Danke, Frau Abgeordnete. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Doege. Herr Doege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beide vorliegenden Gesetzentwürfe sind noch unter der alten SPD-Landesregierung erarbeitet und jetzt von der neuen Landesregierung ohne Änderung in den Landtag eingebracht worden. Die neue Landesregierung hat damit nunmehr die Grundlagen für eine termingerechte Erfüllung der Forderungen der EU-Kommission geschaffen.
Wir werden deshalb beiden Gesetzentwürfen in den Ausschüssen und letztlich auch im Parlament unsere Zustimmung geben. Trotz unserer Zustimmung seien mir an dieser Stelle allerdings einige kritische Bemerkungen gestattet.
Frau Pieper hat in ihrer unnachahmlichen Weise im Landtagswahlkampf den Ausstieg aus der NordLB verkündet. Im Überschwang der Gefühle und/oder in Unkenntnis der inhaltlichen Probleme forderte sie den Verkauf der Anteile des Landes Sachsen-Anhalt an der NordLB, um mit den Erlösen den Kapitalstock einmal für eine Bildungsstiftung, ein anderes Mal für eine Investitionsbank zu legen.
Der von ihr dargestellte mögliche Erlös in Höhe von annähernd 250 Millionen € war bereits zum damaligen Zeitpunkt für Fachleute illusorisch. Das Land SachsenAnhalt hätte froh sein können, wenn es gelungen wäre,
die Anteile des Landes zum Nennwert von 37,5 Millionen € zu veräußern. Auf die Sinnhaftigkeit, eine Investitionsbank mit einem derart geringen Kapitalstock zu gründen, brauche ich an dieser Stelle, glaube ich, nicht weiter einzugehen.
Den Wahlversprechungen der FDP, eine Investitionsbank zu gründen, haben viele Mittelständler Glauben geschenkt und sind nun bitter enttäuscht worden.
Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Einrichtung einer Investitionsbank ist nicht neu und hat den Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschäftigt. Diejenigen, die dem Landtag der letzten Wahlperiode angehörten, wissen das. Es fehlte aber schlicht und ergreifend an Kapital zur Gründung einer derartigen Institution.
Frau Pieper, ich muss Ihnen in Anbetracht dieser Tatsache unterstellen, dass Sie entweder keine Ahnung vom Thema oder aber Ihre Wähler bewusst belogen haben. Beides ist gleichermaßen kritikwürdig. Vielleicht hätten Sie einfach im Gespräch mit dem alten und neuen Wirtschaftsstaatssekretär Maas, FDP, das Gespräch suchen sollen. Er hätte sicherlich zur Aufklärung beitragen können.
Ihre Forderung nach einem Ausstieg aus der NordLB veranlasste die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ am 4. Mai dieses Jahres zu der Schlagzeile: An SachsenAnhalt hängt das Schicksal der NordLB.
Über die Hintergründe hat Minister Paqué bereits ausführlich referiert. Fakt ist aber: Wenn der Staatsvertrag nicht unterzeichnet worden wäre, wäre für die NordLB die Gewährträgerhaftung sofort weggefallen, was unmittelbar zu einer deutlichen Verschlechterung der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt geführt hätte.
Infolge der Landtagswahl kam es nicht mehr zur Unterzeichnung des Staatsvertrages. Die Forderung der FDP nach einem Ausstieg veranlasste in der Folge die Spitzen der NordLB, auf die schwierige Lage und die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Wäre der vorliegende Staatsvertrag nicht fristgemäß unterzeichnet worden, dann hätte sich der Wert der Anteile des Landes drastisch verringert. Dem Land wäre damit ein Schaden entstanden.
Frau Pieper, Sie haben sich nach der Landtagswahl aufgeführt, als hätten Sie und die FDP mit ihren 13 % die Wahl gewonnen.
Zum Glück für unser Land und seine Sparkassen hat Herr Professor Böhmer Frau Pieper ganz schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und sich klar und deutlich zum Verbleib in der NordLB positioniert. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich vielleicht vor neuen Ankündigungen künftig erst einmal sachkundig zu machen.
Der heutigen Presse konnte man entnehmen, dass Frau Pieper ihre politische Zukunft nicht mehr in SachsenAnhalt, sondern in Berlin sieht.
Getreu dem Motto, Reisende soll man nicht aufhalten, möchte ich Ihnen im Interesse des Landes und seiner Bürger eine gute Reise wünschen. Vielleicht werden Sie
bald, wenn Sie von Berlin kommen, auf Plakate stoßen, auf denen steht: Conny ging, der Aufschwung kam. - Herzlichen Dank.
Als letztem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Tullner das Wort. Herr Tullner, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Alcide de Gaspari, Robert Schuman und nicht zuletzt auch Konrad Adenauer mit den Verträgen zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 das Projekt einer institutionalisierten europäischen Zusammenarbeit begründeten, ahnte niemand, welche Faszination, welche Attraktivität und welche Erfolgsgeschichte sich daraus entwickeln würde.
Gespeist von der Erfahrung zweier Weltkriege mit ihren verheerenden Folgen für unsere Zivilisation, wurde mit dem Projekt der europäischen Integration der EG einer hegemonialen Dominanz in Europa ein wirksames Gegenkonzept gegenübergestellt und verwirklicht. Dass die Umsetzung dieses Erfolgsmodells Jahrzehnte später dazu führen sollte, unter anderem das historisch gewachsene System der Sparkassen in Deutschland zu bedrohen - immerhin ist zum Beispiel die Sparkasse in Halle im Jahr 1819 und die in Magdeburg im Jahr 1823 gegründet worden -, ahnte damals gewiss niemand.
Doch es ist offenkundig, dass die sich immer mehr verstärkende europäische Integration, die ungeachtet einiger negativer Aspekte grundsätzlich positiv einzuschätzen ist, uns dazu veranlasst, über langjährig entwickelte Regelungen und Traditionen in Deutschland nachzudenken und diese gegebenenfalls zu verändern; denn das Beharren auf dem Status quo per se, meine Damen und Herren, hat in der Geschichte der Menschheit noch niemals dauerhaft den Fortschritt gefördert.
Daher haben wir mit den Vorlagen zum Sparkassengesetz und zur NordLB über Anpassungen zu befinden, die unsere aus europäischer Sicht besonderen Strukturen im öffentlichen Bankwesen einerseits verändern, um sie damit ein Stück weit zu sichern. Diese Formel ist aus der Sicht der CDU-Fraktion als tragfähig und positiv einzuschätzen.
Ich kann nur hoffen, dass die anderen Fraktionen dieses Hauses - die Redebeiträge, insbesondere von Frau Dr. Weiher, deuten darauf hin - zu einer ähnlichen Einschätzung kommen werden; denn insbesondere die Linke in Deutschland tut sich manchmal schwer - die Historie belegt es deutlich -, dem öffentlichen wie privaten System der Kapitalströme eine ideologiefreie und realitätsgespeiste Wertschätzung entgegenzubringen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Debatten zur Einführung des Euros und zur so genannten TobinSteuer.
Die hier vorliegenden Gesetzentwürfe der Landesregierung in Drs. 4/18 und Drs. 4/14 stellen einen Kompromiss dar, der in Verhandlungen zwischen der EU-Kommission - der Name Monti ist schon mehrmals gefallen -, dem Bund in Gestalt von Staatssekretär Cajo Koch
Weser und den Ländern mühsam ausgehandelt worden ist. Anlass der Gesetzesänderungen sind bekanntlich die Zweifel der EU-Kommission, von den Privatbanken in Deutschland bestärkt, an den Gewährleistungsbestimmungen im Regelwerk der öffentlichen Bankinstitute, der so genannte Beihilfestreit. Die Hauptpunkte hat Professor Paqué bereits ausgeführt.
Die Umsetzung dieser Vereinbarung hat durch die Landesgesetzgeber zu erfolgen. In allen deutschen Ländern sind im Augenblick im Wesentlichen gleich lautende Gesetzentwürfe in die Landtage eingebracht worden. Auch wir haben heute und in den folgenden Tagen darüber zu befinden.
Die uns zur Beschlussfassung vorliegenden Texte beinhalten ausschließlich die Umsetzung des europarechtlich Notwendigen. Diese Beschränkung begrüße ich ausdrücklich; denn wir stehen in einem engen, von der Kommission vorgegebenen Zeitrahmen. Das Gesetz muss bekanntlich bis zum Ende des Jahres in Kraft getreten sein.
Wegen dieses engen Zeitrahmens ist es in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht möglich, weitere Veränderungen vorzunehmen. Es muss uns aber klar sein, dass weitere Novellierungen schon bald notwendig sein könnten, und zwar sowohl für die NordLB als auch für die Sparkassen.
Was die NordLB betrifft, ist damit zu rechnen, dass der Wegfall der Gewährträgerhaftung eine Umstellung ihrer Strukturen erforderlich werden lässt. Wie bekannt ist, haben die Westdeutsche und auch die Bayerische Landesbank bereits reagiert. Bei beiden Banken sind neue Strukturen beschlossen worden, bei der WestLB das so genannte Anstaltsmodell, im Falle der BayernLB das so genannte Holding-Modell. In Baden-Württemberg wird für die dortige Landesbank das Aval-Modell erwogen.
Vom Vorstand der NordLB werden die diskutierten Varianten derzeit auf ihre Vorteilhaftigkeit für unsere Landesbank geprüft. Sollte die Entscheidung für eine bestimmte Strukturveränderung fallen - hier, Frau Dr. Weiher, ist der Hinweis -, wird sich auch der Landtag von Sachsen-Anhalt damit befassen.
Weiterer Handlungsbedarf könnte sich aus den bekannten Verhandlungen der NordLB mit der Bankgesellschaft Berlin mit dem Ziel der Übernahme ergeben, sollten die Verhandlungen hierüber zu einem positiven Ergebnis führen. Auch dies wird den Landtag beschäftigen. - So weit zur NordLB.
Auch bei den Sparkassen wird das heute vorliegende Gesetzesvorhaben, das aufgrund der zeitlichen Enge wenig Gelegenheit für weitergehende Diskussionen bietet, nicht den zu erwartenden Handlungsbedarf abdecken. Der Sparkassensektor steht vor großen Herausforderungen. Die geschäftlichen Auswirkungen des Wegfalls der Gewährträgerhaftung lassen sich heute nur schwer vorhersagen. Die Anforderungen der internationalen Aufsichtsnormen, insbesondere die anstehende Änderung der Vorgaben des Baseler Aufsichtskomitees, auch „Basel II“ genannt, werfen ihre Schatten voraus. Hinzu kommt der ständig zunehmende Wettbewerbsdruck und das schwierige geschäftliche Umfeld der Sparkassen, gerade in unserem Land.
Viele Sparkassen reagieren auf diese Herausforderungen bereits heute. So haben sich erst kürzlich die acht führenden deutschen Sparkassen in der so genannten G8-Gruppe zusammengeschlossen und arbeiten an der
für notwendig erachteten Verschlankung der Kostenstruktur. Vergleichbares wird auch für unsere Sparkassen notwendig sein, meine Damen und Herren.
Im Saarland versucht man den Herausforderungen des Wettbewerbs durch eine weitgehende Zusammenfassung der Sparkassen zu einer Landessparkasse zu begegnen. Auch in Sachsen gab es verschiedentlich - Sie werden das wissen - Bestrebungen, dies zu tun.
Wir werden in der Zukunft abwägen müssen, welche Maßnahmen für unsere Sparkassen zweckdienlich sind. Wenn also sowohl bei der NordLB als auch im Sparkassenbereich weitere notwendige Änderungen in naher Zukunft nicht auszuschließen sind, so sind wir doch alle aufgefordert, das europarechtlich Notwendige bereits heute zu tun.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tullner. - Mit dem Debattenbeitrag der CDU-Fraktion ist die Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen abgeschlossen.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein, zunächst zur Drs. 4/14, betreffend den Staatsvertrag. Wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt, dann gehe ich davon aus, dass es keine Differenzen dazu gab, diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Wir könnten somit jetzt zum Abstimmungsverfahren darüber kommen, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Der Minister der Finanzen bat um die Überweisung in den Finanzausschuss; die FDP-Fraktion hat zusätzlich die Überweisung in den Innenausschuss gefordert. Ich würde über beide Ausschüsse abstimmen lassen.
Wer für die Überweisung der Drs. 4/14 in den Finanzausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Gegenstimme ist die Drucksache zunächst in den Finanzausschuss überwiesen worden.
Ich lasse jetzt über die Überweisung in den Innenausschuss abstimmen. Wer für die Überweisung in den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Gegenstimmen ist die Drs. 4/14 auch in den Innenausschuss überwiesen worden.
Es geht jetzt um die Federführung. Dazu wurde keine Anmerkung gemacht. Ich gehe davon aus, dass die Federführung beim Finanzausschuss liegen soll. Wer für die Federführung durch den Finanzausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Eine. Damit ist die Federführung dem Finanzausschuss übertragen worden.