittelständischen Unternehmer, aber auch für die Arbeitnehmer schwieriger geworden sind.
Die Kinder und Jugendlichen liegen uns sehr wohl am Herzen. Das können Sie mir glauben. Ich denke, der Imagegewinn, den unser Land in den letzten Jahren unter unserem Ministerpräsidenten Professor Böhmer erfahren hat, tut uns allen gut.
Was uns dabei aus meiner Sicht allerdings nicht weiterbringt, ist die Definition von Armut. Aus meiner Sicht sind wir in der Armutsdiskussion längst weiter, da allgemein anerkannt wird, dass es Armut, insbesondere Kinderarmut, in ganz Deutschland gibt. Aus unserer Sicht gilt es jedoch, Armut zu vermeiden bzw. dort, wo sie entsteht, zu bekämpfen, unabhängig davon, welchen Umfang Armut insgesamt angenommen hat. Dieser Auftrag ergibt sich im Übrigen bereits aus dem Grundgesetz.
Ich will allerdings herausheben, dass Frau von Angern unseren gesetzlich festgeschriebenen Bildungsauftrag gelobt hat. Das freut uns sehr nach so viel Kritik.
Nach unserem Verständnis ist Bildungspolitik zugleich auch Sozialpolitik, Frau Bull, und im Wesentlichen auch ein Ansatz zur Vermeidung von Armut und zur Verminderung der Armutsrisiken.
Insoweit besteht zwischen uns Konsens über die Bedeutung der Bildung, und ich denke, es ist ganz gut, dass wir uns hierbei auf einer Linie treffen.
Für die CDU ist die Jugendpolitik von besonderer Bedeutung. Wir wollen, dass die junge Generation die vielfältigen Möglichkeiten, die sich im zusammenwachsenden Europa bieten, nutzen kann. Wir wollen sie zugleich
stärken und schützen - vor Drogen, vor der Einflussnahme so genannter Sekten und Psychogruppen und nicht zuletzt vor Gewalt und Kriminalität. Der Kampf gegen Gewalt einschließlich der Kinderpornografie ist in dieser Legislaturperiode vom Minister des Innern Herrn Jeziorsky bereits überaus erfolgreich geführt worden.
Junge Menschen brauchen für ein demokratisches Zusammenleben ein Orientierungswissen, Wertvorstellungen und kulturelle Kompetenzen, um sich in dieser vielschichtig werdenden Welt zurechtzufinden, die nötige innere Sicherheit zu gewinnen und Toleranz üben zu können. Wir wollen dazu mit der Jugendförderung auch einen Beitrag leisten.
Junge Menschen brauchen daneben natürlich auch berufliche Perspektiven. Sie müssen die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, um später selbständig leben zu können. Die demokratische Jugendarbeit spielt dabei eine wichtige Rolle und legt auch die Grundlage für ein Engagement Jugendlicher im politischen, sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich.
Damit Kinder- und Jugendprojekte erfolgreich durchgeführt werden können, brauchen sie eine verlässliche und kontinuierliche Förderung. Die Partizipation Jugendlicher ist für die CDU von sehr großer Bedeutung.
Die politischen Weichenstellungen von heute betreffen die Kinder und Jugendlichen ganz direkt. Deshalb müssen sie schon früh in politische Entscheidungen einbezogen werden. Um junge Menschen dauerhaft für Politik und das Gemeinwesen zu interessieren, brauchen sie konkrete Beteiligungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Lebensumfeld, wo sie politische Prozesse hautnah miterleben und gestalten können. Politische Bildung ist dabei notwendig, damit die jungen Menschen unterscheiden können, welche Angebote rechtsstaatlich sind und der Demokratie nicht schaden.
Freiwilliges bürgerschaftliches Engagement von Jugendlichen insgesamt bedarf größerer Anerkennung und Unterstützung - Unterstützung zum Beispiel durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Jugendlichen und durch die Anerkennung der Jugendleiter-Card, durch Einbeziehung der ehrenamtlichen Arbeit der Jugendlichen in Zeugnisse und durch positive Anerkennung bei Bewerbungen, vielleicht sogar auch bei der Förderdauer nach dem BAföG.
Freizeit und ihre Gestaltung haben bei Jugendlichen einen hohen Stellenwert und der Sport spielt dabei eine wesentliche Rolle. Freizeit gilt heute als das zentrale Artikulationsfeld der Jugendlichen. Dort können Träume und Vorstellungen ausgelebt werden. Es entwickelt sich ein eigenständiges, breites jugendkulturelles Milieu vor Ort, das es auch weiter zu fördern gilt.
Die Kommunen müssen aber auch in den Stand versetzt werden, dieser Aufgabe in angemessener Weise nachkommen zu können. Die Zukunft der Kommunalfinanzen ist deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt ein wichtiges Thema für die CDU.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie sieht es nun mit der Jugendförderung im Lande finanziell betrachtet aus? Trotz eines außerordentlich engen Haushalts ist es uns gelungen, ein neues Fachkräfteprogramm für die Jugendarbeit ins Leben zu rufen.
Mit dem Fachkräfteprogramm - das war kein leichter Akt - stellt das Land 3,5 Millionen € pro Jahr für die Förderung zur Verfügung. Zusammen mit dem Finanzierungsanteil der örtlichen Träger der Jugendhilfe in Höhe von 30 % sind das insgesamt 5 Millionen €, und das ist doch schon ein ganzes Stück, das wir gemeinsam mit Ihnen allen im Parlament geleistet haben.
Die Jugendhilfeausschüsse vor Ort entscheiden nun, wo sie die Fachkräfte einsetzen. Inhaltlich trifft dies auf die Arbeit in sozialen Brennpunkten wie zum Beispiel den Einsatz von Streetworkern oder von Mitarbeitern in den Jugendklubs, für die Jugendarbeit im Sport oder in Familienzentren zu. Mit dem Fachkräfteprogramm ist es gelungen, gute und sinnvolle Projekte aus dem Feststellenprogramm nahtlos in das neue Programm zu überführen. Endlich besteht Planungssicherheit für Träger und Kommunen.
Das Land fördert zusammen mit den zweckgebundenen Mitteln der ehemaligen Jugendpauschale im FAG und mit dem Fachkräfteprogramm die Jugendarbeit mit fast 10 Millionen €. Nicht vergessen möchte ich dabei die Kinderbetreuung mit 130 Millionen € und den Sport mit rund 25 Millionen €. Die Umschichtung von EU-Mitteln zur Eingliederung von Jugendlichen in den Ausbildungs- und in den Arbeitsmarkt möchte ich dabei ebenfalls erwähnen. Projekte für junge Mädchen, Mittel für Prävention und auch die familienunterstützenden Leistungen wollen wir hierbei nicht vergessen.
Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Land erhalten die freien und landesweit tätigen Träger der Jugendhilfe Unterstützung. Neben der Personalkostenförderung für die Bildungsreferenten erhalten die Verbände für ihre Geschäftsstrukturen eine Pauschale für ihre laufende Arbeit. Für die Maßnahmen der Jugendbildung und vielfältige andere Aktivitäten gibt es pauschalierte Festbeträge.
Diese öffentlichen Mittel werden nicht nur im Sozialministerium aufgewendet, sondern auch aus anderen Häusern zur Verfügung gestellt. Dieser Beitrag ist für uns wichtig und wir freuen uns, dass der Prozess der gesellschaftlichen Anerkennung der Ehrenamtlichen weiter wächst.
Am Ende kann ich nur zusammenfassen: Trotz knapper Kassen haben wir gewährleistet, dass die Kinder- und Jugendarbeit auf hohem Niveau fortgeführt wird. Die Qualität unserer Jugendpolitik kann man nicht ausschließlich aufgrund der Höhe der Finanzzuweisungen beurteilen. Entscheidend sind für uns die initiierten Strukturveränderungen, die vielerorts zu mehr Qualität geführt haben. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf, ihr Leitbild für ein kinder- und familienfreundliches Sachsen-Anhalt noch vor der Sommerpause im Landtag vorzustellen. Die PDS legt dazu einen Änderungsantrag vor und fügt den Bereich der Jugendpolitik mit ein.
Wer in den letzten Jahren unsere Regierungspolitik aufmerksam verfolgt hat, der weiß, welche Vorstellung wir auf diesem Politikfeld verfolgen. Von Beginn dieser Legislaturperiode an ist Familienpolitik ein Schwerpunktthema dieser Landesregierung gewesen. Bekanntermaßen hat Herr Ministerpräsident Professor Böhmer vor ungefähr einem Jahr im Rahmen einer Regierungserklärung die Vorstellungen der Landesregierung zur Familienpolitik dargelegt.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass eine zentrale Aufgabe der Familienpolitik darin besteht, die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass eine echte Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf für Mütter und Väter in Sachsen-Anhalt gewährleistet wird. Die Familienarbeit und die Erwerbsarbeit in Wirtschaft und Gesellschaft sehen wir als gleichwertig an.
Eine Entscheidungsgrundlage und flankierende Maßnahme dieser aktiven Familienpolitik für Eltern ist dabei das Angebot der staatlichen Kinderbetreuung, welches wir mit unserem Kinderförderungsgesetz vorhalten. Die Rahmenbedingungen, die wir den Eltern anbieten, sind in Deutschland einmalig, und es gibt Bundesländer, die uns darum sehr beneiden.
Diese Rahmenbedingungen passen auch in unseren Konsolidierungskurs im Land und sind von der Mehrheit der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt akzeptiert worden. Am Ende hat der erste Volksentscheid in unserem Lande gezeigt, dass die CDU-FDP-Regierung auf dem richtigen Weg ist.
Bildungsreform, Familienpolitik und Schritt-für-Schritt-Wirtschaftswachstum sind Markenzeichen für unsere bürgerliche Politik in Sachsen-Anhalt. Wir krempeln unsere Ärmel hoch und handeln. Der langen Reden, des ewigen Jammerns und des Schürens von Sozialneid sind die
Menschen überdrüssig. Die Bürger wollen keinen blinden Aktionismus, wie sie ihn in vielen Bereichen aus Berlin bereits kennen gelernt haben.
In kleinen Schritten nehmen wir uns Thema für Thema vor und bringen unser Land dynamisch weiter nach vorn.
Die Kernpunkte unserer Familienpolitik hat die Landesregierung in dem von ihr zwischenzeitlich zur Anhörung freigegebenen Entwurf eines Familienfördergesetzes umgesetzt, Herr Bischoff. Mit diesem Gesetz werden Anreize geschaffen, um jungen Frauen und Männern die Entscheidung für ein Kind leichter zu machen. Die Landesregierung schlägt damit einen Weg ein, der in der Bundesrepublik bisher von keinem anderen Land gegangen worden ist.
Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang ist die so genannte Familienfreundlichkeitsprüfung. Diese ist vor dem Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch die Landesverwaltung sowie bei der Planung von Maßnahmen des Landes zwingend vorgeschrieben. Dabei sind die Auswirkungen auf die Familien zu prüfen und die Anforderungen der Familienfreundlichkeit zu berücksichtigen. Das Land geht dabei mit gutem Beispiel voran.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Anreize für Kommunen, beispielsweise indem das Land zugunsten der Kommunen zukünftig auf seinen Anteil bei Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verzichtet. Diese Mittel können von den Kommunen zweckgebunden für Familienprojekte eingesetzt werden.
Weiterhin ist die Einführung eines Familienpasses vorgesehen, der Familien gezielt unterstützen soll. Auch soll die Wohneigentumsbildung als einer der wichtigsten Faktoren für den Entschluss junger Menschen und Familien, im Land zu bleiben, stärker gefördert werden. So sollen Familien beim Erwerb von kommunalen Grundstücken Preisnachlässe erhalten. Das Landesbauministerium wird ein Wohnungsbau-Förderungsprogramm für junge Familien vorlegen.
Dies sind gute Beispiele für konkrete Maßnahmen der Landesregierung, mit denen sie ihr Leitbild für ein kinder- und familienfreundliches Sachsen-Anhalt konkret umsetzt. Bereits Ende letzten Jahres ist das Landesbündnis für Familien gegründet worden, das die von der Landesregierung gestarteten Initiativen begleitet und unterstützt.
Was die angesprochenen Leitlinien für das Handeln der Landesregierung selbst anbelangt, so sind diese in der Präambel des Gesetzentwurfs zum Familienfördergesetz dargelegt. Ich gehe einmal davon aus, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie dieses Gesetz und die Präambel letztlich auch kennen.
All dies zeigt, dass wir nicht nur theoretische Leitbilder benötigen, sondern auch mit konkreten Maßnahmen handeln, die zu einem Wertewandel hin zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit führen und die strukturelle Barrieren und Benachteiligungen von Familien abbauen werden.
Auch wenn bei den Arbeitgeberverbänden zurzeit Diskussionen dazu laufen, ob die Familienleistungen in Deutschland in Höhe von 150 Milliarden € ihr Ziel erreichen oder dieses sogar infrage stellen, muss ich ganz klar sagen, dass wir Familienförderung in Deutschland brauchen.
Wir müssen uns in der Wertediskussion ganz klar bekennen. Für die CDU ist die Familie, wie sie schon in der Bibel beschrieben wird - Mann, Frau und mit der Geburt ihrer Kinder -, die originäre Keimzelle unserer Gesellschaft. Das war früher so und das wird auch zukünftig so sein, Frau Bull. Ein harmonisches Familienleben kann nicht durch einen Kindergarten und schon gar nicht durch staatliche Hilfeleistungen ersetzt werden.
Wenn wir in Deutschland nicht aussterben wollen, kommen wir an dieser These nicht vorbei und müssen uns ernsthaft mit dieser Familienförderung beschäftigen. Es reicht nicht aus, dass wir alle nach Familie rufen, wir müssen uns letztlich ganz klar dazu bekennen.
Ein letztes Wort - die Zeit ist gleich abgelaufen - zur SPD-Broschüre „Familie 2020 - Wege in eine kinderfreundliche Gesellschaft“. Wir wollen nicht mehr Staat, sondern weniger Staat. Wir wollen den Bürgern nicht noch mehr Geld aus der Tasche ziehen, wie wir das von der rot-grünen Bundesregierung kennen. Wir wollen mit diesem Thema nicht überregulieren, wie wir es von den Grünen kennen; denn diese sind mittlerweile schon zum Synonym für die Vernichtung von Arbeitsplätzen in Deutschland geworden. Wir wollen schon gar nicht - das muss am Ende gesagt werden - den Eltern und Familien das Kindergeld streichen.
Die öffentlichen Reaktionen auf diese Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion zeigen, dass die Menschen in unserem Land unseren Weg begleiten wollen.
Meine Damen und Herren! In den Beratungen zum Familienfördergesetz werden wir uns im Landtag noch ausreichend mit den Inhalten, den Leitlinien und den einzelnen Themen befassen können. Aus diesem Grund werden wir den SPD-Antrag und auch den Änderungsantrag der PDS ablehnen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unterstützen wir die am 1. April 2004 von Herrn Ministerpräsidenten Professor Dr. Böhmer gestartete Familieninitiative im Land.
Danke schön. - Ziel dieser Initiative ist es, Sachsen-Anhalt zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen. Aus den Diskussionen im Plenum sowie im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport ist Ihnen bekannt, welche Einzelmaßnahmen sich hinter dieser Familieninitiative verbergen, sodass ich auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Tageszeit davon Abstand nehme, hier auf alle Details einzugehen.
Unstrittig ist im Rahmen dieser Beratung zwischen den Fraktionen gewesen, dass die Lebenslagen von Familien besonders geprägt werden durch die Situation, die die Familien vor Ort, sprich in ihrem Wohnort, vorfinden.
Vor diesem Hintergrund und zur Unterstützung der Familieninitiative der Landesregierung bitten die Regierungsfraktionen die Landesregierung, unter Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten einen landesweiten Wettbewerb „Kinder und familienfreundliche Kommune“ auszuloben.
Dieser Wettbewerb soll sich an Landkreise, Städte und Gemeinden richten. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, Kindern und Familien wieder den Stellenwert in unserer Gesellschaft einzuräumen, der ihnen aufgrund ihrer großen Bedeutung für die Gesellschaft zukommt. Kinder und Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen einer Gemeinde. Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse aller, wenn sie gefördert werden.
Von dem Wettbewerb soll nun das Signal ausgehen, dass Kinder und Familien vor Ort willkommen sind. Leider müssen wir in der Realität immer wieder erkennen, dass Kinderlärm nicht nur bedingt durch die demografische Entwicklung ein immer seltener wahrzunehmender Tatbestand ist. Dies ist im wahrsten Sinne des Wortes ein hörbares Signal. Deshalb wollen wir mit dem Wettbewerb einen Beitrag zum gesellschaftlichen Wandel hin zu einem kinder- und familienfreundlichen Klima in unserer Gesellschaft leisten, einen kleinen Beitrag zumindest.
Wir wollen ein Klima schaffen, aufgrund dessen unter anderem die Entscheidung für das Leben mit Kindern erleichtert wird, und wollen, dass Entfaltungs- und Lebensräume für Kinder gesichert werden sowie dass die Eigenverantwortlichkeit der Familie und der Familiennetze gestärkt wird.
Wir haben sowohl im Antrag als auch in der Antragsbegründung deutlich gemacht, dass Kinder und Familien insbesondere strukturell verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Wir haben ebenso deutlich gemacht, welche Akteure hierbei konkret gefordert sind. Dies alles möchte ich nicht noch einmal wiederholen. Sie haben das selbst beim Studium der Unterlage lesen können. Ich denke und hoffe, dass die Intention dieses Antrages bei allen heute Abend Zustimmung findet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie am Ende meines Redebeitrages um Zustimmung zu einer Ergänzung des Antrages um eine Formulierung, die wir noch anfügen wollen, zu bitten. Es soll unten auf der ersten Seite des Antrages Folgendes mit eingebracht werden:
„Der Landtag wird in dieser Jury durch fünf Abgeordnete vertreten. Entsprechend dem Ergebnis der Wahl zur vierten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt entsendet die CDU-Fraktion zwei Abgeordnete, die Fraktionen der SPD, der PDS und der FDP je einen. Die namentliche Benennung der Abgeordneten der Fraktionen erfolgt durch die jeweilige Fraktion.“
Es ist also eigentlich ganz einfach. Im Hinblick auf unsere Initiative beabsichtigen wir nun, diesen Klimawechsel zu bewirken, und hoffen letztlich, dass die Jury eine ordentliche Arbeit machen kann. Ich denke, wenn wir mit fünf Abgeordneten vertreten sind, dann können wir auch als Landtag diese Initiative bis zum Ende mit begleiten und können uns auch ein wenig mit einbringen.
Ich bitte am Ende um Zustimmung zu meinem Antrag und bedanke mich für Ihre Konzentration auch beim letzten Tagesordnungspunkt.
Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten derartig intensiv und häufig über die Frage der Kinderbetreuung in unserem Land - im Plenum und in den Ausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport - diskutiert, dass es nahezu unmöglich ist, heute neue Aspekte in die Diskussion einzubringen. Ich glaube, dass die hierbei zu berücksichtigen Aspekte allumfassend beraten und behandelt worden sind.
Alle im Landtag vertretenen Parteien haben sich an diesem Prozess intensiv beteiligt. Damit ist heute die zu treffende Entscheidung über diesen Gesetzentwurf unabhängig vom Ausgang der am Ende dieser Debatte stattfindenden Abstimmung sehr gut vorbereitet. Jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete weiß damit um das Für und Wider der von ihr oder ihm heute zu treffenden Entscheidung.
Ich könnte an dieser Stelle jetzt nochmals in allen Einzelheiten die Argumente meiner Fraktion dafür vortragen, warum wir den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ablehnen werden. Sie kennen unseren Standpunkt aber aus früheren Debatten und Ausschussberatungen. Deshalb möchte ich diese Gründe nicht noch einmal vortragen.
Ich möchte aber auf einen Aspekt der Beratung im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport eingehen, der uns in unserer Einschätzung des vorliegenden Gesetzentwurfes bestätigt hat. Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport hat zu den Gesetzentwürfen des Volksbegehrens,
der Landesregierung und der SPD-Fraktion eine Anhörung durchgeführt, in der alle wesentlichen an der Kinderbetreuung im Land Beteiligten angehört worden sind.
Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, dass Sie jetzt vielleicht aufjaulen werden. Diese Anhörung hat aber mit Ausnahme der von den Vertretern des Volksbegehrens eingeladenen Anzuhörenden eindeutig ergeben, dass keiner dieser Angehörten die Rückkehr zum früheren KiBeG, die in dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens gefordert wird, unterstützt.
Vielmehr wurde einhellig die Auffassung geäußert, dass sich das KiFöG zwischenzeitlich in der Praxis bewährt hat und dass zu hoffen ist, dass die teilweise bestehenden Unsicherheiten in der praktischen Anwendung durch die mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegten Klarstellungen beseitigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS, ich verstehe Ihre Aufregung an dieser Stelle nicht;
denn allein die Tatsache, dass Sie als einzige Fraktion eine Pressemitteilung über den Inhalt dieser Anhörung veröffentlicht haben, in der Sie erklärten, dass die Anhörung ein Erfolg für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens gewesen sei, macht Ihre Sicht der Dinge nicht zur Wahrheit.
Ich kann verstehen, dass der Ausgang der Anhörung nicht in Ihr Konzept gepasst hat. Sie versuchen letztlich aber, in der Öffentlichkeit ein falsches Bild darzustellen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das hier noch einmal ganz deutlich auseinander klamüsern.
Deshalb muss hier und heute festgestellt werden, dass die Anhörung tatsächlich zu einem anderen Ergebnis geführt hat als das, was zurzeit von Ihnen in der Öffentlichkeit vermittelt wird. Ich denke, Sie sollten sich das Protokoll der Ausschusssitzung noch einmal in Ruhe zu Gemüte führen. Ich bin mir sicher, dass man dann am Ende zu einer ganz anderen Auffassung kommen wird.
Lassen Sie mich nun die Position der CDU-Fraktion kurz zusammenfassen, Frau Ferchland. Ausgangspunkt für das KiFöG und damit für die Ablehnung des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens war und ist unser Verständnis von Familie. Wir haben bundesweit den umfassendsten Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung. Das KiFöG garantiert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist eine qualitative Verbesserung gegenüber dem früheren KiBeG, weil darin der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertageseinrichtung verknüpft ist mit einem Bildungsauftrag und so umgesetzt wird. Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist das KiFöG auch finanziell dauerhaft gesichert.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch einmal eine Anmerkung in die linke Richtung. Wir alle wissen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, das Volksbegehren mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Ich möchte das auch gar nicht kritisieren. Ich hätte mir aber schon gewünscht, dass Sie sich mit dieser Kraft bei Ihren in Mecklenburg-Vorpom
mern in der Regierungsverantwortung stehenden Kolleginnen und Kollegen genauso eingesetzt hätten, damit diese das KiFöG, das sie dort verabschiedet haben, mit anderen, und zwar mit solchen Standards versehen, wie wir es gemacht haben.
Ich möchte dazu nur drei Punkte kurz benennen. In Mecklenburg-Vorpommern hat man im April dieses Jahres ein Kindertagesstättengesetz verabschiedet, in dem man in § 3 den Rechtsanspruch festschrieb. Dieser besteht dort ab dem dritten Lebensjahr eines Kindes; bei uns besteht er ab dem Alter von null Jahren.
In § 10 regelte man den Personalschlüssel. Dort sind es 18 Kinder pro Fachkraft, bei uns sind es 13 Kinder.
In § 4 geht es letztlich um die Vorbereitung auf die Schule. Da geht man von mindestens vier Stunden aus; bei uns sind es fünf Stunden. Ich denke schon, dass man hier noch einmal ganz deutlich aufzeigen sollte, wie weit der Anspruch unserer Kollegen auf der linken Seite und die Wirklichkeit auseinander klaffen.
Es ist mir an dieser Stelle ein Bedürfnis, einmal deutlich zu machen, mit welch gespaltener Zunge Sie bei dem Thema Kinderbetreuung agieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, wenn ich Ihnen mitteile, dass die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ablehnt und der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zustimmen wird. - Vielen Dank.
Danke, nein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden in Rede stehenden Gesetzentwürfe sind unter Federführung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport intensiv beraten worden. Beide Entwürfe waren auch Gegenstand der Anhörung, auf die ich bereits in meiner Rede im Rahmen der Beratung des vorigen Tagesordnungspunktes eingegangen bin. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist aus der Sicht meiner Fraktion, was den Gesetzentwurf der Landesregierung anbelangt, positiv zu bewerten.
Die Mehrzahl der Angehörten hat die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Änderungen des KiFöG begrüßt. Einige der Angehörten haben darauf hingewiesen, dass aus rechtssystematischen Gründen diese Änderungen eigentlich nicht erforderlich seien. Angesichts der bisweilen in der Praxis im Lande festgestellten kleinen Unsicherheiten teilten auch diese Angehörten am Ende die Auffassung, dass die beabsichtigten Änderungen sinnvoll sind.
Die Erweiterung des Rechtsanspruchs im gesetzlichen Mutterschutz und in Notsituationen sowie die Klarstellung bezüglich des Wunsch- und Wahlrechts sind Eckpunkte, die man unter dem Aspekt einer wiederum verbesserten Familienfreundlichkeit sehen kann. Wer hat das schon in Deutschland, dass man jungen Müttern einen Rechtsanspruch einräumt, so wie wir es jetzt vorhaben? Wer hat das? Das muss ich einmal die Vertreter des Volksbegehrens fragen - sie sind gar nicht mehr anwesend.
Ich denke schon, dass wir mit den vorgeschlagenen Änderungen auf dem richtigen Weg sind und dass wir mit unserem Gesetz in Deutschland auch weiterhin an der Spitze stehen. Wir brauchen wir uns mit unserem Gesetz nicht zu verstecken; wir können uns damit sehen lassen - und das ist gut so. Dazu stehen wir als breite parlamentarische Basis.
Insgesamt sind die Leistungen nach unserem KiFöG ein Ansatz, von dem alle anderen Bundesländer noch lernen können. Dies sollten wir mit Stolz immer wieder verkünden.
Ich will noch auf zwei Aspekte eingehen, die seitens der Angehörten als klärungsbedürftig dargestellt worden sind. Dies ist zum einen die in der Praxis zum Teil Probleme aufwerfende Frage, in welchem Umfang die Freistellung von Einrichtungsleiterinnen und -leitern angemessen ist, und zum anderen die Frage, welche Folgen sich aus dem Hartz-IV-Gesetz für den Umfang des Betreuungsanspruchs nach dem KiFöG ergeben.
Der Minister hat eben für die Regierung ausgeführt, dass wir diesbezüglich noch nachregulieren wollen. Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen das. Wir erwarten, dass das Sozialministerium zu diesen beiden Themenkomplexen eine klare, eine eindeutige Regelung für diejenigen, die damit vor Ort umzugehen haben, herausgeben wird.
Lassen Sie mich nun einige Anmerkungen zu einigen Punkten machen. Die Frage der Angemessenheit des Umfangs der Freistellung der Leitungspersonen ist in einigen Teilen unseres Landes für Träger von Einrichtungen in freier Trägerschaft so geregelt worden, dass es als angemessen bezeichnet wurde, wenn die Leitungsperson überhaupt nicht, also null Stunden, freigestellt worden ist. Dies steht aus unserer Sicht eindeutig im Widerspruch zum geltenden Recht. Vor diesem Hintergrund bedarf es daher der eingangs von mir geforderten Klarstellung. Diese im Erlasswege zu regelnde Klarstellung sollte so formuliert werden, dass als angemessen in der Regel zwei Stunden wöchentlich gelten.
Ebenfalls klärungsbedürftig ist die Frage, welche Folgen sich aus dem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die Anwendung des KiFöG ergeben. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten schaffen. Dafür erhalten diese Personen zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen.
Auch wenn nach den Bestimmungen dieses Gesetzes diese Arbeiten kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründen, ist nach meiner Auffassung die Wahrnehmung dieser Arbeitsgelegenheiten als Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a KiFöG anzusehen.
Die Verpflichtung der Hilfebedürftigen, eine ihnen angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit anzunehmen, und die nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c SGB II bestehende Möglichkeit zur Kürzung des Arbeitslosengeldes II lassen die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit als eine auf Sicherung der Existenzgrundlage gerichtete Tätigkeit erscheinen, die einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen ist.
Folglich ist die Frage, inwieweit die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit einen Anspruch des Kindes auf ganztägige Betreuung in einer Tageseinrichtung begründet, so zu beantworten, wie es auch sonst für die Anwendung des § 3 KiFöG gilt. Maßgebliches Kriterium für diese Entscheidung ist folglich der zeitliche Umfang der Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit. Ich denke, das kann man dann vor Ort mit den Betroffenen regeln.
Auch in Bezug auf diesen Fragekomplex gilt, anschließend im Erlasswege landesweit einheitliche klarstellende Regelungen zu treffen.
Noch ein Wort zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Wir sind nicht der Meinung, dass man mit der Erweiterung des Rechtsanspruchs von fünf auf sieben Stunden täglich letztlich den Bildungsauftrag weiter ausbauen kann und damit das Gesetz noch nachbessern könnte. Wir denken - das kann man auch ganz knapp sagen -, dass man für den Mittagsschlaf sicherlich keine Erweiterung des Rechtsanspruches benötigt. Deshalb werden wir den Entwurf der SPD-Fraktion ablehnen. Damit würden nicht nur dem Land und den Kommunen, sondern auch den Eltern höhere Beiträge auferlegt werden. Das können wir nicht tun. Wie gesagt, kann man den Mittagsschlaf auch zu Hause halten. Deshalb werden wir das ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen und den Gesetzentwurf der SPD ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit den beiden heute zu beratenden Gesetzentwürfen liegen Entwürfe vor, die das Ziel haben, die Kinderbetreuung in unserem Land weiter zu verbessern. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich zu beiden Gesetzentwürfen getrennt Stellung nehme und mit unserem Gesetzentwurf beginne.
Nach nunmehr einem Jahr Erfahrung mit dem Kinderförderungsgesetz in der Praxis können wir feststellen, dass sich dieses Gesetz trotz aller Kritik, die wir in der gestrigen Debatte wahrgenommen haben, bewährt hat. Wenn man nach einem Jahr KiFöG in die Kommunen, freien Träger oder Elternhäuser hineinhört, dann kann man feststellen, dass in zunehmendem Maße die Meinung vertreten wird, dass das Gesetz eigentlich ganz gut funktioniert.
Die Vorzüge des KiFöG habe ich bereits in der gestrigen Debatte dargestellt, sodass ich diese heute nicht wiederholen möchte. Ich freue mich selbstverständlich darüber, dass wir heute nicht einem polemischen Eingangsstatement folgen mussten, welches am Ende ziemlich am Thema vorbei ging.
Mit der heutigen Einbringung unseres Gesetzentwurfes machen wir unsere Ankündigung wahr, das Kinderförderungsgesetz rund ein Jahr nach seinem In-Kraft-Treten unter praktischen Gesichtspunkten auf den Prüfstand zu stellen und es an einigen Stellen noch familienfreundlicher zu gestalten. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf Anwendungsschwierigkeiten, die Eltern, Träger und Leistungsverpflichtete in Gesprächen benannt haben, beseitigen bzw. klarstellen.
Was bedeute das im Einzelnen? - Zum einen wird der Anspruch auf Ganztagsbetreuung auf die Zeiten des Mutterschutzes erweitert. Diese Ausweitung des Ganztagsanspruches ist auf Landesseite mit Mehrkosten in Höhe von 1 Million € verbunden. Ein Anteil von 53 % dieses Betrages muss selbstverständlich durch die Landkreise und die kreisfreien Städte aus eigenen Mitteln mitfinanziert werden. Mit der erwähnten Ausweitung des Ganztagsanspruchs tragen wir dem Wunsch vieler Mütter Rechnung, die sich eine Entlastung in dieser nicht immer einfachen Zeit wünschen.
Zum anderen wird in dem Gesetzentwurf ausdrücklich die Anwendung bundesgesetzlicher Regelungen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen durch das Jugendamt vorgesehen. Demnach kann das Jugendamt auch eine ergänzende ganztägige Betreuung in einer Tageseinrichtung gewährleisten. Es besteht dann ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine Einrichtung. Die Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, müssen vom Träger übernommen werden.
Ferner wollen wir Anwendungsprobleme in der Praxis in Bezug auf die Kostenerstattung im Falle der Aufnahme von Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsverpflichteten haben, beseitigen.
Im Zusammenhang mit der Frage der besseren Ausgestaltung des Wunschs- und Wahlrechts der Eltern ist uns bekannt, dass es aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist, dem Leistungsverpflichteten den Einwand der unverhältnismäßigen Mehrkosten zu versagen. Vor diesem Hintergrund besteht per Gesetz nicht die Möglichkeit, die Position der Eltern in Bezug auf die Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts weiter zu stärken, als dies nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Zur Stärkung der Stellung der Eltern könnte unseres Erachtens zum Beispiel ein Kostenblatt entwickelt werden, das die Positionen enthält, die bei der Ermittlung der Unverhältnismäßigkeit der Mehrkosten zu berücksichtigen sind. Dieses Kostenblatt könnte im Streitfall vom Jugendamt quasi als Prüfinstitution angesehen werden. Wir denken, dass wir mit diesen Ergänzungen unser eingangs formuliertes Ziel erreichen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nunmehr einige kurze Anmerkun
gen zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion machen. Zunächst ist zu begrüßen, dass die SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf ebenfalls die vorhin von mir dargestellten Änderungen, wenn auch zum Teil geringfügig anders formuliert, aufgenommen hat. Ich glaube davon ausgehen zu dürfen, dass hinsichtlich dieses Änderungsbedarfs Einigkeit zwischen der SPD-Fraktion und den Regierungsfraktionen besteht.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, dass der bisherige Anspruch auf eine halbtägige Betreuung von fünf Stunden täglich bzw. von 25 Wochenstunden auf sieben Stunden täglich bzw. 35 Wochenstunden ausgeweitet wird. Nach der Begründung zu dem Gesetzentwurf soll damit unter anderen die Möglichkeit des längeren gemeinsamen Zusammenseins mit Gleichaltrigen geschaffen werden. Außerdem sollen diese Kinder dadurch die umfassenden Bildungsangebote wahrnehmen können. Dies soll des Weiteren eine bessere Einbindung in den Rhythmus einer Einrichtung gewährleisten. Damit scheinen wohl auch die Teilnahme am Mittagessen sowie der Mittagschlaf gemeint zu sein.
Nun lässt sich die Frage stellen: Müssen wir für die Ruhephase, für das Schlafen in der Einrichtung, den Rechtsanspruch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Konsequenzen erweitern? - Diese Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte bitte jeder für sich selbst beantworten.
Ich will es an dieser Stelle vorweg nehmen: Wir werden heute zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht abschließend Stellung nehmen. Bekanntermaßen wird der Ausschuss für Gleichstellung, Familien, Kinder, Jugend und Sport zu diesen beiden Gesetzentwürfen sowie zu dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens eine Anhörung durchführen. Diese wollen wir nutzen, um die anzuhörenden Sachverständigen, Praktikerinnen und Praktiker zu fragen, welche Verbesserungen aus deren Sicht mit einer derartigen Regelung verbunden wären.
Das Argument der besseren Einbeziehung der Kinder in die Bildungsangebote vermögen wir aufgrund der Gespräche, die wir mit Eltern und Trägern geführt haben, nicht zu teilen. Aber es ist nicht auszuschließen, dass sich aus der Anhörung Argumente ergeben, die eine solche Änderung rechtfertigen könnten. Allerdings muss ich schon jetzt anmerken, dass wir uns dann auch über den Weg der Finanzierung einer solchen Ausweitung des Rechtsanspruchs verständigen müssten. Mir fallen derzeit keine Finanzierungsmöglichkeiten ein, die nicht zulasten anderer Bereiche gehen würden. Vielleicht wird die SPD-Fraktion im Zuge der Ausschussberatungen derartige Vorschläge unterbreiten.
Im Vorfeld der heutigen Debatte ist über die Medien immer wieder transportiert worden, dass die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf auch als ein Kompromissangebot sowohl an die Initiatoren des Volksbegehrens als auch an die Regierungsfraktionen versteht. Ohne dies im Detail werten zu wollen, halte ich es jedenfalls nach dem derzeitigen Diskussionsstand für ausgeschlossen, dass die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens einen solchen Kompromiss eingehen werden. Das meine ich völlig wertungsfrei.
Ich teile nämlich die Einschätzung der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens, die diese bereits gegenüber
der Presse wiederholt getätigt haben, dass die Vertrauenspersonen für derartige Kompromissverhandlungen kein Verhandlungsmandat der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volksbegehrens erhalten haben. Allerdings haben wir im Zuge der Beratung zum Kinderförderungsgesetz schon vieles erlebt, sodass ich nicht so vermessen bin, schon hier und heute irgendetwas gänzlich auszuschließen.
Wir sind gespannt darauf, welche neuen Gesichtspunkte sich im Rahmen der Ausschussberatung sowie in der bereits im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport vereinbarten Anhörung zu den drei Gesetzentwürfen ergeben werden. Wir beantragen die Überweisung beider Gesetzentwürfe federführend in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie mitberatend in den Ausschuss für Inneres sowie den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Vater eines einjährigen Sohnes und habe als Grundschullehrer und Erzieher bereits in einer Kindertagesstätte gearbeitet.
Frau Kollegin Gabriele Brakebusch hat 16 Jahre lang in einer Kindertagesstätte gearbeitet. Ihre Kinder wurden nicht ausschließlich zu Hause betreut, gebildet und erzogen, sondern zum Teil in einer Einrichtung. Das möchte ich zu Beginn der Debatte vorweg stellen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kinder
tageseinrichtungen, den das Volksbegehren „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“ heute eingebracht hat, beraten wir erstmals in der Geschichte des Landtages von Sachsen-Anhalt über einen Gesetzentwurf, der nicht von einer der im Landtag vertretenen Fraktionen bzw. von der Landesregierung eingebracht worden ist.
Erstmals in der Geschichte unseres Landes ist ein Volksbegehren erfolgreich gewesen. Bei allen unterschiedlichen Meinungen in dieser Sache gilt es, diese Leistung der Initiatoren des Volksbegehrens zu würdigen und das Bekunden der Unterzeichner, die eine erneute Beratung über das Thema im Landesparlament fordern, zu akzeptieren. Genau deshalb sollten wir bei der Realität und bei der Sachlichkeit bleiben und nicht, wie anfangs begonnen, Halbwahrheiten in den Raum stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Emotionalität der Debatte: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Das hat unser Fraktionsvorsitzender schon gesagt. Auch ich hatte diesen Gedanken. Wir haben schon viele Debatten im Landtag erlebt, die ähnlich emotional angelegt waren. Ich finde es auch schon ein bisschen seltsam, wenn dann der eine oder andere sich hinstellt und meint, er muss der Moralapostel in diesem Hause sein.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen soll im Wesentlichen der Rechtszustand wiederhergestellt werden, der vor dem Verabschieden des Kinderförderungsgesetzes am 5. März 2003 bestanden hat. Dass die Initiatoren des Volksbegehrens quasi dem früheren KiBeG wieder zur Geltung verhelfen wollen, überrascht schon ein wenig. Schließlich hatten sie in der vergangenen Wahlperiode in fast ähnlicher Besetzung auch ein Volksbegehren, jedoch genau gegen dieses Gesetz, durchgeführt.
Damals blieb Ihnen allerdings der Erfolg versagt, den sie jetzt mit ihrer Initiative erzielt haben. Dies dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass die Initiatoren aus den Erfahrungen der damaligen Geschichte des Volksbegehrens gelernt haben. Einen Hauptgrund für diesen Erfolg sehen wir allerdings auch darin, dass das Volksbegehren diesmal insbesondere logistisch massiv durch die PDS und durch die DGB-Gewerkschaften unterstützt und gefördert wurde und wird.
Ich will in keiner Weise in Abrede stellen, dass das völlig legitim ist, wenn sich die Initiatoren des Volksbegehrens mit den DGB-Gewerkschaften und der PDS verbünden. Es muss aber erlaubt sein, auf diese enge politische Verbindung hinzuweisen.
Dieser enge Schulterschluss legt die Vermutung nahe - Frau Bull, hören Sie bitte zu -,
dass es über das eigentliche Anliegen des Volksbegehrens, eine vermeintlich bessere Betreuung für unsere Kinder zu erreichen, hinaus gehende Ziele gibt, die von übergeordnetem Interesse für die PDS und die DGBGewerkschaften sind.
Mit weniger immer mehr zu fordern, hört sich in der Öffentlichkeit immer recht gut an. Allerdings muss dann die
Frage erlaubt sein, ob es einigen hierbei noch um die eigentliche Sache geht bzw. ob es überhaupt um die Zukunft unserer Kinder geht.
Dies vorangestellt, lassen Sie mich nun einige Ausführungen dazu machen, warum die CDU-Fraktion der Auffassung ist, dass das geltende Kinderförderungsgesetz das Gesetz ist, dass den Interessen und Bedürfnissen der Kinder in unserem Land Sachsen-Anhalt besser gerecht wird als der Gesetzentwurf des Volksbegehrens.
Ich stelle bewusst als wesentliche Gründe die inhaltlichen Aspekte des Kinderförderungsgesetzes in den Vordergrund, und nicht einfach die finanziellen Folgen des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens. Der Ausgangspunkt für das KiFöG war und ist unser Verständnis von Familie. Bekanntermaßen beschäftigt sich der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport derzeit mit diesem Thema, sodass ich mich nur auf zwei Kernaussagen beschränken will.
Familie ist für uns vor allem dort, wo Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern Verantwortung übernehmen.
Daraus leitet sich das auch durch das Grundgesetz geschützte Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder ab. Umgekehrt besteht allerdings auch das Recht der Kinder auf Erziehung durch ihre Eltern. Dem tragen wir mit dem geltenden Gesetz Rechnung.
Derzeit haben alle Kinder in Sachsen-Anhalt von Geburt an bis zur Versetzung in die siebente Schulklasse einen Anspruch auf Betreuung, Bildung und Erziehung in Höhe von 25 Stunden wöchentlich bzw. fünf Stunden täglich. Dieser Anspruch geht weit über das hinaus, was bundesgesetzlich in Deutschland geregelt ist. Mit seiner Regelung leistet das Land einen erheblichen Beitrag zur Förderung und zur Entlastung der Familien.
Dabei möchte ich auch betonen, dass darüber hinaus mehr oder weniger Stunden der staatlichen Kinderbetreuung möglich sind. Der Rechtsanspruch von fünf Stunden sperrt die Kinder nicht anschließend aus, sondern regelt eine weitere Betreuung durch die Eigenverantwortung der Eltern. Wer darüber hinaus Betreuung möchte, muss und kann im Land bezahlbare weitere Stunden erwerben.
Ich möchte zwei Beispiele dafür nennen, dass die Stunden erwerbbar und bezahlbar sind. Ich nehme eines aus dem Süden: Merseburg. Wenn man sich dort neben dem Fünf-Stunden-Anspruch noch zwei Stunden dazu kaufen möchte - in einem Monat, tagtäglich, vier Wochen lang -, dann zahlt man 40 € mehr. In Lostau - gar nicht weit von hier - zahlt man 32 € mehr. Ich denke, das sind die Möglichkeiten und das ist die Flexibilität, die dieses Gesetz wirklich auch ermöglicht. Rechtsanspruch heißt nicht, dass darüber hinaus mehr oder weniger nicht möglich ist. Das muss noch einmal ganz deutlich hier in diesem Hause betont werden.
Bitte.
Danke, Herr Präsident. - Wir reden jetzt und heute hier in der Debatte über die Dinge, die zurzeit im Lande existieren, über die Dinge, die heute diskutiert werden müssen. Was im nächsten Jahr auf uns zukommt, dazu ahnen wir alle, dass es sicherlich schwere und auch harte Einschnitte werden,
die auch 180 000 Leute in Sachsen-Anhalt treffen werden. Das weiß ich.
Aber, Frau Bull, werfen Sie bitte nicht mir vor, dass ich dafür verantwortlich bin, und werfen Sie bitte auch nicht mir vor, dass wir an den Dingen, die auf uns zukommen werden, mit unserem Kinderförderungsgesetz sogar Schuld sind, dass sich am Ende irgendwie Konsequenzen ergeben. Also, Frau Bull, das eine und das andere müssen wir ein Stück weit auseinander halten. Wer den Betreuungsanspruch für denjenigen bezahlt, der ihn nutzen will, das wissen Sie ganz genau.
Aber ich will wieder zur Sache kommen, zu unserem Thema in der Diskussion. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf regelt das KiFöG darüber hinaus einen weitergehenden Betreuungsanspruch von 50 Wochenstunden bzw. zehn Stunden täglich für den Fall, dass Eltern aus Gründen der Erwerbstätigkeit, der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder der Teilnahme der Eltern an einer Maßnahme der Arbeitsförderung einen höheren Bedarf für eine solche Förderung haben. Das war schon immer Sinn und Zweck einer zusätzlich angebotenen staatlichen Kinderbetreuung, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen und darüber hinaus alle Kinder mit einzuschließen, wenn es um staatliche Kinderbetreuung geht. Genau das machen wir ja.
Aus eigener Erfahrung aus meiner Arbeit als staatlich anerkannter Erzieher kann ich einschätzen, dass die Arbeit in der Kita nicht einfach ist und viel Engagement und - unter uns gesagt - auch manchmal strapazierfähi
ge Nerven erfordert. Diese Leistungen der Erzieherinnen und Erzieher erkennen wir an und wollen diese außerhäusliche Betreuung auch weiterhin als Land fördern.
Aus der Sicht der Eltern weiß ich natürlich auch, wie anspruchsvoll die Betreuung zu Hause ist. Wenn ich meinen kleinen Lucius aus der Kita abhole oder ihn mal nicht in die Einrichtung bringe, weiß ich auch, was mir dann zu Hause bevorsteht und wie ich mich letztlich anstrengen muss, ihm entsprechend Bildung, Erziehung und Förderung zukommen zu lassen. Aber ich denke schon, dass sich dieser Verantwortung alle Eltern stellen müssen und dass die meisten Eltern auch Spaß daran haben, sich diese Zeit zu nehmen, auch wenn dabei auch mal alles andere liegen bleibt.
Die Betreuungsvarianten durch das Land Sachsen-Anhalt haben wir mit dem KiFöG auf bezahlbare Grundpfeiler gestellt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der gleichberechtigte Anspruch aller Landeskinder - aller; ich will es noch einmal betonen - wird finanziell zu Rahmenbedingungen angeboten, die bezahlbar sind und zu denen es sich lohnt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - selbstverständlich mit dem Gedanken im Hinterkopf: Mein Kind ist in der Kita gut betreut.
Ich habe kein schlechtes Gewissen, wenn ich meinen Jungen mal ein bisschen eher aus der Kita abhole. Dabei habe ich kein schlechtes Gewissen, das will ich hier einmal ganz deutlich sagen.
Eine qualitative Verbesserung gegenüber dem früheren KiBeG ist das KiFöG deshalb, weil der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung verknüpft ist mit dem Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen. Kinderförderung ist eben mehr als ein Angebot zur Entlastung von Familien. Kinderförderung umfasst nach unserer Auffassung Bildung, Erziehung und Betreuung. Dies haben wir im KiFöG entsprechend eindeutig geregelt und damit bundesweite - dazu gucke ich mal hier in die Mitte - Maßstäbe gesetzt.
Oh.
Na, dann will ich mal die anderthalb Minuten auch nutzen, die mir vorhin gegeben worden sind. - Wir stellen dabei nicht in Abrede, dass die Erzieherinnen und Erzieher im Land auch schon vorher einen Bildungsauftrag wahrgenommen haben. Das Land bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die öffentliche Erziehung und Bildung der Kinder im Vorschulalter.
Die vielfachen Beispiele der Praxis belegen, dass unsere Annahme, dass der Anspruch auf Bildung und Betreuung von mindestens fünf Stunden täglich bzw. 25 Wochenstunden diesen Anforderungen gerecht wird, zutreffend ist.
Die Praxis belegt, dass die Aktivitäten in den Einrichtungen, die den Bildungsaspekt betreffen, vormittags durchgeführt werden, also zu einer Zeit, zu der alle Kinder - unabhängig vom Umfang ihres Anspruches - in der Kita anwesend sind. Der Vorwurf, dass es durch den unterschiedlichen Umfang des Rechtsanspruchs zu Benachteiligungen der Kinder mit nur einem Rechtsanspruch auf fünfstündige Betreuung täglich käme, ist damit durch die Praxis entkräftet worden.
Sachsen-Anhalt - ich will es noch einmal betonen - ist das einzige Bundesland, das einen Rechtsanspruch von Geburt an bis zum 14. Lebensjahr garantiert. Wir haben eine Versorgungsquote von 100 % für Kindergartenkinder und von 56,6 % für Kinder im Krippenalter. Damit sind wir im europäischen Vergleich Spitze.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will langsam zum Schluss kommen. Wir sind letztlich mit dem KiFöG auch einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände nach mehr Flexibilität und mehr Entscheidungsspielräumen nachgekommen. Das wird heutzutage angewendet im Land, von Arendsee bis Zeitz.
Ich denke, die Meinung zu diesem KiFöG hat sich in den letzten Wochen deutlich verändert, die Akzeptanz ist gestiegen und wir finden maßgeschneiderte Beispiele für die Individualität der Betreuung. Die muss man natürlich auch sehen wollen, möchte ich am Ende dazu sagen.
Wenn wir noch einmal das KiFöG mit dem KiBeG vergleichen, kommt uns der Gedanke, dass es den Initiatoren der Initiative wohl an Kraft für ein modernes, fachlich und juristisch korrektes KiBeG irgendwie gefehlt haben muss. Das muss man mal am Ende sagen - -
Dann mache ich Schluss, Herr Präsident. Herr Präsident, ein Beispiel zum Abschluss.
Na, das ist aber - schade.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die SPD-Fraktion, bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen für die Jahre 2005/2006 Informationen zu dem Nachfolgeprogramm des Feststellenprogramms der Landesregierung zu erhalten. Dieses Ansinnen ist selbstverständlich legitim. Gleichwohl kann die Information darüber erst dann erfolgen, wenn der finanzielle Rahmen für den Gesamthaushalt und damit für dieses Politikfeld bekannt ist.
Einen ähnlichen Antrag hat die SPD-Fraktion im Zuge der Haushaltsberatungen 2004 im Juni letzten Jahres eingebracht. Damals ging es um die zukünftige Kinder- und Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt. Auch damals haben wir uns einer Berichterstattung im zuständigen Ausschuss nicht verschlossen, allerdings im Zuge der Haushaltsberatung im Ausschuss.
Wir haben das damals damit begründet, dass es, würde man den Antrag der SPD unterstützen, hieße, von der Landesregierung ein Konzept abzufordern, dessen Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglicherweise nicht erfolgen könnte. Im Hinblick auf den Anspruch des Landtages, von der Landesregierung angemessen und rechtzeitig informiert zu werden, haben wir damals in einem Alternativantrag formuliert, dass dies im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen sollte. So ist es dann am Ende auch geschehen.
Eigentlich hätte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, klar sein müssen, dass wir uns auch diesmal Ihrem Antrag auf Berichterstattung nicht verschließen werden, allerdings erst im Rahmen der Beratung zum Doppelhaushalt 2005/2006. Allein aus diesem Grund haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag eingebracht. Die Begründung hierfür ist identisch mit der aus dem Jahr 2004. - Im Prinzip könnte ich an dieser Stelle meine Rede beenden. Ich will aber noch einige kurze inhaltliche Anmerkungen machen.
Seit Beginn dieses Jahres habe ich immer wieder betont, dass wir ein Nachfolgeprogramm zur Fortführung des zum 31. Dezember 2004 auslaufenden Feststellenprogramms brauchen. Derzeit werden im Rahmen dieses Programms 240 Menschen für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich vor Ort - in Vollzeit und in Teilzeit - beschäftigt. Ohne ein Nachfolgeprogramm oder eine Nachfolgelösung würde man viele Projekte - man könnte sagen - sterben lassen. Deshalb ist es schon wichtig, dass dort eine Fortsetzung folgt.
Schon jetzt sind die Sorgen und Nöte sehr groß, dass die gewachsenen Strukturen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Auslaufen des Feststellenprogramms zum 31. Dezember 2004 wegbrechen könnten. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aufgrund ihrer Finanzsituation allein nicht in der Lage, das aufzufangen.
Damit die Arbeit vor Ort nicht unnötig belastet wird, brauchen alle Beteiligten ein Signal der Landesregierung, ob und wie eine Fortschreibung dieses Programms - möglicherweise mit modifizierten Inhalten - erfolgt. Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im Februar, Frau Kollegin Grimm-Benne, auf einer Klausurtagung im Kloster Helfta ein klares Signal an die Landesregierung gegeben, dass die Fraktion ein Nachfolgeprogramm oder eine Nachfolgeregelung für dringend notwendig erachtet.
Der Minister für Gesundheit und Soziales hat in der Fragestunde am 6. Mai 2004 auf die Frage der Kollegin Bull zum Feststellenprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit des Landes für die Landesregierung geantwortet, dass es zwar keine Fortführung des hiesigen Feststellenprogramms geben werde, dass aber Planungen liefen, inwieweit das Land ein neues, modifiziertes Programm ab dem Jahr 2005 auflegen werde.
Ja, am Ende.
Abschließend möchte ich dazu sagen, dass der Minister in der Fragestunde auch deutlich gemacht hat, dass dabei die Erfahrungen aus dem bisherigen Programm berücksichtigt werden sollten. Es werde auch geprüft, inwieweit dabei eine größere Entscheidungskompetenz vor Ort verwirklicht werden könne.
Das zeigt, dass sich die Landesregierung des Problems angenommen hat und an einer Lösung arbeitet. Ich keine Zweifel daran, dass es der Landesregierung gelingen wird, ein Nachfolgeprogramm für das Feststellenprogramm aufzulegen, über das wir dann im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan 2005/2006 beraten können. Aus diesem Grund haben wir auch den Änderungsantrag gestellt.
Wir sind uns auch mit der FDP-Fraktion darin einig, dass wir dort dringend eine Fortsetzung benötigen. Unseres Wissens hat sich der Minister auch dazu erklärt.
Wir wissen auch, dass das im Zuge der Haushaltsaufstellung und nach Vorliegen der ersten Zahlen erfolgen wird. Deshalb haben wir den Änderungsantrag eingereicht und werden den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen. Wir wollen letztlich die Veränderung. Unser Antrag gleicht inhaltlich genau Ihrem; wir gehen da voll mit. Wir möchten bloß nicht vor den Haushaltsberatungen die konkrete Antwort, sondern im Zuge der Haushaltsbera
tungen und bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Grimm-Benne, wenn Sie eben richtig zugehört haben, wissen Sie, dass ich am Ende meiner Rede deutlich gemacht habe, dass mit den ersten Haushaltsvorstellungen und den ersten Zahlen, die vorliegen werden, ein Folgeprogramm eingeplant ist. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass ich auch bei einer Tagung des Sportbundes in Schierke genau dasselbe gesagt habe: dass wir erwarten, dass die Landesregierung dieses Programm fortsetzt, und dass wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten ein neues Programm auflegen werden.
Wir wissen genauso wenig wie Sie, wie viel Steuern uns im nächsten Jahr verloren gehen werden. Wie sich die wirtschaftliche Situation im Land entwickelt, das wissen wir heute auch nicht. Wir können noch nicht in die Sterne gucken, und wenn wir die Rahmenbedingungen in Deutschland sehen, dann können wir nichts Gutes erahnen. Aber wir wollen dieses Programm fortsetzen.
Ob das das Programm in dieser vollen Größe sein wird, das können wir heute noch nicht sagen, weil wir noch nicht wissen, welchen finanziellen Spielraum wir für dieses Politikfeld insgesamt zur Verfügung haben werden. Aber wir wollen dieses Programm fortsetzen. Das haben wir als Fraktion gesagt und haben uns mit der FDP abgestimmt. Der Minister hat auch ausgeführt, dass die Vorbereitungen gelaufen sind. Das können Sie auch so mitnehmen.
Wenn wir sagen, es werde ein Folgeprogramm zu ähnlichen Modalitäten kommen, wie wir sie jetzt haben - 70 % das Land, 30 % die Landkreise -, dann wissen Sie, dass wir im Grunde genommen in diese Richtung planen und arbeiten. Ob es das Gesamtvolumen hat, ob nachher 240 Mitarbeiter im Hauptamt oder in Teilzeit beschäftigt werden, das kann jeder Landkreis vor Ort selbst bestimmen. Das können wir bis jetzt noch nicht sagen. Wir wollen, dass man vor Ort konkret mehr mitbestimmen kann.
Vielleicht noch eine inhaltliche Aussage: Mit dem Kinder- und Jugendring gibt es letztlich auch intensive Beratungen darüber, wie man dieses Programm inhaltlich noch qualitativer ausgestalten bzw. verbessern kann. Da könnte man auch darüber nachdenken, ob man nicht in jedem Landkreis beispielsweise eine Feststelle pro Kinder- und Jugendring fördert, sodass der Kinder- und Jugendring in jedem einzelnen Landkreis als politischer Interessenvertreter der Kinder- und Jugendverbände dann zumindest in dieser Frage Planungssicherheit hat und sich personell sicherlich nicht die Gedanken machen muss.
Ich meine, mich wird ja keiner ans Kreuz nageln;
aber eines steht doch wohl fest: Wir wissen, wie die finanzielle Situation der Kommunen und der Landkreise ist. Wir wissen auch, dass das Programm, wenn wir die finanziellen Rahmenbedingungen allzu sehr ändern, von den Kommunen nicht mitfinanziert werden kann und dann ins Leere läuft. Dann haben wir nichts gekonnt. Also müssen wir schon schauen, dass es in diese Richtung geht.
Nun machen Sie es bitte nicht an einer Kommastelle fest. Ich hoffe, dass wir in diese Richtung gehen können, und bin gespannt, wie sich der finanzielle Rahmen am Ende gestaltet. Dass ich für die Sache kämpfe, das können Sie mir, denke ich, doch abnehmen.
Herr Schwenke, darin haben Sie Recht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion betrachte, dann drängen sich mir - bei aller Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion - zwei Fragen auf.
Erstens. Warum muss sich das Plenum mit einer derartigen Selbstverständlichkeit befassen?
Zweitens. Was bringt uns dieser Antrag inhaltlich?
Meines Erachtens ist der vorliegende Antrag völlig überflüssig; das ist purer Populismus.
Lassen Sie mich ausführen, wie ich zu dieser Einschätzung gelangt bin.
In der Vergangenheit haben wir im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen das Thema der Umsetzung des KiFöG aufgegriffen, ohne dass es hierfür eines im Ausschuss gestellten Antrags auf Behandlung im Rahmen der Selbstbefassung oder gar eines vom Plenum beschlossenen Antrags bedurft hätte. Der Minister bzw. die Vertreter des Ministeriums haben diesen Auskunftsersuchen immer sofort und detailliert entsprochen.
Erst in der jüngsten Ausschusssitzung am 19. März 2004 ist einvernehmlich mehreren Anträgen auf Selbstbefassung entsprochen worden - unabhängig davon, ob diese in schriftlicher oder mündlicher Form vorgetragen worden sind. Es wäre für die SPD-Fraktion ein Leichtes gewesen, bereits im Rahmen dieser Sitzung die in Rede stehende Berichterstattung der Landesregierung zu beantragen. Auch diesem Antrag hätten wir selbstverständlich zugestimmt.